AUSSCHREIBUNG DER TRAINERAKADEMIE KÖLN DES DOSB AUSBILDUNG ZUM / ZUR STAATLICH GEPRÜFTEN TRAINER/IN DES LANDES NRW DIPLOM-TRAINER/IN DES DOSB
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1 AUSSCHREIBUNG DER TRAINERAKADEMIE KÖLN DES DOSB AUSBILDUNG ZUM / ZUR STAATLICH GEPRÜFTEN TRAINER/IN DES LANDES NRW DIPLOM-TRAINER/IN DES DOSB DTS 2 20 (Oktober 2013 September 2016) Die Trainerakademie Köln des DOSB führt in der Zeit vom bis zum den 20. Ausbildungskurs des Diplom-Trainer-Studiums 2 (DTS 2-20) zum/zur staatlich geprüften Trainer/in bzw. Diplom-Trainer/in des Deutschen Olympischen Sportbundes durch. Zugelassen werden nach den Richtlinien der Trainerakademie Köln des DOSB e.v. Bewerber/innen aus den Mitgliedsorganisationen. Die Ausbildung findet an der Trainerakademie Köln des DOSB statt und schließt mit der Qualifikation zum/zur "staatlich geprüften Trainer/in des Landes NRW ab. Die Absolventen erhalten vom DOSB den Titel "Diplom-Trainer/in des DOSB". Bewerbungs-/Zulassungsverfahren Die Bewerber/innen werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen über den jeweiligen Spitzenverband bis zum.2013 bei der Trainerakademie Köln des DOSB einzureichen. Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen: - Nachweis der Fachoberschulreife (bei Ausländern gelten entsprechende Abschlüsse, die in einer beglaubigten Übersetzung nachgewiesen werden müssen) - sportfachliche Befürwortung der Bewerbung durch den Spitzenverband, - Trainer- A -Lizenz, - eigenhändig unterschriebener Lebenslauf in deutscher Sprache, - sportliche Leistungs- und Tätigkeitsnachweise, - ein polizeiliches Führungszeugnis, - ein ärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist und auf dem die gesundheitliche Eignung attestiert ist, - Zeugnisse über abgelegte Prüfungen in der schulischen und beruflichen Entwicklung, - ein Passbild, - Formblatt Vorgesehener Einsatzbereich (vom Spitzenverband auszufüllen und zu unterzeichnen!), - Anti-Doping-Erklärung (ausgefüllt und unterschrieben!) - bei Ausländern Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse Über die Zulassung entscheidet die Zulassungskommission. Allgemeine Hinweise:
2 1. An der bedarfsorientierten Finanzierung des Lehrbetriebes beteiligen sich die Spitzenverbände und LSB/LSV durch Übernahme der Studienplatzkosten und die Studierenden mit einer Studiengebühr. Die Studienplatzkosten betragen Darin sind enthalten, die vom Student/in zu tragenden Studiengebühren von Zwischen dem Spitzenverband und der Studentin/dem Studenten wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. 2. Vorbehaltlich verfügbarer Mittel besteht für die Spitzenverbände die Möglichkeit, in Abhängigkeit von der vorgesehenen Einsatzperspektive der zugelassenen Bewerberinnen/ Bewerber eine zweckgebundene Förderung der Studienplatzkosten zu beantragen. 3. Während der Ausbildung haben die Trainerstudenten/innen Wohnrecht im Unterkunftshaus der Trainerakademie Köln. Kosten: 82,- pro Person und Woche im Einzelzimmer, 55,- pro Person und Woche im Doppelzimmer. 4. Die Studierenden haben zu Beginn eines jeden Ausbildungsabschnittes eine Bescheinigung der Krankenkasse über die Krankenversicherung (Gesetz über die Neuordnung der studentischen Krankenversicherung) vorzulegen. Weitere Informationen: Trainerakademie Köln des DOSB Guts-Muths-Weg Köln Tel.: / Fax: jaeger@trainerakademie-koeln.de
3 Kurzinformationen zum Studium an der Trainerakademie Köln des DOSB Seit Gründung der Trainerakademie (1974) haben mehr als Trainerinnen und Trainer ihre Ausbildung an der Trainerakademie Köln erfolgreich absolviert. Eine Vielzahl der Absolventen arbeitet inzwischen in verantwortlichen Positionen an wichtigen Schaltstellen des deutschen Leistungssports. An der Trainerakademie Köln des DOSB können Studierende den höchsten staatlich anerkannten Berufsabschluss als staatlich geprüfte Trainer/ Trainerin des Landes Nordrhein- Westfalen und damit verbunden die höchste Lizenz für Trainer im deutschen Sport: Diplom- Trainer / Diplom-Trainerin des DOSB erwerben. Die Ausbildung ist in einem ganz besonderen Maße berufsspezifisch und auf die Erfordernisse der Trainertätigkeit im Leistungssport ausgerichtet. Sie setzt an der sportartspezifischen Trainerausbildung an und erfordert eine vom Spitzenverband zu bestätigende Erfahrung als Trainer sowie die Trainer-A-Lizenz des Verbandes (vgl. Abb.) Lizenzstufen 4. Trainerlizenzen im DSB Diplom Trainer/ in 3. A 2. B 1. C Das Diplom-Trainer-Studium ist Bestandteil der bundeseinheitlichen Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Sportbundes. 1
4 Das Studium umfasst insgesamt Unterrichtseinheiten in Präsenzform (ca. 5400LEs Workload) und erstreckt sich im DTS 2 über 3 Jahre. Es hat gegenüber den zurückliegend geltenden Richtlinien eine Erweiterung erfahren und gliedert sich in folgende Bereiche: 1 Grundlagenausbildung (480 UE) - Allg. Trainings- und Wettkampflehre / Trainingswissenschaft - Bewegungslehre Biomechanik / Bewegungswissenschaft - Sportbiologie - Sportmedizin - Sportpsychologie - Sportpädagogik - Sportsoziologie - Sportmanagement - Ergänzende Lehrveranstaltungen 2 Spezialisierung (480 UE) Die Ausbildung in diesem Teil des Studiums erfolgt praxisnah und themenorientiert, z.b. in Sportartengruppen. Es werden Pflicht- und Wahl-Module angeboten, um den unterschiedlichen Anforderungen der Sportarten gerecht werden zu können. 3 Sportartspezifische Ausbildung (240 UE) Die sportartspezifische Ausbildung basiert auf einem Rahmencurriculum, das die Qualitätssicherung der Ausbildung in den verschiedenen Verbänden sichert. 4 Zusätzlich sind 100 Stunden Praktikum zu absolvieren. Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums an der Trainerakademie sind: 1 Fachoberschulreife 2 Trainer-A-Lizenz 3 Befürwortung der Bewerbung durch den Spitzenfachverband 4 sportliche Leistungs- und Tätigkeitsnachweise 5 Anti-Doping-Erklärung Seit Oktober 2004 gelten folgende Regelungen für die Finanzierung der Studienplatzkosten: Die Studienplatzkosten pro Student liegen bei Jeder Student hat eine Studiengebühr 2
5 von zu entrichten. Jeder Spitzenverband hat die Möglichkeit, einen Antrag auf einen zweckgebundenen Zuschuss zur Finanzierung der Studienplatzkosten beim Bundesverwaltungsamt zu stellen. Es besteht die Möglichkeit, im Falle des Vorliegens bestimmter Bedingungen und Voraussetzungen bis zu 100 % der abzüglich des Eigenanteils verbleibenden Studienplatzkosten (7.200 ) als zweckgebundene Zuwendung zu erhalten. Weitere Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten, Studienmaterial usw.) sind von den Studierenden zu tragen. Die Krankenversicherung ist nachzuweisen. Eine vom Land Nordrhein-Westfalen erlassene Prüfungs- und Studienordnung für die Trainerakademie Köln des DSB regelt alle mit dem Studium verbundenen Angelegenheiten von der Bewerbung, über die Zulassung sowie die Ausbildungsziele und inhalte bis hin zu den Prüfungen. Die Ausbildung erfolgt auf der Basis eines vom Verein der Trainerakademie Köln des DSB und dem Land NRW verabschiedeten Curriculums (Weitere Informationen auch unter: Jeder Spitzenverband schließt mit seinen TA-Studenten verbindliche Vereinbarungen über Ausbildungs- und Zahlungsmodalitäten ab. Die Trainerakademie schließt sodann eine Vereinbarung mit dem betreffenden Spitzenverband ab. Gern und jederzeit steht das Team der Trainerakademie zur Klärung einzelner Fragen zur Verfügung. Prof. Dr. Lutz Nordmann Direktor 3
6 Termine 2013 für den Studiengang DTS 2-20 Oktober 1. Seminarwoche November 2. Seminarwoche Dezember 3. Seminarwoche
7 Vorgesehener Einsatzbereich Name des Bewerbers: Spitzenfachverband: Gruppe 1. aufgabenorientierte Zielgruppe hauptamtliche und nebenamtliche Bundestrainer Bundesstützpunkt- Trainer (Cheftrainer, Disziplintrainer) und Bundesstützpunkt- Trainer mit Schwerpunkt Bundesaufgaben geplanter Einsatzbereich 2. Mischfinanzierte und nebenamtliche Bundesstützpunkt- Trainer mit Schwerpunkt z.b. im Nachwuchsleistungssport (D/C, D- Kader 3. OSP mischfinanzierte Trainer Nachwuchsstützpunkttrainer Landestrainer/Landesstützpunkttrainer Vereinstrainer ( mit erkennbarer Bundeskaderbetreuung) [D/C bzw. Perspektivkader] Trainer an der Nahtstelle Bund/ Land (C bzw. D/C Kader) Verwenden Sie Bitte pro Bewerber nur ein Formblatt. Gerne können Sie uns auch Ihre Antwort faxen: 0221/ Datum: Name, Funktion: Unterschrift: 1
8 Antidoping-Erklärung (Studium an der Trainerakademie des DOSB) (Bewerber/innen um einen Ausbildungsplatz an der Trainerakademie Köln des DOSB haben vor der Entscheidung über ihre Zulassung zum Studium der Zulassungskommission die folgende Antidoping- Erklärung abzugeben.) Hiermit erkläre ich rechtsverbindlich: (Name des Sportlers/der Sportlerin in Druckschrift) o Ich habe weder in meiner aktiven Zeit als Sportler/in noch danach (als Trainer/in) gegen jeweils geltende Antidoping-Bestimmungen verstoßen (vgl. Art. 2 Nationaler Anti Doping Code (NADC)) oder o Ich habe gegen die jeweils geltenden Antidoping-Bestimmungen verstoßen. (konkrete Angaben bitte auf einem gesonderten Blatt). Weiterhin erkläre ich: - Ich erkenne die einschlägigen Antidoping-Bestimmungen, insbesondere den WAD-Code und NADC, als für mich verbindlich an. - Sofern ein Verstoß gegen Antidoping-Bestimmungen vorliegt, bin ich damit einverstanden, dass mein Fall der Antidoping-Kommission des DOSB 1 vorgelegt und, deren Votum der Trainerakademie und dem Bundesministerium des Innern zur weiteren Entscheidung zur Verfügung gestellt wird. - Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben, z. B. mit Hilfe der NADA, überprüft werden können. - Ich bin mir bewusst, dass eine wahrheitswidrige Angabe die Trainerakademie zur Aufhebung meines Ausbildungsvertrages und mir gegenüber zu einer Rückforderung der vom Sportfachverband an die an der Trainerakademie entrichteten Lehrgangskosten führen kann. (Ort, Datum) (Unterschrift) 1 Bis zur Einrichtung dieser Kommission für die Wieder-/Anstellung von Trainerinnen und Trainern mit Dopingvergangenheit gibt die Zulassungskommission der Trainerakademie in Abstimmung mit dem DOSB ein solches Votum ab.
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