Die Studien- und Prüfungsordnung 2014
|
|
- Jesko Albrecht
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Studien- und Prüfungsordnung 2014 Studiendekan Folien abrufbar unter
2 Das Wichtigste im Überblick Neue Studien- und Prüfungsordnung Von der Fakultät im November 2013 beschlossen Geplantes Inkrafttreten: 1. Oktober 2014 Die wichtigsten Änderungen Veränderungen der Klausurstruktur im Grundstudium Zusätzliche Hausarbeit im Grundstudium Zusätzliches Seminar ( Vorbereitungsseminar ); erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Vergabe eines Platzes in einem SPB-Seminar Übergangsfragen Am 1. Oktober 2014 noch nicht begonnene Studienabschnitte (Grundstudium [ZP]/Hauptstudium) müssen grundsätzlich nach der neuen Ordnung studiert werden Am 1. Oktober 2014 begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Studienabschnitte können bis zum Ende des SS 2016 nach der alten StudPrO studiert werden Folie: 2
3 Gliederung A. Aufbau des Studiums nach der neuen StudPrO B. Bedeutung für einzelne Studentengruppen Folie: 3
4 Anlass der Neuregelung Defizite des momentanen Studiums, die durch die aktuelle StudPrO veranlasst sind oder zumindest ermöglicht werden Pflichtfächer werden zu selektiv studiert Zu geringe Zahl von Hausarbeiten Zu geringe Kenntnisse über die Anforderungen einer Seminararbeit Folie: 4
5 Studium nach der neuen StudPrO Klausuren im Grundstudium: Zivilrecht bisher Klausuren BGB AT am Bsp. d. KV SchR AT am Bsp.d. KV Vertragl. SV Gesetzliche SV SachenR KreditsicherungsR ArbeitsR ZPO Handels- u. GesellschaftsR Familien- u. ErbR IPR 4/6 (9) 2/5 (5) Klausuren neu BGB AT am Bsp. d. KV und SchR AT am Bsp.d. KV Vertragl. SV Gesetzliche SV SachenR KreditsicherungsR ArbeitsR ZPO Handels- u. GesellschaftsR Familien- u. ErbR IPR 4/5 (9) 2/5 (5) Folie: 5
6 Studium nach der neuen StudPrO Klausuren im Grundstudium: Öffentliches Recht bisher neu Klausuren Klausuren Grundrechte StaatsorganisationsR StaatsR III VerfassungsprozessR EuropaR 2/5 (5) Grundrechte StaatsorganisationsR mit VerfassungsprozessR StaatsR III mit EuropaR und Bezügen zum VölkerR 3/3 (8) Allg. VerwaltungsR Besonderes VerwaltungsR VerwaltungsprozessR 1/3 (3) Allg. VerwaltungsR Besonderes VerwaltungsR VerwaltungsprozessR 2/3 (5) Folie: 6
7 Studium nach der neuen StudPrO Klausuren im Grundstudium: Strafrecht bisher neu Klausuren Klausuren StrafR I StrafR II StrafR III StrafverfahrensR 2/4 (5) StrafR I StrafR II StrafR III StrafverfahrensR 3/4 (7) Folie: 7
8 Studium nach der neuen StudPrO Klausuren im Grundstudium: Grundlagen I Klausuren bisher Römische Rechtsgeschichte Deutsche Rechtsgeschichte Einführung Kirchenrecht Allgemeine Staatslehre Einführung Rechtstheorie 1/5 (3) neu (unverändert!) Klausuren Römische Rechtsgeschichte Deutsche Rechtsgeschichte Einführung Kirchenrecht Allgemeine Staatslehre Einführung Rechtstheorie 1/5 (3) Folie: 8
9 Studium nach der neuen StudPrO Klausuren im Grundstudium Ab dem WS 2014/15 gilt für alle (!) Zwischenprüfungsklausuren unabhängig davon, wann das jeweilige Studium begonnen wurde: Prüfungsgegenstand in den Klausuren sind neben dem jeweiligen Fach alle anderen Fächer, zu denen nach dem Studienplan in einem früheren oder im selben Fachsemester Vorlesungen vorgesehen sind Folie: 9
10 Studium nach der neuen StudPrO Hausarbeiten bisher neu Hausarbeiten Hausarbeiten Kleine Hausarbeit als Teil der ZP (10 S.) Große Hausarbeit als Vor. für die Zulassung zur SPB-Prüfung 1/3 (Z/Ö/S) ( ) 1/3 (Z/Ö/S) ( ) 2 Hausarbeiten als Teil der ZP Kleine ZP-HA (10 S.) Große ZP-HA (15-25 S.) Fortgeschrittenenhausarbeit als Vor. für die Zulassung zur SPB-Prüfung 2/3 (Z/Ö/S) ( ) 1 aus dem 3. Bereich ( ) Folie: 10
11 Studium nach der neuen StudPrO Hausarbeiten Bitte beachten: Die Regelung, dass die Fortgeschrittenenhausarbeit aus einem anderen Bereich (Zivilrecht/Öffentliches Recht/Strafrecht) stammen muss als die ZP-Hausarbeit(en), gilt ab dem WS 2014/15 generell, also unabhängig vom Studienbeginn Konkret heißt das: Die Fortgeschrittenenhausarbeit kann in den Sommersemesterferien 2014 letztmalig im selben Rechtsgebiet geschrieben werden wie die ZP-Hausarbeit Ab den Frühjahrssemesterferien 2015 muss die Fortgeschrittenenhausarbeit in einem anderen Rechtsgebiet geschrieben werden als die eine bzw. die zwei ZP-Hausarbeit(en) Folie: 11
12 Studium nach der neuen StudPrO Seminare Seminare bisher SPB-Seminar 1 (2) Seminare Vorbereitungsseminar SPB-Seminar neu 1 ( ) 1 (2) Zum Vorbereitungsseminar: Kann ab dem 3. Semester absolviert werden (Anfertigung der Arbeit frühestens nach Ende der Vorlesungszeit im 3. Semester) Soll spätestens zu Beginn des Hauptstudiums absolviert werden Note geht nicht in die SPB-Note ein; Seminar muss aber bestanden werden Bestandenes Vorbereitungsseminar ist Voraussetzung für die Bewerbung um einen Platz in einem SPB-Seminar Folie: 12
13 Studium nach der neuen StudPrO Übungen bisher Teilnahme erst nach bestandener ZP möglich neu Teilnahme möglich, wenn entsprechender Bereich/ entsprechende Bereiche der ZP bestanden wurde(n) Beachten: Diese Neuregelung gilt ab dem WS 2014/15 für alle Übungsteilnehmer! Folie: 13
14 Ab wann gilt das neue Recht? Geplantes Inkrafttreten der neuen StudPrO: 1. Oktober 2014 Gleichzeitig tritt die bisherige StudPrO außer Kraft Folge: Ab dem WS 2014/15 kann Jura in Köln grundsätzlich nur noch nach der StudPrO 2014 studiert werden Aber: Es gibt Übergangsregelungen für diejenigen, die ihr Jurastudium in Köln vorher (also zum SS 2014 oder früher) aufgenommen haben. Sie haben grundsätzlich zwei Jahre lang (also bis einschließlich zum SS 2016) Zeit, den jeweils begonnenen Studienabschnitt zu den Konditionen der bisherigen StudPrO abzuschließen. In welchem Umfang Sie von der neuen StudPrO inviduell betroffen sind, hängt davon ab, wie weit Sie am 30. September 2014 in Ihrem Studium sind. Ab dem WS 2016/17 gilt grundsätzlich nur noch die neue StudPrO. Folie: 14
15 Die Übergangsregelungen Gruppe 1: Sie nehmen ihr Jurastudium in Köln erst zum WS 2014/15 oder später auf Folge: Sie studieren ausschließlich nach der StudPrO 2014; ein Studium auf der Grundlage der bisherigen StudPrO ist nicht möglich Beachten: Das gilt nicht nur für Studienanfänger, sondern auch für Hochschulwechsler, die zum WS 2014/15 oder später nach Köln wechseln Zusätzliche Klausuren im Grundstudium Zusätzliche ZP-Hausarbeit Vorbereitungsseminar erforderlich erforderlich erforderlich Folie: 15
16 Die Übergangsregelungen Gruppe 2: Sie haben Ihr Jurastudium in Köln im SS 2014 oder früher begonnen und am 30. September 2014 die Zwischenprüfung noch nicht bestanden Folge: Sie können Ihr Grundstudium bis einschließlich zum SS 2016 nach den Bedingungen der bisherigen StudPrO abschließen; für Ihr Hauptstudium gilt die StudPrO 2014 Zusätzliche Klausuren im Grundstudium Zusätzliche ZP-Hausarbeit nicht erforderlich, sofern Grundstudium spätestens im SS 2016 beendet nicht erforderlich, sofern ZP spätestens im SS 2016 bestanden Vorbereitungsseminar erforderlich (!) Folie: 16
17 Die Übergangsregelungen Gruppe 3: Sie haben Ihr Jurastudium in Köln im SS 2014 oder früher begonnen und haben bis spätestens zum 30. September 2014 die Zwischenprüfung bestanden Folge: Sie können Ihr Hauptstudium bis einschließlich zum SS 2016, ggf. auch noch im WS 2016/17 nach den Bedingungen der bisherigen StudPrO abschließen, sofern Sie bis zum 31. März 2015 zur SPB-Prüfung zugelassen sind (Zulassung rechtzeitig beantragen!) Zusätzliche Klausuren im Grundstudium Zusätzliche ZP-Hausarbeit Vorbereitungsseminar nicht erforderlich nicht erforderlich nicht erforderlich, sofern Sie bis zum 31. März 2015 zur SPB-Prüfung zugelassen werden und ein SPB- Seminar bestehen, das bis spätestens 30. September 2016 zugewiesen wurde Folie: 17
18 Ansprechpartner für Fragen Fragen zu Prüfungsaspekten, Anrechnungen etc.: Prüfungsamt 0221/ Fragen zum Studienaufbau: Studien- und Karriereberatungszentrum 0221/ Folie: 18
Die Studien-und Prüfungsordnung. Grundstudium und Zwischenprüfung
Die Studien-und Prüfungsordnung Grundstudium und Zwischenprüfung Text der StudPrO im Web unter http://www.jura.uni-koeln.de/studpro_2014.html Juristinnen und Juristen lesenrechtsquellen! Studien-und Prüfungsordnung
MehrDAS HAUPTSTUDIUM Sommersemester 2017
DAS HAUPTSTUDIUM Sommersemester 2017 ÜBERBLICK ÜBER DAS HAUPTSTUDIUM Vertiefung und Ergänzung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse Fortgeschrittenen-Übungen Fremdsprachige rechtswissenschaftliche
MehrÄnderungen bei Zwischenprüfung und Fortgeschrittenenübungen gelten unabhängig von Examensart und -termin! I. Teil: Zwischenprüfung
Infrmatin des Studiendekans, Prf. Dr. Ulrich Manthe 1 Überblick zu Inhalt und Auswirkungen der Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsrdnung der Universität Passau für den Studiengang Rechtswissenschaft
MehrDIE NEUEN PO`S UND DAS HAUPTSTUDIUM
DIE NEUEN PO`S UND DAS HAUPTSTUDIUM Sommersemester 2016 ÜBERBLICK ÜBER DAS HAUPTSTUDIUM Wie organisiere ich mich im Hauptstudium? Die Übungen Der Fremdsprachenschein Das Praktikum Schwerpunktbereichsstudium
MehrKlausuren WiSe 2015/16. I. Für Studierende mit Immatrikulation ab dem SoSe 2014: Klausur, 1. Semester. Audi I und II
210.2015 Klausuren WiSe 2015/16 I. Für Studierende mit Immatrikulation ab dem SoSe 2014: 14-16h StaatsOrga + GrundR I Klausur, 1. Oeter/Schulz 30.115-101.16 17-20h UmweltR Appel Klausur, 30.115-101.16
MehrStudienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen) HA = Hausarbeit; K = Klausur; SWS = Semesterwochenstunden
Anhang I zur : Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen) Legende: HA = Hausarbeit; K = Klausur; SWS = Semesterwochenstunden Grundstudium (1. 2. Semester) 1. Semester Einführung in
MehrWOMIT BESCHÄFTIGT MAN SICH IM JURA- STUDIUM?
DAS JURA-STUDIUM ÜBERBLICK Womit beschäftigt man sich im Jura-Studium? Wo und wie kann man Jura studieren? Was ist ein Volljurist? Wie ist das Studium aufgebaut? Welche Berufsmöglichkeiten habe ich später?
MehrEinführungswoche 2012: Das Prüfungsamt
: Das Prüfungsamt Seite 1 Das Studium Studium bis zur Zwischenprüfung spätestens mit Ende des 4. Fachsemesters Übungen für Fortgeschrittene ca. bis zum 8. Fachsemester im Durchschnitt 11 Fachsemester Vorbereitung
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums
Nach 50 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), hat der Fachbereich
MehrInformationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg. am 31. Januar 2013
Informationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg am 31. Januar 2013 Fachliche Voraussetzungen im Strafrecht Üblicherweise sollte mit der Zwischenprüfung
MehrUniversität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.
Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt
MehrInformationen zum Studienverlauf. 03. Juni 2015
Informationen zum Studienverlauf 03. Juni 2015 Ihre Ansprechpartner im Fakultätsprüfungsamt Ass. iur. Kerstin Wagner (pruefungsamt@jura.uni-hannover.de) Dipl.-Jur. Marc Meixner (marc.meixner@jura.uni-hannover.de)
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn
Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Rahmen der Studiengänge mit dem Abschluß Magistra / Magister
MehrFakultät für Maschinenbau Universität Paderborn
Universität Paderborn Informationsveranstaltung für Studierende 06. Oktober 2011 Übersicht Informationen Übergangsregelungen Prüfungsordnung v1 -> v2 Lehrveranstaltungsanmeldung in PAUL 2, Universität
MehrInhalte und Prüfungen
Abteilung Rechtswissenscha1 Sog. Ergänzungsstudium Strafrecht und Öffentliches Recht mit dem Ziel Erstes jurisasches Examen Inhalte und Prüfungen 1 Abteilung Rechtswissenscha1 Ablauf des Bachelorstudiums
MehrHERZLICH WILLKOMMEN! Wintersemester 2015 / 2016
1 HERZLICH WILLKOMMEN! Wintersemester 2015 / 2016 WS 2015 / 2016 FSB - Sabine Beck Worum geht es? 2 Konfliktlösung Rechtsfindung Werkzeuge 3 Instrumente der juristischen Konfliktlösung und Rechtsfindung:
Mehr- 4 - Anhang I zur Studienordnung Rechtswissenschaft vom 4. September 2015 (ÄO 2017): Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen)
- 4 - Anlage 1) Anhang I zur Studienordnung Rechtswissenschaft vom 4. September 2015 (ÄO 2017): Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen) Legende: = Hausarbeit; K = Klausur; SWS =
MehrStudienplan Jura. unter Berücksichtigung von Pflicht- und Ergänzungsveranstaltungen sowie wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung
Studienplan Jura unter Berücksichtigung von Pflicht- und Ergänzungsveranstaltungen sowie wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung Abschnitt Prüfung umfasst Zwischenprüfungsklausuren (ZP) und Abschlussklausuren
MehrVorläufige Termine für die Prüfungsklausuren im Sommersemester 2016
In den folgenden (Block-)Veranstaltungen werden die Prüfungsklausuren bereits vor den Klausurwochen geschrieben: Privatrecht I - Bachelor (Nachschreibeklausur): Di. 17.05.2016, 12 Uhr, AUB215 Öffentliches
MehrDie wichtigsten Regelungen aus der StO Pharmazie
Die wichtigsten Regelungen aus der StO Pharmazie Diese Präsentation erläutert die wichtigsten Regelungen der StO und soll zum besseren Verständnis beitragen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit;
MehrMankowski/H. artmann. Berkemann. Rechtsphilosophie im Grundstudium. Bung. Kriechbaum
102016 Klausuren SoSe 2016 I. Für Studierende mit Immatrikulation ab dem SoSe 2014: Datum Uhrzeit Fach Lehrperson Details Ort 14-16h BGBA AT und VertragsR I Mankowski/H artmann Klausur, Anm.Frist Abm.Frist
MehrII. Studienplan bei Studienbeginn im Sommersemester (Abschluss: Erste Prüfung)
II. Studienplan bei Studienbeginn im Sommersemester (Abschluss: Erste Prüfung) 1. (Sommersemester) Wiederholungsmöglichkeit V Grundkurs im Öffentlichen Recht II 4 SWS P ZK 3. AG Arbeitsgemeinschaft zum
MehrInformationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg
Informationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg Fachliche Voraussetzungen im Strafrecht Üblicherweise sollte mit der Zwischenprüfung im Strafrecht
Mehrund ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.
VEREINBARUNG des Instituts für Psychologie und der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Durchführung des Nebenfaches Psychologie im Rahmen des Diplomstudienganges Informatik (überarbeitet im November
MehrJura studieren in Bielefeld
richtig einsteigen. Jura studieren in Bielefeld Erstsemesterwoche im Sommersemester 2013 Vorstellung des Projekts richtig einsteigen. Wer sind wir? Euer richtig einsteigen. - Team Beratung und Orientierung
MehrErstsemester Begrüßungswoche Wintersemester 2013/14
Erstsemester Begrüßungswoche Wintersemester 2013/14 Tutorium zur Studienplanung Klausuren, Fallbesprechungen, Scheine, Schwerpunkt und Examen Ein Überblick Rechtgrundlage Überblick erste Semester Ausblick
MehrStudien- und Prüfungsreglement Politikwissenschaft vom 15. Oktober 1999
Studien- und Prüfungsreglement Politikwissenschaft vom. Oktober 999 Das Studien- und Prüfungsreglement regelt das Studium der Politikwissenschaft im Hauptfach, im ersten und im zweiten Nebenfach an der
MehrStudienordnung für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. vom 10. Mai 1994.
Studienordnung für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät vom 10. Mai 1994 Präambel Aufgrund der 2 Abs. 4, 85 Abs. 1 des Universitätsgesetzes
Mehr1 Geltungsbereich/Abschluss
Studienordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für das Fach Rechtswissenschaft als Ergänzungsfach mit dem Abschluss Bachelor of Arts der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung
MehrStudienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. vom 7. Mai 2004 Stand: 1.10.
Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 7. Mai 2004 Stand: 1.10.2016 Lesefassung Auf der Grundlage der 2 Abs. 4 und 86 Abs. 1 des Gesetzes
MehrFRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte]
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: STUDIENFACH: Lehramt an Gymnasien G E S C H I C H T E Philosophische Fakultät, Historisches
MehrStudienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft
Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Empfehlungen zum Aufbau des Studiums mit Studienbeginn im Sommersemester
MehrInformationen zum Ablauf des Studiums der Rechtswissenschaft
Informationen zum Ablauf des Studiums der Rechtswissenschaft Die Homepage des Prüfungsamts finden Sie unter http://www.unigiessen.de/fbz/fb01/ Einrichtungen. Das (kostenlose!) Abonnement des Newsletters
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)
Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft
MehrGesamtanzahl an Semesterwochenstunden (SWS) 18 6
b) STUDIENPLAN FÜR STUDIENANFÄNGER IM SOMMERSEMESTER (1) Pflichtveranstaltungen, Ergänzungsveranstaltungen und Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung Die Spalte Prüfung umfasst Zwischenprüfungsklausuren
MehrStudienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft
Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Empfehlungen zum Aufbau des Studiums mit Studienbeginn im Wintersemester
MehrMusterstudienplan (neues Recht)
Musterstudienplan der Juristischen Fakultät (neues Recht) Studienbeginn ab WS 003/00 Musterstudienplan (neues Recht) Kurs 1. Semester SWS PF Grundkurs I im Bürgerlichen Recht 6 PF Strafrecht I 5 PF Staatsrecht
MehrBachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Informationen zum Studienverlauf 1 Vorbemerkung 1) Präsentation ersetzt nicht das Lesen der Prüfungsordnung und der Praktikumsordnung! 2) Alle Studierenden
MehrInhalte und Prüfungen
Ergänzungsstudium Strafrecht und Öffentliches Recht mit dem Ziel Erstes juristisches Examen Inhalte und Prüfungen 1 Ablauf des Bachelorstudiums Sem. Rechtswissenschaften Wirtschaftswiss. Schlüsselqualifikation
MehrDüsseldorfer Examinatorium Informationsveranstaltung am , 12 Uhr HS 5D
Düsseldorfer Examinatorium Informationsveranstaltung am 13.12.2016, 12 Uhr 30 25.21 HS 5D Düsseldorfer Examinatorium Infoveranstaltung 13.12.2016 Folie 1 Überblick Düsseldorfer Examinatorium Examensrepetitorium
MehrAufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Gymnasium
Aufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Gymnasium Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramt Gymnasium Eingangspraktikum: 320 Stunden pädagogische Arbeit mit Kindern - durch Portfolio nachgewiesen. Sprachkenntnisse:
MehrFrühstudium Rechtswissenschaft
Frühstudium Rechtswissenschaft A. Überblick Das Studium der Rechtswissenschaft beschäftigt sich in der Grundphase mit einführenden Veranstaltungen aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches
MehrZwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014
Juristische Fakultät Zwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014 I. Anwendungsbereich und Zweck der Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung
MehrInformationen zum Ablauf des Studiums der Rechtswissenschaft
Informationen zum Ablauf des Studiums der Rechtswissenschaft Die Homepage des Prüfungsamts finden Sie unter http://www.unigiessen.de/fbz/fb01/ Einrichtungen. Das (kostenlose) Abonnement des Newsletters
MehrStudienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Neufassung vom. Juli 008 (zuletzt geändert 17. Juni 015) Der Studienplan stellt Gegenstand, Art, Umfang und
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel
Fachprüfungsordnung (Satzung) für Studierende des Faches Wirtschaftswissenschaft mit dem Abschluss Master of Science oder Master of Arts im Rahmen der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge der Christian-Albrechts-Universität
MehrVoraussetzungen für das Studium im Schwerpunktbereich 1 Wirtschaft und Unternehmen
Voraussetzungen für das Studium im Schwerpunktbereich 1 Wirtschaft und Unternehmen Schwerpunktfach Deutsches und Europäisches Gesellschaftsrecht BGB AT (zwingend) BGB Schuldrecht I und II [Schuldrecht
MehrStudienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden
MehrRichtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom 28./29.09.
Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.10.1953 i.d.f. vom 28./29.09.1961) - 2 - A. Die erste Prüfung für das Handelslehramt I.
MehrInhaltsübersicht. 1 Regelungsinhalt
Studienordnung für den gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der FernUniversität Gesamthochschule in Hagenvom vom 15. Februar 1995, in der Fassung der
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Satzung zur Änderung der Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium der Rechtswissenschaften mit Abschlußprüfung Erste Juristische Staatsprüfung
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen
Vereinbarung zur Einrichtung eines Wahlbereichs-/Nebenfachmoduls Öffentliches Recht im Rahmen des Studienganges B.Sc. Geographie zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen (Stand 4.06.20)
MehrStudienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen)
Anhang I zur Studienordnung Rechtswissenschaft (2015): Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen) Legende: HA = Hausarbeit; K = Klausur; SWS = Semesterwochenstunden VL = Vorlesung;
MehrStudienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über
MehrD I E N S T B L A T T
451 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2010 ausgegeben zu Saarbrücken, 7. Oktober 2010 Nr. 34 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Studienordnung für das Nebenfach Slavische Kulturen im 2-Fächer-Master-Studiengang.
MehrVergabe von ECTS an internationale Studierende Rechtswissenschaftliche Fakultät
Vergabe von ECTS an internationale Studierende Rechtswissenschaftliche Fakultät 1. Semester SWS Workload ECTS Prüfungsleistung Vorlesung BGB Allgemeiner Teil Arbeitsgemeinschaft BGB Vorlesung Grundkurs
MehrD I E N S T B L A T T
651 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2004 ausgegeben zu Saarbrücken, 12. Oktober 2004 Nr. 32 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den Diplom-Studiengang Sportwissenschaft.
Mehr18 Schwerpunktbereiche, Leistungsnachweise und Leistungspunkte
18 Schwerpunktbereiche, Leistungsnachweise und Leistungspunkte (1) Das Kombinationsfachstudium in den drei zur Wahl stehenden Schwerpunktbereichen gemäß Abs. 2 bis 4 gliedert sich jeweils in drei Module,
Mehr2. Bürgerliches Recht mit Schwerpunkt Medienrecht: ZR
Beschluss des Fakultätsrates vom 18.01.2006 Richtlinien der Juristischen Fakultät für Studium und Prüfung der rechtswissenschaftlichen Fächer als Nebenfach / zweites Hauptfach für Studierende anderer Fachbereiche
MehrInformationen zum Bachelor des deutschen Rechts
Informationen zum Bachelor des deutschen Rechts Die Juristische Fakultät der EUV vergibt seit dem 1.10.2013 im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaften den zusätzlichen Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.).
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fachbereich
MehrStudienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs
Philosophische Fakultät I Institut für Philosophie Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität
MehrJuristische Universitäts prüfung mit den Neuerungen der StPrO 2016
Juristische Universitäts prüfung mit den Neuerungen der StPrO 2016 Informationen zur Geltung der neuen StPrO 2016, zu Wechselmöglichkeiten aus der StPrO 2008, zu Teilleistungen der StPrO 2016, Anerkennungen,
MehrStudienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'
Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des
Mehrgeändert durch Satzung vom 31. März 2010
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrFachbereich Evangelische Theologie Philipps-Universität Marburg
Informationen zum Studiengang Evangelische Theologie mit dem Abschluss Diplom / Erste Theologische Prüfung (Kirchliches Examen) Die folgenden Informationen erfolgen auf der Grundlage der Prüfungsordnung
MehrMitteilungsblatt der Universität Kassel
Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.01/053 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
MehrRechtswissenschaft an der Universität Bayreuth
Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth Einige Fragen, die Sie sich vielleicht auch schon gestellt haben I. Was macht man eigentlich im Jurastudium? 1. Lernt man da tatsächlich Paragraphen auswendig?
MehrDie folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum
Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum 1.9.02 STUDIENORDNUNG FÜR DEN STUDIENGANG MATHEMATIK AN DER MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT ZU KÖLN
MehrNr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch
Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung
MehrWillkommen bei der Einführungsveranstaltung zum Studium Rechtswissenschaft an der Universität Bonn. 11.10.2011 Einführungsveranstaltung WS 2011/2012
Willkommen bei der Einführungsveranstaltung zum Studium Rechtswissenschaft an der Universität Bonn. 1 1. Teil Begrüßung und kurze Orientierung Ansprechpartner Prüfungsamt - Frau Weiß, Leiterin der Geschäftsstelle
MehrAmtliches Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 1/005 Amtliches Mitteilungsblatt Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Studiengang Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.17 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs 20 Nahrungswirtschafts- und Haushaltswissenschaften für das Nebenfach Agrarökonomie FBR HKM Abl. StudO
MehrStudienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU
Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU vom 7. August 1999 Aufgrund des Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom
Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes
MehrVerkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 20.06.2011 12/2011
Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 20.06.20 2/20 Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover hat am 02.2.2009, 0.07.200,
MehrInformationsveranstaltung zur Staatsprüfung in Baden-Württemberg. Staatsanwalt Christian Liefke, Landesjustizprüfungsamt , Uhr, NAula
Informationsveranstaltung zur Staatsprüfung in Baden-Württemberg Staatsanwalt Christian Liefke, Landesjustizprüfungsamt 11.01.2012, 14-16 Uhr, NAula Veranstaltungshinweis Informationen zur Wahl des Schwerpunktbereichs
MehrII. Vorläufige Ordnung. das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach.
II. Vorläufige Ordnung für das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach (gilt für alle Bachelor-Studierende mit Studienbeginn bis WiSe 2009/10) Vom 30. August 2006 Das Präsidium der Universität
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des
Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978
MehrGrobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15)
Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15) Nachfolgend finden Sie den (fiktiven) individuellen Grobplan des Studenten B (dessen Studium und Ziele in Kapitel 1, S. 7 ff. beschrieben werden). Der Grobplan
MehrALBERT-LUDWIGS-UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU
ALBERT-LUDWIGS-UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU Studienplan für das Biologiestudium (Lehramtsstudiengang) Staatsexamen Biologie (Hauptfach) (gemäß GymPO I, gültig ab WS 2010/11) STUDIENPLAN FÜR DAS GRUNDSTUDIUM
MehrCarl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium im Unterrichtsfach
MehrBestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5
und C Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 40-W/M Aufbau des Studiengangs 41-W/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
MehrHerzlich Willkommen!
1 Herzlich Willkommen! Deutsch / Lehramt am Gymnasium Prof. Dr. Heinrich Kaulen (Studiendekan) Dr. Anna Wolanska-Köller (Fachbereichsbeauftragte für Studienberatung) Modularisierter Studiengang Deutsch
MehrMusterstudienplan der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (gem. Beschluss des Fakultätsrates vom 27.
Musterstudienplan der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (gem. Beschluss des Fakultätsrates vom 7. Januar 016) Der nachfolgende Plan empfiehlt in einer für sinnvoll erachteten
MehrVorstellung des Studienprogramms
Integriertes Studienprogramm Deutsch-Französisches Recht Integriertes Studienprogramm Deutsch-Französisches Recht Vorstellung des Studienprogramms Warum sollte ich das studieren? 3 Tiefer Einblick in französisches
MehrInformationen zum Frankreichprogramm mit den Partneruniversitäten Dijon, Paris und Nantes. Informationsveranstaltung, 14.04.2016
Informationen zum Frankreichprogramm mit den Partneruniversitäten Dijon, Paris und Nantes Informationsveranstaltung, 14.04.2016 Abschlüsse Bachelor/Master-Programm mit Dijon: LL.B. (Bachelor Deutsches
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft
MehrUNIVERSITÄT HOHENHEIM FAKULTÄT NATURWISSENSCHAFTEN. Studienplan. I. Biologie als Hauptfach II. Biologie als Beifach. für das Lehramt an Gymnasien
UNIVERSITÄT HOHENHEIM FAKULTÄT NATURWISSENSCHAFTEN Studienplan I. Biologie als Hauptfach II. Biologie als Beifach für das Lehramt an Gymnasien Stand: Oktober 2005 Fachstudienberatung Prof. Dr. Harald Roesner
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrNr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch
Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung
MehrOrdnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.
Ordnung für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg Vom 18. Mai 2004 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen
MehrZentrum für Lehrerbildung
Zentrum für Lehrerbildung . Auflage, Herbst 0 Universität Ulm, Zentrum für Lehrerbildung Das Lehrangebot an den Universitäten entwickelt sich stetig weiter. Im Laufe des Studiums kann es daher zu Veränderungen
MehrA. StudienanfängerInnen WS 2003/04 und SS 2004, die ihr Grundstudium nach der modularisierten Ordnung (ZPO 2004, LPO 2003) absolvieren möchten
Übergangs- und Anerkennungsregelungen im Fach Englisch bei einem Wechsel in die Lehramtsprüfungsordnung (LPO) 2003 und die Zwischenprüfungsordnung (ZPO) 2004 A. StudienanfängerInnen WS 2003/04 und SS 2004,
MehrSTUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK
STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK an der Technischen Universität München gemäß FPO vom 12. Januar 2005 Es werden folgende Studienrichtungen angeboten: I W Ph N mit dem Nebenfach Informatik
MehrGRIECHISCHE PHILOLOGIE
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG GRIECHISCHE PHILOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester
MehrMündliche Kommunikation /Sprecherziehung. 1. Studieneinheit Mündliche Kommunikation /Sprecherziehung
Mündliche Kommunikation / 1. Studieneinheit Mündliche Kommunikation / 2. Fachgebiet / Verantwortlich Zentrum Sprache und Kommunikation / Christian Gegner 3. Inhalte / Lehrziele Überblick über Theorie und
MehrNeuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie
GEOGRAPHISCHES INSTITUT GEOWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie gültig für alle Studierenden, die ihr Lehramtsstudium ab dem WS 2007/2008 aufgenommen
MehrAufbau des Lehramtsstudienganges Latein für Gymnasium
Vorwort Im Studiengang Lehramt Latein für Gymnasium erwerben die Studierenden die Befähigung zum das Fach Latein zu unterrichten. Dazu werden ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden im wissenschaftlichen
Mehr