Studienordnung Illustration Kursliste ab WS 13
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- Luisa Bachmeier
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1 Studienordnung Illustration Kursliste ab WS 13 Der Bildungsgang Illustration an der Ruhrakademie zum/zur Illustrator/in, RA umfasst acht Semester. In den ersten beiden Semestern erhalten die FachschülerInnen eine fundierte Ausbildung in den Grundlagen der Gestaltung und Darstellung. Neben praktischen Fertigkeiten werden theoretische Kenntnisse vermittelt. In der unterrichtsfreien Zeit werden in den angewandten Fächern die Semesteraufgaben weiter bearbeitet, die dann in der Präsentationswoche vor Beginn des neuen Semesters gezeigt und bewertet werden. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des angefügten Notenspiegels. 1. Semester Grafische Technologie 2 SWS Sachzeichnen und Naturstudien 3 SWS Grundlagen Grafik Design 3 SWS Grundlagen Theorie der Gestaltung 2 SWS Grundlagen der Gestaltung 2 SWS Grundlagen der Typografie 2 SWS Perspektive 3 SWS Computergrundlagen (Blockkurs) 1 SWS Literaturgeschichte 2 SWS 2. Semester Sachzeichnen und Naturstudien 3 SWS Tierstudien 2 SWS Grundlagen Gestaltung 2 SWS Grundlagen Typografie 2 SWS Grundlagen Grafik Design 3 SWS Grundlagen Theorie der Gestaltung 2 SWS Literaturgeschichte 2 SWS
2 3. Semester Grafische Technologie 2 SWS Experimentelle Typografie 2 SWS Marketing 2 SWS Illustration 3 SWS Künstlerische Druckgrafik 3 SWS Malerei 3 SWS Character Design 2 SWS Werbetext 2 SWS 4. Semester Landschaftsstudien 2 SWS Illustration 3 SWS Malerei 3 SWS Experimentelle Typografie 2 SWS Künstlerische Druckgrafik 3 SWS Werbetext 2 SWS
3 In den höheren Semestern wird der Unterricht zum Teil in Projektform durchgeführt. Durch diese Veranstaltungsform soll der Studierende lernen, ein komplexes Thema von der Konzeption bis zur Endgestaltung zu bearbeiten, wobei ein besonderes Augenmerk auf dem interdisziplinären Arbeiten liegt. Von den FachschülerInnen des Bildungsgangs Kunst wird erwartet, dass sie außerhalb der Unterrichtszeiten an ihren Projekten weiter arbeiten. Die Werkstätten und Ateliers können von den den FachschülerInnen auch in der unterrichtsfreien Zeit genutzt werden. 5. Semester Marketing 2 SWS 6. Semester Marketing-Kommunikationsdesign Projekt 4 SWS 7. Semester
4 8. Semester Betreuung Abschlussarbeit 6 SWS Das 8. Semester ist für die Abschlussarbeit vorgesehen. In dieser Zeit findet für die FachschülerInnen, die zum Abschluss zugelassen sind, weniger Unterricht statt. Das Semester dient insbesondere der Anfertigung der Abschlussarbeit. Während der Unterrichtszeit werden von den betreuenden LehrerInnen wöchentliche Betreuungstermine angeboten. In der unterrichtsfreien Zeit findet ca. zwei Monate vor der Abschlusspräsentation Mitte Oktober eine Vorpräsentation der Abschlussarbeit statt. An der Vorpräsentation muss jeder/jede FachschülerIn, der/die zugelassen wurde, teilnehmen. Die Vorpräsentation gibt den FachschülerInnen die Möglichkeit ihre Abschlussarbeit dem Gremium der betreuenden LehrerInnen vorzustellen und zusätzliche Meinungen und Kritik zu erfahren. Die Akademieleitung behält sich die Möglichkeit von Ergänzungen und Änderungen vor.
5 P r ü f u n g s o r d n u n g Nach dem 4.Semester findet eine Zwischenprüfung statt. Die Zwischenprüfung gilt als bestanden, wenn der Notendurchschnitt der bis dahin erbrachten Leistungen mindestens ausreichend ist (s. Notenspiegel). Eine Note für die Zwischenprüfung wird auch dann ermittelt, wenn die Note für ein Unterrichtsfach fehlt. Allerdings wird das entsprechende Fach mit der Note ungenügend (s. Notenspiegel) bewertet. Eine bestandene Zwischenprüfung ist die Voraussetzung zur Teilnahme an dem Unterricht der oberen Semester (5.- 8.Semester). Andernfalls muß das entsprechende Schuljahr wiederholt werden. Die Abschlussarbeit muss von einem oder mehreren Dozenten betreut werden, die von der Akademie als Betreuer ausgewiesen wurden. Der/die FachschülerIn verpflichtet sich, die vom Betreuer anberaumten Korrekturtermine wahrzunehmen und am Tag der Vorpräsentation (ca. zwei Monate vor der Abschlusspräsentation) dem Gremium der betreuenden Dozenten das Konzept seiner Arbeit vorzustellen. Sollte eine Abschlussarbeit ohne Co-Betreuer entstehen, bestimmt der betreuende Dozent einen Co-Prüfer, dem die Abschlussarbeit rechtzeitig vorgestellt werden muss. Die Note für die jeweilige Arbeit wird vom betreuenden Dozenten in Abstimmung mit dem Co-Prüfer vergeben. Das Gremium - bestehend aus allen Abschlussbetreuern und der Akademieleitung hat nur dann die Möglichkeit, auf die Notengebung Einfluss zu nehmen, wenn die Mehrheit der Dozenten mit der Bewertung nicht einverstanden ist. Den FachschülerInnen steht für die Fertigstellung ihrer Abschlussarbeit ein Semester zur Verfügung. Art und Umfang der Arbeit muß so bemessen sein, dass eine Realisation in diesem Zeitraum möglich ist. Wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde, besteht die Möglichkeit, im darauf folgenden Semester eine neue Abschlussarbeit vorzustellen. Die Abschlussnote ergibt sich aus der Gesamtnote aller Unterrichtsfächer sowie aus der Note der Abschlussarbeit, die die Hälfte der Gesamtnote ausmacht. Mit dem Abschluss der Ruhrakademie wird den Absolventen ein fundiertes Studium von mindestens acht Semestern bescheinigt. Das Abschlusszertifikat ist kein akademischer Grad. Die vorliegende Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt zu Beginn des Wintersemesters 2013 in Kraft. Die Akademieleitung behält sich die Möglichkeit von Ergänzungen und Änderungen vor.
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