11 Soziales. Seite 133
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1 11 Soziales Seite 133
2 11 SOZIALES Nr. Seite 01 Verteilung der Sozial- und Jugendhilfe nach Fallzahlen Einnahmen und Ausgaben der Sozial- und Jugendhilfe Hilfearten nach Fallzahlen und Bruttoausgaben Kinder und Kindergärten nach Stadtteilen Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften für Minderjährige Jugendgerichtshilfe Verfügbare Plätze in den Altenpflegeheimen der Stadt Ulm Empfänger von Wohngeld 142 Abb. 22 Ausgaben nach ausgewählten Hilfearten 138 Seite 134
3 Hinweise zum Kapitel 11 Sozialwesen Erläuterungen Sozialhilfe Sozialhilfe erhält der/diejenige Bürger/innen, der/die nicht in der Lage ist, aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, oder der/die Hilfe in besonderen Lebenslagen bedarf. Entsprechend ihrer besonderen Funktion ist die Gewährung der Sozialhilfe nicht von Vorleistungen (Beiträgen) des Empfängers abhängig, sondern richtet sich nach entsprechenden Bedarfskriterien. Die Sozialhilfe tritt dann mit ihren Leistungen ein, wenn andere Leistungsverpflichtete nicht oder noch nicht helfen, und wirkt für jeden Bürger/innen, der/die in Not geraten ist unterschiedslos. Ein wichtiger Grundsatz für die Leistungsgewährung der Sozialhilfe ist ihr Nachrang, das bedeutet, dass auf Sozialhilfe keinen Anspruch hat, wer sich selbst helfen kann, insbesondere durch Einsatz seiner Arbeitskraft, oder wer die notwendige Unterstützung von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Die Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Hilfe in besonderen Lebenslagen. Beide Hilfearten können den Empfängern als Geld- oder Sachleistungen oder auch als Darlehen, sowohl außerhalb als auch innerhalb von Einrichtungen gewährt werden. Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten nach dem Bundessozialhilfegesetz Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus ihrem Eigentum und Vermögen, bestreiten können. Diese Hilfe kann durch laufende und einmalige Leistungen gewährt werden. Die laufenden Leistungen werden nach entsprechenden Regelsätzen, die für den Haushaltsvorstand, für Alleinstehende sowie für sonstige Haushaltsangehörige gelten, bemessen. Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören darüber hinaus auch die laufenden Leistungen für die Unterkunft sowie die Heizung. Hilfe in besonderen Lebenslagen Hilfe in besonderen Lebenslagen hat zum Ziel, denjenigen zu helfen, die sich in einer besonders schwierigen Lebenssituation befinden (z.b. Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Behinderung), soweit die eigenen Mittel zur Bewältigung ihrer Notlage nicht ausreichen. Öffentliche Jugendhilfe Die öffentliche Jugendhilfe umfasst alle behördlichen Maßnahmen und sonstige Leistungen zur Förderung der Jugendwohlfahrt. Das sind Jugendpflege und Jugendfürsorge. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Leistungen für Kindertagesstätten, Erholungspflege, Freizeithilfen, Schutz der Pflegekinder in Familien- und Heimpflege, Freiwillige Erziehungshilfe, Fürsorgeerziehung und übrige Ausgaben. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz Leistungen an private Haushalte zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz trägt zusammen mit den direkten Wohnungsbauförderungsmaßnahmen wesentlich dazu bei, dass Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen mit Wohnungen zu tragbaren Mieten oder Kosten versorgt werden können. Seite 135
4 Wohngeldempfänger/innen Personen, die im Berichtszeitpunkt bzw. -zeitraum einen bewilligten Anspruch auf die Gewährung von Wohngeld haben. Antragsberechtigt für die Gewährung von Wohngeld sind Mieter/innen und Nutzungsberechtigte von Wohnraum, Heimbewohner/innen sowie Eigentümer eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung und Inhaber/innen eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts. Grundsicherung: Einführung der Grundsicherung zum 1.Januar 2003 Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die 1. das 65.Lebensjahr vollendet haben, oder 2. das 18.Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des 43 Abs.2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind, und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann, auf Antrag die Leistungen nach diesem Gesetzbuch erhalten. (Antragsberechtigte) Seite 136
5 1101 Verteilung der Sozial- und Jugendhilfe nach Fallzahlen Quelle: Verwaltungs-Informations-System Stand: Ende des jeweiligen Jahres Jahr Hilfeart Sozialhilfe nach SGB XII (Kapitel 3 bis 9) (bisher BSHG) Grundsicherung für Arbeits suchende SGB II (Hartz IV) 1) Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen der Jugendhilfe Unterhaltsvorschuss 2) Sonstige Leistungen Insgesamt 3) ) Gesetz zum in Kraft getreten 2) Seit dem sind die Kommunen mit 1/3 der Kosten beteiligt. 3) Erhält eine Person mehrere Hilfen gleichzeitig, wird diese für jede Hilfeart als ein Fall gezählt Anmerkung zu den Tabellen 1101 bis 1103: Durch die grundsätzlichen Gesetzesänderungen im Bereich der Sozial- u. Jugendhilfe seit 2004 war eine Aktualisierung der Tabellen unabdingbar. Aus diesem Grund sind auch die Daten bis 2004 nur eingeschränkt oder nicht mehr mit den Daten seit 2005 vergleichbar. Seite 137
6 1102 Einnahmen und Ausgaben der Sozial- und Jugendhilfe 1) Quelle: Verwaltungs-Informations-System Stand: Ende des jeweiligen Jahres Jahr Hilfeart Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben in T Sozialhilfe nach SGB XII (Kapitel 3 bis 9) (bish. BSHG) Grundsicherung für Arbeits suchende SGB II (Hartz IV) 1) Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen der Jugendhilfe Unterhaltsvorschuss 2) Sonstige Leistungen Insgesamt Abb. 22 Ausgaben nach ausgewählten Hilfearten in T Ausgaben insges. SGB XII SGB II (Hartz IV) Jugendhilfe AsylblG 1) Siehe auch die Anmerkung und die Fußnoten zu Tabelle ) kommunaler Zuschussbedarf Seite 138
7 1103 Hilfearten nach Fallzahlen und Bruttoausgaben 1) Quelle: Verwaltungs-Informations-System Stand: Ende des jeweiligen Jahres Jahr Hilfeart Fälle 2) Ausgaben Fälle 2) Ausgaben Fälle 2) Ausgaben Fälle 2) Ausgaben in T in T in T in T Sozialhilfe nach SGB XII (Kapitel 3 bis 9) (bisher BSHG) Grundsicherung für Arbeits suchende SGB II (Hartz IV) Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen der Jugendhilfe Unterhaltsvorschuss Sonstige Leistungen Insgesamt ) Siehe auch die Anmerkung und die Fußnoten zu Tabelle ) Erhält eine Person mehrere Hilfen gleichzeitig, wird diese für jede Hilfeart als ein Fall gezählt Seite 139
8 1109 Kinder und Kindertagesstätten nach Stadtteilen Quellen: Kindertagesstättenstatistik des Fachber. Jugend, Familie und Soziales Stand: Stadtteil dar. mit Migrationshintergrund Kindertagesst.i von...bis...unter Jahren zusam- von...bis...unter Jahren Plätze in Kindertagesstätten Betreute Kinder nsges. 0 - u u. 6 6 u.älter men 0 - u u. 6 6 u.älter zusammen Mitte Oststadt Böfingen Weststadt Eselsberg Söflingen Grimmelfingen Wiblingen Donautal Jungingen Unterweiler Mähringen Eggingen Ermingen Donaustetten Gögglingen Einsingen Lehr Summe nachrichtl: Betriebl. Kinder- tagesstätten- Plätze für Ulmer Kinder Insgesamt: Seite 140
9 1113 Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften für Minderjährige Quelle: Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Jahr Minderjährige unter Amts- sonstiger Pflegschaft 1) vormund- pfleg- insgesamt darunter 2) schaft schaft Unterhaltspflegschaft Sorgerechtspflegschaft Beistandschaft des Jugendamts ) ) Pflegschaften nach 1666 und 1909 BGB 2) Neben der Unterhalts- und der Sorgerechtspflegschaft gibt es noch die Ergänzungspflegschaft 3) In Beistandschaften übergegangen 1114 Jugendgerichtshilfe Quelle: Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Ausländer Jahr Fälle der Jugendgerichtshilfe Deliktarten insgesamt darunter Verbrechen weiblich unter 18 Jahren Anteil in % Körperverletzung Diebstahl Drogen Verkehr Sonstiges ,7 8,8 44,4 6,5 17,8 19, ,8 11,2 38,7 9,4 11,5 26, ,3 11,7 37,9 11,0 8,3 27, ,1 10,8 33,7 13,1 10,2 29, ,0 18,0 31,0 11,0 11,0 27, ,6 15,4 28,0 11,7 12,9 29, ,5 14,9 30,4 10,0 13,0 30, ,2 10,0 35,4 32,9 7,2 13, ,0 7,9 28,0 38,4 6,4 18, ,9 7,4 36,3 27,3 2,6 23, ,2 9,7 42,4 24,7 2,2 19, ,0 13,0 26,0 29,0 6,0 25, ,2 11,7 38,6 14,4 5,1 29, ,6 13,6 22,6 25,7 6,3 26, ,1 10,9 17,4 41,9 3,5 24, ,2 20,7 20,9 20,2 3,3 31, ,9 25,1 18,6 12,3 3,8 39,3 Seite 141
10 1115 Verfügbare Plätze in den Altenpflegeheimen der Stadt Ulm Quelle: Fachbereich BuS Stand: jeweils Jahresende; Jahr Städt. Ev. Alten- Kath. Alten- Kath. Alten- Elisa- PRO ELISA- Arbeiter- AWO Haus Plätze Alten- Pflegeheim pflegeheim pflegeheim bethen- SENIORE Senioren- Samariter- Senioren- Michael gesamt Pflegeheim Dreifaltig- St. Anna Clarissen- haus Residenz stift Bund zentrum Böfingen Wiblingen keitshof stift hof Friedrichsau Weststadt ) ) ) 47 1) 15 1) davon Vollstationäre Dauerpflegepl Kurzzeitpflegepl Tagespflegepl Anmerkung: Mit Einführung der 2. Pflegestufe der Pflegeversicherung zum ist die bisherige Unterscheidung nach Altenheim- und Pflegeplätzen entfallen. Es wird nur noch nach og. Merkmalen unterschieden. Deshalb können die einzelnen Plätze sowohl mit Personen der Pflegestufe 0, als auch den Pflegestufen 1 bis 3 belegt sein. 1) 1996 eröffnet; 2) Wegen dem Umbau sind die Zahlen nicht repräsentativ, da nur eingeschränkter Platz zur Verfügung stand Empfänger von Wohngeld Stand : des jeweiligen Jahres Quelle: Stat. Landesamt Baden-Württemberg, Internet Regionaldaten, Bericht K VII 1j; Leistungs- Allgemeines Wohngeld Besonderer Miet- Durchschnittlicher monatlicher fälle Mietzuschuß Lastenzuschuß zuschuss Wohngeldanspruch je Empfänger im Jahr Emp davon mit Empfänger insgesamt Empfänger insgesamt -fänger insgesamt insgesamt Miet- Lastenzuschuss Betrag in Betrag in Betrag in Betrag in Seite 142
11 Soziales. Seite 133
11 Soziales Seite 133 11 SOZIALES Nr. Seite 01 Verteilung der Sozial- und Jugendhilfe nach Fallzahlen 137 02 Einnahmen und Ausgaben der Sozial- und Jugendhilfe 138 03 Hilfearten nach Fallzahlen und Bruttoausgaben
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