Studienbuch. Kerncurriculum Grundbildung (KCG) im Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht

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1 Studienbuch Kerncurriculum Grundbildung (KCG) Psychologie Erziehungswissenschaft Didaktik der Grundbildung im Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht Name: Matrikelnummer: Stand: April 2012

2 Kerncurriculum Grundbildung (KCG) für den Bachelor-Studiengang Erziehung, Bildung und Unterricht (BEU) A Zweck und Umfang des Studiums (1) Das Kerncurriculum Grundbildung (KCG) bereitet durch die Vermittlung von Professionskompetenzen auf die verschiedenen Möglichkeiten im Anschluss an einen erfolgreichen Abschluss des Bachelor-Studiengangs vor. Durch die erfolgreiche Absolvierung der Bachelorprüfung im KCG weist der Prüfling nach, dass er exemplarische wissenschaftliche Grundkenntnisse und Grundfähigkeiten in den Bildungswissenschaften erworben hat. Er kann sich in den Bildungswissenschaften orientieren und ausgehend von den auch in den weiteren Teilstudiengängen erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten neue Sachgebiete und Kompetenzen selbstständig erarbeiten und sie für eine Vermittlungstätigkeit aufarbeiten. (2) Im KCG sind Studien im Umfang von insgesamt 48 Leistungspunkten (LP) nachzuweisen. Im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Bildung, Erziehung und Unterricht (BEU) ist das Studium des KCG für diejenigen Studierenden verpflichtend, die nach dem erfolgreichen Abschluss des Bachelor-Studiengangs BEU den Master-Abschluss mit dem Berufsziel Lehramt an Grund- und Haupt- oder Realschulen anstreben. (3) Zugangsvoraussetzung für den Master-Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen bzw. Lehramt an Realschulen ist gemäß der ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN GRUND- UND HAUPTSCHULEN bzw. REALSCHULEN in der Regel der Nachweis von im Bachelor-Studiengang BEU insgesamt erworbenen 48 LP im KCG. B Zuständigkeit Für die Sicherstellung des Lehrangebots und der Studienberatung sowie für die Durchführung der Prüfungen sind für die Psychologie der Prüfungsausschuss Psychologie, für die Erziehungswissenschaft der Prüfungsausschuss Erziehungswissenschaft und für die Didaktik der Grundbildung die Studiendekanin oder der Studiendekan für die fächerübergreifenden Anteile der lehramtsorientierten Studiengänge verantwortlich. C Aufbau des Studiums Im Bachelor-Studiengang müssen die Psychologie, die Erziehungswissenschaft und die Didaktik der Grundbildung studiert werden (vgl. auch Seite 4 ff.). (1) Das Fach Psychologie ist im Rahmen des KCG im Umfang von 15 LP zu studieren. Das Studium erfordert den Besuch von 5 unterschiedlichen Teilmodulen (Drei verschiedene Vorlesungen und zwei Seminare aus zwei verschiedenen Gebieten). (2) Das Fach Erziehungswissenschaft ist innerhalb des KCG verpflichtend im Umfang von 24 LP zu studieren. Das Studium der Erziehungswissenschaft umfasst einen Pflichtbereich von drei Modulen im Umfang von je 8 LP. In den Modulen Institutionelle Bildung und Heterogenität sowie Unterricht und Didaktik müssen jeweils eine Pflichtkomponente und eine studiert werden. In Modul Grundfragen der Pädagogik muss jeweils eine aus den WPKs 1.1 bis 1.3 und aus den WPKs 1.4 bis 1.6 studiert werden. (3) Der Bereich Didaktik der Grundbildung umfasst 9 LP und gliedert sich in drei Schwerpunkte mit jeweils 9 LP, von denen einer zu studieren ist: a. Schwerpunkt Grundschule, b. Schwerpunkt Haupt- und Realschule, c. Schwerpunkt fachspezifische Vermittlungskompetenz und/ oder fachliche Vertiefung.

3 D Studien begleitende Prüfungsleistungen (1) Über die jeweilige Form der Prüfungsleistung entscheidet die oder der Lehrende nach Maßgabe der Modulbeschreibungen verbindlich zu Beginn der Veranstaltung. Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den Modulbeschreibungen. (2) Prüfungsleistungen können aus mehreren Teilprüfungsleistungen bestehen. Die Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Studien begleitende Prüfungen sind den MODULBESCHREIBUNGEN FÜR DEN FACHSPEZIFISCHEN TEIL PSYCHOLOGIE, DEN FACHSPEZIFISCHEN TEIL ERZIEHUNGS- WISSENSCHAFT sowie DEN ÜBERFACHLICHEN TEIL DIDAKTIK DER GRUNDBILDUNG IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT zu entnehmen (vgl. (3) Bei der Errechnung der Note gehen für eine Prüfungsleistung die einzelnen Teilprüfungsleistungen mit dem Gewicht der jeweiligen Leistungspunkte in die Prüfungsnote ein. Erbrachte, benotete Studiennachweise sind nicht Modulnoten relevant. Die Gesamtnote für das KCG wird rechnerisch vom Mehrfächerprüfungsamt (PATMOS) festgelegt. Dabei fließen alle Modulgesamtnoten, die im Rahmen des KCG erworben wurden, mit dem Gewicht ihrer Leistungspunkte in die Berechnung ein. (4) Die Bachelor-Arbeit kann im Rahmen des KCG geschrieben werden. E Bewertung der Prüfungsleistung und Bildung der Fachnote (1) Die einzelne Prüfungsleistung wird von den jeweiligen Prüfenden bewertet. Das Ergebnis der mündlichen Prüfungen ist dem Prüfling im Anschluss an die jeweilige Prüfung bekannt zu geben. Schriftliche Prüfungsleistungen sind in der Regel spätestens sechs Wochen nach der jeweiligen Prüfungsleistung zu bewerten. (2) Eine Studien begleitende Prüfungsleistung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mindestens mit ausreichend bewertet worden ist. Wird eine Prüfungsleistung von zwei Prüfenden bewertet, errechnet sich die Note für die Prüfungsleistung aus dem arithmetischen Mittel der von den Prüfenden festgesetzten Einzelnoten. Soweit sich eine Prüfungsleistung aus mehreren Teilprüfungsleistungen zusammensetzt, ermittelt sich die Note als arithmetisches Mittel aus der Summe der Noten der Teilprüfungsleistungen, die mit den jeweiligen zugehörigen Leistungspunkten multipliziert wurden, geteilt durch die Summe dieser Leistungspunkte (gewogenes arithmetisches Mittel). Jede Teilprüfungsleistung muss mit mindestens ausreichend bewertet worden sein. (3) Für die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen sind die Notenziffern 1 bis 5 zu verwenden, die von den jeweiligen Prüfenden zur Differenzierung um 0,3 erhöht oder erniedrigt werden können; dabei sind die Noten 0,7; 4.3; 4,7 und 5,3 ausgeschlossen. 2 Die Noten sind in dieser Form zur Berechnung der Gesamtnote heranzuziehen. F Modellrechnung Für ein Modul mit zwei Komponenten ergibt sich folgende Rechenoperation bzw. Formel: (Note d. Teilprüfungsleistung Komponente I x Anzahl d. LP Komponente I) + (Note d. Teilprüfungsleistung Komponente II x Anzahl d. LP Komponente II) Anzahl der LP des Gesamtmoduls G Wiederholbarkeit von Studien begleitenden Prüfungen Studien begleitende Prüfungen sind, wenn sie nicht bestanden wurden, zwei Mal wiederholbar. 3

4 Überblick über die Pflichtmodule KCG im Bachelor-Studiengang Bildung, Erziehung, Unterricht 1. Psychologie Nṛ Pflichtbereich 1 SWS LP Empfohlenes Semester Voraussetzungen 1. Vorlesung: Grundlagen der Psychologie I Sem keine 2. Vorlesung: Grundlagen der Psychologie II Sem keine 3. Vorlesung: Pädagogische Psychologie Sem keine Wahlpflichtbereich SWS LP Ein Seminar aus dem Themenbereichen Entwicklung, Lernen, Sozialisation Ein Seminar über ausgewählte Probleme der Pädagogischen Psychologie Studiennachweise Prüfungen Empfohlenes Semester Sem Sem. Studiennachweise Prüfungen Gesamtsumme Erziehungswissenschaften Voraussetzungen Erfolgreiche Teilnahme an Vorlesungen Nr.1 u. Nr. 2. Erfolgreiche Teilnahme an allen Vorlesungen Modulübersicht Bachelor Modul P1GrB - Grundfragen der Pädagogik Keine Pflichtkomponente Semester 2 n [WPK] Modul P2GrB - Institutionelle Bildung und Heterogenität Pflichtkomponente PK 2 Theorie der Schule WPK 1.1: Wandel der Geschlechterrollen WPK 1.2: Migration, Sprache und interkulturelle Erziehung WPK 1.3: Bildung und Globalisierung WPK 1.4: Pädagogisches Denken und Handeln WPK 1.5: Biographie und Lernen WPK 1.6: Kindheit und Jugend 1 [WPK] Modul P3GrB - Unterricht und Didaktik Semester Pflichtkomponente PK 3 Grundfragen der Didaktik Semester WPK 2.1: Integration und Förderung WPK 2.2: Schule und Jugendhilfe WPK 2.3: Bildungsauftrag Geschlechtergerechtigkeit 1 [WPK] WPK 3.1: Unterrichtsmethoden WPK 3.2: Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterricht WPK 3.3: Unterrichtsdifferenzierung LP Summe LP 24 1 Die Veranstaltungen aus dem Pflichtbereich der Psychologie werden über OPIuM bescheinigt. 4

5 3. Didaktik der Grundbildung 2 Modul Grundschule Nr. Pflichtbereich - Modulkomponenten SWS LP Empfohlenes Semester Studiennachweise Prüfungen Voraussetzungen 1. Erstunterricht I (PK 1-G) Keine Erstrechnen - Grundkompetenzen(PK 2a-G) (für nicht Mathematikstudierende) Keine 2. oder Siehe Erstrechnen - Vertieft (PK 2b-G) 5. Anlage 1 (für Mathematikstudierende) Erstlesen, Erstschreiben (PK 3a-G) (für nicht Deutschstudierende) 3. oder Erstlesen, Erstschreiben - Vertieft (PK 3b-G) (für Deutschstudierende) Keine Gesamtsumme Modul Haupt-/ Realschule Nr. Pflichtbereich SWS LP Anbieter Studiennachweise Prüfungen Voraussetzungen Allgemeine und berufsbezogene Grundbildung PK1-HR Veranstaltung der Fachdidaktik des ersten Unterrichtsfaches PK2-HR Erziehungswissenschaft Fachdidaktik Fach keine -- 1 keine 3. Veranstaltung der Fachdidaktik des zweiten Unterrichtsfaches PK3-HR 2 3 Fachdidaktik Fach keine Gesamtsumme Im Modul Didaktik der Grundbildung ist eines der beiden Module (Grundschule oder Haupt-/Realschule) je nach Studienschwerpunkt zu belegen. 5

6 Modulbescheinigung Psychologie NAME: Die Veranstaltungen aus dem Pflichtbereich der Psychologie werden über OPIuM bescheinigt MATRIKEL-NR:. Wahlpflichtveranstaltungen Entwicklung, Lernen, Sozialisation TEILNAHME SE WS/SS. WORKLOAD workload: 90 Veranst.-Nr: LP LP: 3 (6-8 Seiten (15 Min. Thema der Leistung: ausgewählte Probleme der Pädagogischen Psychologie TEILNAHME SE WS/SS. WORKLOAD workload: 90 Veranst.-Nr: LP LP: 3 (6-8 Seiten (15 Min. Thema der Leistung: 6

7 Modulbescheinigung ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT (KCG) NAME: Modul P1GrB: Grundfragen der Pädagogik (8 LP) MATRIKEL-NR:. TEILNAHME 3 SE WS/SS. WORKLOAD workload: 120 Veranst.-Nr: LP LP: 4 (20-25 S.) (ohne schriftl. (6-8 Seiten) (mit schriftl. (15 Seiten) mündl. Prüfung WS/SS.. WORKLOAD workload: 120 Veranst.-Nummer: LP LP: 4 (20-25 S.) (ohne schriftl. (6-8 Seiten) (mit schriftl. (15 Seiten) mündl. Prüfung 3 max. 4 LP durch aktive Teilnahme im gesamten Modul 7

8 Modulbescheinigung ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT (KCG) NAME: Modul P2GrB: Institutionelle Bildung und Heterogenität (8 LP) MATRIKEL-NR:. Pflichtkomponente Theorie der Schule TEILNAHME 4 SE WS/SS. WORKLOAD workload: 120 Veranst.-Nr: LP LP: 4 (20-25 S.) (ohne schriftl. (6-8 Seiten) (mit schriftl. (15 Seiten) mündl. Prüfung WS/SS.. WORKLOAD workload: 120 Veranst.-Nummer: LP LP: 4 (20-25 S.) (ohne schriftl. (6-8 Seiten) (mit schriftl. (15 Seiten) mündl. Prüfung 4 max. 4 LP durch aktive Teilnahme im gesamten Modul 8

9 Modulbescheinigung ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT (KCG) NAME: Modul P3GrB: Unterricht und Didaktik (8 LP) MATRIKEL-NR: Pflichtkomponente Grundfragen der Didaktik TEILNAHME 5 SE WS/SS. WORKLOAD workload: 120 Veranst.-Nr: LP LP: 4 (15 Seiten) WS/SS.. WORKLOAD workload: 120 Veranst.-Nummer: LP LP: 4 (20-25 S.) (15 Seiten).. 5 max. 4 LP durch aktive Teilnahme im gesamten Modul 9

10 Modulbescheinigung DIDAKTIK DER GRUNDBILDUNG (KCG) NAME: Modul Grundschule (9 LP) MATRIKEL-NR:. Pflichtkomponente Erstunterricht TEILNAHME 6 SE WS/SS. WORKLOAD workload: 90 Veranst.-Nr: LP LP: 3 (6-8 Seiten) (Name Prüfer/in Pflichtkomponente Erstrechnen WS/SS.. WORKLOAD workload: 90 Veranst.-Nummer: LP LP: 3 (6-8 Seiten.) 6 max. 6 LP durch aktive Teilnahme im gesamten Modul 10

11 Modulbescheinigung DIDAKTIK DER GRUNDBILDUNG (KCG) NAME: Modul Grundschule (insg. 9 LP) MATRIKEL-NR:. Pflichtkomponente Erstlesen TEILNAHME SE WS/SS. WORKLOAD workload: 3 Veranst.-Nr: LP LP: 3 (6-8 Seiten Thema der Leistung: 11

12 Modulbescheinigung DIDAKTIK DER GRUNDBILDUNG (KCG) NAME: MATRIKEL-NR:. Modul Haupt-/ Realschule (insg. 9 LP) Allgemeine und berufsbezogene Grundbildung TEILNAHME 7 SE WS/SS. WORKLOAD workload: 90 Veranst.-Nr: LP LP: 3 (6-8 Seiten) Fachdidaktik Fach 1 WS/SS.. WORKLOAD workload: 90 Veranst.-Nummer: LP LP: 3 (6-8 Seiten.) 7 max. 6 LP durch aktive Teilnahme im gesamten Modul 12

13 Modulbescheinigung DIDAKTIK DER GRUNDBILDUNG (KCG) NAME: MATRIKEL-NR:. Modul Haupt-/ Realschule (insg. 9 LP) Fachdidaktik Fach 2 TEILNAHME SE WS/SS. WORKLOAD workload: 90 Veranst.-Nr: LP LP: 3 (6-8 Seiten (15 Min. Thema der Leistung: 13

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