Wirtschaftliche Förderung. Hilfen für Investitionen und Innovationen. Mittelstandspolitik, Existenzgründungen, Dienstleistungen.

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1 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Mittelstandspolitik, Existenzgründungen, Dienstleistungen Wirtschaftliche Förderung Hilfen für Investitionen und Innovationen

2 Text und Redaktion Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Öffentlichkeitsarbeit (P3) Rahmenlayout Hauer & Dörfler, Berlin Produktion PRpetuum GmbH, München Druck Westermann Druck GmbH, Braunschweig Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Öffentlichkeitsarbeit (P3) Berlin Stand März 2006

3 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Mittelstandspolitik, Existenzgründungen, Dienstleistungen Wirtschaftliche Förderung Hilfen für Investitionen und Innovationen

4 2 Inhalt Vorwort A. Förderung von Existenzgründungen Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Wachstum KfW-Startgeld KfW-Mikrodarlehen B. Förderung von Investitionen Steuerliche Hilfen Investitionszulage Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen für KMU Regionalpolitische Hilfen GA Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ERP-Regionalförderprogramm Weitere Mittelstandsprogramme KfW-Unternehmerkredit KfW-Unternehmerkredit Betriebsmittel KfW-Unternehmerkapital: Kapital für Arbeit und Investitionen C. Umweltprogramme, Energieeinsparung, Erneuerbare Energien Umweltprogramme ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm KfW-Umweltprogramm Energieeinsparung Energieeinsparberatung vor Ort KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Erneuerbare Energien Förderung Erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm) D. Bürgschaften Bürgschaften der Bürgschaftsbanken Bürgschaften des Bundes und der Länder E. Forschung und Innovation Zuschüsse Innovative Wachstumsträger/INNO-WATT Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung INSTI KMU-Patentaktion INSTI Innovationsaktion INSTI Verwertungsaktion/InnovationMarket InnoRegio Innovative regionale Wachstumskerne Interregionale Allianzen (Innovationsforen) PRO INNO II PROgramm INNOvationskompetenz mittelständischer Unternehmen Förderung von innovativen Netzwerken (InnoNet) Förderwettbewerb Netzwerkmanagement-Ost (NEMO) Multimedia-Innovationsprogramm EXIST-SEED Förderung von Gründungen aus Hochschulen Kredite/Beteiligungskapital für innovative Unternehmen ERP-Startfonds High-Tech-Gründerfonds EIF-/ERP-Dachfonds ERP-Innovationsprogramm

5 3 Inhalt F. Chancen- und Beteiligungskapital ERP-Beteiligungsprogramm KfW-Risikokapitalprogramm G. Messen, Außenwirtschaftliche Hilfen Messebeteiligungen, Export Auslandsmesseprogramm Vermarktungshilfeprogramm Consultant Trust Fund ERP-Exportfinanzierungsprogramm Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) Auslandsinvestitionen Investitionsgarantien Unternehmerkredit Ausland PPP Public Private Partnership Ungebundene Finanzkredite H. Schulung, Beratung, Qualifizierung Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen Innovationsmanagement Gründercoaching der KfW Mittelstandsbank Runder Tisch der KfW Mittelstandsbank Turn-Around-Beratung der KfW Mittelstandsbank nach dem Runden Tisch Förderung der Beratung von KMU zur rentablen Verbesserung der Materialeffizienz (VerMat) I. Arbeitsmarktpolitische Hilfen Eingliederungszuschüsse Überbrückungsgeld Existenzgründungszuschuss / Ich-AG Einstellungszuschuss bei Neugründungen Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung (BsI) Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen Einstiegsgeld J. Infrastruktur, Wohnungsbau Kommunal Investieren KfW-Kommunalkredit K. Service Fachbegriffe kurz und bündig Stichwortverzeichnis Adressen Information und Beratung Euro-Info-Centren in Deutschland Länderwirtschaftsministerien, Senatsverwaltungen sowie Landeswirtschaftsförderungsgesellschaften.. 80 Investitionsbanken und Förderinstitute der Bundesländer Bürgschaftsbanken Internetadressen (Auswahl) Bestellfax Fragebogen

6 4 Vorwort Die im März 2006 aktualisierte Broschüre Wirtschaftliche Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gibt Existenzgründerinnen und Existenzgründern sowie mittelständischen Unternehmen einen umfassenden Überblick über die Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland. Die Förderangebote für Standortwahl, Innovation, Einsatz neuer Technologien, Umwelt, Energie, Bürgschaften bis hin zur Beratung sind in der Broschüre ebenfalls auf den neuesten Stand gebracht worden. Ein wesentliches Ziel unserer Wirtschaftspolitik, speziell im Rahmen der Mittelstandsinitiative, ist die Förderung von Wachstum und Beschäftigung im Mittelstand. Die Bundesregierung trägt mit zahlreichen Maßnahmen dazu bei, dass mittelständische Unternehmen auch künftig zu den Erfolgsfaktoren für Deutschland zählen. So sorgt die Existenzgründungsoffensive für eine neue Kultur der Selbständigkeit. Außerdem verbessern wir die Mittelstandsfinanzierung für mehr Investitionen, mobilisieren Wagniskapital für Innovationen und schaffen mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen. Diese Maßnahmen sind Teil eines 25-Mrd.-Euro- Wachstumspaketes, das die Bundesregierung beschlossen hat, um konkrete Impulse für mehr Wachstum, Beschäftigung und Innovation zu geben. Übersichtlich und praxisnah weist die neue Broschüre den Nutzern schnell den richtigen Weg zu den passenden Förderangeboten und zeigt Kontaktmöglichkeiten zu verschiedenen Experten auf. Das Ministerium für Wirtschaft und Technologie ist und bleibt in Finanzierungsfragen ein wichtiger Ansprechpartner für Existenzgründer und für mittelständische Unternehmen. Nutzen Sie die vielfältigen Förder- und Serviceangebote des Bundes für Investitionen, Innovationen und zusätzliche Arbeitsplätze. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

7 5 A. Förderung von Existenzgründungen Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung (0 bis 2 Jahre) 3 Darlehen besonderer Art Mit dem ERP-Kapital für Gründung bietet das ERP- Sondervermögen Existenzgründern und jungen Unternehmen bis zwei Jahre nach deren Geschäftsaufnahme über die KfW-Mittelstandsbank und unter Einschaltung der Hausbanken eigenkapitalähnliche Mittel in Form langfristiger Nachrangdarlehen an. Gefördert werden Gründungs- bzw. Investitionsvorhaben, die eine nachhaltig tragfähige selbständige Existenz gewerblich oder freiberuflich als Haupterwerb erwarten lassen. Durch den eigenkapitalähnlichen Charakter des Nachrangdarlehens, welches unbeschränkt haftet und für das keine Sicherheiten zu stellen sind, wird sowohl die Eigenkapitalbasis des jungen Unternehmens gestärkt als auch eine Fremdkapitalaufnahme erleichtert. Die Förderung setzt voraus, dass der Antragsteller über eine für das Vorhaben erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügt. ERP-Kapital für Gründung ist vorgesehen für 3 die Gründung einer selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz, für tätige Beteiligungen mit unternehmerischem Einfluss oder für die Übernahme eines Unternehmens. 3 Die Festigung der selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz innerhalb von 2 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. ERP-Kapital für Gründung fördert im Einzelnen 3 betriebsnotwendige Investitionen 3 den Kaufpreis eines Unternehmens oder Unternehmensteiles. (Bei Vorhaben in den alten Ländern und Berlin kann dieser nur in dem Umfang berücksichtigt werden, soweit die Zahlung nicht in das Unternehmen fließt. Fließt der Kaufpreis in das Unternehmen selbst, ist eine Berücksichtigung nur insoweit möglich, wie er zur Finanzierung von nach diesem Programm förderfähigen Investitionen verwendet wird.) 3 Warenlager 3 branchenübliche Markterschließungsaufwendungen Gefördert werden Existenzgründer (= natürliche Personen), die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen. Die Mehrheitsbeteiligung eines anderen Unternehmens (außer Kapitalbeteiligungsgesellschaften) ist grundsätzlich nicht zulässig. Im Übrigen müssen die KMU-Kriterien der EU erfüllt werden. Auf einen Blick Wofür? Unternehmens- größe? Unternehmerkapital: AL + NL Eigenkapital Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes ERP-Kapital für Investitionen Unternehmen Gewerbe, Industrie, Fremdenver- Gründung (0 bis 2 Jahre) Warenlager kehr, Freie Berufe (einschl. Heilberufe) Markterschließung Unternehmerkapital: AL + NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes ERP-Kapital für Wachstum Warenlager Unternehmen Gewerbe, Industrie, Fremdenver- (2 bis 5 Jahre) kehr, Freie Berufe (einschl. Heilberufe) Startgeld AL + NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Warenlager Unternehmen Gewerbe, Industrie, Fremdenver- Betriebsmittel kehr, Freie Berufe (einschl. Heilberufe) Mikrodarlehen AL + NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Warenlager Unternehmen Gewerbe, Industrie, Fremdenver- Betriebsmittel kehr, Freie Berufe (einschl. Heilberufe)

8 6 Förderung von Existenzgründungen 15 % der gesamten Investitionssumme sollte der Antragsteller für das Vorhaben aus eigenen Mitteln erbringen (in den Neuen Bundesländern mindestens 7,5 %). Die Eigenmittel lassen sich mit dem Nachrangdarlehen auf maximal 40 % des Kapitalbedarfs anheben, wobei der Höchstbetrag bei pro Antragsteller liegt. Der Rest wäre durch die Hausbank zu finanzieren. Bei Festigungsinvestitionen in den Neuen Bundesländern und Berlin (Ost) kann das ERP-Kapital für Gründung unter Anrechnung anderer öffentlicher Mittel gegebenenfalls auf bis zu 75 % der förderfähigen Kosten, aber höchstens 40 % des Eigenkapitals, aufgestockt werden. Höchstbetrag: Euro je Antragsteller Sicherheiten: keine In den ersten vier Jahren wird der Zinssatz um eine bestimmte Anzahl von Prozentpunkten verbilligt und steigt nach derzeitigem Stand unabhängig vom jeweiligen Risiko von 0 % im ersten Jahr auf 5 % im vierten Jahr. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beträgt maximal 15 Jahre, wobei nach spätestens sieben Jahren mit der Tilgung begonnen werden muss. Das Programm ERP-Kapital für Gründung (0 bis 2 Jahre) wird von der KfW Mittelstandbank (s. Adressen) durchgeführt. Die Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht werden. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Mittelstandsbank. Die Mittel müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Wachstum (2 bis 5 Jahre) 3 Darlehen Mit dem ERP-Kapital für Wachstum soll die Förderlücke im Mezzanine-Bereich zwischen Gründern und gestandenen Mittelständlern geschlossen werden. Langfristige Nachrangfinanzierungen mit Eigenkapitalfunktion werden kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern, deren Geschäftsaufnahme mehr als zwei und höchstens fünf Jahre zurückliegt, durch die KfW Mittelstandsbank über die Hausbanken angeboten. Das Unternehmen bzw. die freiberufliche Tätigkeit müssen am Markt etabliert und kreditwürdig sein sowie eine noch ausreichende Bonität und positive Zukunftsaussichten aufweisen. Typische Finanzierung mit Förderprogrammen Mikrodarlehen bzw. StartGeld Ein geringer Finanzierungsbedarf kann vollständig durch das Mikrodarlehen (bis Euro) oder das StartGeld (bis Euro) der KfW Mittelstandsbank gedeckt werden. Alternative für größere Finanzierungssummen: Baustein 1: Eigenkapital Jeder Gründer sollte Eigenmittel im Rahmen seiner Möglichkeiten einsetzen. Wenn das Programm Unternehmerkapital ERP-Kapital für Gründung zur Finanzierung herangezogen wird, muss der Existenzgründer in den alten Ländern mindestens 15 % und in den Neuen Ländern mindestens 7,5 % durch eigenes Geld abdecken können. Baustein 2: Unternehmerkapital ERP-Kapital für Gründung (Unternehmensalter 0 bis 2 Jahre) Da Gründer meist deutlich mehr Eigenkapital für die gesamte Finanzierung benötigen als sie selbst aufbringen können, stockt das Unternehmerkapital ERP-Kapital für Gründung das Eigenkapital auf maximal 40 % der Finanzierungssumme auf. Baustein 3: KfW-Unternehmerkredit Mit dem Unternehmerkredit können nun bis zu 100 % der Finanzierungssumme abgedeckt werden. Baustein 4: Hausbankdarlehen Sollte im Finanzierungsplan noch eine Lücke entstehen, so wird diese durch ein Hausbankdarlehen geschlossen.

9 7 Mit dem ERP-Kapital für Wachstum (2 bis 5 Jahre) lassen sich Investitionen in Deutschland mitfinanzieren, die betriebsnotwendig sind und dem Finanzierungsanteil des Antragstellers entsprechen. Dazu zählen: 3 Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten 3 Betriebs- und Geschäftsausstattung (Sachanlageinvestitionen) 3 Warenlager 3 Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung Gefördert werden natürliche Personen bzw. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Definition der Europäischen Kommission erfüllen. Dazu zählen: 3 Inhaber bzw. geschäftsführende Gesellschafter mit mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und der erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikation für das Investitionsvorhaben ihres Unternehmens. Die Mehrheitsbeteiligung eines anderen Unternehmens (außer Kapitalbeteiligungsgesellschaften) ist grundsätzlich nicht zulässig. 3 Freiberuflich Tätige (einschließlich Heilberufe) 3 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Voraussetzung für eine Förderung aus dem Programm ERP-Kapital für Wachstum ist, dass die unternehmerische Tätigkeit vor mehr als zwei, aber höchstens fünf Jahren aufgenommen wurde. Eine Kofinanzierung der Investitionen durch Mittel der Hausbank ist bei diesem Förderprodukt obligatorisch. Der Einsatz von Eigenmitteln ist jedoch nicht notwendig. Maximal 40 % der Bemessungsgrundlage sind aus dem ERP-Kapital für Wachstum ohne Sicherheiten und unter der Voraussetzung finanzierbar, dass die Hausbank einen Finanzierungsanteil in wenigstens gleicher Höhe (Laufzeit entsprechend der Nutzungsdauer des Investitionsgutes, mindestens fünf Jahre) leistet. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beträgt maximal 15 Jahre, wobei die ersten sieben Jahre tilgungsfrei sind. Die Hausbank ist von der Haftung freigestellt. Der Kredithöchstbetrag liegt bei pro Investitionsvorhaben eines Antragstellers. Der zu entrichtende Zinssatz für dieses Nachrangdarlehen wird risikodifferenziert in Abhängigkeit der Bonitätsklasse des Endkreditnehmers festgelegt. Das Programm ERP-Kapital für Wachstum (2 bis 5 Jahre) wird von der KfW Mittelstandsbank (s. Adressen) durchgeführt. Die Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht werden. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Mittelstandsbank. Die Mittel müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. KfW-Startgeld Die KfW bietet Existenzgründern Startgeld-Darlehen an. Finanziert werden in diesem Fall Gründungsvorhaben, deren Finanzierungsbedarf Euro nicht übersteigt. Finanziert werden Investitionen, auch Betriebsmittel, und zwar bis zu 100 %. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn das geplante Unternehmen zunächst als Nebenerwerb geführt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass das geförderte Unternehmen mittelfristig auf einen Vollerwerbsbetrieb ausgerichtet ist. Gefördert werden Existenzgründer (= natürliche Personen, die über die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen verfügen sowie kleine Unternehmen). Der Antragsteller darf allerdings nicht schon selbständig tätig sein. Gefördert werden Gründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe (einschließlich der Heilberufe).

10 8 Förderung von Existenzgründungen Höchstbetrag: Euro Mindestbetrag: keiner Sicherheiten: Sind Sicherheiten vorhanden, müssen sie auch zur Absicherung des Darlehens mit herangezogen werden. Allerdings kann ein Darlehen auch bewilligt werden, wenn die Sicherheiten nicht ausreichen. Die KfW wird die Hausbank obligatorisch zu 80 % von der Haftung freistellen. Eine Kombination mit den anderen hier beschriebenen Existenzgründungsprogrammen ist nicht möglich. (Ausnahme: Förderung durch die Agentur für Arbeit, z. B. Überbrückungsgeld) Die Anträge an die KfW müssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt werden, die die gesamte Finanzierung dann auch abwickelt. Als Hausbanken werden auch die Landesförderinstitute akzeptiert. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW. Die Mittel des KfW-Startgelds müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. KfW-Mikrodarlehen Die KfW-Mikrodarlehen dienen der Finanzierung von Neugründungen (auch Kleinstgründungen ), Betriebsübernahmen durch Kauf oder Pacht, tätigen Beteiligungen an Unternehmen und Festigungsmaßnahmen bis zu drei Jahre nach Aufnahme der Selbständigkeit. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel bis zu 100 %. Das geplante Unternehmen kann auch zunächst im Nebenerwerb geführt werden, wenn es mittelfristig zum Haupterwerb wird. Gefördert werden Existenzgründer (= natürliche Personen), insbes. Arbeitslose, die kaufmännisch und fachlich für das Vorhaben qualifiziert sind, ferner bestehende kleine Unternehmen mit max. 10 Beschäftigten. Das Mittelstandsbank-Mikrodarlehen dient der Finanzierung von gewerblichen und freiberuflichen Vorhaben (einschl. Heilberufe). Förderbeispiele Beispiel 1 Ein junger Schreinermeister übernimmt einen bereits bestehenden Betrieb, um sich eine eigene Existenz aufzubauen. Dazu soll der Betrieb anschließend grundlegend modernisiert werden. Ein Geselle wird neu eingestellt. Der Kaufpreis beträgt Euro. Für Umbauten, Maschinen, Geräte und Fahrzeuge werden weitere Euro fällig, Euro verschlingt das erste Warenlager. Mit Hilfe von Euro Eigenkapital (15 %) und Euro (25 %) Fördermitteln aus dem Programm Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung sowie Euro (60 %) aus dem KfW-Unternehmerkredit kann das Vorhaben von insgesamt Euro zu 100 % finanziert werden. Beispiel 2 Ein Existenzgründer möchte eine Autolackiererei errichten. Sein Investitionsplan enthält Sachinvestitionen (Grundstück, Gebäude und Maschinen) in Höhe von Euro sowie Waren in Höhe von Euro. Er selbst kann Euro Eigenmittel (15 %) einsetzen. Daneben enthält sein Finanzierungsplan Fördermittel aus dem Programm Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung in Höhe von Euro (25 %). Mit dem KfW-Unternehmerkredit können nun unter Berücksichtigung der anderen Fördermittel bis zu 100 % der gesamten Finanzierungssumme abgedeckt werden; d. h. aus diesem Programm werden Fördermittel in Höhe von Euro (60 %) bereitgestellt. Beispiel 3 Ein Arzt eröffnet eine Praxis. Für kleine Umbaumaßnahmen, eine Praxiseinrichtung, Computer, Maschinen, Geräte und Verbrauchsmaterial benötigt er Euro. Mit Euro Eigenkapital, Euro ERP-Kapital für Gründung sowie Euro aus dem Unternehmerkredit werden die Investitionen finanziert. Daneben vervollständigt ein Darlehen aus dem Programm Unternehmerkredit- Betriebsmittel in Höhe von Euro die Finanzierung für Betriebsmittel.

11 9 Höchstbetrag: Euro Darlehen. Der Investitionsbetrag kann über Euro liegen, wenn der darüber hinausgehende Betrag aus eigenen Mitteln finanziert wird. Sicherheiten: Sind Sicherheiten vorhanden, müssen sie auch zur Absicherung des Darlehens herangezogen werden. Allerdings kann ein Darlehen auch bewilligt werden, wenn die Sicherheiten nicht ausreichen. Die KfW wird die Hausbank obligatorisch zu 80 % von der Haftung freistellen. Eine Kombination mit den anderen hier beschriebenen Existenzgründungsprogrammen ist nicht möglich. (Ausnahme: Förderung durch die Agentur für Arbeit, z. B. Überbrückungsgeld) Die Anträge sind bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) einzureichen, die die gesamte Finanzierung abwickelt. Als Hausbanken werden auch die Landesförderinstitute akzeptiert. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW. Das KfW-Mikrodarlehen muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Mikro 10 Seit März 2005 wird das Förderangebot des BMWi speziell für Vorhaben mit einem besonders geringen Investitionsbedarf durch den Förderkredit Mikro 10 ergänzt. 3 Mit dieser neuen Variante des Mikrodarlehens können Vorhaben ab bis zu einem Höchstkreditbetrag von finanziell begleitet werden. 3 Die Darlehenslaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre und maximal fünf Jahre, wobei die ersten sechs Monate tilgungsfrei bleiben. 3 Erfahrungen aus dem Bereich Mikrolending zeigen, dass insbesondere Beratung eine maßgebliche Erfolgsgröße für Kleingründungen darstellt. 3 Insofern kann die Finanzierung von einer qualifizierten Beratung begleitet werden.

12 10 B. Förderung von Investitionen 1. Steuerliche Hilfen Die Bundesregierung setzt die Wirtschaftsförderung für die Neuen Bundesländer auf hohem Niveau fort. Im Wesentlichen wird die steuerliche Investitionsförderung von 2005 bis 2006 durch Zulagen geregelt. Die Förderung konzentriert sich auf Erstinvestitionen für das Verarbeitende Gewerbe und produktionsnahe Dienstleistungen. Investitionszulage Die Investitionszulage (Investitionszulagengesetz 2005 in der Neufassung vom 30. September 2005, BGBL. S wird für neue abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des betrieblichen Anlagevermögens (z. B. Maschinen) gewährt, die nicht mehr als 10 % privat genutzt werden sowie fünf Jahre im Fördergebiet und einem begünstigten Wirtschaftszweig bleiben. Gefördert werden auch die langfristige Nutzung (z. B. Leasing) sowie betrieblich verwendete Gebäudeneubauten. Gefördert werden Investitionen in Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes und bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen bis zum Jahr Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme der Investitionszulage. Unterschiedliche Fördersätze gelten in der Arbeitsmarktregion Berlin (Berlin und angrenzendes Umland) sowie im Randgebiet zu Polen und der Tschechischen Republik für Erstinvestitionen. Auf einen Blick Wofür? Unternehmens- größe? Steuerliche Hilfen Investitionszulage NL + Investitionen Kleine, mittlere und Steuerpflichtige Berlin größere Unternehmen Sonderabschreibungen AL + NL Investitionen Kleine und mittlere Steuerpflichtige und Ansparabschreibungen Unternehmen Regionalpolitische Hilfen GA Verbesserung der AL + NL Investitionen Kleine, mittlere und Unternehmen der gewerblichen Wirtregionalen Wirtschafts- größere Unternehmen schaft, einschließlich des Fremdenverstruktur kehrsgewerbes sowie Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen ERP-Regionalförder- AL + NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes programm Unternehmen Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr, (besondere Festlegung) Freie Berufe (außer Heilberufe) in Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe (GA) Weitere Mittelstandsprogramme Unternehmerkredit AL + NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Warenlager Unternehmen Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr, Freie Berufe (einschließlich Heilberufe) Unternehmerkredit AL + NL Betriebsmittel Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Betriebsmittel Unternehmen Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr, Freie Berufe (einschließlich Heilberufe) Unternehmerkapital: Kapital AL + NL Investitionen, Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes für Arbeit und Investitionen Betriebsmittel Unternehmen Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr, (über 5 Jahre) (Darlehen) Freie Berufe (einschließlich Heilberufe) Hinweis: Weitere Hilfen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen durch Beteiligungen s. Kapitel F Chancen- und Beteiligungskapital.

13 11 Im Einzelnen gibt es beispielsweise folgende Investitionszulagen (Fördersätze in % der Bemessungsgrundlage; siehe auch die BMWi-Förderdatenbank unter ,5 % für Erstinvestitionen (25 % für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe und bei bestimmten produktionsnahen Dienstleistungen. Besonderheiten: erhöhte Randgebietsförderung 15 % bzw. 27,5 %; gesonderte Förderung für Arbeitsmarktregion Berlin 12,5 % bzw. 20 %). Investitionszulagen sind auch dann im Rahmen der Höchstfördersätze möglich, wenn Zuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Anspruch genommen werden. Ansprechpartner sind die örtlichen Finanzämter (Antragsformulare mit ausführlichen Erläuterungen) und Ihr Steuerberater. Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen für KMU Über die übliche lineare oder degressive Abschreibung hinaus gibt es für kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit, Sonderabschreibungen für die Anschaffung oder Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) steuerlich geltend zu machen: in Höhe von insgesamt 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Hierfür ist zuvor jedoch eine Rücklage von max. 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Ansparabschreibung) zu bilden: für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abschreibungsfähigen, beweglichen Wirtschaftsgütern. Diese Rücklage wird bei der Unternehmensbilanz nicht dem Unternehmensgewinn zugeschlagen. Für Existenzgründer gelten folgende Sonderregelungen: 3 Der Höchstbetrag der Rücklage wird von Euro auf Euro verdoppelt 3 die Rücklage kann für eine Zeit von fünf Jahren statt zwei Jahren beibehalten werden 3 falls die geplante Investition nicht durchgeführt wird, wird auf einen Gewinnzuschlag verzichtet. Gefördert werden Steuerpflichtige im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes. Bei Gesellschaften im Sinne des 15 Einkommensteuergesetz (z. B. bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften) bezieht sich der Anspruch auf Investitionszulage nicht auf die Gesellschafter, sondern auf die Gesellschaft. Bei Betrieben, die Sonderabschreibungen und/oder Ansparabschreibungen nutzen möchten, darf zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes das Betriebsvermögen nicht mehr als Euro betragen. Alternative: Es erfolgt eine Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung. Zudem muss das betreffende Wirtschaftsgut 3 im Jahr der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und/oder Ansparabschreibungen im betreffenden Betrieb ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden und 3 mindestens ein Jahr nach seiner Anschaffung oder Herstellung in einer inländischen Betriebsstätte dieses Betriebes verbleiben. Sowohl Sonderabschreibung als auch die Ansparabschreibung sind bei der betrieblichen Gewinnermittlung im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen. Fragen Sie Ihren Steuerberater.

14 12 Förderung von Investitionen 2. Regionalpolitische Hilfen GA Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Mit GA-Mitteln (GA = Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ) können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Fremdenverkehrsgewerbes gefördert werden. Das gilt für die Errichtung einer Betriebsstätte, die Erweiterung einer Betriebsstätte, die Umstellung oder grundlegende Rationalisierung/ Modernisierung einer Betriebsstätte, den Erwerb einer stillgelegten oder von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (Zuschüsse regional differenziert zwischen 7,5 % und 50 %). Gefördert wird darüber hinaus der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Zuschuss bis zu 90 %). Ergänzend bestehen Fördermöglichkeiten für nichtinvestive Unternehmensaktivitäten, u. a. Schulung, Beratung, Humankapitalbildung, angewandte FuE sowie für Regionalmanagement-Vorhaben, Kooperationsnetzwerken, Clustermanagement-Projekten und zur Erstellung von Regionalen Entwicklungskonzepten. Gefördert werden Investitionen im Fördergebiet der GA gelegener Betriebsstätten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Produkte bzw. Dienstleistungen überwiegend überregional abgesetzt werden sowie private oder kommunale Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen. Zum Fördergebiet der GA gehören die Neuen Länder und Berlin sowie bestimmte strukturschwache Gebiete in den alten Ländern. Für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gilt im Einzelnen: In den GA-Fördergebieten können die förderfähigen Investitionskosten durch einen Investitionszuschuss aus GA-Mitteln unter Einschluss anderer Fördermittel gefördert werden: 3 A-Fördergebiete (strukturschwächste Regionen in den Neuen Ländern) 3 kleine und mittlere Unternehmen: bis zu 50 % 3 sonstige Unternehmen: bis zu 35 % 3 B-Fördergebiete (strukturstärkere Regionen in den Neuen Ländern) 3 kleine und mittlere Unternehmen: bis zu 43 % 3 sonstige Unternehmen: bis zu 28 % 3 C-Fördergebiete (Förderregionen in den alten Ländern) 3 kleine und mittlere Unternehmen: bis zu 28 % 3 sonstige Unternehmen: bis zu 18 % 3 D-Fördergebiete (Förderregionen in den alten Ländern); Betriebsstätten von KMU: 3 kleine Unternehmen: bis zu 15 % 3 mittlere Unternehmen: bis zu 7,5 % 3 sonstige Unternehmen: maximal Euro (Gesamtbeitrag innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten Beihilfe). 3 E-Fördergebiete (seit dem 01. Januar 2004 neu hinzugekommene Fördergebiete zur Kompensierung von Differenzen zwischen Gebieten mit hoher Förderpräferenz und Gebieten ohne bzw. geringer Förderung), die Förderhöhe entspricht der des D-Fördergebietes: 3 kleine Unternehmen: bis zu 15 % 3 mittlere Unternehmen: bis zu 7,5 % 3 sonstige Unternehmen: maximal Euro (Gesamtbeitrag innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten Beihilfe). Für die Durchführung der GA-Förderung sind ausschließlich die Länder zuständig. Den Ländern ist es überlassen, räumliche Schwerpunkte in der Förderung unter Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse und Prioritäten zu bestimmen und die Förderung auf besonders beschäftigungswirksame Investitionen zu konzentrieren. Dazu erlassen die Länder landesspezifische Förderrichtlinien. Investoren wird daher empfohlen, sich möglichst frühzeitig vor Beginn eines Investitionsvorhabens bei den zuständigen Stellen des Landes über die einzelnen Förderbedingungen zu informieren.

15 13 Anträge müssen an die Wirtschaftsministerien der Länder bzw. Stellen, die von diesen dazu benannt werden, gestellt werden (s. Adressen). Die GA-Investitionszuschüsse müssen vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Handwerk, Handel, Dienstleistungen) mit einem Umsatz bis 50 Mio. Euro und Freie Berufe (mit Ausnahme der Heilberufe). Existenzgründer werden im ERP-Unternehmerkapitalprogramm gefördert. Finanzierungsanteil: Das ERP-Regionalförderprogramm kann maximal drei Viertel der förderfähigen Investitionskosten abdecken. Höchstbetrag: Der Kredithöchstbetrag liegt in der Regel bei Euro. Diese Obergrenze kann bei besonderen Vorhaben (z. B. mit hohen Arbeitsplatzeffekten) bis zu 3 Mio. Euro überschritten werden. Sicherheiten: Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt. Möglich sind auch Bürgschaften der Bürgschaftsbanken. Das ERP-Regionalförderprogramm wird von der KfW Förderbank (s. Adressen) durchgeführt. Die Anträge an die KfW müssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt werden, die die gesamte Finanzierungsbeispiel (ERP-Regionalförderprogramm) Für Infrastrukturförderung gilt im Einzelnen: Der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur kann gefördert werden, soweit dies für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft förderlich ist. Die Förderung kann bis zu 90 % (Brutto) der förderfähigen Kosten betragen. Dabei muss eine angemessene Eigenbeteiligung des Trägers an den förderfähigen Kosten sichergestellt sein. Kosten des Grunderwerbs und Maßnahmen zu Gunsten des großflächigen Einzelhandels sind nicht förderfähig. Als Träger solcher Maßnahmen werden vorzugsweise öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinden und Gemeindeverbände) gefördert. Träger können aber auch natürliche und juristische Personen sein, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind (siehe auch unter arbeitsmarktpolitischen Hilfen Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung). ERP-Regionalförderprogramm a) Neue Länder und Berlin Das ERP-Regionalförderprogramm bietet langfristige Darlehen mit günstigen Festzinssätzen für gewerbliche Investitionen in den Neuen Ländern und Berlin an. Gefördert werden mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Vorhaben: Erweiterung einer Papierfabrik in Wittenberg Rechtsform/Inhaber: GmbH, Familienmitglieder Investitionsplan: Euro Grundstück Gebäude Maschinen Ausrüstung Summe: Finanzierungsplan: Euro ERP-Mittel Investitionszuschuss Hausbankkredit Eigenmittel Summe:

16 14 Förderung von Investitionen Finanzierung dann auch abwickelt. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Förderbank. Die Mittel müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. insgesamt 100 % der förderfähigen Investitionskosten (siehe Beispiel Kombinationsmöglichkeiten) aufstocken. Höchstbetrag: Der Kredithöchstbetrag liegt bei Euro. Sicherheiten: Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt. Möglich sind auch Bürgschaften der Bürgschaftsbanken. ERP-Regionalförderprogramm b) Alte Länder Das ERP-Regionalförderprogramm bietet langfristige Darlehen mit zinsgünstigen Festzinssätzen für gewerbliche Investitionen in den alten Ländern an. Gefördert werden aber nur Maßnahmen in den Förderregionen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Diese Maßnahmen dürfen nicht gleichzeitig mit Investitionszuschüssen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur kombiniert werden. Welche Investitionsorte im Einzelnen zu diesen Gebieten gehören, lässt sich bei den Kundenberatern der Banken und Sparkassen oder bei der KfW (s. Adressen) erfragen. Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Finanzierungsanteil: Das ERP-Regionalförderprogramm kann maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken. In vielen Fällen werden das ERP-Regionalförderprogramm und das KfW-Unternehmerkreditprogramm kombiniert. Der KfW- Unternehmerkredit kann den 50%igen Finanzierungsanteil aus dem ERP-Regionalprogramm auf Das ERP-Regionalprogramm wird von der KfW Förderbank (s. Adressen) durchgeführt. Die Anträge an die KfW müssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt werden, die die gesamte Finanzierung dann auch abwickelt. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW. Die Mittel müssen vor Vorhabensbeginn beantragt werden. 3. Weitere Mittelstandsprogramme KfW-Unternehmerkredit Mit dem Unternehmerkredit fördert die KfW Mittelstandsbank Investitionen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Mio. Euro mit zinsgünstigen langfristigen Darlehen. Der Unternehmerkredit ist vorgesehen für Investitionen in Deutschland, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen: 3 Grundstücke und Gebäude 3 Baumaßnahmen 3 Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen

17 15 3 Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers 3 Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss. 3 Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe (einschließlich Heilberufe), die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen. 3 freiberuflich Tätige (einschließlich Heilberufe) 3 in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet. Sofern im Gesellschafterkreis des Antragstellers mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind, ist eine Förderung ausgeschlossen. 3 natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro. Der Unternehmerkredit kann bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 10 Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Für Investitionsvorhaben, bei denen mindestens 2 / 3 der förderfähigen Kosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen, ist sogar eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren möglich. Der Programmzinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Er gilt für 10 Jahre, kann für die gesamte Kreditlaufzeit fest- Kombinationsmöglichkeiten Beispiel 1 (alte Länder): Kombination ERP-Regionalförderprogramm mit dem KfW-Unternehmerkredit Eine Bäckerei im Fördergebiet alte Länder will eine Filiale eröffnen. Dafür wird eine neue Ladeneinrichtung gekauft. Außerdem wird für die Kapazitätserweiterung auch die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs notwendig. Da hier ein Darlehen aus dem ERP-Regionalförderprogramm in Frage kommen kann, macht es Sinn, den Förderhöchstbetrag dieses Programms (50 % in den alten Bundesländern) auszuschöpfen und den KfW-Unternehmerkredit ergänzend einzusetzen. Investitionsplan: Euro Fahrzeug Einrichtungen Beispiel 2 (neue Länder): Kombination ERP-Regionalförderprogramm mit dem KfW-Unternehmerkredit Ein Handelsbetrieb in Erfurt installiert ein neues Lager, Investitionskosten: 1,5 Mio. Euro Finanzierungsplan: Euro ERP-Regionalförderprogramm KfW-Unternehmerkredit und/oder Hausbankdarlehen und/oder Eigenmittel Investitionsplan: Euro Warenlager Finanzierungsplan: Euro ERP-Regionalförderprogramm (bis zu 75 % der förderfähigen Investitionskosten, i.d.r. max Euro) KfW-Unternehmerkredit

18 16 Förderung von Investitionen geschrieben werden und bietet so für den Kreditnehmer eine sichere Kalkulationsgrundlage. Die Darlehen sind vom Kreditnehmer banküblich zu besichern, wobei Form und Umfang der Sicherheiten zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart werden (u. a. Bürgschaften der Bürgschaftsbanken). Der Unternehmerkredit wird von der KfW Mittelstandsbank (s. Adressen) gewährt. Die Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht werden. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Mittelstandsbank. Der Unternehmerkredit muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro. Der Unternehmerkredit Betriebsmittel kann bis zu 100 % des förderfähigen Finanzierungsbedarfs abdecken. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu sechs Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Die Darlehen sind vom Kreditnehmer banküblich zu besichern, wobei Form und Umfang der Sicherheiten zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart werden (u. a. Bürgschaften der Bürgschaftsbanken). Der Zinssatz ist risikoorientiert. Der Unternehmerkredit Betriebsmittel wird von der KfW Mittelstandsbank (s. Adressen) gewährt. Die Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht werden. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Mittelstandsbank. Der Unternehmerkredit Betriebsmittel muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. KfW-Unternehmerkredit Betriebsmittel Darlehen mit günstigen Festzinssätzen aus dem Programm Unternehmerkredit Betriebsmittel können zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe bzw. zur Finanzierung von Betriebsmitteln eingesetzt werden. Gefördert werden mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen), deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht übersteigt. Die Förderung setzt jedoch voraus, dass die antragstellenden Unternehmen / Freiberufler grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten aufweisen. Dies ist von der Hausbank ausdrücklich zu bestätigen. Förderbeispiele KfW-Unternehmerkredit Betriebsmittel Beispiel 1 Durch Forderungsausfälle kommt es bei einem Unternehmen zu vorübergehenden Liquiditätsengpässen. Die Wettbewerbsfähigkeit wird dadurch nicht grundsätzlich beeinträchtigt. Mit dem Unternehmerkredit Betriebsmittel sollen anstehende Zahlungsverpflichtungen beglichen werden, um den Kontokorrentrahmen zu entlasten. Beispiel 2 Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit lässt sich ein Betrieb zertifizieren. Dabei fallen neben den Kosten für einen externen Gutachter und kleineren Investitionen in erster Linie interne Kosten für Personal an. Aus dem Unternehmerkredit Betriebsmittel werden sämtliche im Zusammenhang mit der Zertifizierung entstehenden Kosten bezahlt.

19 17 KfW-Unternehmerkapital: Kapital für Arbeit und Investitionen Die Antragsteller müssen seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sein (Aufnahme der Geschäftstätigkeit) und über eine ausreichende Bonität verfügen, d. h. positive Zukunftsaussichten aufweisen und insgesamt kreditwürdig sein. Das Programm Kapital für Arbeit und Investitionen richtet sich an etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler, deren Geschäftsaufnahme bereits mehr als fünf Jahre zurückliegt. Gefördert werden alle Investitionen in Deutschland, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und mit denen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Dazu zählen z. B. Grundstücke und Gebäude, Baumaßnahmen, Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens bzw. der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Darüber hinaus können Betriebsmittel anteilig in Höhe von 20 % der geförderten Investitionskosten durch Kapital für Arbeit und Investitionen finanziert werden. Der zu erwartende Beschäftigungseffekt der Investitionen ist durch den Antragsteller nachzuweisen. Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere in- und ausländische Unternehmen / freiberuflich Tätige, die in Deutschland investieren sowie kleine und mittlere deutsche Unternehmen / freiberuflich Tätige, die im Ausland investieren. Dazu zählen: 3 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet. 3 Freiberuflich Tätige (einschließlich Heilberufe) Die Antragsteller erhalten ein integriertes Finanzierungspaket, welches zu jeweils 50 % aus einem klassischen Darlehen (Hausbank-Obligo) und aus einem Nachrangdarlehen (KfW-Obligo und ohne Sicherheiten) besteht. Für die Nachrangtranche müssen vom Endkreditnehmer keine Sicherheiten gestellt werden und die Hausbank bleibt von der Haftung befreit. Beide Tranchen sind fest miteinander verkoppelt und haben eine identische Laufzeit von 10 Jahren, unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der tilgungsfreien Anlaufjahre. So muss bei der Fremdkapitaltranche bereits spätestens nach zwei Jahren mit der Tilgung begonnen werden, während die Nachrangtranche sieben Jahre tilgungsfrei bleibt. Die Zinssätze sind für beide Tranchen während der gesamten Laufzeit fest. Der Zinssatz gestaltet sich risikodifferenziert in Abhängigkeit der Bonität des Endkreditnehmers. Pro Vorhaben eines Antragsstellers können max. 4 Mio. also jeweils 2 Mio. Fremdkapital- und Nachrangtranche beantragt werden. Das Programm Kapital für Arbeit und Investitionen (über fünf Jahre) wird von der KfW Mittelstandsbank (s. Adressen) durchgeführt. Die Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht werden. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Mittelstandsbank. Das Kapital für Arbeit und Investitionen muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

20 18 C. Umweltprogramme, Energieeinsparung, Erneuerbare Energien 1. Umweltprogramme ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm Das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bietet langfristige Darlehen mit günstigen Festzinssätzen für Maßnahmen zur 3 Luftreinhaltung (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterung) 3 Abwasserreinigung 3 Abfallverwertung und Abfallbeseitigung 3 Energieeinsparung und rationellen Energieverwendung sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien. Insbesondere werden auch solche Investitionen gefördert, durch die Umweltbelastungen im Produktionsprozess (integrierter präventiver Umweltschutz) von vornherein vermieden oder wesentlich vermindert werden. Gefördert werden in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, freiberuflich Tätige sowie Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (PPP-Modelle). Finanzierungsanteil: Der Finanzierungsanteil beträgt i. d. R. 50 %; Unternehmen, welche die KMU-Kriterien der EU erfüllen, können bis zu 75 % der förderfähigen Investitionskosten (ohne MwSt.) finanziert bekommen. Höchstbetrag: Der Kredithöchstbetrag liegt in den Neuen Ländern und Berlin i. d. R. bei 1 Mio. Euro und in den alten Bundesländern i. d. R. bei Euro. Bei Vorhaben von besonderer umweltpolitischer Bedeutung ist die Überschreitung des Höchstbetrages möglich. Sicherheiten: Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt. Möglich sind auch Bürgschaften der Bürgschaftsbanken. Auf einen Blick Wofür? Unternehmens- größe? Umweltprogramme ERP-Umweltprogramm AL + NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Umweltschutz Unternehmen Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr, Energie- werden besonders Freie Berufe einsparung gefördert KfW-Umweltprogramm AL + NL Investitionen Kleine und mittlere Handwerk, Handel, verarbeitendes Umweltschutz Unternehmen Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr, Energie- werden besonders Freie Berufe (einschließlich Heilberufe), einsparung gefördert Betreiber- und Kooperationsmodelle, Unternehmen, an denen die öffentliche Hand, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind Energieeinsparung Energieeinsparberatung AL + NL Beratung Privatpersonen u. kleine und mittlere vor Ort Energie- Unternehmen als Eigentümer von einsparung Wohngebäuden, Privatpersonen KfW-CO 2 -Gebäudesanierungs- AL + NL Investitionen zur Träger der Investitionsmaßnahme programm Sanierung von (Private, Unternehmen, Kommunen) Wohngebäuden Erneuerbare Energien Förderung erneuerbarer AL + NL Investitionen Träger der Investitionsmaßnahme Energien Nutzung erneuerbarer Energien

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