GESUND UND SICHER REISEN
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- Ernst Adenauer
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1 GESUND UND SICHER REISEN IPID-Handbuch Stand: November 2018
2 INHALT
3 4 REISERÜCKTRITT-SCHUTZ 5 Reiserücktritt-Basisschutz 6 Jahres-Reiserücktritt-Basisschutz 7-8 Reiserücktritt-Vollschutz 9-10 Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Reiserücktritt-Vollschutz Plus Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Plus Reiserücktritt-Zusatzschutz 17 REISESCHUTZ-PAKETE Komplettschutz ohne Reise-Krankenversicherung Jahres-Komplettschutz ohne Reise-Krankenversicherung Komplettschutz mit Reise-Krankenversicherung Jahres-Komplettschutz mit Reise-Krankenversicherung GuteFahrt-Schutz ohne Reise-Krankenversicherung GuteFahrt-Schutz mit Reise-Krankenversicherung 30 REISE-KRANKENSCHUTZ 31 Reise-Krankenschutz 32 Jahres-Reise-Krankenschutz Reise-Kranken- und Gepäckschutz 35 Incoming-Krankenschutz 36 SPEZIALTARIFE 37 Reise-Kranken-Zusatzschutz 38 Reisegepäck-Zusatzschutz 39 CDW-Selbstbeteiligungs-Ausschluss Pkw 40 CDW-Selbstbeteiligungs-Ausschluss Camper 41 Ticket-Versicherung 42 GRUPPEN-REISESCHUTZ 43 Gruppen-Reiserücktritt-Basisschutz Gruppen-Reiserücktritt-Vollschutz 46 Gruppen-Reise-Krankenschutz Gruppen-Reiserücktritt-Vollschutz Plus Gruppen-Komplettschutz 51 SCHÜLER-REISESCHUTZ 52 Schüler-Reiserücktritt-Basisschutz Schüler-Komplettschutz HINWEIS: Unter business/ finden Sie alle IPIDs als PDF zum Download. 3
4 REISE- RÜCKTRITT- SCHUTZ
5 Produkt: REISERÜCKTRITT-BASISSCHUTZ Der Reiserücktritt-Basisschutz bietet folgende Leistung:. Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Tod - Schwangerschaft Versäumen des Anschluss-Verkehrsmittels wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder Verkehrsunfall bei der Anreise Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Mehrkosten bei Umbuchung der Reise Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person / Objekt) vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt! Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je Person und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu 1.500,, Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu 150, Welt - Um die Stornokosten gering zu halten, müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Je später Sie stornieren, desto höher werden die Stornokosten. Die Versicherungs-Leistung kann gekürzt werden, wenn Sie nicht unverzüglich stornieren, weil Sie noch abwarten wollen, ob eine Heilung oder Besserung eintritt. Der Versicherungs-Beitrag ist sofort nach Abschluss des Versicherungs-Vertrages fällig und bei Übermittlung des Versicherungsscheins zu zahlen. In der beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungs-Vertrags für die gebuchte Reise und endet mit dem Reiseantritt. Der Versicherungs-Vertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Sie müssen nicht kündigen. 5
6 Produkt: JAHRES-REISERÜCKTRITT-BASISSCHUTZ Der Jahres-Reiserücktritt-Basisschutz bietet folgende Leistung:. Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Tod - Schwangerschaft Versäumen des Anschluss-Verkehrsmittels wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder Verkehrsunfall bei der Anreise Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Mehrkosten bei Umbuchung der Reise Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person) vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt! Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je Person und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu 1.500,, Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu 150, Welt - Um die Stornokosten gering zu halten, müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Je später Sie stornieren, desto höher werden die Stornokosten. Die Versicherungs-Leistung kann gekürzt werden, wenn Sie nicht unverzüglich stornieren, weil Sie noch abwarten wollen, ob eine Heilung oder Besserung eintritt. Der erste Beitrag ist sofort nach Beginn des Versicherungs-Vertrages fällig und bei Übermittlung des Versicherungsscheins zu zahlen. Die Folgebeiträge werden jeweils für ein Versicherungsjahr, frühestens am 1. des Monats, in dem das neue Versicherungsjahr beginnt, von Ihrem Konto abgebucht. Sie haben für beliebig viele Reisen innerhalb des versicherten Zeitraums Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise. In der beginnt der Versicherungsschutz innerhalb der Laufzeit der Versicherung mit der Reisebuchung und endet mit dem Reiseantritt. Reisen, die vor Abschluss der Versicherung gebucht wurden, sind in der versichert, wenn der Reiseantritt zum Zeitpunkt des Abschlusses noch mindestens 30 Tage entfernt ist oder die Reisebuchung innerhalb der letzten drei Tage stattgefunden hat. Für Kinder, die über den Familien- / Paar-Tarif mitversichert werden, endet der Versicherungsschutz am 21. Geburtstag. Der Versicherungs-Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht bis einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Darüber hinaus können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. möglich nach Eintritt eines Versicherungsfalles. 6
7 Produkt: REISERÜCKTRITT-VOLLSCHUTZ Der Reiserücktritt-Vollschutz ist ein Reiserücktritt-Schutz und bietet folgende Leistungen:, Reise-Assistance und. Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Tod - Schwangerschaft Versäumen des Anschluss-Verkehrsmittels wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder Verkehrsunfall bei der Anreise Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Mehrkosten bei Umbuchung der Reise Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt vor Reiseantritt behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person / Objekt) Reise-Assistance Hilfe bei persönlichen Notfällen z. B. bei Verlust von Reise-Zahlungsmitteln, Strafverfolgung sowie Informationsdienste bei Fragen zu Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden und Familie Planmäßige Fortsetzung der Reise nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Schwerer Unfallverletzung - Naturkatastrophen am Urlaubsort Zusätzliche Rückreisekosten Anteiliger Reisepreis der gebuchten, nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort Zusätzliche Kosten für die Unterkunft bei zwingend notwendiger Verlängerung der Reise! Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je Person und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu 1.500,, Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu 150,! Bei Verlängerung des Aufenthalts wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder Unfallverletzung: zusätzliche Kosten der Unterkunft bis zu 1.000, je versicherter Person und Versicherungsfall, wenn Sie oder eine mitreisende Risikoperson behandelt werden müssen. 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person / Objekt) Fortsetzung auf Seite 8 7
8 Welt - Um die Stornokosten gering zu halten, müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Je später Sie stornieren, desto höher werden die Stornokosten. Die Versicherungs-Leistung kann gekürzt werden, wenn Sie nicht unverzüglich stornieren, weil Sie noch abwarten wollen, ob eine Heilung oder Besserung eintritt. - Wenn Sie die Reise nicht wie geplant beenden können oder unterbrechen müssen: Sie sind verpflichtet, unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. Der Versicherungs-Beitrag ist sofort nach Abschluss des Versicherungs-Vertrages fällig und bei Übermittlung des Versicherungsscheins zu zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Beendigung der versicherten Reise. In der beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungs-Vertrags für die gebuchte Reise und endet mit dem Reiseantritt. Der Versicherungs-Vertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Sie müssen nicht kündigen. 8
9 Produkt: JAHRES-REISERÜCKTRITT-VOLLSCHUTZ Der Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz ist ein Reiserücktritt-Schutz und bietet folgende Leistungen:, Reise-Assistance und. Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Tod - Schwangerschaft Versäumen des Anschluss-Verkehrsmittels wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder Verkehrsunfall bei der Anreise Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Mehrkosten bei Umbuchung der Reise Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt vor Reiseantritt behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person) Reise-Assistance Hilfe bei persönlichen Notfällen z. B. bei Verlust von Reise-Zahlungsmitteln, Strafverfolgung sowie Informationsdienste bei Fragen zu Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden und Familie Planmäßige Fortsetzung der Reise nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Schwerer Unfallverletzung - Naturkatastrophen am Urlaubsort Zusätzliche Rückreisekosten Anteiliger Reisepreis der gebuchten, nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort Zusätzliche Kosten für die Unterkunft bei zwingend notwendiger Verlängerung der Reise! Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je Person und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu 1.500,, Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu 150,! Bei Verlängerung des Aufenthalts wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder Unfallverletzung: zusätzliche Kosten der Unterkunft bis zu 1.000, je versicherter Person und Versicherungsfall, wenn Sie oder eine mitreisende Risikoperson behandelt werden müssen. 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person) Fortsetzung auf Seite 10 9
10 Welt - Um die Stornokosten gering zu halten, müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Je später Sie stornieren, desto höher werden die Stornokosten. Die Versicherungs-Leistung kann gekürzt werden, wenn Sie nicht unverzüglich stornieren, weil Sie noch abwarten wollen, ob eine Heilung oder Besserung eintritt. - Wenn Sie die Reise nicht wie geplant beenden können oder unterbrechen müssen: Sie sind verpflichtet, unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. Der erste Beitrag ist sofort nach Beginn des Versicherungs-Vertrages fällig und bei Übermittlung des Versicherungsscheins zu zahlen. Die Folgebeiträge werden jeweils für ein Versicherungsjahr, frühestens am 1. des Monats, in dem das neue Versicherungsjahr beginnt, von Ihrem Konto abgebucht. Sie haben für beliebig viele Reisen innerhalb des versicherten Zeitraums Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise. In der beginnt der Versicherungsschutz innerhalb der Laufzeit der Versicherung mit der Reisebuchung und endet mit dem Reiseantritt. Reisen, die vor Abschluss der Versicherung gebucht wurden, sind in der versichert, wenn der Reiseantritt zum Zeitpunkt des Abschlusses noch mindestens 30 Tage entfernt ist oder die Reisebuchung innerhalb der letzten drei Tage stattgefunden hat. Für Kinder, die über den Familien- / Paar-Tarif mitversichert werden, endet der Versicherungsschutz am 21. Geburtstag. Der Versicherungs-Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht bis einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Darüber hinaus können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. möglich nach Eintritt eines Versicherungsfalles. 10
11 Produkt: REISERÜCKTRITT-VOLLSCHUTZ PLUS Der Reiserücktritt-Vollschutz Plus ist ein Reiseschutz-Paket und bietet folgende Leistungen:, Reise-Assistance, und. Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Tod - Schwangerschaft Versäumen des Anschluss-Verkehrsmittels wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder Verkehrsunfall bei der Anreise Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Mehrkosten bei Umbuchung der Reise Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person) Reise-Assistance Hilfe bei persönlichen Notfällen z. B. bei Verlust von Reise-Zahlungsmitteln, Strafverfolgung sowie Informationsdienste bei Fragen zu Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden und Familie Planmäßige Fortsetzung der Reise nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Schwerer Unfallverletzung - Naturkatastrophen am Urlaubsort Zusätzliche Rückreisekosten Anteiliger Reisepreis der gebuchten, nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort Zusätzliche Kosten für die Unterkunft bei zwingend notwendiger Verlängerung der Reise 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person) Krankheit oder Unfall während der Reise Kosten für ambulante Behandlung durch einen Arzt Kosten ärztlich verordneter Arzneimittel und Heilbehandlungen Kosten für stationäre Behandlung im Krankenhaus Bis zu 7.000,- für Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall Real-Time: sofortige Schadenzahlung mittels Geldaufladung auf die Real-Time Karte für ambulante Behandlungskosten und Arzneimittel vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt vor Reiseantritt behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung x Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen bei denen Ihnen vor Beginn des versicherten Zeitraums bekannt war, dass sie notwendig sind oder mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umständen rechnen mussten x Akupunktur-, Massage- und Wellness-Behandlungen, Fango, Lymphdrainage! Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je Person und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu 1.500,, Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu 150,! Bei Verlängerung des Aufenthalts wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder Unfallverletzung: zusätzliche Kosten der Unterkunft bis zu 1.000, je versicherter Person und Versicherungsfall, wenn Sie oder eine mitreisende Risikoperson behandelt werden müssen.! Maximal 250, für schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparaturen von Zahnprothesen sowie für Provisorien und provisorischen Zahnersatz nach einem Unfall! Maximal 500, je versicherter Person und Versicherungsfall für Hilfsmittel! Bei Reisen innerhalb von Ländern, in denen Sie einen ständigen Wohnsitz haben oder in denen Sie sich regelmäßig länger als drei Monate aufhalten, werden Kosten für die Heilbehandlung nicht ersetzt. Fortsetzung auf Seite 12 11
12 Abschließbar wahlweise mit Geltungsbereich Europa (inkl. Russische Föderation, Mittelmeer-Anrainerstaaten und Kanarische Inseln) oder Welt - Um die Stornokosten gering zu halten, müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Je später Sie stornieren, desto höher werden die Stornokosten. Die Versicherungs-Leistung kann gekürzt werden, wenn Sie nicht unverzüglich stornieren, weil Sie noch abwarten wollen, ob eine Heilung oder Besserung eintritt. - Wenn Sie die Reise nicht wie geplant beenden können oder unterbrechen müssen: Sie sind verpflichtet, unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. - Bei stationärer Behandlung, vor Zahlung der Kosten dafür oder vor Durchführung eines Kranken-Rücktransports müssen Sie uns kontaktieren. Der Versicherungs-Beitrag ist sofort nach Abschluss des Versicherungs-Vertrages fällig und bei Übermittlung des Versicherungsscheins zu zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Beendigung der versicherten Reise. In der beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungs-Vertrags für die gebuchte Reise und endet mit dem Reiseantritt. Der Versicherungs-Vertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Sie müssen nicht kündigen. 12
13 Produkt: JAHRES-REISERÜCKTRITT- VOLLSCHUTZ PLUS Der Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Plus ist ein Reiseschutz-Paket und bietet folgende Leistungen:, Reise-Assistance, und. Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Tod - Schwangerschaft Versäumen des Anschluss-Verkehrsmittels wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder Verkehrsunfall bei der Anreise Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Mehrkosten bei Umbuchung der Reise Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person) Reise-Assistance Hilfe bei persönlichen Notfällen z. B. bei Verlust von Reise-Zahlungsmitteln, Strafverfolgung sowie Informationsdienste bei Fragen zu Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden und Familie Planmäßige Fortsetzung der Reise nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Schwerer Unfallverletzung - Naturkatastrophen am Urlaubsort Zusätzliche Rückreisekosten Anteiliger Reisepreis der gebuchten, nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort Zusätzliche Kosten für die Unterkunft bei zwingend notwendiger Verlängerung der Reise 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person) Krankheit oder Unfall während der Reise Kosten für ambulante Behandlung durch einen Arzt Kosten ärztlich verordneter Arzneimittel und Heilbehandlungen Kosten für stationäre Behandlung im Krankenhaus Bis zu 7.000,- für Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall Real-Time: sofortige Schadenzahlung mittels Geldaufladung auf die Real-Time Karte für ambulante Behandlungskosten und Arzneimittel vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt vor Reiseantritt behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung x Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen bei denen Ihnen vor Beginn des versicherten Zeitraums bekannt war, dass sie notwendig sind oder mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umständen rechnen mussten x Akupunktur-, Massage- und Wellness-Behandlungen, Fango, Lymphdrainage! Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je Person und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu 1.500,, Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu 150,! Bei Verlängerung des Aufenthalts wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder Unfallverletzung: zusätzliche Kosten der Unterkunft bis zu 1.000, je versicherter Person und Versicherungsfall, wenn Sie oder eine mitreisende Risikoperson behandelt werden müssen.! Maximal 250, für schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparaturen von Zahnprothesen sowie für Provisorien und provisorischen Zahnersatz nach einem Unfall! Maximal 500, je versicherter Person und Versicherungsfall für Hilfsmittel! Bei Reisen innerhalb von Ländern, in denen Sie einen ständigen Wohnsitz haben oder in denen Sie sich regelmäßig länger als drei Monate aufhalten, werden Kosten für die Heilbehandlung nicht ersetzt. Fortsetzung auf Seite 14 13
14 Welt - Um die Stornokosten gering zu halten, müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Je später Sie stornieren, desto höher werden die Stornokosten. Die Versicherungs-Leistung kann gekürzt werden, wenn Sie nicht unverzüglich stornieren, weil Sie noch abwarten wollen, ob eine Heilung oder Besserung eintritt. - Wenn Sie die Reise nicht wie geplant beenden können oder unterbrechen müssen: Sie sind verpflichtet, unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. - Bei stationärer Behandlung, vor Zahlung der Kosten dafür oder vor Durchführung eines Kranken-Rücktransports müssen Sie uns kontaktieren. Der erste Beitrag ist sofort nach Beginn des Versicherungs-Vertrages fällig und bei Übermittlung des Versicherungsscheins zu zahlen. Die Folgebeiträge werden jeweils für ein Versicherungsjahr, frühestens am 1. des Monats, in dem das neue Versicherungsjahr beginnt, von Ihrem Konto abgebucht. Sie haben für beliebig viele Reisen innerhalb des versicherten Zeitraums Versicherungsschutz. Dauert die einzelne Reise länger als 45 Tage, besteht nur für die ersten 45 Tage Versicherungsschutz. In der Reiserücktritt- und besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise. In der beginnt der Versicherungsschutz innerhalb der Laufzeit der Versicherung mit der Reisebuchung und endet mit dem Reiseantritt. Reisen, die vor Abschluss der Versicherung gebucht wurden, sind in der versichert, wenn der Reiseantritt zum Zeitpunkt des Abschlusses noch mindestens 30 Tage entfernt ist oder die Reisebuchung innerhalb der letzten drei Tage stattgefunden hat. In den übrigen Versicherungssparten beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Beendigung der versicherten Reise. Für Kinder, die über den Familien- / Paar-Tarif mitversichert werden, endet der Versicherungsschutz am 21. Geburtstag. Der Versicherungs-Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht bis einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Darüber hinaus können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. möglich nach Eintritt eines Versicherungsfalles. 14
15 Produkt: REISERÜCKTRITT-ZUSATZSCHUTZ Der Reiserücktritt-Zusatzschutz sichert den erhöhten Reisepreis ab, wenn Sie bereits eine Versicherung haben, die nicht den gesamten Reisepreis abdeckt. Der Reiserücktritt-Zusatzschutz ist ein Reiserücktritt-Schutz und bietet folgende Leistungen:, Reise-Assistance und. Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Tod - Schwangerschaft Versäumen des Anschluss-Verkehrsmittels wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder Verkehrsunfall bei der Anreise Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Mehrkosten bei Umbuchung der Reise Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt vor Reiseantritt behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person / Objekt) Reise-Assistance Hilfe bei persönlichen Notfällen z. B. bei Verlust von Reise-Zahlungsmitteln, Strafverfolgung sowie Informationsdienste bei Fragen zu Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden und Familie Planmäßige Fortsetzung der Reise nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Schwerer Unfallverletzung - Naturkatastrophen am Urlaubsort Zusätzliche Rückreisekosten Anteiliger Reisepreis der gebuchten, nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort Zusätzliche Kosten für die Unterkunft bei zwingend notwendiger Verlängerung der Reise! Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je Person und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu 1.500,, Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu 150,! Bei Verlängerung des Aufenthalts wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder Unfallverletzung: zusätzliche Kosten der Unterkunft bis zu 1.000, je versicherter Person und Versicherungsfall, wenn Sie oder eine mitreisende Risikoperson behandelt werden müssen. 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person / Objekt) Fortsetzung auf Seite 16 15
16 Welt - Um die Stornokosten gering zu halten, müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Je später Sie stornieren, desto höher werden die Stornokosten. Die Versicherungs-Leistung kann gekürzt werden, wenn Sie nicht unverzüglich stornieren, weil Sie noch abwarten wollen, ob eine Heilung oder Besserung eintritt. - Wenn Sie die Reise nicht wie geplant beenden können oder unterbrechen müssen: Sie sind verpflichtet, unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. Der Versicherungs-Beitrag ist sofort nach Abschluss des Versicherungs-Vertrages fällig und bei Übermittlung des Versicherungsscheins zu zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Beendigung der versicherten Reise. In der beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungs-Vertrags für die gebuchte Reise und endet mit dem Reiseantritt. Der Versicherungs-Vertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Sie müssen nicht kündigen. 16
17 REISE- SCHUTZ- PAKETE
18 Produkt: KOMPLETTSCHUTZ ohne Reise-Krankenversicherung Der Komplettschutz ohne Reise-Krankenversicherung ist ein Reiseschutz-Paket und bietet folgende Leistungen:, Reise-Assistance, Reiseabbruch- Versicherung,, Reiseunfall-Versicherung und Reisehaftpflicht-Versicherung. Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Tod - Schwangerschaft Versäumen des Anschluss-Verkehrsmittels wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder Verkehrsunfall bei der Anreise Terroranschlag innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn in einem Umkreis von 100 km um die gebuchte Unterkunft Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Mehrkosten bei Umbuchung der Reise Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt Reiseunfall-Versicherung Leistet Entschädigung, wenn ein Unfall während der Reise zu Ihrer dauernden Invalidität oder zu Ihrem Tod führt. Versicherungs-Summen: je Person bis zu , bei Invalidität, , bei Tod Reisehaftpflicht-Versicherung Bietet Versicherungsschutz, wenn gegen Sie Anspruch auf Schadenersatz gestellt wird wegen eines Schadenereignisses, das während der Reise eingetreten ist. Versicherungs-Summen: ,- je Person, ,- je Familie / Paar bei Personen- und Sachschäden 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person / Objekt) Reise-Assistance Hilfe bei persönlichen Notfällen z. B. bei Verlust von Reise-Zahlungsmitteln, Strafverfolgung sowie Informationsdienste bei Fragen zu Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden und Familie Planmäßige Fortsetzung der Reise nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Schwerer Unfallverletzung - Naturkatastrophen am Urlaubsort Zusätzliche Rückreisekosten Anteiliger Reisepreis der gebuchten, nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort Zusätzliche Kosten für die Unterkunft bei zwingend notwendiger Verlängerung der Reise 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person / Objekt) Beschädigung / Abhandenkommen von mitgeführtem Reisegepäck (z. B. durch vorsätzliche Straftat eines Dritten, Elementar-Ereignis oder Unfall des Transportmittels) Beschädigung / Abhandenkommen von aufgegebenem Reisegepäck Zeitwert für abhandengekommene oder zerstörte Sachen Notwendige Reparaturkosten für beschädigte Sachen Real-Time: sofortige Geldaufladung auf die Real-Time Karte für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck erst sechs Stunden oder mehr nach Ihnen am Reiseziel ankommt Versicherungs-Summen: 3.000, je Person, 6.000, je Familie / Paar vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt vor Reiseantritt behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung x Video-, Film- und Fotoapparate einschließlich Zubehör als aufgegebenes Reisegepäck x Schäden durch Vergessen oder Verlieren x Im abgestellten Kraftfahrzeug sind bestimmte Gegenstände nicht versichert. Reiseunfall-Versicherung x Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, Krampfanfälle; dies gilt auch, soweit der Zustand auf Alkohol- oder Drogen zurückzuführen ist Reisehaftpflicht-Versicherung x Haftpflicht-Ansprüche von gemeinsam reisenden versicherten Personen untereinander x Schäden an fremden gemieteten oder geliehenen Sachen; Ausnahme: Schäden an gemieteten Räumen, z. B. Ferienwohnungen und Hotelzimmern, nicht jedoch am Mobiliar x Schäden, verursacht durch Gebrauch von Kraft-, Luft- oder motorgetriebenen Wasserfahrzeugen Fortsetzung auf Seite 18 18
19 ! Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je Person und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu 1.500,, Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu 150,! Bei Verlängerung des Aufenthalts wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder Unfallverletzung: zusätzliche Kosten der Unterkunft bis zu 1.000, je versicherter Person und Versicherungsfall, wenn Sie oder eine mitreisende Risikoperson behandelt werden müssen.! Für EDV- und elektronische Kommunikations- und Unterhaltungs-Geräte werden maximal 1.000, (Einzelpersonen-Tarif) bzw , (Familien- / Paar-Tarif) erstattet.! Für Brillen, Zahnspangen und sonstige medizinische Hilfsmittel werden maximal 250, (Einzelpersonen-Tarif) bzw. 500, (Familien- / Paar-Tarif) erstattet.! Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur dann versichert, wenn sie in einem ortsfesten Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Reiseunfall-Versicherung! Wenn Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 25 % bei der durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung mitgewirkt haben, kürzen wir die Leistung entsprechend. Welt - Um die Stornokosten gering zu halten, müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Je später Sie stornieren, desto höher werden die Stornokosten. Die Versicherungs-Leistung kann gekürzt werden, wenn Sie nicht unverzüglich stornieren, weil Sie noch abwarten wollen, ob eine Heilung oder Besserung eintritt. - Wenn Sie die Reise nicht wie geplant beenden können oder unterbrechen müssen: Sie sind verpflichtet, unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. - Schäden durch strafbare Handlungen müssen Sie unverzüglich der nächsten Polizei-Dienststelle anzeigen. Dazu reichen Sie dort eine Liste aller in Verlust geratenen Sachen ein. - Schäden an aufgegebenem Reisegepäck müssen Sie dem Beförderungs-Unternehmen / Beherbergungs-Betrieb / der Gepäck-Aufbewahrung unverzüglich melden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen Sie nach der Entdeckung unverzüglich spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Aushändigung des Gepäckstücks schriftlich anzeigen. Die jeweilige Reklamations-Frist muss eingehalten werden. Reiseunfall-Versicherung - Sie sind verpflichtet, sich von den durch uns beauftragten Ärzten untersuchen zu lassen und die behandelnden oder begutachtenden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. - Für die Zahlung der Versicherungs-Leistungen wegen dauernder Invalidität sind besondere Fristen für die Geltendmachung zu beachten. Reisehaftpflicht-Versicherung - Wird ein Anspruch gegen Sie geltend gemacht, müssen Sie uns dies innerhalb einer Woche mitteilen. Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflicht-Anspruch, ist uns die Prozessführung zu überlassen und dem Anwalt Vollmacht zu geben. Der Versicherungs-Beitrag ist sofort nach Abschluss des Versicherungs-Vertrages fällig und bei Übermittlung des Versicherungsscheins zu zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Beendigung der versicherten Reise. In der beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungs-Vertrags für die gebuchte Reise und endet mit dem Reiseantritt. Der Versicherungs-Vertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Sie müssen nicht kündigen. 19
20 Produkt: JAHRES-KOMPLETTSCHUTZ ohne Reise-Krankenversicherung Der Jahres-Komplettschutz ohne Reise-Krankenversicherung ist ein Reiseschutz-Paket und bietet folgende Leistungen:, Reise-Assistance,,, Reiseunfall-Versicherung und Reisehaftpflicht-Versicherung. Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Tod - Schwangerschaft Versäumen des Anschluss-Verkehrsmittels wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder Verkehrsunfall bei der Anreise Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Mehrkosten bei Umbuchung der Reise Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person / Objekt) Reise-Assistance Hilfe bei persönlichen Notfällen z. B. bei Verlust von Reise-Zahlungsmitteln, Strafverfolgung sowie Informationsdienste bei Fragen zu Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden und Familie Planmäßige Fortsetzung der Reise nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Schwerer Unfallverletzung - Naturkatastrophen am Urlaubsort Zusätzliche Rückreisekosten Anteiliger Reisepreis der gebuchten, nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort Zusätzliche Kosten für die Unterkunft bei zwingend notwendiger Verlängerung der Reise 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person / Objekt) Beschädigung / Abhandenkommen von mitgeführtem Reisegepäck (z. B. durch vorsätzliche Straftat eines Dritten, Elementar-Ereignis oder Unfall des Transportmittels) Beschädigung / Abhandenkommen von aufgegebenem Reisegepäck Zeitwert für abhandengekommene oder zerstörte Sachen Notwendige Reparaturkosten für beschädigte Sachen Real-Time: sofortige Geldaufladung auf die Real-Time Karte für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck erst sechs Stunden oder mehr nach Ihnen am Reiseziel ankommt Versicherungs-Summen: 3.000, je Person, 6.000, je Familie / Paar Reiseunfall-Versicherung Leistet Entschädigung, wenn ein Unfall während der Reise zu Ihrer dauernden Invalidität oder zu Ihrem Tod führt. Versicherungs-Summen: je Person bis zu , bei Invalidität, , bei Tod Reisehaftpflicht-Versicherung Bietet Versicherungsschutz, wenn gegen Sie Anspruch auf Schadenersatz gestellt wird wegen eines Schadenereignisses, das während der Reise eingetreten ist. vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt vor Reiseantritt behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung x Video-, Film- und Fotoapparate einschließlich Zubehör als aufgegebenes Reisegepäck x Schäden durch Vergessen oder Verlieren x Im abgestellten Kraftfahrzeug sind bestimmte Gegenstände nicht versichert. Reiseunfall-Versicherung x Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, Krampfanfälle; dies gilt auch, soweit der Zustand auf Alkohol- oder Drogen zurückzuführen ist Reisehaftpflicht-Versicherung x Haftpflicht-Ansprüche von gemeinsam reisenden versicherten Personen untereinander x Schäden an fremden gemieteten oder geliehenen Sachen; Ausnahme: Schäden an gemieteten Räumen, z. B. Ferienwohnungen und Hotelzimmern, nicht jedoch am Mobiliar x Schäden, verursacht durch Gebrauch von Kraft-, Luft- oder motorgetriebenen Wasserfahrzeugen! Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je Person und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu 1.500,, Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu 150,! Bei Verlängerung des Aufenthalts wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder Unfallverletzung: zusätzliche Kosten der Unterkunft bis zu 1.000, je versicherter Person und Versicherungsfall, wenn Sie oder eine mitreisende Risikoperson behandelt werden müssen.! Für EDV- und elektronische Kommunikations- und Unterhaltungs-Geräte werden maximal 1.000, (Einzelpersonen-Tarif) bzw , (Familien- / Paar-Tarif) erstattet.! Für Brillen, Zahnspangen und sonstige medizinische Hilfsmittel werden maximal 250, (Einzelpersonen-Tarif) bzw. 500, (Familien- / Paar-Tarif) erstattet.! Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur dann versichert, wenn sie in einem ortsfesten Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Reiseunfall-Versicherung! Wenn Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 25 % bei der durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung mitgewirkt haben, kürzen wir die Leistung entsprechend. Versicherungs-Summen: ,- je Person, ,- je Familie / Paar bei Personen- und Sachschäden 20 Fortsetzung auf Seite 21
21 Welt - Um die Stornokosten gering zu halten, müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Je später Sie stornieren, desto höher werden die Stornokosten. Die Versicherungs-Leistung kann gekürzt werden, wenn Sie nicht unverzüglich stornieren, weil Sie noch abwarten wollen, ob eine Heilung oder Besserung eintritt. - Wenn Sie die Reise nicht wie geplant beenden können oder unterbrechen müssen: Sie sind verpflichtet, unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. - Schäden durch strafbare Handlungen müssen Sie unverzüglich der nächsten Polizei-Dienststelle anzeigen. Dazu reichen Sie dort eine Liste aller in Verlust geratenen Sachen ein. - Schäden an aufgegebenem Reisegepäck müssen Sie dem Beförderungs-Unternehmen / Beherbergungs-Betrieb / der Gepäck-Aufbewahrung unverzüglich melden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen Sie nach der Entdeckung unverzüglich spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Aushändigung des Gepäckstücks schriftlich anzeigen. Die jeweilige Reklamations-Frist muss eingehalten werden. Reiseunfall-Versicherung - Sie sind verpflichtet, sich von den durch uns beauftragten Ärzten untersuchen zu lassen und die behandelnden oder begutachtenden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. - Für die Zahlung der Versicherungs-Leistungen wegen dauernder Invalidität sind besondere Fristen für die Geltendmachung zu beachten. Reisehaftpflicht-Versicherung - Wird ein Anspruch gegen Sie geltend gemacht, müssen Sie uns dies innerhalb einer Woche mitteilen. Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflicht-Anspruch, ist uns die Prozessführung zu überlassen und dem Anwalt Vollmacht zu geben. Der erste Beitrag ist sofort nach Beginn des Versicherungs-Vertrages fällig und bei Übermittlung des Versicherungsscheins zu zahlen. Die Folgebeiträge werden jeweils für ein Versicherungsjahr, frühestens am 1. des Monats, in dem das neue Versicherungsjahr beginnt, von Ihrem Konto abgebucht. Sie haben für beliebig viele Reisen innerhalb des versicherten Zeitraums Versicherungsschutz. Dauert die einzelne Reise länger als 45 Tage, besteht nur für die ersten 45 Tage Versicherungsschutz. In der Reiserücktritt- und besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise. In der beginnt der Versicherungsschutz innerhalb der Laufzeit der Versicherung mit der Reisebuchung und endet mit dem Reiseantritt. Reisen, die vor Abschluss der Versicherung gebucht wurden, sind in der versichert, wenn der Reiseantritt zum Zeitpunkt des Abschlusses noch mindestens 30 Tage entfernt ist oder die Reisebuchung innerhalb der letzten drei Tage stattgefunden hat. In den übrigen Versicherungssparten beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Beendigung der versicherten Reise. Für Kinder, die über den Familien- / Paar-Tarif mitversichert werden, endet der Versicherungsschutz am 21. Geburtstag. Der Versicherungs-Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht bis einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Darüber hinaus können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. möglich nach Eintritt eines Versicherungsfalles. 21
22 Produkt: KOMPLETTSCHUTZ mit Reise-Krankenversicherung Der Komplettschutz mit Reise-Krankenversicherung ist ein Reiseschutz-Paket und bietet folgende Leistungen:, Reise-Assistance,,,, Reiseunfall-Versicherung und Reisehaftpflicht-Versicherung. Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Tod - Schwangerschaft Versäumen des Anschluss-Verkehrsmittels wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder Verkehrsunfall bei der Anreise Terroranschlag innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn in einem Umkreis von 100 km um die gebuchte Unterkunft Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Mehrkosten bei Umbuchung der Reise Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt Reiseunfall-Versicherung Leistet Entschädigung, wenn ein Unfall während der Reise zu Ihrer dauernden Invalidität oder zu Ihrem Tod führt. Versicherungs-Summen: je Person bis zu , bei Invalidität, , bei Tod Reisehaftpflicht-Versicherung Bietet Versicherungsschutz, wenn gegen Sie Anspruch auf Schadenersatz gestellt wird wegen eines Schadenereignisses, das während der Reise eingetreten ist. Versicherungs-Summen: ,- je Person, ,- je Familie / Paar bei Personen- und Sachschäden 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person) Reise-Assistance Hilfe bei persönlichen Notfällen z. B. bei Verlust von Reise-Zahlungsmitteln, Strafverfolgung sowie Informationsdienste bei Fragen zu Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden und Familie Planmäßige Fortsetzung der Reise nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Schwerer Unfallverletzung - Naturkatastrophen am Urlaubsort Zusätzliche Rückreisekosten Anteiliger Reisepreis der gebuchten, nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort Zusätzliche Kosten für die Unterkunft bei zwingend notwendiger Verlängerung der Reise 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person) Krankheit oder Unfall während der Reise Kosten für ambulante Behandlung durch einen Arzt Kosten ärztlich verordneter Arzneimittel und Heilbehandlungen Kosten für stationäre Behandlung im Krankenhaus Bis zu 7.000,- für Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall Real-Time: sofortige Schadenzahlung mittels Geldaufladung auf die Real-Time Karte für ambulante Behandlungskosten und Arzneimittel Beschädigung / Abhandenkommen von mitgeführtem Reisegepäck (z. B. durch vorsätzliche Straftat eines Dritten, Elementar-Ereignis oder Unfall des Transportmittels) Beschädigung / Abhandenkommen von aufgegebenem Reisegepäck Zeitwert für abhandengekommene oder zerstörte Sachen Notwendige Reparaturkosten für beschädigte Sachen Real-Time: sofortige Geldaufladung auf die Real-Time Karte für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck erst sechs Stunden oder mehr nach Ihnen am Reiseziel ankommt Versicherungs-Summen: 3.000, je Person, 6.000, je Familie / Paar 22 vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt vor Reiseantritt behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung x Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen bei denen Ihnen vor Beginn des versicherten Zeitraums bekannt war, dass sie notwendig sind oder mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umständen rechnen mussten x Akupunktur-, Massage- und Wellness-Behandlungen, Fango, Lymphdrainage x Video-, Film- und Fotoapparate einschließlich Zubehör als aufgegebenes Reisegepäck x Schäden durch Vergessen oder Verlieren x Im abgestellten Kraftfahrzeug sind bestimmte Gegenstände nicht versichert. Reiseunfall-Versicherung x Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, Krampfanfälle; dies gilt auch, soweit der Zustand auf Alkohol- oder Drogen zurückzuführen ist Reisehaftpflicht-Versicherung x Haftpflicht-Ansprüche von gemeinsam reisenden versicherten Personen untereinander x Schäden an fremden gemieteten oder geliehenen Sachen; Ausnahme: Schäden an gemieteten Räumen, z. B. Ferienwohnungen und Hotelzimmern, nicht jedoch am Mobiliar x Schäden, verursacht durch Gebrauch von Kraft-, Luft- oder motorgetriebenen Wasserfahrzeugen Fortsetzung auf Seite 23
23 ! Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je Person und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu 1.500,, Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu 150,! Bei Verlängerung des Aufenthalts wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder Unfallverletzung: zusätzliche Kosten der Unterkunft bis zu 1.000, je versicherter Person und Versicherungsfall, wenn Sie oder eine mitreisende Risikoperson behandelt werden müssen.! Maximal 250, für schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparaturen von Zahnprothesen sowie für Provisorien und provisorischen Zahnersatz nach einem Unfall! Maximal 500, je versicherter Person und Versicherungsfall für Hilfsmittel! Bei Reisen innerhalb von Ländern, in denen Sie einen ständigen Wohnsitz haben oder in denen Sie sich regelmäßig länger als drei Monate aufhalten, werden Kosten für die Heilbehandlung nicht ersetzt.! Für EDV- und elektronische Kommunikations- und Unterhaltungs-Geräte werden maximal 1.000, (Einzelpersonen-Tarif) bzw , (Familien- / Paar-Tarif) erstattet.! Für Brillen, Zahnspangen und sonstige medizinische Hilfsmittel werden maximal 250, (Einzelpersonen-Tarif) bzw. 500, (Familien- / Paar-Tarif) erstattet.! Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur dann versichert, wenn sie in einem ortsfesten Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Reiseunfall-Versicherung! Wenn Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 25 % bei der durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung mitgewirkt haben, kürzen wir die Leistung entsprechend. Abschließbar wahlweise mit Geltungsbereich Europa (inkl. Russische Föderation, Mittelmeer-Anrainerstaaten und Kanarische Inseln) oder Welt - Um die Stornokosten gering zu halten, müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Je später Sie stornieren, desto höher werden die Stornokosten. Die Versicherungs-Leistung kann gekürzt werden, wenn Sie nicht unverzüglich stornieren, weil Sie noch abwarten wollen, ob eine Heilung oder Besserung eintritt. - Wenn Sie die Reise nicht wie geplant beenden können oder unterbrechen müssen: Sie sind verpflichtet, unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. - Bei stationärer Behandlung, vor Zahlung der Kosten dafür oder vor Durchführung eines Kranken-Rücktransports müssen Sie uns kontaktieren. - Schäden durch strafbare Handlungen müssen Sie unverzüglich der nächsten Polizei-Dienststelle anzeigen. Dazu reichen Sie dort eine Liste aller in Verlust geratenen Sachen ein. - Schäden an aufgegebenem Reisegepäck müssen Sie dem Beförderungs-Unternehmen / Beherbergungs-Betrieb / der Gepäck-Aufbewahrung unverzüglich melden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen Sie nach der Entdeckung unverzüglich spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Aushändigung des Gepäckstücks schriftlich anzeigen. Die jeweilige Reklamations-Frist muss eingehalten werden. Reiseunfall-Versicherung - Sie sind verpflichtet, sich von den durch uns beauftragten Ärzten untersuchen zu lassen und die behandelnden oder begutachtenden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. - Für die Zahlung der Versicherungs-Leistungen wegen dauernder Invalidität sind besondere Fristen für die Geltendmachung zu beachten. Reisehaftpflicht-Versicherung - Wird ein Anspruch gegen Sie geltend gemacht, müssen Sie uns dies innerhalb einer Woche mitteilen. Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflicht-Anspruch, ist uns die Prozessführung zu überlassen und dem Anwalt Vollmacht zu geben. Der Versicherungs-Beitrag ist sofort nach Abschluss des Versicherungs-Vertrages fällig und bei Übermittlung des Versicherungsscheins zu zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Beendigung der versicherten Reise. In der beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungs-Vertrags für die gebuchte Reise und endet mit dem Reiseantritt. Der Versicherungs-Vertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Sie müssen nicht kündigen. 23
24 Produkt: JAHRES-KOMPLETTSCHUTZ mit Reise-Krankenversicherung Der Jahres-Komplettschutz mit Reise-Krankenversicherung ist ein Reiseschutz-Paket und bietet folgende Leistungen:, Reise-Assistance, Reiseabbruch- Versicherung,,, Reiseunfall-Versicherung und Reisehaftpflicht-Versicherung. Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Tod - Schwangerschaft Versäumen des Anschluss-Verkehrsmittels wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder Verkehrsunfall bei der Anreise Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Mehrkosten bei Umbuchung der Reise Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person) Reiseunfall-Versicherung Leistet Entschädigung, wenn ein Unfall während der Reise zu Ihrer dauernden Invalidität oder zu Ihrem Tod führt. Versicherungs-Summen: je Person bis zu , bei Invalidität, , bei Tod Reisehaftpflicht-Versicherung Bietet Versicherungsschutz, wenn gegen Sie Anspruch auf Schadenersatz gestellt wird wegen eines Schadenereignisses, das während der Reise eingetreten ist. Versicherungs-Summen: ,- je Person, ,- je Familie / Paar bei Personen- und Sachschäden Reise-Assistance Hilfe bei persönlichen Notfällen z. B. bei Verlust von Reise-Zahlungsmitteln, Strafverfolgung sowie Informationsdienste bei Fragen zu Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden und Familie Planmäßige Fortsetzung der Reise nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen: - Schwerer Unfallverletzung - Naturkatastrophen am Urlaubsort Zusätzliche Rückreisekosten Anteiliger Reisepreis der gebuchten, nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort Zusätzliche Kosten für die Unterkunft bei zwingend notwendiger Verlängerung der Reise 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, je Person) Krankheit oder Unfall während der Reise Kosten für ambulante Behandlung durch einen Arzt Kosten ärztlich verordneter Arzneimittel und Heilbehandlungen Kosten für stationäre Behandlung im Krankenhaus Bis zu 7.000,- für Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall Real-Time: sofortige Schadenzahlung mittels Geldaufladung auf die Real-Time Karte für ambulante Behandlungskosten und Arzneimittel Beschädigung / Abhandenkommen von mitgeführtem Reisegepäck (z. B. durch vorsätzliche Straftat eines Dritten, Elementar-Ereignis oder Unfall des Transportmittels) Beschädigung / Abhandenkommen von aufgegebenem Reisegepäck Zeitwert für abhandengekommene oder zerstörte Sachen Notwendige Reparaturkosten für beschädigte Sachen Real-Time: sofortige Geldaufladung auf die Real-Time Karte für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck erst sechs Stunden oder mehr nach Ihnen am Reiseziel ankommt Versicherungs-Summen: 3.000, je Person, 6.000, je Familie / Paar vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt vor Reiseantritt behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung x Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen bei denen Ihnen vor Beginn des versicherten Zeitraums bekannt war, dass sie notwendig sind oder mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umständen rechnen mussten x Akupunktur-, Massage- und Wellness-Behandlungen, Fango, Lymphdrainage x Video-, Film- und Fotoapparate einschließlich Zubehör als aufgegebenes Reisegepäck x Schäden durch Vergessen oder Verlieren x Im abgestellten Kraftfahrzeug sind bestimmte Gegenstände nicht versichert. Reiseunfall-Versicherung x Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, Krampfanfälle; dies gilt auch, soweit der Zustand auf Alkohol- oder Drogen zurückzuführen ist Reisehaftpflicht-Versicherung x Haftpflicht-Ansprüche von gemeinsam reisenden versicherten Personen untereinander x Schäden an fremden gemieteten oder geliehenen Sachen; Ausnahme: Schäden an gemieteten Räumen, z. B. Ferienwohnungen und Hotelzimmern, nicht jedoch am Mobiliar x Schäden, verursacht durch Gebrauch von Kraft-, Luft- oder motorgetriebenen Wasserfahrzeugen Fortsetzung auf Seite 25 24
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