Praktikumsordnung. des Institutes für Wirtschaftsinformatik. an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig
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- Erna Kurzmann
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1 Praktikumsordnung des Institutes für Wirtschaftsinformatik an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Inhaltsverzeichnis: 1 Grundsätze und Ziele 2 Verantwortung des Fachbereichs 3 Zulassung 4 Praktikumsformen 5 Bewertung 6 Inkrafttreten 1 Grundsätze und Ziele (1) Diese Ordnung regelt das Praktikum für Studierende des Bachelorstudienganges Wirtschaftsinformatik der Universität Leipzig. Das Praktikum ist Bestandteil des Studiums. Es umfasst mindestens 8 Wochen und maximal 22 Wochen Vollzeitbeschäftigung bei 40 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit ohne Urlaub/ krankheitsbedingte Fehltage. Bei Nichteinhaltung der Praktikumsdauer aufgrund von krankheitsbedingten Fehltagen entscheidet das zuständige Praktikumsamt über die Anerkennung des geleisteten Praktikums. Das Praktikum findet regulär im 5. Fachsemester statt. (2) Das Praktikum wird unter Betreuung des Institutes für Wirtschaftsinformatik der Universität Leipzig in dafür geeigneten Betrieben und Dienststellen von Industrie, Wirtschaft, Behörden, Forschungseinrichtungen oder sozialen Einrichtungen im Folgenden Praxispartner genannt durchgeführt. (3) Ziel des Praktikums ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen. Auf der Basis des bisher im Studium erworbenen Wissens sollen anwendungsorientierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen vermittelt und die Bearbeitung konkreter Probleme im angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeld unter Anleitung ermöglicht werden. Das Praktikum soll die Studentinnen/Studenten mit der Entwicklung und/oder Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen in der Wirtschaft und Verwaltung vertraut machen und zur individuellen Gestaltung des weiteren Studienablaufs anregen. (4) Die Suche, die Bewerbung und der Vertragsabschluss mit einem geeigneten Praxispartner, gemäß den Anforderungen des Studienganges sowie die Vereinbarung mit einer Hochschullehrerin/ einem Hochschullehrer zur fachlichen Betreuung, obliegen der Studentin/dem Studenten. (5) Das Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität Leipzig unterstützt seine Studentinnen/Studenten bei der Vorbereitung und Durchführung des Praktikums.
2 (6) Während des Praktikums bleibt die Studentin/der Student Angehörige/r der Universität Leipzig mit allen Rechten und Pflichten. Auch für das Praktikum hat sich die Studentin/der Student gemäß den geltenden Fristen zurückzumelden. (7) Für die Teilnahme an Wiederholungsprüfungen, entsprechend der Prüfungsordnungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die in das Praktikum fallen, ist die Studentin/der Student von der praktischen Tätigkeit befreit. Ausnahmen werden durch das Praktikumsamt des Institutes für Wirtschaftsinformatik geregelt. 2 Verantwortung des Fachbereichs (1) Der Direktor des Institutes für Wirtschaftsinformatik ernennt eine Professorin/einen Professor oder eine/n Lehrbeauftragte/n zur Wahrnehmung der Aufgaben des Praktikumsamtes, die/der für die allgemeine Durchführung des Praktikums verantwortlich ist. Zu den Aufgaben gehören u.a. die Koordinierung aller im Zusammenhang mit dem Praktikum auftretenden Fragen, die Abstimmung mit dem/der betreuenden Professorin/ Professor des Institutes für Wirtschaftsinformatik, die Genehmigung des Antrags auf Betreuung eines Praktikums und die endgültige Zulassung zum Praktikum. (2) Der Fachbereich stellt den Studenten des Bachelorstudienganges Wirtschaftsinformatik eine Empfehlung für die inhaltliche Gestaltung des Praktikums auf der Institutswebseite zur Verfügung. 3 Zulassung (1) Die Studentin/der Student stellt einen Antrag auf Betreuung zum Praktikum (Anlage 1) beim Praktikumsamt des Institutes für Wirtschaftsinformatik. Um einen fachlichen Betreuer des Institutes für Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig zu gewinnen, ist vom Studierenden eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer anzusprechen. Die Professur und der verantwortliche Mitarbeiter sind im genannten Antrag einzutragen. (2) Die Studentin/der Student und der Praxispartner schließen einen Vertrag über das Praktikum ab. Dieser muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - Beginn und Ende des Praktikums, - Präsenztage/wöchentliche Arbeitszeit, - Kontaktdaten der Praktikantin/des Praktikanten während des Praktikums - Kontaktdaten Betreuerin/ Betreuer und - Art und Inhalt der Tätigkeiten. Ein Mustervertrag ist dieser Ordnung als Anlage 2 beigefügt. (3) Die Zulassung zum Praktikum erfolgt auf Basis des vom Studierenden und des Praxispartners zu unterschreibenden Vertrages. Darin ist u.a. eine fachliche Betreuerin/ein fachlicher Betreuer der Universität Leipzig sowie eine Betreuerin/ein Betreuer des Praxispartners zu benennen. Die Zulassung ist spätestens vier Wochen vor Beginn des Praktikums zu beantragen. 4 Praktikumsformen Folgende Praktikumsformen/ Zeiten sind möglich:
3 - Das Praktikum kann in drei verschiedenen zeitlichen Umfängen mit drei unterschiedlichen Anerkennungen von Leistungspunkten absolviert werden. - Das kurze Praktikum kann in 8 Wochen absolviert werden. Bei erfolgreicher Verteidigung werden 10 Leistungspunkten anerkannt. - Das mittlere Praktikum kann in 15 Wochen absolviert werden. Bei erfolgreicher Verteidigung werden 20 Leistungspunkten anerkannt. - Das lange Praktikum kann in 22 Wochen absolviert werden. Bei erfolgreicher Verteidigung werden 30 Leistungspunkten anerkannt. - In der Regel sollten alle möglichen Praktikumsumfänge zusammenhängend in einem Semester (5. Semester) absolviert werden. - In Ausnahmefällen ist nach Absprache mit dem betreuendem Professor und dem Praktikumsamt im mittleren und großen Praktikum eine abweichende Praktikumszeit (z. B. zeitliche Teilung) möglich. - Die Praktika können nicht in der Form von studienbegleitenden Praktika abgeleistet werden. 5 Bewertung (1) Die Bewertung des Praktikums mit bestanden oder nicht bestanden erfolgt durch die betreuende Hochschullehrerin/den betreuenden Hochschullehrer auf der Grundlage des von der Praktikantin/vom Praktikanten angefertigten Praktikumsberichtes und eines hochschulinternen Vortrags. Der Umfang des Praktikumsberichtes und die Dauer des Vortrags richten sich nach der beantragten Praktikumsform. Dabei kann eine Stellungnahme des Praxispartners herangezogen werden. Die Sprache des Praktikumsberichtes und des Vortrages ist deutsch oder englisch (in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer). (2) Der Praktikumsbericht soll die übertragenen Aufgaben und die erreichten Arbeitsergebnisse der praktischen Tätigkeiten enthalten und von dem zuständigen Betreuer des Praxispartners gegengezeichnet werden. Er ist mit Beendigung des Praktikums (spätestens drei Wochen nach dem im Vertrag festgelegten Praktikumsende) beim Praktikumsamt des Instituts für Wirtschaftsinformatik der Universität Leipzig einzureichen. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige universitäre Betreuer bzw. das Praktikumsamt. (3) Wird das Praktikum nicht bestanden, so ist eine zweimalige Wiederholung zulässig. In Ausnahmefällen kann der zuständige Hochschullehrer anstelle einer Wiederholung Auflagen erteilen, nach deren Erfüllung das Praktikum mit Erfolg anerkannt wird. (4) Wird das Praktikum nach zweimaliger Wiederholung nicht bestanden, ist ein erfolgreicher Abschluss des Studiums Bachelor of Science in Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig nicht mehr möglich. (5) Der Zeitumfang für den Praktikumsbericht beträgt bei einem 8 wöchigen Praktikum eine Woche, bei dem zusätzlichen Praktikum Fachnahe Schlüsselqualifikation Praktikum insgesamt zwei Wochen. Bei der Absolvierung des Praktikums Fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikation Praktikum beträgt der Zeitumfang insgesamt drei Wochen. Die Dauer des Vortrages bzw. der Präsentation beträgt im Praktikum 15 Min. und wird bei jeder Verlängerung der zusätzlichen Praktika um jeweils 5 Min. erhöht.
4 6 Inkrafttreten Die Ordnung für das Praktikum tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung auf der Website des Institutes für Wirtschaftsinformatik der Universität Leipzig in Kraft. Anlage: 1) Antrag auf Betreuung eines Praktikums am Institut für Wirtschaftsinformatik 2) Praktikumsvertrag zwischen Student und Praxispartner (Muster)
5 Antrag bitte einreichen beim Praktikumsamt des IWI, Dr. W. Röder, IZ 10 Antrag auf Betreuung eines Praktikums Auf Basis der Ordnung für das Praktikum des Instituts für Wirtschaftsinformatik der Universität Leipzig stellt Frau/Herr (Name, Vorname) Student/in in der Fachrichtung Bachelor Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig, Prüflingsnummer: Professur 1 : Prof. Dr. R. Alt, Anwendungssysteme Prof. Dr. U. Eisenecker, Softwareentwicklung Prof. Dr. B. Franczyk, Informationsmanagement Prof. Dr. A. Ludwig, Informationssysteme in der Logistik Prof. Dr. K.-P. Fähnrich, Betriebliche Informationssysteme Prof. Dr. G. Heyer, Automatische Sprachverarbeitung Prof. Dr. E. Rahm, Datenbanken Prof. Dr. G. Scheuermann, Bild- und Signalverarbeitung verantwortlicher Mitarbeiter: des Instituts für Wirtschaftsinformatik, den Antrag auf Betreuung eines Praktikums. Thema des geplanten Praktikums: Dauer des geplanten Praktikums 1 : 8 Wochen/ 10 ECTS 15 Wochen/20 ECTS 22 Wochen/30 ECTS Praktikumsbeginn: Geplantes Unternehmen / Institution des Praktikums: Name: Anschrift: Abteilung: Betreuer (wenn bekannt): Unterschrift des Antragstellers Zustimmung/ Ablehnung des Instituts für Wirtschaftsinformatik (IWI) 1 Bitte nur eine Auswahl ankreuzen
6 Praktikumsvertrag Zwischen nachfolgend Praxispartner genannt und Frau/Herrn geboren am in wohnhaft in Prüfungsnummer: Telefon: Student/in in der Fachrichtung Bachelor Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Institut für Wirtschaftsinformatik (IWI) wird folgender Vertrag abgeschlossen: 1 Pflichten der Vertragspartner (1) Der Praxispartner verpflichtet sich, die Studentin/den Studenten für ein Praktikum entsprechend der Praktikumsordnung des Institutes für Wirtschaftsinformatik der Universität Leipzig zu beschäftigen, insbesondere ihr/ihm Aufgaben entsprechende dem mit dem wissenschaftlichen Betreuer des IWI vereinbarten Thema des Praktikums zu übertragen, ihr/ihm einen fachlichen Betreuer / eine fachliche Betreuerin zuzuordnen, ihr/ihm ggf. die Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen, den von der Studentin / dem Studenten erstellten Praxisbericht zu überprüfen und gegenzuzeichnen und dem fachlichen Betreuer / der fachlichen Betreuerin der Universität Leipzig ggf. die Betreuung am Praxisplatz zu ermöglichen. (2) Die Dauer des Praktikums beträgt: 8 Wochen / 10 ECTS 15 Wochen / 20 ECTS 22 Wochen / 30 ECTS Das Praktikum wird in der Zeit vom bis durchgeführt. (3) Das im Absatz 1 vereinbarte Praktikum wird zu folgender Thematik durchgeführt: (ausführlichere Beschreibungen können gegebenenfalls auf einem gesonderten Blatt als Anhang erfolgen)
7 (4) Die Studentin / der Student versichert, dass sie/er die Zulassungsvoraussetzungen ( 3 der Ordnung für das Praktikum) für das Praktikum erfüllt und verpflichtet sich, die beim Praxispartner geltenden Ordnungen und Vorschriften zu beachten, den im Rahmen der Tätigkeiten erteilten Anordnungen des Praxispartners und des Beauftragten für die Betreuung der Studentin / des Studenten nachzukommen, einen Praktikumsbericht zu erarbeiten (Umfang ist Abhängig von der Dauer des Praktikums), das Deckblatt des Praktikumsberichtes vom Praxispartner gegenzeichnen zu lassen. Der Bericht ist spätestens drei Wochen nach Beendigung des Praktikums im Institut für Wirtschaftsinformatik einzureichen. einen hochschulinternen Vortrag über das Praktikum zu halten (Umfang ist Abhängig von der Dauer des Praktikums). (5) Die Universität Leipzig verpflichtet sich, die Vorschriften der Ordnung für das Praktikum zu erfüllen, insbesondere die Studentin / den Studenten bei der Vorbereitung und Durchführung des Praktikums zu unterstützen und zu betreuen. 2 Kosten Dieser Vertrag begründet für die Universität Leipzig keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die bei der Erfüllung dieses Vertrages entstehen. 3 Beauftragte (1) Der Praxispartner benennt Frau/Herrn als Beauftragten für die Betreuung der Studentin/des Studenten. Adresse: Telefon: (2) Das Institut für Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig benennt das Praktikumsamt des IWI (Dr. W. Röder) als Beauftragten des Institutes für die allgemeine Durchführung des Praktikums. Adresse: Leipzig, Grimmaische Straße 12, Raum IZ 10 Telefon: 0341 / roeder@wifa.uni-leipzig.de (3) Im Institut für Wirtschaftsinformatik übernimmt die Professur Prof. Dr. R. Alt, Anwendungssysteme Prof. Dr. U. Eisenecker, Softwareentwicklung Prof. Dr. B. Franczyk, Informationsmanagement Prof. Dr. A. Ludwig, Informationssysteme in der Logistik Prof. Dr. K.-P. Fähnrich, Betriebliche Informationssysteme Prof. Dr. G. Heyer, Automatische Sprachverarbeitung Prof. Dr. E. Rahm, Datenbanken Prof. Dr. G. Scheuermann, Bild- und Signalverarbeitung verantwortlicher Mitarbeiter: die fachliche Betreuung der Studentin/des Studenten seitens der Universität Leipzig.
8 4 Urlaub Während des Praktikums steht der Studentin / dem Studenten kein Anspruch auf Urlaub zu, um die Laufzeit des Praktikumsvertrags zu gewährleisten. In begründeten Fällen kann der Praxispartner eine kurzzeitige Freistellung gewähren. 5 Kündigung Der Vertrag über das Praktikum kann bei Entfallen oder Änderung des Ausbildungszieles nach gegenseitiger Absprache zu jeder Frist gekündigt werden. 6 Versicherungsschutz Die Studentin / der Student ist während des Praktikums per Gesetz gegen Unfall versichert. Im Falle eines Unfalles ist der Universität Leipzig eine Unfallanzeige zuzustellen. 7 Sonstiges Ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Die Studentin/der Student erhält für die Laufzeit des Vertrages vom Praxispartner monatlich als Vergütung / Aufwandsentschädigung. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt insgesamt Stunden. Praxispartner Studentin/Student Datum/Unterschrift/Stempel Datum/Unterschrift Hinweis: Die Studentin/der Student hat die Pflicht, dem Praktikumsamt des Instituts für Wirtschaftsinformatik der Universität Leipzig fristgerecht eine Vertragsausfertigung auf Basis des bestätigten Antrags auf Betreuung eines Praktikums vorzulegen. (nur von der Universität Leipzig auszufüllen) Der Vertrag ist als Praktikum am Institut für Wirtschaftsinformatik zugelassen / abgelehnt Datum, Ort Unterschrift/Stempel
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