PRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit
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- Alwin Grosser
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1 An den Fachbereich Sozialwesen der HTWK Leipzig Praktikantenamt Postfach Leipzig PRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit Angaben der Studentin/des Studenten Name, Vorname: Ich beabsichtige, das Praktikum auf Grundlage der Studienordnung und Praktikumsordnung für den berufsbegleitenden Diplomstudiengang Soziale Arbeit der HTWK Leipzig in folgender Praxisstelle durchzuführen: Angaben der Praxisstelle Name, Anschrift, Tel. Nr. der Praxisstelle: Träger: Leiter/in: Aktuelle konzeptionelle Informationen des Trägers bzw. der Praxisstelle (Flyer, Selbstdarstellung etc.), füge ich diesem Antrag bei. (Sollten diese Informationen im Praktikantenamt des Fachbereichs bereits vorliegen, genügt ein entsprechender Hinweis darauf.) Nach Absprache mit der Praxisstelle wird die Studentin/der Student in folgenden Aufgabenfeldern tätig sein:
2 Die Praxisanleitung übernimmt Frau/Herr: Berufsabschluss (Bezeichnung): Datum des Abschlusses: In der Praxisstelle tätig seit: Wir sind bereit, der Studentin/dem Studenten entsprechend der hier benannten Angaben die Durchführung des Praktikums zu ermöglichen. Nach Beendigung des Praktikums erhält die Studentin/der Student von uns einen Tätigkeitsnachweis mit Angaben über Umfang, Inhalte, geleistete Aufgaben und Erfolg des Praktikums. Datum Unterschrift Zeichnungsberechtigte/r der Praxisstelle Hiermit beantrage ich, die oben beschriebene Praxisstelle für die Durchführung des Praktikums unter den benannten Bedingungen anzuerkennen. Datum Unterschrift Studentin/Student Genehmigung durch das Praktikantenamt des Fachbereichs Sozialwesen: Datum Stempel Unterschrift
3 FACHBEREICH SOZIALWESEN PRAKTIKUMSVERTRAG für das 30-tägige Praktikum gemäß 6 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Studiengangs Soziale Arbeit Zwischen und - Name und Anschrift der Praxisstelle - wird nachstehender Vertrag geschlossen: - Name und Anschrift der Studentin/des Studenten - 1 Bezeichnung und Beschreibung der Praxistätigkeit Es handelt sich um ein 30-tägiges Praktikum, welches auf Grundlage der Studien- und Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit durchgeführt wird. Während des Praktikums verschafft sich die Praktikantin/der Praktikant einen Überblick über Aufgabenstellung, Struktur, Organisation und Arbeitsweisen der jeweiligen Praxisstelle. Exemplarisch und unter fachlicher Anleitung soll methodisches Handeln im Kontext des gewählten Arbeitsfeldes erprobt und reflektiert werden. 2 Dauer und Umfang Das Praktikum umfasst mindestens 30 Arbeitstage und ist ein Vollzeitpraktikum. Es wird in einem Block oder in zwei Blöcken à 15 Tagen absolviert. Sofern die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden unterschreitet, verlängert sich das Praktikum entsprechend. Festlegung der Blocktermine: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden. Durch Krankheit versäumte Arbeitstage sind grundsätzlich nachzuholen. Ein Anspruch auf Erholungsurlaub besteht nicht. Insgesamt sind in der Praxisstelle mindestens 30 Arbeitstage zu erbringen. 3 Praxisanleitung Die Praxisstelle benennt Frau/Herrn mit dem Berufsabschluss als Praxisanleiterin/Praxisanleiter. Ihr/Ihm obliegt die Verantwortung für die Ausbildung der Studentin/des Studenten im Sinne der vereinbarten Zielsetzungen. Die Praxisanleiterin/der Praxisanleiter ist zugleich Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die Hochschule.
4 4 Pflichten der Vertragspartner/innen (1) Die Studentin/der Student verpflichtet sich, 1. die ihr/ihm gebotene Ausbildungsmöglichkeit und übertragenen Aufgaben wahrzunehmen; 2. die für die Praxisstelle geltenden rechtlichen Bestimmungen und Ordnungen, insbesondere Arbeitszeitordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht einzuhalten; 3. den Weisungen zu folgen, die ihr/ihm im Rahmen der Ausbildung von Weisungsbefugten erteilt werden; 4. die für das Praktikum festgelegte Arbeitszeit einzuhalten; 5. der Praxisstelle ein Fernbleiben unter Angabe der Gründe unverzüglich anzuzeigen. (2) Die Praxisstelle verpflichtet sich, 1. die Studentin/den Studenten so einzusetzen, dass sie/er die Möglichkeit erhält, die berufliche Praxis Sozialer Arbeit kennenzulernen und methodisches Handeln exemplarisch zu erproben; 2. die Anleitung durch die in 3 des Praktikumsvertrages benannte Person für den Vertragszeitraum kontinuierlich zu gewährleisten und gegebenenfalls eine Vertretung zu benennen; 3. der Studentin/dem Studenten im Falle einer erforderlichen Verlängerung des Praktikums zusätzlich für deren Dauer die Ausbildung zu gewähren; 4. nach Beendigung des Praktikums der Studentin/dem Studenten einen Tätigkeitsnachweis mit Angaben über Umfang, Inhalte, geleistete Aufgaben und Erfolg des Praktikums zur fristgerechten Vorlage in der Hochschule zu erstellen. 5 Versicherungsschutz Die Studentin/der Student ist während des Praktikums kraft Gesetz gegen Unfall versichert. Auf Verlangen der Praxisstelle hat die Studentin/der Student eine der Dauer und dem Inhalt des Praktikantenvertrages angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen. 1 6 Kündigung des Vertrages Der Praktikumsvertrag kann vorzeitig aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner nach vorheriger Anhörung des Fachbereichs Sozialwesen. 7 Wirksamkeit Voraussetzung für die Wirksamkeit des Praktikumsvertrages ist die Zustimmung durch den Fachbereich Sozialwesen. 8 Sonstige Vereinbarungen Alle sonstigen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und werden als solche Bestandteil des Vertrages. Für die Praxisstelle Studierende/r Datum, Unterschrift und Stempel Datum, Unterschrift Zustimmung durch den Fachbereich Sozialwesen: Datum, Unterschrift, Stempel 1 Entfällt, soweit das Haftpflichtrisiko bereits durch eine von der Praxisstelle abgeschlossene Gruppenversicherung abgedeckt ist.
5 Fachbereich Sozialwesen Praktikantenamt Karl-Liebknecht-Str. 145, Leipzig Tel.: Fax: Beurteilung der Praxistätigkeit (gemäß 9 der Praktikumsordung des berufsbegleitenden Studiengangs Soziale Arbeit) 1. Hiermit bestätigen wir Praxisstelle Straße und Hausnummer PLZ, Ort dass Frau/Herr Name, Vorname der Studentin/des Studenten in folgendem Umfang Praktikumszeitraum/Praktikumszeiträume Anzahl der Arbeitstage ihr/sein Praktikum in der o. g. Praxisstelle abgeleistet hat. 2. Rahmenbedingungen des Praktikums (kurze Beschreibung des Arbeitsfeldes; konkreter Einsatzbereich der Praktikantin/des Praktikanten; Umfang und Turnus der Praxisanleitung; Aufgaben und Tätigkeiten, die die Praktikantin/der Praktikant während des Praktikums unter fachlicher Anleitung übernommen und ausgeführt hat)
6 3. Sie/er hat sich mit folgenden arbeitsfeldspezifischen Themen und Besonderheiten auseinandergesetzt: 4. Beurteilung der Tätigkeit der Praktikantin/des Praktikanten 5. Die Studentin/der Student hat das Praktikum mit Erfolg absolviert. ja nein 6. Die vorliegende Beurteilung wurde mit der Studentin/dem Studenten besprochen. ja nein Ort, Datum für die Praxisstelle Unterschrift der Anleiterin/des Stempel und Unterschrift Anleiters
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