Die Kursstufe am Gymnasium
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- Nora Fiedler
- vor 8 Jahren
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1 Die Kursstufe am Gymnasium Informationen für Eltern und Schüler der Klassen 10 [Abitur 2016] D. Schwämmle Zeppelin-Gymnasium Stuttgart letzte Änderung
2 Allgemeines zur Kursstufe Es gibt keinen Klassenverband mehr. Die Kursstufe gliedert sich in die Jahrgangsstufe 1 mit den Kursstufen 1 und 2 und in die Jahrgangsstufe 2 mit den Kursstufen 3 und 4. Klassenlehrer wird durch Tutor ersetzt. Jede Kursstufe zählt unabhängig für sich. Die vier Kursstufen stellen im Hinblick auf die Notengebung für das Abitur eine Einheit dar.
3 Begriffe zur Kurswahl Kurs = Unterricht in einem Fach während einer Kursstufe. Belegpflicht: Diese Kurse müssen ausgewählt und besucht werden. Kein Kurs darf mit 0 Punkten bewertet sein. Anrechnungspflicht: Kurse, die für die Gesamtnote (Abitur) angerechnet werden müssen. Wahlbereich: Kurse, die frei gewählt werden können.
4 Welche Kurse gibt es? vierstündige Pflicht-Kurse (Kernfächer): 1. Deutsch 2. Mathematik 3. eine Fremdsprache 4. Naturwissenschaft oder zweite Fremdsprache 5. ein weiteres Fach aus dem Pflichtbereich
5 Welche Kurse gibt es? zweistündige Pflicht-Kurse (Fächer): Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde, Religion, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport ein-, zwei-, dreistündige Wahlkurse Informatik, Psychologie, Seminarkurs, AGs
6 Kurswahl - Belegpflicht Deutsch Mathematik Fremdsprache (Englisch, Französisch) Zwei Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie) Bildende Kunst oder Musik Geschichte Erdkunde Gemeinschaftskunde Religion oder Ethik Sport
7 Kurswahl Belegpflicht - Bilingual Vorgaben zur Erreichung des bilingualen Zertifikates: vierstündiger Englischkurs in Jahrgangsstufe 1 ein bilinguales Sachfach oder einen bilingualen Seminarkurs Englisch als schriftliches Prüfungsfach im Abitur in den zwei Kursen im bilingualen Sachfach bzw. im bilingualen Seminarkurs mindestens 5 Punkte
8 Kurswahl - Wahlbereich zusätzliche Kurse über die Belegpflicht hinaus: Seminarkurs, Informatik, Psychologie, AGs Insgesamt müssen durchschnittlich mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder AGs besucht werden!
9 Seminarkurs (besondere Lernleistung) Fächerübergreifende Themenstellung Erstellen einer Dokumentation und Präsentation Themenvorschlag Ende Klasse 10 [Beispiele: Globalisierung, China, ] Der Seminarkurs findet in den Kursstufen 1 und 2 statt. Man kann diesen als zwei Kurse in Block I (Kursblock) abrechnen oder als Ersatz für die mündlich Abiturprüfung in Block II (Abiturblock) als 5. Prüfungsfach (zählt dann also 4-fach). (Wenn alle Aufgabenfelder damit abgedeckt sind)
10 Kurswahl - Anrechnungspflicht Für die Gesamtqualifikation der allgemeinen Hochschulreife müssen eingerechnet werden: alle 20 Kurse der Kernfächer 2 Kurse aus Bildende Kunst bzw. Musik alle 4 Geschichtskurse beide Kurse in Gemeinschaftskunde beide Kurse in Erdkunde jeweils alle 4 Kurse von zwei Naturwissenschaften (soweit nicht als 4-stündiger Kurs abgedeckt) alle 4 Kurse im mündlichen Prüfungsfach und weitere Kurse nach Wahl, so dass man mindestens auf insgesamt 40 Kurse kommt!
11 Die Kurswahl zuerst vierstündige Kurse wählen dann Pflichtkurse belegen weitere Kurse aus dem Wahlbereich belegen Informatik und Psychologie zählen nur in 2 Halbjahren als 2-stündige Kurse AGs wählen mindestens 32 Stunden/Kursstufe füllen Schüler_innen, die vom Fach Sport befreit sind, haben anstelle von Sport, Kurse in anderen Fächern zu belegen.
12 Kurswahlbeispiele
13 Leistungsfeststellung zwei Klausuren pro Kursstufe in den 4-stündigen Kernfächern (z.b. Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) eine Klausur pro Kursstufe in den 2-stündigen Kursen (z.b. Geschichte, Biologie, Religion) eine Klausur pro Jahrgangsstufe in Sport drei gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen (GFS) in den Kursstufen1-3 ; insgesamt höchstens 4 GFS
14 Notengebung Noten werden als Notenpunkte erteilt: 15 / 14 / 13/ Notenpunkte = sehr gut 12 / 11 / 10/ Notenpunkte = gut 09 / 08 / 07/ Notenpunkte = befriedigend 06 / 05 / Notenpunkte = ausreichend 04/ Notenpunkte = ausreichend 03 / 02 / 01/ Notenpunkte = mangelhaft 0 Notenpunkte = ungenügend Kurse ab 04 NP gelten als unterpunktet. Kurse mit 0 NP gelten als nicht belegt.
15 Wiederholung nach der Kursstufe 1 Freiwillige Wiederholung nach der Kursstufe 1 (1.Halbjahr): Rückstufung in die Klasse 10 zum 2.Halbjahr Beibehaltung der Mittleren Reife Zugangsberechtigung zur Kursstufe muss neu erworben werden!
16 Wiederholung nach der Kursstufe 2 Wiederholung nach der Kursstufe 2 (2.HJ.): bei mehr als 8 anzurechnenden Kursen unter 05 P. bei 1 Pflichtkurs mit 0P. bei freiwilliger Wiederholung Wiederholung der Kurstufen 1 und 2 nur, sofern die Klasse 10 nicht wiederholt wurde Achtung: Eine freiwillige Wiederholung gilt wie eine Pflicht-Wiederholung
17 Wiederholung nach der Kursstufe 3 Wiederholung nach der Kursstufe 3 (3.HJ.), da keine Zulassung zum schriftlichen Abitur: bei mehr als 8 anzurechnenden Kursen unter 05 P. bei 1 Pflichtkurs mit 0P. Wiederholung der Kurstufen 2 und 3 oder Wiederholung der Kurstufen 3 und 4 oder Wiederholung der Kurstufe 3
18 Wiederholung nach der Kursstufe 4 Wiederholung nach der Kursstufe 4 (4.HJ): 1. da keine Zulassung zum mündlichen Abitur: bei mehr als 8 anzurechnenden Kursen unter 05 P. bei 1 Pflichtkurs mit 0P. Wiederholung der Kursstufen 3 und 4 2. da keine ausreichende Leistungen im Abitur: bei weniger als 100 Punkten bei drei und mehr Prüfungsfächer unter 20 Punkten Wiederholung der Kurstufen 3 und 4
19 Feststellung der Abiturnote: Block I Mindestens 40 Kurse müssen angerechnet werden. Sollen mehr als 40 Kurse angerechnet werden, so ergibt sich die Gesamtsumme aus dem Mittel: Beispiel: 43 Kurse angerechnet, Summe der 43 Kurse durch 43 teilen, dann mit 40 multiplizieren Insgesamt müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden Maximal können 600 Punkte erreicht werden
20 Feststellung der Abiturnote: Block II Vier schriftliche Prüfungen: Deutsch (sprachlich, literarisch, künstlerisch) Mathematik (mathematisch, naturwissenschaftlich) Fremdsprache (sprachlich, literarisch, künstlerisch) weiteres Kernfach Eine mündliche Prüfung: Präsentationsprüfung im 5.Prüfungsfach Weitere mündliche Prüfungen: aus den Fächern der schriftlichen Prüfung Eine Prüfung muss aus dem noch fehlenden gesellschaftswissen -schaftlichen Aufgabenfeld sein. Insgesamt mindestens 100 Punkte Maximal 300 Punkte
21 Zusammensetzung der Abiturnote
22 Zusammensetzung der Abiturnote 66 % Block I (Kursnoten) 33 % Block II (Abi-Prüfungen) Block I: 40 Kurse maximal 600 Punkte (40*15) mind. 200 Punkte (40*5) Block II: 5 Prüfungsfächer in 4-facher Wertung maximal 300 Punkte (5*15*4) mind. 100 Punkte (5*5*4)
23 Mindestanforderungen: Block I (Kursblock) kein Pflichtkurs mit 0 Punkten [ 0 Punkte heißt nicht besucht ] insgesamt mindestens 200 Punkte in Block I höchstens 20% der angerechneten Punkte unter 5 NP (bei 40 Kursen also maximal 8 Kurse unterbelegt ab 45 Kursen maximal 9 Kurse unterbelegt ab 50 Kursen maximal 10 Kurse unterbelegt)
24 Mindestanforderungen: Block II (Abiturblock) In den fünf Prüfungsfächern zusammen mind. 100 Punkte (in 4-facher Wertung) In drei der fünf Prüfungsfächer jeweils mind. 20 Punkte (in vierfacher Wertung, also drei mal mindestens 05 NP)
25 Zeitlicher Überblick der Kursstufe Schuljahr 2013/14 (Klasse 10): - Kursvorwahlen bis Kurswahlen bis Schuljahr 2014/15 (JG 1) - Umwahl von Kursen bis Wahl des 4. Prüfungsfachs für das schriftliche Abitur am Ende der Kursstufe 2
26 Zeitlicher Überblick der Kursstufe Schuljahr 2014/2015 (JG 2) 1. Februar 2016 Februar / März März/April 2016 Mai 2016 Juni 2016 Wahl des mündlichen Prüfungsfaches Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung fachpraktische Prüfungen in BK und Musik schriftliche Abiturprüfungen fachpraktische Prüfungen in Sport Kommunikationsprüfung in Englisch/Französisch spätestens 10 Unterrichtstage vor Prüfung Abgabe von 4 Themen für das mündliche Prüfungsfach Ausgabe des Zeugnisses des 4. Halbjahres Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung Zulassung zur mündlichen Abiturprüfung
27 Zeitlicher Überblick der Kursstufe Juni 2016 Bekanntgabe des Themas der mündlichen Prüfung Spätestens einen Tag nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung Entscheidung des Schülers: über in Block I anzurechnende Kurse ob Ersatz des mündlichen Prüfungsfaches durch eine besondere Lernleistung über freiwillige zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern Juni 2016 Juni 2016 mündliche Abiturprüfungen Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife
28 Hilfe und Informationen gibt es im Internet auf unserer Schulhomepage:
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