Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor)
|
|
- Lorenz Ludo Beckenbauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg der Fakultät Wirtschaft und Public Management (Stand Wintersemester 2006/2007) 1. Zweck 1.1 Vorpraxis In der Vorpraxis erwerben die Studierenden praktische Erfahrungen in vorwiegend kaufmännischen Tätigkeiten in einem Wirtschaftsunternehmen. Sie erhalten Einblicke in ökonomische, organisatorische, soziale und technische Zusammenhänge des Betriebsgeschehens. Die Vorpraxis dient der Verknüpfung von Studium und Praxis und dem Kennenlernen des Berufsfeldes und somit der Vorbereitung auf das Studium. 1.2 Praxissemester Das Praxissemester führt die Studierenden an die praktische Tätigkeit von Marketing bzw. Logistikabsolventen (bachelor of arts) heran. Durch die praktische Mitarbeit in kaufmännischen Tätigkeitsbereichen wenden sie die im theoretischen Studium vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zur Lösung der Probleme der Praxis an. Dabei sollten betriebliche Aufgaben selbständig bearbeitet werden. Im Praxissemester lernen die Studierenden verschiedene Aspekte betrieblicher Entscheidungsprozesse kennen und erhalten vertiefte Einblicke in ökonomische, organisatorische, soziale und technische Zusammenhänge des Betriebsgeschehens. Sie bekommen dadurch Anregungen für das weitere Studium, sowie für die selbständige wissenschaftliche Bearbeitung der abschließenden schriftlichen Arbeit (Bachelor-thesis). 2. Regelungen für die Vorpraxis Folgende Regelungen gelten für die Bachelor-Studiengänge im Department Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft und Public Management:
2 10 Wochen Vorpraxis insgesamt davon mindestens 8 Wochen vor Studienbeginn von den 8 Wochen: o 5 Wochen im Bereich Rechnungswesen/Buchführung (Vorpraxis 1) o 3 Wochen im Bereich Technik/Produktion/Logistik (Vorpraxis 2) die verbleibenden 2 Wochen im Bereich Personalwesen (Vorpraxis 3) für die Studiengänge Logistik und Marketing muss das Praktikum im Bereich Personalwesen vor der Vorlesung "Organisation und Personalführung" (Modulprüfung) im 3. Semester vollständig geleistet werden für den Studiengang Außenwirtschaft/Internationales Management muss das Praktikum im Bereich Personalwesen vor der Vorlesung "International Human Resource and Change Management" (Modulprüfung) im 2. Semester vollständig geleistet werden Die Vorpraxis ist eine modulbezogene Prüfungsvoraussetzung, d.h., dass bestimmte Prüfungen (ABWL 1 / Rechnungswesen 1) im ersten Semester nur geprüft werden dürfen, wenn die Vorpraxis 1 und die Vorpraxis 2 geleistet wurden! Anrechnung von gleichwertigen praktischen Tätigkeiten: Anerkennung der gesamten Vorpraxis durch kaufmännische Lehre oder Fachoberschule Wirtschaft ist möglich Bei technischer Ausbildung ist eine Anerkennung bis zu 3 Wochen für die Vorpraxis 2 möglich Eine Anerkennung bei einer der kaufmännischen Ausbildung vergleichbaren praktischen Vorbildung ist möglich Keine Anrechnung von Teilzeittätigkeit Einzureichende Unterlagen: Praktikumszeugnis u. Praktikumsbericht (Umfang 7 Seiten) Praktika der allgemeinbildenden Schulen, sowie Tätigkeiten im Rahmen des Wehr- bzw. Ersatzdienstes werden nicht angerechnet
3 Das Praktikum sollte nur in Betrieben abgeleistet werden, in denen die vorgenannten Aufgabenbereiche eigenständige organisatorische Einheiten bilden. Es wird aufgrund der Studiereffektivität sehr empfohlen, alle 10 Wochen bereits vor dem Studienbeginn zu leisten! 3. Regelungen für das Praxissemester Das Praxissemester beträgt mindestens 24 Wochen. Mindestens 20 Wochen sind als praktische betriebliche Tätigkeit (ohne Urlaubs- und Fehlzeiten) abzuleisten. Vier Wochen dienen der Anfertigung des Praktikumsberichtes. Das Praxissemester ist in nur einem Betrieb abzuleisten. In besonders begründeten Fällen können die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten hiervon Ausnahmen genehmigen. Die praktische Tätigkeit soll sich auf einen Betriebsbereich konzentrieren. Das Praxissemester wird im Hauptstudium in der Regel im fünften Fachsemester abgeleistet. Voraussetzung für das Praxissemester ist, dass alle Modulprüfungen bis einschließlich des 3. Semester erfolgreich abgeschlossen wurden. In Härtefällen, die vom Dekanat des Departments gemäß Prüfungs- und Studienordnung für die Studiengänge Technische Betriebswirtschaftslehre anerkannt sind, kann von der o.a. Voraussetzung für das Praxissemester abgewichen werden. Die Studierenden sollen im Hauptpraktikum Aufgaben ihres zukünftigen Berufsfeldes allein oder in der Gruppe unter fachlicher Anleitung bearbeiten. Diese sollen bevorzugt in übergreifende Zusammenhänge einführen. Daher sollten die Studierenden weitgehend in unternehmerische Prozesse eingebunden werden, was insbesondere auch die Teilnahme an Besprechungen bedeutet, die ihr Aufgabengebiet betreffen. Die Aufgabenstellung soll dem Ausbildungsstand der Studierenden sowie ihrer Fachrichtung entsprechen und in terminlicher Hinsicht überschaubar sein. Im Interesse einer vertieften und auch für den Ausbildungsbetrieb nutzbaren Mitarbeit sollen die Studierenden daher nur in einem, höchstens zwei Betriebsbereichen eingesetzt werden, wie z.b.: Marketing/Vertrieb
4 Controlling/Rechnungswesen Finanzen Logistik/Produktion/Technik Datenverarbeitung/Organisation Personalwesen Anrechnung von gleichwertigen praktischen Tätigkeiten: Auf das Praxissemester können gleichwertige praktische Tätigkeiten in Ausnahmefällen angerechnet werden, sofern diese durch umfassende Verantwortung gekennzeichnet sind und der Zwecksetzung des Praxissemesters entsprechen. Die Anrechnung erfolgt durch den Prüfungsausschuss auf Empfehlung der Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten. 4. Beschaffung eines Praktikantenplatzes und Anerkennung des Praktikums 4.1 Vorpraxis Die Studierenden beschaffen sich den Praktikantenplatz für die Vorpraxis selbständig. Ihnen wird empfohlen, sich von den Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten über die Zwecksetzung und die Anforderung der Vorpraxis beraten zu lassen. Die Anerkennung der Vorpraxis erfolgt durch die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten. Hierzu legen die Studierenden die Bescheinigung des Praktikumsbetriebes über Dauer und Inhalt des Praktikums sowie einen vom Betrieb anerkannten ausführlichen Tätigkeitsbericht vor (pro Woche mindestens eine halbe Textseite). Gleichwertige Tätigkeiten sind durch entsprechende Zertifikate bzw. Zeugnisse zu belegen. 4.2 Praxissemester
5 Die Studierenden beschaffen sich den Praktikantenplatz für das Praxissemester selbständig. Vor Abschluss des Praktikantenvertrages ist die Genehmigung durch die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten einzuholen. Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn das beabsichtigte Praktikum den Anforderungen der Richtlinien auf Basis der Prüfungs- und Studienordnung entspricht. Nach der Genehmigung schließen die Studierenden einen Praktikantenvertrag mit dem Praktikumsbetrieb ab. Eine Durchschrift des Vertrages bzw. eine schriftliche Bestätigung des Praktikumsbetriebes legen die Studierenden den Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten vor. Die Anerkennung des erfolgreich abgeleisteten Praxissemesters wird durch die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten bescheinigt. Hierzu legen die Studierenden vor: einen Nachweis über die Genehmigung des Praxissemesters eine Bescheinigung des Praktikumsbetriebes über Dauer, Inhalte, Einsatzbereiche und Einsatzorte Nachweise über die Teilnahme an den das Praxissemester vorbereitenden bzw. begleitenden Lehrveranstaltungen einen Nachweis über die Anerkennung des ausführlichen Praktikumsberichtes durch die Betreuungsprofessoren In praktikumsvorbereitenden Veranstaltungen werden die Studierenden auf das Praxissemester vorbereitet. Dabei wird insbesondere auf das Verfahren zu Ableistung des Praxissemesters und entsprechende studiumsrelevante Inhalte eingegangen, was unter anderem auch die Regelung über die Vergabe der diesbezüglich zu vergebenen credit points beinhaltet. 5. Praktikantenvertrag Die Praktikantin bzw. der Praktikant schließt mit dem Praktikumsbetrieb sowohl für die Vorpraxis als auch für das Praxissemester einen schriftlichen Praktikantenvertrag ab, in dem Ausbildungsinhalte, Betreuung, Dauer, Arbeitszeit und Vergütung geregelt sind. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg ist kein Vertragspartner. Ein von
6 der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg empfohlener Mustervertrag für das Praxissemester kann von der Fakultätsverwaltung bezogen werden. 6. Begleitende Lehrveranstaltungen und Praktikantenbetreuung während des Praxissemesters Im dritten und vierten Fachsemester werden zwei vorbereitende Lehrveranstaltungen mit Teilnahmepflicht durchgeführt. In diesen Veranstaltungen werden die Studierenden über die Zwecksetzung und die Anforderungen des Praxissemesters informiert und auf die Arbeitssituation im Betrieb vorbereitet. Für Beratungen zum Praxissemester stehen die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten des Departments während der Sprechstunden zur Verfügung. Während des Praktikums werden die Studierenden von Professorinnen und Professoren des Departments betreut. Die Zuordnung der Studierenden zu den betreuenden Personen erfolgt durch die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten. Die Studierenden setzen sich frühzeitig mit ihren Betreuern in Verbindung, legen diesen das Praktikumskonzept vor und verabreden nähere Einzelheiten der Betreuung. Während des Praktikums findet ein Kolloquium zum Praxissemester statt. Dieses wird in der Regel von den betreuenden Personen in der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg durchgeführt. Bei einem Praktikum im Ausland bzw. außerhalb Hamburgs übersenden die Studierenden spätestens acht Wochen nach Beginn des Praktikums einen ausführlichen Zwischenbericht an die betreuende Person. Für diese Studierenden findet das Kolloquium zum Praktikum zu Beginn des folgenden Semesters statt. 7. Stellung der Praktikantin und des Praktikanten zur Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg 7.1 Vorpraxis Die Vorpraxis wird in der Regel vor Aufnahme des Studiums an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg abgeleistet. Die Praktikantin bzw. der Praktikant ist in dieser Zeit kein Mitglied der Hochschule für Angewandte Wissenschaften
7 Hamburg. Ein geringer Teil der Vorpraxis kann aber auch nach Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Die Studierenden sind dann Mitglied der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, können daher an Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie an Wahlen teilnehmen und in der Selbstverwaltung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg tätig werden, sofern dadurch keine Beeinträchtigung der praktischen Ausbildung im Betrieb erfolgt. Im Regelfall wird hierfür die vorlesungsfreie Zeit genutzt. 7.2 Praxissemester Während des Praxissemesters ist die Praktikantin bzw. der Praktikant an der Hochschule eingeschrieben und daher Mitglied der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Die Studierenden sind daher verpflichtet, sich für das Praxissemester unter der Angabe Praxissemester zurückzumelden. Sie behalten während dieser Zeit ihre Rechte als Studierende (s. Pkt. 7.1).
FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft
FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft Richtlinien für die Vorpraxis und das Hauptpraktikum im Studiengang Außenwirtschaft/Internationales Management an der Fachhochschule Hamburg (Stand Sommersemester
Mehr1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem 1.09.2010 aufgenommen haben, gelten folgende Ordnungen:
Richtlinie zur Praxisphase in den Bachelorstudiengängen Marketing/- sowie Logistik/ Technische Betriebswirtschaftslehre des Departments Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft & Soziales an der Hochschule für
MehrInformation zur Vorpraxis und zum Praxissemester im Studiengang Außen- wirtschaft / Internationales Management (Bachelor)
Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester im Studiengang Außenwirtschaft / Internationales Management (Bachelor) an der Fakultät Wirtschaft und Public Management der Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Mehr1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem aufgenommen haben, gilt folgende Ordnung:
Richtlinie zur Praxisphase im Bachelorstudiengang Außenwirtschaft/Internationales Management des Departments Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft & Soziales an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften
MehrHinweise zum Hauptpraktikum
Hinweise zum Hauptpraktikum Hochschule für angewandte Wissenschaften Fakultät Technik und Informatik Hamburg university of applied sciences Prof. Dr. A Suhl 1 Gliederung Sinn und Zweck des Hauptpraktikums
MehrBERUFSPRAKTISCHENSCHEN AUSBILDUNG (BPA)
INFORMATIONEN zur BERUFSPRAKTISCHENSCHEN AUSBILDUNG (BPA) Studiengang Wirtschaftsinformatik (WI) Bachelor-Studiengang Prüfungs- und Studienordnung vom 16.07.2008 Ordnung für die Berufspraktische Ausbildung
MehrStudienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.
Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 17. Januar 2013 Nr. 3/2013 I n h a l t : Erste Satzung zur Änderung der Praktikantenordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen
MehrAuslandsemesterordnung für den konsekutiven Masterstudiengang International Human Resources Management (IHRM) der Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Ausgabe 33 25.11.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 6 Auslandsemesterordnung für den konsekutiven Masterstudiengang
MehrInformationsbroschüre Studenten des Bachelor International Marketing( outgoings ) der Hochschule Pforzheim bezüglich des Praktischen Studiensemesters
Informationsbroschüre Studenten des Bachelor International Marketing( outgoings ) der Hochschule Pforzheim bezüglich des Praktischen Studiensemesters 1. Allgemeines Der Student wird während des Praktischen
MehrHistorisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar
Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang
MehrPraktikumsordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin. für die Bachelorstudiengänge
Praktikumsordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin für die Bachelorstudiengänge Tourismus und Eventmanagement Angewandte Betriebswirtschaftslehre Business Travel Management & Eventmanagement (M.I.C.E.)
MehrDie Praxisphase für den Erwerb des 7-semestrigen Bachelor-Abschlusses wird im siebten Fachsemester durchgeführt.
Teil 2: Praxisphase Inhalt: 1. Einführung 2. Umfang und studiengangspezifische Inhalte der Praxisphase 2.1 Umfang 2.2 Studiengangspezifische Inhalte 3. Anerkennung der Praxisphase 4. Wahl des Praktikumsplatzes
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG. Allgemeines
PRAKTIKUMSORDNUNG für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft der Fakultät für Pädagogik der Universität Bielefeld vom 15. Dezember 2003 Aufgrund des 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des
MehrInformationen zum Praktikum
Informationen zum Praktikum in der Höheren Berufsfachschule und zur Erlangung der Fachhochschulreife für die Fachrichtungen Handel und E-Commerce Fremdsprachen und Bürokommunikation Organisation und Officemanagement
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD
Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011
MehrRichtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977
Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:
MehrRichtlinie R 1 für das Vorpraktikum. Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik Stuttgart. vom 1.
Hochschule für Technik Stuttgart Fakultät B Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft Schellingstraße 24 70174 Stuttgart Tel.: +49 711 8926 26 78 Fax: +49 711 8926 26 66 Richtlinie R 1 für das Vorpraktikum
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 517 2013 Verkündet am 1. Juli 2013 Nr. 139 Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Angewandte Freizeitwissenschaft
Mehrjuris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:
juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre
Studienordnung für den Diplomstudiengang Auf der Grundlage von 4 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 5.Oktober 1995 (GVBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.Juli
MehrFAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie
FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?
MehrPraktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie
Fakultät für Humanwissenschaften Institut für Psychologie Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie (Stand: 21.1.2011) Inhalt: 1. Allgemeines S. 2 2. Anleitung zur Benutzung des Praktikumskurses
MehrM e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)
0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044
MehrRichtlinien zum praktischen Studiensemester. Prof. Dr. Christine Reck Praktikantenamtsleiterin SEB, Leitung Kolloquium
Richtlinien zum praktischen Studiensemester Prof. Dr. Christine Reck Praktikantenamtsleiterin SEB, Leitung Kolloquium Wo finde ich was? Webauftritt ILIAS Fakultät IT, Studiengang Software Engineering,
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrStudienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg
Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
Mehr600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78
600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom
MehrNach dem Modulhandbuch Statistik MSc bzw. Datenwissenschaft MSc, Modul Projektarbeit, gilt:
Außeruniversitäres Praktikum Bedingungen, Hinweise etc. Fakultät Statistik, Technische Universität Dortmund (Studiengänge: Statistik MSc, Datenwissenschaft MSc) Stand: März 2010 Nach der Prüfungsordnung
MehrHAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT
1 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT MASTERSTUDIENGANG REGIONALMANAGEMENT UND WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG ORDNUNG FÜR MODUL BERUFSPRAKTISCHE
MehrBeispielhafter Stundenplan bei einem Auslandsaufenthalt im 6. Semester
Informationen zum Studienverlauf bei erlassenen Praxissemestern oder Auslandssemestern Empfohlener Standard-Stundenplan o Empfohlener Stundenplan für Studierende, die Praxissemester ableisten und keinen
MehrLehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)
Technische Universität Dortmund Fakultät Mathematik Institut für Entwicklung und Erforschung des Mathematikunterrichts Juni 2008 Information für die Studierenden im Modellversuch Veranstaltungsangebot
MehrOrdnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences
11 Anlage 3 der Studienordnung Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich
MehrRichtlinien für das Praktische Studiensemester im Studiengang Maschinenbau an der Hochschule Bremen
Richtlinien für das Praktische Studiensemester im Studiengang Maschinenbau an der Hochschule Bremen Auf der Basis von 4 AT-DPO wird folgendes geregelt: Das Praktische Studiensemester wird als 5. oder 6.
MehrUnternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information
MehrBeratungsgespräch und Motivationsschreiben
Regelungen - Auslandspraktikum Ab WS 2010/2011 treten an der Fakultät AW/Soziale Arbeit nachfolgende Regelungen im Zusammenhang mit dem Auslandspraktikum in Kraft. Zuständigkeit Frau Sabrina Zimmer Diplom-Sozialpädagogin
MehrRichtlinien für das Praxissemester im Masterstudiengang Computergestützte Ingenieurwissenschaften
Richtlinien für das Praxissemester im Masterstudiengang Computergestützte Ingenieurwissenschaften 1 Ziele Ziel des praktischen Studiensemesters (Praxissemester) ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium
MehrPraktikumsordnung. für die Diplom-Studiengänge
Praktikumsordnung für die Diplom-Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften, Umwelttechnik und Wirtschaftsingenieurwesen des Internationalen Hochschulinstituts Zittau 30. März 1998, 2.
MehrMaster of Arts Sportmanagement. Praktikumsordnung (Modul PR)
Master of Arts Sportmanagement (Modul PR) 1 1. Einleitung Gemäß 11(2) der allgemeinen Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt regelt diese Ordnung für den Studiengang M.A. Sportmanagement
MehrBeispielhafter Stundenplan bei einem Auslandsaufenthalt im 6. Semester
Übersicht zu Stundenplänen bei erlassenen Praxis- und Auslandssemestern Empfohlener Standard-Stundenplan o Empfohlener Stundenplan für Studierende, die Praxissemester ableisten und keinen Auslandsaufenthalt
MehrInformationsveranstaltung zum Orientierungspraktikum im Rahmen der Schulpraktischen Studien an der PH Karlsruhe
Informationsveranstaltung zum Orientierungspraktikum im Rahmen der Schulpraktischen Studien an der PH Karlsruhe Informationsveranstaltung OEP Prof. Dr. Silke Traub Ansprechpartner: Prof. Dr. Silke Traub
MehrNBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012
NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012 Studienordnung (Satzung) für den Bachelorstudiengang Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation am Fachbereich Medien der
MehrChemie für Studierende der Human- und Zahnmedizin FAQ
Chemie für Studierende der Human- und Zahnmedizin FAQ Fragen Allgemeine Fragen: 1. Warum erhalte ich keine Antwort auf meine E-Mail? 2. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Studierende
MehrFH-STUDIUMplus. die Integration einer handwerklichen Berufsausbildung in das Studium der Gebäudesystemtechnik. Worum geht's beim FH-STUDIUMplus?
die Integration einer handwerklichen Berufsausbildung in das Studium der Gebäudesystemtechnik Worum geht's beim FH-STUDIUMplus? Das Studium an einer Fachhochschule zeichnet sich durch besonders große Praxisnähe
MehrMasterinformationsveranstaltung. 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit
Masterinformationsveranstaltung 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit Seite 1 Bewerbung zum Master Anzahl der Studienplätze: Zum Wintersemester 2015/2016 stehen
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008
MehrStudienplan für den Diplomstudiengang Mathematik
Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung
MehrKriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger
Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,
MehrIch will den Bachelor!
Ich will den Bachelor! Informationen für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit Fachschul-/ Fachakademieabschluss in Deutschland Wege zum Bachelor Grundständig, d. h. ein Studium im Umfang von 6 8 Semestern
MehrPraktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie
Fakultät für Humanwissenschaften Institut für Psychologie Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie Inhalt: 1. Allgemeines S. 2 2. Anleitung zur Benutzung des Praktikumskurses im Virtuellen
MehrWirtschaftsprüfung. Modulschlüssel: Leistungspunkte:
Universität Bielefeld Modul: Modulschlüssel: Modulbeauftragte/r: Leistungspunkte: Turnus (Beginn): Dauer: Kompetenzen: Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftsprüfung 31-WP Amen, Matthias, Prof.
MehrStudienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12
Studien- und Prüfungsordnung Fotodesign Stand Oktober 2011 Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12 Das Studium an der Ruhrakademie ist in ein Grundstudium (1. - 4. Semester) und Hauptstudium (5. -
MehrSächsisches Sozialanerkennungsgesetz
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Chemietechnik im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 04.03.2003
MehrA n t r a g. auf Zustimmung zur Ableistung eines 4- und 6-wöchigen Praktikums gem. der Prüfungen im Bachelor- Studiengang Soziale Arbeit
A n t r a g auf Zustimmung zur Ableistung eines 4- und 6-wöchigen Praktikums gem. der Prüfungen im Bachelor- Studiengang Soziale Arbeit Name, Vorname Geburtsdatum: Anschrift: Tel.-Nr.: E-Mail-Adresse:
MehrPraktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge "Bauingenieurwesen" und Umwelttechnik und Ressourcenmanagement an der Ruhr-Universität Bochum
Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge "Bauingenieurwesen" und Umwelttechnik und Ressourcenmanagement an der Ruhr-Universität Bochum Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge "Bauingenieurwesen"
MehrTransportwesen / Logistik
University of Applied Sciences FB 2 Studiengang Transportwesen/Logistik Praktikumsordnung für ein Vorpraktikum zur Aufnahme des Studiums im Studiengang Transportwesen / Logistik an der Hochschule Bremerhaven
MehrZusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag
Dualer Studiengang Bauingenieurwesen "Bauingenieur plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden (Lehrling) / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,
MehrBachelor of Science Wirtschaftsinformatik. Wirtschaftsinformatik. Bachelor of Science
Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsinformatik Bachelor of Science Arbeitgeberin Stadt Köln Köln ist mehr als eine Stadt: Köln ist ein Lebensgefühl! Eine pulsierende, lebendige Stadt mit
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE INTERKULTURELLE PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRAKTIKUMSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE UND DIE MASTERSTUDIENGÄNGE PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE UND PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT INTERKULTURELLE
MehrVertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund
Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Zwischen dem Unternehmen (in Folge Unternehmen genannt) Unternehmen Straße PLZ Ort und dem im Rahmen eines dualen Studiums
MehrOrdnung über das Praxismodul (PO)
Fakultät Sprachen Ordnung über das Praxismodul (PO) für den Studiengang Languages and Business Administration mit den Studienschwerpunkten chinesischsprachiger Kulturraum, frankophoner Kulturraum, hispanophoner
MehrMASTER-BERATUNG. im Fach Kunstgeschichte
MASTER-BERATUNG im Fach Kunstgeschichte Wie ist der Masterstudiengang Kunstgeschichte aufgebaut? Was sind die Neuerungen ab WS 12/13? Die genaue Struktur Ihres Studiums entnehmen Sie am besten unserem
MehrGesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)
Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,
MehrPädagogische Hochschule Freiburg Institut Erziehungswissenschaft II Abteilung Erwachsenenbildung / Weiterbildung
Pädagogische Hochschule Freiburg Institut Erziehungswissenschaft II Abteilung Erwachsenenbildung / Weiterbildung Stand: April 2006 Hinweise zum Praktikum in der Studienrichtung Erwachsenenbildung / Weiterbildung
MehrHinweise für das Studium für Studierende des 5. Fachsemesters. Alles, was Schwarz geschrieben ist, gilt für alle Studierende.
Wie diese Folien zu lesen sind! Alles, was Schwarz geschrieben ist, gilt für alle Studierende. Alles, was Grüne geschrieben ist, gilt insbesondere für Studierende Diplom EIT Alles, was Rot geschrieben
MehrD I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES
525 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2015 ausgegeben zu Saarbrücken, 30. September 2015 Nr. 67 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Systems Engineering
MehrLeitfaden zu den Praktika im Studiengang Informatik (Studienrichtung Wirtschaft) an der FH München
Leitfaden zu den Praktika im Studiengang Informatik (Studienrichtung Wirtschaft) an der FH München 1. Einführung Im Studiengang Informatik (Studienrichtung Wirtschaft) an der FH München sind zwei je 20-
Mehr"P R A K T I K A N T E N R I C H T L I N I E "
"P R A K T I K A N T E N R I C H T L I N I E " zum Fach Bautechnik im Bachelorstudiengang mit dem lehramtsspezifischen Schwerpunkt Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Technischen Universität Kaiserslautern
MehrVom 30. Juni 2006. (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-11.pdf)
Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2006/2007 an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg als Studienanfängerinnen oder Studienanfänger sowie im höheren aufzunehmenden Bewerberinnen
MehrDas Praktische Studiensemester sollte wenn möglich nicht im Heimatland des Studierenden stattfinden.
1. Allgemeines Informationsbroschüre für ausländische Studenten des Bachelor International Marketing der Hochschule Pforzheim bezüglich des Praktischen Studiensemesters Der Student wird während des Praktischen
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES BERICHTS ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER IM BACHELORSTUDIENGANG BETRIEBSWIRTSCHAFT
RICHTLINIEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES BERICHTS ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER IM BACHELORSTUDIENGANG BETRIEBSWIRTSCHAFT 1. Bedeutung des Berichts Der Bericht ist ein wichtiger Bestandteil und Leistungsnachweis
MehrNähere Bestimmungen für das Praxisprojekt
Nähere Bestimmungen für das Praxisprojekt 1. Allgemeines 1.1 In den Bachelor-Studiengang Allgemeine Informatik ist ein Praxisprojekt eingebunden. Es wird von der Hochschule begleitet. 1.2 Für den Fall,
MehrNachweis berufspraktischer Tätigkeiten (gemäß der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MaVO-Lehr) vom 15.11.
Merkblatt zum Nachweis der berufspraktischen Tätigkeiten im Bachelorstudiengang Technical Education und dem Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten (gemäß
Mehrvom 25.07.2011 Präambel
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13
MehrInstitut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen Das Studium der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Studiengänge, Studienanforderungen und Studienverlaufspläne Studiengänge
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG für den wissenschaftlichen Studiengang Agrarwissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen
PRAKTIKUMSORDNUNG für den wissenschaftlichen Studiengang Agrarwissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen Für das Studium der Agrarwissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende
M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober
MehrDual studieren die Extraportion Praxis
Dual studieren die Extraportion Praxis Studieninfotag Campus Live! 18.11.2015 Prof. Dr. Oliver Grieble, Koordinator Duales Studium Peter Marquetand, Referat Studium und Prüfung Grundidee Duales Studium
MehrFAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium
FAQ Grundlagen: Studienreglement vom 24. Juni 2010 mit Änderungen vom 15. September 2014 Studienplan vom 22. Mai 2014 Anhang zum Studienplan vom 22. Mai 2014 Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium Ist man
MehrAnleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge
Einloggen: Eingabe von Benutzername und Passwort Benutzername = Matrikelnummer (z.b. 999999) Passwort = Geburtsdatum (z.b. 31.12.1998) wird angezeigt als ********** Nach dem ersten Einloggen sollten sie
MehrStudienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law
Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche
MehrZielgruppe: Ehemalige Schüler des BK2T der JJWS mit Abschluss Allgemeine Fachhochschulreife für Baden-Württemberg.
Bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife Zielgruppe: Ehemalige Schüler des BK2T der JJWS mit Abschluss Allgemeine Fachhochschulreife für Baden-Württemberg. Ziel: Die bundesweite Anerkennung dieser
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober
MehrHerzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft
Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft BASISSTUDIUM Anzahl der ECTS und der Prüfungen Basisstudium Semester Semester Semester 01 02 03 Grundlagenfächer
MehrMedizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen
Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
MehrVertrag über das Berufspraktikum
Anlage 1 zur Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Forstwissenschaften an der TU Dresden Vertrag über das Berufspraktikum Zwischen (Behörde, Betrieb) (Anschrift, Telefon) - nachfolgend Ausbildungsstelle
MehrMit BAföG ins Ausland
Mit BAföG ins Ausland Ich will ein Auslandssemester / Auslandsjahr absolvieren. Steht mir mein BAföG-Anspruch auch im Ausland zu? Grundsätzlich ja, wenn einige (wenige) Bedingungen erfüllt sind. Ich bekomme
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule
MehrPraktikumsvoraussetzungen Wirtschaft bis WS08/09
Praktikumsvoraussetzungen Wirtschaft bis WS08/09 Voraussetzung für die Einschreibung in den Studiengang Betriebswirtschaftslehre sind 2 wesentliche Dinge: Eine schulische Ausbildung, bei der Sie eine Fachhochschulzugangsberechtigung
MehrOrdnung für das Auslandssemester im Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation
Seite 1 Ordnung für das Auslandssemester im Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation Anlage zur Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation 1
MehrB.SC. und M. Sc. Wirtschaftspsychologie (ab WS 2012/2013) Informationen zu dem Studium der Nachbarfächer Stand 08/2012.
Stand: 08/2012 I. Liste der Nachbarfächer In der nachfolgenden Liste finden Sie alle Veranstaltungen und Module, die Ihnen bei der erfolgreichen Teilnahme (siehe II) als Leistungen im Nachbarfach anerkannt
MehrModalitäten der LSF-Belegung für die Lehrveranstaltungen
Institut für Humangeographie Dipl.-Geograph Jens Schreiber Telefon +49 (69)-798 23552 Telefax +49 (69)-798 28173 E-Mail schreiber@em.uni-frankfurt.de www.humangeographie.de Modalitäten der LSF-Belegung
MehrNewsletter Oktober 2009
Newsletter Oktober 2009 Sehr geehrte Abonnentinnen und Abonnenten des Lehrstuhl-Olbrich-Newsletters! Zu folgenden Punkten finden Sie Informationen in unserem Newsletter Nr. 69 vom Oktober 2009: 1. LEHRE
Mehr