33 Masterstudiengang Angewandte Ethik im Gesundheits- und Sozialwesen

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1 Stand: Studien- und Prüfungsordnung Besonderer Teil 33 Masterstudiengang Angewandte im Gesundheits- und Sozialwesen. Allgemeine Regelungen () Der Studiengang Angewandte im Gesundheits- und Sozialwesen wird als weiterbildender Masterstudiengang durchgefuḧrt. Er setzt einen qualifizierten Hochschulabschluss und eine nachgewiesene berufspraktische Erfahrung von i.d.r. nicht unter einem Jahr voraus. () Das Studium umfasst 60. Es ist modular aufgebaut und auf 3 Semester gestreckt. Eine Regelstudienzeit ist nicht vorgesehen. (3) Das Studium ist so angelegt, dass berufsbegleitend studiert werden kann. (4) Das Studium ist prozessorientiert angelegt. Auf die Studiengruppe bezogene Reflexionen sind Bestandteile jeden Semesters. Aufgrund der Prozessorientierung handelt es sich bei den en durchwegs um Pflichtveranstaltungen. (5) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Fächer und die zugehörigen Studien- und en ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen. Seite von 6

2 . Kompetenzbereiche und e Kompetenzbereich : Ethische Fragen erkennen, wissenschaftlich reflektieren und eigene Standpunkte begründen. Philosophische. Theologische.3 Angewandte Geschichte und Konzepte der philosophischen Anthropologische Grundlagen der Christliche Christliche Sozialethik Interreligiöse und interkulturelle Theorien, Methoden und Argumentationsformen der Angewandten Gesellschafts-, akteurs- und interaktionstheoretische Grundlagen Ethische Diskurse und Entscheidungsfindung im pluralistischen Umfeld 5 KL + 5 HA + 5 Ref + 3 Summen 5 + benotet 4 Seite von 6

3 Kompetenzbereich : Ethische Reflexionsprozesse initiieren, gestalten und evaluieren. beratung, Psychologie und Gesprächsführung in individuellen Beratungsprozessen Formen und Methoden der beratung in Gruppen und Organisationen. Lehre der Didaktik der in Aus-, Fortund Weiterbildung 3 5 Dok.Übg + 5 Dok.Übg + 3 Summen 0 + benotet Seite 3 von 6

4 Kompetenzbereich 3: Ethische Fragen in unterschiedlichen Handlungsfeldern analysieren und ethisch begründete Interventionen entwickeln 3. im Gesundheits- und Sozialwesen 3. in Führung und Management Medizin- und Bioethik Pflegeethik in sozialen Hilfesystemen Ethische Fragen benachteiligter Personen und Gruppen Organisations- und Unternehmensethik Führungsethik und Medien, und Marketing 3 6 HA + 5 Ref + Summen + benotet 9 4 Seite 4 von 6

5 Kompetenzbereich 4: Ethische Fragestellungen eigenständig wissenschaftlich bearbeiten und den Prozess reflektieren 4. Projekt- und Gruppenreflexion 4. Masterthese Projektmanagement Spezifische Methoden der empirischen Sozialforschung Reflexion der Praktikumsprojekte Gruppenreflexion Masterseminare Masterthese 8 Proj. arb + 6 Masterthese + und Kolloquium + 3 Summen 4 + benotet 3 4 Gesamt Seite 5 von 6

6 Tabelle II: Masterprüfung Kompetenzbereich Kompetenzbereich Kompetenzbereich Kompetenzbereich 3 Kompetenzbereich 4 prüfung. Philosophische (Klausur). Theologische (Hausarbeit).3 Angewandte (Referat). beratung (Dokumentierte Übung). Lehre der (Dokumentierte Übung) 3. Ethische Fragen in Handlungsfeldern des Gesundheits- und Sozialwesens (Hausarbeit) 3. in Führung und Management (Referat) 4. Projekt- und Gruppenreflexion (Projektarbeit) 4. Masterthese Kolloquium* Gewichtung in % % 5 % 0 % 5 % *Das Kolloquium dauert 30 Minuten. Die Masterthese wird präsentiert (0 Minuten) und danach kritisch diskutiert. Die Studien- und Prüfungsordnung gilt für die Studierenden, die ihr Studium ab dem Sommersemester 0 beginnen. Seite 6 von 6

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