Dekanat Begrüßung der Nebenfachstudierenden am 16. Oktober 2018

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1 Dekanat Begrüßung der Nebenfachstudierenden am 16. Oktober 2018 Überblick über das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach

2 Vorab: Der Studiengang ist noch nicht modularisiert, d.h. es gibt keine Module und daher auch kein Modulhandbuch Viel Wahlfreiheit bei der Gestaltung des Studiums, alle VL aus dem gewählten Teilgebiet (s.u.) können gewählt werden Noten, die während des Grund- oder des Hauptstudiums erworben werden gehen (von einer Ausnahme abgesehen) nicht in die Nebenfachnote mit ein; stattdessen gibt es eine Abschlussprüfung 2

3 Rechtswissenschaft als Nebenfach: Entscheidung für ein Teilgebiet der Rechtswissenschaft: 1. Zivilrecht oder 2. Öffentliches Recht oder 3. Strafrecht (Wahl muss nirgends angezeigt werden) Vorgaben der Hauptfakultät beachten 3

4 Aufbau des Nebenfachstudiums: 1. Grundstudium 2. Hauptstudium 3. Abschlussprüfung 4

5 5 Das Grundstudium

6 1. Semester: Grundkurs l: Erste Vorlesung im jeweiligen Teilgebiet der Rechtswissenschaft Keine Eintragung/Anmeldung notwendig Fallbesprechungen zum Grundkurs I (Anwesenheitspflicht!) Eintragung in die jeweiligen Listen erforderlich! Mittwoch 17. Oktober 2018, 19:00 Uhr Ohne Fallbesprechungsschein kann später nicht an der Übung für Anfänger teilgenommen werden! Grundlagenschein: Vorlesung Verfassungsgeschichte und Römisches Personenund Erbrecht, jeweils mit Abschlussklausur Eintragung in die entsprechende Liste erforderlich! (Frist beachten!) Der Grundlagenschein ist Ihre Orientierungsprüfungsleistung! 6

7 1. Semester (Fortsetzung): Vorlesung Einführung in die Methoden der Rechtswissenschaft für Nebenfachstudierende mit Abschlussklausur Eintragung in die entsprechende Liste erforderlich! 7

8 Nach der Vorlesungszeit des 1. Semesters: Bei Studium des Straf- oder des Zivilrechts: Hausarbeit für die Übung für Anfänger im 2. Semester Sachverhalt wird nach Vorlesungsende ausgegeben Anfertigung der Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit Abgabe i.d.r. im ersten Termin der Übung, zusätzlich: Upload (Pflicht!) Checkliste für die Hausarbeit mit Übersicht über Hausarbeitenkurse auf der Seite des Computerzentrums der Fakultät Weitere wichtige Kurse auf der Seite des Juristischen Seminars 8

9 2. Semester: Grundkurs li: Vorlesung im jeweiligen Teilgebiet der Rechtswissenschaft Keine Eintragung/Anmeldung notwendig Fallbesprechungen zum Grundkurs II (optional) Eintragung in die entsprechende Liste erforderlich! Studium des Straf- oder Zivilrechts: Übung für Anfänger im gewählten Teilrechtsgebiet Eintragung in die jeweilige Liste erforderlich! Studium des Öffentlichen Rechts: Besuch der Vorlesung Verfassungsprozessrecht Keine Eintragung/Anmeldung notwendig 9

10 Nach der Vorlesungszeit des 2. Semesters: Studium des Öffentlichen Rechts: Hausarbeit für die Übung für Anfänger im 3. Semester Sachverhalt wird nach Vorlesungsende ausgegeben Anfertigung der Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit Abgabe i.d.r. im ersten Termin der Übung, zusätzlich: Upload (Pflicht!) Checkliste für die Hausarbeit mit Übersicht über Hausarbeitenkurse auf der Seite des Computerzentrums der Fakultät Weitere wichtige Kurse auf der Seite des Juristischen Seminars 10

11 3. Semester: Studium des Straf- oder des Zivilrecht: Sofern die Übung für Anfänger erfolgreich absolviert wurde und die Klausuren in der rechtsgeschichtlichen Vorlesung und in der Vorlesung Einführung in die Methoden der Rechtswissenschaft für Nebenfachstudierende bestanden sind Übergang in das Hauptstudium Studium des Öffentlichen Rechts: Übung für Anfänger Eintragung in die entsprechende Liste erforderlich! Empfohlen: Schon jetzt Besuch der Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht und der begleitenden Fallbesprechung (beides optional & beides kann auch später besucht werden) 11

12 Die Übungen für Anfänger: Teilnahmevoraussetzungen: 1. Regelmäßiger Besuch der jeweiligen Fallbesprechung im 1. Semester Nachweis durch Beifügen des Fallbesprechungsscheins zur Hausarbeit 2. Online-Anmeldung zur Übung notwendig! (Frist beachten!) Übungsleistungen: 1. Eine bestandene Hausarbeit und eine bestandene Klausur innerhalb eines Semesters 2. Es werden zwei jeweils zweistündige Klausuren angeboten 3. Bei bestandener Klausur kann auch die Hausarbeit der Übung des Folgesemesters in der vorlesungsfreien Zeit nach der Übung mitgeschrieben und auf Antrag rückangerechnet werden 12

13 Schema einer Übung: Schema 1: gültig für Studium des Straf- oder Zivilrechts bei Studienbeginn im Wintersemester 2018/2019 WS 18/19 Sommersemester 2019 Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur Hausarbeit WS 19/20 Schema 2: gültig für Studium des Öffentlichen Rechts bei Studienbeginn im Wintersemester 2018/2019 SoSe 2019 Wintersemester 2019/2020 Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur Hausarbeit SoSe 19/20 13

14 Achtung: Die Anfängerübung ist Ihre Zwischenprüfungsleistung! 1. Sie ist spätestens im vierten Fachsemester zu versuchen! 2. Werden Hausarbeit und Klausur nicht in einem Semester bestanden, ist die Übung nicht bestanden! 3. Sie kann bei Misserfolg nur einmal wiederholt werden! 4. Sie muss spätestens im sechsten Semester bestanden sein! 14

15 Exkurs: Eintragungslisten/Anmeldung 15

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17 17

18 18

19 19 Das Hauptstudium

20 Erwerb von weiteren ECTS-Punkten, sodass bis zur Abschlussprüfung (!) mindestens 60 ECTS-Punkte erworben sind Weitere ECTS-Punkte werden erworben durch: - den Besuch von weiteren Vorlesungen (nur im gewählten Teilgebiet), ggfls. mit freiwilligen Prüfungen, sowie durch - den Besuch weiterer (optionaler) Fallbesprechungen (ebenfalls nur im gewählten Rechtsgebiet) und durch - die Studienleistung im Hauptstudium Ablegen der Studienleistung im Hauptstudium (vor der Abschlussprüfung!): - Seminar oder - Übung für Fortgeschrittene im gewählten Rechtsgebiet oder - zwei rechtshistorische Exegesen (oder vergleichbare Arbeiten) 20

21 Die Abschlussprüfung 21

22 Die Abschlussprüfung: Voraussetzungen: 1. Mindestens 60 ECTS-Punkte 2. Abschluss des Grund- & des Hauptstudiums Prüfungsleistungen: 1. Grundsätzlich: vierstündige Klausur und anschließend zwanzigminütige mündl. Prüfung Terminvereinbarung direkt mit dem/der gewünschten PrüferIn Prüfungsstoff: Inhalt der besuchten LVen (Eingrenzung möglich) Gewichtung: 50:50, diese Note alleine geht in Ihre Bachelornote mit ein! 2. Klausur kann durch die Note der Studienleistung im Hauptstudium ersetzt werden, wenn in dieser mindestens 7 Notenpunkte erzielt wurden 22

23 Bescheinigung über das Nebenfachstudium: Sie weißt die Abschlussnote aus, diese ist alleine die Note der Abschlussprüfung, nur diese Note geht in Ihre Bachelornote mit ein! Zuständig für die Erteilung: Die Studienfachberatung, Raum 140, Neue Aula Sprechzeiten wochentags von bis Uhr Voraussetzungen der Ausstellung: Vorlage aller Scheine im Original Vorlage der Belegbögen (erhältlich in der Studienfachberatung zu den angeführten Sprechzeiten) Die Bescheinigung ist i.d.r. beim Prüfungsamt der Hauptfakultät einzureichen 23

24 Exkurs: Mögliche Probleme Zeitliche Überschneidung von Lehrveranstaltungen mit solchen des Hauptfachs Hauptfachbedingte Auslandssemester Wechsel des Nebenfachs, ggfls. studienfachliche Beratung erforderlich Wechsel in den Studiengang Rechtswissenschaft/Staatsexamen, Frage der Anrechnung von Studienleistungen und -Zeiten Bitte kommen Sie, wenn diese oder andere Probleme auftreten, möglichst frühzeitig in die offene Sprechstunde der Studienfachberatung, Montag bis Freitag von Uhr (s.t.) in Raum 140 in der Neuen Aula. 24

25 Abschließend: Wichtige Termine demnächst Unmittelbar im Anschluss: Aktivierung der Jura-IT-Dienste (soweit noch erforderlich) und WLAN-Einrichtung der Studierenden-Notebooks Freischaltung der Fallbesprechungslisten: morgen (17.10.) um 19:00 Uhr! 25

26 Danke! Homepage der Fakultät: Hinweise speziell für Nebenfachstudierende: Studienfachberatung: Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr in Raum 140 (Neue Aula, 1. OG). Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig! 26

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