Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
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- Valentin Frei
- vor 5 Jahren
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1 Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Würzburger Versicherungs-AG, Deutschland Produkt: Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung (Einmalschutz) Dieses Blatt dient nur zu Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für Ihre Reise in der Reiserücktrittkostenversicherung. Optional können Sie die Bausteine Reiseabbruchkosten-, Reisegepäck- und hinzu wählen. 38/70/145/01/02.18/001 Was ist versichert? Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Versicherungsschutz besteht für die nachweislich geschuldeten Stornokosten, eventuell entstandene zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten, wenn Sie die versicherte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können oder diese abbrechen müssen. Wir bieten Versicherungsschutz für das von Ihnen oder einer versicherten Person mitgeführte Reisegepäck gegen: Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung; Unfall des Transportmittels (Verkehrsunfälle) oder Unfall der versicherten Person; Feuer und Elementarereignisse; Bestimmungswidrig eindringendes Wasser einschließlich Regen; Verlieren. Die Private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz in Form einer finanziellen Absicherung der versicherten Personen nach einem Unfall. Der Versicherungsschutz besteht weltweit und rund um die Uhr. Folgende Leistungsarten sind versichert: Invalidität ohne Progression Euro; Unfalltod Euro; Bergungskosten Euro. Wir bieten Versicherungsschutz in der Reisegepäck- und für die versicherte Reise, maximal jedoch für die Dauer von 56 Tagen. Was ist nicht versichert? Nicht versichert sind zum Beispiel in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Kosten für eine aus privaten Gründen nicht angetretene Reise. Schmuck, Video-, Film- und Fotoapparat einschließlich des jeweiligen Zubehörs, wenn das Gepäck zur Beförderung aufgegeben wurde oder sich in abgestellten Fahrzeugen und Anhängern befindet. Geld, Wertpapiere, Urkunden, Sachen mit Liebhaberwert; Mobiltelefone, EDV-Geräte (Laptops, Notebooks); Kontaktlinsen, Brillen, Prothesen. Kosten für ärztliche Heilbehandlung; Sachschäden ( Kosten für z.b. Brille, Kleidung, Rollstühle); Krankheitskosten. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Es gibt einige Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall von Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Streik, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen; Wenn Sie oder eine versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls können wir die Leistung kürzen. Wenn für Sie oder die versicherte Person der Versicherungsfall bei Abschluß der Versicherung voraussehbar war.
2 Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz besteht für die namentlichen genannten versicherten Personen bei einer Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz. Welche Verpflichtungen habe ich? Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, das gilt insbesondere auch für die Zugehörigkeit zum versicherten Personenkreis gemäß Ihres Alters. Der Versicherungsvertrag muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten (Schadenminderungspflicht). Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Alle weiteren Beiträge sind jeweils zu dem angegebenen Termin zu zahlen. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und endet ohne dass es einer Kündigung bedarf in der Reiserücktrittsversicherung mit dem planmäßigen Antritt der Reise, in der Reiseabbruch-, Reisegepäck- und mit der planmäßigen Beendigung der Reise. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den einmaligen Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist nicht vorgesehen. Format: European Union, 2017 Würzburger Versicherungs-AG Bahnhofstraße Würzburg Telefon
3 AKV 56 Tage Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Würzburger Versicherungs-AG, Deutschland Produkt: 56 Tage inkl. Assistance-Leistungen Dieses Blatt dient nur zu Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle, die während einer Auslandsreise auftreten. Optional können Sie die Reisegepäck- / hinzu wählen. 38/09/147/01/02.18/001 Was ist versichert? Der Versicherungsschutz besteht innerhalb des Versicherungszeitraumes während der ersten 56 Tage aller vorübergehenden Auslandsreisen. Wir bieten Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle während der Auslandsreise. Versichert sind die Aufwendungen für die im Ausland notwendige ärztliche Hilfe, die notwendige Heilbehandlung bei während der Reise auftretenden Krankheit oder Unfallfolgen, wie zum Beispiel: Aufwendungen für eine medizinisch notwendige, unaufschiebbare Heilbehandlung; Aufwendungen für Arznei- und Verbandsmittel aufgrund ärztlicher Verordnung; Aufwendungen für stationäre ärztliche Heilbehandlung einschließlich unaufschiebbarer Operationen. Wir bieten Versicherungsschutz für das von Ihnen oder einer versicherten Person mitgeführte Reisegepäck gegen: Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung; Unfall des Transportmittels (Verkehrsunfälle) oder Unfall der versicherten Person; Feuer und Elementarereignisse; Bestimmungswidrig eindringendes Wasser einschließlich Regen; Verlieren. Die Private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz in Form einer finanziellen Absicherung der versicherten Personen nach einem Unfall. Der Versicherungsschutz besteht weltweit und rund um die Uhr. Folgende Leistungsarten sind versichert: Invalidität ohne Progression Euro; Unfalltod Euro; Bergungskosten Euro. Was ist nicht versichert? Nicht versichert sind zum Beispiel: Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie durchgeführt werden müssen, wenn die Reise planmäßig stattfindet; Behandlungen von Krankheiten oder Unfallfolgen zu deren Heilbehandlung die Reise angetreten wurde. Schmuck, Video, Film- und Fotoapparat einschließlich des jeweiligen Zubehörs, wenn das Gepäck zur Beförderung aufgegeben wurde oder sich in abgestellten Fahrzeugen und Anhängern befindet; Geld, Wertpapiere, Urkunden, Sachenmit Liebhaberwert; Mobiltelefone, EDV-Geräte (Laptops, Notebooks); Kontaktlinsen, Brillen, Prothesen. Unfälle der versicherten Person, die auf Geistesoder Bewusstseinsstörungen aufgrund Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen; Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Es gibt einige Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall von Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Streik, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen; Wenn Sie oder eine versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls können wir die Leistung kürzen.
4 Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz besteht weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise außerhalb Deutschlands (Ausland) auftreten. Der Versicherungsschutz besteht während der ersten 56 Tage aller vorübergehenden Auslandsreisen, die die versicherte Person innerhalb eines Versicherungsjahres antritt. Welche Verpflichtungen habe ich? Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, das gilt insbesondere auch für die Zugehörigkeit zum versicherten Personenkreis gemäß Ihres Alters. Den Versicherungsbeitrag müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten (Schadenminderungspflicht). Wann und wie zahle ich? Den einmaligen Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Der Versicherungsschutz endet jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens nach den ersten 56 Tagen einer vorübergehenden Auslandsreise. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Format: European Union, 2017 Würzburger Versicherungs-AG Bahnhofstraße Würzburg Telefon
5 365 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Würzburger Versicherungs-AG, Deutschland Produkt: 365 inkl. Assistance-Leistungen Dieses Blatt dient nur zu Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle, die während einer Auslandsreise auftreten. Optional können Sie die Reisehaftpflicht-/ hinzu wählen. 38/33/57/01/02.18/001 Was ist versichert? Wir bieten Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle während der Auslandsreise. Versichert sind die Aufwendungen für die im Ausland notwendige ärztliche Hilfe, die notwendige Heilbehandlung bei während der Reise auftretenden Krankheit oder Unfallfolgen, wie zum Beispiel: Aufwendungen für eine medizinisch notwendige, unaufschiebbare Heilbehandlung; Aufwendungen für Arznei- und Verbandsmittel aufgrund ärztlicher Verordnung; Aufwendungen für stationäre ärztliche Heilbehandlung einschließlich unaufschiebbarer Operationen. Reisehaftpflicht-/ Reisehaftpflichtversicherung Die Reisehaftpflichtversicherung versichert Sie gegen Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen. In diesem Zusammenhang regulieren wir nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Unbegründete Schadenersatzansprüche wehren wir ab. Folgende Deckungssumme ist vereinbart: Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz in Form einer finanziellen Absicherung der versicherten Personen nach einem Unfall. Der Versicherungsschutz besteht weltweit und rund um die Uhr. Folgende Leistungsarten sind versichert: Invalidität ohne Progression Euro; Unfalltod Euro; Bergungskosten Euro. Was ist nicht versichert? Nicht versichert sind zum Beispiel in der Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie durchgeführt werden müssen, wenn die Reise planmäßig stattfindet. Behandlungen von Krankheiten oder Unfallfolgen zu deren Heilbehandlung die Reise angetreten wurde. Beruflich bedingte Auslandsreisen. Reisehaftpflicht-/ Reisehaftpflichtversicherung Schäden, die durch den Gebrauch eines Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeugs sowie eines Anhängers verursacht werden. Schäden, die durch die Ausübung eines Berufes, Dienstes oder Amtes entstehen. Unfälle der versicherten Person, die auf Geistesoder Bewusstseinsstörungen aufgrund Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen. Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Es gibt einige Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall von Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Streik, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen; Wenn Sie oder eine versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls können wir die Leistung kürzen. Schäden, die Ihnen gegenüber durch Angehörige bzw. Mitversicherte entstehen (Reisehaftpflichtversicherung).
6 Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz besteht für die namentlichen genannten versicherten Personen im Ausland. Als Ausland gilt das Gebiet außerhalb Deutschland für alle Personen, die in Deutschland ihren ständigen Wohnsitz haben. Bei ausländischen Gästen gilt der Aufenthalt auch in Ländern der EU, einschließlich Lichtenstein, Norwegen, Schweiz und Island als versichert, nicht jedoch das Heimatland bzw. das Land in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Welche Verpflichtungen habe ich? Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, das gilt insbesondere auch für die Zugehörigkeit zum versicherten Personenkreis gemäß Ihres Alters. Den Versicherungsbeitrag müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten (Schadenminderungspflicht). Wann und wie zahle ich? Den einmaligen Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt längstens jedoch für die Dauer von 365 Tagen. Voraussetzung ist, dass Sie den einmaligen Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Format: European Union, 2017 Würzburger Versicherungs-AG Bahnhofstraße Würzburg Telefon
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