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1 Ausführungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Dozentin oder Dozent an Höheren Fachschulen im Nebenberuf (DHF NB) der Pädagogischen Hochschule Luzern vom 1. Dezember 014 (Stand 1. Februar 016) Der Prorektor Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern, gestützt auf Art. 15 Abs. des Studienreglements über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) vom 14. Februar 014 1, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich Die Ausführungsbestimmungen gelten für den Diplomstudiengang Dozentin oder Dozent an Höheren Fachschulen im Nebenberuf (im Folgenden: DHF NB) an der Pädagogischen Hochschule Luzern (im Folgenden: PH Luzern). Art. Umfang des Diplomstudiengangs Der Diplomstudiengang DHF NB umfasst 10 ECTS-Punkte. Art. 3 Ziele Die Studierenden werden befähigt a. Lernveranstaltungen mit Studierenden an Höheren Fachschulen durchzuführen, b. fachdidaktisch zu handeln und Studierende an Höheren Fachschulen zu fördern. 1 SRL Nr. 516c 1

2 II. Aufnahme in den Diplomstudiengang Art. 4 Aufnahmevoraussetzungen 1 Die Aufnahme in den Diplomstudiengang DHF NB setzt einen der folgenden Abschlüsse in den zu unterrichtenden Fachrichtungen voraus: a. Bachelor-, Master- oder Lizentiatsabschluss einer Hochschule oder * b. Diplom einer Höheren Fachschule. * Bewerberinnen und Bewerber ohne vorausgesetzten Abschluss können sur dossier aufgenommen werden, wenn sie einen vergleichbaren und zertifizierten Abschluss vorweisen. 3 Die Aufnahme zum Studium im Diplomstudiengang DHF NB setzt eine Bestätigung über eine Unterrichtstätigkeit oder eine Absichtserklärung über eine ab Studienbeginn geplante Unterrichtstätigkeit an Höheren Fachschulen für die Dauer des Studiums im Umfang von mindestens 5 Stunden voraus. Art. 5 Studienplatzbeschränkung 1 Die Anzahl Studienplätze im Diplomstudiengang DHF NB ist beschränkt. Haben sich mehr Personen angemeldet als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird die Auswahl der Teilnehmenden, welche die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen getroffen. III. Studienleistungen Art. 6 * Anerkennung von Vorleistungen 1 Vorleistungen können auf Gesuch hin an den Diplomstudiengang DHF NB angerechnet werden. Mindestens 7 ECTS-Punkte müssen an der PH Luzern erbracht werden. Studierende, die den Nachweis eines SVEB-Zertifikats oder eines Didaktikkurses DIK I + II vorlegen, müssen mindestens 3 ECTS-Punkte an der PH Luzern erbringen. Art. 7 Pflichtmodule und Umfang 1 Für den angestrebten Abschluss DHF NB müssen folgende Pflichtmodule absolviert werden: a. Modul 1: Lernveranstaltungen mit Studierenden an Höheren Fachschulen durchführen,* b. Zusatzmodul: Fachdidaktisch handeln und Studierende an Höheren Fachschulen fördern.* Für den erfolgreichen Abschluss des Moduls 1 werden 7 ECTS-Punkte und für den erfolgreichen Abschluss des Zusatzmoduls werden 3 ECTS-Punkte vergeben. *

3 Art. 8 Inhalt und Lehrveranstaltungsformen eines Moduls Der Inhalt und die Lehrveranstaltungsformen der beiden Module sind in den Modulbeschreibungen im Anhang festgelegt. Art. 9 * Leistungsnachweise 1 Im Modul 1 sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen: a. schriftlicher Lernbericht mit Reflexion des persönlichen Lernprozesses auf der Basis vorgegebener Leitfragen, b. dokumentierte Praxisdemonstration. Im Zusatzmodul sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen: a. schriftlicher Lernbericht mit Reflexion des persönlichen Lernprozesses auf der Basis vorgegebener Leitfragen, b. Diplomprüfung: - schriftliche Planung einer videodokumentierten Unterrichtslektion für Studierende an einer Höheren Fachschule und - videodokumentierte Praxisdemonstration der geplanten Unterrichtslektion. Art. 10 Leistungsbewertung Leistungsnachweise werden mit erfüllt oder nicht erfüllt bewertet. Art. 11 Präsenzpflicht und Absenzen 1 Für die Kontaktveranstaltungen besteht eine Präsenzpflicht von 80% pro Modul. Wer die Präsenzpflicht aus wichtigen Gründen nicht einhalten kann, hat die Studiengruppenleiterin oder den Studiengruppenleiter umgehend zu informieren und einen entsprechenden Nachweis zu erbringen (beispielsweise durch ein Arztzeugnis). Liegt ein wichtiger Grund vor, muss die Abwesenheit durch eine Kompensationsleistung ausgeglichen werden. * 3 Besteht kein wichtiger Grund für das Nichteinhalten der Präsenzpflicht, gilt das Modul als nicht bestanden. Art. 1 Titel Der verliehene Titel lautet: Diplomierte Lehrerin der Höheren Fachschule / Diplomierter Lehrer der Höheren Fachschule. 3

4 IV. Schlussbestimmungen Art. 13 Inkrafttreten Die Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 015 in Kraft. 4

5 Anhang * Header Modultitel Modulabkürzung Modul 1: Lernveranstaltungen mit Studierenden an Höheren Fachschulen durchführen DHF NB M1 ECTS-Credits Verantwortliche Ansprechperson Zielgruppe 7 ECTS Donatus Berlinger, PH Luzern Der DHF NB richtet sich an Dozierende an Höheren Fachschulen im Nebenberuf (bis 49%). Modultyp X Pflichtmodul O Wahlmodul O Wahlpflichtmodul Anrechnung an Modul 1 SJ1 eidg. Fachausweise Ausbildner/in Modul 1 SJ1 dipl. Dozent/in an Höheren Fachschulen im Hauptberuf Modul 1 SJ1 dipl. Erwachsenenbildner/in HF SVEB-Zertifikat Dik I und Dik II Besondere Aufnahmevoraussetzungen Lernstunden (h) Siehe Aufnahmevoraussetzungen Präsenzunterricht: 10 Stunden (15 Präsenztage) Qualifikationsverfahren: 5h Begleitete Praxis: 40h (davon 0h Unterrichtspraxis mit Studierenden an Höheren Fachschulen) Selbststudium: 30h Total Lernstunden: 15h Kompetenzziele / Lernziele Lerninhalte Lehr- und Lernmethoden Die Studierenden können Lernveranstaltungen mit Studierenden an Höheren Fachschulen durchführen. Lernverständnis, Lernen Erwachsener, didaktische Feinplanung, Durchführung von Lernsituationen, Medieneinsatz, Qualifikationsverfahren, Kommunikation, Gesprächsleitung, Umgang mit Störungen, Ausbildungstraining, Kursauswertung. X Vorlesung X Gruppenarbeit X Rollenspiel Planspiel X Fallstudie X E-Learning Andere: Unterlagen / Pflichtliteratur Leistungsnachweis Begleitskript und spezifische Unterlagen Schriftlicher Lernbericht mit Reflexion des persönlichen Lernprozesses auf der Basis vorgegebener Leitfragen. Praxisdemonstration: Planung, Durchführung und Reflexion einer Ausbildungssequenz in der Studiengruppe Bemerkungen 5

6 Header Modultitel Modulabkürzung Zusatzmodul: Fachdidaktisches Handeln und Fördern Studierender an Höheren Fachschulen DHF NB ZM ECTS-Credits Verantwortliche Ansprechperson Zielgruppe 3 ECTS Donatus Berlinger, PH Luzern Der DHF NB richtet sich an Dozierende an Höheren Fachschulen im Nebenberuf (bis 49%). Modultyp X Pflichtmodul O Wahlmodul O Wahlpflichtmodul Anrechnung an Besondere Aufnahmevoraussetzungen Lernstunden (h) Siehe Aufnahmevoraussetzungen Präsenzunterricht: 8 Stunden (3 Präsenztage) Qualifikationsverfahren: 5h Begleitete Praxis: h (davon 5h Unterrichtspraxis mit Studierenden an Höheren Fachschulen) Individuelles Selbststudium: 10h Total Lernstunden: 85h Kompetenzziele / Lernziele Lerninhalte Lehr- und Lernmethoden Die Studierenden können fachdidaktisch handeln und Studierende an Höheren Fachschulen fördern. Fachdidaktik und Förderkonzepte / Beurteilungsformen an Höheren Fachschulen, Reflexion der eigenen Rolle, X Vorlesung X Gruppenarbeit X Rollenspiel Planspiel X Fallstudie X E-Learning Andere: Gegenseitiger Praxisbesuch Unterlagen / Pflichtliteratur Leistungsnachweis Unterlagen Schriftlicher Lernbericht mit Reflexion des persönlichen Lernprozesses auf der Basis vorgegebener Leitfragen. Diplomprüfung: schriftliche Planung der videodokumentierten Unterrichtslektion für Studierende an einer Höheren Fachschule und videodokumentierte Praxisdemonstration der geplanten Unterrichtslektion Bemerkungen 6

7 Änderungstabelle Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Erlass Erstfassung rückwirkend Art. 4 Abs. 1a und geändert 1b; Art. 7 Abs. 1a und 1b; Art. 9; Art. 11 Abs. ; Anhang Art. 6; Art. 7 Abs. ; Anhang geändert 7

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