KREISNACHRICHTEN. Startschuss für Deutschlands größten bundesweiten Ehrenamtspreis

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1 KREISNACHRICHTEN Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Samstag, I Ausgabe 15/2017 I Startschuss für Deutschlands größten bundesweiten Ehrenamtspreis Schwerpunktthema: Vorausschauend engagiert: real, digital, kommunal v.l.n.r. Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Bitburg-Prüm Ingolf Bermes, Leiterin der Abteilung Unternehmenskommunikation der Kreissparkasse Bitburg-Prüm Irene Mees, Bundestagsabgeordneter Patrick Schnieder, Landrat des Eifelkreis Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit. Foto: Kreissparkasse Bitburg-Prüm. Der demografische Wandel in Deutschland bedeutet, dass neue gesellschaftliche Fragen gestellt werden, die im selben Atemzug klare Antworten erfordern. In diesem Jahr zeichnen die Sparkassen mit ihren Partnern Personen, Projekte und Vereine mit dem Deutschen Bürgerpreis aus, die sich mit innovativen Lösungen für das Zusammenleben in ihrer Region einsetzen. Der Deutsche Bürgerpreis startet in das neue Wettbewerbsjahr. Vergeben durch einen Zusammenschluss von engagierten Bundestagsabgeordneten, den Sparkassen sowie den Städten, Landkreisen und Gemeinden Deutschlands würdigt der Deutsche Bürgerpreis 2017 Aus dem Inhalt: Regionalkonferenz Speicher I Seite 2 Bürgerversammlung Breitband I Seite 3 A.R.T. informiert I Seite 3 Entsorgungstermine I Seite 4 und 5 Bürgerinnen und Bürger, die durch ihr bürgerschaftliches Engagement das Leben in ihrer Region nachhaltig verbessern. Sie stellen sich den Herausforderungen des demografischen Wandels und fördern ein neues Zusammenleben der Generationen. Ziel ist es, die mehr als 31 Millionen bürgerschaftlich engagierten Menschen in Deutschland in ihrem Einsatz zu unterstützen. Diese freiwilligen Helfer sind unersetzbar für Deutschland. Und dennoch finden ihre Taten meist im Verborgenen statt. Ehrenamt braucht Öffentlichkeit!, betonte der Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder anlässlich der Vorstellung des diesjährigen Schwerpunkthemas in der Kreissparkasse Bitburg-Prüm. Initiative Baukultur I Seite 6 Agrarförderung I Seite 7 Grundstücksverkehr I Seite 8 Amtliche Bekanntmachungen I Seite 8

2 Seite 2 Ausgabe 15/2017 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Daher zeichnet auch die Kreissparkasse Bitburg-Prüm jedes Jahr innovatives und vorbildliches Engagement mit dem Deutschen Bürgerpreis aus. Kreissparkasse Bitburg-Prüm prämiert regionales Engagement mit 5.000,- Es ist ein wesentlicher Teil unserer Unternehmensphilosophie, das Leben in den Regionen zu stärken. Und deshalb ist die Mitarbeit der Kreissparkasse Bitburg-Prüm in der Initiative für mich. für uns. für alle. Ehrensache, ergänzte der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Bitburg-Prüm Ingolf Bermes. Die Bewerbungen fließen zunächst in den regionalen Wettbewerb der Kreissparkasse Bitburg-Prüm ein. Anschließend haben die Preisträger die zusätzliche Chance auf den nationalen Deutschen Bürgerpreis. Der Deutsche Bürgerpreis ist Deutschlands größter bundesweiter Ehrenamtspreis: Allein im Jahr 2016 gingen über Bewerbungen ein. Mit den Auszeichnungen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene waren Sachpreise im Gesamtwert von Euro verbunden. Vorausschauend engagiert: real, digital, kommunal Bürgerinnen und Bürger, die sich in herausragender Weise für ein Zusammenleben der Generationen in Deutschlands Städte und Gemeinden einsetzen, sind für unsere moderne, demokratische Gesellschaft unverzichtbar. Gesucht werden engagierte Einzelpersonen, Vereine und Projekte, die anregen, anpacken und etwas bewegen und zwar auf allen Wegen. Ob real in der Suppenküche in der Gemeinde oder digital beim innovativen Crowdfunding-Projekt im Netz gesucht werden Menschen, die heute schon an morgen denken. Bereits jetzt nutzen viele ehrenamtlich Engagierte das Internet für ihren Einsatz. Denn in der digitalen Welt organisieren sie Unterstützung, knüpfen neue Netzwerke und koordinieren die Projektarbeit. Oft kooperieren sie dabei mit Kommunen und Sparkassen, die hierfür bereits Plattformen bieten. Mit ihrem bürgerschaftlichen Engagement leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Gemeinschaft und der Regionen. Auszeichnungen in vier Kategorien Der Deutsche Bürgerpreis zeichnet ehrenamtliches Engagement in vier Kategorien aus: In der Kategorie U21 werden junge Engagierte im Alter von 14 bis 21 Jahren ausgezeichnet. Die Kategorie Alltagshelden richtet sich an vorbildlich engagierte Personen und Projekte unabhängig vom Alter. Der Deutsche Bürgerpreis in der Kategorie Lebenswerk wird für mindestens 25 Jahre ehrenamtliches Engagement verliehen. Und in der Kategorie Engagierte Unternehmer werden Inhaber von mittelständischen Unternehmen bzw. Familienunternehmen ausgezeichnet, die ihre unternehmerische Tätigkeit nutzen, um persönlich Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen und der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Ich freue mich auf eine rege Beteiligung am diesjährigen kreisweiten Wettbewerb und rufe Sie alle auf, vorbildlich engagierte Menschen für den Bürgerpreis 2017 vorzuschlagen, sagte Landrat Dr. Joachim Streit. Bewerbungen sind ab sofort möglich: Die Bewerbungsunterlagen mit den weiteren Teilnahmebedingungen liegen in den Filialen der Kreissparkasse Bitburg-Prüm aus oder können direkt online auf der Webseite ausgefüllt werden. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni Weitere Informationen: Kreissparkasse Bitburg-Prüm, Ansprechpartnerin Irene Mees,Trierer Str. 46, Bitburg, Telefon 06561/ Im Internet unter Dritte Regionalkonferenz zum Integrierten Kreisentwicklungskonzept in Speicher Thomas Hoor (Mitte) im Gespräch mit den Bürgern. Auch die dritte von fünf Regionalkonferenzen des Eifelkreises gemeinsam mit den Verbandsgemeinden im vollbesetzten Sitzungssaal des Rathauses in Speicher traf auf großes Interesse der Bevölkerung. Etwa 120 interessierte Bürgerinnn und Bürger der Verbandsgemeinde Speicher nutzten die Möglichkeit, sich über das integrierte Kreisentwicklungskonzeptes zu informieren und sich am Prozess aktiv zu beteiligen. Nach Impulsreferaten zur Kreisentwicklung (durch Landrat Dr. Joachim Streit), zum Modellvorhaben zur langfristigen Sicherung von Versorgung und Mobilität im ländlichen Raum (durch Thomas Hoor, Kreisverwaltung) und zur Zukunftsperspektive der Verbandgemeinde, VG 2030 (durch Bürgermeister Manfred Rodens), brachten die Bürger an drei Themenständen Ihre Meinungen zu den Handlungsfeldern Lebensqualität, Versorgung und Mobilität ein. Bürgermeister Manfred Rodens erläuterte die zahlreichen Projekte und Initiativen in seiner VG, die auch im Rahmen des Kreisentwicklungskonzepts von Bedeutung sind. Dazu zählen beispielsweise das Netzwerk Mobilität und Wohnen, die Teilnahme am Landesprojekt zur Sicherung der ärztlichen Versorgung oder aber die Machbarkeitsstudien für die geplante Töpfererlebniswelt, die Konversion größerer Brachen und die Untersuchungen zur Einrichtung weiterführender Bildungseinrichtungen. In der Verbandsgemeinde Speicher standen zudem die Sicherung des bürgernahen Verwaltungsstandortes sowie die aktuellen Landesvorgaben zur Überprüfung der ländlichen Grundschulen ganz besonders im Fokus der Diskussion. Im Hinblick auf die zukünftige Versorgungssituation für die Verbandsgemeinde steht die Rolle der Stadt Speicher als tragfähiges Zentrum für den umliegenden Einzugsbereich außer Frage, es wurde die Bedeutung Speichers für die Nahversorgung über die Grenzen der VG betont. Landrat Dr. Joachim Streit bedankte sich abschließend auch im Namen des Bürgermeisters Manfred Rodens bei allen Teilnehmern der Regionalkonferenz.

3 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 15/2017 Seite 3 Die Anzahl der Teilnehmer und die vielen interessanten Beiträge, Initiativen und Projekte bestätigten das große Engagement der Bürger ganz besonders auch in der Verbandsgemeinde Speicher und die Wichtigkeit bürgernaher öffentlicher Einrichtungen. Berufsorientierungsmesse in Bitburg Kooperation zwischen der Theobald-Simon- Schule und dem St.-Willibrord-Gymnasium Am Freitag, 5. Mai 2017 veranstaltet die Theobald-Simon- Schule, Berufsbildende Schule Bitburg, in Kooperation mit dem St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg die mittlerweile 4. Berufsbildungsmesse. Die Veranstaltung, die um 10:00 Uhr beginnt und bis 15:00 Uhr andauern wird, findet in den Räumlichkeiten der Theobald-Simon-Schule in der Rittersdorfer Str. 2 statt. Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung, die allen interessierten Besuchern offensteht. Vor allem Schülerinnen und Schülern der regionalen Schulen ab Klasse 8 sowie deren Eltern sind herzlich eingeladen. Durch eine Vielfalt an Informations- und Beratungsangeboten von mehr als 40 Ausstellern aus der Großregion und dem benachbarten Ausland erhalten die Jugendlichen die Chance, sich intensiv mit Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Außerdem können sie persönliche Kontakte zu ausbildenden Betrieben, Institutionen und Hochschulen zu knüpfen. Wir bringen schnelles Internet aufs Land Bürgerversammlungen zur Inbetriebnahme von weiteren Kommunen Im Rahmen der Breitbandinitiative des Eifelkreises Bitburg-Prüm kann für weitere Kommunen das schnelle Internet demnächst freigeschaltet werden. Aus diesem Grund finden nachfolgende Bürgerversammlungen vor Ort statt. Hier werden die Bürgerinnen und Bürger über die durchgeführten Baumaßnahmen und die neuen Angebote an Internetdienstleistungen informiert. Die Bürgerversammlungen finden für folgende Orte statt: Für Ehlenz am um 19:00 Uhr im Gasthaus Heinen Für Seffern und Schleid am um 19:00 Uhr in der MZH-Grunschule Seffern Für Kleinlangenfeld, Willwerath und Gondelsheim/ Schwirzheim am um 19:00 Uhr im Hotel Kirst in Gondelsheim Die Interessierten der jeweiligen Ortsgemeinden sind herzlich eingeladen. Weitere Informationen zum Thema Breitband finden Sie auch unter A.R.T. Vorverlegungen Ostern

4 Seite 4 Ausgabe 15/2017 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Verbandsgemeinde Speicher Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1 Speicher, Postagentur, Am Markt 28 Speicher, Bürohaus Scharff, Bahnhofstr. 6 Ansprechpartner: Zweckverband A.R.T., Tel info@art-trier.de Verbandsgemeinde Südeifel Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26 Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38 Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstraße 42 Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18 Entsorgungs TERMINE Auch unter DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN 1. MÜLLDEPONIE, Tel an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid montags - mittwochs und freitags von Uhr donnerstags: geschlossen samstags alle 14 Tage Uhr Deponie geöffnet: Samstag, , bis Uhr 2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel an der L9, Ortsteil Bildchen März-Oktober: montags-mittwochs Uhr November-Februar: dienstags-mittwochs Uhr Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos abgegeben werden. Verkaufsstellen von Restabfallsäcken Bitburg-Stadt Bürohaus Pohl, Trierer Str. 2 Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1 Verbandsgemeinde Arzfeld Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 14 Lünebach, Dorfladen, Marktplatz 3 Lützkampen, Verkaufsstelle, Im Lennchen 1 Waxweiler Postagentur, Am Kanal 15 Verbandsgemeinde Bitburger Land Badem, Plattner KG, Bitburger Str Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22 Kyllburg, Postagentur, Hochstr. 19 Rittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweilerstr. 1 Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17 Verbandsgemeinde Prüm Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14 Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7 Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstr. 38 Pronsfeld, Kfz-Teile Gerards, Remigiusstr. 38 Prüm, Hit- Markt, Kalvarienbergstr Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstr. 8 Winterspelt, Postagentur, Hauptstr. 35 Blaue Tonne + gelber Sack Verbandsgemeinde Bitburger Land Badem, Pickließem Mittwoch, 19. April 2017 Bettingen, Wettlingen Donnerstag, 20. April 2017 Bickendorf, Fließem, Malberg, Malbergweich, Nattenheim Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld Samstag, 22. April 2017 Bildchen, Brecht, Hermesdorf, Koosbüsch, Oberweis, Rittersdorf, Wißmannsdorf Verbandsgemeinde Prüm Breitwiesental, Büdesheim, Fleringen, Gondelsheim, Hermespand, Schwirzheim, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Samstag, 22. April 2017 Dingdorf, Giesdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimsreuland, Oberlauch, Schönecken, Winringen Verbandsgemeinde Speicher Spangdahlem Verbandsgemeinde Südeifel Ernzen, Ferschweiler, Irrel Mittwoch, 19. April 2017 Holsthum, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler Donnerstag, 20. April 2017 Bollendorf, Echternacherbrück, Weilerbach Alsdorf, Holsthumerberg

5 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 15/2017 Seite 5 Graue tonne Verbandsgemeinde Arzfeld Mittwoch, 19. April 2017 Arzfeld, Daleiden, Eschfeld, Großkampenberg, Herzfeld, Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Leidenborn, Lichtenborn, Lützkampen, Neurath, Olmscheid, Reiff, Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, Üttfeld Donnerstag, 20. April 2017 Dahnen, Dasburg, Harspelt, Preischeid, Sevenig (Our) Verbandsgemeinde Bitburger Land Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, Stockem Donnerstag, 20. April 2017 Bettingen, Wettlingen Badem, Birtlingen, Dockendorf, Hungerburg, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Pickließem, Wolsfeld Samstag, 22. April 2017 Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Fließem, Hamm, Heilenbach, Ließem, Malberg, Malbergweich, Merkeshausen, Nattenheim, Niederweiler, Oberweiler, Schleid, Seffern, Sefferweich, Wiersdorf Verbandsgemeinde Prüm Auw bei Prüm, Büdesheim, Fleringen, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth bei Prüm, Schwirzheim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Mittwoch, 19. April 2017 Heckhuscheid Verbandsgemeinde Speicher Spangdahlem Samstag, 22. April 2017 Speicher-Stadt, Beilingen, Herforst, Philippsheim Verbandsgemeinde Südeifel Ammeldingen an der Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth an der Our, Utscheid, Wallendorf Mittwoch, 19. April 2017 Emmelbaum Donnerstag, 20. April 2017 Affler, Altscheid, Bauler, Berkoth, Daudistel, Dauwelshausen, Ernzen, Ferschweiler, Fischbach-Oberraden, Gemünd, Herbstmühle, Holsthum, Hütten, Irrel, Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Neuerburg, Niederraden, Peffingen, Prümzurlay, Rodershausen, Schankweiler, Scheitenkorb, Scheuern, Sevenig bei Neuerburg, Sinspelt, Übereisenbach, Uppershausen, Waldhof-Falkenstein, Weidingen, Zweifelscheid Berscheid, Bollendorf, Echternacherbrück, Geichlingen, Holsthumerberg, Hüttingen bei Lahr, Körperich, Koxhausen, Lahr, Menningen, Minden, Muxerath, Nasingen, Niedergeckler, Obergeckler, Weilerbach sperrabfall Verbandsgemeinde Bitburger Land Burbach Donnerstag, 20. April 2017 Dahlem, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport Badem, Metterich Verbandsgemeinde Prüm Lasel, Nimshuscheid, Wawern Pflegeeltern gesucht Manchmal braucht ein Kind zwei Familien Foto: Alekks. Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass Eltern die elementaren Bedürfnisse ihrer Kinder aus dem Blick verlieren und ihrer Erziehungsaufgabe kurz- oder langfristig nicht gerecht werden können. Trotz Hilfestellungen bleiben für manche Kinder eine Herausnahme aus ihrer Familie und eine Fremdplatzierung in einer Pflegefamilie unerlässlich. Der Pflegekinderdienst (PKD) der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm sucht daher fortwährend interessierte und aufgeschlossene Pflegeelternbewerber, die bereit sind, in einer Krisensituation oder auch dauerhaft die Versorgung dieser Kinder zu übernehmen. Bei Interesse und für Fragen sind die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes per Telefon und zu erreichen: Aechtner, Lena: 06561/ , Aechtner.lena@bitburg-pruem.de Van Bellen, Valerie:06561/ , Vanbellen.valerie@bitburg-pruem.de Kranz, Sonja: 06561/ Kranz.sonja@bitburg-pruem.de Simon, Carmen: 06561/ Simon.Carmen@bitburg-pruem.de

6 Seite 6 Ausgabe 15/2017 KreisNachrichten Bitburg-Prüm

7 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 15/2017 Seite 7 Dokumentarfilm über den Westwall im Eifelkreis aufgeführt zösischen Besatzung dem Königreich Preußen zugeteilt wurde. Der Kreis war 916 Quadratkilometer groß und damit der größte des Königreichs, allerdings lebten dort 1818 nur Menschen - damit war der Kreis der am dünnsten besiedelte Preußens. Im Jahr 1970 wurde der Kreis aufgelöst, er hatte damals Einwohner. Stellenanzeige Regisseur Adolf Winkler (li.) zusammen mit den Unterstützern den Filmprojekts. 400 Zuschauer sahen sich in der Kundenhalle der Kreissparkasse Bitburg-Prüm die Premiere von Adolf Winklers Arbeit über den Westwall im Eifelkreis an. Der Dokumentarfilm schafft es, ein Stück Geschichte greifbar zu machen, das unvorstellbar ist. Adi Winkler beschreibt den Bau des Westwalls wie einen Tsunami, der über die Eifel gefegt ist, sagte Landrat Streit in seiner Ansprache. Der Film sei ein Mahnmal des Friedens und von großer Bedeutung, gerade auch, um jungen Menschen zu zeigen, wohin Fremdenhass, Ausgrenzung und Kriege führen können, erläuterte der Landrat. Mehr als zwei Jahre hat Adolf Winkler recherchiert, Zeitzeugen gesucht, historische Aufnahmen zusammengetragen und vor Ort am Westwall mit Hilfe von Laiendarstellern nachgestellt. Gefördert wurde der Film von der Kulturstiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm. Der Film Der Westwall im Eifelkreis Bitburg-Prüm wird am Mittwoch, 19. April um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Arzfeld ein zweites Mal gezeigt und ist über die Kreissparkasse sowie den örtlichen Buchhandel erhältlich. Kontakt per an info@awifilm.de. Sonderausstellung im Museum Prüm Das Museum Prüm zeigt in seiner Sonderausstellung Die Geschichte des Altkreises Prüm in der Zeit von 1816 bis 1970 Objekte und Karten zur Geschichte des Kreises Prüm. Die älteste ausgestellte Karte ist etwa um 1825 entstanden. Der erste Landrat Georg Bärsch ließ sie für den damaligen Bischof Triers, Joseph von Hommer, anfertigen, erklärte Matthias Kockelmann, Leiter des Museums Prüm. Besonders spannend seien die verschiedenen ersten offiziellen Katasterkarten der preußischen Verwaltung von 1826 und Auf ihnen können die Besucher deutlich erkennen, dass die Grenzen ständig in Bewegung waren. Landrat Dr. Joachim Streit lobte die Anschaulichkeit der Ausstellung: Das Internet hält zwar vieles an Wissen vor, es muss aber auch erstmal gefunden werden. Hier ist Wissen aber direkt greifbar, sofort erlebbar, sagte Streit. Das Museum Prüm ist jeweils mittwochs, samstags und sonntags von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Die Sonderausstellung wird bis Mittwoch, 31. Mai gezeigt. Hintergrund Der Landkreis Prüm wurde nach dem Wiener Kongress 1815/1816 gegründet, als das Rheinland nach der fran- Agrarförderung Schulungen zur elektronischen Antragstellung - eantrag Neben den bisher angebotenen Info- und Schulungsveranstaltungen bietet das DLR Eifel mit Sitz in Bitburg, Schulungen direkt am Computer an, bei denen die Teilnehmer die Software an den hauseigenen Laptops selbst bedienen und somit kennenlernen können. Ein Mitarbeiter des DLR wird das Programm erklären und die verschiedenen Funktionen vorstellen. Ein weiterer Mitarbeiter unterstützt bei der praktischen Umsetzung und hilft gegebenenfalls bei auftretenden Problemen. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl im Schulungsraum des DLR Eifel ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Einen Link zur Online-Anmeldung finden Sie auf der Homepage des DLR Eifel ( in der Rubrik Termine. Neue Termine: Mittwoch, von 13:30 bis 17:00 Uhr und am Donnerstag, von 13:30 bis 17:00 Uhr. Ort: DLR-Eifel, Westpark 11 in Bitburg. Zusätzliches Angebot: Auf der Internetseite des DLR Rheinland-Pfalz in Bad- Kreuznach wird in Kürze unter der Spalte Helpdesk ein Demovideo zu einer aufgezeichneten Schulung eingestellt.

8 Seite 8 Ausgabe 15/2017 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Erwerb der Fachhochschulreife Für diejenigen, die die Fachhochschulreife erwerben wollen, ohne ihre berufliche Tätigkeit zu unterbrechen, bietet die Theobald-Simon-Schule (Berufsbildende Schule Bitburg) die Duale Berufsoberschule an. Die Duale Berufsoberschule beginnt am 15. August 2017 und dauert bis Januar 2019 (1 ½ Jahre). Während dieser Zeit findet der Unterricht dienstags von 18:00 bis 21:15 Uhr und samstags von 8:00 bis 13:00 Uhr statt. Da ausschließlich die allgemein bildenden Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sozialkunde und Biologie unterrichtet werden, kann die Duale Berufsoberschule von Interessenten aus allen Berufen besucht werden. Neben dem Abschluss einer beruflichen Ausbildung oder einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ist die einzige weitere Voraussetzung der Qualifizierte Sekundarabschluss I (Mittlere Reife). Anmeldungen sind ab sofort möglich. Interessenten können sich an das Sekretariat der Theobald-Simon-Schule, Rittersdorfer Straße 2, unter Telefon 06561/ wenden. Kursangebot Feldenkrais Die Feldenkrais-Methode ist eine moderne Bewegungslehre und eine Schulung der Wahrnehmungsfähigkeit. Ziel der Feldenkrais-Methode ist eine verbesserte Beweglichkeit, Abbau von Stress und Verspannungen, funktionale Verbesserung bei Schmerz und Bewegungseinschränkungen, verbesserte Haltung und Koordination und ein bewussterer Umgang mit sich selbst. Die Feldenkrais- Methode Bewusstheit durch Bewegung ist geeignet für alle Altersgruppen. Termin: ab Freitag , Otto-Hahn-Realschule plus, Bitburg Dauer: Acht Termine jeweils freitags 18:30 Uhr 19:30 Uhr Teilnahmeentgelt: 45 Euro pro Person Kursleitung: Gertrud Roskoni-Dores, Rommersheim Anmeldung: Volkshochschule des Eifelkreises Bitburg- Prüm e. V., per unter kvhs@bitburg-pruem.de, Telefon 06561/152230, 06561/ Grundstücksverkehr Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: - Gemarkung Lünebach (Gr.L.Nr. 148/2017) Flur 1 Nr. 226/42, Waldfl., Im Seifertsborn, 0,3312 ha Flur 1 Nr. 43, Waldfl., daselbst, 0,1356 ha Flur 1 Nr. 44, Waldfl., daselbst, 0,0522 ha Flur 1 Nr. 264/37, Waldfl., daselbst, 0,6646 ha Flur 1 Nr. 265/37, Waldfl., daselbst, 0,4667 ha Flur 1 Nr. 266/37, Waldfl., daselbst, 0,4055 ha Flur 1 Nr. 267/37, Waldfl., daselbst, 0,3003 ha Flur 1 Nr. 306/37, Waldfl., daselbst, 0,4288 ha Flur 1 Nr. 425/44, Waldfl., daselbst, 0,2440 ha Flur 1 Nr. 425/45, Waldfl., daselbst, 0,0422 ha Flur 1 Nr. 425/46, Waldfl., daselbst, 0,0050 ha - Gemarkung Winterspelt (Gr.L.Nr. 149/2017) Flur 1 Nr. 75, Waldfl.,Auf Takenbüsch, 1,2402 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, Bitburg, schriftlich mitteilen. Verpackungsgesetz A.R.T. sieht klare Nachteile für öffentlich-rechtliche Entsorger Am 30. März 2017 hat der Deutsche Bundestag das neue Verpackungsgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, mithilfe der Ausweitung der Pfandpflicht und der Förderung von Mehrwegverpackungen die Recyclingquote zu erhöhen. Die grundsätzliche Frage nach Gelbem Sack oder Gelber Tonne bleibt erstmal unbeantwortet. An den Abfallsammelbehältern (Sack oder Tonne sowie deren Inhalt) ändert sich nichts. Dennoch hat das neue Gesetz, sollte es in der aktuellen Fassung in Kraft treten, negative Auswirkungen auf die öffentlich-rechtlichen Entsorger und damit mittelbar auf die Bürgerinnen und Bürger. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) setzt sich seit Monaten dafür ein, dass das Verpackungsgesetz stärker an den Interessen von Umwelt und Bürgern ausgerichtet wird. Die jetzige Fassung begünstigt dahingegen die privaten Dualen Systeme. Beispiel: Papierverpackungen Erst kürzlich hat der A.R.T. im Rechtsstreit mit dem Dualen Systembetreiber Zentek, bei dem es um das Eigentum des Inhalts der kommunalen Papiertonne geht, in zweiter Instanz gewonnen. Dieses Urteil wird mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes, welches den Dualen Systemen einen gesetzlichen Herausgabeanspruch am Papier aus der kommunalen Tonne zuspricht, zunichte gemacht. Für den A.R.T. bedeutet dies mehrere hunderttausend Euro Umsatzeinbußen. Für die Bürgerinnen und Bürger hat das zur Folge, dass die aus der Papiervermarktung erzielten Erlöse den Gebührenhaushalt nicht mehr im bisherigen Maße positiv beeinflussen können. Im Klartext: Dadurch, dass dem A.R.T. als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger lukrative Stoffströme entzogen werden, werden langfristig Gebührenerhöhungen unumgänglich sein. Kommunale vs. private Entsorgungswirtschaft Die asymmetrische Verteilung von Chancen und Risiken in der Abfallwirtschaft wird mittels des neuen Gesetzes fortgeführt. So soll die Überwachung der Verwertungsquoten und die Vergütung durch Vertreter der Verpackungsindustrie vollzogen werden was die Frage aufwirft, ob da nicht der Bock zum Gärtner gemacht wird. Der Trend, dass die Erlöse privatisiert und die Probleme solidarisiert werden, findet kein Ende. Während private Entsorgungsunternehmen von gewinnbringenden Stoffströmen profitieren, ist der öffentlich-rechtliche Entsorger in den Augen der Bürgerinnen und Bürger klarer und einziger Ansprechpartner für jegliche Probleme rund um den Abfall unabhängig, ob er für die schlechte Qualität von Gelben Säcken, überfüllte Glascontainer oder durch falsch bereitgestellte Verpackungen verunreinigte Straßenzüge überhaupt zuständig ist oder nicht.

9 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 15/2017 Seite 9 Bevor das Verpackungsgesetz in Kraft treten kann, wird nach dem Beschluss des Bundestages der Gesetzesentwurf noch im Bundesrat behandelt. In der Hoffnung, eine langfristige Trendwende zu erzielen, wird sich der A.R.T. weiter für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Amtliche BekAnntmAchungen Öffentliche Bekanntmachung Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts Kommunale Netze Eifel AöR Aufgrund der 24 und 86a der Gemeindeordnung (GemO) für das Land Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 477), der 14a ff. des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit für das Land Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1982, zuletzt geändert durch Art. 1 des Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und über Maßnahmen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden vom (GVBl. S. 412) und der 28 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 1999 (GVBl 1999, S. 373) haben der Stadtrat der Stadt Trier in seiner Sitzung vom , der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm in seiner Sitzung vom sowie der Verwaltungsrat der KNE Kommunale Netze Eifel AöR ( AöR ) in seiner Sitzung vom und der Verwaltungsrat der Stadtwerke Trier AöR in seiner Sitzung vom die Gründung der AöR beschlossen und zugleich deren Satzung festgestellt. Durch Beschluss des Kreistages des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom , des Verwaltungsrates der AöR vom und des Verwaltungsrates der Stadtwerke Trier AöR vom ist die Satzung mit Wirkung zum zuletzt geändert worden. Nunmehr beabsichtigt der Eifelkreis Bitburg-Prüm von seiner Beteiligung am Stammkapital der AöR in Höhe von nominal ,00 (entsprechend einer Beteiligung in Höhe von 74,9 %) der Verbandsgemeinde Bitburger Land ( VG Bitburger Land ) eine Stammeinlage in Höhe von 4.800,00, entsprechend 1,00 %, mit Wirkung zum zu übertragen. Durch Beschluss des Kreistages des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom , des Verwaltungsrates der AöR vom , des Verwaltungsrates der Stadtwerke Trier AöR vom sowie des Verbandsgemeinderates der VG Bitburger Land vom haben die v.g. Träger der Übertragung der Stammeinlage zugestimmt und zugleich die Änderung und Neufassung der Satzung der AöR wie folgt beschlossen: 1 Rechtsform, Name, Träger, Sitz, Stammkapital (1) Die Kommunale Netze Eifel AöR ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadtwerke Trier (SWT AöR), des Eifelkreises Bitburg- Prüm -Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm- und der VG Bitburger Land in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Die AöR ist durch Übertragung des sonstigen beweglichen Anlagevermögens der Wasserversorgung des Eifelkreises Bitburg-Prüm-Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm- auf die AöR sowie durch Bareinlage der SWT-AöR nach Maßgabe der näheren Bestimmungen dieser Satzung begründet worden. (2) Die AöR führt den Namen Kommunale Netze Eifel AöR. Sie tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. (3) Träger der AöR sind die SWT-AöR, der Eifelkreis Bitburg-Prüm - Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm- und die VG Bitburger Land. (4) Die AöR hat ihren Sitz in Prüm. (5) Ihr Stammkapital beträgt ,00 (in Worten: vierhundertachtzigtausend ). (6) Auf dieses Stammkapital sind zunächst folgende Stammeinlagen geleistet worden: a. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm -Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm ,00 (in Worten: dreihundertneunundfünfzigtausendfünfhundertzwan zig ) durch Sacheinlage, b. SWT-AöR ,00 (in Worten: einhundertzwanzigtausendvierhundertachtzig ) durch Bareinlage. (7) Der Eifelkreis Bitburg-Prüm -Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm- hat seine Sacheinlage durch Übertragung des sonstigen beweglichen Vermögens der Wasserversorgung auf die AöR erbracht. Dies sind im Einzelnen die in Anlage 1 aufgeführten Gegenstände mit dem auf ,00 (entsprechend der ursprünglich übernommenen Stammeinlage) festgesetzten Wert. Der die Stammeinlage übersteigende Wert der Einlage ist in die allgemeine Rücklage eingestellt worden ( 23 Abs. 1 EigAnVO, Anlage 1 zu 23 Abs. 1 Satz 1 EigAnVO). Die AöR ist nicht verpflichtet, diesen an den Eifelkreis Bitburg-Prüm -Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm- zu vergüten. (8) Die Stadt Trier hat ihre Stammeinlage in bar erbracht. Durch die Übertragung der Trägerschaft auf die SWT-AöR gilt die Stammeinlage der SWT-AöR als erbracht. (9) Die Stammeinlage der VG Bitburger Land ist im Rahmen der Gründung der AöR durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm -Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm erbracht worden (vgl. vorstehenden Abs. (7), der so dann mit Zustimmung der weiteren Träger der AöR der VG Bitburger Land eine Stammeinlage in Höhe von 4.800,00 mit Wirkung vom übertragen hat, so dass sich die Stammeinlagen der Träger seit dem wie folgt darstellen: a. der Eifelkreis Bitburg-Prüm -Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm eine Stammeinlage in Höhe von ,00 (in Worten: Euro dreihundertvierundfünfzigtausendsiebenhundertz wanzig ); b. die SWT-AöR eine Stammeinlage in Höhe von ,00 (in Worten: Euro einhundertzwanzigtausendvierhundertachtzig); c. die VG Bitburger Land eine Stammeinlage in Höhe von 4.800,00 (in Worten: Euro viertausendachthundert). (10) Die AöR führt als Dienstsiegel das Wappen des Landes Rheinland-Pfalz mit der umlaufenden Schrift KNE - Kommunale Netze Eifel Anstalt des öffentlichen Rechts - Prüm. 2 Gegenstand der AöR (Anstaltszweck) (1) Die AöR wird nach der Landkreisordnung Rheinland-Pfalz (LKO), der GemO, des KomZG, der EigAnVO und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Zwecke des Betriebes sind: Bau und Betrieb bzw. kaufmännische und technische Betriebsführung von Wasserversorgungsanlagen Bau und Betrieb sowie die Projektierung und Unterhaltung von Wärmeanlagen und netzen der Träger. Bau und Betrieb bzw. Betriebsfu hrung von Anlagen und Netzen zur Abwasserbeseitigung/Entwässerung ohne eigene Trägerschaft, Bau und Betrieb bzw. Betriebsfu hrung von Anlagen und Netzen auf dem Gebiet der Energieversorgung mit dem Schwerpunkt erneuerbare Energien zum Zwecke der Erzeugung und Verteilung,

10 Seite 10 Ausgabe 15/2017 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Bau und Betrieb von Netzen zur Telekommunikation, insbesondere Glasfasernetze im Rahmen der Wahrnehmung der übrigen Aufgaben. Es können auch Dritte eingebunden werden. Dabei ist insbesondere die Aufnahme weiterer Kommunen in die AöR mit Tätigkeiten hinsichtlich weiterer Aufgabenbereiche zulässig. Der Verwaltungsrat der SWT-AöR, der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm und der Verbandsgemeinderat der VG Bitburger Land können der AöR nach 86a Abs. 3 Satz 1 GemO unter Abänderung dieser Satzung weitere Aufgaben zuweisen. Die AöR ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die ihrem Zweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind und durch die der Anstaltszweck gefördert wird. Die AöR kann sich - im Rahmen ihres Zwecks und der gesetzlichen Vorschriften - anderer Unternehmen bedienen sowie sich an ähnlichen oder anderen Unternehmen beteiligen, solche gründen oder erwerben. 3 Kompetenzen der AöR (1) Der AöR wird, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, die Dienstherrenfähigkeit nach 86 b Abs. 4 Satz 1 GemO verliehen. Sie kann demgemäß Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, soweit und solange die AöR hoheitsrechtliche Aufgaben wahrnimmt. Darüber hinaus kann die AöR Beschäftigte einstellen, versetzen, befördern und entlassen. Die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (LGG) gelten entsprechend. (2) Lieferungen und Leistungen zwischen dem Eifelkreis Bitburg- Prüm, der SWT- AöR und der VG Bitburger Land einerseits sowie der gemeinsamen AöR andererseits sind angemessen zu vergüten. Hierüber sind entsprechende Regelungen zu treffen. (3) Die AöR ist berechtigt, zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben die öffentlichen Straßen und Plätze zu nutzen. (4) Die Veräußerung eines ganzen Betriebszweigs durch die AöR bedarf der Zustimmung durch den Verwaltungsrat der SWT-AöR, den Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm und den Verbandsgemeinderat der VG Bitburger Land. 4 Organe (1) Organe der AöR sind: (a) der Vorstand ( 5), (b) der Verwaltungsrat ( 6-8). (2) Die Mitglieder aller Organe der AöR sind zur Verschwiegenheit über alle vertraulichen Angelegenheiten sowie über Geschäftsund Betriebsgeheimnisse der AöR verpflichtet. Die Pflicht besteht für die Mitglieder auch nach ihrem Ausscheiden aus der AöR fort. Sie gilt nicht gegenüber den Organen der SWT-AöR, des Eifelkreises Bitburg-Prüm und der VG Bitburger Land. (3) Die Befangenheitsvorschriften des 22 GemO, des 16 LKO und der 20, 21 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) gelten entsprechend. 5 Vorstand (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der AöR in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze, der vorliegenden Satzung und der Beschlüsse des Verwaltungsrates. (2) Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern. Das Mitglied der SWT-AöR ist Sprecher des Vorstandes. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 5 Jahre. Eine erneute Bestellung ist zulässig. (3) Der Vorstand vertritt die AöR gerichtlich und außergerichtlich. Die AöR wird durch zwei Mitglieder gemeinschaftlich vertreten. Der Vorstand kann seine Vertretungsbefugnis mit Zustimmung des Verwaltungsrates auf Beschäftigte der AöR übertragen. Für Geschäfte der KNE AöR mit den SWT AöR oder mit deren Beteiligungsgesellschaften sowie mit dem Eifelkreis Bitburg- Prüm Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm ist der Vorstand der KNE AöR von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Der Verwaltungsrat der KNE AöR kann einem oder mehreren Mitgliedern des Vorstandes für weitere Geschäfte Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB erteilen. (4) Der Verwaltungsrat kann die Bestellung zum Vorstand vorzeitig aus wichtigem Grund widerrufen. (5) Der Vorstand hat den Verwaltungsrat über alle wichtigen Vorgänge rechtzeitig zu unterrichten und ihm auf Anforderung in allen Angelegenheiten Auskunft zu geben. Er hat dem Verwaltungsrat vierteljährlich Zwischenberichte über die Abwicklung des Vermögensund Erfolgsplanes schriftlich vorzulegen. Der Vorstand liefert den beteiligungsverwaltenden Einrichtungen der Gewährträger darüber hinaus alle zu deren Aufgabenstellung notwendigen Wirtschaftsdaten, Unterlagen und Informationen. Des Weiteren hat der Vorstand den Verwaltungsrat zu unterrichten, wenn bei der Ausführung des Erfolgsplanes erfolgsgefährdende Mindererträge oder Mehraufwendungen zu erwarten sind. Sind darüber hinaus Verluste zu erwarten, die Auswirkungen auf den Haushalt der Trägerkörperschaften haben können, sind neben dem Verwaltungsrat auch diese unverzüglich zu unterrichten. (6) Der Vorstand ist zuständig für sämtliche beamtenrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen gegenüber den Arbeitnehmern, einschließlich deren Einstellung nach Maßgabe des vom Verwaltungsrat genehmigten Wirtschaftsplans und der diesem beigefügten Stellenübersicht. (7) Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung, wozu gehört: (a) die Erwirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge, einschließlich der Abwicklung des Leistungsaustauschs, (b) der Einsatz des Personals, (c) die Anordnung von Instandsetzungsarbeiten, (d) die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung, (e) die Aufstellung des Wirtschaftsplanes einschließlich der Anlagen gemäß 33 EigAnVO, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes, (f) der Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall nicht übersteigt, (g) die kurzfristige Stundung von Forderungen bis zu und bis zu über ein Jahr hinaus, (h) den Erlass von Forderungen bis zu Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, weiteren 11 stimmberechtigten Mitgliedern und der Mitarbeitervertretung der AöR. Für die Mitglieder können Stellvertreter bestellt werden. (2) Der Vorsitz im Verwaltungsrat bestimmt sich nach 86b Abs. 3 Sätze 3 bis 5 GemO i. V. m. 14 b KomZG und 57 LKO. Der Stellvertreter soll Angehöriger eines Trägers sein, der nicht den Vorsitzenden stellt. (3) Die weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Verwaltungsrat der SWT-AöR sowie vom Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Als Mitglieder des Verwaltungsrates der AöR sollen seitens des Trägers SWT-AöR nur Mitglieder des Verwaltungsrates oder des Vorstandes der SWT-AöR sowie der gesetzliche Vertreter des Trägers der SWT-AöR gewählt werden. Für die Wahl gilt 40 GemO, 44 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 sowie 45 GemO sinngemäß. Die erneute Wahl von Mitgliedern ist zulässig. Die

11 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 15/2017 Seite 11 Vertreter des Verwaltungsrats repräsentieren eine Gesamtstimmenzahl von 100. Im Einzelnen richtet sich die Stimmverteilung nach dem Wertverhältnis der Einlagen auf das Stammkapital: a. der Eifelkreis Bitburg-Prüm wird durch den Landrat und weitere 7 Mitglieder vertreten, die eine Stimmenzahl von 74 repräsentieren; b. die SWT-AöR werden durch den Sprecher des Vorstandes und weitere 3 Mitglieder vertreten, die eine Stimmenzahl von 25 repräsentieren; c. die VG Bitburger Land wird durch den Bürgermeister vertreten, der eine Stimmenzahl von 1 repräsentiert. Die Stimmen der Träger der Anstalt können jeweils nur einheitlich abgegeben werden. Die Ausübung des Stimmrechts eines Trägers kann auf einen anderen Vertreter dieses Trägers übertragen werden. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie die VG Bitburger Land können ihren jeweiligen Mitgliedern im Verwaltungsrat der AöR Richtlinien und Weisungen erteilen. (4) Die Mitarbeitervertretung stellt 3 Verwaltungsratsmitglieder. Sie werden gem. 14 b Abs. 1 S. 1 KomZG i. V. m. 86 b Abs. 3 S. 7 GemO in geheimer und unmittelbarer Wahl von den Mitarbeitern der AöR gewählt. Die Mitarbeitervertretung nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teil. (5) Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates endet grundsätzlich mit der Wahlperiode des Kreistages des Eifelkreises Bitburg-Prüm, des Verbandsgemeinderates der VG Bitburger Land bzw. des Verwaltungsrats der SWT-AöR, mit dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Kreistag des Eifelkreises Bitburg- Prüm, dem Verbandsgemeinderat der VG Bitburger Land bzw. aus dem Verwaltungsrat der SWT-AöR. Der Verwaltungsrat der SWT-AöR, der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm sowie der Verbandsgemeinderat der VG Bitburger Land können, soweit dem nicht zwingende Regelungen der Gemeindeordnung bzw. des KomZG entgegenstehen, einzelne Mitglieder des Verwaltungsrates unter Benennung eines Nachfolgers abberufen. Der Nachfolger muss entsprechend den Bestimmungen in Abs. 3 bestimmt werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus. (6) Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, die auch eine angemessene Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder für die Teilnahme an den Sitzungen festsetzt. 7 Aufgaben des Verwaltungsrates (1) Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes. Er beschließt über grundsätzliche Angelegenheiten der AöR, soweit nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen. Des Weiteren entscheidet der Verwaltungsrat über die Bestellung und Abberufung des Vorstandes, jeweils unter Beachtung der entsprechenden Regelungen in 5, sowie deren Dienstverhältnisse. (2) Der Verwaltungsrat entscheidet insbesondere über: (a) die Bestellung und Abberufung des Vorstandes (b) die Änderung der vorliegenden Satzung, (c) die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen im Rahmen der durch diese Satzung übertragenen Aufgabenbereiche, (d) die Ergebnisverwendung, (e) die Bestellung des Abschlussprüfers, (f) die Entlastung des Vorstandes, (g) die langfristigen Planungen (Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans) (h) die Bestellung und Abberufung von Prokuristen, (i) sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beteiligung der AöR an anderen Unternehmen, (j) den Erlass und die Änderung der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat. (3) Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrates zu: (a) erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen gemäß 5 Abs. 5 S. 4 und Mehrausgaben i.s.d. 33 i.v.m. 17 Abs. 5 EigAnVO, sofern diese im Einzelfall einen Betrag von überschreiten, (b) dem Verzicht auf Ansprüche aller Art, soweit er nicht unter 5 Abs. 7 Ziff. h) fällt, (c) der Zustimmung zu Rechtsgeschäften, soweit sie nicht 5 Abs. 7 Ziff. f) fallen, (d) der Stundung von Zahlungsverpflichtungen und der Erlass von Forderungen, soweit sie nicht unter 5 Abs. 7 Ziff. g) und Ziff. h) fallen, (e) der Führung von Rechtsstreitigkeiten und der Abschluss von Vergleichen, soweit sie nicht zum Geschäft der laufenden Verwaltung gehören, (f) der Ernennung der Beamten des höheren sowie des gehobenen Dienstes sowie der Entlassung der Beamten auf Probe dieser Laufbahngruppe gegen deren Willen, zur Einstellung und Eingruppierung der dem höheren und dem gehobenen Dienst vergleichbaren Beschäftigten sowie zur Kündigung gegen deren Willen sowie zu Anträgen auf Hinausschieben des Ruhestandsbeginns, (4) In dringenden Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Verwaltungsrates unterliegen, trifft falls der Verwaltungsrat nicht rechtzeitig einberufen werden kann und sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können - der Vorstand im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates die notwendigen Maßnahmen. Über diese Maßnahmen hat der Vorstand den Verwaltungsrat unverzüglich zu unterrichten. (5) Der Vorsitzende des Verwaltungsrates vertritt die AöR gerichtlich und außergerichtlich gegenüber dem Vorstand. 8 Einberufung und Beschlussfassung (1) Der Verwaltungsrat tritt auf schriftliche oder elektronische Einladung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates zusammen. Die Einladung muss Tag, Zeit, Ort und die Tagungsordnung angeben und den Mitgliedern des Verwaltungsrates spätestens 10 volle Kalendertage vor der Sitzung zugehen. In dringenden Fällen kann die Einladungsfrist bis auf 24 Stunden verkürzt werden, auf die Verkürzung ist in der Einladung hinzuweisen. (2) Sitzungen des Verwaltungsrates sollen mindestens einmal halbjährlich stattfinden. Der Verwaltungsrat ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Viertel seiner satzungsmäßigen Mitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstands, der zu den Aufgaben des Verwaltungsrats gehören muss, dies beantragen. (3) Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates geleitet. Sie sollen am Sitz der AöR in Prüm stattfinden. Die Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich, der Verwaltungsrat kann jedoch die Öffentlichkeit zulassen. (4) Der Verwaltungsrat entscheidet in der Regel durch Beschlüsse in Sitzungen. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der satzungsmäßigen Mitglieder bzw. deren Stellvertreter anwesend sind, darunter der Vorsitzende oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Über andere als in der Einladung angegebene Beratungsgegenstände darf nur dann ein Beschluss gefasst werden, wenn die Angelegenheit dringlich ist und zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrats zustimmen oder sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates bzw. deren Stellvertreter anwesend sind und kein Mitglied der Behandlung widerspricht. Bei diesen Entscheidungen muss zumindest ein Vertreter von allen Trägern anwesend sein.

12 Seite 12 Ausgabe 15/2017 KreisNachrichten Bitburg-Prüm (5) Wird der Verwaltungsrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei der zweiten Ladung muss auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen werden. (6) Der Verwaltungsrat kann auch unter Verzicht auf die Förmlichkeiten der Einberufung zu einer Sitzung zusammentreten, sofern alle Mitglieder hiermit einverstanden sind. (7) Sofern kein Verwaltungsratsmitglied widerspricht, können nach Ermessen des Vorsitzenden Beschlüsse in eiligen oder einfachen Angelegenheiten auch durch Einholen der Erklärungen in schriftlicher oder elektronischer Form gefasst werden. (8) Alle Beschlüsse des Verwaltungsrates werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht gewertet. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. (9) Die Vertreter der SWT-AöR und die Vertreter des Eifelkreises Bitburg-Prüm haben jeweils bei allen zu fassenden Beschlüssen, für die der Verwaltungsrat nach 7 Abs. 2 und 3 dieser Satzung zuständig ist, ein Vetorecht. (10) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates zu unterzeichnen und dem Verwaltungsrat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Die Niederschrift muss mindestens den Tag und den Ort der Sitzung, die Namen der Teilnehmer, die Tagesordnung, den Wortlaut der Beschlüsse sowie das Ergebnis der Abstimmungen enthalten. Jedes Verwaltungsratsmitglied, die SWT-AöR,der Eifelkreis Bitburg-Prüm und die VG Bitburger Land erhalten eine Abschrift der Niederschrift. (11) Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil, sofern der Verwaltungsrat keine gegenteiligen Beschlüsse fasst. (12) Die Änderung der Aufgabe der gemeinsamen kommunalen Anstalt, Vereinbarungen der Trägerschaft, die Erhöhung des Stammkapitals, Verschmelzung sowie Auflösung der gemeinsamen kommunalen Anstalt bedürfen der Zustimmung aller Träger. 9 Verpflichtungserklärungen (1) Verpflichtende Erklärungen bedürfen der Schriftform. Die Unterzeichnung erfolgt unter dem Namen Kommunale Netze Eifel AöR durch die jeweiligen Vertretungsberechtigten unter Verwendung des Dienstsiegels. (2) Der Vorstand unterzeichnet ohne Beifügung eines Vertretungszusatzes, Prokuristen unterzeichnen mit einem Zusatz ppa., Handlungsbevollmächtigte mit dem Zusatz in Vertretung, andere Vertretungsberechtigte mit dem Zusatz im Auftrag. Erklärungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter unter der Bezeichnung Verwaltungsrat der Kommunale Netze Eifel AöR abgegeben. 10 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen, Vermögensverwaltung und Prüfung (1) Die AöR ist sparsam und wirtschaftlich unter Beachtung des öffentlichen Zwecks zu führen. Es gelten die Vorschriften des 86b Abs. 5 GemO und ergänzend die Vorschriften der EigAnVO in der jeweils geltenden Fassung. (2) Die SWT-AöR, der Eifelkreis Bitburg-Prüm und die VG Bitburger Land haben jederzeit das Recht, eine Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung durchzuführen bzw. Dritte damit zu beauftragen. (3) Die überörtliche Prüfung durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz erstreckt sich auch auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung der AöR. 11 Jahresabschluss (1) Der Vorstand hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und nach Durchführung der Abschlussprüfung dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind vom Vorstand unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. (2) Der Bericht über die Abschlussprüfung muss eine Spartenrechnung enthalten, die Auskunft darüber gibt, aus welchen Betätigungen sich das Jahresergebnis im Einzelnen zusammensetzt. Zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres ist nach 24 Abs. 3 EigAnVO eine Erfolgsübersicht aufzustellen, die mindestens nach Formblatt 5 (Anlage 5 zu 24 Abs. 3 EigAnVO) zu gliedern ist, sofern nicht für jeden Betriebszweig eine Gewinnund Verlustrechnung aufgestellt wurde. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, die Erfolgsberichte und der Bericht über die Abschlussprüfung sind den SWT-AöR, dem Eifelkreis Bitburg- Prüm und der VG Bitburger Land vorzulegen. (3) Für die Aufstellung, Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gelten die Vorschriften der EigAnVO des Landes Rheinland-Pfalz und es sind die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches entsprechend anzuwenden. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses ist 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) entsprechend zu beachten. Den SWT-AöR, dem Eifelkreis Bitburg-Prüm und der VG Bitburger Land werden die Rechte nach 54 HGrG eingeräumt. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sind ortsüblich bekanntzumachen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über dessen Versagung und der Bestätigungsbericht öffentlich auszulegen. In der ortsüblichen Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. 12 Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan (1) Das Wirtschaftsjahr der AöR ist das Kalenderjahr. Soweit die AöR im Laufe eines Kalenderjahres entsteht, ist das Entstehungsjahr ein Rumpfgeschäftsjahr. (2) Der Vorstand stellt in Anwendung der EigAnVO des Landes Rheinland-Pfalz vor Beginn des Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan auf. Der Wirtschaftsführung ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Wirtschaftsplan umfasst den Vermögens- und den Erfolgsplan sowie die Stellenübersicht. Der Verwaltungsrat beschließt über den Wirtschaftsplan. 13 Überleitungsvorschriften Die Einzelheiten des Übergangs der Beschäftigten auf die AöR werden in einem Personalüberleitungsvertrag gesondert geregelt. Beamte werden gem. 128 BRRG von der AöR übernommen. Die Übertragung der sonstigen beweglichen Vermögensgegenstände nach 1 Abs. 7 ist auf Grundlage eines gesonderten Einbringungsvertrages erfolgt. 14 Auflösung der AöR Der Verwaltungsrat der SWT-AöR, der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm und der Verbandsgemeinderat der VG Bitburger Land entscheiden über die Auflösung der AöR. Im Fall ihrer Auflösung geht ihr Vermögen auf die SWT-AöR, den Eifelkreis Bitburg-Prüm und die VG Bitburger Land im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Die Aufteilung bestimmt sich nach den geleisteten Zahlungen auf das Stammkapital. 15 Anstaltslast/Gewährträgerhaftung Die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung richten sich intern nach dem Verhältnis der von jedem Träger der AöR geleisteten Einlage auf das Stammkapital. Nach den entsprechenden Beteiligungsquoten ist ein Ausgleich zwischen den Trägern vorzunehmen. 16 Inkrafttreten Die AöR entsteht mit Inkraftsetzung dieser Satzung zum Bekanntmachungen (1) Die Bekanntmachungen der AöR erfolgen in den Bekanntmachungsorganen der Trägerkörperschaften. 14a Abs. 4 KomZG und 14b Abs. 5 Satz 3 KomZG gelten entsprechend. Dies gilt auch für die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.

13 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 15/2017 Seite 13 (2) Die vorstehende Satzung für die Kommunale Netze Eifel AöR wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. (3) Gemäß 92 Abs. 1 der GemO wurde die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt. (4) Satzungen der Träger zur Regelung der übertragenen Aufgaben gelten mit der Maßgabe, dass an die Stelle der SWT-AöR und des Eifelkreises Bitburg-Prüm die Kommunale Netze Eifel AöR tritt, solange fort, bis die AöR eigene entsprechende Satzungsregelungen trifft. (5) Alle nach 92 GemO der Anzeigepflicht der AöR gegenüber der Aufsichtsbehörde anstehende Entscheidungen, insbesondere Änderungen der Satzung (z.b. des Satzungszwecks) sind vor der Beschlussfassung im Verwaltungsrat der SWT-AöR, dem Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm bzw. dem Verbandsgemeinderat der VG Bitburger Land so rechtzeitig anzuzeigen, dass diese ihrer Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde nach 92 Abs. 1 GemO fristgerecht nachkommen können. (6) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass a) die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder b) vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. (7) Die Verletzung solcher Verfahrens- und Formvorschriften kann beim Landrat des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, Bitburg, beim Vorstand der SWT-AöR, Ostallee 7-13, Trier, oder dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bitburger Land, Hubert-Prim-Str.7, Bitburg schriftlich geltend gemacht werden. Prüm, den gez. Arndt Müller, Sprecher des Vorstandes gez. Monika Hau, Vorstand gez. Helfried Welsch, Vorstand sowie der Verbandsgemeinden Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll, für den Bereich des Eifelkreises Bitburg-Prüm werden zehn Briefwahlvorstände bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg- Prüm in Bitburg, und zwar für die Gebiete der Stadt Bitburg (Bitburg Stadt 1 und Bitburg Stadt 2), der Verbandsgemeinde Arzfeld, der Verbandsgemeinde Bitburger Land (VG Bitburger Land 1 und VG Bitburger Land 2), der Verbandsgemeinde Prüm (VG Prüm 1 und VG Prüm 2), der Verbandsgemeinde Speicher sowie der Verbandsgemeinde Südeifel (VG Südeifel 1 und VG Südeifel 2), für den zum Wahlkreis 202 gehörenden Bereich des Landkreises Bernkastel- Wittlich werden sechsbriefwahlvorstände bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich, und zwar für die Gebiete der Stadt Wittlich (Verbandsfreie Gemeinde Wittlich 1 und Verbandsfreie Gemeinde Wittlich 2), von der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach die Gebiete der ehemaligen Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf, sowie für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land (VG Wittlich-Land 1, VG Wittlich-Land 2 und VG Wittlich-Land 3) gebildet. Dies wird hiermit gemäß 7 Nr. 5 Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht Daun, den 31. März 2017 gez. Heinz-Peter Thiel (Landrat, zugleich als Kreiswahlleiter) EndE der BEkanntmachungEn Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bitburg (Tel.: 06561/15-0) und Außenstelle in Prüm (Tel.: 06551/9575-0) montags bis mittwochs: 8-12 Uhr Uhr donnerstags: 8-12 Uhr Uhr freitags: 8-12 Uhr Ausländer-/Einbürgerungsbehörde und Führerscheinstelle montags bis mittwochs 8-12 Uhr donnerstags 8-12 Uhr Uhr freitags 8-12 Uhr Zulassungsstellen in Bitburg und Prüm: montags / mittwochs: 8-12 Uhr dienstags: 8-12 Uhr Uhr donnerstags: 8-12 Uhr Uhr freitags: 8-12 Uhr Öffentliche Bekanntmachung Anordnung gemäß 8 Abs. 3 Bundeswahlgesetz Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017; Durchführung der Briefwahl im Wahlkreis 202 Bitburg Auf Grund des 8 Abs. 3 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit 7 Nr. 2 der Bundeswahlordnung und 1 Nr. 4 a, b der Landesverordnung zur Übertragung der Befugnisse zur Ernennung von Wahlorganen nach dem Bundeswahlgesetz trifft der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 202 Bitburg hiermit folgende Anordnung: 1. Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses werden innerhalb des Wahlkreises 202 Bitburg für jeden Landkreis Briefwahlvorstände eingesetzt. 2. Für den Bereich des Landkreises Vulkaneifel werden sieben Briefwahlvorstände bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun, und zwar für die Gebiete der Verbandsgemeinde Daun (VG Daun Briefwahl I ohne Stadt Daun, VG Daun Briefwahl II nur Stadt Daun), der Verbandsgemeinde Gerolstein (VG Gerolstein Briefwahl I ohne Stadt Gerolstein, VG Gerolstein Briefwahl II nur Stadt Gerolstein), Herausgeber: Kreis-Nachrichten - Impressum Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Redaktion und amtliche Bekanntmachungen: Ansgar Dondelinger, FB 01-01, Pressestelle (verantwortlich) Tel / Fax 06561/ Dondelinger.Ansgar@ bitburg-pruem.de Verlag, Druck und Vertrieb sowie Verteilung: LINUS WITTICH Medien KG Europaallee 2, Föhren Tel / Fax 06502/ Erscheinungsweise: wöchentlich

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