Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor)

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1 Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg der Fakultät Wirtschaft und Public Management (Stand Wintersemester 2006/2007) 1. Zweck 1.1 Vorpraxis In der Vorpraxis erwerben die Studierenden praktische Erfahrungen in vorwiegend kaufmännischen Tätigkeiten in einem Wirtschaftsunternehmen. Sie erhalten Einblicke in ökonomische, organisatorische, soziale und technische Zusammenhänge des Betriebsgeschehens. Die Vorpraxis dient der Verknüpfung von Studium und Praxis und dem Kennenlernen des Berufsfeldes und somit der Vorbereitung auf das Studium. 1.2 Praxissemester Das Praxissemester führt die Studierenden an die praktische Tätigkeit von Marketing bzw. Logistikabsolventen (bachelor of arts) heran. Durch die praktische Mitarbeit in kaufmännischen Tätigkeitsbereichen wenden sie die im theoretischen Studium vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zur Lösung der Probleme der Praxis an. Dabei sollten betriebliche Aufgaben selbständig bearbeitet werden. Im Praxissemester lernen die Studierenden verschiedene Aspekte betrieblicher Entscheidungsprozesse kennen und erhalten vertiefte Einblicke in ökonomische, organisatorische, soziale und technische Zusammenhänge des Betriebsgeschehens. Sie bekommen dadurch Anregungen für das weitere Studium, sowie für die selbständige wissenschaftliche Bearbeitung der abschließenden schriftlichen Arbeit (Bachelor-thesis). 2. Regelungen für die Vorpraxis Folgende Regelungen gelten für die Bachelor-Studiengänge im Department Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft und Public Management:

2 10 Wochen Vorpraxis insgesamt davon mindestens 8 Wochen vor Studienbeginn von den 8 Wochen: o 5 Wochen im Bereich Rechnungswesen/Buchführung (Vorpraxis 1) o 3 Wochen im Bereich Technik/Produktion/Logistik (Vorpraxis 2) die verbleibenden 2 Wochen im Bereich Personalwesen (Vorpraxis 3) für die Studiengänge Logistik und Marketing muss das Praktikum im Bereich Personalwesen vor der Vorlesung "Organisation und Personalführung" (Modulprüfung) im 3. Semester vollständig geleistet werden für den Studiengang Außenwirtschaft/Internationales Management muss das Praktikum im Bereich Personalwesen vor der Vorlesung "International Human Resource and Change Management" (Modulprüfung) im 2. Semester vollständig geleistet werden Die Vorpraxis ist eine modulbezogene Prüfungsvoraussetzung, d.h., dass bestimmte Prüfungen (ABWL 1 / Rechnungswesen 1) im ersten Semester nur geprüft werden dürfen, wenn die Vorpraxis 1 und die Vorpraxis 2 geleistet wurden! Anrechnung von gleichwertigen praktischen Tätigkeiten: Anerkennung der gesamten Vorpraxis durch kaufmännische Lehre oder Fachoberschule Wirtschaft ist möglich Bei technischer Ausbildung ist eine Anerkennung bis zu 3 Wochen für die Vorpraxis 2 möglich Eine Anerkennung bei einer der kaufmännischen Ausbildung vergleichbaren praktischen Vorbildung ist möglich Keine Anrechnung von Teilzeittätigkeit Einzureichende Unterlagen: Praktikumszeugnis u. Praktikumsbericht (Umfang 7 Seiten) Praktika der allgemeinbildenden Schulen, sowie Tätigkeiten im Rahmen des Wehr- bzw. Ersatzdienstes werden nicht angerechnet

3 Das Praktikum sollte nur in Betrieben abgeleistet werden, in denen die vorgenannten Aufgabenbereiche eigenständige organisatorische Einheiten bilden. Es wird aufgrund der Studiereffektivität sehr empfohlen, alle 10 Wochen bereits vor dem Studienbeginn zu leisten! 3. Regelungen für das Praxissemester Das Praxissemester beträgt mindestens 24 Wochen. Mindestens 20 Wochen sind als praktische betriebliche Tätigkeit (ohne Urlaubs- und Fehlzeiten) abzuleisten. Vier Wochen dienen der Anfertigung des Praktikumsberichtes. Das Praxissemester ist in nur einem Betrieb abzuleisten. In besonders begründeten Fällen können die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten hiervon Ausnahmen genehmigen. Die praktische Tätigkeit soll sich auf einen Betriebsbereich konzentrieren. Das Praxissemester wird im Hauptstudium in der Regel im fünften Fachsemester abgeleistet. Voraussetzung für das Praxissemester ist, dass alle Modulprüfungen bis einschließlich des 3. Semester erfolgreich abgeschlossen wurden. In Härtefällen, die vom Dekanat des Departments gemäß Prüfungs- und Studienordnung für die Studiengänge Technische Betriebswirtschaftslehre anerkannt sind, kann von der o.a. Voraussetzung für das Praxissemester abgewichen werden. Die Studierenden sollen im Hauptpraktikum Aufgaben ihres zukünftigen Berufsfeldes allein oder in der Gruppe unter fachlicher Anleitung bearbeiten. Diese sollen bevorzugt in übergreifende Zusammenhänge einführen. Daher sollten die Studierenden weitgehend in unternehmerische Prozesse eingebunden werden, was insbesondere auch die Teilnahme an Besprechungen bedeutet, die ihr Aufgabengebiet betreffen. Die Aufgabenstellung soll dem Ausbildungsstand der Studierenden sowie ihrer Fachrichtung entsprechen und in terminlicher Hinsicht überschaubar sein. Im Interesse einer vertieften und auch für den Ausbildungsbetrieb nutzbaren Mitarbeit sollen die Studierenden daher nur in einem, höchstens zwei Betriebsbereichen eingesetzt werden, wie z.b.: Marketing/Vertrieb

4 Controlling/Rechnungswesen Finanzen Logistik/Produktion/Technik Datenverarbeitung/Organisation Personalwesen Anrechnung von gleichwertigen praktischen Tätigkeiten: Auf das Praxissemester können gleichwertige praktische Tätigkeiten in Ausnahmefällen angerechnet werden, sofern diese durch umfassende Verantwortung gekennzeichnet sind und der Zwecksetzung des Praxissemesters entsprechen. Die Anrechnung erfolgt durch den Prüfungsausschuss auf Empfehlung der Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten. 4. Beschaffung eines Praktikantenplatzes und Anerkennung des Praktikums 4.1 Vorpraxis Die Studierenden beschaffen sich den Praktikantenplatz für die Vorpraxis selbständig. Ihnen wird empfohlen, sich von den Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten über die Zwecksetzung und die Anforderung der Vorpraxis beraten zu lassen. Die Anerkennung der Vorpraxis erfolgt durch die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten. Hierzu legen die Studierenden die Bescheinigung des Praktikumsbetriebes über Dauer und Inhalt des Praktikums sowie einen vom Betrieb anerkannten ausführlichen Tätigkeitsbericht vor (pro Woche mindestens eine halbe Textseite). Gleichwertige Tätigkeiten sind durch entsprechende Zertifikate bzw. Zeugnisse zu belegen. 4.2 Praxissemester

5 Die Studierenden beschaffen sich den Praktikantenplatz für das Praxissemester selbständig. Vor Abschluss des Praktikantenvertrages ist die Genehmigung durch die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten einzuholen. Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn das beabsichtigte Praktikum den Anforderungen der Richtlinien auf Basis der Prüfungs- und Studienordnung entspricht. Nach der Genehmigung schließen die Studierenden einen Praktikantenvertrag mit dem Praktikumsbetrieb ab. Eine Durchschrift des Vertrages bzw. eine schriftliche Bestätigung des Praktikumsbetriebes legen die Studierenden den Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten vor. Die Anerkennung des erfolgreich abgeleisteten Praxissemesters wird durch die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten bescheinigt. Hierzu legen die Studierenden vor: einen Nachweis über die Genehmigung des Praxissemesters eine Bescheinigung des Praktikumsbetriebes über Dauer, Inhalte, Einsatzbereiche und Einsatzorte Nachweise über die Teilnahme an den das Praxissemester vorbereitenden bzw. begleitenden Lehrveranstaltungen einen Nachweis über die Anerkennung des ausführlichen Praktikumsberichtes durch die Betreuungsprofessoren In praktikumsvorbereitenden Veranstaltungen werden die Studierenden auf das Praxissemester vorbereitet. Dabei wird insbesondere auf das Verfahren zu Ableistung des Praxissemesters und entsprechende studiumsrelevante Inhalte eingegangen, was unter anderem auch die Regelung über die Vergabe der diesbezüglich zu vergebenen credit points beinhaltet. 5. Praktikantenvertrag Die Praktikantin bzw. der Praktikant schließt mit dem Praktikumsbetrieb sowohl für die Vorpraxis als auch für das Praxissemester einen schriftlichen Praktikantenvertrag ab, in dem Ausbildungsinhalte, Betreuung, Dauer, Arbeitszeit und Vergütung geregelt sind. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg ist kein Vertragspartner. Ein von

6 der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg empfohlener Mustervertrag für das Praxissemester kann von der Fakultätsverwaltung bezogen werden. 6. Begleitende Lehrveranstaltungen und Praktikantenbetreuung während des Praxissemesters Im dritten und vierten Fachsemester werden zwei vorbereitende Lehrveranstaltungen mit Teilnahmepflicht durchgeführt. In diesen Veranstaltungen werden die Studierenden über die Zwecksetzung und die Anforderungen des Praxissemesters informiert und auf die Arbeitssituation im Betrieb vorbereitet. Für Beratungen zum Praxissemester stehen die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten des Departments während der Sprechstunden zur Verfügung. Während des Praktikums werden die Studierenden von Professorinnen und Professoren des Departments betreut. Die Zuordnung der Studierenden zu den betreuenden Personen erfolgt durch die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten. Die Studierenden setzen sich frühzeitig mit ihren Betreuern in Verbindung, legen diesen das Praktikumskonzept vor und verabreden nähere Einzelheiten der Betreuung. Während des Praktikums findet ein Kolloquium zum Praxissemester statt. Dieses wird in der Regel von den betreuenden Personen in der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg durchgeführt. Bei einem Praktikum im Ausland bzw. außerhalb Hamburgs übersenden die Studierenden spätestens acht Wochen nach Beginn des Praktikums einen ausführlichen Zwischenbericht an die betreuende Person. Für diese Studierenden findet das Kolloquium zum Praktikum zu Beginn des folgenden Semesters statt. 7. Stellung der Praktikantin und des Praktikanten zur Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg 7.1 Vorpraxis Die Vorpraxis wird in der Regel vor Aufnahme des Studiums an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg abgeleistet. Die Praktikantin bzw. der Praktikant ist in dieser Zeit kein Mitglied der Hochschule für Angewandte Wissenschaften

7 Hamburg. Ein geringer Teil der Vorpraxis kann aber auch nach Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Die Studierenden sind dann Mitglied der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, können daher an Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie an Wahlen teilnehmen und in der Selbstverwaltung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg tätig werden, sofern dadurch keine Beeinträchtigung der praktischen Ausbildung im Betrieb erfolgt. Im Regelfall wird hierfür die vorlesungsfreie Zeit genutzt. 7.2 Praxissemester Während des Praxissemesters ist die Praktikantin bzw. der Praktikant an der Hochschule eingeschrieben und daher Mitglied der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Die Studierenden sind daher verpflichtet, sich für das Praxissemester unter der Angabe Praxissemester zurückzumelden. Sie behalten während dieser Zeit ihre Rechte als Studierende (s. Pkt. 7.1).

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