Studienordnung für den Diplomlehrgang Diplom of Advanced Studies (DAS) in Fundraising Management

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1 Studienordnung für den Diplomlehrgang Diplom of Advanced Studies (DAS) in Fundraising Management Beschluss Seite 1 von 5

2 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung für Diplom- und Zertifikatslehrgänge an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 25. August 2016, beschliesst: 1. Geltung Diese Studienordnung regelt in Ergänzung zur Rahmenstudienordnung für Diplom- und Zertifikatslehrgänge an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 25. August 2016 den Diplomlehrgang DAS Fundraising Management (DAS FRM) der ZHAW. 2. Kosten Die Kosten für den DAS FRM werden in der Kursausschreibung veröffentlicht. Reise- und Verpflegungs- sowie allfällige Übernachtungskosten sind Sache der Teilnehmenden. 3. Zulassung Die Zulassung zum DAS FRM setzt voraus: Abschluss einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule inkl. Vorgängerschulen, z.b. HWZ, HTL, Lehrerseminar) und Berufserfahrung von mindestens drei Jahren im Bereich NPO, Marketing oder Kommunikation. Fehlt nur der Abschluss, so kann die Zulassung erfolgen, falls sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ( sur dossier ) ergibt. Ein Nachweis sur dossier erfolgt anhand der eingereichten Anmeldeunterlagen sowie eines Zulassungsgesprächs. Die Studienleitung entscheidet abschliessend über eine Zulassung. 4. Dauer und Art des Studiums Das Studium umfasst 30 Credits. Das Studium wird berufsbegleitend angeboten und dauert zwischen 1 und maximal 1,5 Jahre. In begründeten Fällen kann die Studienleitung eine Verlängerung der Studienzeit bewilligen. 5. Anrechnung von Vorkenntnissen Eine Anrechnung beruflicher Tätigkeit ist nicht möglich. Beschluss Seite 2 von 5

3 6. Modulplan Der Diplomlehrgang DAS FRM besteht aus: Modulbezeichnung Modultyp Modulbewertung Fundraising Instrumente I Pflichtmodul Note 6 Kommunikation und Strategie Pflichtmodul Note 6 Organization und Settings Pflichtmodul Note 6 Fundraising Instrumente II Pflichtmodul Note 6 Diplomarbeit Pflichtmodul Note 6 Anzahl Credits 7. Leistungserbringung und Modulbewertung Zu jedem Modul ist ein Leistungsnachweis zu erbringen. Die geforderte Leistung muss für jedes Modul lückenlos erbracht werden. Die Studienleitung gibt die Termine und Modalitäten der Leistungsnachweise spätestens zu Beginn des jeweiligen Moduls bekannt. Die Modulbewertung erfolgt in Viertel-Noten. Ein Modul gilt als bestanden und die entsprechende Anzahl Credits als erworben, wenn: alle massgebenden Leistungsnachweise erbracht und die Präsenzpflicht erfüllt wurden, die numerische Modulbewertung 4.0 oder besser ist, alle nicht numerisch bewerteten Leistungsnachweise bestanden sind. Bei Nicht-Bestehen des Moduls sind alle nicht bestandenen Leistungsnachweise innerhalb von 12 Monaten zu wiederholen (kostenpflichtig). Fallstudien (Case Studies) und andere Projektarbeiten während des Studiums werden von einer durch die Studienleitung autorisierten unabhängigen Fachpersönlichkeit aus dem Fundraising- Bereich in Absprache mit der Studienleitung bewertet. Letztinstanzlich genehmigt die Studienleitung die Bewertung. Die Diplomarbeit (Modul 5) wird vom Betreuer (einer durch die Studienleitung autorisierten unabhängigen Fachpersönlichkeit aus dem Fundraising-Bereich) in Absprache mit der Studienleitung bewertet. Letztinstanzlich genehmigt die Studienleitung die Bewertung. Die Diplomarbeit ist eine eigenständige Arbeit. Beschluss Seite 3 von 5

4 8. Präsenz Es gilt eine Präsenzpflicht von mindestens 80% des Kontaktunterrichts. Abwesenheiten werden nur aus zwingenden Gründen (gemäss Ziffer 17 der Rahmenstudienordnung) anerkannt. Die Studienleitung behält sich vor, bei mangelnder Präsenz zusätzliche Leistungsnachweise im Umfang der verpassten Präsenz (inklusive Vor- und Nachbereitungszeit) zu verlangen. Falls die Leistungen nicht vollständig erbracht sind, aber die Präsenzpflicht erfüllt ist, wird von der ZHAW auf Verlangen eine Bestätigung über den Modulbesuch ausgestellt. 9. Modulanmeldung Die Anmeldung zum Studium beinhaltet die Anmeldung für die Module 1-4 sowie die zugehörigen Leistungsnachweise und verpflichtet dazu, diese zu erbringen. 10. Diplomarbeit Die Diplomarbeit wird am Ende der Ausbildung nach erfolgreicher Absolvierung der restlichen Module (Module 1-4) geschrieben. Ist die Gesamtnote der Diplomarbeit ungenügend oder fällt der formale oder inhaltliche Teil auch nach der Nachbesserungsfrist ungenügend aus, gilt die Diplomarbeit als nicht bestanden. Sie kann einmal wiederholt werden. Dabei muss ein neues Thema gewählt werden. Sowohl die Nachbesserung als auch die Wiederholung der Diplomarbeit sind kostenpflichtig. Eine Nachbesserung führt im besten Fall zur Note 4.0. Weitere Details sind im Leitfaden zur Diplomarbeit ersichtlich. 11. Studienabschluss Für den Erhalt des Diploms sind alle 5 Module unter Ziffer 5 erfolgreich zu absolvieren. 12. Abschlussbewertung Die Note der Abschlussbewertung (Abschlussnote) ergibt sich aus dem nach Credits gewichteten arithmetischen Durchschnitt der Modulbewertung gemäss Modulplan. Die Abschlussnote wird auf Viertel-Noten gerundet. 13. Abschlussdokumente Nach erfolgreichem Abschluss des Diplomlehrgangs wird von der ZHAW das Diploma of Advanced Studies in Fundraising Management verliehen. Der Absolvent bzw. die Absolventin erhält ein Zeugnis mit folgenden Inhalten: besuchte bzw. angerechnete Module mit den erworbenen Credits Beschluss Seite 4 von 5

5 Modulbewertungen Wird nur ein einzelnes Modul gemäss Ziffer 6 erfolgreich absolviert, wird eine Modulbestätigung mit Credits ausgestellt. Wird gemäss Ziffer 8 kein Leistungsnachweis erbracht, wird eine Modulbestätigung ohne Credits ausgestellt. 14. Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am in Kraft. Sie ersetzt die Studienordnung vom Übergangsbestimmung Studierende, welche ihr Studium unter der Studienordnung vom aufgenommen haben, werden für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt. Beschluss Seite 5 von 5

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