Pädagogium Godesberg Otto-Kühne-Schule Internat und staatlich anerkanntes Gymnasium für Mädchen und Jungen
|
|
- Monica Messner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vertragsbedingungen für Schülerinnen und Schüler der Otto-Kühne-Schule Godesberg Pädagogium Godesberg Otto-Kühne-Schule Internat und staatlich anerkanntes Gymnasium für Mädchen und Jungen
2 Vertrags bedingungen für Schülerinnen und Schüler der Otto-Kühne-Schule Godesberg Die Otto-Kühne Schule Godesberg ist ein Gymnasium in privater Trägerschaft. Schulträger ist die Otto-Kühne-Schule Godesberg GmbH, eine Gesellschaft der Familie Kühne. Die Schule ist eng mit der Pädagogium Godesberg GmbH verbunden. Internat und Schule fassen wir intern unter der Bezeichnung PÄDA und dem Logo zusammen. Der Schulträger bestimmt im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und den schulaufsichtlichen Bestimmungen die pädagogischen Ziele und Methoden, nach denen an der Schule gelehrt und erzogen wird. Die in unserem Schulprogramm niedergelegten Erziehungsziele sind für das Lehrerkollegium, Schülerinnen und Schüler (nachfolgend Schüler genannt) und Erziehungsberechtigte verbindlich und Bestandteil des Schulvertrages. Die Otto-Kühne-Schule Godesberg ist eine staatlich anerkannte und genehmigte Ersatzschule gemäß 37 des nordrhein-westfälischen Schulordnungsgesetzes vom in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist damit den öffentlichen Gymnasien gleichgestellt und berechtigt, mit gleicher Wirkung wie öffentliche Schulen Zeugnisse auszustellen und Abiturprüfungen durchzuführen ( 100 und 101 SchulG NW). Die Otto-Kühne-Schule Godesberg bietet folgende Möglichkeiten der Sprachenfolge an: ab Klasse 5: Englisch (1. Fremdsprache) ab Klasse 6: Latein oder Französisch (2. Fremdsprache) ab Klasse 8: Französisch (3. Fremdsprache als Angebot) ab Klasse 10: Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache Unter den vorgenannten und folgenden Bedingungen schließen wir den Schulvertrag ab: 1
3 A. Aufnahme 1. Die Aufnahme in die Otto-Kühne-Schule Godesberg erfolgt auf schriftliche Anmeldung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten und des volljährigen Schülers selbst. Es werden nur solche Schüler aufgenommen, die bei den Antragstellern, den Unterhaltspflichtigen oder im Internat wohnen und nach ihren schulischen Voraussetzungen sowie ihrer charakterlichen Beurteilung für die Aufnahme in die Otto-Kühne-Schule Godesberg in Frage kommen. 2. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulträger nach eigenem freien Ermessen. Die Entscheidungen brauchen nicht begründet zu werden. 3. Aufnahmen von externen Schülern erfolgen in der Regel zu Beginn der Klasse 5 und der Jahrgangsstufe 10 (ab 09/10). 4. Bei der Anmeldung müssen vorgelegt werden: a) die Geburtsurkunde, b) das Überweisungszeugnis der zuletzt besuchten Schule sowie bei Eintritt in Klasse 9 oder eine höhere Klasse alle Versetzungszeugnisse ab Klasse 7, c) der von der Otto-Kühne-Schule Godesberg ausgegebene Anmeldebogen mit der von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen Anerkennung der Vertragsbedingungen und des Schulprogramms. Ist der Schüler volljährig, muss auch er die Vertragsbedingungen und das Schulprogramm schriftlich anerkennen. 5. Wird ein Schüler während der Dauer seines Aufenthaltes in der Otto-Kühne-Schule Godesberg volljährig, muss er binnen zwei Wochen nach Eintritt seiner Volljährigkeit im Sekre tariat die Vertragsbedingungen unterschriftlich anerkennen. Die Eltern bzw. Unterhaltspflichtigen sind verpflichtet, die Schüler rechtzeitig auf diese und die übrigen Konsequenzen des Eintritts in die Volljährigkeit hinzuweisen. Unterbleibt die Anerkennung, so ist die Berufung darauf, dass die Bedingungen nicht anerkannt worden seien, ausgeschlossen, wenn der Schüler weiterhin in der Schule verbleibt. 6. Ist oder wird ein Schüler volljährig, sind die mit der Aufnahme in die Schule verbundenen finanziellen Verpflichtungen von den Unterhaltspflichtigen unmittelbar gegenüber der Otto-Kühne-Schule Godesberg zu übernehmen. Daher sind die Vertragsbedingungen auch von den Unterhaltspflichtigen durch Unterschrift anzuerkennen. 7. Die Aufnahme in die Otto-Kühne-Schule Godesberg erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Schulleiters im Auftrag des Schulträgers, bei internen Schülern durch den Internatsleiter. Mit der Bestätigung kommt der Schulvertrag zustande. 2
4 8. Bei der Aufnahme erheben wir einen einmaligen finanziellen Betrag für außerschulische Organisationskosten. 9. An der Otto-Kühne-Schule Godesberg wird das Fach Werken in der Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6) als Pflichtfach unterrichtet. Für dieses Unterrichtsfach wird ein Kostenbeitrag einschließlich Materialkosten erhoben. 10. Sofern der Schulträger nach den jeweils gültigen Bedingungen einen Vertrag über Schülertickets mit den Stadtwerken Bonn für jeweils ein Schuljahr für alle Schüler unserer Schule abschließt, sind alle Eltern bzw. Unterhaltspflichtigen und die volljährigen Schüler unserer Schule verpflichtet, den dafür dem Schulträger in Rechnung gestellten monatlichen Betrag jährlich im Voraus per Abbuchungsermächtigung oder direkt an die Stadtwerke Bonn zu zahlen. 11. Die Homepage der Schule soll stets ein interessantes, aktuelles Medium sein, das die vielfältigen Facetten unseres Schullebens widerspiegelt. Deshalb erklären sich die Vertragspartner damit einverstanden, dass im Schul- und Internatsbereich hergestellte Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen ihres Kindes (oder des volljährigen Schülers) auf unserer Homepage oder in Printmedien der Schule veröffentlicht werden dürfen. B. Beendigung des Vertrages 1. Die Abmeldung eines Schülers bei der Otto-Kühne-Schule Godesberg durch die Erziehungsberechtigten oder durch den volljährigen Schüler selbst gilt als Kündigung des Schulvertrages und bedarf der Schriftform unter Angabe des Abgangsdatums. 2. Der Vertrag endet, wenn am Ende der Erprobungsstufe die Klassenkonferenz unabhängig von der Versetzungsentscheidung die Empfehlung für den Übertritt in die Realschule ausspricht oder eine andere Maßnahme für angezeigt hält. 3. Der Vertrag endet, wenn der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulträger auf Empfehlung der Klassenkonferenz im Falle der Nichtversetzung die Wiederholung der Klasse an der Otto-Kühne-Schule Godesberg wegen mangelhafter Arbeitshaltung oder aus anderen Gründen ausschließt. 4. Der Vertrag endet unabhängig von der Versetzung in die 10. Klasse, wenn der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulträger auf Empfehlung der Klassenkonferenz bei einem Schüler am Ende der Klasse 9 den Besuch der gymnasialen Oberstufe an der Otto-Kühne-Schule Godesberg wegen Zweifel an der Eignung oder der Arbeitshaltung ausschließt. 5. Schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung oder andere schulische Anordnungen berechtigen den Schulträger, den Vertrag fristlos zu kündigen. Siehe hierzu Allgemeine Schulbestimmungen der Otto-Kühne-Schule Godesberg, Ziffern 10 bis 12. 3
5 6. Die Otto-Kühne-Schule Godesberg behält sich vor, einen Schüler sofort zu entlassen, wenn er und/oder die Eltern/Erziehungsberechtigten die Vertragsbedingungen nicht einhalten. C. Haftung 1. Erziehungsberechtigte, volljährige Schüler und Unterhaltspflichtige haften für die pfleg liche Behandlung und pünktliche Rückgabe des dem Schüler anvertrauten Eigentums der Otto-Kühne-Schule Godesberg und/oder der Pädagogium Godesberg GmbH. Dasselbe gilt für das Eigentum des Förderkreises Otto-Kühne-Schule, der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Otto-Kühne-Schule Godesberg e.v.. 2. Durch den Schüler verursachte Schäden am Eigentum der Otto-Kühne-Schule Godesberg, des Förderkreises Otto-Kühne-Schule oder der Pädagogium Godesberg GmbH sind von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülern und/oder deren Unter haltspflichtigen zu ersetzen. Von den Schülern persönlich verursachte Personen- und Sachschäden sind durch die Haftpflichtversicherung der Otto-Kühne- Schule Godesberg bzw. der Schulträger GmbH nicht gedeckt. Eine schulseitige Diebstahlversicherung für das persönliche Eigentum der Schüler besteht nicht. 3. Kommen Schüler mit Fahrrad, Moped oder anderen privaten Fahrzeugen zur Schule, sind die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler selbst für die Verkehrsund Betriebssicherheit verantwortlich. Die Fahrzeuge bzw. Fahrräder sind nicht gegen Diebstahl und Beschädigung versichert. Das Abstellen auch im Fahrradkeller geschieht auf eigene Gefahr. PKW-Parkplätze für Schüler stehen auf dem Gelände des PÄDA nicht zur Verfügung. 4. Für alle Verpflichtungen gegenüber der Otto-Kühne-Schule Godesberg haften die Erziehungsberechtigten, die volljährigen Schüler und die Unterhaltspflichtigen als Gesamtschuldner. D. Schlussbestimmungen Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, müssen von der Otto-Kühne- Schule Godesberg GmbH schriftlich bestätigt werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn. Der beigefügte Anhang ALLGEMEINE SCHULBESTIMMUNGEN der Otto-Kühne-Schule Godes berg ist Teil des Schulvertrages. 4
6 Allgemeine Schulbestimmungen der Otto-Kühne-Schule Godesberg 1. Die Schule verlangt von ihren Schülern den regelmäßigen und pünktlichen Besuch aller Unterrichtsstunden. An Schulfeiern, Klassenfahrten, Praktika und sonstigen offiziell angeordneten Schulveranstaltungen muss teilgenommen werden, auch wenn sie außerhalb des planmäßigen Unterrichts liegen. Auf keinen Fall darf eine Nebenerwerbstätigkeit dazu führen, dass ein Schüler dadurch Schulveranstaltungen versäumt oder der Unterricht und andere schulische Pflichten vernachlässigt oder auch nur in irgendeiner Form beeinträchtigt werden. Wir erwarten von den Eltern auch unserer volljährigen Schüler, dass sie die Schule darin unterstützen, deutlich zu machen, dass ihre Kinder im Hauptberuf Schüler sind. 2. Ist ein Schüler durch Krankheit oder sonstige Notfälle verhindert, die Schule zu besuchen, sind die Erziehungsberechtigten (bei internen Schülern die Hauseltern) verpflichtet, dies mit Angabe des Grundes der Schule spätestens am 2. Tag mitzuteilen. Nach Ende der Verhinderung muss in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden, in der die Tage angegeben sind, für die sie gilt. Bei längerer Krankheit muss dem Klassenlehrer spätestens nach sieben Tagen ein ärztliches Attest vorliegen. Auch bei volljährigen Oberstufenschülern kann der Klassenlehrer darauf bestehen, dass die Eltern eine Entschuldigung mit abzeichnen oder dass ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Für Internatsschüler gelten zusätzlich die Bestimmungen der Internatsordnung, für Oberstufenschüler das Entschuldigungsverfahren der Oberstufe. Fehlt ein Oberstufenschüler bei einer Klausur, muss dies durch ärztliches Attest entschuldigt werden, es sei denn, der Fach- bzw. Klassenlehrer verzichtet darauf. 3. Schüler, die an Krankheiten nach der Bundesseuchenordnung leiden oder mit Trägern solcher Krankheiten in Kontakt gekommen sind, dürfen den Schul- und Internatsbereich nicht betreten. Sie haben die Schule umgehend über ihre Erkrankung zu informieren. Nach der Genesung haben sie dem Schulleiter und/oder dem Internatsleiter eine ärztliche Bescheinigung über die Beseitigung der Ansteckungsgefahr vorzulegen. Arztbesuche sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Wenn das im Ausnahmefall nicht möglich ist, muss vorher um Beurlaubung gebeten werden. 4. Ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig im Voraus, in der Regel beim Klassenlehrer, beantragt werden. Der Schüler ist verpflichtet, den aufgrund einer Beurlaubung versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachzuarbeiten. Der Klassenlehrer kann auf Antrag Beurlaubungen bis zu zwei Schultagen innerhalb eines Vierteljahres genehmigen. Anträge auf Beurlaubungen für längere Zeit auch z. B. für Auslandsaufenthalte sind rechtzeitig schriftlich unter Angabe des Grundes 5
7 beim Schulleiter einzureichen. Beurlaubungsanträge für interne Schüler müssen zuerst dem Internatsleiter vorgelegt werden. Für Beurlaubungen im Zusammenhang mit den Ferien gelten die Erlasse des Schulministeriums. Diese sehen vor, dass unmittelbar vor und im Anschluß an Ferien ein Schüler nicht beurlaubt werden darf. Über Ausnahmen in nachweislich zwingenden Fällen entscheidet ausschließlich der Schulleiter. Schülervertreter können im Rahmen ihrer Aufgaben vom Unterricht beurlaubt werden, soweit das grundsätzliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten besteht und sich solche Beurlaubungen im vertretbaren Rahmen halten. 5. Jeder Schüler der Klassen 5 und 6 ist zur Teilnahme am Werkunterricht nach dem Stundenplan verpflichtet. Die spätere freiwillige Teilnahme am Werkunterricht am Nachmittag ab Klasse 7 wird dringend empfohlen. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung eines Kostenbeitrages bis Ende des jeweiligen Schulhalbjahres. 6. Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen und i.d.r. zeitlich begrenzt auf begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von einzelnen Schulveranstaltungen befreit werden. Über die Befreiung entscheidet der Schulleiter. Der Schüler kann verpflichtet werden, während dieser Zeit am Unterricht einer anderen Klasse oder Lerngruppe teilzunehmen. Befreiung vom Sport auf längere Dauer (mehr als 2 Monate) ist nur aufgrund eines ärztlichen Attestes möglich, das sowohl dem Sport- als auch dem Klassenlehrer spätestens eine Woche nach Beginn der Befreiung vorgelegt werden muss. Wir empfehlen die Teilnahme am schulischen Religionsunterricht auch den Schülern, die nicht getauft sind oder keiner christlichen Konfession angehören. Das gilt insbesondere dann, wenn der Religionsunterricht nicht nach Konfessionen getrennt, sondern im Klassenverband ökumenisch erteilt wird. Von der Teilnahme am Religionsunterricht kann ein Schüler aufgrund der Erklärung der Erziehungsberechtigten oder des religionsmündigen Schülers befreit werden. Die Erklärung ist dem Schulleiter schriftlich vorzulegen. Die Erziehungsberechtigten werden über die Befreiung informiert. Schüler der Klasse 9, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, besuchen den Unterricht im Ersatzfach Ethik. Die Note in diesem Fach ist wie die in Religion versetzungsrelevant. 7. Für unsere Schüler gelten die jeweiligen Bestimmungen zur Lernmittelfreiheit im Land NRW. Lernmittel wie Lehrbücher, Hefte, Lektüren, Schreib- und Zeichengeräte o.ä. sind nach den Anordnungen der Schule zu beschaffen und in Ordnung zu halten. Für Klassenarbeiten in den Klassen 5 bis 9 sind spezielle schwarze Hefte mit rotem Rand anzuschaffen. 8. Geldsammlungen sind nur mit Genehmigung des Schulleiters zulässig. 6
8 9. Jede Änderung der Anschrift und/oder der Telefonnummer der Erziehungsberechtigten und/oder Unterhaltspflichtigen sowie der Heimatanschrift volljähriger Schüler ist unaufgefordert sofort der Otto-Kühne-Schule Godesberg schriftlich mitzuteilen. Für die Folgen der Unterlassung haften die Vorgenannten. Die Eltern sind verpflichtet, dem Sekretariat der Schule eine zusätzliche Telefonnummer (von Verwandten, Freunden oder Nachbarn) anzugeben, an die im Falle von Erkrankung oder Unfällen in der Schule Nachricht gegeben werden kann, wenn die Eltern selbst nicht erreichbar sind. 10. Bei Pflichtverletzungen durch Schüler können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß 53 Absatz 1-3 sowie Absatz 4 Satz 3 SchulG NW angeordnet werden. Die in 53 Absatz 6-8 geregelten Grundlagen für die Anhörung und Mitwirkung von Elternwie Schülervertretern sind zu beachten. Wird von der Möglichkeit der Bildung einer Teilkonferenz im Sinn des 53 Absatz 6 Gebrauch gemacht, gehören dieser Teilkonferenz als sogenannter Kleiner Klassenkonferenz als Mitglieder mindestens der Klassenlehrer, sein Stellvertreter und beratend in Vertretung der Schulleitung der Jahrgangsstufenleiter an. Als Einladungsfrist für die Kleine Klassenkonferenz reicht bei uns eine Frist von drei Tagen. Verstößt ein Schüler mehrfach gegen die Hausordnung und andere schulische Anordnungen oder beeinträchtigt er auf sonstige Weise den Unterricht oder die Schulgemeinschaft, insbesondere durch unzulängliche Arbeitshaltung oder Störung eines geordneten Ablaufs des Schullebens, und bewirken alle üblichen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen keine Änderung, kann die Lehrerkonferenz auf Antrag der Klassenkonferenz dem Schulträger empfehlen, die Entlassung anzudrohen. Die Eltern werden darüber schriftlich informiert. Ändert der Schüler nach dieser Androhung sein Verhalten nicht, kann die Lehrerkonferenz dem Schulträger empfehlen, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kündigung des Schulvertrages hat zugleich die sofortige Entlassung des Schülers von der Schule zur Folge. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die Gewährleistung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie gegen den Schutz von beteiligten Personen und Sachen kann eine Entlassung auch ohne vorherige Androhung erfolgen. Der Schulträger wird in diesem Falle ebenfalls den Schulvertrag fristlos kündigen. Die Entlassung wird den Erziehungsberechtigten oder dem volljährigen Schüler und seinen Unterhaltspflichtigen schriftlich mitgeteilt. 11. Wenn ein Schüler oder Erziehungsberechtigter die Erziehungsziele der Otto-Kühne Schule Godesberg nicht mehr anerkennt bzw. nicht anerkennen will oder seine pädagogischen Auffassungen denen der Otto-Kühne-Schule Godesberg entgegenstehen, sodass der Schule eine gedeihliche Zusammenarbeit zum Wohl des Schülers nicht mehr möglich erscheint, ist der Schulträger berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung von Fristen zu beenden. 7
9 12. Bei Verdacht auf Drogenmissbrauch kann vom Schulleiter auch kurzfristig ein Drogentest auf Kosten der Eltern bzw. der Unterhaltspflichtigen veranlasst werden. Wenn der Schüler bzw. seine Erziehungsberechtigten dieses Verfahren nicht akzeptieren, kann der Schulträger den Schulvertrag fristlos kündigen. 13. Wir erwarten die aktive Mitarbeit und (Mit)-Verantwortung der Eltern auch bei volljährigen Schülern. Dazu gehört, dass die Eltern von sich aus den Kontakt zur Schule suchen und an den Klassenpflegschaftssitzungen und Elternabenden in der Regel teilnehmen. Laut SchulG NW sind die Eltern auch der volljährigen Schüler bis zum Ende der Schulzeit ihrer Kinder voll mitwirkungsberechtigt. Sie bekommen bei offiziellen Schreiben der Schule an den volljährigen Schüler eine Kopie zugesandt. Kein volljähriger Schüler kann unserer Schule untersagen, seine Eltern bis zum Ende der Schulzeit zu informieren und in alle schulischen Belange einzubinden. 14. Wir erwarten von unseren Schülern ein angemessenes Auftreten und Verhalten im Unterricht und im Schulalltag. Dazu gehört auch eine entsprechende Kleidung ohne gewaltverherrlichende Symbole oder Abbildungen von Suchtmitteln und ohne allzu große Lässigkeit oder Freizügigkeit. Das Tragen von Kopfbedeckungen im Schulgebäude ist unerwünscht, im Unterricht ist es verboten. Im Unterricht und im gesamten Schulgebäude dürfen Handys, Walk- und Discmen oder vergleichbare elektronische Geräte nicht benutzt werden. 15. Für interne Schüler gelten ferner die Vertragsbedingungen des Internats, die Internatsordnung und die auf ihr beruhenden Ausführungsbestimmungen in ihrer jeweiligen Fassung. Otto-Kühne-Schule Godesberg GmbH Stand: 01. Oktober
10 Pädagogium Godesberg Otto-Kühne-Schule Otto-Kühne-Platz Bonn-Bad Godesberg Telefon Telefax paeda@paedagogium-godesberg.de Internet
LIEBFRAUENSCHULE NOTTULN. Bischöfliche Realschule
LIEBFRAUENSCHULE NOTTULN Bischöfliche Realschule S C H U L V E R T R A G Zwischen dem Bistum Münster als Schulträger der Liebfrauenschule Nottuln, vertreten durch den Generalvikar, dieser vertreten durch
Mehrzwischen dem Erzbistum Köln, vertreten durch den Generalvikar, dieser vertreten durch die Schulleiterin/den Schulleiter,
Schulvertrag zwischen dem Erzbistum Köln, vertreten durch den Generalvikar, dieser vertreten durch die Schulleiterin/den Schulleiter, als Schulträger des / der Erzbischöflichen in und 1. der Schülerin/dem
MehrInformationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg
Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg I. Einjähriger Auslandsaufenthalt nach dem Besuch der 10. Jahrgangsstufe Regelfall
MehrSchulvertrag Marienschule Fulda Staatlich anerkanntes Gymnasium für Mädchen Rechtsträger: Stiftung Marienschule Fulda
Schulvertrag Marienschule Fulda Staatlich anerkanntes Gymnasium für Mädchen Rechtsträger: Stiftung Marienschule Fulda S c h u l v e r t r a g Die Marienschule Fulda in der Lindenstr. 27, 36037 Fulda, ist
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrInformationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013
Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 I. Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss (HSA) - nach Abschluss
MehrGeschäftsordnung des Abendgymnasiums
Geschäftsordnung des Abendgymnasiums 1. Die Anmeldung (1) Sie können sich nur persönlich anmelden. Postalische oder fernmündliche Anmeldungen haben keine Gültigkeit. (2) Sie werden direkt bei der Anmeldung
MehrAufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder
Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Die Evangelische Kirchengemeinde / Der Evangelische Gesamtverband Name... Strasse... PLZ, Ort... vertreten
Mehrzwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und
Beschulungsvertrag für die Ausbildung Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Hochschulreife zu Beginn des Schuljahres zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrEvangelisches Gymnasium Könnern. Schulvertrag Fassung vom 01.03.2009
Schulvertrag Fassung vom 01.03.2009 zwischen und Kirchstraße 24 06420 Edlau im folgenden "Träger" genannt geboren am in Konfession im folgenden "Schüler" genannt vertreten durch Vater Mutter Straße PLZ
MehrSCHULVERTRAG. zwischen
SCHULVERTRAG zwischen der Neue Schule Wolfsburg ggmbh, Heinrich Heine Straße 36, 38440 Wolfsburg, vertreten durch die Geschäftsführung, diese vertreten durch die Schulleitung (im Folgenden auch Schule
MehrS c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n
S c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n Zwischen der Johannes-Schulstiftung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (Evangelische Johannes-Schulstiftung), vertreten durch die
MehrElternleitfaden der Anton Gruner Schule von A Z
Elternleitfaden der Anton Gruner Schule von A Z seit 1844 Anton Gruner Schule Vorwort Sehr geehrte Eltern, wir möchten Sie mit diesem Leitfaden in der Anton-Gruner-Schule herzlich willkommen heißen. Ihre
MehrAnlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau
Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem
MehrCJD Christophorusschule Berchtesgaden Fachoberschule
zwischen CJD Christophorusschule Berchtesgaden Fachoberschule S c h u l v e r t r a g dem Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands, vertreten durch die Leitung der Fachoberschule der CJD Christophorusschule
Mehrin der Wichtiges aus unserer Schule
Homepage: Unter www.froelenbergschule.de finden Sie weitere Informationen zu unserer Schule zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den einzelnen Klassen zu aktuellen Ereignissen zum Förderverein
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrInternatsvertag zwischen athletica Sportinternat Düsseldorf e.v. Universitätsstraße 1. D-40225 Düsseldorf. und
Universitätsstraße 1 (Geb.28.01) D-40225 Düsseldorf : +49 211 875658-0 Telefax: 49 211 875658-9 http://www.athletica-duesseldorf.org e-: info@athletica-duesseldorf.org Internatsvertag zwischen athletica
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrKindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de
Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr
MehrANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG
ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:
MehrEscuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge
Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrMit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn:
1 Mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn: - Sie sind freiwillig in der gymnasialen Oberstufe - Ziel ist das Abitur also: Regelmäßiger Schulbesuch
MehrS c h u l v e r t r a g
Scuola paritaria D. I. 3196 Liceo Linguistico Staatl. anerkannte Ergänzungsschule der Stiftung Private Schulen GmbH, Tel: 0221 139 29 85 Fax: 0221 139 29 86 kontakt@italo-svevo-koeln.de www.italo svevo-koeln.de
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrAnlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers
Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers 01 Für wen wird ergänzende Lernförderung beantragt? 02 Nachname, Vorname 03 Geburtsdatum 04 Anschrift 05 Aktenzeichen der Sozialleistung,
MehrBenutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun. grundschulen
Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun grundschulen Februar 2015 Inhalt 1. Trägerschaft... 3 2. Betreuungsinhalt... 3 3. Aufnahme, Abmeldungen,
MehrMuster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
MehrCarl-Orff-Realschule plus
An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen Betriebspraktikum der 9. Klassen Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, die Carl-Orff-Realschule plus führt in der Zeit vom 18. Januar
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrSOPHIE-SCHOLL- GYMNASIUM ITZEHOE
SOPHIE-SCHOLL- GYMNASIUM ITZEHOE Information zur für Eltern und Schüler der Wilhelm-Käber-Schule Hohenlockstedt Willy Arbeiter, StD 01. Dezember 2015 GLIEDERUNG DES VORTRAGS Organisation der Oberstufe
MehrKonzept Hausaufgabenbegleitung
Konzept Hausaufgabenbegleitung 1. Formelle Voraussetzungen 1.1 Umschreibung der Thematik Zum Schuljahresbeginn wurde seitens Lehrpersonen erneut der Wunsch nach einer Hausaufgabenbegleitung geäussert.
MehrBenutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001
Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001 Aufgrund der 7, 8 und 41 (1) Satz 2, Ziffer f der Gemeindeordnung für das Land
MehrTeilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
MehrVersetzungsordnung: Änderungen
Anlage zur Deputationsvorlage L 28/17 Versetzungsordnung: Änderungen geltender Text (Auszug) Teil 1 Allgemeine Bestimmungen - 1 Geltungsbereich Diese Versetzungsordnung gilt für alle öffentlichen Schulen
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrUnter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:
Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch
MehrBewerbungsbedingungen für Stipendien
Bewerbungsbedingungen für Stipendien 1. Wer kann sich bewerben? Jede Familie, die mit Ihrem Kind die allgemeinen Aufnahmebedingungen erfüllt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf ein Stipendium. 2. Wer
MehrStufenversammlung MSS 13
Stufenversammlung MSS 13 Informationen zum Abitur 22.12.2010 Themenübersicht Termine Abitur 2011 Freiwilliges Zurücktreten Versäumnis Täuschungshandlungen, Änderung von Prüfungsentscheidungen Ordnungswidriges
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrSchulträgerverein Weißenberg e.v.
Schulträgerverein Weißenberg e.v. Bildungsvertrag Der Schulträgerverein Weißenberg e.v. als Träger der Freien Mittelschule Weißenberg staatlich anerkannte Ersatzschule vertreten durch den Vorstand (im
Mehr- 1 - Betreuung. an der Hugo-Kükelhaus-Schule. ohne Integrationshelfer. Privatrechtlicher Vertrag
- 1 - Betreuung an der Hugo-Kükelhaus-Schule ohne Integrationshelfer Privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Leverkusen e. V. Erziehungsberechtigte (Mutter) und Name, Vorname:
MehrKinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)
Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische
MehrVERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER
VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:
MehrVerlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:
Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrAuslandsaufenthalte während der Schulzeit. Informationsabend 16. November 2011
Auslandsaufenthalte während der Schulzeit Informationsabend 16. November 2011 Tagesordnung Vorstellungsrunde Gesetzliche Grundlage Der ideale Zeitpunkt? Latinum Formalia Fragen 2 Vorstellungsrunde 3 Gesetzliche
MehrS c h u l v e r t r a g
S c h u l v e r t r a g Zwischen der Johannes-Schulstiftung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (Evangelische Johannes-Schulstiftung), vertreten durch die Schulleitung der Evangelischen
MehrMarkenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
MehrGymnasiale Oberstufe am Clemens-Brentano-Gymnasium Dülmen
Gymnasiale Oberstufe am Clemens-Brentano-Gymnasium Dülmen - Kurzinformation für Realschülerinnen und Realschüler bzw. Schülerinnen und Schüler anderer weiterführender Schulen - Schulleiter: Herr Weber
MehrReitbeteiligungsvertrag
Reitbeteiligungsvertrag Zwischen Frau/ Herrn... (Name, Anschrift, Telefon, Ausweis-Nr., etc.) im folgenden " Eigentümer" genannt - und Frau/ Herrn... (Name, Anschrift, Telefon, Ausweis-Nr., etc.) im folgenden
MehrMerkblatt für das Wirtschaftsgymnasium - Profil Wirtschaft (WGW) -
Herdstraße 7/2 * 78050 Villingen-Schwenningen * 07721 9831-0 * Fax 07721 9831-50 E-Mail info@ks1-vs.de * Homepage www.ks1-vs.de Merkblatt für das Wirtschaftsgymnasium - Profil Wirtschaft (WGW) - Aufnahmevoraussetzungen
MehrMuster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende
MehrDie Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe (Angaben ohne Gewähr)
Die Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe (Angaben ohne Gewähr) Organisation der Gymnasialen Oberstufe Einführungs-/Orientierungsphase Einführungs-/Orientierungsphase Zulassung zur Qualifikationsphase
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrAuslandsaufenthalte in der gymnasialen Oberstufe. Rechtsgrundlagen und Verfahrensfragen
Auslandsaufenthalte in der gymnasialen Oberstufe Rechtsgrundlagen und Verfahrensfragen Die Rechtsgrundlage: Beantragung, Genehmigung und Durchführung eines Auslandsaufenthaltes in der gymnasialen Oberstufe
MehrGesamtschule im Gartenreich
Gesamtschule im Gartenreich Schulvertrag (Muster) Fassung vom 07.04.2010 Zwischen der Gesamtschule im Gartenreich e. G., Kirchstraße 30 06785 Oranienbaum-Wörlitz im Folgenden Schulträgerin genannt und...
MehrVom 10. August 2009. GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 223-6 - 23
Verordnung über die Durchführung von Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien und im gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen (Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung Gymnasien MittGyVO M-V) Vom
MehrNetzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
Mehrim Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender
MehrPrüfungen und Abschlüsse
Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh Freie Gesamtschule Prüfungen Friedrich-Adolf-Richter-Schule Schuljahr 2014/15 Prüfungen AA Aufrücken & Versetzung 51 Schüler der Klasse 5 & 7 rückt ohne Versetzungsentscheidung
MehrDarlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift
Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in
MehrStadtrecht der Stadt Mannheim
7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrStufenversammlung MSS 13
Stufenversammlung MSS 13 Informationen zum Abitur 09.11.2011 Themenübersicht Kursarbeiten unter Abiturbedingungen Termine Abitur 2012 Freiwilliges Zurücktreten Versäumnis Täuschungshandlungen, Änderung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrIGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14
Schuljahr 2013-14 Grundschulempfehlung Verordnung des Kultusministeriums vom 8.11.2011 pädagogische Gesamtwürdigung des Kindes schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des
MehrReglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause
Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrAbiturverordnung. 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur
Abiturverordnung 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur 1. Gliederung und Dauer - Einführungsphase ( 10.Klasse ) - Qualifikationsphase ( Klassen 11 und 12 ) - Verweildauer: 3
MehrHAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V.
HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. Mitglied im Verband Deutscher Schullandheime Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Betreuungsvertrag im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrDie Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe FÄCHER PUNKTE EINBRINGUNGSPFLICHT ABITUR Anmerkung: Alle Angelegenheiten der Kurswahl, Kursbelegung, Gesamtqualifikation und Abiturprüfung werden rechtsverbindlich
MehrAngaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme
Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme S c h u l j a h r 2 0 1 6 / 1 7 Die Anmeldung meines / unseres Kindes erfolgt an der Name der Schule 1. Unser / Mein Kind Familienname:... Vorname(n):...
MehrInformationen zur Oberstufe
Informationen zur Oberstufe Einführungsveranstaltung 5.8.2013 Informationen zur Oberstufe 1. Gliederung der Oberstufe 7. Qualifikation für das Abitur 2. Kernfächer 8. Überspringen und Wiederholen 3. Aufgabenfelder
MehrEBDC Data Archiving Agreement
EBDC Data Archiving Agreement LMU-ifo Economics & Business Data Center 10.03.2015 Inhalt Partner... 3 1 Leistungsbeschreibung... 4 2 Datenarchivierung... 4 3 Datennutzung... 5 4 Ergebniszusendung... 5
MehrName des Instituts. Straße / Haus-Nr. PLZ / Ort. Telefon / Telefax. E-Mail. Internet. Rechtsform. Inhaber bzw. Vertreter der Gesellschaft Gründung:
Antrag auf Mitgliedschaft Seite 1 von 5 Angaben zur Nachhilfeschule Name des Instituts Straße / Haus-Nr. PLZ / Ort Telefon / Telefax E-Mail Internet Rechtsform Inhaber bzw. Vertreter der Gesellschaft Gründung:
MehrReitbeteiligungsvertrag. zwischen. (im Folgenden Eigentümer genannt) Frau / Herrn (Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum)
Reitbeteiligungsvertrag zwischen Frau / Herrn (Name, Anschrift, Telefonnummer) und (im Folgenden Eigentümer genannt) Frau / Herrn (Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum) * geb. am: (im Folgenden
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
Mehrin der Fassung vom 8. Oktober 1987 (ABl. 1988 S. 10), zuletzt geändert durch Ordnung vom 7. Januar 2014 (ABl. 2014 S. 8)
Evangelisches Trifels-Gymnasium, Ordnung 180.10 Ordnung für das Evangelische Trifels-Gymnasium Privates, staatlich anerkanntes Gymnasium der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)
MehrWissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten
Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrMustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden
MehrFORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems
FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende
Mehr4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).
Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort
MehrWerkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von
MehrPraktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger
Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,
MehrName:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..
Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten
MehrHomebanking-Abkommen
Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher
MehrBETRIEBSPRAKTIKUM Informationsbogen für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte
22926 U. Thiele Informationsbogen für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, die Gemeinschaftsschule bietet für die Schülerinnen
MehrBetreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und
Betreuungsvertrag zwischen Mini Meadows Kinderkrippe Kirsty Matthews Künzi und Name, Vorname des Vaters Name, Vorname der Mutter Strasse Strasse PLZ, Ort PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit
MehrAbschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule:
Abschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule Quelle: Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I APO-S I) zusammengestellt
MehrHerkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe
Herkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe Liebe Eltern, seit vielen Jahren wird im Kreis Olpe Unterricht in der Herkunftssprache angeboten und doch ist er nicht überall bekannt. Wir möchten Sie mit
Mehr