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1 zwischen softeis-mieten.de, vertreten durch Herrn Sebastian Althüser-Nüsse (Name) Römerwall 4, Bramsche (Anschrift) im Folgenden Vermieter genannt und (Name) (Rechnungsanschrift) (Lieferanschrift) + (Handynummer, z.b. für die Spedition) (Personalausweisnummer / Firmenstempel) (Bankverbindung für die Rückzahlung der Kaution) im Folgenden Mieter genannt

2 [2] 1 Angebote Angebote sind grundsätzlich freibleibend bis zur beiderseitigen schriftlichen Bestätigung. 2 Mietsache Gegenstand der Nutzungsvereinbarung ist die Vermietung einer Fun Food Maschine für den Zeitraum vom bis. 3 Mietzins Der Mietzins für den oben genannten Zeitraum beträgt EUR inklusive Mehrwertsteuer. Darin sind folgende Leistungen enthalten: Der gesamte Mietzins ist spätestens sieben Tage vor Übergabe der Mietsache (bis zum ) vom Mieter an den Vermieter auf folgende Bankverbindung zu entrichten: 4 Kaution Die Kaution für die Mietsache beträgt 350 EUR und ist ebenfalls im Voraus (bis zum ) auf das zuvor in 3 genannte Konto zu entrichten oder alternativ bei der Abholung beim Vermieter zu hinterlegen. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.b. Beschädigung der Mietsache, besteht. 5 Pflichten des Mieters (1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere, die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.ä.), zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren. Das Mietobjekt darf weder vom Mieter noch von dritten Personen geöffnet oder repariert werden. S. 2

3 [3] (2) Der Mieter verpflichtet sich insbesondere, - die gesetzlichen und sonstigen Vorschriften (z.b. Unfallverhütung, Arbeitsschutz, ) zu beachten, - das Mietgerät nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger betäubender Mittel zu bedienen; - das Mietgerät vor Überbeanspruchung zu schützen; - das Mietgerät vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesenen Personals bzw. von Kindern, zu schützen; - das Mietgerät gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung Dritter sowie gegen Witterungseinflüsse zu schützen. (3) Ist das Mietgerät ein Pizzaofen: Der Mieter darf den Pizzaofen nur in gebührendem Abstand zu Brennbarem stellen, damit bei Funkenflug und Strahlungswärme keine Schäden oder Brände entstehen können. Da der Ofen stellenweise heiß werden kann, muss der Mieter den Ofen ständig unter Kontrolle haben und allfällig gefährdete Personen vom Berühren des Ofens abhalten oder den Ofen mit Absperrungen umstellen, so dass derselbe nicht berührt werden kann. Der Mieter stellt den Vermieter insoweit von allen Schadenersatzansprüchen auch dritter Personen frei. (4) Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile. (5) Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich, d.h. noch während des Verbleibs der Mietsache beim Mieter, anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen. (6) Mit der rügelosen Entgegennahme des Mietgegenstandes gehen die Gefahr der Beschädigung, des Verlustes, der ordnungsgemäßen Beförderung sowie der bestimmungsgemäßen Nutzung des Mietgegenstands auf den Mieter über. (7) Eine Untervermietung ist nicht gestattet. (8) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache inklusive sämtlichen Zubehör S. 3

4 [4] (z.b. Transportbox) am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Bei Beschädigungen und / oder Verlust gilt der Wiederbeschaffungswert, nicht der Zeitwert. Der Mieter kommt in diesem Fall für den Ersatz auf. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung in 3 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt. 6 Pflichten des Vermieters (1) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist. (2) Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz zu versenden. Erfolgt eine Versendung auf Wunsch des Mieters, so geschieht dies auf Kosten des Mieters. Für Transportschäden haftet das jeweilige Transportunternehmen. 7 Reinigung (1) Die Mietsache wird vom Vermieter gereinigt übergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Maschinen zur Lebensmittelherstellung vor Inbetriebnahme eine erneute Reinigung bzw. Desinfektion durch den Mieter erfolgen sollte. Für etwaige Schäden, die auf der unterlassenen oder nicht ordnungsgemäß ausgeführten Reinigung/Desinfektion des Gerätes beruhen, haftet der Vermieter nicht. Der Mieter stellt den Vermieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei. (2) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nach Benutzung vollständig zu entleeren und den Eisbehälter mit Wasser auszuspülen und zu reinigen. Erfolgt diese Reinigung nicht, fallen 50,00 Reinigungsgebühren (inklusive Mehrwertsteuer) an. Der Vermieter ist berechtigt, einen höheren Schadensersatz geltend zu machen und nachzuweisen. (3) Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter. S. 4

5 [5] 8 Anlieferung (1) Der Vermieter veranlasst nach dem zeitgerechten Zahlungseingang des Mieters (Mietzins und Kaution) den Transport mit einer Spedition, sofern dies vom Mieter gem. diesem Vertrag beauftragt wurde. Erfolgt die fristgerechte Zahlung gem. 3 und 4 nicht, ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Mietsache zu verschicken. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, Schadensersatz für den Verdienstausfall zu fordern. (2) Es gilt die in diesem Mietvertrag angegebene Lieferadresse des Mieters, welche auch für die Abholung genutzt wird. Eine Änderung ist nicht mehr möglich. Besondere Bedingungen (z.b. Zufahrtswege, Öffnungszeiten, etc.) müssen im Vorfeld mitgeteilt werden. Sämtliche Anlieferungen verstehen sich frei Bordsteinkante. Im Falle von zusätzlich anfallenden Kosten für den Transport auf Grundstücke und in Gebäude gehen diese zu Lasten des Empfängers. Der Mieter trägt die Kosten für (durch fehlerhafte Angaben verursachte) Schwierigkeiten und/oder einen damit evtl. verbundenen Zeitmehraufwand bei der Zustellung durch die ausführende Spedition. (3) Der Mieter ist mit der Weitergabe seiner in diesem Mietvertrag angegebenen Handynummer an die Spedition zwecks Absprachen für die Anlieferung einverstanden. (4) Die Spedition liefert die Mietsache am ersten Miettag oder dem Tag davor im Laufe des Tages an. Eine genaue Uhrzeit kann nicht genannt werden, da die Spedition für die Zustellung verantwortlich ist. Die persönliche Anwesenheit des Mieters oder einer bevollmächtigten Person (z.b. in einem Hotel) ist unbedingt erforderlich. Ist der Mieter nicht anwesend oder kann er nicht durch die Spedition erreicht werden, muss der Mieter die eventuell anfallenden Kosten für eine Neu-Anfahrt durch die Spedition tragen. (5) Der Mieter hat bei der Anlieferung und Abholung für einen ordnungsgemäßen Parkplatz zu sorgen! Die Be- und Entladung durch einen LKW muss ebenerdig gewährleistet sein. (6) Der Vermieter haftet nicht, wenn der Liefertermin bei der Anlieferung und Abholung aufgrund höherer Gewalt wie Streik, Falschlieferung der Spedition, Autounfall oder Naturkatastrophen nicht eingehalten werden kann. Ansprüche der Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. (7) Nach Ablauf der Miete: Der Mieter entfernt alle alten Transportlabel und verpackt die Maschine entsprechend den Hinweisen des Vermieters. Der Mieter klebt den beigefügten Rücksendeschein auf die Transportbox. Der Mieter fotografiert die Transportbox und stellt dem Vermieter die Fotos auf Verlangen zur Verfügung. Der Mieter ist für die Übergabe und die schriftliche Dokumentation der Übergabe der Mietsache an die Spedition ( Übergabebeleg ) verantwortlich. S. 5

6 [6] (8) Die Mietsache wird am ersten, spätestens jedoch am zweiten Werktag nach der Veranstaltung des Mieters im Laufe des Tages durch eine Spedition abgeholt. Die persönliche Anwesenheit des Mieters oder einer bevollmächtigten Person ist unbedingt erforderlich. (9) Der Mieter hat die zusätzlichen Hinweise zur Anlieferung und Abholung im Nachtrag dieses Mietvertrags gelesen und ist mit ihnen einverstanden. Wird die Maschine vom Mieter abgeholt: (1) Der Mieter holt die Eismaschine beim Vermieter ab. (2) Für die Abholung kann auch eine andere Person als der hier im Vertrag genannte Mieter bevollmächtigt werden. Die abholende Person muss dafür eine vom Mieter unterschriebene Vollmacht mitbringen. Jede abholende Person ob Mieter oder bevollmächtige Person muss ihren Personalausweis im Original und eine Kopie davon mitbringen. (3) Der Mieter sorgt für eine rechtzeitige Rückführung der Maschine an den Vermieter nach dem Mietende. 9 Haftungsausschluss (1) Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Bei allen vermieteten Geräten handelt es sich um technische Geräte. Der Vermieter haftet nicht für die plötzlich eintretende Unbrauchbarkeit der Mietsache und einen eventuell damit verbundenen Nutzungsausfall und / oder Verdienstausfall des Mieters. (2) Der Vermieter haftet nicht dafür, dass das Mietobjekt am Einsatzort nach dem vorgestellten bzw. geplanten Zweck verwendet oder eingesetzt werden kann bzw. darf. (3) Der Vermieter haftet nicht für die ordnungsgemäße Verladung des Mietobjekts auf einem Transportfahrzeug sowie die Einhaltung der gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen (z.b. Ladungssicherung) während eines Transports, welchen der Mieter durchführt. 10 Vertragslaufzeit Der Vertrag wird auf die in 2 bestimmte Zeit geschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. S. 6

7 [7] 11 Rücktritt durch den Kunden Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer hierfür einen Anlass gegeben hat, oder kommt der Mieter seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, Stornokosten zu verlangen. Diese betragen: bis vier Wochen vor vereinbarter Lieferzeit 20 % des Auftragspreises. zwischen vier Wochen und zwei Wochen vor vereinbarter Lieferzeit 40 % des Auftragspreises. Ab zwei Wochen vor vereinbarter Lieferzeit 70 % des Auftragspreises. Dem Mieter steht das Recht zu, einen geringeren Schaden des Vermieters nachzuweisen. 12 Zustimmung zur Nennung als Referenz Der Mieter ist damit einverstanden, auf allen Internet-Seiten der Firma softeis-mieten.de (z.b. softeis-mieten.de, funfood-mieten.de) als Referenz aufgeführt zu werden. Ein Rückschluss auf die Person ist ausgeschlossen. Die Veröffentlichung erfolgt in dieser Form: - Max M., Musterstadt ODER - Muster-Firma (sofern verfügbar mit Verlinkung auf die jeweilige Unternehmensseite), Musterstadt 13 Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. 14 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Soweit zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das Gericht am Geschäftssitz des Vermieters vereinbart. Bramsche, den, den (Vermieter) (Mieter) S. 7

8 [8] Ergänzende Hinweise zur Anlieferung & Abholung: Spedition: Der Versand erfolgt mit Boll-Logistik / DHL Fracht (Tel.: / ). Anlieferung: Die Anlieferung erfolgt am ersten Miettag oder dem Tag davor im Laufe des Tages. Bitte stellen Sie sicher, dass die Maschine im Laufe des Tages entgegengenommen werden kann. Eine genaue Liefer-Uhrzeit kann (auch kurz vorher) nicht genannt werden. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab. Bitte informieren Sie uns, wenn die Anlieferung bis 15 Uhr nicht erfolgt ist! Wir geben Ihre Telefonnummer an die Spedition weiter. Allerdings können wir nicht garantieren, dass der Fahrer Sie tatsächlich kurz vor der Lieferung anruft. Sollten Sie nicht vor Ort sein können: Hinterlassen Sie bitte gut sichtbar eine Abstellgenehmigung mit Datum, Ort, Name und Unterschrift. Die Haftung geht in diesem Fall auf Sie über. Öffnen Sie zunächst alle Verschlüsse an allen Seiten der Transportbox, bevor Sie diese auseinander nehmen. Verpacken der Maschine nach Gebrauch: Entleeren und reinigen Sie die Maschine, bevor Sie diese in die Transportbox stellen. Stellen Sie sicher, dass das Stromkabel beim Verpacken nicht eingequetscht wird. Bitte wickeln Sie die Transportbox nach der Miete mit der mitgelieferten Folie ein. Legen Sie anschließend die Folienrolle in die Transportbox. Kleben Sie den beigefügten Rücksendeschein auf die Verpackungsfolie (bitte auf keinen Fall direkt auf die Transportbox). Machen Sie unbedingt mehrere Fotos der gepackten Maschine und der gepackten Transportbox (der aufgeklebte Rücksendeschein sollte dabei lesbar sein). Abholung: Die Maschine wird automatisch am ersten oder zweiten Werktag nach Ihrer Miete abgeholt. Eine genaue Abhol-Uhrzeit kann (auch kurz vorher) nicht genannt werden. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab. Bitte halten Sie die Maschine fertig zur Abholung und bereit. Lassen Sie sich die Abholung der Eismaschine schriftlich quittieren! Bitte informieren Sie uns, wenn die Abholung bis 15 Uhr nicht erfolgt ist! S. 8

9 ÜBERGABEBELEG Empfänger: softeis-mieten.de Römerwall Bramsche Versender: Versanddatum: Name der Spedition: o BOLL Logistik / o DHL Freight / o Name des Fahrers: Kennzeichen des LKW: Folgende Sendung wird übergeben: o Softeismaschine S o in einer Holz-Transportbox o auf einer Palette o Softeismaschine L o in einer Holz-Transportbox o auf einer Palette o Softeismaschine XL o in einer Holz-Transportbox o auf einer Palette o Slusheismaschine o in einer Holz-Transportbox o auf einer Palette o Ice Rolls Maschine o in einer Holz-Transportbox o auf einer Palette o Popcornmaschine o in einer Holz-Transportbox o auf einer Palette o Pizzaofen o in einer Holz-Transportbox o auf einer Palette Offensichtliche Mängel: Die Sendung wurde dem Fahrer in äußerlich einwandfreiem Zustand und vollständig übergeben. (Unterschrift des Fahrers)

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