Zusammenschluss zum Eigenverbrauch Der neue gesetzliche Rahmen
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- Maja Schuster
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1 Zusammenschluss zum Eigenverbrauch Der neue gesetzliche Rahmen EnergieMessForum, Oberriet David Stickelberger, Geschäftsleiter Swissolar Fambau / space communication
2 Swissolar, Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie Erfahrung : aktiv seit 1978 Information und Öffentlichkeitsarbeit Swissolar, das Kompetenzzentrum für Sonnenenergie Interessenvertretung der Solarbranche Qualität und Sicherheit Mitglieder: ca. 700 Firmen: - Hersteller - Händler - Installateure - Planer - Energieversorger Sitz: Zürich, Filialen in Yverdon-les-Bains und Avegno Fachpublikationen und Veranstaltungen Swissolar Bildung und Forschung Label Solarprofis Finanzierung: Mitgliederbeiträge, EnergieSchweiz
3 Das Label «Die Solarprofis» Ca. 550 Firmen, Bereiche Herstellung/Vertrieb, Ausführung, Planung Aufnahme nach Prüfung von Referenzprojekten, Offertunterlagen und Ausbildung Selbstdeklaration alle 3 Jahre, Stichprobenkontrollen Breit anerkannter Wegweiser für Bauherrschaften Swissolar EnergieMessForum
4 Energiestrategie 2050, 1. Massnahmenpaket - Keine neuen AKW, aber kein fixes Abschaltdatum für bestehende AKW - Erhöhung der Umlage auf Strom für Wasserkraft, Effizienz, neue Erneuerbare - PV-Förderung nur noch mit Einmalvergütung (ca. 25% der Investitionskosten) Eigenverbrauch wichtig - Neue Regeln für Eigenverbrauch - Ziel 2035: 11,4 TWh Strom aus erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) - Volksabstimmung am , Inkrafttreten am Swissolar EnergieMessForum
5 Eigenverbrauch ist heute der wichtigster Treiber für den PV-Markt in der Schweiz Öffentliches Netz Solarstrom Eigenverbrauch Verbrauch Eigenverbrauch im kleinen Rahmen seit Beginn des Netzverbundes von PV-Anlagen (1987), meist mit net metering (gleicher Preis für bezogenen und rückgespiesenen Strom). Erstmals gesetzlich geregelt ab 2014 Seit neue Regelungen in Energiegesetz und Energieverordnung Swissolar EnergieMessForum
6 Eigenverbrauch mit und ohne ZEV Swissolar EnergieMessForum
7 Praxismodell VNB Im Praxismodell VNB bleibt der Verbraucher Kunde des lokalen Energieversorgers. Dies können Einfamilienhäuser, Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäuser sein. Zur Erinnerung: In der Schweiz gibt es keinen freien Strommarkt für Kunden mit einem Verbrauch unter 100 MWh. Swissolar EnergieMessForum
8 Modell ZEV ZEV: Abkürzung für Zusammenschluss zum Eigenverbrauch Möglich für: Ein oder mehrere Gebäude Ein oder mehrere Haus- bzw. Wohnungsbesitzer Mietwohnungen oder vom Besitzer bewohnte Wohnungen Swissolar EnergieMessForum
9 Voraussetzungen zur Bildung eines ZEV Art. 16 ff. EnG und Art. 14 ff. EnV: «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (ZEV) ZEV ist ein einziger Netzverbraucher mit 1 Netzanschluss Über mehrere aneinander grenzende Grundstücke möglich: Alle Teilnehmer müssen auf mindestens einem der teilnehmenden Grundstücke Endverbraucher sein Netz des Netzbetreibers darf nicht in Anspruch genommen werden Produktionsleistung der Anlage mind. 10% der Anschlussleistung des Zusammenschlusses ZEV mit Jahresverbrauch >100 MWh freier Strommarkt Swissolar EnergieMessForum
10 Leitfaden Eigenverbrauch: Auftrag: EnergieSchweiz Inhalt: Organisatorische und mietrechtliche Fragen, in Ergänzung zum Handbuch HER des VSE (technische Fragen) Ziel: Hilfe bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen. Massgeblich sind in jedem Fall die Gesetze und Verordnungen. Beteiligte Organisationen: Swissolar Schweizerischer Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) Unter Einbezug des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) Swissolar EnergieMessForum
11 Zusammenschluss in Miet- oder Pachtverhältnissen Empfehlung: Zusatz zum Mietvertrag Bei bestehenden Mietverhältnissen: Formularanzeige, anfechtbar innerhalb von 30 Tagen. Mieter darf ZEV fernbleiben. Späterer Ausstieg nur, wenn Eigentümer seinen Pflichten nicht nachkommt. Neuvermietung: Mietvertrag scheidet Stromkosten als Nebenkosten aus, ZEV als Vertragsbestandteil Swissolar EnergieMessForum
12 Ausgestaltung der Vertragslösung im Mietverhältnis Grundeigentümer resp. Verwaltung als Vertreter des ZEV Abrechnung mind. jährlich, transparent, verbrauchsbezogen Verteilschlüssel Eigenstrom/externer Strom: gemäss Messung oder nach Verteilschlüssel (z.b. Gesamtverbrauch) Externes Stromprodukt: mittlere Preislage empfohlen, Verfahren zur Änderung festlegen. Swissolar EnergieMessForum
13 Anforderungen an die Verrechnung innerhalb des ZEV (Mieterschutz) Vorgaben: Zins auf das investierte Kapital richtet sich nach Mietrecht (VMWG), aktuell Referenzzinssatz 1.5 % % Risikozuschlag Bei Contracting (z.b. Baurecht, Dachnutzungsvertrag): Tatsächlich anfallende Zinsen können angerechnet werden Max. zulässiger Strompreis für die interne Elektrizität nicht höher als der von extern bezogene Strom, Preis pro kwh inkl. Netzentgelt, Messkosten und Abgaben Wohnbaugenossenschaften: Mieterschutz gilt, aber Genossenschafter können zur Mitgliedschaft in ZEV verpflichtet werden Swissolar EnergieMessForum
14 Berechnungsweise interne Elektrizität Stromkosten müssen verbrauchsabhängig in Rechnung gestellt werden Einsatz von geeichten Messgeräten Der Preis für die selber vor Ort produzierte und verbrauchte Elektrizität berechnet sich wie folgt: IInnnnnnnnnnnn EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE KKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKK + BBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB EEEEEEEEE SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS = EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE Die Betriebskosten können basierend auf allgemein anerkannten Pauschalen oder nach Aufwand verrechnet werden. Der Aufwand für die Administration, Messung und Verrechnung muss nicht in den Strompreis eingerechnet werden. Er kann als Nebenkosten zusammen mit anderen Nebenkosten nach Aufwand verrechnet werden. Nicht massgeblich für max. zulässigen Strompreis. Swissolar EnergieMessForum
15 Beispiel Preisberechnung interne Elektrizität Gestehungskosten Photovoltaikanlage effektive Kosten Kosten pro Jahr Investitionskosten Anlagekosten, brutto, Nennleistung 37 kw 76' Fr Einmalvergütung - 17' Fr Total Investitionskosten und Annuität 59' Fr 3' Fr/Jahr 3) Betriebskosten Wartung, Unterhalt effektive jährliche Kosten Fr Ersatzteile effektive jährliche Kosten Fr Wartung, Unterhalt, Ersatz 4) Pauschal (3.0 Rp/kWh erzeugter Strom) 1' Fr Total Betriebskosten 1' Fr/Jahr Erlös Erlös aus Rückspeisung ins Netz 14'006 kwh à 7 Rp Fr/Jahr Total jährliche Kapital- und Betriebskosten 3' Fr/Jahr Gestehungskosten pro kwh im Eigenverbrauch 21'009 kwh à 15 Rp/kWh Quelle: Schweiz. Hauseigentümerverband (HEV), Download unter Swissolar EnergieMessForum
16 Abrechnungsbeispiel zuhanden der ZEV-Teilnehmer Quelle: NeoVac Swissolar EnergieMessForum
17 Zusammenschluss unter Immobilieneigentümern Rechtsform (Empfehlung): Dienstbarkeitsvertrag, Reglement, Eintrag im Grundbuch Sicherung Weiterbestand, Schutz der Investition des Inhabers der Anlage Privat- oder gesellschaftsrechtliche Regelung möglich, aber nicht zu empfehlen. Solarstrompreis, Abrechnung: Teilnehmer sind in Preisgestaltung frei. Vermietet ein Teilnehmer seine Liegenschaft, so sind die mietrechtlichen Vorgaben einzuhalten Swissolar EnergieMessForum
18 Netzanschluss, technische Vorgaben Beziehung ZEV-VNB: Grundeigentümer meldet Vertreter des ZEV, teilnehmende Mieter sowie wesentliche Nutzungsänderungen Gründung mind. 3 Monate im Voraus melden Rechte und Pflichten des VNB aus StromVG etc. gelten gegenüber ZEV VNB kann Messdienstleistungen anbieten Installationen des VNB können gegen Entschädigung dem ZEV überlassen werden. Meist sind technische Anpassungen nötig. Produktionsmessung: Bis 30 kw: Messung der Nettoproduktion nicht zwingend, Überschussmessung genügt. >30 kw: Messung Nettoproduktion erforderlich, Messkosten werden sozialisiert. Swissolar EnergieMessForum
19 Nicht mehr genutzte öffentliche Netzabschnitte: Entschädigung Stromversorgungsverordnung (StromVV), Art. 3 2bis Muss ein Netzbetreiber Anschlüsse aufgrund von Eigenverbrauch oder eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch wechseln, so werden die ihm verbleibenden Kapitalkosten der nicht mehr oder nur noch teilweise genutzten Anlagen von den Eigenverbrauchern beziehungsweise von den Grundeigentümern des Zusammenschlusses anteilsmässig abgegolten. Swissolar EnergieMessForum
20 Beispiel 1: Eigenverbrauch Mehrfamilienhaus, alle dem ZEV angeschlossen Produktionsanlage <30 kva: Messung der Überschussproduktion Swissolar EnergieMessForum
21 Beispiel 2: Eigenverbrauch MFH und vom VNB versorgte Endverbraucher Produktionsanlage >30 kva: Messung der Nettoproduktion Swissolar EnergieMessForum
22 Rechenbeispiel 1: Tiefer Eigenverbrauch MFH, 30 Wohnungen, niedriger Verbrauch mit 3000 kwh pro Wohnung und Jahr, niedriger Eigenverbrauchsanteil. Bruttokosten CHF Einmalvergütung CHF Nettokosten CHF Nettokosten/kW CHF/kW Nennleistung STC kw 48 Preis für den Solarstrom Rp./kWh 18.4 Preis für bezogene Energie Rp./kWh 20 Stromverbrauch lokal kwh/jahr Eigenverbrauch, Jahresmittel % 40 Swissolar EnergieMessForum
23 Rechenbeispiel 2: Hoher Eigenverbrauch MFH, 100 Wohnungen, mittlerer Verbrauch mit 4000 kwh pro Wohnung und Jahr, tiefe Kosten für die PV-Anlage, freier Markt Bruttokosten CHF Einmalvergütung CHF Nettokosten CHF Nettokosten/kW CHF/kW Nennleistung STC kw 210 Preis für bezogene Energie ohne ZEV Rp./kWh 20 Preis für den Solarstrom Rp./kWh 12,3 Preis für bezogene Energie mit ZEV Rp./kWh 16 Stromverbrauch lokal kwh/j Eigenverbrauch % 60 Swissolar EnergieMessForum
24 Die Zukunft der «Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch» Interesse schon jetzt gross, weiter steigend nach Klärung der offenen Fragen. Hoher Eigenverbrauch zwingend für Rentabilität. Revisionsbedarf Energieverordnung (geplant per ) aus Sicht Swissolar: Mieterschutz: Verzicht auf Vorgabe für max. Kapitalrendite, wenn Strompreis mind. 10% unter CH-Medianpreis für Haushaltskunden Möglichkeit der Nutzung des VNB-Netzes gegen Entschädigung statt Bau von Privatleitungen Angrenzend über einen Verkehrsweg (z. B. Bahntrassee, Strasse) oder einen Bach zulassen Swissolar EnergieMessForum
25 Beispiel 1: Versorgung mit Abzweigeverbindungen in der Strasse Grafik: BKW ZEV über 4 Grundstücke geplant4. PV-Anlage auf Dach Haus Nr. 4. Kabel unter der Strasse gehört zum öffentlichen Netz, kann nicht für ZEV genutzt werden. Wie vorgehen? Swissolar EnergieMessForum
26 Beispiel 1: Theoretische Lösung Neues Verteilkabel wäre nötig. Bestehende Hausanschlussleitungen müssten entfernt werden. Kosten zu hoch, Projekt gestoppt. Grafik: BKW Swissolar EnergieMessForum
27 Beispiel 2: Verteilkabel auf Privatgrund Verteilkabel auf Privatgrund Ausgangslage: 3 Hausanschlüsse des VNB zu den 3 Gebäuden. Für ZEV: nur ein Anschluss erlaubt. Wie vorgehen? Grafik: BKW Swissolar EnergieMessForum
28 Beispiel 2: Ein neuer Hausanschluss Umwandlung in Hausinstallation Unter Umständen und technischen Anpassungen kann ein Verteilkabel in eine Hausinstallation umgewandelt werden. Investitionen in neue Installation von ZEV zu bezahlen. Grafik: BKW Swissolar EnergieMessForum
29 Examples Visualisierung Siedlung Papillon in Siedlung Sentmatt, Obfelden. Niederwangen BE. Genossenschaft Fambau Halter Immobilien AG 60 Whg., 157 kw PV, 70% Eigenverbrauchsquote 119 Whg., Hybridkollektoren, 30% Autonomie Erlenmatt Ost, Basel. ADEV 200 Whg., 580 kw PV 4 MFH in Möriken AG. Setz Architektur 36 Whg., 160 kw PV Swissolar EnergieMessForum
30 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Huggenbergerfries Architekten Swissolar EnergieMessForum
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