Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12

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1 Studien- und Prüfungsordnung Fotodesign Stand Oktober 2011 Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12 Das Studium an der Ruhrakademie ist in ein Grundstudium ( Semester) und Hauptstudium ( Semester) unterteilt. In den ersten beiden Semestern erhalten die Studierenden eine fundierte Ausbildung in den Grundlagen der Gestaltung und Darstellung. Neben den praktischen Fertigkeiten werden theoretische Kenntnisse vermittelt. Gleichzeitig werden die Studierenden die verschiedenen Fachrichtungen näher kennen lernen und können sich ein genaueres Bild von den eigenen Fähigkeiten und Neigungen machen. In der vorlesungsfreien Zeit werden in den angewandten Fächern Semesteraufgaben gestellt, die in der Präsentationswoche vor Beginn des neuen Semesters präsentiert werden. Für die Semesteraufgaben findet in der vorlesungsfreien Zeit ein verpflichtender Betreuungstermin statt. Sollte ein Unterrichtsfach aus zwingenden Gründen nicht erteilt werden können, entfällt der entsprechende Leistungsnachweis. Am Ende des 4. Semesters findet eine Zwischenprüfung statt. Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind alle Scheine des 1. bis 3. Semesters erforderlich. Als Basis der mündlichen Prüfung dienen die zwei Fotodesign (FD) Vordiplom Projekte des 4. Semesters. Über diese Projekte werden die Studierenden am Ende der Vorlesungszeit von der Prüfungskommission, bestehend aus den Fachdozenten, einem Teilnehmer der Administration und einem Vertreter der Studierendenvertretung geprüft. Für die Durchführung des Studiums wird eine digitale Kleinbild-Spiegelreflexausrüstung empfohlen, eine analoge Ausstattung wäre hilfreich. Allen Studierenden wird empfohlen neben den Pflichtveranstaltungen möglichst viele freiwillige Seminare und Übungen zu besuchen. Grundstudium Pflichtscheine 1. Semester Grundlagen Fotografie 4 SWS DTP 2 SWS Sachzeichnen und Naturstudien 3 SWS Grundlagen Grafik-Design 3 SWS Typografie 3 SWS 2. Semester Grundlagen Fotografie 4 SWS Sachzeichnen und Naturstudien 3 SWS Typografie 3 SWS Grundlagen Grafik Design 3 SWS

2 3. Semester Fotografie I a 3 SWS Fotografie I b 3 SWS Konzeption und Layout 3 SWS Grafik-Design 3 SWS 4. Semester Fotografie II a) FD Vordiplom Projekt I 3SWS b) FD Vordiplom Projekt II 3SWS Konzeption und Layout 3 SWS Grafik-Design 3 SWS Am Ende der Vorlesungszeit des 4. Semesters findet die Präsentation der FD Vordiplom Projekte vor der Prüfungskommission statt, siehe auch Kapitel Prüfungsordnung auf Seite 6. Es wird empfohlen am Ende der Vorlesungszeit des 4. Semesters an der öffentlichen Präsentation des Marketing Kommunikationsdesign Projektes teilzunehmen. Hauptstudium Im Hauptstudium wird der Unterricht zum Teil in Projektform durchgeführt. Die Projekte sollen über eine einfache Semesterarbeit sichtbar hinausgehen. Durch diese Veranstaltungsform soll der Studierende lernen, ein komplexes Thema von der Konzeption bis zur Endgestaltung zu bearbeiten, wobei ein besonderes Augenmerk auf dem interdisziplinären Arbeiten liegt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, aus den angebotenen Projekten dasjenige auszuwählen, was dem gewählten Studienfach oder Schwerpunkt entspricht. Eines der gewählten Projekte kann darüber hinaus als Diplom fortgeführt werden, sofern es abgeschlossen und bewertet worden ist. Die Note wird dabei nicht in die Diplombewertung einbezogen. Ein Fotodesign-Projekt sollte eine potentielle Anwendung in die Konzeption mit einschließen. Das bedeutet aber nicht, dass eine angewandte Arbeit nicht auch gleichzeitig künstlerisch sein kann. Pflichtscheine 5. Semester Marketing-Kommunikationsdesign 4 SWS PROJEKT FD oder 3 SWS DTP Multimedia 3 SWS Anm.: Am Ende der Vorlesungszeit müssen die Gruppen des Marketing Kommunikationsdesign Projektes ihre Kunden benennen. In den letzten Jahren waren einige namhafte Kunden mit dabei, hier einige Beispiele: Douglas GmbH, ABUS August Bremicker Söhne KG, Strauss Innovation GmbH & Co. KG, VZnet Netzwerke Ltd. (StudiVZ). Ein namhaftes Unternehmen ist für die eigene Bewerbungsmappe später von Vorteil.

3 6. Semester Marketing Kommunikationsdesign 3 SWS +Praxis Projekt: Kundenkampagne 2 SWS PROJEKT FD oder Multimedia 3 SWS 7. Semester PROJEKT FD oder 3 SWS DTP Multimedia 3 SWS Hierbei gilt es, Projekt und Multimedia entsprechend zu kombinieren, so dass nicht nur Multimedia Scheine gemacht werden. 8. Semester Das 8. Semester ist für die Abschlussarbeit vorgesehen In dieser Zeit finden für die Studierenden, die zum Diplom zugelassen sind, keine weiteren Pflicht-Vorlesungen statt (Anm.: Den Studierenden steht es frei weitere Kurse zu besuchen). Das Semester dient ausschließlich der Anfertigung der Abschlussarbeit. Während der Vorlesungszeit werden von den Diplombetreuern wöchentliche Betreuungstermine angeboten. In der vorlesungsfreien Zeit findet ca. zwei Monate vor der Diplompräsentation eine Diplomvorpräsentation statt. An der Diplomvorpräsentation muss jeder Diplomand teilnehmen. Allen Studierenden wird empfohlen, neben den Pflichtveranstaltungen möglichst viele freiwillige Seminare und Übungen zu besuchen. Die Akademieleitung behält sich die Möglichkeit von Ergänzungen und Änderungen vor.

4 P r ü f u n g s o r d n u n g Das Grundstudium endet nach dem vierten Semester. Voraussetzung für das Vordiplom ist die Vorlage aller bis zu diesem Zeitpunkt zu erbringenden Leistungsnachweise, aus denen eine Durchschnittsnote errechnet wird. Das Vordiplom wird auch dann ausgestellt, wenn ein Leistungsnachweis fehlt. Allerdings wird das entsprechende Studienfach mit der Note sechs bewertet. Das Vordiplom ist die Voraussetzung zur Teilnahme am Hauptstudium. Um die Zulassung zur Diplomprüfung zu erhalten, muss das Vordiplom, so wie alle Leistungsnachweise (Pflichtscheine) des Hauptstudiums vorgelegt werden. Dabei gilt, dass ein Schein fehlen darf, wobei in diesem Fall das entsprechende Studienfach mit Ungenügend bewertet wird. Für die anderen Scheine gilt, dass bei einer nicht ausreichenden Leistung das Fach wiederholt werden muss. Des weiteren besteht die Möglichkeit, fehlende Leistungsnachweise des Hauptstudiums (allerdings: kein Projekt) bis zum Ende der Vorlesungszeit des 8. Semesters nachzuholen. Dabei entscheidet die Akademieleitung, ob die zusätzliche Leistung erbracht werden kann, ohne dass die Fertigstellung des Diploms in Frage gestellt ist. Sollte am Ende der Vorlesungszeit immer noch ein Leistungsnachweis fehlen, kann der Studierende zwar an der Diplomprüfung teilnehmen, erhält sein Diplom aber erst, wenn die fehlende Leistung erbracht wurde. Die weiteren Bedingungen sind dem Anmeldungsformular zu entnehmen, das den in Frage kommenden Personen vor Beginn des Diplomverfahrens zugesandt wird. Die Diplomarbeit muss von einem oder mehreren Dozenten betreut werden, die von der Akademie als Diplombetreuer ausgewiesen wurden. Der Diplomand verpflichtet sich, die vom Betreuer anberaumten Korrekturtermine wahrzunehmen und am Tag der Vorpräsentation (ca. zwei Monate vor der Diplompräsentation) dem Diplomausschuß das Konzept seiner Arbeit vorzustellen. Sollte eine Diplomarbeit ohne Co-Betreuer entstehen, bestimmt der betreuende Dozent einen Co-Prüfer, dem die Diplomarbeit rechtzeitig vorgestellt werden muss. Die Note für die jeweilige Arbeit wird vom betreuenden Dozenten in Abstimmung mit dem Co-Prüfer vergeben. Der Diplomausschuß - bestehend aus allen Diplombetreuern und der Akademieleitung hat nur dann die Möglichkeit, auf die Notengebung Einfluss zu nehmen, wenn die Mehrheit der Dozenten mit der Bewertung nicht einverstanden ist. Den Diplomanden steht für die Fertigstellung ihres Diploms ein Semester zur Verfügung. Art und Umfang der Arbeit sollte so bemessen sein, dass eine Realisation in diesem Zeitraum möglich ist. Eine Fortsetzung der Diplomarbeit über diese Zeit hinaus ist zulässig. Wenn die Diplomprüfung nicht bestanden wurde, besteht die Möglichkeit, im darauf folgenden Semester eine neue Diplomarbeit vorzustellen. Die Diplomnote ergibt sich aus der Gesamtnote aller Leistungsnachweise sowie aus der Note der Diplomarbeit, die die Hälfte der Gesamtnote ausmacht. Die Scheine der einzelnen Unterrichtsfächer zählen einfach, Projektscheine werden dreifach gewertet. Mit dem Diplom der Ruhrakademie wird den Absolventen ein fundiertes Studium von mindestens acht Semestern bescheinigt. Das Diplomzertifikat ist kein akademischer Grad. Die vorliegende Studien- und Prüfungsordnung tritt zu Beginn des Wintersemesters 2011/12 in Kraft.

5 Die Akademieleitung behält sich die Möglichkeit von Ergänzungen und Änderungen vor.

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