MERKBLATT. für Praktika in den Masterstudiengängen Economics und Internationale Wirtschaft & Governance. Universität Bayreuth PraktikantenService

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1 Universität Bayreuth PraktikantenService Gebäude RW II, Zimmer 1.90 Universitätsstraße Bayreuth Tel.: (0921) Fax: (0921) MERKBLATT für Praktika in den Masterstudiengängen Economics und Internationale Wirtschaft & Governance Stand: September 2016

2 Merkblatt für Praktika in den Masterstudiengängen Economics & IWG 1 Inhalt I. Vorbemerkung... 2 II. Allgemeine Informationen... 2 III. Vorschriften für das Bayreuther Pflichtpraktikum in den genannten Masterstudiengängen... 2 A. Suche nach einem Praktikumsplatz...2 B. Dauer...2 C. Urlaubssemester...3 D. Auslandspraktika...3 E. Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb...3 F. Praktikantenvertrag...3 G. Vergütung/BAFÖG...3 H. Anmeldung der Praktika/Zustimmung des PraktikantenService...4 I. Pflichtpraktikumsbestätigung...4 J. Praktikumsbericht...4 K. Anerkennung des Praktikums...5 L. Sonderregelungen...5

3 Merkblatt für Praktika in den Masterstudiengängen Economics & IWG 2 I. Vorbemerkung Das vorliegende Merkblatt enthält Ausführungen zur Anrechnung Ihrer freiwilligen Praktika in den Masterstudiengängen Economics und IWG. Eine Anerkennung setzt voraus, dass alle Praktikumsberichte und -zeugnisse eingereicht und geprüft wurden. Im Folgenden finden Sie diesbezüglich zunächst allgemeine Informationen über das betriebliche Praktikum und anschließend konkrete Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen. II. Allgemeine Informationen Grundsätzlich benötigen wir für die Anerkennung von Praktika und zur Ausstellung von Bestätigungen/Nachweisen personenbezogene Daten. Damit uns diese Informationen standardisiert zugehen, möchten wir Sie bitten, sich die Vorlage für den Praktikantenbericht im Downloadbereich herunterzuladen und ausgefüllt bei uns abzugeben. III. Vorschriften für das Bayreuther Praktikum in den genannten Masterstudiengängen A. Suche nach einem Praktikumsplatz Prinzipiell vermitteln wir keine Praktika, jedoch bieten wir Ihnen gerne unsere Hilfe an. Dies umfasst zum einen ein umfangreiches Angebot aktueller Praktikumsstellen, die Sie auf unserer Homepage unter StellenPortal finden, sowie Links zu geeigneten Praktikumsbörsen für In- und Auslandspraktika unter Links. Zudem finden jährlich die Firmenkontaktmesse KarriereForum und die Workshopwoche CareerDays statt. B. Dauer Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen oder tariflichen Bestimmungen und Gepflogenheiten des Praktikumsgebers. Die wöchentliche Arbeitszeit darf aber 35 Stunden nicht unter- und sollte 50 Stunden nicht überschreiten. Insgesamt können maximal 12 Leistungspunkte für Praktika angerechnet werden. Möglich sind die folgenden Varianten: großes Praktikum im Umfang von 12 Wochen (anrechenbar mit 12 ECTS) kleines Praktikum im Umfang von 6 Wochen (anrechenbar mit 6 ECTS).

4 Merkblatt für Praktika in den Masterstudiengängen Economics & IWG 3 C. Urlaubssemester Eine Beurlaubung ist ab einer Praktikumsdauer von 3 Monaten überwiegend in der Vorlesungszeit für insgesamt maximal zwei Semester möglich. Bitte wenden Sie sich für die Beantragung und die Voraussetzungen an die Studierendenkanzlei. D. Auslandspraktika Wir unterstützen ausdrücklich die Absolvierung von Praktika im Ausland und können daher uneingeschränkt anerkannt werden. Für sie gelten die gleichen Bestimmungen wie für Inlandspraktika. E. Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb Die Eignung bestimmt sich nach den betriebsspezifischen Möglichkeiten, Praktikanten der jeweiligen Studiengänge hinreichend auszubilden. Dies ist grundsätzlich anzunehmen, wenn das Unternehmen zur Ausbildung in kaufmännischen Berufen berechtigt ist oder ein entsprechendes berufliches Tätigkeitsfeld bietet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den PraktikantenService. F. Praktikantenvertrag Es ist zwingend erforderlich, dass zwischen der Ausbildungsstätte und dem Praktikanten ein Praktikantenvertrag geschlossen wird. G. Vergütung / BAFÖG Ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung, ist vom Mindestlohn befreit. 1 Bei Praktika, die kürzer als drei Monate dauern, darf somit der Arbeitgeber die Vergütung frei bestimmen. Empfängern von BAFÖG-Stipendien ist es grundsätzlich möglich, während der vorlesungsfreien Zeit ein zusätzliches Einkommen aus einer Praktikantentätigkeit zu beziehen. Bis zu einer gesetzlich festgelegten unschädlichen Vergütungsgrenze hat der Bezug eines zusätzlichen Einkommens keine Auswirkung auf die Höhe des Stipendiums. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung (Studentenwerk Oberfranken) MiLoG.

5 Merkblatt für Praktika in den Masterstudiengängen Economics & IWG 4 H. Anmeldung der Praktika / Zustimmung des PraktikantenService Ihnen steht es frei, sich jederzeit direkt bei Unternehmen für ein Praktikum zu bewerben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich auf die Aushänge am PraktikantenService beziehen oder selbständig Praktikumsangebote recherchiert haben. Es ist weder eine Anmeldung noch eine vorherige Zustimmung des PraktikantenService erforderlich. I. Pflichtpraktikumsbestätigung Für Praktika in den Masterstudiengängen ist es nicht möglich, eine Pflichtpraktikumsbestätigung zu erhalten, da es sich nicht um ein rechtlich eindeutig geregeltes Pflichtpraktikum handelt. Sie können lediglich eine Bestätigung über die Anrechenbarkeit Ihres Praktikums im Rahmen Ihres Studiums erhalten. J. Praktikumsbericht Zur Anerkennung des Praktikums ist die Vorlage eines Praktikumsberichts sowie eines Praktikumszeugnisses notwendig. Die auszuführenden Vorlagen finden Sie auf der Homepage. Ihr Zeugnis kann wahlweise auf Deutsch oder Englisch verfasst werden. In Ausnahmefällen nehmen wir auch Zeugnisse auf Spanisch oder Französisch an. Beim Deckblatt ist es zwingend erforderlich, dass der Bericht an der vorgesehenen Stelle vom Praktikumsgeber abgestempelt, unterschrieben und uns als Original eingereicht wird. Das Zeugnis (in Kopie) ist zusammen mit dem Bericht einzureichen. Aus dem Zeugnis sollte insbesondere Folgendes hervorgehen: Name, Vorname, Geburtstag und ort des Praktikanten Angaben zur Dauer des Praktikums Tätigkeiten im Praktikum Bewertung von Leistung und Führung des Praktikanten Unterschrift der für die Praktikantentätigkeit verantwortlichen Person(en) Das Zeugnis ist hinter dem Bericht abzuheften und beides ist spätestens 3 Monate nach der Absolvierung des Praktikums abzugeben.

6 Merkblatt für Praktika in den Masterstudiengängen Economics & IWG 5 K. Anerkennung des Praktikums Nach Eingang Ihrer Unterlagen (Praktikumsbericht inkl. Zeugnis) werden Ihre Angaben und der Bericht geprüft. In der Regel erhalten Sie nach ca. 3-4 Wochen (in Einzelfällen auch später) via Bescheid, ob das (Teil-) Praktikum anerkannt werden kann. L. Sonderregelungen Praktika im elterlichen Betrieb: Praktikantentätigkeiten im Familienbetrieb können im Höchstfall für die Dauer von 4 Wochen auf die gesamte Praktikumszeit angerechnet werden. Tätigkeiten als Werksstudent, eigene Unternehmensgründung, regelmäßige studienbegleitende Beschäftigungen usw.: Prinzipiell sollte der Praktikant dem Betrieb für den Zeitraum des jeweiligen Teilpraktikums uneingeschränkt, also ohne Unterbrechungen, zur Verfügung stehen. Dies ist bei obigen Beschäftigungen oftmals nicht der Fall, daher können sie nur in Ausnahmefällen maximal für die Dauer von 5 Wochen anerkannt werden. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte vorab persönlich mit dem Praktikanten- Service in Verbindung. Ferienjobs oder ähnliches können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Praktika vor Beginn des Masterstudiengangs: Praktika die vor Aufnahme des Masterstudiengangs an der Universität Bayreuth absolviert wurden können uneingeschränkt anerkannt werden, insofern Sie bereits zuvor an einer Hochschule als Student immatrikuliert waren und das Praktikum noch nicht im Bachelorstudiengang als Pflichtpraktikum anerkannt wurde.

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