Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (AGB)

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1 Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (AGB) Stand I. Geltungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden und Regio Rad Express GmbH. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Handelsgesetzbuch (HGB) abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie RRE ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Ergänzend zu diesen AGB gilt unser zum Zeitpunkt Auftragserteilung aktuelles Preis- und Produktverzeichnis. Ist aufgrund einzelvertraglicher Regelungen o auf Grundlage dieser AGB geregelt, dass ein dritter Dienst einen Teil Leistungen erbringen wird, gilt die Sendung mit Übergabe an diesen Dienst als uns ausgeliefert und es finden im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem dritten die Vertragsbedingungen jenes Dienstes Anwendung. II. Kundenpflichten Der Kunde ist verpflichtet, die im jeweils gültigen Produkt- und Preisverzeichnis dargestellten Vorgaben zu beachten. Die Sendungen sind vom Kunden deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbole für Handhabung und Eigenschaften. Alte Kennzeichen sind zu entfernen o unkenntlich zu machen. Es obliegt dem Kunden, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Unverpackte Sendungen o ungeeignete und nicht sachgerecht verpackte Sendungen werden auf Wunsch auch transportiert, jedoch wird für diese Sendungen keine Haftung übernommen. Sendungen sind so herzurichten, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist. Sendungen, die offensichtlich Zeichen Beschädigungen aufweisen, werden nur dann zur Beförung angenommen, wenn ihr Zustand bei Übergabe schriftlich bestätigt wird.soweit Kunde nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger fort, können alle Sendungen auch an ane Personen ausgehändigt werden, die unter Empfängeradresse angetroffen werden. Kommt Kunde seinen bevorstehenden Verpflichtungen nicht nach, kann Kurier die Annahme ablehnen und die vergebliche Anfahrt ist vom Kunden zu vergüten. Der Kurier kann auch die vorhandenen Mängel selbst auf Kosten des Kunden beseitigen. Storniert Kunde den Fahrauftrag, nachdem Kurier zum Kunden unterwegs ist, ist die vergebliche Anfahrt zu vergüten. III. Zahlungen Der Rechnungsbetrag wird per Bankeinzug innerhalb 10 Tagen netto o gegen offene Rechnung innerhalb 10 Tagen netto fällig. Abzug Skonto wird nicht gewährt. Enthält unsere Bestätigung o Rechnung jedoch ane Zahlungsbedingungen, so gelten diese. Zahlungen sind nur auf die durch uns angegebenen Konten bzw.

2 Stellen zu richten. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Als Verzugszinsen werden die üblichen Banksätze berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen bleibt vorbehalten. Wird eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt, o ein gegebener Scheck o Wechsel nicht eingelöst, so werden etwaige noch laufende Schecks o Wechsel und noch offen stehende Rechnungen sofort fällig. Die Hereinnahme Wechseln und Schecks erfolgt ausschließlich zahlungshalber, solange ihre Einlösung nicht feststeht und unsere wechsel- bzw. scheckmäßige Haftung fortbesteht. Der Kunde trägt die Diskontspesen und die sonstigen Wechsel- und Scheckkosten. Kommt Kunde mit Zahlung fälliger Rechnungsbeträge in Verzug bzw. gehen Schecks o Wechsel zu Protest, so werden unsere sämtlichen Forungen, auch wenn sie noch betagt sind, sofort zur Zahlung fällig. Gegenüber unseren Ansprüchen ist Aufrechnung nur mit fälligen Zahlungsansprüchen zulässig, die Höhe nach feststehen und dem Grunde nach nicht bestritten sind. Das gleiche gilt für die Wiklage. Für noch ausstehende Lieferungen können wir Vorkasse verlangen IV. Sicherungsrechte Erfüllt Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, keine weiteren Aufträge entgegenzunehmen, bis die fälligen Forungen bezahlt sind. Schadenersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen. Die uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforungen unser Eigentum, und zwar erstreckt sich Eigentumsvorbehalt auf alle unsere Lieferungen, solange überhaupt noch eine Forung unsererseits besteht. Die Bearbeitung o Verarbeitung uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehen Ware, erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne daß für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die uns gelieferte Ware mit anen Gegenständen vermischt o verbunden, so tritt Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand o neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Veräußert Käufer die uns gelieferte Ware - gleich in welchem Zustand - so tritt er hiermit schon jetzt, bis zur völligen Tilgung aller unserer Forungen (einschließlich Nebenforungen) aus Warenlieferungen, die ihm aus Veräußerung entstandenen Forungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt Wert uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforung insgesamt um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Käufer ist nicht berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware zu verpfänden o an Dritte zur Sicherung zu übereignen. Wird die Vorbehaltsware Dritten gepfändet, so ist Käufer verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Feuer und Diebstahl versichert, tritt Käufer seine etwaigen Ansprüche gegen die Versicherungen aus einem Schadensfalle bereits jetzt in Höhe des Wertes Vorbehaltsware an uns ab.

3 V. Ablehnung Beförung Folgende Sendungen sind einer Beförung durch RRE grundsätzlich ausgeschlossen: - Lebende Tiere - Sendungen, die leicht verbliche Güter beinhalten - Sendungen, die dem Postmonopol gemäß 51 Postgesetz unterliegen - Sendungen, welche durch ihren Inhalt o ihre äußere Beschaffenheit möglicherweise besone Einrichtungen, - Sicherheitsvorkehrungen o Genehmigungen erforn, o en Beförung gegen gesetzliche und behördliche Verbote verstoßen würden - Sendungen, die durch ihren Inhalt o ihre äußere Gestalt gefahrgutrechtlichen Beförungsvorschriften unterliegen - Sendungen, welche durch ihren Inhalt o äußere Beschaffenheit Personen verletzen o infizieren o Sachschäden verursachen können. Auf Wunsch können auch Wertgegenstände, Bargeld o ane Zahlungsmittel, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Kunstgegenstände o ane Kostbarkeiten transportiert werden, jedoch ist für diese Transporte die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wurde vorher eine separate Versicherung abgeschlossen. VI. Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkungen Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition einzelnen Transportmittel gestattet. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Insbesone müssen bestimmte Liefertermine nicht nur telefonisch gegenüber Vermittlungszentrale, sonn auch schriftlich gegenüber dem Kurier eindeutig angezeigt werden. Der Kurier haftet für alle an dem Gut entstandenen unmittelbaren Schäden bzw. für dessen Verlust. Für Verzögerungen, Schäden o Verlust stehen wir im übrigen nur ein, wenn diese nicht auf die im Folgenden genannten Ereignisse zurückzuführen sind: Wirkungen höherer Gewalt je Art (z.b. Wetterverhältnisse, behördliche Hinnisse, Krieg, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streik und Aussperrungen, Ausfuhrverbote, usw.) Verletzung in 2. genannten Kundenpflichten Verschulden des Kunden o des Empfängers o en Erfüllungsgehilfen Verschulden die sich aus Beschaffenheit des Gutes ergeben Fehlende o mangelnde Dokumentation bei Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Transportablauf mittelbar beeinflussen Für Bruchschäden an Glas, Porzellan o ähnlichen bruchempfindlichen Gütern o Geräteteilen ist die Haftung ausgeschlossen. Regio Rad Express GmbH besorgt gegen zusätzliches Entgelt eine Warentransportversicherung auf Grundlage ADS Güterversicherung 1973 in Fassung 1984 Deckungsform "Volle Deckung", sofern dies vom Auftraggeber schriftlich unter Angabe Versicherungssumme verlangt wird. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden und sonstige Schäden, soweit diese auf Vorsatz o grober Fahrlässigkeit beruhen und für Schäden, die auf eine Handlung o Unterlassung zurückzuführen sind, wir o eine in 428 HGB genannte Person vorsätzlich o leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungen Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

4 VII. Schadensanzeige und Verjährung Sind Briefe o briefähnliche Sendungen Gegenstand des Vertrages, müssen sämtliche Ansprüche vom Kunden binnen einer Woche ab Ablieferung schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Werden Verspätung, Verlust o Beschädigung bei Ablieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, das Gut abliefert. Ansonsten ist die Anzeige schriftlich zu erstatten. Sie kann mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn aus Anzeige Aussteller in aner Weise erkennbar ist. Zur Wahrung Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Alle Ansprüche aus dem Beförungsvertrag verjähren in sechs Monaten nach Ablieferung o Rücklieferung. VIII. Datenschutz, Datenverwendung Die Regio Rad Express GmbH unterliegt Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Postdienstleistungen erbringen (Postdienste-Datenschutzverordnung), sowie ergänzend dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Brief- und Postgeheimnis des Strafgesetzbuches. Sämtliche für die Regio Rad Express GmbH tätige Mitarbeiter sind GmbH auf die Einhaltung des Post- und Briefgeheimnisses verpflichtet worden. Die Regio Rad Express GmbH ist für die Zwecke des Vertrags ermächtigt und berechtigt, Daten zu sammeln, zu speichern und datentechnisch zu verarbeiten, die ihnen vom Absen o Empfänger für die Abholung, Beförung und Einlieferung bekanntgegeben worden sind. Die Regio Rad Express GmbH ist weiterhin ermächtigt, Daten und Auskünfte über den Beförungs- und Einlieferungsverlauf einzelnen Postsendungen zu erheben, zu speichern und datentechnisch zu verarbeiten. Die Daten dürfen Regio Rad Express GmbH sechs Monate vorgehalten und weitere sechs Monate archiviert werden. Die Regio Rad Express GmbH verpflichtet sich, die gesammelten Daten über die jeweilige Postsendung nach 12 Monaten zu vernichten. Die Datenspeicherung und Verarbeitung erfolgt ausschließlich für eigene Zwecke und wird an Dritte nur im Rahmen bestehen Gesetze und Rechtsverordnungen übermittelt. IX. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Reglungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen hier unberührt. An die Stelle unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. X. Gerichtsstand Der Beförungsvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Sitz Regio Rad Express. Für alle aus diesem Vertrag o im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, sofern Kunde Unternehmer, Juristische Person des Öffentlichen Rechts o Öffentlich Rechtliches Sonvermögen ist, wird ausschließlich Gerichtsstand Freiburg vereinbart. Sofern Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentliche Rechts o öffentlich-rechtliches Sonvermögen ist, ist Gerichtsstand Freiburg.

5 Regio Rad Express GmbH - Registergericht Freiburg HRB 7332 GF Reiner Düweling - Lehenerstr Freiburg Tel.: 0761/ Fax: 0761/ info@regioradexpress.de

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