Bologna 2020 was ändert sich für Studierende des Kunsthistorischen Instituts?
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- Arwed Weiss
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1 Bologna 2020 was ändert sich für Studierende des Kunsthistorischen Instituts? Informationen für Studierende David Ganz und Vera Isaiasz KHIST Bologna 2020 Seite 1
2 Inhaltsverzeichnis Die Reform «Bologna 2020» an der Philosophischen Fakultät Was bedeutet «Bologna 2020» für meine Studienprogramme? Was bedeutet «Bologna 2020» für meine Studienleistungen? Titel der Präsentation, Autor Seite 2
3 Die Reform «Bologna 2020» an der Philosophischen Fakultät
4 «Bologna 2020»: die Reform und ihre Ziele B2020 ist eine umfassende Reform der Bachelor- und Masterstudiengänge der PhF. Die Auftraggeberin ist die Universitätsleitung, die Auftragnehmerin ist die. Die Projektleitung liegt beim Dekan und beim Studiendekan der Philosophischen Fakultät. Der Projektstart erfolgte im Spätherbst 2015, die Einführung soll auf Herbstsemester 2019 erfolgen. Die zentralen Projektziele sind: Die Profilierung des Studienangebots Die Steigerung der Transparenz des Studiums bzw. der Curricula Die Anpassung an die Bestimmungen der Muster-Rahmenverordnung. Die wichtigste Änderung betreffen die Studienarchitektur: Im Bachelorstudium: Major 120 ECTS Credits / Minor 60 ECTS Credits Im Masterstudium: Major 90 ECTS Credits / Minor 30 ECTS Credits oder Mono 120 ECTS Credits Titel der Präsentation, Autor Seite 4
5 Wen betreffen die Veränderungen? Die Veränderungen betreffen Studierende Die vor Herbstsemester 2019 ein/mehrere Programme an der PhF belegt haben, Und im Herbstsemester 2019 oder danach noch an der PhF studieren. Nicht betroffen sind Studierende Die bis und mit Frühjahrssemester 2019 ihr Studium abschliessen Und/oder sich vor Herbstsemester 2019 exmatrikulieren Titel der Präsentation, Autor Seite 5
6 Der Übergang Voraussichtlich auf Herbstsemester 2019 wird eine neue Rahmenverordnung (RVO 19) und eine neue Studienordnung (STO 19) eingeführt. Alle Studierenden werden der neuen RVO und der neuen STO unterstellt. Die RVO und STO sieht für Studierende, die ihr Studium vor HS 2019 aufgenommen haben, Übergangsbestimmungen vor. bis Frühjahrssemester 2019 ab Herbstsemester 2019 Rahmenverordnung 13 Rahmenverordnung Titel der Präsentation, Autor Seite 6
7 Was bedeutet «Bologna 2020» für meine Programme?
8 Programmkombinationen und Programme Kombinationen RVO 13 Kombinationen RVO 19 HF 120 NF 60 Major 120 Minor 60 HF 120 HF 90 HF 90 NF 30 NF 30 HF 90 NF 60 NF 30 Monofach 120 HF 90 NF 30 Mono 120 Major 90 Minor 30 Bachelorstufe Masterstufe HF 90 HF 75 HF 45 NF 15 NF 15 HF 75 NF 30 HF 105 NF 15 NF Titel der Präsentation, Autor Seite 8
9 Was sind Nachfolgerprogramme? Ein Nachfolgerprogramm ist ein Programm, das inhaltlich einem bisherigen Programm entspricht zum Beispiel: bis FS 2019 ab HS 2019 «Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft» «Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft» «Geschichte» «Geschichte» «Kunstgeschichte» «Kunstgeschichte» «Politikwissenschaft» «Politikwissenschaft» «Soziologie» «Soziologie» Bei einem Wechsel in ein inhaltlich entsprechendes Nachfolgerprogramm werden alle Ihre bereits erbrachten Studienleistungen automatisch und vollumfänglich angerechnet Titel der Präsentation, Autor Seite 9
10 Nachfolgerprogramme am Kunsthistorischen Institut bis FS2019 BA Kunstgeschichte, 120 ECTS Credits BA Kunstgeschichte, 60 ECTS Credits BA Kunstgeschichte Ostasiens, 60 ECTS Credits ab HS2019 BA Kunstgeschichte Major, 120 ECTS Credits BA Kunstgeschichte Minor, 60 ECTS Credits BA Kunstgeschichte Ostasiens Minor, 60 ECTS Credits MA Kunstgeschichte, 90 ECTS Credits MA Kunstgeschichte, 30 ECTS Credits MA Kunstgeschichte Ostasiens, 90 ECTS Credits MA Kunstgeschichte Ostasiens, 30 ECTS Credits MA Kunstg. im Globalen Kontext, 90 ECTS Credits MA Kunstgeschichte Major, 90 ECTS Credits MA Kunstgeschichte Minor, 30 ECTS Credits MA Kunstgeschichte Ostasiens Minor, 90 ECTS Credits MA Kunstgeschichte Ostasiens Minor, 60 ECTS Credits MA Kunstg. im Globalen Kontext Major, 90 ECTS Credits Titel der Präsentation, Autor Seite 10
11 Wann erfolgt der Wechsel in ein Nachfolgerprogramm automatisch? Der Wechsel in ein Nachfolgerprogramm erfolgt automatisch, wenn das Nachfolgerprogramm denselben Umfang (d.h. Anzahl ECTS Credits) hat wie Ihr bisheriges Programm. Sie beenden das Nachfolgerprogramm nach den Übergangsbestimmungen der neuen Studienordnung. bis FS 2019 ab HS 2019 Bachelor HF-Programm 120 ECTS Credits Bachelor Major 120 ECTS Credits «Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft» «Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft» «Geschichte» «Geschichte» «Kunstgeschichte» «Kunstgeschichte» «Politikwissenschaft» «Politikwissenschaft» «Soziologie» «Soziologie» Titel der Präsentation, Autor Seite 11
12 Wann erfolgt der Wechsel in ein Nachfolgerprogramm nicht automatisch? Der Wechsel in ein Nachfolgerprogramm erfolgt nicht automatisch, wenn dieses nicht denselben Umfang (d.h. Anzahl ECTS Credits) hat wie Ihr bisheriges Programm. Einen Wechsel müssen Sie in der Semestereinschreibung auf das HS 2019 selbst vornehmen. Nach einem Wechsel beenden Sie das Nachfolgerprogramm nach den Übergangsbestimmungen der neuen Studienordnung. bis FS 2019 ab HS 2019 Bachelor HF-Programm 90 ECTS Credits «Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft» «Kunstgeschichte» Bachelor NF-Programm 30 ECTS Credits «Ethnologie» «Populäre Kulturen» Bachelor Major 120 ECTS Credits «Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft» «Kunstgeschichte» Bachelor Minor 60 ECTS Credits «Ethnologie» «Populäre Kulturen» Titel der Präsentation, Autor Seite 12
13 Was sind neue Programme? Im Herbstsemester 2019 werden auch neue Programme angeboten, die inhaltlich keinem der bisher angebotenen Programme entsprechen. Es handelt sich v.a. um Masterstudienprogramme. Alle Studierenden, auch jene, die vor Herbstsemester 2019 bereits bei uns Leistungen erworben haben, beginnen diese Programme von Grund auf neu. Im Einzelfall können auf gleicher Studienstufe bereits erworbene Studienleistungen angerechnet werden. Über eine solche sur dossier-anerkennung entscheiden die Programmverantwortlichen. Das Prozedere wird ähnlich gestaltet sein wie bei einem Universitätswechsel oder bei der Mobilität (Anerkennung extern erworbener Studienleistungen) Titel der Präsentation, Autor Seite 13
14 Neue Programme am Kunsthistorischen Institut ab HS2019 BA Archäologien* Major, 120 ECTS Credits BA Archäologien* Minor, 60 ECTS Credits MA Kunstgeschichte Mono, 120 ECTS Credits MA Archäologien* Mono, 120 ECTS Credits MA Archäologien* Major, 90 ECTS Credits MA Archäologien* Minor, 30 ECTS Credits * In den neuen Studienprogrammen Archäologien ist die am Kunsthistorischen Institut angesiedelte Mittelalterarchäologie mit den Fachbereichen Prähistorische und Klassische Archäologie verbunden Titel der Präsentation, Autor Seite 14
15 Informationen zu den neuen Studienprogrammen Archäologien Die Mittelalterarchäologie ist am Kunsthistorischen Institut angesiedelt, wird aber in Zukunft mit den zwei anderen Archäologiebereichen, der Prähistorischen und der Klassischen Archäologie in den neuen Studienprogrammen Archäologien verbunden sein. Noch ist der Reformprozess nicht abgeschlossen, einige Neuerungen sollen auf einer Info-Veranstaltung vorgestellt werden: Info-Veranstaltung Mittelalterarchäologie: Montag, 24. Sept. 2018, 11:00-12:00 Raum: Wird noch bekannt gegeben Titel der Präsentation, Autor Seite 15
16 Was sind auslaufende Programme? Auslaufende Programme sind Programme, die ab Herbstsemester 2019 nur noch abgeschlossen werden können. Dazu müssen Sie spätestens im Frühjahrssemester 2019 darauf eingeschrieben sein. Eine Neueinschreibung oder Rückkehr in ein auslaufendes Programm ist ab Herbstsemester 2019 nicht mehr möglich. Die Möglichkeit zum Abschluss bezieht sich auf die Studienstufe, in die Sie eingeschrieben sind: Bachelorstudierende können den Bachelorabschluss erwerben, Masterstudierende den Masterabschluss. Der Abschluss muss innert einer Frist erworben werden. Verstreicht die Frist, ohne dass Sie einen Abschluss erworben haben, ist nur noch die Zulassung in ein neues oder in ein Nachfolgerprogramm möglich Titel der Präsentation, Autor Seite 16
17 Was sind auslaufende Programme? HF 120 NF 60 HF 120 auslaufend HF 90 HF 90 auslaufend HF 90 NF 60 auslaufend auslaufend NF 30 NF 30 auslaufend NF 30 auslaufend Monofach 120 HF 90 NF 30 HF 90 HF 75 HF 45 auslaufend HF 75 NF 30 auslaufend HF 105 auslaufend auslaufend auslaufend NF 15 NF 15 auslaufend auslaufend NF 15 auslaufend NF 15 Programme können auslaufend sein, da der Umfang des Programms mit der Einführung des neuen Studienangebots nicht mehr vorgesehen ist (s. Darstellungen). Programme können auslaufend sein, da der Inhalt des Programms nicht mehr in derselben Form angeboten wird. Eine Liste aller auslaufender Programme wird auf der Website des Dekanats im August veröffentlicht Titel der Präsentation, Autor Seite 17
18 Auslaufende Programme am Kunsthistorischen Institut Bachelorprogramme: - Kunstgeschichte, 90 ECTS Credits - Theorie und Geschichte der Fotografie, 60 ECTS Credits - Kunstgeschichte Ostasiens 90 ECTS Credits - Kunstgeschichte Ostasiens, 30 ECTS Credits - Mittelalterarchäologie, 60 ECTS Credits - Mittelalterarchäologie, 30 ECTS Credits Masterstudium: - Kunstgeschichte, 75 ECTS Credits - Theorie und Geschichte der Fotografie, 90 ECTS Credits - Theorie und Geschichte der Fotografie, 30 ECTS Credits - Kunstgeschichte Ostasiens, 75 ECTS Credits - Kunstgeschichte Ostasiens, 15 ECTS Credits - Alle Masterstudienprogramme der Mittelalterarchäologie Titel der Präsentation, Autor Seite 18
19 Zweit-/Zusatzstudium Ein Zweitstudium (Absolvierung eines Hauptfachprogramms ohne Nebehfachprogramme) bzw. ein Zusatzstudium (Anrechnung eines kleinen Nebenfachprogramms) kann ab Herbstsemester 2019 nicht mehr aufgenommen werden. Sie können, wenn sie im Frühjahrssemester darauf eingeschrieben sind, Ihr Zweit- bzw. Zusatzstudium bis zum nächsten Abschluss beenden: Bachelorstudierende bis zum Bachelorabschluss Masterstudierende bis zum Masterabschluss. Ein Zweit- bzw. Zusatzstudium muss innerhalb einer Frist beendet werden. Absolventinnen bzw. -absolventen eines Zweit- oder Zusatzstudiums auf Bachelorstufe können zu einem regulären Masterstudium zugelassen werden u.u. müssen Sie dabei mit Auflagen rechnen Titel der Präsentation, Autor Seite 19
20 Übergangsbestimmungen Übergangsbestimmungen sind spezifische Bestimmungen zum Abschluss des Studium. Sie stellen sicher, dass beim Übergang soweit möglich keine Studienleistungen verloren gehen, die im bisherigen Studium erworben wurden. Übergangsbestimmungen gelten für Studierende, die bis Frühjahrssemester 2019 ihr Studium nicht abgeschlossen haben. Übergangsbestimmungen gelten für Nachfolgerprogramme und auslaufende Programme Titel der Präsentation, Autor Seite 20
21 Übergangsfristen Für die Beendigung auslaufender Programme steht Ihnen eine Übergangsfrist zur Verfügung. Innert dieser Frist müssen Sie alle für den Abschluss noch erforderlichen Leistungen erworben haben. Zu diesen Leistungen gehört auch die Qualifikationsarbeit (Bachelorarbeit oder Masterarbeit). Voraussetzung ist, dass sie im Frühjahrssemester 2019 auf das auslaufende Programm eingeschrieben sind. Bachelorstudierende, die erst im Frühjahrssemester 2019 oder später den Bachelorabschluss erwerben, werden auf auslaufende Masterprogramme nicht mehr zugelassen Titel der Präsentation, Autor Seite 21
22 Es gelten folgende Übergangsfristen: Titel der Präsentation, Autor Seite 22
23 Was bedeutet «Bologna 2020» für meine Studienleistungen?
24 Was passiert mit den bereits erworbenen Studienleistungen? Bei einem Verbleib in auslaufenden Programmen verändert sich nichts: bisher im Programm anrechenbare Studienleistungen werden auch nach dem Herbstsemester 2019 vollumfänglich angerechnet. Bei einem Wechsel eines oder mehrerer Programme auf das Herbstsemester 2019 oder danach werden Studienleistungen automatisch und vollumfänglich angerechnet, wenn Sie aus einem bisherigen in ein Nachfolgerprogramm wechseln. werden Studienleistungen im Einzelfall und sur dossier angerechnet, wenn Sie ein neues Programm neu beginnen Titel der Präsentation, Autor Seite 24
25 Welche Module kann ich ab Herbstsemester 2019 buchen? Ab Herbstsemester 2019 werden in allen Programmen neue Module angeboten. Ab Herbstsemester 2019 werden alle Studierenden in allen Programmen nur noch neue Module absolvieren (wenige ausnahmen vorbehalten). Die Übergangsbestimmungen erläutern, welche neuen Module sie als Ersatz für die alten, nicht mehr angebotenen Module absolvieren müssen. Sofern Sie bis Frühjahrssemester 2019 das Studium noch nicht alle für den Abschluss erforderlichen Leistungen erworben haben, werden Sie das Studium mit einer Kombination aus alten und neuen Studienleistungen abschliessen Titel der Präsentation, Autor Seite 25
26 Was geschieht mit dem Lateinobligatorium? Für die Studienprogramme Kunstgeschichte, Kunstgeschichte Ostasiens und Kunstgeschichte im globalen Kontext besteht kein Lateinobligatorium. Ab Herbstsemester 2019 können Module Spracherwerb Latein an das Curriculum z.b. der Studienprogramme Kunstgeschichte Bachelor Major und Minor angerechnet werden Titel der Präsentation, Autor Seite 26
27 Änderungen in der Modulstruktur ab HS19 Alle neuen Module haben immer 3, 6, 9 oder 15 ECTS Credits. Die Bachelorarbeit hat künftig 15 ECTS und muss in einem Semester absolviert werden. Übergangsregel: Wer nur noch die Bachelorarbeit für den Abschluss nach alter Studienordnung braucht, kann sie nach altem Modus (12 ECTS, 2 semestrig) absolvieren. Anstelle des Pflichtmoduls «Einführung in die Kunstgeschichte» mit 9 ECTS wird es neu eine Modulgruppe «Einführung» geben, die zwei Pflichtmodule mit zusammen 15 ECTS Credits umfasst. Studierenden, die nicht im FS19 abschliessen und das alte Pflichtmodul mit 9 ECTS Credits absolviert haben, wird dieses Modul als äquivalent angerechnet Titel der Präsentation, Autor Seite 27
28 Wie weiß ich, ob ich ab HS 19 in meinem Programm genug ECTS habe? Auslaufende Programme: Auf einer Äquivalenztabelle wird für alle bisherigen und neuen Pflichtmodule festgehalten, welche evtl. noch zu absolvieren sind (weitere Informationen zur Äquivalenzatbelle erhalten die Studierenden voraussichtlich im HS18). Es gehen keine erworbenen ECTS Credits verloren. Das jeweilige Programmziel (also z.b. 90 Credits im auslaufenden BA-Studienprogramm Kunstgeschichte mit 90 ECTS Credits) ist zu erreichen. Wenn in einem Programm ein Studium generale -Anteil vorgesehen war, können weiterhin fachfremde Module für den Studium generale-anteil in dem Umfang, wie er in der alten Studienordnung angegeben war, erworben werden Titel der Präsentation, Autor Seite 28
29 Wie weiß ich, ob ich ab HS 19 in meinem Programm genug ECTS habe? Nachfolgerprogramme (für freiwillig übergetretene bzw. automatisch überführte Studierende): Jedes bisher absolvierte Modul wird automatisch einer sogenannten Modulgruppe (je nach Inhalt) der neuen Studienordnung zugeordnet. Für jede Modulgruppe sind Bestehensvoraussetzungen formuliert. Diese geben an, wieviele ECTS Credits insgesamt aus dieser Modulgruppe zu absolvieren sind und wieviele ECTS Creidts eventuell aus Pflichtmodulen der betreffenden Modulgruppe absolviert werden müssen. Das Kunsthistorische Institut wird ab Herbstsemester 18 auf verschiedenen Informationsveranstaltungen über den Übergang in den Nachfolgeprogrammen und den auslaufenden Programmen informieren Titel der Präsentation, Autor Seite 29
30 Was ist noch wichtig zu wissen? Studierende, die im Bachelor eine Kombination haben und ab HS 2019 in den Master übertreten wollen, mögen recht bald mit der Studienberatung Kontakt aufnehmen, damit man ausloten kann, welche Fächerkombination für sie in Frage kommt. Bachelorstudierenden, die mit der Programmkombination Kunstgeschichte 120 und Theorie und Geschichte der Fotografie 60 abschliessen, wird empfohlen, sich im Master für das Monomasterprogramm Kunstgeschichte zu immatrikulieren Titel der Präsentation, Autor Seite 30
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