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1 Studienordnung für den Zertifikatslehrgang Certificate of Advanced Studies (CAS) in Public Management (ehemals CAS in Betriebswirtschaftslehre und Führungskompetenz in der öffentlichen Verwaltung) Beschluss Seite 1 von 5

2 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung für Diplom- und Zertifikatslehrgänge an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 8. Mai 2008, beschliesst: 1. Geltung Diese Studienordnung regelt in Ergänzung zur Rahmenstudienordnung für Diplom- und Zertifikatslehrgänge an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 8. Mai 2008 den Zertifikatslehrgang Public Management (CAS PM) der ZHAW School of Management and Law. 2. Kosten Die Kosten für den CAS PM werden in den Anmeldeunterlagen veröffentlicht. 3. Zulassung Für die Teilnahme wird folgende Vorbildung bzw. Berufserfahrung vorausgesetzt: Abschluss einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule), Abschluss einer höheren Fachschule, Abschluss einer Berufslehre oder eine andere mit einem Hochschulabschluss vergleichbare berufliche Kompetenz (geplante) Führungs-, Fachkader- oder Spezialistenfunktion bei einem der Kooperationspartner 4. Dauer und Art des Studiums Das Studium umfasst 12 Credits. Es wird als berufsbegleitendes Studium angeboten. Die beiden Module Betriebswirtschaftslehre für den öffentlichen Sektor und Führung und Persönlichkeit können unabhängig voneinander absolviert werden, müssen aber innerhalb von drei Jahren (ab Start des ersten Moduls) erfolgreich abgeschlossen sein. In begründeten Fällen kann die Studienleitung IVM eine Verlängerung der Studiendauer bewilligen. 5. Anrechnung von Vorkenntnissen 5.1 Anrechnung beruflicher Tätigkeit Eine Anrechnung beruflicher Tätigkeit ist nicht möglich. Beschluss Seite 2 von 5

3 5.2 Anrechnung von Kursen, die bei den Kooperationspartnern absolviert werden Für die Anrechnung der bei den Kooperationspartnern absolvierten Kurse für das Modul 2 des CAS PM gelten folgende Bedingungen: Bei den absolvierten Kursen handelt es sich um von der Studienleitung des IVM für den CAS PM anerkannte Kurse. Allfällige in den Kursen geforderten Leistungsnachweise wurden erfolgreich erbracht. Dabei ist die unter Ziff. 4 genannte 3-Jahres-Regel zu beachten. 6. Modulplan Das Studium besteht aus folgenden Pflichtmodulen: Modul 1: Betriebswirtschaftslehre für den öffentlichen Sektor 6 Credits Modul 2: Führung und Persönlichkeit 6 Credits 7. Leistungserbringung und Modulbewertung 7.1 Leistungserbringung und Modulbewertung bei Modul 1 Betriebswirtschaftslehre für den öffentlichen Sektor Die geforderte Leistungserbringung muss lückenlos erbracht werden. Die Noten der numerischen Leistungsnachweise werden auf Zehntelnoten gerundet. Die numerische Modulbewertung basiert auf den Leistungsnachweisen der zugehörigen Kurse und erfolgt mittels Noten in Halbnotenschritten. Details dazu sind in der Modulbeschreibung ersichtlich. Die Studienleitung gibt die Termine und Modalitäten der Leistungsnachweise rechtzeitig bekannt. Das Modul 1 Betriebswirtschaftslehre für den öffentlichen Sektor gilt als bestanden und die entsprechende Anzahl Credits als erworben, wenn: alle massgebenden Leistungsnachweise erbracht und die Präsenzpflicht erfüllt wurden, die numerische Modulbewertung 4.0 oder besser ist, alle nicht numerisch bewerteten Leistungsnachweise bestanden sind. Bei Nicht-Bestehen des Moduls sind alle Leistungsnachweise zu wiederholen (kostenpflichtig). Eine erneute Zulassung nach einer dreijährigen Karenzfrist ist möglich. 7.2 Leistungserbringung und Modulbewertung bei Modul 2 Führung und Persönlichkeit Die pro Kurs zu erfüllenden Leistungsnachweise sind in den jeweiligen Kursbeschreibungen der Beschluss Seite 3 von 5

4 Kooperationspartner festgehalten. Das Modul 2 Führung und Persönlichkeit gilt als bestanden und die entsprechende Anzahl Credits als erworben, wenn: die besuchten, für das CAS PM anerkannten Wahlkurse gesamthaft einen Workload von mindestens 150 Arbeitsstunden (Kontaktlektionen und Selbststudium zusammen) umfassen und gesamthaft mindestens vier Leistungsnachweise erfolgreich erbracht wurden. Dabei müssen: o sämtliche nicht numerisch bewerteten Leistungsnachweise bestanden sein, o sämtliche numerisch bewerteten Leistungsnachweise jeweils mit mindestens der Note 4.0 bewertet worden sein. Die Bewertungsmodalitäten sind bei den Kooperationspartnern zu erfragen. 8. Präsenz Es gilt eine Präsenzpflicht von mindestens 80%. Bei gewissen Kursen kann die Studienleitung eine Anwesenheit von 100% verlangen (siehe Modul- und/oder Kursbeschreibungen). Abwesenheiten werden nur aus zwingenden Gründen (gemäss Ziff. 4.7 der Rahmenstudienordnung) anerkannt. Die Studienleitung behält sich vor, bei mangelnder Präsenz zusätzliche Vorgaben zu machen. 9. Modulanmeldung Die Anmeldung beim Institut für Verwaltungs-Management zum CAS PM beinhaltet die Anmeldung für das Modul 1 Betriebswirtschaftslehre für den öffentlichen Sektor sowie die dazugehörigen Leistungsnachweise und verpflichtet dazu, diese zu erbringen. 10. Studienabschluss Das Studium im CAS PM ist erfolgreich abgeschlossen, wenn gesamthaft 12 Credits aus den Modulen gemäss Modulplan erworben sind. 11. Abschlussbewertung Es wird keine Abschlussbewertung ermittelt. Beschluss Seite 4 von 5

5 12. Abschlussdokumente Nach erfolgreichem Abschluss des Zertifikatslehrgangs wird von der ZHAW das Zertifikat Certificate of Advanced Studies (CAS) in Public Management verliehen. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten ein Zeugnis mit folgendem Inhalt: besuchte Module mit den erworbenen Credits Modulbewertungen 13. Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am in Kraft. 14. Übergangsregelung Studierende, die im CAS Betriebswirtschaftslehre und Führungskompetenz in der Verwaltung eingeschrieben sind (Lehrgangsstart vor 2012), unterstehen dem bisherigen Reglement Studienordnung für den Zertifikatslehrgang Certificate of Advanced Studies (CAS) in Betriebswirtschaftslehre und Führungskompetenz in der öffentlichen Verwaltung in der Fassung vom Beschluss Seite 5 von 5

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