Musterstudienplan der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (gem. Beschluss des Fakultätsrates vom 27.
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- Arnim Junge
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1 Musterstudienplan der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (gem. Beschluss des Fakultätsrates vom 7. Januar 016) Der nachfolgende Plan empfiehlt in einer für sinnvoll erachteten Reihenfolge die Lehrveranstaltungen, die mit den entsprechenden Leistungskontrollen zur ersten juristischen Prüfung führen. Zwischenprüfungsrelevante Lehrangebote werden ganz überwiegend in jedem Semester angeboten. Soweit Lehrveranstaltungen des Grundund Hauptstudiums nur im Winter- oder Sommersemester stattfinden, kann eine abweichende Planung des individuellen Stundenplanes bei Studienbeginn im Sommersemester erforderlich werden. Lehrveranstaltungen, die nur im Jahresturnus angeboten werden, sind entsprechend gekennzeichnet. Die Lehrangebote des Hauptstudiums dienen zur Vorbereitung der staatlichen Pflichtfachprüfung einerseits und der universitären Schwerpunktbereichsausbildung und -prüfung andererseits. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, die jeweils zweckmäßigste Abfolge dieser beiden Ausbildungs- und Prüfungsabschnitte zu bestimmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Schwerpunktbereichsausbildung auf einen einjährigen Turnus angelegt ist, der jeweils zum Wintersemester beginnt und eine Überschneidungsfreiheit der Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen nur in diesem Rahmen gewährleistet werden kann. Nach Abklärung des Einzelfalles mit dem LJPA (Nachweise gem. Abs. 1 Ziff. 1 lit. d) u. f) NJAG) bzw. dem Prüfungsamt der Juristischen Fakultät (vorbereitende Leistung für die Schwerpunktbereichsprüfung) besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Anrechnung von im Rahmen des Erasmus-Programmes erbrachten Prüfungsleistungen. Ausführliche Informationen zur Examensvorbereitung auf die Pflichtfachprüfung (Repetitorien, Klausurtraining, Klausurenkurse, Probeexamen, simulierte mündliche Prüfung) finden Sie auf der Homepage der Fakultät unter Kurs 1. Semester SWS Grundkurs I im Bürgerlichen Recht 6 BK Begleitkolleg zur Ergänzung Strafrecht I 5 BK Begleitkolleg zur Ergänzung im Anschluss an Strafrecht I: Hausarbeit im Rahmen der Zwischenprüfung (Bearbeitung in der vorlesungsfreien Zeit) Staatsrecht I (Staatsorganisation mit den Bezügen zur Staatslehre) (WiSe, ggf.. FS) 1 BK Begleitkolleg zur Ergänzung GF Deutsche Rechtsgeschichte I (WiSe, ggf.. FS) GF Römische Rechtsgeschichte II (WiSe, ggf.. FS) GF EV Verfassungsgeschichte der Neuzeit (SoSe) oder Allgemeine Staatslehre (WS) Einführung in die Rechtswissenschaft/Einführung in die juristische Arbeitstechnik
2 Kurs. Semester SWS Grundkurs II im Bürgerlichen Recht 6 BK Begleitkolleg zur Ergänzung im Anschluss an Grundkurs II im Bürgerlichen Recht: Hausarbeit im Rahmen der Zwischenprüfung (Bearbeitung in der vorlesungsfreien Zeit) Strafrecht II 5 BK Begleitkolleg zur Ergänzung Staatsrecht II (Grundrechte) (SoSe, ggf. im 1. FS) BK Begleitkolleg zur Ergänzung im Anschluss an Staatsrecht II: Hausarbeit im Rahmen der Zwischenprüfung (Bearbeitung in der vorlesungsfreien Zeit) GF Deutsche Rechtsgeschichte II (SoSe, ggf. 1. FS) GF Römische Rechtsgeschichte I (SoSe, ggf. 1. FS) GF Rechtssoziologie (SoSe, ggf. 1. FS) Einführung in die Volkswirtschaftslehre (WS) / Betriebswirtschaftslehre (SoSe)/ verschiedene Lehrveranstaltungen der Sozialwissenschaftlichen Fakultät Kurs 3. Semester SWS Grundkurs III im Bürgerlichen Recht (WiSe, ggf. im. FS) Sachenrecht I (Mobiliarsachenrecht) (WiSe, ggf. im. FS) BK Begleitkolleg zur Ergänzung Strafprozessrecht 3 BK Begleitkolleg zur Ergänzung Strafrecht III Staatsrecht III (mit Bezügen zum Völker- und Europarecht; ggf.. FS) BK Begleitkolleg zur Ergänzung Verwaltungsrecht I (Allgemeiner Teil) BK Begleitkolleg zur Ergänzung GF alternativ: Rechtsphilosophie Rechtstheorie GF Juristische Methodenlehre (ab 3. Sem.) Praktikum beim Amtsgericht ( 1 Abs. 1 Nr. 1 NJAVO)
3 Kurs. Semester SWS Sachenrecht II (Immobiliarsachenrecht) (SoSe, ggf. im 3. FS) BK Begleitkolleg zur Ergänzung Grundzüge des Familienrechts (SoSe) Handelsrecht (SoSe) Grundzüge des Arbeitsrechts (Schwerpunkt: Individualarbeitsrecht) (SoSe) Verwaltungsrecht II (Besonderer Teil: Polizeiund Ordnungsrecht, Baurecht, Kommunalrecht) Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene Praktikum bei einer Verwaltungsbehörde ( 1 Abs. 1 Nr. NJAVO) Kurs 5./6. Semester SWS Grundzüge des Erbrechts (WiSe) Grundzüge des Gesellschaftsrechts (Schwerpunkt: Personengesellschaftsrecht) (WiSe) Zivilprozessrecht I (Schwerpunkt: Erkenntnisverfahren) (WiSe) Zivilprozessrecht II (Vollstreckungsverfahren) (SoSe) Verbraucherschutzrecht (SoSe) Europarecht I (WiSe) Übungen im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Praktikum beim Rechtsanwalt ( 1 Abs. 1 Nr. 3 NJAVO) Kurs 7. Semester SWS Examenskurs im I - V jew. Examenskurs im Strafrecht I + II Examenskurs im Öffentlichen Recht I - III jew. Klausurenkurse Probeexamen Strafrecht 3 3
4 Kurs 8. Semester SWS Examenskurs im VI VIII jew. Examenskurs im Strafrecht III 3 Examenskurs im Öffentlichen Recht IV + V jew. Klausurenkurse Strafrecht Klausurentraining Strafrecht Probeexamen Schwerpunktbereichsstudium (5.-7. Sem.) SF FF Schwerpunktbereichsstudium in einem der folgenden Schwerpunktbereiche: SB 1: Historische und philosophische Grundlagen des Rechts SB : Privates und öffentliches Wirtschaftsrecht SB 3: und spflege SB : Privates und öffentliches Medienrecht SB 5: Internationales und Europäisches öffentliches Recht SB 6: Kriminalwissenschaften SB 7: Arbeits- und Sozialordnung SB 8: Medizinrecht SB 9: Regieren, Regulieren und Verwalten Weitere Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium finden Sie unter ( ). Fachspezifische Fremdsprachenkurse (fachspezifische Fremdsprachennachweise gem. Abs. 1 Ziff. 1 d) NJAG) Fachspezifische Fremdsprachenkurse Englisch (Einführung) Spanisch (Einführung) Französisch (Einführung) Chinesische Rechtsterminologie I 16 bzw. Einführung in das chinesische Recht Göttinger Sommerschule zum chinesischen Recht
5 Schlüsselqualifkationsveranstaltungen (Schlüsselqualifikationsnachweis gem. Abs. 1 Ziff. 1 f) NJAG) Verhandlungsmangement und Gesprächsführung Alternative Streitbeilegung (ADR): Schiedsverfahren und Mediation Schlüsselqualifikationen des Juristen in Leitungsfunktionen von Europa bis zur Gemeinde Praxiskurs zur gerichtlichen Mediation Kommunikation in Gerichtsprozessen Vertragsgestaltung in der notariellen Praxis Beweis- und Vernehmungslehre Strafrecht und moderne Technologien Das Mandat im Arbeitsrecht Arbeitsrecht in der gerichtlichen Praxis Anwaltsrecht Begleitveranstaltung zum studentischen Rechtsberatungsprojekt Göttingen Rhetorik im juristischen Bereich Vertragsverhandlungen im juristischen Kontext Mediation im juristischen Bereich (ZESS) Vertragsverhandlungen im juristischen Kontext (ZESS) Rhetorik in juristischen Kontexten (ZESS) EV Ergänzungsveranstaltungen (1.-. Sem.) Informationskompetenz für Juristen (Blockveranstaltung) EV Propädeutikum: Fallaufbau und Anspruchsprüfung Ergänzungsveranstaltungen (5.-7. Sem.) Vorlesungen der Schwerpunktbereiche können als Ergänzungsveranstaltungen auch von Studierenden gehört werden, die nicht im jeweiligen Schwerpunktbereich studieren, um die Schwerpunktbereichsprüfung abzulegen. = Pflichtfach; GF = Grundlagenfach; SF = Schwerpunktfach EV = Ergänzungsveranstaltung; BK = Begleitkolleg, = Repetitorium, FF = fachspezifischer Fremdsprachenkurs, = Schlüsselqualifikationsveranstaltun 5
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