Gründungsprotokoll. Gegen diese Tagesordnung wurde kein Widerspruch erhoben.
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- Gabriel Junge
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1 Gründungsprotokoll Am um19.00uhr erschienen im Saal des Gemeindehauses, Werbener Str.3, Behrendorf, die aus der beigefügten Anwesenheitsliste ersichtlichen 23 Mitglieder zur Beschlussfassung über die Gründung des Vereins 3 Dörfer ein Verein. Herr Klaus und Herr Trösken begrüßten die Anwesenden und erläuterte den Zweck der Versammlung. Durch Zuruf wurde Herr Wolfgang Trösken zum Versammlungsleiter und Frau Brunhilde Obara als Protokollführer gewählt; sie nahmen die Ämter an. Herr Trösken gab die Tagesordnung bekannt: - Begrüßung - Verlesen der Satzung und Beschlussfassung - Wahl des Vorstandes - Rechtmäßigkeit Gegen diese Tagesordnung wurde kein Widerspruch erhoben. Herr Trösken und Herr Klaus erläuterten die Notwendigkeit der Gründung des Vereins. Herr Trösken verteilte einen Satzungsentwurf, der im Einzelnen durchgegangen und erörtert wurde. Der anliegenden Fassung der Satzung stimmten alle Anwesenden durch Handzeichen zu. Herr Trösken.stellte fest, dass damit der Verein 3 Dörfer- ein Verein.gegründet ist und forderte alle Anwesenden auf, ihren Beitritt durch Unterzeichnung der Satzung zu bestätigen. Daraufhin unterzeichneten alle Versammlungsteilnehmer die Satzung. Aus dem Kreis der Versammlung wurden Frau Brunhilde Obara, Herr Steffen Obara, Frau Silvia Bahlke, Herr Manfred Klaus, Frau Anne-Dore Flügel, Herr Bernd Obara und Herr Wolfgang Trösken als Vorstandsmitglieder vorgeschlagen. Die Wahl der Vorstandsmitglieder wurde durch Handzeichen durchgeführt. Mit einer Stimmenthaltung und 22 Ja-Stimmen wurde der Vorstand wie folgt gewählt: Zum Vorsitzenden wurde gewählt: Herr Wolfgang Trösken, Landwirt Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde gewählt: Herr Manfred Klaus, Bauarbeiter Zum Schatzmeister für den erweiterten Vorstand wurde gewählt: Frau Anne-Dore Flügel, Kämmerin
2 Zum Schriftführer wurde gewählt: Frau Brunhilde Obara, Postbetriebsfacharbeiter/EU- Rentnerin Zu zunächst 3 Beisitzern wurden gewählt: Frau Silvia Bahlke, Bürokauffrau, Herr Bernd Obara, Bäckermeister, und Herr Steffen Obara, Beamter Alle Gewählten erklärten, dass sie die Wahl annehmen. Sodann wurden die nächsten Schritte für die Aufnahme der Vereinstätigkeit erörtert. Auf Vorschlag von Herrn Trösken wurde auf Handzeichen einstimmig beschlossen, dass der Vorstand bis zur Eintragung des Vereins in das Vereinsregister nur die Rechtsgeschäfte vornehmen darf, die zur Erlangung der Rechtsfähigkeit des Vereins erforderlich sind. Sollte das Vereinsregister aus Gründen, die zur Zeit noch nicht bekannt sind, den Verein aufgrund der beschlossenen Satzung nicht für eintragsfähig halten, werden die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder Herr Wolfgang Trösken und Herr Manfred Klaus bevollmächtigt, die Satzung zu ergänzen, zu ändern etc., um die Eintragsfähigkeit zu erlangen. Herr Trösken schloss um Uhr die Versammlung. Behrendorf, den
3 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen 3 Dörfer ein Verein Der Verein hat seinen Sitz in Behrendorf, Werbener Str.3 und ist in das Vereinsregister einzutragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck des Vereins Der Verein ist ausschließlich ein gemeinnütziger Verein. Der Zweck des Vereins ist Förderung der Dorfgemeinschaft in den Dörfern Behrendorf, Berge und Giesenslage und zwischen den Dörfern. 3 Erwerb der Mitgliedschaft Mitgliede des Vereins können alle juristische und natürliche Personen werden. Für Kinder unter 18 Jahren ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden können Personen ernannt werden, die sich bei der Förderung des Vereins besondere Verdienste erworben haben. Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung. 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Bestimmungen dieser Satzung sowie aller verbindlichen Ordnungen des Vereins sind einzuhalten. Die Bestrebungen des Vereins sind durch eine tatkräftige Mitarbeit und Beteiligung, vor allem durch regen Besuch der Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen, aber auch eigene Arbeitsleistungen, zu fördern.
4 Die festgelegten Beiträge nach der von der Mitgliederversammlung zu erstellenden Beitragsordnung sind fristgemäß zu zahlen. Ein Beitrag, der nicht spätestens 30 Tage nach Fälligkeit entrichtet ist, kann zuzüglich der durch die Nachnahme der entstehenden Kosten erhoben werden. 5 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss. Ein Mitglied kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes aus dem Verein austreten. Der Vorstand kann über die Streichung eines Mitgliedes beschließen, wenn das Mitglied die Voraussetzungen für ein Mitgliedschaft nicht oder nicht mehr erfüllt oder mit seinen Verbindlichkeiten länger als ein Jahr im Rückstand ist. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es grob gegen die Satzung bzw. die bestehenden Ordnungen verstößt oder sich anderweitig vereinsschädigend verhält. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. 6. Mitglieder, die aus dem Verein austreten, gestrichen oder ausgeschlossen werden, haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen und erhalten auch nicht anteilig geleistete Jahresbeiträge zurück. 6 Vorstand Der Verein hat einen geschäftsführenden und erweiterten Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem stellvertretenden Vorsitzenden. Vertretungsberechtigt sind beide gemeinsam.
5 Der erweiterte Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu 4 Beisitzern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte des Vereins zu welchem nicht die Mitgliederversammlung berufen ist. Der Vorstand kann alle Maßnahmen ergreifen, welche im Interesse des Vereins und seiner Mitglieder liegen und die Vereinsaufgaben lösen. 6. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Wahlperiode aus, so ist in der nächsten Mitgliederversammlung ein neues Mitglied zu wählen. 7. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich, Kosten können jedoch erstattet werden. 7 Mitgliederversammlung Alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung des Vereins unterliegen der Entscheidung der Mitgliederversammlung. Einmal jährlich findet eine Jahreshauptversammlung statt. Die Mitglieder werden hierzu unter Einhaltung der Frist von 10 Tagen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.. Auf der Jahreshauptversammlung werden Geschäftsbericht und Kassenbericht verlesen und bei Zustimmung bestätigt. Die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erfordert eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Änderungen der Satzung erfordern eine 2/3 Mehrheit der Anwesenden. Zu außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind auf Verlangen der Mehrheit des Vorstandes oder mindestens 1/4 der Vereinsmitglieder einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand schriftlich 10 Tage vor dem Termin unter Beifügung der Tagesordnung. Einladungen werden vom Schriftführer gefertigt. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
6 Von jeder Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen. 6. Die Mitgliederversammlung ist für alle Mitglieder des Vereins öffentlich. Jedes Vereinsmitglied kann Anträge stellen. Anträge müssen jedoch rechtzeitig an den Vorstand gestellt werden, dass sie in die Einladung zur Mitgliederversammlung aufgenommen werden können. 8 Finanzierung des Vereins Die Finanzierung des Vereins erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Einnahmen aus Veranstaltungen und Umlagen. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge, der Aufnahmegebühr und Umlagen beschließt die Mitgliederversammlung des Vereins. Der Schatzmeister hat im Laufe des Kalenderjahres alle Einnahmen und ausgaben schriftlich nachzuweisen. Am Ende des Geschäftsjahres ist die Kasse abzuschließen und ein Finanzbericht anzufertigen. Die Kassenführung ist nach erfolgtem Abschluss von zwei durch die Mitgliederversammlung beauftragten Mitglieder zu prüfen und das Ergebnis in der Jahreshauptversammlung bekannt zugeben. Der Schriftführer hat die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung schriftlich festzuhalten und die Protokolle laufend zu sammeln. Die Protokolle bedürfen der Genehmigung der nächsten Mitgliederversammlung und der Gegenzeichnung des Vorsitzenden. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung aller erschienenen Mitglieder. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die freiwilligen Feuerwehren Behrendorf, Berge und Giesenslage. Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am beschlossen. Die Satzung wurde bei der wieder aufgenommenen Gründungsversammlung am geändert.
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