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1 IDEAL PrivatHaftpflicht IDEAL HundehalterHaftpflicht

2 IDEAL PrivatHaftpflicht Ganz normal: Risiko Alltag wir unterstützen Sie Man sagt: Alles, was schief gehen kann, geht irgendwann auch einmal schief. Und so ist es auch im Alltag: Die Vase fällt, der Skater stürzt und reißt jemanden mit, der Öltank leckt. Bei kleineren Schäden mag die eigene Brieftasche für ein Trostpflaster ausreichen. Doch mitunter kann eine Sekun de auch den finanziellen Ruin besiegeln. Zum Glück für alle Beteiligten kann man sich absichern mit der IDEAL PrivatHaftpflicht. Sie haben die Wahl Klassik oder Exklusiv? Mit der IDEAL PrivatHaftpflicht Klassik steht Ihnen eine solide Grundabsicherung zu einem sehr guten Preis zur Ver fügung. In der IDEAL PrivatHaftpflicht Exklusiv wird dieses Leistungspaket nochmals um viele Einschlüsse erweitert. Ihre Deckungssumme Die Deckungssumme beträgt in Klassik 10 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, in Exklusiv 50 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 10 Mio. bei Personenschäden). Heißes Eisen: Heizöltanks Schon ein ausgelaufener Tropfen Heizöl verschmutzt ca Liter Grundwasser! IDEAL HundehalterHaftpflicht In vielen Bundesländern ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung inzwischen Pflicht. Doch auch sonst ist sie sinnvoll, denn es kann schnell gehen, dass der Vierbeiner einen Schaden verursacht. Mit der IDEAL HundehalterHaftpflicht sind Schäden, die Ihr Hund anrichtet, versichert. Ihre Deckungssumme Die Deckungssumme beträgt in Klassik 5 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, in Exklusiv 10 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Klassik Absicherung zu günstigem Preis Der Tarif beinhaltet bereits viele Leistungen, die für den Hundehalter notwendig sind. So sind beispielsweise Mietsachschäden an Räumen oder die Teilnahme an Hundesportveranstaltungen, Agility usw. versichert. Welpen sind bis zu sechs Monate vom Versicherungsschutz umfasst, sofern sie sich noch beim versicherten Muttertier befinden. Exklusiv umfangreiche Leistungen für einen umfassenden Schutz Leistungseinschlüsse wie Mietsachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen oder die Mitversicherung von Forderungsausfall zeichnen den Exklusiv-Tarif aus. Welpen sind bis zu zwölf Monate mitversichert, sofern sie noch beim versicherten Muttertier leben. Heizöltanks sind bis zur Deckungssumme mitversichert. Es spielt keine Rolle, ob der Tank ober- oder unterirdisch gelagert ist. Single oder Familie Der Familientarif bietet vollumfänglichen Versicherungsschutz für die ganze Familie. Mitversichert sind neben dem Ehe-/Lebenspartner und den Kindern z.b. auch die Enkelkinder in Obhut sowie die Eltern und Großeltern, wenn sie im Haushalt oder einer Pflegeeinrichtung leben. Haben Sie keinen Partner, so ist der Singletarif genau das Richtige für Sie. Kinder, Enkel und Eltern sind hier trotzdem mitversichert.

3 Highlights auf einen Blick IDEAL PrivatHaftpflicht Klassik Exklusiv Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. 50 Mio. (max. 10 Mio. bei Personenschäden) Geltungsbereich Deutschland und Europa unbegrenzt unbegrenzt Geltungsbereich weltweit (außereuropäisch) 1 Jahr 5 Jahre Mietsachschäden bis zur Deckungssumme Selbstgenutztes Haus/Wohnung im Inland EU, Norwegen, Schweiz Schäden deliktunfähiger Personen Schäden durch elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung Mio. Mietsachschäden an beweglichen Sachen in gemieteter Unterkunft Gefälligkeitsschäden Schäden an gemieteten/geliehenen/gepachteten Sachen Verlust fremder privater Schlüssel/Codekarten Verlust fremder beruflicher/ehrenamtlicher Schlüssel/ Codekarten Forderungsausfalldeckung bis zur Deckungssumme ab ab 500 Heizöltank bis zur Deckungssumme Liter Liter Schäden aus dem Besitz und Gebrauch von Photo voltaikanlagen Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit Versehentliche Obliegenheitsverletzung Nebenberufliche Tätigkeiten bis Umsatz/p.a. Notfallhelfer IDEAL HundehalterHaftpflicht Klassik Exklusiv Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 5 Mio. 10 Mio. Geltungsbereich Deutschland und Europa unbegrenzt unbegrenzt Geltungsbereich weltweit (außereuropäisch) 1 Jahr 5 Jahre Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden Mietsachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen Mitversicherung der Welpen beim Muttertier 6 Monate 12 Monate Führen ohne Leine Ehrenamtlicher Einsatz des Hundes/Therapiehund Forderungsausfalldeckung bis zur Deckungssumme ab Bitte beachten Sie, dass diese Produktinformationen nicht abschließend sind. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

4 Umfassender Schutz zu fairen Konditionen IDEAL PrivatHaftpflicht Alle Prämien beinhalten die gesetzliche Versicherungsteuer. Singletarif Zahlungsweise 1-Jahres-Vertrag 3-Jahres-Vertrag 5-Jahres-Vertrag Klassik 60+ Exklusiv 60+ Klassik 60+ Exklusiv 60+ Klassik 60+ Exklusiv 60+ Jährlich 43,50 61,00 42,19 59,17 41,32 57,95 Halbjährlich 22,18 31,12 21,51 30,19 21,07 29,56 Vierteljährlich n.m. * Klassik Exklusiv Klassik Exklusiv Klassik Exklusiv Jährlich 52,50 73,00 50,92 70,81 49,87 69,35 Halbjährlich 26,78 37,24 25,98 36,12 25,44 35,38 Vierteljährlich n.m. * Die Tarife 60+ gelten ab einem Eintrittsalter von 60 Jahren. *Die Prämie gemäß Zahlungsweise muss mindestens 20 betragen Familientarif Zahlungsweise 1-Jahres-Vertrag 3-Jahres-Vertrag 5-Jahres-Vertrag Klassik 60+ Exklusiv 60+ Klassik 60+ Exklusiv 60+ Klassik 60+ Exklusiv 60+ Jährlich 51,00 71,00 49,47 68,87 48,45 67,45 Halbjährlich 26,01 36,21 25,23 35,12 24,71 34,40 Vierteljährlich n.m. * Klassik Exklusiv Klassik Exklusiv Klassik Exklusiv Jährlich 72,00 91,00 69,84 88,27 68,40 86,45 Halbjährlich 36,72 46,41 35,62 45,02 34,88 44,09 Vierteljährlich n.m. * 23,43 n.m. * 22,73 n.m. * 22,26 Die Tarife 60+ gelten ab einem Eintrittsalter von 60 Jahren. *Die Prämie gemäß Zahlungsweise muss mindestens 20 betragen IDEAL HundehalterHaftpflicht Alle Prämien beinhalten die gesetzliche Versicherungsteuer. Zahlungsweise 1-Jahres-Vertrag Klassik 60+ Exklusiv 60+ Jährlich 50,00 60,00 Halbjährlich 25,50 30,61 Vierteljährlich n.m. * Klassik Exklusiv Jährlich 70,00 90,00 Halbjährlich 35,70 45,90 Vierteljährlich n.m. * 23,18 Die Tarife 60+ gelten ab einem Eintrittsalter von 60 Jahren. *Die Prämie gemäß Zahlungsweise muss mindestens 20 betragen us_iph_ihh_nt9_0516 IDEAL Versicherung AG Ein Unternehmen der IDEAL Gruppe Kochstraße Berlin Telefon: 030/ Arbeitskreis BERATUNGSPROZESSE PRODUKT ENTSPRICHT DEN MINDESTSTANDARDS

5 Vertragsinformationen zur IDEAL PrivatHaftpflicht / IDEAL HundehalterHaftpflicht Stand: Produktinformationsblatt zur IDEAL PrivatHaftpflicht 3 Produktinformationsblatt zur IDEAL HundehalterHaftpflicht 5 Verbraucherinformationen 7 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht AB_IPH 11 Ergänzende Bedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht EB_IPH 21 Ergänzende Bedingungen für die IDEAL HundehalterHaftpflicht EB_IHH 33 Lexikon für die IDEAL PrivatHaftpflicht und IDEAL HundehalterHaftpflicht 37 broschüre_iph_ihh_nt9_0516

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7 Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt für die IDEAL PrivatHaftpflicht (Privathaftpflichtversicherung) (Stand: ) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre IDEAL PrivatHaftpflicht. Die Information ist deshalb nicht vollständig. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle unter Punkt 1 genannten Unterlagen durch. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Welches sind die Grundlagen Ihrer Versicherung? Wir bieten Ihnen eine Haftpflichtversicherung an. Die Grundlagen sind: der Antrag die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516) sowie alle weiteren im Antrag angekreuzten Zusatzbausteine und die dazugehörigen Ergänzenden Bedingungen und Vereinbarungen der Versicherungsschein 2. Was ist versichert und was ist nicht versichert? Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen privatrechtlichen Inhalts, die gegen Sie erhoben werden, zu schützen. Mit dem Begriff Haftpflicht bezeichnet man die Verpflichtung zum Schadenersatz. In diesem Zusammenhang regulieren wir nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind, wehren unbegründete Schadenersatzansprüche gegen Sie ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Ihre IDEAL PrivatHaftpflicht versichert Sie gegen Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens für die Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts anderen Ersatz leisten müssen. Im Wesentlichen umfasst sie die Bereiche Ihres Privatlebens. Einzelheiten zum Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516). 3. Wie hoch ist Ihre Prämie und wann müssen Sie sie bezahlen? Was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Die Höhe der zu zahlenden Prämie, die entsprechende Zahlungsweise und den Vertragszeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. Die erste Prämie müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlen. Alle weiteren Prämien müssen Sie jeweils zu den genannten Terminen bezahlen. Wenn Sie uns ermächtigt haben, die Prämie von Ihrem Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat), müssen Sie dafür sorgen, dass genug Geld zum Zeitpunkt der Abbuchung auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wenn Sie die erste Prämie (Einlösungsprämie) nicht rechtzeitig zahlen, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Prämie zahlen. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Des Weiteren können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie nicht gezahlt haben. Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Zahlen Sie eine Folgeprämie nicht, gefährden Sie ebenfalls Ihren Versicherungsschutz. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Wenn Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung im Verzug sind, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Ziffer 9 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516). 4. Welche Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen gelten? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir eine unangemessen hohe Prämie verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere alle Schäden, die Sie aus vorsätzlicher Handlung verursachen oder Ihnen gegenüber von nahen Angehörigen bzw. Mitversicherten verursacht werden. Weiterhin nicht versichert sind Schäden aus gewerblicher oder beruflicher Tätigkeit sowie Schäden, die aus dem Gebrauch bestimmter Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge folgen, da es für diese eine spezielle Pflichtversicherung gibt. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte Ziffer 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516) sowie den jeweiligen Ergänzenden Bedingungen (EB). 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Welche Folgen kann es haben, wenn Sie diese Pflichten verletzen? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular oder in der Angebotsanforderung enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Unrichtige oder unvollständige Angaben können zu einer Kündigung, Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen was den Verlust Ihres Versicherungsschutzes bedeuten würde. Einzelheiten zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten sowie den Rechtsfolgen Ihrer Nichtbeachtung entnehmen Sie bitte der Belehrung über die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung sowie Ziffer 23 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516). pib_iph_nt9_ von 40

8 Produktinformationsblatt 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit? Welche Folgen kann es haben, wenn Sie diese Pflichten verletzen? Sie müssen uns neue Umstände oder Risiken, die nach Vertragsschluss entstanden sind mit, zum Beispiel eine Änderung Ihrer Familiensituation, mitteilen. Eine Aufforderung dazu kann auch durch einen Hinweis auf der Prämienrechnung erfolgen. Einzelheiten zu den Obliegenheiten und den Folgen Ihrer Nichtbeachtung entnehmen Sie bitte den Ziffern 13.1 und 26 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516). 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? Welche Folgen kann es haben, wenn Sie diese Pflichten verletzen? Sie müssen uns unverzüglich jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte melden. Wir sind über unsere Service-Hotline 030/ täglich 24 Stunden erreichbar. Gern können Sie Ihren Schaden auch auf unserer Internetseite melden. Bitte gehen Sie hierzu auf Schildern Sie uns so genau wie möglich den Schaden, übermitteln Sie uns alle angeforderten Schriftstücke sowie alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (zum Beispiel Mahnverfahren, staatsanwaltliches Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung). Legen Sie gegen diese, auch ohne besondere Aufforderung, fristgerecht Rechtsmittel ein. Einzelheiten zu den Obliegenheiten finden Sie in den Ziffern 24 und 25 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516). Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz teilweise oder ganz verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 26 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516). 8. Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz und wann endet er? Den beantragten Versicherungsbeginn finden Sie im Antrag und unter Punkt 3 dieses Produktinformationsblattes. Einen gegebenenfalls abweichenden Versicherungsbeginn entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass Sie die erste Prämie (Einlösungsprämie) rechtzeitig bezahlen. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Den Zeitpunkt entnehmen Sie bitte Punkt 3 dieses Blattes. Die Vertragslaufzeit ist im Antrag angegeben. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Ihre Kündigung muss uns spätestens ein Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens drei Jahren? Dann können Sie Ihren Vertrag erstmals zum Ende des dritten Jahres oder jedes weiteren Versicherungsjahres kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 8 und 16 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL PrivatHaftplicht (AB_IPH_0516). 9. Wie können Sie oder wir Ihren Vertrag beenden? Unter Punkt 8 dieses Produktinformationsblattes haben wir Kündigungsmöglichkeiten beschrieben. Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist in folgenden Fällen möglich: Wir haben eine Leistung erbracht (Schadenfallkündigung). Sie und wir können kündigen. Wir haben die Prämie erhöht. Sie können kündigen. Wir haben die Vertragsbedingungen geändert. Sie können kündigen. Sie haben die Prämien verspätet oder gar nicht gezahlt. Wir können kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 17 bis 21 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516). 10. Übersicht Ihrer individuellen Vertragsdaten: Ihr Tarif: Singletarif Familientarif Ihre Produktlinie: Klassik Klassik 60+ Exklusiv Exklusiv 60+ Ihre Prämie: 1/4jährlich 1/2jährlich jährlich Ihre Prämie gemäß Zahlungsweise: Prämienfälligkeit erstmals zum Versicherungsbeginn: (frühestens Tag der Antragstellung) Ihre Vertragsdauer: 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre abweichend 4 von 40

9 Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt für die IDEAL HundehalterHaftpflicht (Stand: ) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre IDEAL Hundehalterhaftpflicht. Die Information ist deshalb nicht vollständig. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle unter Punkt 1 genannten Unterlagen durch. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Welches sind die Grundlagen Ihrer Versicherung? Wir bieten Ihnen eine Hunderhalterhaftpflichtversicherung an. Die Grundlagen sind: der Antrag die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516) sowie den Ergänzenden Bedingungen für die IDEAL HundehalterHaftpflicht) (EB_IHH_0516). der Versicherungsschein 2. Was ist versichert und was ist nicht versichert? Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen privatrechtlichen Inhalts, die gegen Sie erhoben werden, zu schützen. Mit dem Begriff Haftpflicht bezeichnet man die Verpflichtung zum Schadenersatz. In diesem Zusammenhang regulieren wir nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind, wehren unbegründete Schadenersatzansprüche gegen Sie ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Ihre IDEAL HundehalterHaftpflicht versichert Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihren Hund zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Hüter des Tieres einstehen müssen. Einzelheiten zum Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte den Ergänzenden Bedingungen für die IDEAL HundehalterHaftpflicht (EB_IHH_0516). 3. Wie hoch ist Ihre Prämie und wann müssen Sie sie bezahlen? Was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Die Höhe der zu zahlenden Prämie, die entsprechende Zahlungsweise und den Vertragszeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. Die erste Prämie müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlen. Alle weiteren Prämien müssen Sie jeweils zu den genannten Terminen bezahlen. Wenn Sie uns ermächtigt haben, die Prämie von Ihrem Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat), müssen Sie dafür sorgen, dass genug Geld zu den oben genannten Terminen auf Ihrem Konto verfügbar ist. Zahlen Sie eine Folgeprämie nicht, gefährden Sie ebenfalls Ihren Versicherungsschutz, es sei denn Sie haben dies nicht zu vertreten. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens 14 Tage betragen muss. Wenn Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung im Verzug sind, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Nr. 9 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516). 4. Welche Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen gelten? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir eine unangemessen hohe Prämie verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere alle Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen oder Ihnen gegenüber von nahen Angehörigen bzw. Mitversicherten verursacht werden. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte Nr. 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516) sowie den jeweiligen Ergänzenden Bedingungen für die IDEAL HundehalterHaftpflicht (EB_IHH_0516). 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Welche Folgen kann es haben, wenn Sie diese Pflichten verletzen? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular oder in der Angebotsanforderung enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Unrichtige oder unvollständige Angaben können zu einer Kündigung, Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen, was den Verlust Ihres Versicherungsschutzes bedeuten würde. Einzelheiten zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten sowie den Rechtsfolgen Ihrer Nichtbeachtung entnehmen Sie bitte der Belehrung über die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung sowie Ziffer 23 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516). 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit? Welche Folgen kann es haben, wenn Sie diese Pflichten verletzen? Teilen Sie uns neue Umstände oder Risiken, die nach Vertragsschluss entstanden sind mit, z. B. die Anschaffung eines weiteren Hundes. Eine Aufforderung dazu kann auch durch einen Hinweis auf der Prämienrechnung erfolgen. Einzelheiten zu den Obliegenheiten und den Folgen Ihrer Nichtbeachtung entnehmen Sie bitte den Ziffern 13.1 und 26 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516). 5 von 40

10 Produktinformationsblatt 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? Welche Folgen kann es haben, wenn Sie diese Pflichten verletzen? Melden Sie uns unverzüglich jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte. Wir sind über unsere Service-Hotline 030 / täglich 24 Stunden erreichbar. Schildern Sie uns so genau wie möglich den Schaden, übermitteln Sie uns alle angeforderten Schriftstücke sowie alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (zum Beispiel Mahnverfahren, staatsanwaltliches Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung). Legen Sie gegen diese, auch ohne besondere Aufforderung, fristgerecht Rechtsmittel ein. Einzelheiten zu den Obliegenheiten finden Sie in den Nrn. 24 und 25 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516). Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Nr. 26 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516). 8. Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz und wann endet er? Den beantragten Versicherungsbeginn finden Sie im Antrag und unter Punkt 3 dieses Produktinformationsblattes. Einen gegebenenfalls abweichenden Versicherungsbeginn entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass Sie die erste Prämie (Einlösungsprämie) rechtzeitig bezahlen. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Den Zeitpunkt entnehmen Sie bitte Punkt 3 dieses Blattes. Die Vertragslaufzeit ist im Antrag angegeben. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Ihre Kündigung muss uns spätestens ein Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens drei Jahren? Dann können Sie Ihren Vertrag erstmals am Ende des dritten Jahres oder jedes weiteren Versicherungsjahres kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Nrn. 8 und 16 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516). 9. Wie können Sie oder wir Ihren Vertrag beenden? Unter Punkt 8 dieses Produktinformationsblattes haben wir Kündigungsmöglichkeiten beschrieben. Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist in folgenden Fällen möglich: Wir haben eine Leistung erbracht (Schadenfallkündigung). Sie und wir können kündigen. Wir haben die Prämie erhöht. Sie können kündigen. Wir haben die Vertragsbedingungen geändert. Sie können kündigen. Sie haben die Prämien verspätet oder gar nicht gezahlt. Wir können kündigen. Einzelheiten und Fristen entnehmen Sie bitte den Nrn. 17 bis 21 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516). 10. Übersicht Ihrer individuellen Vertragsdaten: Anzahl Hunde: Ihre Produktlinie: Klassik Klassik 60+ Exklusiv Exklusiv 60+ Ihre Prämie: 1/4jährlich 1/2jährlich jährlich Ihre Prämie gemäß Zahlungsweise: Prämienfälligkeit erstmals zum Versicherungsbeginn: (frühestens Tag der Antragstellung) Ihre Vertragsdauer: 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre abweichend 6 von 40

11 Verbraucherinformationen Verbraucherinformationen (Stand: ) Im Folgenden informieren wir Sie nach 7, 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit 1 der Verordnung über Informations pflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) über uns, die angebotenen Leistungen, Ihren Versicherungsvertrag und außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. 1. Wer ist Ihr Versicherer? Gesellschaftsangaben: Ihr Versicherer ist die IDEAL Versicherung AG mit Sitz in Berlin. Die Handelsregisternummer ist HRB B beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Sofern Sie einen betreuenden Vermittler beauftragt haben, ist dessen Anschrift in Ihrem Versicherungsschein vermerkt. Unsere Anschrift: IDEAL Versicherung AG, Kochstr. 26, Berlin Vorstand: Rainer M. Jacobus (Vorsitzender), Olaf Dilge, Karlheinz Fritscher, Dr. Arne Barinka (stv.) Hauptgeschäftstätigkeit: Die IDEAL Versicherung AG ist als Erstversicherer der Unfall-, Schaden- und Rechtsschutzversicherung tätig. 2. Wie können Sie uns erreichen? Sie haben Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz? Oder Sie möchten einen Schaden melden? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren Kundenservice. Zu Vertragsangelegenheiten Service-Telefon: 030/ Telefax: 030/ info@ideal-versicherung.de Im Schadenfall IDEAL Schadenhotline: 030/ Telefax: 030/ schadenservice@ideal-versicherung.de Nutzen Sie auch unseren Service im Internet unter 3. Was sind die Grundlagen für das Versicherungsverhältnis? Für das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und uns gelten: die gesetzlichen Bestimmungen der Antrag das Produktinformationsblatt der Versicherungsschein die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AB_IPH_0516) die Ergänzenden Versicherungsbedingungen (EB_IPH_0516, EB_IHH_0516) 4. Was sind die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung? Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen entnehmen Sie bitte dem Antrag, dem Produktinformationsblatt, dem Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. 5. Welche Gesamtprämie haben Sie zu zahlen? Die Prämienhöhe einschließlich der gesetzlichen Versicherungsteuer wird im Antrag und im Versicherungsschein angegeben. Die zu zahlende Prämie ist abhängig von dem Leistungsumfang und den Versicherungssummen. 6. Welche zusätzlichen Kosten fallen für Sie an? Weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über uns abgeführt oder von uns in Rechnung gestellt werden, fallen nur an, wenn sie nachfolgend genannt sind. vi_iph_ihh_nt9_ von 40

12 Verbraucherinformationen 7. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Erstprämie: Die Zahlung der ersten Prämie (Einlösungsprämie) gilt als rechtzeitig, wenn Sie diese unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins bezahlen. Einzelheiten zur Zahlung und Rechtsfolgen können Sie bitte Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Folgeprämie: Die Zahlung der Folgeprämie gilt als rechtzeitig, wenn Sie diese zum jeweiligen Fälligkeitstermin bezahlen. Diese Termine, die Einzelheiten zur Zahlung und Rechtsfolgen können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Lastschriftverfahren: Wenn Sie uns ermächtigt haben, die Prämie von Ihrem Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat), müssen Sie dafür sorgen, dass ausreichend Geld zum Zeitpunkt der Abbuchung auf Ihrem Konto verfügbar ist. 8. Wie lange sind Angebote gültig? Haben wir für Sie ein Angebot erstellt, halten wir uns daran vier Wochen gebunden. Das Angebot können Sie nur innerhalb dieser Frist annehmen. 9. Wann beginnt die Versicherung? Ihr Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn die IDEAL Versicherung AG den Antrag mit einem Versicherungsschein annimmt und der Versicherungsschein Ihnen zugeht. Haben wir Ihnen ein Angebot unterbreitet, kommt Ihr Versicherungsvertrag zustande, wenn uns Ihre Annahmeerklärung innerhalb der gesetzten Frist zugeht. Ihre Versicherung beginnt zum beantragten Zeitpunkt, wenn Sie die Prämie rechtzeitig zahlen. Ihr Versicherungsschutz beginnt jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wir müssen keine Leistung an Sie zahlen, wenn Sie die Prämie nicht rechtzeitig bezahlen. Was Sie bei der Prämienzahlung zu beachten haben und was geschieht, wenn Sie die Prämie nicht rechtzeitig zahlen, lesen Sie bitte in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach. 10. Welches Widerrufsrecht haben Sie? Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen gemäß 7 Abs. 1 und 2 VVG und diese Belehrung in Textform erhalten haben, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IDEAL Versicherung AG Kochstr Berlin Telefax: 030/ info@ideal-versicherung.de Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihrer Prämie, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil Ihrer Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei berechnet sich die Höhe des Betrages, den wir einbehalten dürfen nach der Formel (Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat) x (1 /360 der Jahresprämie bzw. 1/180 der Halbjahresprämie bzw. 1/90 der Vierteljahresprämie oder 1/30 der Monatsprämie. Die Erstattung zurückzuzahlender Prämien erfolgt unverzüglich spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 11. Wie lange läuft der Vertrag? Ihr Versicherungsvertrag wird nach Ihrem Wunsch für die Dauer von einem, drei oder fünf Jahren geschlossen. Ihr Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten festen Vertragsdauer stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. 8 von 40

13 Verbraucherinformationen 12. Wann endet der Vertrag? Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich Ihr Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns fristgemäß vor dem Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Daneben können Sie oder wir Ihren Vertrag kündigen. Das ist in folgenden Fällen möglich: Wir haben eine Leistung erbracht (Schadenfallkündigung). Sie und wir können kündigen. Wir haben die Prämie erhöht. Sie können kündigen. Wir haben die Vertragsbedingungen geändert. Sie können kündigen. Sie haben die Prämien verspätet oder gar nicht gezahlt. Wir können kündigen. Einzelheiten und Fristen können Sie den nachfolgend abgedruckten Allgemeinen Bedingungen entnehmen. 13. Welches Recht gilt und welches Gericht ist zuständig? Für die Aufnahme der Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Örtlich zuständiges Gericht Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen: Am Sitz des Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung, oder, wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine natürliche Person ist ein Mensch, im Gegensatz zur juristischen Person ; das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein). Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine natürliche Person ist ein Mensch, im Gegensatz zur juristischen Person ; das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein). Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung zuständig. 14. Welche Vertragssprache gilt? Alle Vertragsbedingungen und Vorabinformationen werden Ihnen in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Während der Laufzeit dieses Vertrages kommunizieren wir mit Ihnen in deutscher Sprache. 15. Beschwerdemanagement bei der IDEAL Versicherungsgruppe Ihr Anliegen ist uns wichtig. Qualifizierte Mitarbeiter bieten Ihnen erstklassigen Service das ist für uns selbstverständlich. Sollten Sie dennoch mit unserem Service oder unseren Produkten nicht zufrieden sein, teilen Sie uns das bitte mit. Ihre direkte und offene Rückmeldung hilft uns, noch besser zu werden, dafür danken wir Ihnen schon im Voraus. Falls eine abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens nicht unverzüglich möglich ist, informieren wir Sie in einem Zwischenbescheid über die weiteren Schritte. Ihre Beschwerde können Sie uns auf allen üblichen Kommunikationswegen zukommen lassen: Per Post IDEAL Versicherungsgruppe, Postfach , Berlin Per beschwerde@ideal-versicherung.de Per Telefax 030/ Telefonisch 030/ Natürlich können Sie uns auch persönlich besuchen. Sie finden uns im Herzen Berlins in der Kochstraße 26 in Berlin. Bitte teilen Sie uns folgendes mit Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten Die betroffene Versicherung (Versicherungsnummer) oder den betroffenen Schaden (Schadennummer) Ihr Anliegen: Womit sind Sie unzufrieden? Was können wir verbessern? 9 von 40

14 Verbraucherinformationen Alternative Ansprechpartner Darüber hinaus können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende Institutionen wenden: Versicherungsombudsmann Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle zwischen Versicherungsunternehmen und Kunden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin, Tel , Fax , Webseite: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Die BaFin ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Banken und Finanzdienstleister: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn, Webseite: Außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) Wir weisen darauf hin, dass Ihnen unter auch die Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung zur Verfügung steht. Unabhängig von den außergerichtlichen Beschwerdestellen besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. 10 von 40

15 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht AB_IPH Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben bei uns, der IDEAL Versicherung AG, im Folgenden IDEAL genannt, Ihre IDEAL PrivatHaftpflicht abgeschlossen. Sie sind damit der Versicherungsnehmer, also unser Ansprechpartner in allen vertraglichen Angelegenheiten. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für einige Begriffe haben wir Ihnen unverbindliche Erläuterungen in unserem Lexikon zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass dieses Lexikon nicht Teil der Versicherungsbedingungen im rechtlichen Sinne darstellt. Inhaltsverzeichnis Umfang des Versicherungsschutzes Gegenstand der Versicherung Was gilt bei Vermögensschäden und Abhandenkommen von Sachen? Was ist das versicherte Risiko? Was ist die Vorsorgeversicherung? Welche Leistungen erbringen wir? Was sind die Grenzen unserer Leistungen? Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? 14 Wann beginnt Ihre Versicherung? Was müssen Sie bei der Zahlung Ihrer Prämie beachten? Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Wann müssen Sie die erste oder einmalige Prämie zahlen? Was passiert, wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen? Wann müssen Sie Ihre Folgeprämien zahlen? Was passiert, wenn Sie Ihre Folgeprämie nicht rechtzeitig zahlen? Wann ist Ihre Zahlung rechtzeitig, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben? entfallen Was gilt bei einer Prämienanpassung bei Risikoänderung? Was gilt bei vorzeitiger Vertragsbeendigung? Wann kann Ihre Prämie angeglichen werden? 17 Wie lange dauert Ihr Vertrag? Wann endet Ihr Vertrag? Wann können Sie oder wir kündigen? Wie lange ist die Vertragslaufzeit? Wann endet Ihr Vertrag? Was passiert, wenn die versicherten Risiken wegfallen? Wann können Sie nach einer Prämienangleichung kündigen? Wann können Sie oder wir nach einem Versicherungsfall kündigen? entfallen Wann können wir nach einer Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften kündigen? Was gilt bei einer Mehrfachversicherung? 18 Welche Obliegenheiten haben Sie? Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten haben Sie? 18 AB_IPH_ von 40

16 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516) 24. Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles? Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles? Welche Rechtsfolgen hat eine Verletzung Ihrer Obliegenheiten? 19 Weitere Bestimmungen Was sind Mitversicherte Personen? Abtretungsverbot Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungen Wann verjähren Ihre Ansprüche? Welches Gericht ist zuständig? Begriffsbestimmung Welches Recht gilt? Was ist die Vertragssprache? Bedingungsgarantie Bedingungsverbesserungen in der Zukunft von 40

17 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516) Umfang des Versicherungsschutzes 1. Gegenstand der Versicherung 1.1 Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. 1.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, (1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung; (2) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können; (3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; (4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; (5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung; (6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen. 1.3 Es besteht unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. 2. Was gilt bei Vermögensschäden und Abhandenkommen von Sachen? Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung erweitert werden auf Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen 2.1 Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind; 2.2 Schäden durch Abhandenkommen von Sachen; hierauf finden dann die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung. 3. Was ist das versicherte Risiko? 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus Ihren im Versicherungsschein und in seinen Nachträgen angegebenen Risiken, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für Sie nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Nr. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Wir können Ihren Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Nr. 20 kündigen. 4. Was ist die Vorsorgeversicherung? 4.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert. (1) Sie sind verpflichtet, nach unserer Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen. Wenn Sie die rechtzeitige Anzeige unterlassen, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so müssen Sie beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. (2) Wir sind berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene Prämie zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 4.2 Der Versicherungsschutz wird entsprechend den im Versicherungsschein vereinbarten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt. 4.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken (1) aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luftoder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen, (2) aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen, (3) die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (4) die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt bei privaten Haftpflichtversicherungen außerdem nicht für Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit. 5. Welche Leistungen erbringen wir? 5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung abgeben oder schließen, binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen 14 Tagen vom Anspruch des Dritten freizustellen. 5.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben. 13 von 40

18 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0516) Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen Sie, sind wir zur Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten. 5.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit Ihnen besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. 5.4 Erlangen Sie oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt. 6. Was sind die Grenzen unserer Leistungen? 6.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. 6.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. 6.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. 6.4 Falls besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbehalt). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Ziff. 6.1 bleibt unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet. 6.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. 6.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche. 6.7 Wenn Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen leisten müssen und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. 6.8 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufkommen. 7. Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? Falls im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung ausgeschlossen: 7.1 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. 7.2 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben. 7.3 Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund des Vertrags oder Zusagen über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. 7.4 Haftpflichtansprüche (1) von Ihnen oder der in Nr. 7.5 benannten Personen gegen die Mitversicherten, (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages, (3) zwischen mehreren Mitversicherten desselben Versicherungsvertrages. 7.5 Haftpflichtansprüche gegen Sie (1) aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person sind; (3) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein sind; (4) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn Sie eine offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind; 14 von 40

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