Preisblatt vom Entgelte für den Netzzugang mit Kostenwälzung gültig ab
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- Nele Diefenbach
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1 Für das Netzgebiet der Energieversorgung Rüsselsheim GmbH gelten nach dem Energiewirtschaftsgesetz, der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen (GasNEV) und der Anpassung der Erlösobergrenze ab im Rahmen der Anreizregulierung die nachfolgenden Netzentgelte. Alle Entgelte sind soweit nicht anders ausgewiesen Nettoentgelte und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind soweit nicht anders ausgewiesen in den Entgelten nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe hinzugerechnet. Übersicht: 1. Entgelte für leistungsgemessene Kunden 1.1 Arbeitspreise für Ausspeisepunkte mit Leistungsmessung 1.2 Leistungspreise für Ausspeisepunkte mit Leistungsmessung 1.3 Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung 1.4 Anwendungsbeispiele 2. Entgelte für Lastprofilkunden 2.1 Netzentgelte 2.2 Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung 2.3 Anwendungsbeispiele 3. Konzessionsabgabe 4. Kontaktdaten Verteilnetzbetreiber Seite 1 von 5
2 1. Entgelte für leistungsgemessene Kunden Bei leistungsgemessenen Kunden werden die Netzentgelte nach folgendem Stufenpreissystem ermittelt: 1.1 Arbeitspreise für Ausspeisepunkte mit Leistungsmessung Arbeitsbereich Stufe Jahresarbeit Untergrenze in kwh Jahresarbeit Obergrenze in kwh In / Jahr durch abgegoltene Arbeit in kwh Arbeitspreis In ct/kwh ,00 0 0, ,50 0 0, ab ,50 0 0, Leistungspreise für Ausspeisepunkte mit Leistungsmessung Leistungsbereich Stufe Leistung Untergrenze in KW Leistung Obergrenze in KW In / Jahr durch abgegoltene Leistung in KW Leistungspreis In / KW 1 0, ,000 0,00 0 7, , , ,50 0 6, ab 2.000, ,30 0 3,38180 Seite 2 von 5
3 1.3 Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung richten sich nach Zählergröße und der Ausstattung mit Messeinrichtungen: Zähler / Messeinrichtung Messung Messstellenbetrieb [ /a] Abrechnung G 40 - G 100 0,50 153,60 9,80 G 160 G 250 0,50 469,45 9,80 Mengenumwerter (zusätzlich) Fernauslesung (zusätzlich) 480,00 60, Anwendungsbeispiel Für einen Netzkunden mit einem Verbrauch von kwh/a und einer gemessenen Leistung von KW werden folgende Netzentgelte berechnet: Entgelt für Arbeit: = * 0,0815 ct/kwh ,50 /a = 3.260, ,50 /a = 5.937,50 /a Entgelt für Leistung: = * 6,79720 /KW + 754,50 /a = , ,50 / = ,02 /a Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung: Hat der Kunde einen Zähler G 100 mit Mengenumwerter, Zählerfernauslesung, täglicher zweimaliger Auslesung und monatlicher Rechnungsstellung, betragen die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung: 365 Tage x 2 = 730 Auslesungen x 0,50 /Vorgang = 365, , , , *9,80 = 1.176,20 [ /a]. Seite 3 von 5
4 2. Entgelte für Lastprofilkunden 2.1 Netzentgelte Die Netzentgelte errechnen sich nach Jahresverbrauch in kwh/a: Jahresverbrauch [kwh/a] Grundpreis Arbeitspreis von bis [ /Monat] [Ct/kWh] ,75 3, ,70 2, ,40 0, ,20 0, ,80 0,6667 > ,00 0, Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung errechnen sich aus der Zählergröße: Zähler / Messeinrichtung Messung Messstellenbetrieb [ /a] Abrechnung G 2,5 G 6 3,20 13,70 9,80 G 10 - G 25 3,20 32,25 9,80 G 40 - G 100 3,20 153,60 9,80 G G 250 3,20 469,45 9,80 Smart Meter zusätzlich bei G 2,5 G 40 13, Anwendungsbeispiele a) Für einen Lastprofilkunden mit einem Jahresverbrauch von 800 kwh/a werden Netzentgelte in Höhe von 12*0, *3,9063/100 = 40,25 [ /a] fällig. Die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung betragen bei jährlicher Messung, Abrechnung und einem G 4 Zähler 1*3, ,70 + 1*9,80 = 26,70 [ /a] b) Für einen Lastprofilkunden mit einem Jahresverbrauch von kwh/a werden Netzentgelte in Höhe von 12*16, *0,6667/100 = 2.535,05 [ /a] fällig. Die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung betragen bei jährlicher Messung, Abrechnung und einem G 10 Zähler 1*3, ,25 + 1*9,80 = 45,25 [ /a] Seite 4 von 5
5 3. Konzessionsabgabe Den Entgelten wird die Konzessionsabgabe hinzugerechnet. Die Konzessionsabgaben richten sich auf der Grundlage des Konzessionsvertrags mit der Stadt Rüsselsheim für das Netzgebiet nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung (KAV) und werden in Höhe von 0,03 ct/kwh vollständig an die Kommune weitergeleitet. 4. Kontaktdaten Verteilnetzbetreiber Energieversorgung Rüsselsheim GmbH Walter-Flex-Str Rüsselsheim Telefon: Telefax: netz.energieversorgung(at)stadtwerke-ruesselsheim.de Internet: Netzbetreiber-Nr.: Ansprechpartner für Transportkunden: Eggbert Jockel eggbert.jockel(at)stadtwerke-ruesselsheim.de Telefon: Claudia Groß claudia.gross(at)stadtwerke-ruesselsheim.de Telefon: Seite 5 von 5
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