Praktikumsordnung (Stand: März 2016)

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1 Praktikumsordnung (Stand: März 2016) Praktikumsziele: Im Rahmen des Praktikums möchten wir Sie mit den für Ihr weiteres Studium relevanten physikalischen Grundlagen und Anwendungen, insbesondere mit Hinblick auf die Physiologie, vertraut machen. Dabei ist es nicht zuletzt unser Anspruch, Ihnen auch die methodischen Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln. Die Praktikumsinhalte sind unter didaktischen Gesichtspunkten und in Absprache mit den Verantwortlichen der medizinischen Fakultät ausgewählt worden. Die im bundesweit gültigen Gegenstandskatalog des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen(IMPP) genannten Themenbereiche und Anwendungen der Physik wurden dabei berücksichtigt. Zeit und Ort: Datum und Uhrzeit der einzelnen Versuche entnehmen Sie bitte dem Ihnen bei der Einführung ausgeteilten Zeitplan oder der Webseite des Praktikums. Das Praktikum findet in den Praktikumsräumen im Physikalischen Institut statt. Diese befinden sich im Gebäude D (Auf der Morgenstelle 14) im Erdgeschoß (Ebene 3). Die Räume, in welchen die verschiedenen Versuche stattfinden, sind in der Skizze im Inhaltsverzeichnis vermerkt. Gruppeneinteilung: Bei der Anmeldung wurden Sie in eine Praktikumsgruppe eingeteilt. Ein Wechsel der Gruppe ist nicht möglich. Jede Gruppe hat feste Betreuer ( Assistenten dies ist aber nicht so zu verstehen, daß dies Ihre Assistenten sind). Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich an einen Ihrer Betreuer. Praktikumseinführung: Insbesondere bei der Einführung besteht Anwesenheitspflicht. Bei unentschuldigtem Fehlen erlischt der Anspruch auf einen Praktikumsplatz. Nach der Praktikumseinführung wird die Gruppeneinteilung bekannt gegeben. (Anmerkung für Humanmediziner: Die SIMED-Einteilung kann aufgrund unterschiedlicher Gruppengrößen nicht übernommen werden) 1

2 Hilfsmittel: Jeder Praktikant 1 führt 2 gebundene Hefte (keine Ringhefte!) im Format DIN A4 mit karierten Seiten. Ein Heft hat der Praktikant, in welchem er das Protokoll des aktuellen Versuchs ausarbeitet, das andere hat der Betreuer zur Korrektur der Ausarbeitung des vorherigen Versuchs. Ist ein Protokollheft voll oder gerät der Praktikant in Rückstand mit der Ausarbeitung, so muß ein weiteres Heft begonnen werden. Sämtliche Hefte müssen mit dem Namen des Praktikanten versehen sein. Protokolle auf losen Zetteln, in Schnellheftern oder ähnlichem werden nicht akzeptiert. Graphische Darstellungen werden auf Millimeterpapier bzw. auf einfach logarithmischem Papier ausgeführt und in das Protokollheft eingeklebt. Für Millimeterpapier hat der Praktikant selbst zu sorgen (es können sich ja einige zusammentun und gemeinsam einen Block kaufen), einfach logarithmisches Papier wird bei den entsprechenden Versuchen ausgeteilt. Für die Auswertung der meisten Praktikumsversuche ist außerdem ein wissenschaftlicher Taschenrechner notwendig. Zur graphischen Auswertung von Meßergebnissen und zum Zeichnen von einfachen Skizzen wird ein Lineal oder ein Geodreieck benötigt. Ablauf des Praktikums: Der Praktikant muß an jedem Praktikumstag rechtzeitig anwesend sein. Andernfalls kann er von der Teilnahme am Versuch ausgeschlossen werden. Jeder Praktikant hat sich auf den jeweiligen Versuch vorzubereiten. Dies beinhaltet die theoretischen Grundlagen wie auch die Versuchsdurchführung. Außer der vorliegenden Praktikumsanleitung kann hierzu auch das Studium eines Lehrbuchs erforderlich sein. Der Praktikant muß sich schon vor dem Praktikum überlegen, wie die Meßtabellen aussehen müssen, damit er sie bei der Versuchsdurchführung rasch anlegen kann. Jeder Praktikant ist für die Vollständigkeit seiner Messwerte selbst verantwortlich. Unvollständige Messungen können zu einer Aberkennung des jeweiligen Versuchs führen. Vor und während des praktischen Teils des Versuches werden die Kenntnisse der theoretischen Grundlagen sowie der praktischen Durchführung des Versuches durch den Betreuer überprüft ( Antestat ). Dies erfolgt in der Regel mündlich, kann aber auch (evtl. zusätzlich) in schriftlicher Form durchgeführt werden. Sind die Kenntnisse unzureichend, wird der Praktikant vom Versuch ausgeschlossen bzw. der Versuch wird aberkannt. 1 Aus Gründen der Einfachheit wird in der Anleitung immer die männliche Form Praktikant, Betreuer etc. verwendet, gemeint sind aber immer weibliche und männliche Form. 2

3 Beim Röntgenversuch (V 43) wird ein ausführliches Antestat abgehalten. Jeder Praktikant trägt die Meßwerte in entsprechende Tabellen in seinem Heft ein. Die Meßwerte sind dokumentenecht mit Kugelschreiber o.ä. zu schreiben, nicht mit Bleistift! Am Ende eines Praktikumstages muß dem Betreuer das Heft mit sämtlichen gemäß der Anleitung erforderlichen Meßwerten vorgelegt werden. Die Originalität der Meßwerte wird durch den Assistenten mit seiner Unterschrift bestätigt. Fehlt diese Unterschrift im Protokoll, so gilt der Versuch als nicht durchgeführt. Es ist dringend erforderlich, mit den in dem Praktikum enthaltenen Instrumenten und Geräten sorgfältig umzugehen. Für leichtsinnige Beschädigung und Zerstörung wird Schadenersatz verlangt. Sicherheitshinweis: Elektrische Schaltungen sind selbständig vorzubereiten. Die elektrische Spannung wird nur nach Kontrolle durch den Assistenten angelegt. Ebenso werden keinerlei Gegenstände insbesondere Büschelstecker an Experimentierkabeln in die in den Praktikumsräumen vorhandenen Steckdosen eingeführt. Protokolle: Jeder Praktikant muß zu jedem der 10 Versuche ein Protokoll abgeben. Protokolle können in 2er-Gruppen geschrieben werden. Protokolle, die nicht selbst verfaßt wurden, gelten als nicht abgegeben. Ihr Protokoll sollte klar und verständlich und dabei kurz gefaßt sein. Die Protokolle müssen die mit der Unterschrift des Betreuers versehenen Meßwerttabellen, die in der Anleitung verlangte Auswertung der Messungen, die Beantwortung der im Teil Versuchsdurchführung und -auswertung gestellten Fragen sowie der vom Assistenten genannten Fragen aus dem Fragenteil enthalten. Desweiteren sind die theoretischen Grundlagen des Versuches sowie Versuchsaufbau und -durchführung kurz darzulegen. Bei allen Berechnungen muß der Rechenweg erkennbar sein, bei mehreren gleichen Rechnungen (wie etwa bei der Auswertung mehrerer Meßwerte) genügt die Angabe des Rechenweges für einen Meßwert. Protokolle sind von Hand zu schreiben, d.h. Computerausdrucke werden nicht akzeptiert. Graphische Darstellungen (s.o.) müssen in das Heft eingeklebt sein. Es dürfen aus den Protokollheften weder Seiten entfernt noch beschriebene Seiten überklebt werden (etwa zum Zwecke der Verbesserung ), sonst wird der dort protokollierte Versuch aberkannt. 3

4 Die vollständigen Protokolle sind in der folgenden Praktikumswoche beim Betreuer abzugeben. Bei nicht rechtzeitig abgegebenen oder sehr unvollständigen oder grob falschen Protokollen wird der zugehörige Versuch aberkannt, ebenso bei Täuschungsversuchen wie der Verwendung anderer als der selbst aufgenommenen Meßwerte. Die vom Assistenten beanstandeten Teile des Protokolls sind innerhalb einer Woche zu verbessern. Sind die Protokolle auch nach der Verbesserung nicht in Ordnung, sind diese erneut zu verbessern und abzugeben. Die letzten Verbesserungen müssen spätestens am Klausurtermin abgegeben sein. Bei nicht rechtzeitig abgegebenen Korrekturen wird der Versuch aberkannt. Ebenso werden Versuche, deren Protokolle nach zweimaligem Verbessern noch nicht in Ordnung sind, aberkannt. Scheinkriterien: Zur Erlangung eines Praktikumsscheines sind die Anerkennung von 10 Versuchen (die den Röntgenversuch V 43 einschließen müssen) sowie das Bestehen der Klausur erforderlich. Ein Versuch gilt als anerkannt, wenn der Praktikant das während des Versuchs abgehaltene Antestat bestanden hat, den Versuch erfolgreich durchgeführt hat, das Protokoll die vom Betreuer unterschriebenen vollständigen Meßwerttabellen enthält und mit mindestens der Note ausreichend bewertet wurde. Für die Bewertung eines Protokolles sind die Auswertung der Messungen und die Beantwortung der verlangten Fragen (s.o.) ausschlaggebend. Bei nicht selbstverschuldetem Fehlen an genau einem Praktikumstag kann ersatzweise der gegen Ende des Semesters angebotene Nachholversuch (V 24) als 10. Versuch gewertet werden. Wurde Versuch 43 (Röntgenstrahlen) versäumt, entfällt die Möglichkeit des Nachholversuchs. Die Klausur findet am Ende des Praktikums statt. Sie umfaßt den Stoff aller 10 regulären Versuche sowie den Stoff der zugehörigen Physikvorlesung. Die Klausur enthält seit einigen Semestern eine Mischung von Multiple-Choice- Fragen und freien Aufgaben. In der Regel müssen mindestens 50% der erreichbaren Punkte erzielt werden Wenn Sie sich für das Praktikum anmelden, sind Sie auch automatisch zur Klausur angemeldet. Nach den Richtlinien der Prüfungsordnung besteht keine Möglichkeit, sich von der Klausur abzumelden außer sie sind an dem betreffenden Tag krank und belegen dies durch ein Attest. Wenn Sie bei der Klausur unentschuldigt fehlen, so gilt die Klausur als nicht bestanden. Ebenso gilt die Klausur als nicht bestanden, wenn Sie Ihre Klausur nicht abgeben bzw. die erforderliche Punktzahl nicht erreicht haben. Haben Sie die Klausur beim ersten Versuch nicht bestanden, so müssen Sie sich mindestens zwei Wochen vor dem nächsten Klausurtermin zu Ihrer zweiten Klausur anmelden. Melden Sie sich nicht an, so kann Ihnen das Mitschreiben der Klausur verweigert werden. Eine mündliche Prüfung an Stelle der 4

5 Nachklausur kann nur in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt werden und muß durch das Studiendekanat für Medizin bzw. Zahnmedizin schriftlich angefordert werden. Ein Anspruch darauf besteht grundsätzlich nicht. Nach zweimaligem Nichtbestehen der Klausur werden alle bisher anerkannten Versuche aberkannt, d.h. Sie müssen das gesamte Praktikum wiederholen. Beachten Sie, daß der Physikschein als Zulassungsvoraussetzung für nachfolgende Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen gilt. Haben Sie nach drei Versuchen den Praktikumsschein nicht erhalten, werden Sie laut Studienordnung exmatrikuliert. Benoteter Schein: Falls Sie einen benoteten Schein haben möchten, müssen Sie dies Ihrem Betreuer zu Beginn des Praktikums mitteilen. Sie müssen dann auch ein Referat (Vortrag) halten. Falls Sie im nachhinein einen benoteten Schein benötigen, können Sie das Refererat auch im folgenden Semester nachholen. Bewertungskriterien für einen benoteten Schein sind die Ergebnisse der während der Versuche durchgeführten Antestate, die Bewertungen der Protokolle, die erzielte Klausurpunktzahl sowie das Referat. 5

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