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1 Informationen zur Oberstufe Einführungsveranstaltung

2 Informationen zur Oberstufe 1. Gliederung der Oberstufe 7. Qualifikation für das Abitur 2. Kernfächer 8. Überspringen und Wiederholen 3. Aufgabenfelder 9. Abiturprüfung 4. Profilfächer 10. Fachhochschulreife 5. Notenpunkte 11. Klassenarbeiten 6. Versetzung in die Qualifikationsphase 12. Fehlzeiten

3 Gliederung der Oberstufe Einführungsphase Qualifikationsphase OAPVO

4 Kernfächer Anzahl der Wochenstunden: In 10 Quali Kernfächer Mathematik, Deutsch, Englisch 3 4 Profilfach Nach Wahl 3 4 Weitere Sprachen, Naturwissenschaften 3 3 Ausnahme: neu beginnende Sprache Spanisch 4 4 Sonstige Fächer 2 2

5 Aufgabenfelder Sprachlich-literarischkünstlerisch Mathematischnaturwissenschaftlich Gesellschaftswissenschaftlich Ohne Aufgabenfeld Deutsch, Fremdspra-chen, Kunst, Musik, DS Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, Informatik (keine NaWi) Geschichte, Geographie, WiPo, Religion, Philosophie Sport 3, Abs. 1 OAPVO

6 Profilfächer - Die Schülerinnen und Schüler wählen ein Profil aus dem Angebot der Schule. - Ein Wechsel des Profils ist (nur) zu Beginn des 2. Halbjahres der Einführungsphase möglich. - Ein Anspruch auf ein bestimmtes Profil besteht nicht. 4, Abs. 6 OAPVO

7 Notenpunkte Note 6-stufiges Notensystem 16-stufiges Notensystem Sehr gut 1 13, 14, 15 Gut 2 10, 11, 12 Befriedigend 3 07, 08, 09 Ausreichend 4 04, 05, 06 Mangelhaft 5 01, 02, 03 Ungenügend 6 0 7, Abs. 2 OAPVO

8 Versetzung in die Qualifikationsphase - Die Schülerinnen und Schüler sind versetzt, wenn in allen Fächern mindestens 04 Punkte erreicht wurden. - Falls dies nicht erreicht wurde, entscheidet die Klassenkonferenz, ob eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase zu erwarten ist. 2, Abs. 6 OAPVO

9 Qualifikation für das Abitur - Es müssen in 36 festgelegten Kursen aus den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase mindestens 180 Punkte erreicht werden. - Dabei müssen 29 Leistungen mit 05 Punkten oder besser bewertet worden sein. - Zulassung zum Abitur am Ende von 12.2 (also nach den schriftlichen Arbeiten). 20, Abs. 2 und 13 OAPVO

10 Überspringen und Rücktritt - Der Besuch der Oberstufe dauert mindestens 2, höchstens 4 Jahre. - Hiervon unbeeinflusst bleibt das Recht auf Wiederholen einer nicht bestandenen Abiturprüfung. - Freiwilliger Rücktritt am Ende der Einführungsphase und nach dem 1. bis 3. HJ der Qualifikationsphase möglich. 18, Abs. 3 SchulG und 2, Abs. 8 OAPVO

11 Abiturprüfung 1. und 2. schriftliches Prüfungsfach 3. schriftliches Prüfungsfach Profilfach 2 der 3 Kernfächer (Mathe, Deutsch, Englisch) 4. mündliche oder Präsentationsprüfung ( 17) 5. mündliches Prüfungs-fach oder besondere Lernleistung ( 18) Weiteres Fach (alle 3 Aufgabenfelder abdecken) Weiteres Fach (freiwillig!) 8, 17 und 18 OAPVO

12 Abiturprüfung - 2/3: Noten aus 11.1 bis /3: Abiturprüfung - Beide Teile müssen bestanden werden (mindestens 05 Punkte im Schnitt) 8 OAPVO

13 Fachhochschulreife (schulischer Teil) - In 2 aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase in 17 festgelegten Halbjahresleistungen mindestens 85 Punkte, davon in 11 mindestens 05 Punkte. - Dazu berufsbezogener Teil: Ausbildung, 1-jähriges gelenktes Praktikum oder Wehrdienst/FJS - Nur als Abgangszeugnis 23, Abs. 1 OAPVO

14 Klassenarbeiten und gleichwertige Leistungen - Klassenarbeiten in der Regel 90 min. - In 12.1 vier Arbeiten in Umfang und Art der Abiturklausuren (300 min). - Der Klassenarbeit gleichwertige Leistungen können sein: Schriftliche Hausarbeit, Projekte (z.b. naturwissenschaftliche Experimente), Referate, Präsentationen. 7, Abs. 4 OAPVO und Runderlass vom

15 Klassenarbeiten und gleichwertige Leistungen Schuljahr KA oder gleichwertige Leistungen Davon KA mindestens 10 (Einf.) (Quali1) (Quali 2) In 11 und 12 mindestens zwei Nicht-KA in unterschiedlichen Fächern

16 Fehlzeiten Bei Nichtteilnahme am Unterricht unverzüglicher Nachweis (Eltern/ volljährige/r Schüler/in) Bei anderen Gründen: Beurlaubung vorher Ärztliche Bescheinigung: Bei einer Kur Bei Befreiung vom Schulsport Ab 3 aufeinanderfolgenden Fehltagen Fehlzeitenbögen 7, Abs. 6 OAPVO

17 Lese-Rechtschreib-Schwäche Ausgleichsmaßnahmen und Notenschutz (zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistung) Voraussetzung: förmliche LRS-Feststellung in Sek.I und Antrag für die Sek.II (Oberstufe) Konsequenz: Vermerk in Zeugnissen, auch Abiturzeugnis LRS-Erlass vom

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