Eigenverbrauchsregelung
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- Frida Breiner
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Transkript
1 Eigenverbrauchsregelung Umsetzung bei CKW NKN, CKW
2 Eigenverbrauch Was ist im Kontext darunter zu verstehen? Netz Netzanschlusspunkt Energielieferant Seite 2
3 Eigenverbrauchsregelung Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen Auszug gesetzlicher Bestimmungen Umsetzung durch VNB ab spätestens (Art. 29c EnV) Anmeldung bei VNB für Wechsel auf Eigenverbrauch 3 Monate im Voraus (Art. 2 EnV) Bildung separater Kundengruppen bei EEA ab 10kVA gerechtfertigt (Art. 18 StromVV) Weiterhin gilt HKN-Erfassungspflicht für Anlagen ab 30kVA (Nettomessung für EEA nach StromVV, HKNV) Eigenverbrauch ist auch für Mietliegenschaften möglich (Bundesblatt 2013, Seiten 1669ff.) Recht auf Eigenverbrauch gilt für alle Anlagen, unabhängig deren Grösse, der Technologie oder einer allfälligen Förderung (Vollzugshilfe BFE V01) Parl. In Rev. EnG, EnV Vollzugshilfe BFE Handbuch VSE Umsetzung VNB Sommer 2013 April 2014 Heute Seite 3
4 Eigenverbrauchsregelung Es gibt viele mögliche Anwendungsfälle EFH mit Eigenverbrauch MFH mit Eigenverbrauch (Allgemein) MFH mit Eigenverbrauch (physikalisch getrennte EEA) EVG: MFH mit Eigenverbrauch (gemeinsame EEA) EVG: MFH mit Eigenverbrauch (nicht vollzählige Teilnahme) Seite 4
5 Konkrete Umsetzung Eigenverbrauch einer Verbrauchsstelle mit EEA 30 kva Überschussmessung (EEA 30 kva, ohne Netto-Produktionsmessung) HKN Symbolische Anwendungsfälle mit Photovoltaikanlage KEV nur für PVA mit Eigenbedarf < 2% Leistungsmessung ab EEA 10 kva Seite 5
6 Konkrete Umsetzung Eigenverbrauch einer Verbrauchsstelle mit EEA >30 kva Berechnete Überschussmessung (EEA >30 kva, mit Netto-Produktionsmessung) HKN HKN Symbolische Anwendungsfälle mit Photovoltaikanlage HKN: Nettomessung und Überschussmessung LG-Messungen EEA und Verbrauchsstelle Seite 6
7 Konkrete Umsetzung Eigenverbrauchsgemeinschaft mit EEA 30 kva EVG mit Überschussmessung (EEA 30 kva, ohne Netto-Produktionsmessung) HKN Symbolische Anwendungsfälle mit Photovoltaikanlage KEV nur für PVA mit Eigenbedarf < 2% Jede Verbrauchsstelle wird gemessen Verbrauchsstellen ohne Teilnahme EVG: - physische Verdrahtung oder LG-Messung Seite 7
8 Konkrete Umsetzung Eigenverbrauchsgemeinschaft mit EEA >30 kva EVG mit berechneter Überschussmessung (EEA >30 kva, mit Netto-Produktionsmessung) HKN HKN Symbolische Anwendungsfälle mit Photovoltaikanlage HKN: Nettomessung und Überschussmessung Jede Verbrauchsstelle wird gemessen Verbrauchsstellen ohne Teilnahme EVG: - physische Verdrahtung oder LG-Messung Seite 8
9 Stolpersteine Hier ist Vorsicht geboten! HKN-Erfassung / KEV HKN EEA bis 30 kva (fakultativ; Überschuss) HKN Erfassungspflicht EEA > 30kVA (Nettomessung) EVG zusätzlich Überschuss KEV & Eigenverbrauch: Auftrennen der Bilanzierung (Ausnahme PVA mit Eigenbedarf < 2%) Eigener Kundengruppe bei Eigenverbrauch (EEA > 10 kva oder EVG) Eigener Tarif möglich (bsp. mit Leistungskomponente) Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) Gleicher Netzanschlusspunkt / gleiche Kundengruppe / evtl. weitere Einschränkungen Individuelle Messung jedes Endverbrauchers bleibt (Verbrauchstätte, wirtschaftliche Einheit) EVG ist Ansprechpartner und Rechnungsempfänger (Verbrauch, Aufwände Messung, etc.) Rahmenvertrag mit Vertreter EVG / Anhang pro Partei der EVG Nicht vollzählige Teilnahme (Lösungen: physische Verdrahtung, Allgemein, LGM, Abrechnung) Seite 9
10 Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) Umsetzung in Schritten. Der Weg zu Eigenverbrauchsgemeinschaft in Schritten: 1. Kosten klären (Umbau Messung, Strom, Netz, etc.) 2. Aufgaben und Verantwortung klären, EVG gründen 3. EVG-Vertrag inkl. Anhänge ausfüllen und unterschreiben 4. Installateur mit Umbau beauftragen -> Mutationen bei der EVG dem Verteilnetzbetreiber melden Seite 10
11 Eigenverbrauchsregelung Viel Erfolg bei der Umsetzung! 4 Punkte zum Mitnehmen Frühzeitig mit dem Netzbetreiber Kontakt aufzunehmen. (mind. 3 Monte) EVG: Netzanschlusspunkt / Zugehörigkeit zu gleicher Kundengruppe / evtl. weitere Einschränkungen Separater Stromprodukte bei EEA ab 10kVA und EVG möglich. Der Netzbetreiber bleibt verantwortlich für die Messung des Stromverbrauchs jeder Verbrauchsstätte seiner Endverbraucher. Weitere Informationen Seite 11
12 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Seite 12
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