Allgemeine Regelungen zu den Veranstaltungen der Biologie

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1 Allgemeine Regelungen zu den Veranstaltungen der Biologie Ansprechpartner in organisatorischen Angelegenheiten ist Dr. Martin Breitbach Institut für Physiologie 2, Nussallee 11, Bonn Telefon: 0228 / mbreitba@uni-bonn.de Die rechtliche Grundlage der Veranstaltungen der Biologie für Studierende der Humanmedizin bildet die Studienordnung des Studiengangs Humanmedizin an der Universität Bonn. Die Prüfungen sind durch die Ordnung zur Organisation der Prüfungen der Medizinischen Fakultät vom Wintersemester 2007/2008 geregelt. Informationen zur Organisation der Veranstaltungen werden durch Aushänge im Schaukasten vor dem Institut der Physiologie/Biochemie und auf der Internetseite des Praktikums bekanntgegeben, ebenso Vorlesungsplan, Praktikumstermine, Gruppeneinteilung, Lehrinhalte und Klausurtermine. Die Studierenden sind verpflichtet, sich anhand der Ankündigungen durch Aushang und auf den Internetseiten der Vorklinik ständig über die aktuelle Organisation der Lehrveranstaltungen zu informieren. Eine zusätzliche Information der Studierenden über Änderungen erfolgt auch durch die Dozenten in den Lehrveranstaltungen (Vorlesungen und Praktika). Die Studierende können zudem direkt über die -Adresse der Universität Bonn, die den Studierenden bei Studienbeginn zugewiesen wird, informiert werden. Das regelmäßige Abrufen wird daher vorausgesetzt. Die Anmeldung zu den Praktika der Biologie findet grundsätzlich über BASIS statt. Die aktuellen Belegungsfristen sind dem elektronischen Vorlesungsverzeichnis oder der Webseite der Vorklinik zu entnehmen. Mit der Anmeldung zum Praktikum sind Studierende automatisch auch zu den Prüfungen angemeldet. Bei Nichtbestehen des ersten Prüfungsversuches sind Studierende automatisch zur Nachprüfung angemeldet. Innerhalb einer Woche nach Beginn der Lehrveranstaltung können die Teilnehmer sich jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Kurs abmelden. Als Beginn der Lehrveranstaltung gilt der erste Kurstag der ersten Praktikumsgruppe. Die Abmeldung muss schriftlich unter Angaben Ihrer Personalien im Studienkoordinationsbüro (Dr. Breitbach) erfolgen. Eine Abmeldung danach ist im Benehmen mit dem Studienkoordinationsbüro möglich; das Abmelden ist dann nur auf schriftlichen Antrag des Studierenden und nur wegen Krankheit oder aus anderem triftigen Grund möglich. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ab Kenntnis des Hinderungsgrundes zu stellen, im Falle einer Erkrankung grundsätzlich unter Beifügung eines ärztlichen Attestes. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Attest eines vom Dekan benannten Vertrauensarztes verlangt werden. Mit der Abmeldung von der Veranstaltung erfolgt automatisch auch eine Abmeldung von der Prüfung. Bei fristgemäßer Abmeldung ohne Begründung oder späterer, genehmigter Abmeldung gilt die Lehrveranstaltung als nicht besucht. Eine Anrechnung auf die Wiederholungsmöglichkeiten nach 5 der Studienordnung erfolgt in diesen Fällen nicht. Eine nicht fristgerecht widerrufene Anmeldung oder eine nicht genehmigte Abmeldung gilt als erfolgloser Teilnahmeversuch.

2 Teilnahmebedingungen Die Veranstaltungen der Biologie für Studierende der Humanmedizin finden in der Regel im ersten und zweiten Fachsemester statt. Sie beginnen im Wintersemester und enden im darauffolgenden Sommersemester und setzen sich jeweils zusammen aus dem Praktikum und der begleitenden Vorlesung. Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme in das Praktikum der Biologie ist die Immatrikulation für das Fach Humanmedizin an der Universität Bonn. Darüber hinaus können nur Studierende berücksichtigt werden, die sich online über BASIS fristgerecht für das Praktikum der Biologie im jeweiligen Semester angemeldet haben. Der Besuch der Vorlesung wird dringend empfohlen (in der Regel im Wintersemester: Di-Do Uhr, im Sommersemester: Fr Uhr, jeweils im Hörsaal CP1 auf dem neuen Campus Poppelsdorf). Die Termine der Vorlesung werden vor Semesterbeginn als Aushang und auf den Internetseiten der Vorklinik bekanntgegeben. Das Praktikum der Biologie ist auf insgesamt 10 Termine aufgeteilt. Davon finden 5 Termine im Wintersemester und 5 Termine im Sommersemester statt. Themen, Zeitpläne und Gruppeneinteilungen werden vor Semesterbeginn als Aushang und auf der Internetseite des Praktikums bekanntgegeben. Vor Beginn des Semesters werden die Studierenden einer Praktikumsgruppe zugeteilt. Die Zuordnung zu den Gruppen erfolgt dabei in der Regel gemäß der Einteilung der Studierenden in die Planungsgruppen, die bei Aufnahme des Medizinstudiums erfolgt und woraus sich ein individueller Stundenplan für die Lehrveranstaltungen in den vorklinischen Semestern ergibt. Die Planungsgruppen werden zur Durchführung der Praktika der Biologie ggf. nochmals in zwei Kleingruppen (a und b) unterteilt. Ortswechsler, Quereinsteiger und Studierende außerhalb der Regelstudienzeit werden je nach Platzverfügbarkeit auf die Gruppen verteilt, zur Konfliktvermeidung mit anderen Veranstaltungen sollten diese Studierenden frühzeitig mit Dr. Breitbach in Kontakt treten. Die Gruppenzuordnung wird vor Semesterbeginn als Aushang und auf den Internetseiten der Vorklinik bekanntgegeben und ist für alle Termine verbindlich und genau einzuhalten. Die Teilnahme an einem nicht vorgeschriebenen Termin oder in einer nicht zugeteilten Gruppe wird als Fehltermin gewertet! Ein Gruppentausch kann nur bei gewichtigen Gründen wie z.b. Krankheit erfolgen. Wird ein Kurstag wegen Erkrankung versäumt, kann das Praktikum und Seminar nur nachgeholt werden, wenn unverzüglich ein ärztliches Attest vorgelegt wird und ein Praktikum/Seminar mit freiem Platz zum gleichen Thema innerhalb des Semesters noch mindestens einmal stattfindet. Mit Ausnahme eines Erkrankungsfalles sind Tauschtermine frühzeitig vor dem eigentlichen Veranstaltungstag mit Dr. Breitbach zu vereinbaren. Ein Tausch kann nur nach Überprüfung der Wichtigkeit des Grundes für das Fehlen und der Zustimmung zu einem Ersatztermin erfolgen. Dozenten, die die Kurstage betreuen, sind nicht berechtigt, einem Tausch zuzustimmen! Alle Teilnehmer erhalten am ersten Praktikumstag eine Testatkarte, auf der die Teilnahme an den einzelnen Praktikumstagen bescheinigt wird. Zur Ausstellung der Testatkarte bitten wir Sie um die Übermittlung eines digitalen Fotos, ein Online-Formular zur Übermittlung finden Sie auf der Internetseite des Praktikums. Dort können Sie auch eine Telefonnummer zur schnellen Kontaktaufnahme angeben.

3 Die Testatkarte ist zu jedem Kurstag mitzubringen und wird am letzten Kurstag vom jeweiligen Praktikumsleiter einbehalten. Die von den jeweiligen Praktikumsleitern unterschriebene Testatkarte ist der einzige Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Praktikum und Seminar und bildet die Grundlage für die Bescheinigung (es ist daher empfehlenswert, regelmäßige Kopien oder Fotos anzufertigen). Wenn Testatkarten abwesender Studierender zur Unterschrift vorgelegt werden, werden alle bei dem Täuschungsversuch Beteiligten von der weiteren Teilnahme am Praktikum ausgeschlossen. Die von den Teilnehmern zu stellende Ausrüstung für die Kurstage besteht aus: Laborkittel, Taschenrechner, Lineal, Geo-Dreieck, Bleistift, Farbstiften, Millimeterpapier, Praktikumsanleitung, Testatkarte. Zusätzlich benötigte Ausrüstung für bestimmte Kurstage ist der Praktikumsanleitung zu entnehmen. Jeweils zwei Studierende bilden im Praktikum eine Arbeitsgruppe und führen gemeinsam die Experimente durch. Am Ende werden die Ergebnisse in der Arbeitsgruppe ausgewertet und gemeinsam dem/der betreuenden Assistenten/in präsentiert. Bei erfolgreicher Teilnahme am Praktikumstag wird diese dann auf beiden Teilnehmerkarten quittiert. Auf der Internetseite des Praktikums finden Sie eine Praktikumsanleitung für alle Kurstage. Ein Ausdruck (A4-Format) der Praktikumsanleitung zum jeweiligen Thema ist zu jedem Kurstag mitzubringen. Studierende, die ohne Praktikumsanleitung zum Kurstag erscheinen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden! Die Zulassung zu den Prüfungen setzt die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Kurstagen voraus. Es dürfen nicht mehr als 15% der Lehrveranstaltung (das entspricht einem Termin für die gesamten Praktikumstage über zwei Semester) versäumt werden. Unter einer erfolgreichen Teilnahme ist die aktive, vorbereitete Mitarbeit zu verstehen, die bloße Anwesenheit stellt keine Teilnahme dar. Das für das Verständnis der zu untersuchenden Funktionszusammenhänge notwendige Basiswissen wird vorausgesetzt (insbesondere der Inhalt der Praktikumsanleitung und des zum Kursthema passenden Lehrbuchkapitels). Im Verlauf des Praktikums und Seminars kann in Form von Stichproben (mündliche oder schriftliche Prüfung) kontrolliert werden, ob das Kursthema vorbereitet wurde und ausreichende Kenntnisse vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, wird die erfolgreiche Teilnahme am Kurs- bzw. Seminartag nicht bescheinigt. Der Praktikumsleiter kann zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Praktikum bzw. Seminar die Vorlage eines ausführlichen Protokolls zu den Themen des Kurstages verlangen. Mit der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an den Kurstagen erfolgt automatisch die Zulassung zu den Prüfungen, es ist keine gesonderte Prüfungs-Anmeldung über BASIS erforderlich. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch zwei Teilklausuren, die jeweils zum Ende der Vorlesungszeit im Wintersemester und im Sommersemester stattfinden. Diese stellen zusammen die kursbegleitende Prüfung entsprechend 5 der Ordnung zur Organisation der Prüfungen dar. Prüfungsinhalte sind die im jeweiligen Semester behandelten Themen der Praktika und der begleitenden Vorlesung der Biologie. Kenntnisse des Inhaltes der Praktikumsanleitung und der zu den Kursthemen passenden Lehrbuchkapitel werden vorausgesetzt. Im Übrigen gilt der Gegenstandskatalog Biologie, wie er vom IMPP veröffentlicht ist (siehe Buchhandel und

4 Für das Ausfüllen des Lösungsbogens benötigen Sie einen weichen Bleistift (am besten 2B). Daneben ist auch ein Radiergummi sinnvoll, weitere Hilfsmittel sind nicht notwendig. Einfache Taschenrechner (keine programmierbaren) können verwendet werden, wenn dies die Klausur erforderlich macht. Die vorläufigen Prüfungstermine werden vor Semesterbeginn als Aushang und auf der Internetseite des Praktikums angekündigt. Endgültige Termine und Orte werden rechtzeitig vor den Prüfungen bekanntgegeben. Voraussetzung für die Scheinvergabe ist weiterhin, dass die kursbegleitende Prüfung als Ganzes bestanden wird. Die Teilklausuren werden nicht benotet, allerdings müssen in jeder Teilprüfung mindestens 40% der jeweils möglichen Punkte erreicht werden. Gemäß 8 Absatz 2 der Ordnung zur Organisation der Prüfungen ist die Prüfung in der Regel bestanden, wenn in beiden Teilklausuren zusammen mindestens 60% der maximal erreichbaren Punktzahl erreicht wurden. Bei Multiple-Choice Klausuren ist die Prüfung auch bestanden, wenn im Rahmen einer relativen Bestehensgrenze die Zahl der vom Prüfling erreichten Prüfungspunkte um nicht mehr als 22% die durchschnittlichen Prüfungsleistungen aller Prüfungsteilnehmer an der Prüfung unterschreitet. Kommt die relative Bestehensgrenze zur Anwendung, müssen mindestens 50% der maximal erreichbaren Punktzahl erreicht sein. Ergebnisse der Teilleistungen werden nicht in BASIS angezeigt. Die in der Prüfung erreichte Punktezahl wird den Studierenden durch Aushang bekannt gegeben, sofern Sie der Veröffentlichung unter der Mailadresse sdk.einwilligung@ukbonn.de zugestimmt haben. Die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erfolgt durch Zuordnung der erreichten Punktezahl zu Ihrer Matrikelnummer. Zur Kontrolle finden Sie die Matrikelnummer auf Ihrer Testatkarte. Bitte prüfen Sie die Richtigkeit der Matrikelnummer und teilen Sie uns fehlerhafte Angaben sofort mit. Eine Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen ist nur zu den Terminen und Zeiten möglich, die vor der Klausur oder im Aushang angekündigt werden. Teilnehmer, die in den beiden Teilklausuren nicht die zum Bestehen erforderliche Punktzahl erreicht haben, werden automatisch zur Nachprüfung angemeldet und zugelassen. Diese findet in der Regel jeweils zum Ende der Vorlesungszeit im Sommersemester statt (etwa eine Woche nach der Teilklausur). Prüfungsinhalte sind alle behandelten Themen der Pflichtveranstaltungen und der begleitenden Hauptvorlesung der Biologie beider Semester. Kenntnisse des Inhaltes der Praktikumsanleitung und der zu den Kursthemen passenden Lehrbuchkapitel werden vorausgesetzt. Im Übrigen gilt der Gegenstandskatalog Biologie, wie er vom IMPP veröffentlicht ist (siehe Buchhandel und Der Rücktritt von einer Prüfung ist nur auf schriftlichen Antrag des Studierenden und nur wegen Krankheit oder aus anderem triftigen Grund möglich. Die für den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ab Kenntnis des Hinderungsgrundes schriftlich gegenüber dem Studienkoordinationsbüro (Dr. Breitbach) geltend und glaubhaft gemacht werden, im Falle einer Erkrankung grundsätzlich unter Beifügung eines ärztlichen Attestes, welches die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Attest eines vom Dekan benannten Vertrauensarztes verlangt werden. Für den Rücktritt ist das offizielle Formular zu verwenden, das auf der Internetseite des Praktikums zum Herunterladen bereitgestellt wird.

5 Studierenden, die nicht erfolgreich an den Teilklausuren und der Nachklausur teilgenommen haben, wird eine ihren Bedürfnissen angemessene Lehrveranstaltung angeboten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Praktikums. Über die Anerkennung von Studienleistungen, die in einem anderen Studiengang erbracht wurden, und über Studienleistungen, die im Studiengang Humanmedizin an einer ausländischen Hochschule erbracht wurden, entscheidet das Landesprüfungsamt. Über Leistungen, die im Studiengang Humanmedizin erbracht wurden (z.b. an einer anderen Hochschule), entscheidet der für die jeweilige Lehrveranstaltung Verantwortliche. Für das Praktikum der Biologie ist dies Herr Prof. Dr. V. Gieselmann oder der von ihm beauftragte Vertreter.

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