BERICHT. DE In Vielfalt geeint DE. Europäisches Parlament A8-0128/

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1 Europäisches Parlament Plenarsitzungsdokument A8-0128/ BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für das Haushaltsjahr 2017 (2018/2190(C)) Haushaltskontrollausschuss Berichterstatter: Petri Sarvamaa RR\ docx PE v02-00 In Vielfalt geeint

2 PR_C_Agencies INHALT Seite 1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS...7 STELLUNGNAHME S AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT...12 ANGABEN ZUR ANNAHME IM FERFÜHRENN AUSSCHUSS...17 NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FERFÜHRENN AUSSCHUSS...18 PE v /18 RR\ docx

3 1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2017 (2018/2190(C)) Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2017, unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2017 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit der Antwort der Behörde 1, unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge 2, unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2019 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilenden Entlastung (05825/2019 C8-0080/2019), gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates 3, insbesondere auf Artikel 208, gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 4, insbesondere auf Artikel 70, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit 5, insbesondere auf Artikel 44, 1 ABl. C 434 vom , S ABl. C 434 vom , S ABl. L 298 vom , S ABl. L 193 vom , S ABl. L 31 vom S. 1. RR\ docx 3/18 PE v02-00

4 gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 108, gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8 0128/2019), 1. erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2017; 2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder; 3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. 1 ABl. L 328 vom , S. 42. PE v /18 RR\ docx

5 2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zum Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2017 (2018/2190(C)) Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2017, unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2017 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit der Antwort der Behörde 1, unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge 2, unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2019 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilenden Entlastung (05825/2019 C8-0080/2019), gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates 3, insbesondere auf Artikel 208, gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 4, insbesondere auf Artikel 70, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit 5, insbesondere auf Artikel 44, 1 ABl. C 434 vom , S ABl. C 434 vom , S ABl. L 298 vom , S ABl. L 193 vom , S ABl. L 31 vom S. 1. RR\ docx 5/18 PE v02-00

6 gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 108, gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8 0128/2019), 1. billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2017; 2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. 1 ABl. L 328 vom , S. 42. PE v /18 RR\ docx

7 3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2017 sind (2018/2190(C)) Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2017, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2019 zu dem Zulassungsverfahren der EU für Pestizide 1, gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8 0128/2019), A. in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend Behörde ) für das Haushaltsjahr 2017 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan 2 zufolge auf ,31 EUR belief, was gegenüber 2016 einen Anstieg um 0,08 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Behörde hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen; B. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Behörde für das Haushaltsjahr 2017 (nachstehend Bericht des Rechnungshofs ) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Behörde zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; Haushaltsführung und Finanzmanagement 1. stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Maßnahmen zur Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2017 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,98 % geführt haben, was gegenüber 2016 einem leichten Rückgang um 0,02 % entspricht; stellt außerdem fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 92,31 % lag, was gegenüber 2016 einem Anstieg um 2,65 % entspricht; 2. bekräftigt seine Besorgnis angesichts des wiederholt niedrigen Umfangs der für die Behörde im Haushaltsplan der Union veranschlagten Finanzmittel; 3. bedauert das zunehmende Missverhältnis zwischen der steigenden Zahl an Aufgaben und dem Rückgang an Ressourcen, das zur Folge hatte, dass einige Projekte erst mit 1 Angenommene Texte, P8_TA(2019) ABI. C 311/03 vom , S. 9. RR\ docx 7/18 PE v02-00

8 deutlicher Verspätung verwirklicht werden konnten; Verfall übertragener Mittel 4. stellt fest, dass ,86 EUR der von 2016 auf 2017 übertragenen Mittel verfielen, d. h. 3,55 % der insgesamt übertragenen Mittel, wobei jedoch gegenüber 2016 ein Rückgang um 2,31 % zu verzeichnen war; Leistung 5. stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Behörde in ihren umfassenden leistungsorientierten Managementansatz mehrere wesentliche Leistungsindikatoren zur Messung der Auswirkungen und Ergebnisse aufgenommen hat, um den durch ihre Tätigkeiten erzielten Mehrwert zu ermitteln; stellt des Weiteren fest, dass die Behörde weitere wesentliche Leistungsindikatoren nutzt, um ihre Haushaltsführung zu verbessern; 6. stellt fest, dass 2017 das erste Jahr der Umsetzung des Umsetzungsplans der Behörde für ihre Strategie 2020 und der neuen Richtlinien zur Sicherstellung der Unabhängigkeit von für die Behörde tätigen Fachkräften war; begrüßt, dass die Leistung der Behörde zufriedenstellend war, da von insgesamt 65 Indikatoren nur neun eine leichte Abweichung und zwei eine bedeutende Abweichung aufwiesen; 7. würdigt den Beitrag der Behörde zur Sicherheit der Lebens- und Futtermittelkette der EU und begrüßt, dass sie erhebliche Anstrengungen unternimmt, um den für das Risikomanagement Verantwortlichen der EU umfassende, unabhängige und aktuelle wissenschaftliche Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette bereitzustellen, ihre Arbeiten und die ihnen zugrunde liegenden Informationen der Öffentlichkeit klar zu kommunizieren und mit interessierten Kreisen und institutionellen Partnern zusammenzuarbeiten, um Kohärenz im System der EU für Lebensmittelsicherheit und das Vertrauen in dieses System zu fördern; 8. vertritt die Auffassung, dass die Behörde wie bisher besonders auf die öffentliche Meinung achten und sich um Offenheit und Transparenz bemühen sollte; 9. hebt hervor, dass die Behörde im Wege wissenschaftlicher Gutachten, technischer Berichte und begleitender Veröffentlichungen 779 Anfragen abschließend bearbeitet hat; 10. stellt fest, dass 2017 mit der externen Bewertung der Behörde begonnen wurde und die Ergebnisse 2018 zur Verfügung gestellt wurden; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde Bericht über das Ergebnis dieser Bewertung und die entsprechenden Maßnahmen zu erstatten, die zur Umsetzung von Empfehlungen ergriffen wurden; 11. begrüßt die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und die gemeinsamen Tätigkeiten der Behörde mit der Europäischen Chemikalienagentur, der Europäischen Arzneimittel- Agentur und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten in den Bereichen Datenerhebung und -analyse, Datenbanken und wissenschaftliche Bewertungen; PE v /18 RR\ docx

9 Personalpolitik 12. stellt fest, dass am 31. Dezember ,28 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren und von 323 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen für Beamte und Bedienstete auf Zeit (gegenüber 330 bewilligten Stellen im Jahr 2016) 311 besetzt waren; stellt fest, dass die Behörde 2017 außerdem 120 Vertragsbedienstete und zwölf abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte; 13. stellt fest, dass die Behörde den Musterbeschluss der Kommission zur Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung angenommen hat; nimmt zur Kenntnis, dass sie Schulungen angeboten und vertrauliche Beratungen ermöglicht hat; 14. nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass in diesem Bereich 2017 zwei formelle Beschwerden eingegangen sind, in denen die Einleitung eines entsprechenden formellen Verfahrens gefordert wurde; nimmt das Fazit der Behörde zur Kenntnis, wonach es keinen Beweisbeginn gab, der für die Einleitung einer administrativen Untersuchung jedoch erforderlich ist; Auftragsvergabe 15. weist darauf hin, dass die Behörde dem Bericht des Rechnungshofs zufolge im Auftrag von neun Agenturen, die sich an einer offenen Ausschreibung beteiligten, drei Rahmenverträge im Kaskadensystem abgeschlossen hat; nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach im Fall von Vergabeverfahren, bei denen die konkret zu erbringenden Leistungen zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Einreichung von Angeboten nicht bekannt sind, Rahmenverträge, bei denen für jeden Einzelauftrag erneut zum Wettbewerb aufgerufen wird, besser für die Erzielung eines guten Kosten- Nutzen-Verhältnisses geeignet sind als Rahmenverträge im Kaskadensystem; nimmt die Begründung der Behörde zur Kenntnis und entnimmt ferner ihrer Antwort, dass die Behörde das Kaskadensystem angesichts des langfristigen Charakters des konkreten Rahmenvertrags für besser geeignet hält; Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten 16. nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde Maßnahmen ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen und für Transparenz zu sorgen, und weiterhin entsprechende Bemühungen unternimmt; begrüßt den vor Kurzem erlassenen Beschluss der Behörde über Durchführungsbestimmungen zur Festlegung von Leitlinien für den Schutz und die Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgebern; begrüßt die aktualisierten Unabhängigkeitsrichtlinien der Behörde, die 2017 angenommen wurden, nachdem die Interessenträger und die Öffentlichkeit konsultiert worden waren, und mit denen auf den Richtlinien aufgebaut werden soll, die durch sie ersetzt werden, damit die Behörde in einem ausgewogenen Verhältnis einschlägiges Fachwissen aus wissenschaftlichen Kreisen anziehen und gleichzeitig ihre Tätigkeiten vor unangemessener Einflussnahme schützen kann; begrüßt ferner die neue Begriffsbestimmung für Interessenkonflikte in den neuen Unabhängigkeitsrichtlinien der Behörde; begrüßt des Weiteren, dass die Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats auf der Website der Behörde veröffentlicht werden; bedauert, dass ihre Lebensläufe immer noch nicht veröffentlicht wurden; begrüßt, dass die Behörde seit Juli RR\ docx 9/18 PE v02-00

10 2018 Vorschriften über den Umgang mit konkurrierenden Interessen umsetzt, die an die Stelle der Vorschriften über die Interessenerklärungen von 2014 getreten sind; 17. stellt fest, dass das Parlament die Behörde in seinen jährlichen Entlastungsberichten wiederholt aufgefordert hat, eine zweijährige Karenzzeit einzuführen, die verhindern würde, dass Sachverständige mit finanziellen Interessen im Zusammenhang mit Unternehmen, deren Stoffe von der Behörde bewertet werden, in den wissenschaftlichen Gremien oder in den Arbeitsgruppen der Behörde sitzen; 18. ist davon überzeugt, dass der Behörde ausreichende Mittel und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden sollten, um sicherzustellen, dass sie unabhängige Sachverständige einstellen kann, die frei von Interessenkonflikten sind; 19. nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass die Behörde sich verpflichtet hat, jedes Jahr einen Bericht über Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit anzunehmen, der als Anlage in den konsolidierten Jahresbericht aufgenommen und Ergebnisse von Prüfungen und von Überprüfungen der Einhaltung und der Richtigkeit enthalten soll; 20. begrüßt, dass von den Mitgliedstaaten entsandte Sachverständige der Behörde inzwischen eine öffentliche Interessenerklärung vorlegen müssen; fordert, dass diese Erklärungen von der Behörde überprüft und öffentlich zugänglich gemacht werden; 21. stellt fest, dass laut dem Bericht des Rechnungshofs die Unabhängigkeit des Rechnungsführers gestärkt werden muss, indem er dem Exekutivdirektor und dem Verwaltungsrat der Behörde direkt unterstellt wird; entnimmt der Antwort der Behörde, dass sie bereits formelle Anforderungen eingeführt hat, um die Unabhängigkeit des Rechnungsführers sicherzustellen; 22. verweist auf die Empfehlungen des Parlaments in seiner Entschließung vom 16. Januar 2019 zu dem Zulassungsverfahren der EU für Pestizide und insbesondere auf seine Forderungen an die Behörde, ihre Risikokommunikation zu verbessern, um der Öffentlichkeit geeignete, verständliche und leicht zugängliche Informationen bereitzustellen, und ihre Leitliniendokumente entsprechend den jüngsten Entwicklungen in allen relevanten Bereichen regelmäßig zu aktualisieren, um die kurz- und langfristigen Auswirkungen von Rückstandsmengen von Wirkstoffen, Formulierungen und Gemischen in Oberflächengewässern, im Boden, im Wind und im Staub zu bewerten, sowie die Benutzerfreundlichkeit der auf ihrer Website bereitgestellten Informationen zu erhöhen und die Datenauswertung zu erleichtern und ihre Stellungnahmen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften zu veröffentlichen, um den konstruktiven Diskurs zu vertiefen und für weitere nationale Sachverständige und sonstige Wissenschaftler Anreize dafür zu schaffen und sie darin zu bestärken, sich an der Arbeit der Behörde zu beteiligen; Interne Kontrollen 23. stellt anerkennend fest, dass die Behörde ihr Verfahren des Risikomanagements überarbeitet hat, um sicherzustellen, dass alle Risiken abgedeckt werden, und dass sie im Anschluss an eine interne Risikobewertung, die im Einklang mit der Methodik und den Leitlinien des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung durchgeführt wurde, eine PE v /18 RR\ docx

11 Strategie zur Betrugsbekämpfung erarbeitet hat; 24. nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde im Einklang mit den rechtlichen Verpflichtungen eine Strategie zur Ex-post-Finanzkontrolle in Form eines Ansatzes der verhältnismäßigen Kontrolle eingeführt hat und darüber hinaus den Governance- Rahmen für die Zuverlässigkeit festgelegt und den Rahmen der Behörde für die interne Kontrolle dahingehend überarbeitet hat, dass bei ihm ein grundsatzorientierter Ansatz verfolgt wird; 25. stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission die Umsetzung des Aktionsplans überprüft hat, der sich an eine Empfehlung des IAS, die IT-Governance der Behörde zu aktualisieren, anschloss, und zu dem Schluss kam, dass sämtliche Prüfungsempfehlungen angemessen und wirksam umgesetzt wurden; 26. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der IAS einen Prüfungsbericht mit dem Titel The process for Evaluation of Regulated Products: Assessment Phase in Pesticides Authorisation (Das Verfahren zur Bewertung regulierter Produkte: Die Beurteilungsphase bei der Zulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln) vorgelegt hat und zwei sehr wichtige Bemerkungen ermittelt wurden; nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde derzeit einen entsprechenden Aktionsplan erarbeitet; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über die Umsetzung dieses Aktionsplans Bericht zu erstatten; o o o 27. verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen. 1 Angenommene Texte, P8_TA-PROV(2019)0000. RR\ docx 11/18 PE v02-00

12 STELLUNGNAHME S AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT für den Haushaltskontrollausschuss zur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für das Haushaltsjahr 2017 (2018/2190(C)) Verfasserin der Stellungnahme: Adina-Ioana Vălean VORSCHLÄGE Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. stellt fest, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ( Behörde ) für das Haushaltsjahr 2017 auf EUR belief, was gegenüber 2016 einen Rückgang um 0,3 % bedeutet; weist darauf hin, dass die Haushaltsmittel der Behörde zur Gänze aus dem Haushalt der Union stammen; 2. stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen zur Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2017 zu einer Vollzugsquote von 99,98 % geführt haben; stellt außerdem fest, dass 2017 die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 92,31 % erreichte, was gegenüber 2016 einem Anstieg um 2,6 % entspricht; 3. würdigt den Beitrag der Behörde zur Sicherheit der Lebens- und Futtermittelkette der EU und begrüßt, dass sie erhebliche Anstrengungen unternimmt, um den für das Risikomanagement Verantwortlichen der EU umfassende, unabhängige und aktuelle wissenschaftliche Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette bereitzustellen, ihre Arbeiten und die ihnen zugrunde liegenden Informationen der Öffentlichkeit klar zu kommunizieren und mit interessierten Kreisen und institutionellen Partnern zusammenzuarbeiten, um Kohärenz im System der EU für Lebensmittelsicherheit und das Vertrauen in dieses System zu fördern; 4. vertritt die Auffassung, dass die Behörde wie bisher besonders auf die öffentliche Meinung achten und sich um Offenheit und Transparenz bemühen sollte; PE v /18 RR\ docx

13 5. stellt fest, dass im Stellenplan für 2017 sieben Stellen für Bedienstete auf Zeit gestrichen wurden und dass zum 31. Dezember der 323 bewilligten Stellen besetzt waren; hebt ferner hervor, dass am 31. Dezember der 463 verfügbaren Stellen (einschließlich Beamten, Bediensteten auf Zeit, Vertragsbediensteten und abgeordneten nationalen Sachverständigen) besetzt waren (96,5 % gegenüber 95,7 % im Jahr 2016); 6. hebt hervor, dass die Behörde auf dem Wege wissenschaftlicher Gutachten, technischer Berichte und begleitender Veröffentlichungen 779 Anfragen abschließend bearbeitet hat; bedauert das zunehmende Missverhältnis zwischen der steigenden Zahl an Aufgaben und dem Rückgang an Ressourcen, das zur Folge hatte, dass einige Projekte erst mit deutlicher Verspätung verwirklicht werden konnten; 7. bekräftigt seine Besorgnis angesichts des niedrigen Umfangs der für die Behörde wiederholt veranschlagten Finanzmittel; 8. weist darauf hin, dass der Verwaltungsrat der Behörde im Juni 2017 eine neue Strategie in Bezug auf Unabhängigkeit angenommen hat, und begrüßt, dass darin mehrere konkrete Verbesserungen vorgestellt wurden, unter anderem eine verbesserte Transparenz, was die Identität der Sachverständigen der Mitgliedstaaten betrifft, die in der Behörde arbeiten; begrüßt ferner, dass sich die Behörde verpflichtet hat, ab 2018 als Anhang zu ihrem konsolidierten Jahresbericht einen jährlichen Bericht über Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit zu veröffentlichen; 9. stellt fest, dass das Europäische Parlament die Behörde in seinen jährlichen Entlastungsberichten wiederholt aufgefordert hat, eine zweijährige Karenzzeit einzuführen, die verhindern würde, dass Sachverständige mit finanziellen Interessen im Zusammenhang mit Unternehmen, deren Stoffe von der Behörde bewertet werden, in den wissenschaftlichen Gremien oder in den Arbeitsgruppen der Behörde sitzen; 10. begrüßt, dass von den Mitgliedstaaten entsandte Sachverständige der Behörde jetzt eine öffentliche Interessenerklärung vorlegen müssen; fordert, dass diese Erklärungen von der Behörde überprüft und öffentlich zugänglich gemacht werden; 11. ist davon überzeugt, dass der Behörde ausreichende Mittel und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden sollten, um sicherzustellen, dass sie unabhängige Sachverständige einstellen kann, die frei von Interessenkonflikten sind; 12. nimmt zur Kenntnis, dass 2017 eine überarbeitete Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung angenommen wurde; stellt fest, dass zwei offizielle Beschwerden wegen Mobbing eingegangen sind, dass man jedoch nach der Prüfung der vorgelegten Nachweise zu dem Schluss kam, es gebe keinen Beweisbeginn, wie er für die Einleitung einer administrativen Untersuchung jedoch erforderlich ist; 13. begrüßt, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Behörde für das Haushaltsjahr 2017 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; RR\ docx 13/18 PE v02-00

14 14. empfiehlt auf der Grundlage der vorliegenden Fakten, dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen. PE v /18 RR\ docx

15 ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENN AUSSCHUSS Datum der Annahme Ergebnis der Schlussabstimmung +: : 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Margrete Auken, Pilar Ayuso, Catherine Bearder, Ivo Belet, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Miriam Dalli, Seb Dance, Angélique Delahaye, Mark Demesmaeker, Stefan Eck, Bas Eickhout, José Inácio Faria, Karl-Heinz Florenz, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Arne Gericke, Jens Gieseke, Julie Girling, Sylvie Goddyn, Françoise Grossetête, Jytte Guteland, Anneli Jäätteenmäki, Jean-François Jalkh, Benedek Jávor, Kateřina Konečná, Urszula Krupa, Peter Liese, Valentinas Mazuronis, Susanne Melior, Miroslav Mikolášik, Rory Palmer, Gilles Pargneaux, Bolesław G. Piecha, Pavel Poc, John Procter, Frédérique Ries, Daciana Octavia Sârbu, Annie Schreijer-Pierik, Ivica Tolić, Nils Torvalds, Adina-Ioana Vălean, Jadwiga Wiśniewska, Damiano Zoffoli Cristian-Silviu Buşoi, Christophe Hansen, Martin Häusling, Anja Hazekamp, Jan Huitema, Tilly Metz, Bart Staes, Tiemo Wölken Olle Ludvigsson RR\ docx 15/18 PE v02-00

16 NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENN AUSSCHUSS 50 + AL ECR GUE/NGL PPE S&D VERTS/ALE Catherine Bearder, Jan Huitema, Anneli Jäätteenmäki, Valentinas Mazuronis, Frédérique Ries, Nils Torvalds Mark Demesmaeker Stefan Eck, Anja Hazekamp, Kateřina Konečná Pilar Ayuso, Ivo Belet, Cristian Silviu Buşoi, Birgit Collin Langen, Angélique Delahaye, José Inácio Faria, Karl Heinz Florenz, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Jens Gieseke, Julie Girling, Françoise Grossetête, Christophe Hansen, Peter Liese, Miroslav Mikolášik, Annie Schreijer Pierik, Ivica Tolić, Adina Ioana Vălean Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Miriam Dalli, Seb Dance, Jytte Guteland, Olle Ludvigsson, Susanne Melior, Rory Palmer, Gilles Pargneaux, Pavel Poc, Daciana Octavia Sârbu, Tiemo Wölken, Damiano Zoffoli Margrete Auken, Bas Eickhout, Martin Häusling, Benedek Jávor, Tilly Metz, Bart Staes 7 - ECR EFDD ENF Arne Gericke, Urszula Krupa, Bolesław G. Piecha, John Procter, Jadwiga Wiśniewska Sylvie Goddyn Jean-François Jalkh 0 0 Erklärung der benutzten Zeichen: + : dafür - : dagegen 0 : Enthaltung PE v /18 RR\ docx

17 ANGABEN ZUR ANNAHME IM FERFÜHRENN AUSSCHUSS Datum der Annahme Ergebnis der Schlussabstimmung +: : 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Jean-François Jalkh, Wolf Klinz, Monica Macovei, Georgi Pirinski, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Marco Valli, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller Karin Kadenbach, Marian-Jean Marinescu Petra Kammerevert RR\ docx 17/18 PE v02-00

18 NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FERFÜHRENN AUSSCHUSS 21 + AL ECR EFDD GUE/NGL PPE S&D VERTS/ALE Nedzhmi Ali, Martina Dlabajová, Wolf Klinz Monica Macovei Marco Valli Dennis de Jong Tamás Deutsch, Ingeborg Gräßle, Marian-Jean Marinescu, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Karin Kadenbach, Petra Kammerevert, Georgi Pirinski, Derek Vaughan Bart Staes 1 - ENF Jean-François Jalkh 0 0 Erklärung der benutzten Zeichen: + : dafür - : dagegen 0 : Enthaltung PE v /18 RR\ docx

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