Wir laden herzlich ein zu: Kultur im Rathaus Joachim Kortner hält Autorenlesung in Pretzfeld

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1 Jahrgang 33 Freitag, den 28. Februar 2014 Nummer 5 Wir laden herzlich ein zu: Kultur im Rathaus Joachim Kortner hält Autorenlesung in Pretzfeld Am Montag, den 10. März 2014 liest der Ebermannstädter Buchautor Joachim Kortner aus seinem Roman Mamas rosa Schlüpfer /Untertitel: Mit 5 in den Krieg. Kortners Themen sind Krieg und unmittelbare Nachkriegszeit aus der Perspektive des fünfjährigen Jungen, der er damals war. Die Lesung findet um Uhr im Rathaussaal von Pretzfeld statt und dauert 1 Stunde. Die Lesung ist ab einem Lebensalter von 15 Jahren geeignet. Der Eintritt ist frei. Herr Kortner verkauft an dem Leseabend keine seiner Werke, signiert jedoch gerne mitgebrachte Bücher. Pressestimmen zu dem Buch:...gefesseltes und stark bewegtes Publikum...hochinteressanter Lesestoff...absolute Stille während der Lesung...enorme literarische Qualität

2 Pretzfeld Nr. 5/14 Veranstaltungen Samstag, bis Dienstag, Sa Uhr SV Pretzfeld 1946 e.v.; Sportler-Fasching in der Turnhalle Pretzfeld, Einlass: Uhr Di Uhr SV Pretzfeld 1946 e.v.; Kinder-Fasching in der Turnhalle Pretzfeld Mi Uhr FFW-Hagenbach; Dienstund Jahreshauptversammlung im FFW- Haus Fr Uhr Kath. Frauenbund Pretzfeld; Weltgebetstag der Frauen in Pretzfeld Sa Uhr Verein Zufriedenheit Pretzfeld; Generalversammlung und Essen Sa Uhr Schützenverein Trubachtal Hagenbach e.v.; Vereinsschafkopfrennen im Schützenhaus für Vereinsmitglieder, Freunde und Gönner des Vereins Sa Uhr FFW-Wannbach; Schafkopfrennen im Gasthaus Mühlhäuser, Wannbach Mo Uhr Kultur im Rathaus; Joachim Kortner hält Autorenlesung im Rathaussaal in Pretzfeld Do Uhr Kath. Frauenbund Pretzfeld; Fatima-Rosenkranz Do Uhr Kath. Frauenbund Pretzfeld; Vortrag von Frau Ellen Schmitt Fit ab 50 - typgerecht ernähren Do Uhr Bund Naturschutz Ortsgruppe Pretzfeld; Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen im Vereinsheim in der Walter-Schottky-Straße, Pretzfeld Fr Uhr Musikverein Pretzfeld; Jahreshauptversammlung mit Ehrungen im Pfarrheim in Pretzfeld Sa Uhr Forstrevier Gößweinstein und WBV Fränk. Schweiz; Waldbegang auf dem Oberzaunsbacher Berg; Treffpunkt: Parkplatz am Wildpark Hundshaupten Mo Uhr Jagdgenossenschaft Pretzfeld IV, Ober- und Unterzaunsbach; nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossen im Gasthaus Meister in Unterzaunsbach Mo Fr., Kindergarten St. Franziskus Pretzfeld; Anmeldung im Kindergarten Fr Uhr Jagdgenossenschaft Pretzfeld-Hagenbach; Nichtöffentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft im Gasthaus Herbst in Pretzfeld Sa Uhr FSV Ortsgruppe Pretzfeld; Jahreshauptversammlung in der Schule in Pretzfeld Sa Uhr FFW-Lützelsdorf; Dienst- und Generalversammlung im Glockenhaus Di Uhr Uhr Problemmüllsammlung am Bauhof in Pretzfeld Sa Uhr FFW-Zaunsbach; Dienstund Generalversammlung im Gasthaus Meister in Unterzaunsbach Di Uhr Uhr Schützenverein Trubachtal Hagenbach e.v.; Pokal-, Vereinsmeister- und Königsschießen Hilfe in Notfällen Polizei Feuerwehr und Rettungsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notarzt Ärztlicher Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung (KVB) nachts, an Wochenenden und an Feiertagen: Polizei Klinik Fränk. Schweiz Ebermannstadt Städt. Krankenhaus Forchheim /6100 Johanniter-Unfall-Hilfe Hausnotruf rund um die Uhr /19214 AIDS-Beratung /860 Giftnotruf / Telefon-Seelsorge /11102 Frauenhaus- und -notruf /25872 Hospizverein für den Landkreis Forchheim / bei Defekt einer Straßenlampe in Pretzfeld, Altreuth und Kolmreuth: Stadtwerke Ebermannstadt bei Defekt einer Straßenlampe - übrige Ortsteile: E.ON-Servicenummer - 6 Cent/Anrufi / Landratsamt Forchheim /86-0 Evang. Pfarramt Hetzelsdorf /360 Kath. Pfarramt Pretzfeld /9521 Markt Pretzfeld Markt Pretzfeld Hauptstr. 3, Pretzfeld Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr bis Uhr und zusätzlich am Donnerstag von Uhr bis Uhr Telefon / Fax / info@pretzfeld.de Durchwahl: Name/ Abteilung Rose Stark rose.stark@pretzfeld.de 1. Bürgermeisterin Hans Jürgen Heimrath Geschäftsleitung hans.juergen.heimrath@pretzfeld.de Haupt-, Rechts- u. Bauleitplanungsamt Maria Polster Vorzimmer maria.polster@pretzfeld.de Bürgermeisterin und Mitteilungsblatt Hans Obenauf hans.obenauf@pretzfeld.de Steuer- und Liegenschaftsamt Daniela Turtschin Kasse, Steuern daniela.turtschin@pretzfeld.de und Gebühren Monika Bartilla Kasse, Steuern monika.bartilla@pretzfeld.de und Gebühren Christian Mayer Bau- und christian.mayer@pretzfeld.de Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt Barbara Kunze Standes-, barbara.kunze@pretzfeld.de Versicherungs-, Friedhofsamt, Passamt Einwohnermeldeamt Petra Zeißler Einwohnermeldeamt petra.zeissler@pretzfeld.de und Wahlamt Katharina Hahn info@pretzfeld.de Kinderhort Störungen bei der Wasser- u. Abwasserversorgung: Erhard Keilholz, Tel. 0160/

3 Pretzfeld Nr. 5/14 Amtliche Bekanntmachungen Muster Auf dem Stimmzettel darf nur ein Bewerber oder eine Bewerberin angekreuzt werden. Stimmzettel zur Wahl des ersten Bürgermeisters in Pretzfeld am 16. März 2014 Wahlvorschlag Nr. 02 Kennwort Sozialdemokratische Partei Deutschland und Ökologen (SPD und Ökologen) Stark Rose, Erste Bürgermeisterin, Kreisrätin Wahlvorschlag Nr. 11 Kennwort WIR-Gemeinsam für Pretzfeld und seine Ortsteile (WIR) Mayer Christian, Verwaltungsfachangestellter

4 Pretzfeld Nr. 5/14 Stimmzettel zur Wahl des Marktgemeinderats in Pretzfeld am 16. März 2014 Siehe im Mittelteil des Mitteilungsblattes! Wahlbekanntmachung für die Wahl des Kreistags, des Marktgemeinderats, des ersten Bürgermeisters und des Landrats am 16. März Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr. 2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden: 2.1 Im Abstimmungsraum: Die Markt ist in 4 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23. Februar 2014 (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist Die Markt ist in 0 Sonderstimmbezirke eingeteilt Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben - bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger/Unionsbürgerinnen einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist Die Wahlbenachrichtigung ist bei Bürgermeister- und Landratswahlen aufzuheben, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. 2.2 Durch Briefwahl: Wer durch Briefwahl wählen will, erhält von der Markt (Verwaltungsgemeinschaft) auf Antrag folgende Unterlagen: - Einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl, - einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel, - einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr im (Bezeichnung und genaue Anschrift der Auszählräume) Briefwahlbezirk 11, Rathaus Pretzeld, Hauptstr. 3, Großer Sitzungssaal, Pretzfeld zusammen. 4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel: Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschließend an diese Bekanntmachung abgedruckt. Gegebenenfalls aufgedruckte Strichcodes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung. 4.1 Wahl des Gemeinderats und des Kreistags: Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden. Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen. Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen oder Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen. Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben Sofern die Stimmzettel keinen oder nur einen Wahlvorschlag enthalten, gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Das sind doppelt so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder oder Kreisräte zu wählen sind. Bei der Mehrheitswahl kann jede Bewerberin oder jeder Bewerber nur eine Stimme erhalten. - Wenn der Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag enthält, können die Stimmberechtigten die auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber dadurch wählen, dass sie den Wahlvorschlag oder den Namen der Bewerberinnen und Bewerber in eindeutig bezeichnender Weise kennzeichnen. Sie können vorgedruckte Bewerberinnen und Bewerber streichen; in diesem Fall erhalten die übrigen Bewerberinnen und Bewerber je eine Stimme, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können Stimmen an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen. Falls sie dadurch die ihnen zustehende Stimmenzahl überschritten haben, müssen sie eine entsprechende Anzahl vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber streichen. - Wenn der Stimmzettel keinen Wahlvorschlag enthält, vergeben die Stimmberechtigten ihre Stimmen dadurch, dass sie wählbare Personen in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich eintragen. Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen. 4.2 Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats: Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ist erläutert, wie die Stimmzettel zu kennzeichnen sind. 4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist. 5. Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Sind sie des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage, ihr Stimmrecht auszuüben, können sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. 6. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs). Pretzfeld, Heimrath Wahlleiter

5 Pretzfeld Nr. 5/14 Stellplatzsatzung

6 Pretzfeld Nr. 5/14 (2) Für Verkehrsquellen, die in dieser Anlage nicht erfasst sind, ist der Stellplatzbedarf nach den besonderen Verhältnissen im Einzelfall in Anlehnung an eine oder mehrere vergleichbare Nutzungen, die in der Anlage aufgeführt sind, zu ermitteln. (3) Für Anlagen mit regelmäßigem An- und Auslieferungsverkehr ist auch eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Lastkraftwagen nachzuweisen. Auf ausgewiesenen Ladezonen für den Anlieferverkehr dürfen keine Stellplätze nachgewiesen werden. (4) Für Anlagen, bei denen ein Besucherverkehr durch Autobusse zu erwarten ist, ist auch eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Busse nachzuweisen. (5) Für Anlage, bei denen ein Besucherverkehr durch einspurige Kraftfahrzeuge (z.b. Radfahrer, Mofafahrer) zu erwarten ist, ist auch ein ausreichender Platz zum Abstellen von Zweirädern nachzuweisen. 6) Werden Anlagen verschiedenartig genutzt, so ist der Stellplatzbedarf für jede Nutzung (Verkehrsquelle) getrennt zu ermitteln. Eine gegenseitige Anrechnung ist bei zeitlich ständig getrennter Nutzung möglich. 4 Möglichkeiten zur Erfüllung der Stellplatzpflicht (1) Die Stellplatzverpflichtung wird erfüllt durch Schaffung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück (Art. 47 Abs.3 Nr. 1 BayBO) oder auf einen geeigneten Grundstück in der Nähe, wenn dessen Benutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert ist (Art.47 Abs. 3 Nr. 2 BayBO). (2) Stellplätze dürfen auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück im Sinne des Absatzes 1 nicht errichtet werden, wenn auf Grund von Festsetzungen im Bebauungsplan auf dem Baugrundstück keine Stellplätze oder Garagen angelegt werden dürfen. (3) Der Stellplatznachweis kann durch Abschluss eines Ablösungsvertrages erfüllt werden, der im Ermessen der Gemeinde liegt. Der Ablösungsvertrag wird pauschal auf pro Stellplatz festgesetzt. 5 Ausstattung von Stellplätzen Es ist naturgemäße Ausführung der Zufahrten und Stellflächen vorzusehen; soweit wie möglich soll ein Pflasterrasen oder Ähnliches gewählt werden. Es ist für die Stellplatzflächen eine eigene Entwässerung vorzusehen. Die Entwässerung darf nicht über öffentliche Verkehrsflächen erfolgen.

7 Pretzfeld Nr. 5/14 6 Abweichungen Bei verfahrensfreien Bauvorhaben kann die Gemeinde, im Übrigen die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde von den Vorschriften dieser Satzung Abweichungen nach Art. 63 BayBO zulassen. 7 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntgabe in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. Pretzfeld, Markt Pretzfeld Gez. Rose Stark Erste Bürgermeisterin Stellplatzsatzung Anlage zu 3 Stellplatzbedarf nach 20 GaStellV Richtzahlen für den Stellplatzbedarf (Beispiel 1) Nr. Verkehrsquelle Zahl der Stellplätze (Stpl.) zusätzl. Stellplätze für Besucher 1 Wohngebäude 1.1 Einfamilienhäuser 2 Stpl. (je Wohnung) - (das sind Einzel-, Doppel- u. Reihenhäuser, bezogen auf je eine Wohnung)

8 Pretzfeld Nr. 5/ Einfamilienhäuser 2 Stpl. (je Wohnung) - mit Einliegerwohnung zusätzl. 1 Stpl. je angefangene 25 m² Nutzfläche der Einliegerwohnung 1.3 Mehrfamilienhäuser 2 Stpl. je Wohnung ab 6 Wohneinheiten und sonstige Gebäude mit Wohnungen 1.4 Gebäude mit Alten- 1 Stpl. je Wohnung 1 Stpl. je angefangene wohnungen 3 Wohnungen 1.5 Wochenend- und 1 Stpl. je Wohnung - Ferienhäuser 1.6 Wohnheime 1 Stpl. je Bewohner 1 Stpl. je 10 Bewohner Ggf. ist eine konkrete, nutzungsbezogene Vorgabe angezeigt, z.b.: 1 Wohngebäude 1.1 Einfamilienhäuser Einfamilienhäuser bis 1 Stellplatz (je Wohnung) (das sind Einzel-, 130 m² WE Doppel- u. Reihen- Einfamilienhäuser größer 2 Stpl. (je Wohnung) häuser, bezogen auf als 130 m² WE je eine Wohnung) Einfamilienhäuser mit 2 Stpl./Haus Einliegerwohnung 1.2 Mehrfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser 1 Stpl. je WE und sonstige Gebäude mit Wohneinheiten (WE) mit Wohnungen bis 130 m² WE Mehrfamilienhäuser mit 2 Stpl. je WE Wohneinheiten größer als 130 m² WE 2 Gebäude mit Büro, Verwaltungs- und Praxisräumen 2.1 Büro u. Verwaltungs- 1 Stpl. je 30 m² 1 Stpl. je angefangene räume allgemein Nutzfläche, jedoch mindestens 2 Stpl. 150 m² Nutzfläche 2.2 Räume mit erheblichem 1 Stpl. je 20 m² 1 Stpl. je angefangene Besucherverkehr Nutzfläche, jedoch 30 m² Nutzfläche (Schalter-, Abfertigungs- mindestens 4 Stpl. oder Beratungsräume, Arztpraxen u. dgl.) 3 Verkaufsstätten 3.1 Läden, Waren- und 1 Stpl. je 1,5 Beschäftigten 1 Stpl. je 30 m² Geschäftshäuser Verkaufsnutzfläche, jedoch mind. 2 Stpl. je Laden 3.2 Verbrauchermärkte 1 Stpl. je 1,5 Beschäftigten 1 Stpl. je 10 m² Einkaufszentren Verkaufsnutzfläche 4 Gaststätten und Beherbergungsbetriebe 4.1 Gaststätten 1 Stpl. je 1,5 Beschäftigten 1 Stpl. je 10 m², Nettogastraumfläche 4.2 Hotels, Pensionen, 1 Stpl. je 1,5 Beschäftigten 1 Stpl. je 2 Betten, Kurheime u. f. zugehörigen

9 Pretzfeld Nr. 5/14 ähnl. Beherber- Restaurationsbetrieb, gungsbetriebe Zuschlag nach Diskotheken, Tanzlokale 1 Stpl. je 1,5 Beschäftigten 1 Stpl. je 2 Sitzplätze 4.4 Vergnügungsstätten i. S. v. 1 Stpl. je 1,5 Beschäftigten 1 Stpl. je 5 m² 4 Abs. 3 Nr.2 BauNVO Nutzfläche (z.b. Spielothek, Spielhalle) 5 Gewerbliche Anlagen 5.1 Handwerks-u. 1 Stpl.je 50 m² Nutzfläche 1 Stpl. je Industriebetriebe oder je 1,5 Beschäftigte 12 angefangene 100 m²nutzfläche 5.2 Lagerräume, Lagerplätze 1 Stpl. je 80 m² Ausstellungs- u. Nutzfläche oder je 1,5 - Verkaufsplätze Beschäftigte Kraftfahrzeugwerkstätten 6 Stpl. je Wartungs- - oder Reparaturstand 5.4 Tankstellen mit Pflegeplätzen 8 Stpl. je Pflegeplatz Automatische 5 Stpl. je Waschanlage, - Kraftfahrwaschanlage zusätzlich Stauraum für mind. 10 Kraftfahrzeuge 5.6 Kraftfahrzeugwaschplätze 3 Stpl. je Waschplatz - Zur Selbstbedienung Stellplatz- u. Garagensatzung Anlage zu 3 Stellplatzbedarf nach 20 GaStellV Richtzahlen für den Stehplatzbedarf (Beispiel 2) Nr. Verkehrsquelle Zahl der Stellpl. (St) hiervon für Besucher in % 1.0 Wohngebäude 1.1 Einfamilienhäuser bis 1 Stellplatz/ WE m² WP Einfamilienhäuser größer 2 St./ WE - Als 130 m² WP

10 Pretzfeld Nr. 5/14 Einfamilienhäuser mit 2 St./ Haus - Einliegerwohnung 1.2 Mehrfamilienhäuser 1 St./ WE 10 % Mit Wohneinheiten Bis 130 m² WF Mehrfamilienhäuser mit 2 St./ WE 10 % Wohneinheiten größer als 130 m² WF 1.3 Wochenendhäuser 1 St./ WE Kinder- und Jugendheime 1 St./ 15 Betten, jedoch 75 % mind. 3 St. 1.5 Schwesternwohnheim 1 St./ 3 Betten, jedoch 10 % mind. 3 St. 1.6 Studentenwohnheime 1 St./ 3 Betten, jedoch 10 % mind. 3 St. 1.7 Arbeitnehmer 1 St./ 3 Betten, jedoch 20 % Wohnheime mind. 3 St. 1.8 Altenwohnungen 1 St./ 3 WE, jedoch mind. 75 % 3 St. 1.9 Altenwohnheime 1 St./ 6 WE, jedoch mind. 75 % 3 St Altenheime 1 St./ 10 Betten, jedoch 75 % mind. 3 St. 2.0 Gebäude mit Büro-, Verwaltungs-, Geschäfts- und Praxisräumen 2.1 Büro- und Verwaltungsräume 1 St./ 30 m² NF, jedoch 20 % allgemein mind. 1 St. 2.2 Räume mit erhebl. 1 St. / 25 m² NF, jedoch 75 % Besucherverkehr mind. 2 St. (Schalter-, Abfertigungs- Oder Beratungsräume, Arztpraxen usw.) 3.0 Verkaufsstätten 3.1 Läden, Waren- und 1 St./ 35 m² VF, jedoch 75 % Geschäftshäuser mind. 2 St. Je Laden 3.2 Einkaufszentren, 1 St./ 20 m² VF 75 % SB-Verkaufseinrichtungen Mit anteilmäßig hohem Nicht-Lebensmittel-Sortiment 3.3 Verbrauchermärkte 1 St./ 10 m² VF 90 % SB-Warenhäuser, Lebensmitteldiscountmärkte 3.4 Geschäftshäuser mit sehr 1 St./ 60 m² VF 75 % Geringem Besucherverkehr (z. B. Möbelhaus) 4.0 Versammlungsstätten, Kirchen (keine Sportstätten)

11 Pretzfeld Nr. 5/ Versammlungsstätten von 1 St./ 5 Sitzplätze 90 % überörtlicher Bedeutung (z.b. Theater, Konzert- Häuser, Mehrzweckhallen) 4.2 Sonstige 1 St./ 7 Sitzplätze 90 % Versammlungsstätten (z.b. Kino, Schulaulen, Vortragssäle) 4.3 Gemeindekirchen 1 St./ 25 Sitzplätze 90 % 4.4 Kirchen von überörtl. 1 St./ 15 Sitzplätze 90 % Bedeutung bzw. mit Großem Einzugsbereich 5.0 Sportstätten 5.1 Sportplätze ohne 1 St./ 250 m² Sportfläche - Besucherplätze, z. B. Trainingsplätze 5.2 Sportplätze mit 1 St./ 250 m² Sportfläche Sportstadion mit zusätzl. 1 Stellpl./12 - Besucherplätzen Besucherplätze 5.3 Spiel- und Sporthallen 1 St./ 50 m² Hallenfläche - Ohne Besucherplätzen 5.4 Spiel- und Sporthallen 1 St./ 50 m² Hallenfläche - Mit Besucherplätzen zusätzl. 1 St. Je - 12 Besucherplätze 5.5 Freibäder und 1 St./ 250 m² - Freiluftbäder Grundstücksfl Hallenbäder ohne 1 St./ 10 Kleider - Besucherplätze ablagen 5.7 Hallenbäder mit 1 St./ 10 Kleider - Besucherplätzen ablagen Zusätzl. 1 St./ 12 Besucherplätze 5.8 Tennisplätze ohne 4 St./ Spielfeld Besucherplätze 5.9 Tennisplätze mit 4 St./ Spielfeld Besucherplätzen zusätzlich 1 St./ 12 Besucherplätze Minigolfplätze 6 St./ Minigolf - anlage 5.11 Kegel-, Bowlingbahnen 4 St./ Bahn Bootshäuser und 1 St./ 2 Boote - Bootsliegeplätze 6.0 Schrank- und Speisewirtschaften und Beherbergungsbetriebe 6.1 Gaststätten von örtlicher 1 St./ 10 m² GRF und 75 % Bedeutung 1 St./ 20 m² FSF, soweit die FSF die GRF übersteigt 6.2 Gaststätten mit 1 St./ 7 m² GRF und 90 % Überörtlicher Bedeutung 1 St./ 10 m² FSF, soweit die FSF die GRF übersteigt

12 Pretzfeld Nr. 5/ Biergärten 1 St. / 15 m² FSF 95 % 6.4 Hotel, Pensionen, 1 St. / 2 Zimmereinheiten; 75 % Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe für zugehörigen Restaurationsbetrieb Zuschlag nach 6.1, 6.2 oder Motel 1 St. / Zimmereinheit 95 % 6.6 Jugendherbergen 1 St./ 10 Betten 75 % 7.0 Vergnügungsstätten 7.1 Spielhallen 1 St./ 20 m² NF, jedoch 90 % mind. 3 St. 7.2 Discotheken 1 St./ 5 m² GRF 90 % 7.3 Sonstige 1 St./ 7 m² GRF, jedoch 90 % Vergnügungsstätten mind. 3 St. 8.0 Krankenanstalten 8.1 Universitätskliniken 1 St./ 3 Betten 50 % 8.2 Krankenanstalten von 1 St./ 3 Betten 60 % Überörtl. Bedeutung (z. B. Schwerpunktkranken Häuser, Spezialkliniken) Privatkliniken 8.3 Krankenanstalten von 1 St./ 5 Betten 60 % Örtl. Bedeutung 8.4 Sanatorien, Kuranstalten 1 St./ 3 Betten 25 % Anstalten 8.5 Pflegeheime 1 St./ 8 Betten 75 % 9.0 Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung 9.1 Grundschulen, 1 St./ 30 Schüler Hauptschulen, Sondervolksschulen 9.2 Sonstige allgemein 1 St./ 25 Schüler, zusätzl. - Bildende Schulen, 1 St./ 8 Schüler über 18 Berufsfachschulen Jahre 9.3 Sonderschulen für 1 St./ 15 Schüler - Behinderte 9.4 Fachhochschulen, 1 St./ 3 Studierende 10 % Hochschulen 9.5 Kindergärten, 1 St./ 25 Kinder, jedoch 10 % Kindertagesstätten mindestens 2 St. Und dgl. 9.6 Jugendfreizeitheime 1 St./ 15 Besucherplätze - Und dgl Gewerbliche Anlagen 10.1 Handwerks- und 1 St./ 50 m² NF oder je 3 30 %

13 Pretzfeld Nr. 5/14

14 Redaktionsschluss Das nächste Mitteilungsblatt erscheint voraussichtlich am Freitag, den 14. März Redaktionsschluss hierzu ist am Montag, den 10. März Sitzungsdienst Folgende Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse sind nach dem Sitzungsplan vorgesehen: Am Dienstag, 11. März 2014 findet voraussichtlich um Uhr bzw Uhr (je nach Anzahl der Tagesordnungspunkte) eine Sitzung des Bauausschusses statt. Der genaue Beginn der Sitzung ist dem Amtskasten zu entnehmen oder kann bei der Marktgemeindeverwaltung telefonisch unter Tel / erfragt werden. Anträge (auch Bauanträge) an die Gemeinde, die in einer Sitzung des Marktgemeinderates oder eines Ausschusses behandelt werden sollen, müssen nach der Geschäftsordnung mindestens 9 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Ebenso findet am Dienstag, 11. März 2014 um Uhr eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Genauer Ort, Zeitpunkt sowie die Tagesordnung sind den Amtskästen zu entnehmen. Ob die Sitzungen, wie geplant, stattfinden können, ist spätestens am Freitag vor dem Sitzungstag den Amtskästen zu entnehmen. Gerne können die genauen Sitzungstermine auch in der Gemeindeverwaltung unter Telefon 09194/ angefragt werden. Die Tagesordnung ist einige Tage vor der Sitzung aus dem Internet zu entnehmen. Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Am Dienstag, 11. Februar 2014 fand eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses Pretzfeld statt. Der Bauausschuss beschloss unter Vorsitz von Erster Bürgermeisterin Rose Stark folgendes: Dem Bauantrag wegen Neubau eines Einfamilienhauses mit Wintergarten und einer Doppelgarage mit Nebenraum, auf Fl.- Nr.: 1471/16, Gem. Pretzfeld, wurde das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Geierstoß II hinsichtlich der Baugrenz-überschreitungen und der Dachform der Garage erteilt. Dem Bauantrag wegen Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelcarport, auf Fl.-Nr.: 215/15, Gem. Wannbach, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung Wannbach Am Stumpf wurde für die unteren Reihen von Fl.-Nr. 215/13 bis 215/20, Gem. Wannbach, bzgl. der Traufhöhe, der Zahl der Vollgeschosse und der max. möglichen Aufschüttung, eine Befreiung für das Bauvorhaben erteilt. Die Zahl der Vollgeschosse darf neu max. 2 + D betragen. Hinsichtlich der Kniestocküberschreitung, der Überschreitung der Dachgaubengröße am Wohnhaus und der Dachform des geplanten Carports sowie der gewählten Dachfarbe wird ebenfalls eine Befreiung erteilt. Für die geplante Stellung des Carports ohne Stauraum wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit der Maßgabe erteilt, dass im Stauraumbereich keine seitlichen undurchsichtigen Verblendungen errichtet werden. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, wegen Errichtung eines Gerätehauses auf Fl.-Nr.: 1471/6, Gem. Pretzfeld, wurde eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Dem Bauantrag wegen Errichtung eines Carports auf Fl.-Nr.: 1056, Gem. Pretzfeld, wurde das gemeindliche Einvernehmen und die hierfür erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit der Maßgabe erteilt, dass keine seitlichen undurchsichtigen Verblendungen errichtet werden. Pretzfeld Nr. 5/14 Öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Am Dienstag, 11. Februar 2014 fand eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Pretzfeld statt. Der Gemeinderat beschloss unter Vorsitz von erster Bürgermeisterin Rose Stark folgendes: Bauleitplanung; Behandlung der textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan Geierstoß III als Vorbereitung zur Durchführung der 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat Pretzfeld wog beschlussmäßig ab, welche Festsetzungen aus dem alten Bebauungsplan übernommen, gelockert, eingeschränkt oder neu aufgenommen werden: Zu A) 1und 2: Der Marktgemeinderat beschloss, die zulässigen Wohneinheiten sowie die Zahl der Vollgeschosse, die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl aus dem Bebauungsplan Geierstoß II beizubehalten. Zu A) 2.4: Der Marktgemeinderat beschloss den Text zu den Höhenfestsetzungen entsprechend dem Vorschlag des Ingenieurbüros Sauer + Harrer zu übernehmen. Zu A) 3: Der Marktgemeinderat beschloss die offene Bauweise sowie Einzelhäuser und Festsetzungen für Einzel- und Doppelhäuser weiterhin wie im alten Bebauungsplan beizubehalten. In der Häuserreihe direkt an die ST2260 angrenzend werden keine Doppelhäuser zugelassen. Zu A) 3.2: Der Marktgemeinderat beschloss die Festsetzungen zur Baugrenze entsprechend dem Vorschlag des Ingenieurbüros Sauer + Harrer zu übernehmen. Zu A) 4 und 5: Die zeichnerischen Festsetzungen zu den Verkehrsfläche und den Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen werden vom Gemeinderat gebilligt und übernommen. Zu A) 6.1, 6.2: Die Festsetzungen zur Grünordnung werden nach Erstellung des Grünordnungsplans und Umweltbericht in den Bebauungsplan übernommen. Bei der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird dieser Punkt noch nicht dargestellt. Zu A) 6.3,6.4: Die Empfehlungen werden entsprechend dem Bebauungsplan Geierstoß II übernommen. Zu A) 6.5: Der Marktgemeinderat beschloss die Festsetzungen zur Minimierung der Versiegelung entsprechend dem Vorschlag des Ingenieurbüros Sauer + Harrer zu übernehmen. Zu A) 7.1: Bisher wurde im Bebauungsplan Geierstoß II die Hauptfirstrichtung (Ost/West) nur nachrichtlich aufgenommen und nicht einheitlich festgesetzt. Das Ingenieurbüro Sauer+Harrer empfiehlt, einheitlich festzusetzen, um die neue Bebauung der bestehenden Bebauung anzugleichen und eine Nutzung von Solarenergie möglich zu machen. Zu A) 7.4: Der Marktgemeinderat beschloss die Festsetzungen für den passiven Schallschutz noch nicht aufzunehmen, da erst zur zweiten Verfahrensrunde ein Schallschutzgutachten erstellt wird. Zu A) 7.2, 7.5, 7.6: Der Marktgemeinderat billigte die zeichnerischen Festsetzungen, die aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Geierstoß II übernommen wurden. Zu A) 7.7: Das Ingenieurbüro Sauer + Harrer empfiehlt die Ausweisung eines Müllstellplatzes, um Einwände des LRA Forchheims bezüglich der Befahrung der Stichstraßen durch Müllfahrzeuge zu vermeiden.

15 Pretzfeld Nr. 5/14 Hierzu wurde im Vorentwurf des Bebauungsplans ein geeigneter Bereich markiert (Fl.Nr. 1471/3). Der Marktgemeinderat beschloss die Festsetzung von Müllstellplätzen, diese sollen im Bebauungsplan wie vorgeschlagen Der Marktgemeinderat Pretzfeld billigte den Vorentwurf des Bebauungsplanes Geierstoß III mit seiner Begründung und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens nach 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB. ergänzt werden. Zu B) 1: Der Marktgemeinderat beschloss den Punkt 1 zu billigen und wie im bestehenden Bebauungsplan festzusetzen. Zu B) 1.1: Der Marktgemeinderat billigte die Festsetzungen zu den Gebäudeformen. Vollzug der Straßenverkehrsordnung; Ausweisung von Parkplätzen für Besucher und Mitarbeiter des Rathauses, Fl.Nr. 129/35, an der Walter-Schottky-Straße Der Marktgemeinderat beschloss auf Grundlage der Zustimmung der Regierung von Oberfranken/Städtebauförderung, die Fläche der angelegten Parkplätze auf Fl.-Nr.: 129/35, Gem. Zu B) 1.2: Pretzfeld, für die Dauer der Dienst- u. Öffnungszeiten des Rathauses als Besucher- und Mitarbeiterparkplätze auszuweisen. Der Marktgemeinderat wägte ab, die Dachformen zu lockern, um den zukünftigen Bauherren hinsichtlich der Gestaltungsvorschriften weitere Möglichkeiten zu bieten und um Befreiungsanträge zu umgehen. plätzen und Garagen und deren Ablösung (Stellplatz- u. Erlass einer neuen Satzung über die Herstellung von Stell- Das Ingenieurbüro Sauer + Harrer empfiehlt die Dachformen Garagensatzung) Walmdach und Zeltdach (Toskana-Stil) mit aufzunehmen. Siehe bitte unter Amtliche Bekanntmachungen Der Gemeinderat beschloss die Dachformen Walmdach und Zeltdach in den textlichen Festsetzungen zu ergänzen. Gleichzeitig wird im Punkt Dachneigung die Dachneigung für Walm und Zeltdach auf maximal 30 Grad festgesetzt. Zu B) 1.3: Unerlaubte Nutzung und Verwendung des Gemeindewappens Der Marktgemeinderat brachte mehrheitlich zum Ausdruck, dass eine Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens für Parteien und Wählergruppen nicht erteilt wird. Die Die Dachneigung beim Satteldach muss beidseitig gleich sein und zwischen 38 und 45 Grad betragen. Verwaltung wurde ermächtigt, eventuelle weitere Schritte zu unternehmen, um eine weitere Nutzung und Verwendung des Zu B) 1.4: Wappens zu unterbinden. Der Marktgemeinderat beschloss für die Dacheindeckung und Dachaufbauten rot-, grau- oder braungetönte Materialien zuzulassen. Zu B) 1.5: Der Marktgemeinderat wägte ab, ob die Festsetzungen bezüglich Fundsachen 1 Fahrrad Kniestock von bis jetzt 50 cm aufzulockern. Der Kniestock ist bis zu einer Höhe von max. 75 cm zulässig. Zu B) 1.6 bis 1.8: Verbrennen von holzigen Gartenabfällen Der Marktgemeinderat beschloss die Festsetzungen, die vom rechtskräftigen Bebauungsplan Geierstoß II übernommen innerhalb des Gemeindegebietes wurden, beizubehalten. Der Satz der erforderliche Stauraum vor geschlossenen Garagen beträgt mind. 5 m wird gestrichen. Zu B) 1.9: Seit dem Jahr 2005 ist die ehemalige Verordnung über das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gemeindeteile des Marktes Pretzfeld erloschen. Dies bedeutet, dass Innerorts keine holzigen Der Gemeinderat beschloss die Festsetzung, wie vom Ingenieurbüro Sauer + Harrer GbmH empfohlen, zu ändern und Gartenabfälle können aber jederzeit bei der Grüngutabfuhr Gartenabfälle mehr verbrannt werden dürfen. Diese holzigen durch den Verweis auf die Bayerische Bauordnung zu ersetzen, da die Vorschriften der BayBO für Grenzgaragen geändert holzigen Gartenabfällen können auch bei der Deponie Gos- oder über die Biotonne entsorgt werden. Größere Mengen von wurden. berg angeliefert werden. Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Grundstücke ist nach 4 Abs. 2 PflAbfV (Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb Zu B) 1.10: Der Gemeinderat wägte ab, ob die Festsetzungen zu den zu zugelassener Beseitigungsanlagen) das Verbrennen insofern noch gestattet, wenn pflanzliche Abfälle, welche auf dem errichtenden Stellplätzen gelockert werden soll. Die Festsetzung wird nicht aufgenommen. Zu B) 2.0: Grundstück außerhalb entstanden sind, verbrannt werden. Das Verbrennen ist nur an Werktagen von Uhr bis Uhr Der Gemeinderat wägte ab, die Festsetzungen der Einfriedungen beizubehalten oder zu lockern. durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers zulässig. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen Einfriedungen an der vorderen Grundstücksgrenze dürfen 1,2 über die Verbrennungsfläche hinaus ist zu verhindern. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer m Höhe einschließlich 0,2 m Zaunsockel nicht überschreiten. Anstelle dieser Einfriedung können auch Hecken bis zu einer sind hier unverzüglich zu löschen. Es ist sicherzustellen, dass Höhe von max. 1,5 m vorgesehen werden. Die Pflanzliste ist zu die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei ändern. Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass jegliches Feuer bei der Integrierten Leitstelle in Bamberg anzumelden ist. Entsprechende Meldeformu- Der Gemeinderat wägte ab, zusätzliche Festsetzungen für die Grundstücksreihe direkt an der ST2260 aufzunehmen. Zum lare liegen in der Gemeindeverwaltung aus. Beispiel können Stützmauern und die Höhe der Einfriedung in Richtung Staatsstraße festgesetzt werden. Zu B) 2.1: 10. Der Gemeinderat billigte die Übernahme der bestehenden Festsetzung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Geierstoß II. Zu C) 1. bis 7. und 9.: Der Gemeinderat billigte die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, die aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Geierstoß II übernommen wurden. Zu C) 8. und 10.: Der Gemeinderat billigte die Ergänzung von Punkt 8. Der Gemeinderat billigte die Ergänzung von Punkt 10. Fortsetzung siehe Seite 18

16 Pretzfeld r e t s u M Nr. 5/14

17 Pretzfeld Muste r Nr. 5/14

18 Pretzfeld Nr. 5/14 Energie und Geld sparen - Messgerät kann im Rathaus ausgeliehen werden Im Rathaus können Bürger/innen des Marktes Pretzfeld kostenlos jeweils zwei Wochen lang einen Energiekostenmonitor ausleihen und damit die häuslichen Stromfresser entlarven. Ein kleines Messgerät zeigt - zwischen Steckdose und zu untersuchendes Gerät gesteckt - den Stromverbrauch eines Elektrogerätes an. Mit dem Messgerät können zum Beispiel auch zuverlässig die jährlichen Betriebskosten eines Kühlschranks ermittelt werden und so eine Entscheidungshilfe für einen eventuellen Neukauf geben. PC, Drucker, Bildschirme, Radios, DVD-Spieler, Festplattenrecorder - Der unnötige Leerlauf von Elektrogeräten in Privathaushalten und Büros kostet jedes Jahr mindestens fünf bis sechs Milliarden Euro. Unglaublich aber wahr - es gibt immer noch viele Geräte, die auch ausgeschaltet Strom verbrauchen. Ein gut ausgestatteter Haushalt gibt für Leerlaufverluste jährlich durchaus einen dreistelligen Euro-Betrag aus. Sammelberatung von Waldbesitzern - Einladung zum Waldbegang Der erwartete Klimawandel erfordert im Wald ein langfristiges Vorausplanen. So ist es notwendig, eine den Bodenverhältnissen angepasste und gemischte Verjüngung der Bäume einzuleiten und voranzutreiben, bevor der Borkenkäfer, wie wieder im Sommer 2013, vollendete Tatsachen schafft. Die Leiter der Forstreviere Gößweinstein und Weißenohe laden gemeinsam mit der Waldbesitzervereinigung Fränkische Schweiz zu einem Waldbegang auf dem Oberzaunsbacher Berg ein. Treffpunkt ist am um 10:00 Uhr der Parkplatz am Wildpark Hundshaupten. Dabei wird an typischen Waldbildern dargestellt, welche Maßnahmen in diese Richtung ergriffen werden können. Stefan Ludwig und Bertram Stielper Die Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH sieht Veranlassung für folgende Warnung: Wie bekannt geworden ist, versuchen vereinzelte Stromanbieter in unlauterer Art und Weise, Kunden zu einem Wechsel ihres bisherigen Versorgers zu bewegen. Dabei sind Fälle bekannt geworden, in denen sich beim Kunden auftretende Personen als Mitarbeiter des örtlichen Stadtwerks vorstellen, auf eine vermeintliche Zusammenarbeit zwischen dem neuen Versorger und dem örtlichen Stadtwerk hinweisen oder einen gefälschten Ausweis vorzeigen. Auch wird der Wahrheit zuwider z. B. behauptet, der örtliche Versorger plane eine Preiserhöhung, und durch den Wechsel des Versorgers könnte dem entgangen werden. Manchmal werden Zählerwerte unter Vortäuschung falscher Angaben abgefragt, ebenso Kontoverbindungen. Es wird von Telefonanrufen durch Stromanbieter berichtet, bei denen vorher vom Kunden keine Einwilligung erklärt wurde, ebenso davon, dass dann, wenn auf einen solchen Telefonanruf kein Vertragsabschluss erfolgt, diese Anrufe mehrfach wiederholt werden (Telefonterror), um doch zu einem Vertragsabschluss zu gelangen. Die Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbHweist deshalb darauf hin, dass sie keine Hausbesuche zum Abschluss von Stromlieferverträgen durchführt. Ebenso erfolgen von der Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH keine Werbeanrufe. Sollten Kunden der Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH von solchen unlauteren Werbemaßnahmen betroffen sein oder Kenntnis davon erhalten, wird höflich darum gebeten, diese telefonisch an die Tel.-Nr / (Frau Herold) mitzuteilen, da es im Interesse aller Stromkunden sein sollte und sicherlich auch ist, von der Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH vor solchen Täuschungen gewarnt zu werden. Sollte die Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH von solchen Aktivitäten Kenntnis erlangen, so wird sie unverzüglich im Interesse und zum Schutz ihrer Kunden dagegen vorgehen. Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH Verkehrszeichen 325 Verkehrsberuhigter Bereich Aus gegebenem Anlass sieht sich der Markt Pretzfeld dazu verpflichtet nochmals auf die Verkehrseinrichtungen Verkehrsberuhigte Bereiche hinzuweisen. In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fußgänger die gesamte Straße benutzen. Auch Kinderspiele sind hier gestattet. Fahrzeuge, die diesen Bereich befahren, dürfen dies nur in Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) tun. Außerdem ist das Parken ausschließlich in den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Etwas anderes gilt nur zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. Derjenige, der aus dem verkehrsberuhigten Bereich auf eine Straße einfährt, muss sich zudem so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Er hat in keinem Fall Vorfahrt. Wir bitten um Ihre besondere Aufmerksamkeit und Beachtung dieser Beschilderungen.

19 Pretzfeld Nr. 5/14 Kiliani-Markt am 06. Juli 2014 in Pretzfeld Am 06. Juli 2014 findet die Kiliani-Kirchweih und der Kunsthandwerkermarkt rund um die Pfarrkirche St. Kilian statt. Schwerpunkt soll das Angebot von regionalen Produkten sein. Alle Hobbykünstler, Erzeuger, Anbieter und Vereine, die an einer Mitwirkung Interesse haben, werden gebeten, sich bis 30. April 2014 mit der Marktverwaltung, Hauptstr. 3, Pretzfeld, Tel / oder maria.polster@pretzfeld.de (Frau Polster) in Verbindung zu setzen. VHS-Programmhefte eingetroffen Das neue Programmheft der Volkshochschule des Landkreises Forchheim für das erste Halbjahr 2014 ist eingetroffen und kann im Rathaus Pretzfeld, Hauptstr. 3, zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Rentensprechtage 2014 Die Sprechtage für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (bisher LVA und BfA) finden im Jahr 2014 in Forchheim (im Landratsamt, Streckerplatz 3, Forchheim) und in Ebermannstadt (Stadt Ebermannstadt, Rathaus,) statt. In Forchheim: Montags von bis Uhr und von bis Uhr und Freitags von bis Uhr im Landratsamt Forchheim und zusätzlich am 26. März, 23. April, 28. Mai, 25. Juni, 23. Juli, 27. August, 24. September, 22. Oktober und 26. November Bitte Terminvereinbarungen unter Telefon: 09191/ oder in Ebermannstadt: Die Rentensprechtage in Ebermannstadt finden im Jahr 2014 im Rathaus Ebermannstadt jeweils ab und Uhr an folgenden Tagen statt: Eine vorherige telefonische Anmeldung zu dem Termin unter 09194/5060 ist erforderlich! Sprechtage des Zentrums Bayern Familie und Soziales Der monatliche Sprechtag des ZBFS - Region Oberfranken - (Versorgungsamt) findet am Dienstag, 25. März 2014 im Landratsamt Forchheim im Gebäude A im Erdgeschoß in der Zeit von bis Uhr statt. Auskünfte erfolgen durch die Information im neuen Haupteingang Am Streckerplatz. Die Beratungen erfolgen zu den Themen: Schwerbehinderung, Elterngeld und Elternzeit. Anmeldungen sind, wie immer - nicht erforderlich! Information: Bernhard Rettig, Fachbereichsleiter Soziale Angelegenheiten, Tel / Informationen aus dem Landratsamt Forchheim Vortragsreihe zu verschiedenen Energiethemen und Fördermöglichkeiten Energie sinnvoll einsetzen, Klima schützen und dabei noch Geld sparen! Die Info-Offensive Klimaschutz des Landkreises Forchheim bietet in Kooperation mit der Volkshochschule Forchheim im Frühjahr 2014 wieder Vorträge zu verschiedenen Energiethemen an. Alle Bürger sind herzlich eingeladen; der Eintritt ist frei. Energieeinsparung durch Dämmung an Gebäude und Heizung Eigenschaften und Verwendung von Dämmstoffen Do, , Uhr, Landratsamt Forchheim, Kulturraum St. Gereon Hier gibt es Informationen zur richtigen Vorgehensweise, Planung, Umsetzung sowie zu Einspareffekten und Wirtschaftlichkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Auch die Eigenschaften der verschiedenen Dämmstoffe werden vorgestellt. Heizungsmodernisierung Do, , Uhr, Igensdorf, VHS-Raum im Feuerwehrhaus Zunächst werden die verschiedenen Heizsysteme und Kombinationsmöglichkeiten mit Solarthermie vorgestellt und deren Einsatzmöglichkeiten erläutert. Anschließend werden evtl. Einsparpotentiale und Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Heizen mit Biomasse kombiniert mit Sonnenenergie Do, , Uhr, Landratsamt Forchheim, Kulturraum St. Gereon, Am Streckerplatz 3 Bei dieser Veranstaltung steht die Nutzung von Solarthermie in Verbindung mit einer Biomasseheizung im Mittelpunkt. Es werden die verschiedenen Funktionsweisen von Holzpelletsheizungen und Scheitholzvergaserkesseln, usw. erklärt sowie die Voraussetzungen für den Einsatz der entsprechenden Techniken angesprochen. Energetische Sanierung von Wohngebäuden: Gebäudehülle, Anlagentechnik, Schimmel vermeiden Do, , Uhr, Eggolsheim, Unterstürmig, Lias-Grube Wo fängt man an? Was bringt die höchste Einsparung? Wann ist es sinnvoll? Wie läuft es ab? Antworten auf diese und ähnliche Fragen bekommen Sie bei dieser Veranstaltung. Informationen zur Vermeidung von Schimmel durch richtiges Heizen und Lüften runden den Vortrag ab. Fördermöglichkeiten für energetische Gebäudesanierung und Nutzung erneuerbarer Energien Do, , Uhr, Landratsamt Forchheim, Kulturraum St. Gereon, Am Streckerplatz 3 Im Rahmen dieses Vortrages stellt das Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim die verschiedenen Zuschussund Darlehensprogramme der KfW für energieeffizientes Sanieren und Bauen bzw. für Erneuerbare Energien und Speichertechniken sowie für Baubegleitung, Ergänzungskredite, usw. vor. Auch über die Zuschussmöglichkeiten des Bundes für eine Vor-Ort-Energieberatung und für die Nutzung erneuerbarer Energien (z.b. Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, usw.) wird informiert. Bei allen Veranstaltungen können Fragen zu den jeweiligen Themenbereichen gestellt werden. Für Fragen zu energieeffizientem Bauen und Sanieren, der Nutzung erneuerbarer Energien und Fördermöglichkeiten steht Frau Galster vom Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim zur Verfügung, Tel / bzw. Weitere Infos: Bürgerservice, Energie, Klima Jetzt anmelden für den Girls und Boys Day Am 27. März 2014 findet der bundesweite Aktionstag Girls Day wieder zusammen mit dem Boys Day statt. Hier können auch Unternehmen aus dem Landkreis Forchheim mitmachen. Handwerksbetriebe, Unternehmen und ähnliche Einrichtungen sind eingeladen, am Girls Day Veranstaltungen für Mädchen anzubieten. Parallel dazu können Jungen am 27. März beim Boys Day einen Einblick in die Bereiche Erziehung, Soziales, Gesundheit und Pflege oder andere für Männer eher untypische Berufsfelder erhalten. Landrat Reinhardt Glauber bittet interessierte Unternehmen oder Sozialeinrichtungen, am Donnerstag, 27. März, ihre Türen für Schüler/innen ab der 5. Klasse zu öffnen.

20 Pretzfeld Nr. 5/14 Auch das Landratsamt Forchheim selber bietet wieder Plätze für Mädchen an. Ob am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg, im Tiefbauamt oder beim Malertrupp können Teilnehmerinnen an diesem Tag praktische Erfahrungen sammeln. Anmelden können sich Unternehmen und interessierte Schüler/ innen direkt unter und Für Rückfragen steht als Ansprechpartnerin im Landratsamt Forchheim die Gleichstellungsbeauftragte Silke Vahle unter Tel / oder für die Unternehmen der Wirtschaftsförderer Dr. Andreas Rösch unter Tel / zur Verfügung. Kreisjugendring Forchheim Tipps für Eltern rund um den Erziehungsalltag Die Elterncoachingreihe Mein Kind, das Chaos und ich, welche vom Landkreis Forchheim in Kooperation mit dem KJR Forchheim und der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle veranstaltet wird, geht in eine neue Runde! Herzlich eingeladen sind alle Mütter und Väter, die sich Tipps und Anregungen rund um den manchmal vielleicht etwas chaotischen Familienalltag holen wollen. An acht Abenden informiert die Referentin Frau Susanne Ehrenspeck über folgende Themen: Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag 2014 im Landkreis Forchheim Freitag, 07. März 2014 Weltgebetstag der Frauen, In den Kirchengemeinden in Stadt und Landkreis Forchheim, Ankündigung in den Pfarreien/ Presse Mittwoch, 12. März Uhr Stadtbücherei Forchheim, Spitalstr. 3, Forchheim, Eintritt: 3,00 Referentin: Marjam Azemoun Literaturnobelpreisträgerinnen Poetisches, Feuilletonistisches und Biografisches von, zu und über zwölf ausgezeichnete Nobelpreisträgerinnen, präsentiert, gelesen und gespielt von Marjam Azemoun. Seit 1901 wird der Nobelpreis für Literatur vergeben. 110 Schriftsteller wurden bisher ausgezeichnet: 97 Männer und 13 Frauen. Dieser Abend ist den bisher 13 Preisträgerinnen, ihrem Leben und Schaffen gewidmet. Programmdauer ca. 90 Minuten, zzgl. Pause Freitag, 21. März 2014 Infostand am Paradeplatz, Forchheim, Equal Pay Day Gleicher Lohn für gleiche Arbeit davon sind Frauen in Deutschland weiter entfernt als in den meisten anderen europäischen Staaten. Sie verdienen im Schnitt 23 % weniger als Männer. Auf dieses Problem macht die Gleichstellungs-beauftragte des Landkreises Forchheim in Kooperation mit Vertreterinnen von ASF, AWO, Bündnis 90 Die Grünen, DGB Frauen, Frauen Union, Freie Wähler, KAB, KDFB Diözesan-verband Bamberg e.v., Mädchenarbeit Koralle, ver.di und VdK aufmerksam. Dienstag, 25. März 17. April 2014 Ausstellung Wie will ich leben, wenn ich ALT bin? Perspektiven auf die weibliche Zukunft Wanderausstellung von KULTURelle GbR Foyer Landratsamt Forchheim, m Streckerplatz. 3, Forchheim, Besichtigung: Montag u. Donnerstag von Uhr bis Uhr, Dienstag und Mittwoch von Uhr bis Uhr, Freitag von Uhr bis Uhr, Eintritt frei Freitag, 4. April :00 Uhr 17:00 Uhr, Besichtigung der Ausstellung, Wie will ich leben, wenn ich ALT bin? Perspektiven auf die weibliche Zukunft im Foyer des Landratsamtes Forchheim 17:00 Uhr 18:30 Uhr, Vortrag und Diskussion Wie wollen und können Sie im Alter leben?, Referentin: Maria Stadter, Vertreterin der Frauen im VdK Bezirk Oberfranken Kulturraum St. Gereon, Am Streckerplatz 3, Forchheim, Eintritt frei, Was müssen wir tun bzw. welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir ein würdevolles Leben im Alter führen können? Beschäftigungsmöglichkeiten in existenz-sichernden und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen führen hoffentlich nicht in Hartz IV Abhängigkeit und später in eine Rente, die sich auf Grundsicherungsniveau bewegt. Auch sozialpolitische Entscheidungen wie Rente haben für Frauen gravierende Folgen und führen zu einer akuten Armutsgefährdung im Alter Kommunikation in der Familie Wie finden wir einen wertschätzenden und fördernden Umgang miteinander? Pubertät Zeit des Haltens und des Loslassens Mein Kind will nicht, wie ich will Wie finden Eltern mit ihrem Kind eine gute Lösung, so dass die Harmonie wieder hergestellt wird? Selbstbewusste Kinder Wie kann ich mein Kind dabei unterstützen, sich selbstbewusst gegenüber anderen zu behaupten? Geschwisterrivalität Müssen sich Kinder immer streiten oder geht s auch anders? Meine Familie mein Beruf. Und ICH? Wie können sich Eltern gegenüber ihren Kindern behaupten und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Elternschaft, Beruf und sich selbst finden? Schulstress / Hausaufgaben / Selbstorganisation des Kindes Wie kann ich mein Kind im Schulalltag unterstützen? Wie viel Grenzen braucht mein Kind? Wo hört meine Verantwortung als Eltern auf und wo beginnt die Verantwortung meines Kindes? Darüber hinaus geht die Referentin selbstverständlich auf individuelle Wünsche ein, beantwortet eigene Fragen und gibt Raum zum Austausch miteinander. Wichtig: Die Themen sind frei wählbar! D.h. Interessierte können je nach Interesse einen oder mehrere Abende besuchen. Es besteht keine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme. Alle Termine finden jeweils dienstags von Uhr in den Räumen des KJR Forchheim (Löschwöhrdstr. 5) statt und kosten 7,50 pro Abend (bitte vor Ort bezahlen). Um telefonische Anmeldung bis zum Montag vorher um Uhr wird gebeten unter 09191/ Nähere Infos sowie die detaillierte Termin-Themenliste ist zu finden unter Fachtag CROSSWORK nur für Frauen - in der pädagogischen Arbeit mit JUNGEN Der Fachtag richtet sich an interessierte Frauen, die pädagogisch mit Jungen arbeiten (wollen). Wie kann ich die Jungen besser verstehen? Wie kann ich als Frau geschlechtsbewusst mit den Jungen arbeiten? Der Fachtag findet am Donnerstag, von bis Uhr in der Geschäftsstelle des Kreisjugendring Forchheim statt. Um schriftliche Anmeldung an den KJR-Forchheim, Löschwöhrdstraße 5, Forchheim wird bis zum gebeten. Der Fachtag ist auf max. 14 Teilnehmerinnen begrenzt. Der Unkostenbeitrag von 10,00 EUR (inkl. Getränke/Imbiss) wird vor Ort bezahlt. Nähere Informationen unter 09191/ oder matthias. becker@kjr-forchheim.de oder

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