Jahresbericht (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jahresbericht (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung)"

Transkript

1 Jahresbericht 2017 (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung)

2 Jahresbericht 2017 (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung) Der OÖ Landestierschutzverein und Verein für Naturschutz ist ein privater Verein. Die Finanzmittel zum Erreichen seines Vereinszweckes erhält er aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Erbschaften, eigenen Aktivitäten wie z.b. Flohmärkte und aus Subventionen der öffentlichen Hand (Land OÖ, Stadt Linz, Stadt Steyr) Der Schwerpunkt der Vereinstätigkeit liegt im Betreiben von Tierheimen im Sinne von Tierschutz an 365 Tagen im Jahr - (Tierheim Linz, Tierheim Steyr, Unterstützung von privaten Pflegestellen zur Versorgung von Tieren) Darüber hinaus bemüht sich der Verein durch Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit für den Gedanken des Tierschutzes zu werben und sich dafür einzusetzen. Der Verein sieht den Tierschutz eng verbunden mit dem Naturschutz - eine intakte Natur ist die Grundlage des menschlichen und tierischen Lebens. Eine intakte Natur bedeutet unter anderem die Erhaltung der Artenvielfalt und so betreibt der Verein ein Projekt für die Erhaltung der Artenvielfalt von Waldbäumen unserer Heimat im sogenannten Waldparadies Schaunburg. Die Pflege dieses Waldgrundstückes erfolgt ehrenamtlich. Der Vereinsvorstand hat sich eine Reihe von Selbstverpflichtungen auferlegt nach dem Fundraising Codex (Selbstverpflichtung für ethisches und korrektes Spendenwerben, Richtlinien für Verlassenschaften, Richtlinien für Finanzveranlagung) sodass ab 2013 das Spendengütesiegel und ab 2014 die steuerliche Absetzbarkeit für Spenden beantragt wird. Die Mitglieder des Vorstands arbeiten ehrenamtlich und haben sich selbst auferlegt, auch keine Spesen zu verrechnen.

3 Verantwortliche Personen für Verwendung von Spenden, Spendenwerbung und Datenschutz (2017) : Dr. Hilde Berger, Präsidentin Edith Schwarz, Vizepräsidentin Leonie Haidinger, Kassierin Hermann Hörmanseder, Kassier-Stellvertreter Ing. Reinhard Maringer, Geschäftsführer-Stellvertreter Marlies Zachbauer, Schriftführerin Christine Steinöcker, Schriftführerin-Stellvertreterin Beiräte: Inge Eberstaller Brigitta Seifert Mag. Ursula Eichler Elisabeth Groß Annemarie Aschacher Aufgabenverteilung der Vorstandsmitglieder

4 Dr. Hilde Berger, Präsidentin Lt. Statuten Leitung des Vereines, Vertretung des Vereines nach außen; insbesondere gegenüber Behörden, Vertragspartnern des Vereines. Einberufung der Vollversammlungen (namens des Vorstandes) und der Vorstandssitzungen; Vorsitzführungen in den Gremien. Darüber hinaus: 1. Vorgaben zur Bearbeitung von Schwerpunkten und Projekten, 2. Herstellung von Pressekontakten; Statements in der Öffentlichkeit 3. Verfolgung zusätzlicher Finanzquellen (Zuschüsse, Subventionen, Erbschaften, Spenden u.a.) 4. Leitung der Verhandlungen mit Vertragspartnern (z.b. Vertragsabschlüsse mit Tierärzten) 5. Abwicklung von Erbschaften (rechtlich / organisatorisch) 6. Herbeiführung von Investitionsentscheidungen 7. Kontrollfunktion über die Vereinstätigkeiten und gebarung 8. Verwaltung Waldparadies 9. Führungen im Tierheim 10. Gratulations-Dankesschreiben-Einladungen (persönlich) Edith Schwarz, Vizepräsidentin Lt. Statuten Vertretung der Präsidentin bei deren Verhinderung Darüber hinaus: 1. Herausgabe der Quartalszeitschrift Streuner 2. Führungen im Tierheim 3. Veranstaltungsverantwortung Tiersegnung Leonie Haidinger, Kassierin Lt. Statuten Verantwortlich für Geldgebarung des Vereines. Allein-Zeichnungsberechtigung für Rechnungen bis 2000,- Beinhaltung: 1. Bericht an den Vorstand über die Finanzgebarung des Vereines 2. Prüfung von Investitionsentscheidungen in Hinblick auf die vorhandenen Budgetmittel 3. Beobachtung und Veranlagung des Vereinsguthabens, Terminisierung 4. Freigabe der Rechnungen nach Abstimmung und Leistungsbestätigungen; Prüfung auf Vertragsgerechtigkeit (z.b.tierärzte, Linz-AG etc.) 5. Jährlicher Bericht an den Vorstand über den Rechnungsabschluss 6. Regelmäßige Abstimmung mit der Stellvertreterin 7. Verhandlung mit der Hausbank wegen Gebühren und Zinsen Hermann Hörmanseder, Kassier-Stellvertreter 1. Vertritt die Kassierin bei Verhinderung 2. Verantwortung für Info-Stände in Kaufhäusern 3. Verteilung Vereinszeitung / Tierärzte. 1. Koordinierung der Tierheime Linz und Steyr bzgl. Langzeitinsassen u. Problemtieren; Entscheidung über weitere Vorgehensweise bei verhaltensauffälligen Hunden mit der jeweiligen Tierheimleitung 2. Sozialisierungsmaßnahmen für Hunde 3. Durchführung von Sicherheitsunterweisungen in Linz und Steyr (schriftl. Bestätigung des Personals) Ing.Reinhard Maringer, Geschäftsführer-Stellvertreter 1. Vertretung des Geschäftsführers bei dessen Verhinderung 2. Unterstützung bei Veranstaltungen Marlies Zachbauer, Schriftführer 1. Verfassen der Protokolle

5 2. Redaktion des Jahresberichts inkl. Inseratenaufkommen Christine Steinöcker, Schriftführer-Stellvertreterin 1. Vertritt die Schriftführerin bei Verhinderung 2. Veranstaltungsverantwortung Flohmarkt 3. Führungen Beiräte stehen dem Vorstand in beratender Funktion zur Verfügung Inge Eberstaller, 1. Fachberatung für Hunde 2. Sachkundevorträge 3. Veranstaltungsverantwortung Mischlingshundewettbewerb Brigitta Seifert, Künstlerische Beratung im Rahmen des Flohmarktes Mag. Ursula Eichler Elisabeth Groß Annemarie Aschacher Der Vorstand erarbeitet und veröffentlicht seine Tätigkeit für den Tierschutz in Vereinszeitschriften (STREUNER 4 x jährlich, Jahresbericht, Tierschutzkalender) in Ausstellungen, Infoständen etc. Es erfolgen auch Stellungnahmen zu allgemeinen Problemen des Tier- und Naturschutzes in öffentlichen Medien. Im Tierheim Linz und Steyr werden herrenlose Tiere oder Tiere, die von ihren Besitzern aus verschiedenen Gründen nicht mehr behalten werden können, aufgenommen, gesund gepflegt und an neue Familien vermittelt. Für die Pflege der Tiere haben wir hauptberufliche Tierpfleger bzw. Angestellte für die Verwaltung. Die Personalkosten stellen einen gravierenden Kostenfaktor dar.

6 Angestellte und Arbeiter im Tierheim Steyr: 6 Personen (inkl. Bereitschaftsdienst während der Nacht) (1 Angestellte, 5 Arbeiter) Angestellte und Arbeiter im Tierheim Linz: 22 Personen o Büro: 2 Personen o Vergabe/Empfang/TH-Leitung: 4 Personen o Tierpfleger: 13 Personen o Reinigung: 1 Person o Hausmeister: 2 Personen o Nachtdienst: 1 Person - nicht angestellt Einen weiteren wesentlichen Kostenfaktor stellt die tierärztliche Versorgung dar, weil Tiere meist in sehr schlechtem Zustand ins Tierheim kommen.

7

Jahresbericht Jahresbericht (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung) (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung)

Jahresbericht Jahresbericht (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung) (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung) Jahresbericht 2016 (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung) Jahresbericht 2016 (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung) Der OÖ Landestierschutzverein und Verein für Naturschutz ist ein privater Verein. Die

Mehr

1 Name und Sitz des Vereines

1 Name und Sitz des Vereines STATUTEN des Vereines Salzburger Erwachsenenbildung. Verein zur Förderung der Erwachsenenbildung und des Öffentlichen Bibliothekswesens im Land Salzburg Stand 17.11.2016 1 Name und Sitz des Vereines Der

Mehr

Statuten des Männerchores Völs am Schlern

Statuten des Männerchores Völs am Schlern Statuten des Männerchores Völs am Schlern Artikel 1 Name, Sitz und Zweck des Vereines Der im Jahr 1947 gegründete Männerchor, im Folgenden Verein genannt, trägt offiziell die Bezeichnung Männerchor Völs

Mehr

JAHRESBERICHT 2009 (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung)

JAHRESBERICHT 2009 (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung) A) TÄTIGKEITSBERICHT: JAHRESBERICHT 2009 (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung) Wien, im September 2010 Das Jahr 2009 war von der Thematik rund um die bauliche Situation des Tierschutzhauses geprägt. Das

Mehr

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte Statuten Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände (in der Folge KGTV ) besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im

Mehr

TIERPARADIES SCHABENREITH Das etwas andere Tierheim Tätigkeitsbericht und Finanzbericht Jahresbericht 2015

TIERPARADIES SCHABENREITH Das etwas andere Tierheim Tätigkeitsbericht und Finanzbericht Jahresbericht 2015 Jahresbericht 2015 Abschnitt 1 Tätigkeitsbericht Gelebter Tierschutz Aktivitäten Das Tierparadies Schabenreith ist ein behördlich bewilligtes und offizielles Tierheim des Landes Oberösterreich und erfüllt

Mehr

Art. 2 Zweck Durch die Organisation und Vermittlung von internationalen Workcamps will Workcamp Switzerland eine doppelte Wirkung entfalten:

Art. 2 Zweck Durch die Organisation und Vermittlung von internationalen Workcamps will Workcamp Switzerland eine doppelte Wirkung entfalten: Statuten I Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz Unter dem Namen Workcamp Switzerland besteht ein Verein gemäss Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Zürich. Der

Mehr

Welche Bereiche werden geprüft?

Welche Bereiche werden geprüft? Welche Bereiche werden geprüft? 1) Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung; 2) Internes Kontrollsystem in der jeweiligen Entwicklungsstufe, auch die Trennung von Geschäftsführungs-Aufgaben und Kontroll-Aufgaben;

Mehr

Statuten. Inhalt. Impulsis Statuten erstellt am/von geprüft am/von freigegeben am/von Version 0.0 / / /Vorstand Version 0.

Statuten. Inhalt. Impulsis Statuten erstellt am/von geprüft am/von freigegeben am/von Version 0.0 / / /Vorstand Version 0. Inhalt I. Name, Sitz, Zweck und Tätigkeit... 2 Artikel 1 Name... 2 Artikel 2 Sitz... 2 Artikel 3 Sozialer Zweck und Steuerbefreiung... 2 Artikel 4 Tätigkeit... 2 II. Mittel... 2 Artikel 5 Zusammensetzung

Mehr

STATUTEN des Vereins "Arbeitsgemeinschaft für Obdachlose"

STATUTEN des Vereins Arbeitsgemeinschaft für Obdachlose 1 STATUTEN des Vereins "Arbeitsgemeinschaft für Obdachlose" 1) Name, Sitz und Tätigkeitsbereich Der Verein führt den Namen "Arbeitsgemeinschaft für Obdachlose" mit Sitz in Linz. Seine Tätigkeit erstreckt

Mehr

satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service

satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service e.v. SES Senior Experten Service Zukunft braucht Erfahrung Fassung vom 23.04.2014 Satzung Präambel: Werden in der folgenden Satzung sprachlich vereinfachte

Mehr

Gemeinnütziger Frauenverein Kirchberg STATUTEN

Gemeinnütziger Frauenverein Kirchberg STATUTEN Gemeinnütziger Frauenverein Kirchberg STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen Gemeinnütziger Frauenverein Kirchberg ist am 23. April 1948 ein Verein im Sinne von Art. 60ff des

Mehr

Statuten des Vereins Konkret

Statuten des Vereins Konkret Statuten des Vereins Konkret 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Name und Sitz Der Verein Konkret ist ein Verein nach Art. 60 ff ZGB, mit Sitz in an der Schwerzistrasse 60, 8606 Nänikon (Uster ZH). 1.2 Ziel

Mehr

Unter dem Namen «Historische Gesellschaft Wädenswil» besteht ein Verein mit Sitz in Wädenswil.

Unter dem Namen «Historische Gesellschaft Wädenswil» besteht ein Verein mit Sitz in Wädenswil. Statuten I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen «Historische Gesellschaft Wädenswil» besteht ein Verein mit Sitz in Wädenswil. Art. 2 Der Verein besteht auf unbestimmte Zeit, ist gemeinnützig sowie

Mehr

SATZUNG gültig ab

SATZUNG gültig ab 1/5 VEREIN RUDOLF-TRAUNER-STIFTUNG SATZUNG gültig ab 28.2.2007 1 Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen Verein Rudolf-Trauner-Stiftung. Sitz des Vereines ist Linz. Der Verein wird anlässlich

Mehr

GRÜNE BILDUNGS- WERKSTATT NÖ

GRÜNE BILDUNGS- WERKSTATT NÖ STATUTEN GRÜNE BILDUNGS- WERKSTATT NÖ Neufassung 2006 1. NAME, SITZ UND TÄTIGKEITSBEREICH Der Verein führt den Namen "Grüne Bildungswerkstatt NÖ". Der Sitz ist in St. Pölten (NÖ). Die Tätigkeit erstreckt

Mehr

Statuten des Förderverein Schulzentrum HTL HAK Ungargasse

Statuten des Förderverein Schulzentrum HTL HAK Ungargasse Statuten des Förderverein Ungargasse Inhaltsverzeichnis: 1 Name des Vereins... 1 2 Sitz des Vereins... 1 3 Zweck des Vereins... 1 4 Ziele des Vereins... 2 5 Mitgliedschaft... 2 6 Rechte und Pflichten der

Mehr

STATUTEN (2013) des Vereins POLYAKTIV VEREIN zur FÖRDERUNG der POLYTECHNISCHEN SCHULE

STATUTEN (2013) des Vereins POLYAKTIV VEREIN zur FÖRDERUNG der POLYTECHNISCHEN SCHULE STATUTEN (2013) des Vereins POLYAKTIV VEREIN zur FÖRDERUNG der POLYTECHNISCHEN SCHULE 1 NAME UND SITZ Der Verein führt den Namen POLYAKTIV VEREIN zur FÖRDERUNG der POLYTECHNISCHEN SCHULE. Er hat seinen

Mehr

Vereinsstatuten Tagesplatzvermittlung Region Entlebuch

Vereinsstatuten Tagesplatzvermittlung Region Entlebuch Vereinsstatuten Tagesplatzvermittlung Region Entlebuch 1 Vereinsstatuten Tagesplatzvermittlung Region Entlebuch I Name, Sitz, Zweck und Mittel Art. 1 Name 1 Unter dem Namen Tagesplatzvermittlung Region

Mehr

Statuten. Verein. Schloss Laupen

Statuten. Verein. Schloss Laupen Statuten Verein Schloss Laupen Statuten Verein Schloss Laupen * I. NAME, SITZ UND ZWECK... 3 II. MITGLIEDER...4 III. ORGANISATION...5 IV. FINANZEN...7 V. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN...7 * Aus Gründen der besseren

Mehr

Satzung des Bildungsausschusses... Genehmigt durch die Hauptversammlungen vom...

Satzung des Bildungsausschusses... Genehmigt durch die Hauptversammlungen vom... Satzung des Bildungsausschusses... Genehmigt durch die Hauptversammlungen vom... Abschnitt 1 Name und Sitz 101 Es ist ein Verein gegründet mit dem Namen Bildungsausschuss.... Der Verein verfolgt keine

Mehr

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Apfelweinstiftung Hessen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz e.v. Sitz des Vereins ist Maintal.

Mehr

1.2 Sitz Sofern keine Geschäftsstelle eröffnet wird, ist der Sitz des Vereins in der Regel an der Adresse des Präsidenten

1.2 Sitz Sofern keine Geschäftsstelle eröffnet wird, ist der Sitz des Vereins in der Regel an der Adresse des Präsidenten Verein KMU Nidau Statuten Art. 1 Name, Sitz 1.1 Name Unter dem Namen "Kleinere und Mittlere Unternehmen Nidau", kurz KMU Nidau genannt, besteht in der Stadt Nidau ein politisch, konfessionell und ethisch

Mehr

Art. 1 Unter der Bezeichnung Glücks-Tiere besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB.

Art. 1 Unter der Bezeichnung Glücks-Tiere besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB. STATUTEN des Vereins Glücks-Tiere I. Name und Sitz Art. 1 Unter der Bezeichnung Glücks-Tiere besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB. Art. 2 Der Verein hat Sitz in CH-9246 Niederbüren II. Ziel

Mehr

Saarländische Galerie Europäisches Kunstforum e.v. Satzung

Saarländische Galerie Europäisches Kunstforum e.v. Satzung 1 Name (1) Der Verein führt den Namen Saarländische Galerie Europäisches Kunstforum. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.v.. 2 Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein

Mehr

STATUTEN DES VEREINES Wanderreiten Attersee-Attergau

STATUTEN DES VEREINES Wanderreiten Attersee-Attergau STATUTEN DES VEREINES Wanderreiten Attersee-Attergau 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich des Vereines 1.1. Der Verein führt den Namen Wanderreiten Attersee-Attergau. 1.2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

STATUTEN. Verein Kinder im Blick Region Basel. mit Sitz in Basel

STATUTEN. Verein Kinder im Blick Region Basel. mit Sitz in Basel STATUTEN Verein Kinder im Blick Region Basel mit Sitz in Basel I. N AME, S ITZ UND Z WECK : Art.. - Name und Sitz: Unter dem Namen "Kinder im Blick Region Basel" besteht eine juristische Person im Sinne

Mehr

STATUTEN. Der Verein engagiert sich in der Freizeitgestaltung für Familien der Gemeinde Kallnach.

STATUTEN. Der Verein engagiert sich in der Freizeitgestaltung für Familien der Gemeinde Kallnach. STATUTEN 1. Name, Sitz und Zweck Art. 1.1 Unter dem Namen Elternkreis Kallnach/Niederried besteht gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Kallnach ein Verein. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Mehr

Vereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Nidderau e. V.

Vereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Nidderau e. V. Vereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Nidderau e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Förderverein der Stadtbücherei Nidderau". Sein Sitz ist Nidderau. Nach dem Eintrag in das Vereinsregister

Mehr

STATUTEN DES VEREINS SCHULE FÜR FREIES LERNEN DER REGION AARAU

STATUTEN DES VEREINS SCHULE FÜR FREIES LERNEN DER REGION AARAU STATUTEN DES VEREINS SCHULE FÜR FREIES LERNEN DER REGION AARAU ARTIKEL 1: NAME, SITZ UND TÄTIGKEITSBEREICH a) Unter dem Namen Verein Schule für freies Lernen der Region Aarau besteht ein Trägerverein auf

Mehr

S A T Z U N G DER EVANGELISCHEN ERWACHSENENBILDUNG IM OSTALBKREIS KREISBILDUNGSWERK

S A T Z U N G DER EVANGELISCHEN ERWACHSENENBILDUNG IM OSTALBKREIS KREISBILDUNGSWERK S A T Z U N G DER EVANGELISCHEN ERWACHSENENBILDUNG IM OSTALBKREIS KREISBILDUNGSWERK 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Aufgaben 4 Mitglieder 5 Aufnahme, Austritt und Ausschluss 6 Gemeinnützigkeit 7 Organe 8 Mitgliederversammlung

Mehr

S T A T U T E N des Vereins HTL Connect

S T A T U T E N des Vereins HTL Connect S T A T U T E N des Vereins HTL Connect 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen HTL Connect, sein Sitz ist in Krems, Alauntalstr. 29, 3500 Krems. 2 Zweck des Vereines Die Tätigkeit des Vereines

Mehr

JAHRESBERICHT 2012 (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung)

JAHRESBERICHT 2012 (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung) JAHRESBERICHT 2012 (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung) Vösendorf, im September 2013 A) TÄTIGKEITSBERICHT: Der Wiener Tierschutzverein (nachfolgend WTV ) unterscheidet sich deutlich von anderen Tierschutzorganisationen,

Mehr

Satzung. Imkerverein der Stadt Magdeburg und Umgebung e.v. Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

Satzung. Imkerverein der Stadt Magdeburg und Umgebung e.v. Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Satzung Des Imkervereines der Stadt Magdeburg und Umgebung e.v. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Imkerverein der Stadt Magdeburg und Umgebung e.v. Er hat seinen Sitz in Magdeburg und ist im Vereinsregister

Mehr

SIC - SOFTWARE INTERNET CLUSTER e.v. Vereins-Statuten. 1 Name und Sitz des Vereines

SIC - SOFTWARE INTERNET CLUSTER e.v. Vereins-Statuten. 1 Name und Sitz des Vereines SIC - SOFTWARE INTERNET CLUSTER e.v. Vereins-Statuten 1 Name und Sitz des Vereines 1. Der Verein führt den Namen "Software Internet Cluster" mit der Abkürzung "SIC". 2. Sitz des Vereines ist Klagenfurt.

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Gemeinschaftspflege und der Stadtbildverschönerung in der Stadt Hünfeld. Vereinsbezeichnung

Satzung des Vereins zur Förderung der Gemeinschaftspflege und der Stadtbildverschönerung in der Stadt Hünfeld. Vereinsbezeichnung Satzung des Vereins zur Förderung der Gemeinschaftspflege und der Stadtbildverschönerung in der Stadt Hünfeld 1 Vereinsbezeichnung (1) Der Verein führt die Bezeichnung Verein zur Förderung der Gemeinschaftspflege

Mehr

V E R E I N TIERÄRZTE IM EINSAT Z

V E R E I N TIERÄRZTE IM EINSAT Z V E R E I N TIERÄRZTE IM EINSAT Z STATUTEN V o m 1 0. 1 0. 2 0 0 5 Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen TIERÄRZTE IM EINSATZ besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit

Mehr

Verein Aktive Geschäftsfrauen Uster mit Sitz in Uster

Verein Aktive Geschäftsfrauen Uster mit Sitz in Uster Vereinsstatuten Verein Aktive Geschäftsfrauen Uster mit Sitz in Uster 1. Name und Sitz Unter dem Namen Aktive Geschäftsfrauen Uster besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Uster. Er

Mehr

S ATZUNGEN. Gesellschaft für Literatur und Kunst. A-6020 Innsbruck Müllerstraße 3/1 Telefon und Fax 0512/ Literatur & Kunst

S ATZUNGEN. Gesellschaft für Literatur und Kunst. A-6020 Innsbruck Müllerstraße 3/1 Telefon und Fax 0512/ Literatur & Kunst S ATZUNGEN Gesellschaft für Literatur und Kunst A-6020 Innsbruck Müllerstraße 3/1 Telefon und Fax 0512/583852 Literatur & Kunst I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1) Name, Sitz, Geschäftsjahr 2) Zweck

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.

Mehr

Statuten. Verein Animal Rights Switzerland. I. Allgemeine Bestimmungen. Mitgliedschaft

Statuten. Verein Animal Rights Switzerland. I. Allgemeine Bestimmungen. Mitgliedschaft Statuten Verein Animal Rights Switzerland I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Animal Rights Switzerland besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er

Mehr

Satzung des Vereins FREUNDE DES NATURHISTORISCHEN MUSEUMS

Satzung des Vereins FREUNDE DES NATURHISTORISCHEN MUSEUMS Satzung des Vereins FREUNDE DES NATURHISTORISCHEN MUSEUMS 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Freunde des Naturhistorischen Museums und hat seinen Sitz in 1014 Wien, Burgring 7. Seine

Mehr

Verein Bildschule Frauenfeld

Verein Bildschule Frauenfeld Statuten Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen besteht ein konfessionell neutraler, nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen

Mehr

Art. 3 Aufgaben Aufgaben des Vereins sind: 3.1 Bildung der Frauen in persönlichen, religiösen, politischen und kulturellen Bereichen

Art. 3 Aufgaben Aufgaben des Vereins sind: 3.1 Bildung der Frauen in persönlichen, religiösen, politischen und kulturellen Bereichen STATUTEN I. Name, Gründung, Sitz Art. 1 Name Unter dem Namen..* besteht ein Verein im Sinn von Art. 60ff ZGB mit Sitz in... Er ist ein Ortsverein des Kantonalen Katholischen Frauenbundes und somit dem

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen: Freunde der Michaelerkirche (2) Er hat seinen Sitz in A-1010 Wien, Habsburgergassse 12

(1) Der Verein führt den Namen: Freunde der Michaelerkirche (2) Er hat seinen Sitz in A-1010 Wien, Habsburgergassse 12 1 von 6 Statuten des Vereins Freunde der Michaelerkirche (gegründet 2. Februar 1977) [Statuten nach Generalversammlung vom 2. Februar 2009] 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich des Vereins: (1) Der Verein

Mehr

Statuten der SVP Bischofszell und Umgebung

Statuten der SVP Bischofszell und Umgebung Statuten der SVP Bischofszell und Umgebung Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen SVP Bischofszell und Umgebung besteht eine selbständige politische Partei in der Rechtsform eines Vereins. Die SVP Bischofszell

Mehr

Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus. Statuten

Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus. Statuten Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus Statuten 1 FIRMA, SITZ UND DAUER. Art. 1 Unter dem Namen Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus, im Weiteren dieser Statuten Verein genannt, besteht ein Verein

Mehr

Art. 3 Der Verein verfolgt mit seiner Tätigkeit und seinen Mitteln ausschliesslich einen gemeinnützigen Zweck.

Art. 3 Der Verein verfolgt mit seiner Tätigkeit und seinen Mitteln ausschliesslich einen gemeinnützigen Zweck. 1 Statuten Verein Freunde der Wiriehornbahnen Präambel Aufgrund der Finanzprobleme und der Möglichkeit eines Konkurses der Wiriehornbahnen AG wurde ein unabhängiger Verein «Freunde der Wiriehornbahnen»

Mehr

Geschäftsordnung Ball-Spiel-Verein Lendringsen 1919.e.V.

Geschäftsordnung Ball-Spiel-Verein Lendringsen 1919.e.V. Geschäftsordnung Ball-Spiel-Verein Lendringsen 1919.e.V. In Ergänzung des 20 der Satzung gibt sich der Vorstand nachfolgende Geschäftsordnung, in der einige Punkte der Satzung des Vereins zur Vollständigkeit

Mehr

Turnverein Einigkeit 07/52 Waltrop e.v.

Turnverein Einigkeit 07/52 Waltrop e.v. Turnverein Einigkeit 07/52 Waltrop e.v. Geschäftssordnung Diese Geschäftsordnung gilt für den Vorstand nach 10 der Satzung. Sie regelt die interne Arbeitsweise und Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands.

Mehr

S t a t u t e n des Landesverbandes Wien der Elternvereine an verpflichtenden öffentlichen Bildungseinrichtungen

S t a t u t e n des Landesverbandes Wien der Elternvereine an verpflichtenden öffentlichen Bildungseinrichtungen S t a t u t e n des Landesverbandes Wien der Elternvereine an verpflichtenden öffentlichen Bildungseinrichtungen 1 Name und Sitz des Verbandes Der überparteilich tätige Verband führt den Namen Landesverband

Mehr

Tätigkeitsbericht 2015

Tätigkeitsbericht 2015 Graz, April 2016 Tätigkeitsbericht 2015 Die Schwerpunkte des Wirkens der Leukämiehilfe Steiermark im Kalenderjahr 2015 waren: 1. Betreuung und von Patienten/-innen sowie Beratung von Angehörigen 2. Aufbringung

Mehr

Ordnung gemäß 25 Abs. 1 MAVO - Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Aachen (DiAg-Ordnung)

Ordnung gemäß 25 Abs. 1 MAVO - Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Aachen (DiAg-Ordnung) Ordnung gemäß 25 Abs. 1 MAVO - Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Aachen () Die Ordnung gemäß 25 Abs. 1 MAVO - Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen

Mehr

Verein Interessengemeinschaft RhB-Info

Verein Interessengemeinschaft RhB-Info Verein Interessengemeinschaft RhB-Info 1. Name und Sitz Unter dem Namen «Interessengemeinschaft RhB-Info» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Klosters-Serneus. Er ist politisch

Mehr

JAHRESBERICHT 2010 (TÄtigkeitsbericht und Finanzgebarung)

JAHRESBERICHT 2010 (TÄtigkeitsbericht und Finanzgebarung) JAHRESBERICHT 2010 (TÄtigkeitsbericht und Finanzgebarung) Wien, im September 2011 A) TÅTIGKEITSBERICHT: Der Wiener Tierschutzverein (nachfolgend WTV ) unterscheidet sich deutlich von anderen Tierschutzorganisationen,

Mehr

INTERESSEN-GEMEINSCHAFT STATIONSHALTER SCHWEIZ 8723 MASELTRANGEN. Statuten. IG Stationshalter.

INTERESSEN-GEMEINSCHAFT STATIONSHALTER SCHWEIZ 8723 MASELTRANGEN. Statuten. IG Stationshalter. INTERESSEN-GEMEINSCHAFT STATIONSHALTER SCHWEIZ 8723 MASELTRANGEN Statuten IG Stationshalter www.ig-stationshalter.ch 1.Version, 1. August 2011 INTERESSEN-GEMEINSCHAFT STATIONSHALTER SCHWEIZ 8723 MASELTRANGEN

Mehr

Statuten. Unter Achtung der Selbständigkeit der Mitglieder nimmt der Verband insbesondere folgende Aufgaben

Statuten. Unter Achtung der Selbständigkeit der Mitglieder nimmt der Verband insbesondere folgende Aufgaben Statuten Art. 1 Name und Sitz Der Spitex Verband Kanton Zürich bildet einen Verein gemäss Art. 60ff ZGB. Er ist aus der Kantonalzürcherischen Vereinigung der Gemeindekrankenpflegen (KVGP) und der Kantonalzürcherischen

Mehr

Satzung des Vereins Arbeitsgemeinschaft Kemnater Vereine

Satzung des Vereins Arbeitsgemeinschaft Kemnater Vereine Satzung des Vereins Arbeitsgemeinschaft Kemnater Vereine 1 Name und Sitz, Eintragung im Handelsregister 1. Der Verein führt den Namen "Arbeitsgemeinschaft Kemnater Vereine" bzw. abgekürzt AKV. 2. Der Sitz

Mehr

Statuten des Vereins beraber Bern

Statuten des Vereins beraber Bern Statuten des Vereins beraber Bern I. Name und Sitz Art. 1 Name und Sitz Unter der Bezeichnung Verein beraber Bern besteht ein Verein im Sinne von Art. 60-79 ZGB. II. Zweck und Ziel Art. 2 Zweck Der Verein

Mehr

Satzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer

Satzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer Satzung des Fördervereins der Edmund-Weller-Str. 1 58675 Hemer 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Regenbogen-Schule e.v. Er hat seinen Sitz in Hemer und ist im Vereinsregister

Mehr

Statuten. Überarbeitete Fassung vom

Statuten. Überarbeitete Fassung vom Statuten Überarbeitete Fassung vom 30.03.2015 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Parkinson Selbsthilfe Oberösterreich, Vereinigung zur Wahrnehmung der Interessen und Unterstützung der Parkinson-Kranken

Mehr

1. Der Verein führt den Namen Förderverein Schulverbund im Heckental.

1. Der Verein führt den Namen Förderverein Schulverbund im Heckental. Förderverein Schulverbund im Heckental Heckentalstr. 55 89518 Heidenheim S a t z u n g (nach Beschluss der Hauptversammlung v. ) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Schulverbund

Mehr

JAHRESBERICHT 2011 (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung)

JAHRESBERICHT 2011 (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung) JAHRESBERICHT 2011 (Tätigkeitsbericht und Finanzgebarung) Wien, im September 2012 A) TÄTIGKEITSBERICHT: Der Wiener Tierschutzverein (nachfolgend WTV ) unterscheidet sich deutlich von anderen Tierschutzorganisationen,

Mehr

Satzung der Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V.

Satzung der Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V. Satzung der Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in der Hansestadt

Mehr

Satzung des Vereins der Eltern, Freunde, Förderer und ehemaligen Schüler des Gymnasiums im Hoffmann-von-Fallersleben-Schulzentrum Lütjenburg e.v.

Satzung des Vereins der Eltern, Freunde, Förderer und ehemaligen Schüler des Gymnasiums im Hoffmann-von-Fallersleben-Schulzentrum Lütjenburg e.v. Satzung des Vereins der Eltern, Freunde, Förderer und ehemaligen Schüler des Gymnasiums im Hoffmann-von-Fallersleben-Schulzentrum Lütjenburg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den

Mehr

Unterstützungsverein Heureka für das Kompetenzzentrum zur Förderung besonderer Begabungen an der Evangelischen Mittelschule Schiers (EMS)

Unterstützungsverein Heureka für das Kompetenzzentrum zur Förderung besonderer Begabungen an der Evangelischen Mittelschule Schiers (EMS) Vereinsstatuten Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 3 1.1 Name 3 1.2 Vereinssitz und Vereinsadresse 3 1.3 Vereinszweck 3 1.4 Organe 3 1.5 Vereinsmitgliedschaft 3 1.6 Geschäftsjahr 3 2 Mitgliederversammlungen

Mehr

Die Satzung von KuHh - Katzen- und Hundehilfe. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

Die Satzung von KuHh - Katzen- und Hundehilfe. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Die Satzung von KuHh - Katzen- und Hundehilfe 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen KuHh (Katzen- und Hundehilfe). 2. Der Verein hat den Sitz in Wardenburg. 3. Der Verein

Mehr

Satzung - Verein Frühgeborene Südtirol

Satzung - Verein Frühgeborene Südtirol Satzung - Verein Frühgeborene Südtirol Art. 1 Bezeichnung Der Verein trägt den Namen Frühgeborene Südtirol. Es handelt sich um einen gemeinnützigen, nicht auf Gewinnabsichten ausgerichteten Verein. Art.

Mehr

Präambel zur Geschäftsordnung des Vorstandes und der Abteilungsleiter

Präambel zur Geschäftsordnung des Vorstandes und der Abteilungsleiter Präambel zur Geschäftsordnung des Vorstandes und der Abteilungsleiter 1.) Die Vorstandschaft des Vereins 1937 TSV Wollbach e.v. gibt sich nachfolgende Geschäftsordnung. 2.) Die Vorstandschaft ist berechtigt

Mehr

FINAZBERICHT C. Rechnungsabgrenzungsposten 1 513, ,69

FINAZBERICHT C. Rechnungsabgrenzungsposten 1 513, ,69 FINAZBERICHT 2017 I. Aktiva 2017: A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte sowie daraus abgeleitete Lizenzen 24 168,44 29 446,44 II. Sachanlagen

Mehr

Geschäftsordnung Vorstand TC Grafschaft e.v.

Geschäftsordnung Vorstand TC Grafschaft e.v. Geschäftsordnung Vorstand TC Grafschaft e.v. 1. Die Geschäftsordnung regelt im Einklang mit der Satzung die Kompetenzen des Vorstandes des TC Grafschaft e.v. 2. Der Vorstand besteht aus: a. dem Geschäftsführenden

Mehr

Pflichtenheft Präsident

Pflichtenheft Präsident Pflichtenheft Präsident 1. Der Präsident vertritt die Thurgauer Unteroffiziersgesellschaft nach aussen. 2. Er sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Geschäfte gemäss den Statuten der Dachverbände und

Mehr

Affen Zoo Jocksdorf e.v.

Affen Zoo Jocksdorf e.v. S A T Z U N G des Vereins Affen Zoo Jocksdorf e. V. in der Fassung vom 31. Dezember 2011 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Affen-Zoo Jocksdorf e.v. Er hat seinen Sitz im OT Jocksdorf Nr. 8, 03159

Mehr

Statuten des Vereines "Europäisches Forum für Freiheit im Bildungswesen Österreich"

Statuten des Vereines Europäisches Forum für Freiheit im Bildungswesen Österreich Statuten des Vereines "Europäisches Forum für Freiheit im Bildungswesen Österreich" 1DPHXQG6LW]GHV9HUHLQHV 1. Der Name des Vereines lautet: Europäisches Forum für Freiheit im Bildungswesen Österreich.

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung

Mehr

Trägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen STATUTEN

Trägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen STATUTEN Trägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen STATUTEN I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz 1. Unter dem Namen Trägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen

Mehr

STATUTEN. Des Elternvereins der Höheren Technischen Bundeslehranstalt Wien 10

STATUTEN. Des Elternvereins der Höheren Technischen Bundeslehranstalt Wien 10 STATUTEN Des Elternvereins der Höheren Technischen Bundeslehranstalt Wien 10 (Stand November 2013) Diese Statuten wurden in der 63. Generalversammlung des Elternvereins der Höheren Technischen Bundeslehranstalt

Mehr

VEREINSSTATUTEN. Name und Sitz. Der Verein führt den Namen Mittelalterliches Friesach

VEREINSSTATUTEN. Name und Sitz. Der Verein führt den Namen Mittelalterliches Friesach VEREINSSTATUTEN 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Mittelalterliches Friesach Er hat seinen Sitz in Friesach. Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt. 2 Zweck des Vereins Der Verein,

Mehr

STATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen

STATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen STATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen 1. Name und Sitz Unter dem Namen KITS besteht ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB in Sarnen.

Mehr

Statuten des Verein VERSORGUNGSTRUPP, Lenzburg

Statuten des Verein VERSORGUNGSTRUPP, Lenzburg Statuten des Verein VERSORGUNGSTRUPP, Lenzburg Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen VERSORGUNGSTRUPP besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne

Mehr

STATUTEN. Frauengemeinschaft Littau

STATUTEN. Frauengemeinschaft Littau STATUTEN Frauengemeinschaft Littau 1. Name und Sitz Art. 1.1 Unter dem Namen Frauengemeinschaft (FG) Littau besteht ein im Jahr 1914 gegründeter Verein im Sinn von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Littau. Er

Mehr

Gewerbeverein Wasseramt OST

Gewerbeverein Wasseramt OST Gewerbeverein Wasseramt OST Statuten (Gültig ab 23. April 2013) Inhaltsverzeichnis 1. Name, Dauer und Sitz 2. Zweck 3. Mitgliedschaft 3.1. Arten der Mitgliedschaft 3.2. Aufnahme und Ernennung 3.3. Rechte

Mehr

Statuten. I Name, Sitz und Zweck

Statuten. I Name, Sitz und Zweck Statuten I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Kinder- und Jugendtheater Merlin, besteht mit Sitz in Uster ein verein gemäss Art. 60ff. ZGB. Der verein ist politisch und religiös

Mehr

Statuten des Vereins MUSICA INSTRUMENTALIS ALLEGRIA Wien"

Statuten des Vereins MUSICA INSTRUMENTALIS ALLEGRIA Wien Statuten des Vereins MUSICA INSTRUMENTALIS ALLEGRIA Wien" 1 NAME, SITZ und TÄTIGKEITSBEREICH: 1) Der Verein führt den Namen MUSICA INSTRUMENTALIS ALLEGRIA Wien ". Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt

Mehr

Satzung. des Verkehrsverein Solms 1967 e.v.

Satzung. des Verkehrsverein Solms 1967 e.v. Satzung des Verkehrsverein Solms 1967 e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verkehrsverein Solms1967 e.v. Er ist bei dem Vereinsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter 5 VR 657 eingetragen Der

Mehr

Geschäftsordnung (GO) der DJK Lübeck e.v.

Geschäftsordnung (GO) der DJK Lübeck e.v. Geschäftsordnung (GO) der DJK Lübeck e.v. 1. Mitgliederversammlung 1 Aufgaben Die Aufgaben der DJK-Mitgliederversammlung sind insbesondere: 1. Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten von grundsätzlicher

Mehr

Kunstverein Tölzer Land e. V.

Kunstverein Tölzer Land e. V. Kunstverein Tölzer Land e. V. S A T Z U N G 1 Zweck des Vereins Der Verein "Kunstverein Tölzer Land e.v." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts "steuerbegünstigte

Mehr

S T A T U T E N 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich Österreichischer Verband der Herz- und Lungentransplantierten. 2 Vereinszweck

S T A T U T E N 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich Österreichischer Verband der Herz- und Lungentransplantierten. 2 Vereinszweck S T A T U T E N 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich (1) Der Verein führt den Namen Österreichischer Verband der Herz- und Lungentransplantierten. (2) Er hat seinen Sitz in Wien, sein Tätigkeitsbereich erstreckt

Mehr

Statuten des Vereins Sitterbugs

Statuten des Vereins Sitterbugs Statuten des Vereins Sitterbugs I. Name, Zweck und Mittel Art. 1 Name Art. 2 Zweck Art. 3 Mittel Unter dem Namen Sitterbugs besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in St. Gallen ein Verein im Sinne von

Mehr

Statuten des Elternvereins der Tourismusschulen Bludenz

Statuten des Elternvereins der Tourismusschulen Bludenz Statuten des Elternvereins der Tourismusschulen Bludenz 1: Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Elternverein der Tourismusschulen Bludenz. (2) Er hat seinen Sitz in Bludenz. 2: Zweck Der Verein,

Mehr

Natur- und Vogelschutzverein Wasseramsel Innerschwyz

Natur- und Vogelschutzverein Wasseramsel Innerschwyz Natur- und Vogelschutzverein Wasseramsel Innerschwyz Name und Zweck des Vereins Artikel 1 Unter dem Namen Natur- und Vogelschutzverein Wasseramsel Innerschwyz (NVV Wasseramsel) besteht ein Verein gemäss

Mehr

Verein "xy" 1. Funktionsbeschreibungen für:

Verein xy 1. Funktionsbeschreibungen für: Verein "xy" 1 Funktionsbeschreibungen für: - Präsident/in - Ressortleiter/in Finanzen / Administration -... - Geschäftsleiter/in Genehmigt durch den Vorstand am x. xxxxxx xxxx 1 Die vorliegende Unterlage

Mehr

Satzungsänderung HV 2017

Satzungsänderung HV 2017 Satzungsänderung HV 2017 Alt 2 Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Sports, insbesondere des Tennissports. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein

Mehr

VEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG. 1 Name und Sitz des Vereins

VEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG. 1 Name und Sitz des Vereins VEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen - Mittlerer

Mehr

Satzung, 1. Änderung

Satzung, 1. Änderung Satzung, 1. Änderung des Fördervereins "Freibad Berga"e. V. Inhalt: 1 Name, Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjahr 2 Aufgaben und Zweck des Vereins 3 Mittel des Vereins 4 Mitgliedschaft im Verein 5 Rechte

Mehr

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer des. Goethe-Schiller-Gymnasiums e.v. Jüterbog

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer des. Goethe-Schiller-Gymnasiums e.v. Jüterbog - 1 - Verein der Freunde und Förderer des Goethe-Schiller-Gymnasiums e.v. Jüterbog Name und Sitz Satzung des Vereins der Freunde und Förderer des Goethe-Schiller-Gymnasiums e.v. Jüterbog 1 1) Der Verein

Mehr

S T A T U T E N. vom 19. April HINDERNISFREI BAUEN LUZERN Verein, Sternmattstrasse 50, 6005 Luzern, ,

S T A T U T E N. vom 19. April HINDERNISFREI BAUEN LUZERN Verein, Sternmattstrasse 50, 6005 Luzern, , S T A T U T E N vom 19. April 2016 HINDERNISFREI BAUEN LUZERN Verein, Sternmattstrasse 50, 6005 Luzern, 041 360 79 88, www.hblu.ch I. Name und Sitz Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Hindernisfrei Bauen

Mehr

Statuten des Überpolitischen Vereines zur Belebung des öffentlichen Raumes und Traditionspflege (VLS), kurz Verein Leiwandes Simmering oder VLS.

Statuten des Überpolitischen Vereines zur Belebung des öffentlichen Raumes und Traditionspflege (VLS), kurz Verein Leiwandes Simmering oder VLS. Statuten des Überpolitischen Vereines zur Belebung des öffentlichen Raumes und Traditionspflege (VLS), kurz Verein Leiwandes Simmering oder VLS. 2017 Statuten Seite 1 von 7 2017 Statuten des Überpolitischen

Mehr

Aufgabenverteilung im FVI- Vorstand ab 2007

Aufgabenverteilung im FVI- Vorstand ab 2007 Aufgabenverteilung im FVI- Vorstand ab 2007 1. Vorsitzender Leitungskompetenz und Verantwortung für den Gesamtverein Festlegung von Richtlinien für das gesamte Vereinsgeschehen in sportlicher, wirtschaftlicher

Mehr