Recht und Wirtschaft LL. B.

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1 Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Informationsveranstaltung zum neuen Bachelorstudiengang

2 Überblick I. Struktur und Abschluss des Studiengangs II. III. IV. Vorteile des Studiengangs Organisatorisches (Beginn, Einschreibung, Ansprechpartner) Doppelstudium V. Lehrveranstaltungen VI. Prüfungen VII. Bachelorarbeit VIII. Bestehen/endgültiges Nichtbestehen der Bachelorprüfung IX. Anrechnung von Prüfungsleistungen X. Praktika XI. BaföG XII. Fragen 1

3 I. Struktur und Abschluss des Studiengangs 1 Ø Abschlussziel: Bachelor of Laws (LL.B.) Ø Eigenständiger berufsqualifizierender Studiengang Ø Dauer: 6 Semester Ø Zu erbringende Leistungen: 180 Leistungspunkte nach ECTS Ø Gewichtung der Lehrveranstaltungen: v 65 % Rechtswissenschaft v 35 % Wirtschaftswissenschaften v 5 % Schlüsselqualifikationen 2

4 II. Vorteile Ø Interdisziplinarität Doppelfakultät bietet die erforderlichen personelle Kompetenzen für eine qualitativ hochwertige Lehre in beiden Bereichen Ø Einbezug renommierter Praktiker in Lehrbetrieb Ø Besonderer Zuschnitt auf den Arbeitsmarkt wegen: v Hoher Anteil BWL/Economics in dem rechtswissenschaftlichen Bachelor v Ausbildung insbesondere für: Wirtschaftsunternehmen, Banken, Versicherungen, Verbände, wirtschaftlich ausgerichtete Kanzleien Ø Im Bereich BWL/Economics: große Auswahl an verschiedenen Wahlmodulen optimale Möglichkeit der Spezialisierung Ø Möglichkeit eines weiterführenden LL.M. 3

5 III. Organisatorisches 1 Ø Beginn: erstmalig ab WS 2018/2019; Vorlesungsbeginn: Ø Dauer: Regelstudienzeit: sechs Semester; nach Ende des achten Semesters müssen die geforderten 180 Leistungspunkte erreicht sein. Ist dies nicht erfolgt, müssen die fehlenden Prüfungen innerhalb eines Jahres bestanden werden Ø Zulassungsvoraussetzung: v Allgemeine Hochschulreife (Abitur) v Deutschkenntnisse: mind. B2 Niveau v Sonstiges: zur Zeit kein NC / kein Eignungsfeststellungsverfahren Ø Zeitraum zur Einschreibung v EU-Bürger: v Nicht EU-Bürger:

6 III. Organisatorisches 2 Ø Ansprechpartner v Einschreibung: Studierendenkanzlei, ZUV, Büro 1.09 v Sonstige Fragen hinsichtlich des Studiengangs Studiengangberater Studiengangmoderator Martin Acker Raum: (RW I) Raum: (RW I) Telefon: 0921 / Telefon: 0921 / martin.acker@uni-bayreuth.de kay.windthorst@uni-bayreuth.de Vorab: mit Beratungsfrage; Termine: nur nach vorheriger Vereinbarung Prüfungsamt Rechtswissenschaften Wirtschaftswissenschaften Raum: 1.20 (RW II) Raum: (RW II) Telefon: 0921 / Telefon: 0921/

7 Ø Drei Konstellationen denkbar: IV. Doppelstudium 1 v Recht und Wirtschaft LL.B. + Rechtswissenschaft v Recht und Wirtschaft LL.B. + BWL / Economics v Recht und Wirtschaft LL.B. + Rechtswissenschaft mit WiwiZ Ø Recht und Wirtschaft LL.B. + Rechtswissenschaft v Alle Lehrveranstaltungen des rechtswissenschaftlichen Bereiches des LL.B. werden auch im Studiengang Rechtswissenschaft angeboten v Doppelte Immatrikulation erforderlich v Doppelte fristgerechte Anmeldung für die Prüfungsleistungen erforderlich v Unterschiedliche Prüfungsvoraussetzungen v Regelung zu Wiederholungsprüfungen unterschiedlich in Recht und Wirtschaft (LL.B.) und Rechtswissenschaft (Staatsexamen) 6

8 IV. Doppelstudium 2 Ø Recht und Wirtschaft LL. B. + BWL / Economics v Beachte: Erhebliche Prüfungsbelastung (Anteil BWL / Economics im Rahmen von Recht und Wirtschaft nur ca. 35 %) v Hohe Anzahl an zusätzliche Prüfungsleistungen in den Studiengängen BWL / Economics Ø Recht und Wirtschaft LL. B. + Rechtswissenschaft mit WiwiZ v Zulässig, aber nicht unbedingt sinnvoll v Unterschiedliche Struktur des LL.B. und der WiwiZ v Pro Recht und Wirtschaft LL.B.: berufsqualifizierender Abschluss v Pro WiwiZ: große Flexibilität; deutlich geringerer Zusatzbelastung 7

9 V. Lehrveranstaltungen 1 Ø Modularisierung der Veranstaltungen; Unterscheidung: v Pflichtmodule v Wahlmodule Ø Pflichtmodule v Alle rechtswissenschaftlichen Module v Wirtschaftswissenschaftliche Module aus 1. bis 4. Semester Ø Wahlmodule v Wirtschaftswissenschaftliche Module aus 5. und 6. Semester v Insgesamt 3 Module aus BWL und Economics zu wählen v Jeweils aus einem Schwerpunktbereich, wenn Nachweis der Spezialisierung im Zeugnis gewünscht 8

10 Ø Studienverlaufsplan v Zu besuchenden Lehrveranstaltungen werden für jedes Semester dargestellt v Nicht strikt bindend, sondern nur empfehlend Ø Modulhandbuch v Darstellung Inhalt / Einzelheiten / Art der Prüfungsleistung der Lehrveranstaltungen v Nicht strikt bindend, sondern nur empfehlend Ø Relevante Dokumente abrufbar unter: V. Lehrveranstaltungen 2 inhalte/index.html Ø Ort / Termin der Lehrveranstaltung / Prüfungsleistung: CAMPUSonline 9

11 Ø Jedes Modul schließt mit einer Abschlussprüfung ab; erstreckt sich das Modul über zwei Semester, ist erst und nur die Prüfungsleistung am Ende des zweiten Semesters die Abschlussprüfung Ø Grds. Prüfungsleistung in Form einer Klausur Ø Prüfung muss mit mind. ausreichend (4,0) abgeschlossen werden Ø Prüfungszeitraum: IdR letzte Vorlesungswoche bis vier Wochen der vorlesungsfreien Zeit. Den konkreten Prüfungstermin legt der Prüfer fest Ø Anmeldung VI. Prüfungsleistungen 1 v Fristgerechte Anmeldung via CAMPUSonline zwingend erforderlich v Doppelstudium: Anmeldung für jeden einzelnen Studiengang erforderlich doppelte Anmeldung auch bei gleicher Prüfungsleistung 10

12 Ø Bewertung nach 14 I PSO Recht und Wirtschaft LL.B. Unterschiedliches Notensystem zu Studiengang Rechtswissenschaft Ø Wiederholungsprüfungen VI. Prüfungsleistungen 2 v Einmalige Wiederholung im Studiengang Recht und Wirtschaft stets möglich v Erst- und Zweitversuch müssen für die festgelegte Prüfungsleistung erfolgen; nur für diese Prüfungen Anmeldung in CAMPUSonline möglich v Zweitversuch soll im Semester nach nicht bestandenem Erstversuch erfolgen; Beachte Hinweise im Studienverlaufsplan v Nachträgliche Anrechnung von Prüfungsleistungen aus anderem Studiengang an der UBt als Jura, BWL/Economics nicht möglich v Zweite Wiederholung nur bei bis zu sechs Prüfungsleistungen möglich v Insgesamt zwei Versuche zur Notenverbesserung 11

13 Ø Ziel: Nachweis wissenschaftlichen Arbeitens in Fachgebiet Ø Fächerauswahl v Rechtswissenschaft oder BWL oder Economics v Wenn Rechtswissenschaft: Bachelorarbeit = Hausarbeit der großen Übung in Zivilrecht oder Öffentlichen Recht, die im Semester angeboten wird v BWL / Economics: Studierender muss sich bei dem entsprechenden Lehrstuhl bewerben Ø Zeitpunkt: Im 6. Semester Ø Ausgabe VII. Bachelorarbeit 1 v Prüfungsausschussvorsitzende legt Prüfer als Gutachter fest v Ausgabe erfolgt durch Gutachter des jeweiligen Fachs (RW) bzw. durch das Prüfungsamt (Wiwi) 12

14 Ø Arbeitsaufwand: 180 Stunden Ø Bearbeitungsdauer: max. 14 Wochen nach Themenstellung; konkrete Dauer wird vom Gutachter festgelegt Ø Inhalt und Umfang: Festlegung durch Gutachter Ø Abgabe v Hausarbeit der großen Übung: Bei Gutachter v BWL / Economics: Prüfungsamt Wirtschaft v Anzahl der Arbeiten: Drei Exemplare (paginiert und in Maschinenschrift) + elektronische Form Ø Bewertung erfolgt durch Gutachter Ø Nur ein Wiederholungsversuch VII. Bachelorarbeit 2 13

15 VIII. Bestehen/endgültiges Nichtbestehen der Bachelorprüfung 1. Bestehen der Bachelorprüfung Ø Bachelorarbeit und alle erforderlichen Modulleistungen bestanden und Ø 180 Leistungspunkte spätestens am Ende des achten Fachsemesters 2. Endgültiges Nichtbestehen der Bachelorprüfung Ø Keine 60 Leistungspunkte nach vier Fachsemestern Ø Bachelorarbeit in der ersten Wiederholung nicht bestanden Ø Prüfungen in der zweiten Wiederholung nicht bestanden (max. bei sechs Prüfungen möglich) Ø Mehr als sechs Prüfungen in der ersten Wiederholung nicht bestanden. Ø Am Ende des achten Semesters die geforderten 180 Leistungspunkte nicht erreicht und die fehlenden Prüfungen innerhalb eines Jahres nach diesem Zeitpunkt nicht bestanden 14

16 IX. Anrechnung von Prüfungsleistungen 1 1. Aus den Studiengängen Rechtswissenschaft, BWL und Economics v Bei Identität der Prüfungsleistungen: regelmäßige Anerkennung v Informationen über das Procedere der Anerkennung auf der Website v Einreichung der Anträge auf Anerkennung möglichst unverzüglich nach Immatrikulation, spätestens zu Beginn des jeweiligen Moduls v Zuständig: Antragstellung bei Prüfungsamt Recht, Entscheidung durch den Prüfungsausschuss v Beachte: Je 30 Leistungspunkte Höherstufung um ein Semester in der verbleibenden Studienzeit (grds. max. acht Semester) müssen alle Prüfungsleistungen erbracht werden 15

17 IX. Anrechnung von Prüfungsleistungen 2 2. Aus anderen Studiengängen innerhalb der Univ. Bayreuth v Einzelfallbetrachtung: Ist Gleichwertigkeit der Leistungen gegeben? v Beachte: Nachträgliche Anrechnung von in Recht und Wirtschaft nicht bestandene Prüfungsleistungen ausgeschlossen 3. Prüfungsleistungen anderer Hochschulen v Einzelfallbetrachtung: Ist Gleichwertigkeit der Leistungen gegeben? 16

18 Ø Ziel: Vermittlung von Einblick in die Praxis Ø Dauer und Zeitpunkt v Insgesamt 12 Wochen v In der Regel ohne Unterbrechung in zwei Abschnitten (vier Wochen und acht Wochen) im Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht, jedoch kein Zwang v Während der vorlesungsfreien Zeit; sinnvoll: nach viertem und fünftem Semester, jedoch kein Zwang Ø Inhalt X. Praktika 1 v Anschauung von praktischen Rechtsanwendung soll vermittelt werden v Betreuung muss durch (Voll-)Juristen erfolgen 17

19 X. Praktika 2 Ø Nachweis v Bescheinigung über Art und Dauer der jeweiligen Stellen v Praktikumsbericht über Tätigkeit (eine DIN-A4-Seite) v Einreichung beim Prüfungsamt innerhalb von vier Wochen nach Ende der praktischen Studienzeit, also spätestens nach dem zweiten Praktikum Ø Weitere Informationen v Regelungen in 25 der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO), auf die durch die PSO RuW verwiesen wird 18

20 Ø Ansprechpartner: XI. BaföG Studentenwerk Oberfranken Amt für Ausbildungsförderung, Universitätsstraße 30, Bayreuth, Sprechzeiten entnehmen Sie bitte den Informationen deren Internetseite: 19

21 XII. Fragen Welche Fragen haben Sie? Kontaktdaten: Vorsitzender des Prüfungsausschusses Recht und Wirtschaft LL.B. Mail: Telefon:

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