Universität Münster Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Einführung in die Masterprüfungsordnung
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- Christina Kerner
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Transkript
1 Universität Münster Einführung in die Masterprüfungsordnung
2 Informationen zum Masterstudium: Einführung in die Masterprüfungsordnung Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Dipl.-Volkswirt Maik Rösler
3 Informationen zum Masterstudium: Einführung in die Masterprüfungsordnung Prüfungsordnung Prüfungsausschuss Prüfungsamt Masterstudiengänge VWL und BWL Prüfungsmodalitäten Verteilung der PIN- und TAN-Listen
4 Prüfungsordnung Rechtliche Rahmen für das Studium regelt Rechte und Pflichten der Studierenden im jeweiligen Studiengang Geltungsbereich Zulassung Abschluss Studieninhalte/-struktur Prüfer Zeugnisse Rechtsfolgen von Verstößen Prüfungsausschuss usw.
5 Prüfungsausschuss Achtet auf Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnung Mitglieder: Vorsitzender: Prof. Dr. Kuchen Weitere 3 Professoren Ein Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter 2 Vertreter der Studierendenschaft Entscheidet über Widersprüche Geschäftsstelle ist das Prüfungsamt
6 Prüfungsamt Das Prüfungsamt ist für die Organisation von Prüfungen und für die Information der Studierenden in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Kontakt: Internet: Telefonische Sprechstunde: Mo. Fr. 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr Persönliche Sprechstunde: Hüfferstraße 27, Münster Mo. Fr. 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr; Di. & Do. 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
7 Master VWL und BWL Allgemeine Informationen zu VWL und BWL 2 Studienjahre 120 LP modular aufgebaut 2 Versuche pro Leistung Drittversuche bis zu max. 12 LP
8 Master VWL 4 Pflichtmodule (24 LP): Regulierungsökonomik Makroökonomie Mikroökonomie Empirical Methods 11 Wahlpflichtmodule (66 LP) Wechsel einmalig möglich, sofern nicht abgeschlossen Projektstudium (6 LP) Masterarbeit (24 LP)
9 Master BWL Major: Accounting Finance Management Marketing Wechsel des Majors nicht möglich 66 LP Masterarbeit (30 LP) Minor: Muss im ersten Semester schriftlich gegenüber des zuständigen Studienkoordinators erklärt werden Wechsel ist einmalig möglich (2. Semester nach Rücksprache mit Studienkoordinator) 24 LP freiwillige Leistungen möglich, müssen aber bei Anmeldung als solche angezeigt werden
10 Klausuranmeldung und Meldefristen Meldetermine vorgezogen (ab h) (bis h) Persönlich: ( h) im Prüfungsamt Kontrollaushang: Klausurabmeldung vorgezogen (= Rücktritt ohne triftige Gründe ): bis Do., (bis h) Persönlich: am Freitag, dem ( h) im Prüfungsamt Voraussichtliches Klausurende: Ohne vorherige Anmeldung beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist KEINE Prüfung möglich! Meldefristen sind verbindlich!
11 Klausuranmeldung und Meldefristen Meldetermine regulär (ab h) (bis h) Persönlich: ( h) im Prüfungsamt Kontrollaushang: Klausurabmeldung regulär (= Rücktritt ohne triftige Gründe ): bis Do., (bis h) Persönlich: am Freitag, dem ( h) im Prüfungsamt Voraussichtliches Klausurende: Ohne vorherige Anmeldung beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist KEINE Prüfung möglich! Meldefristen sind verbindlich!
12 Online - Anmeldung 1. Online-Dienste/Schnellzugriff 2. notwendig: Passwort und TAN-Nummern 3. Vorgehen: I. Eingabe Matrikelnummer + Passwort II. Auswahl der Klausuren (Häkchen setzen) III. TAN verwenden und streichen 4. abmelden: Häkchen entfernen 5. alles ok? 6. Prüfungsanmeldung kontrollieren: Bestätigungs Studentendaten Kontrollaushang
13 Die neue Fachbereichs-App Viele Features zum Vereinfachen des Uni-Alltags Neuigkeiten aus der Fakultät und der Uni Evaluationen online ausfüllen Integration der Prüfungsamt- Funktionen Stets über die Mensa informiert Für Android und iphone
14 Das Prüfungsamt per App Die App unterstützt alle wichtigen Prüfungsamt- Funktionen An-/Abmeldung zu Klausuren Einsicht von Noten und Studienfortschritt
15 Persönliche Anmeldung Persönlich im Prüfungsamt Bevollmächtigung: schriftlich zweckgebunden oder bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können bevollmächtigte Person muss vertretene Person nachweisen (Kopie des Studentenausweises)
16 Rücktritt von Prüfungen Annullierung einer Meldung = Rücktritt von einer Prüfung mit triftigem Grund (Ohne triftige Gründe: Abmeldung während der Abmeldefrist.) Eine Prüfungsleistung gilt als mit nicht ausreichend bewertet, wenn: der Kandidat/die Kandidatin nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung ohne triftige Gründe nicht erscheint oder nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt (Versäumnis). Eine Annullierung ist möglich, wenn triftige Gründe vorliegen und die triftigen Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
17 Annullierung Annullierung: Schriftlicher Antrag (im Downloadbereich) + Nachweis des triftigen Grundes (z.b. ärztliches Attest) Ärztliches Attest: Arztbesuch spätestens am Klausurtag ggf. muss der Bereitschaftsdienst in Anspruch genommen werden. Unverzüglichkeit ist gegeben, wenn: der Annullierungsantrag und das Attest spätestens nach drei Werktagen (Mo. Fr.) nach der nicht begonnenen Prüfung im Prüfungsamt während der Sprechstunden gegen Empfangsbescheinigung oder durch Abgabe bei der Post per Einschreiben abgegeben werden.
18 Klausurteilnahme Hörsaal- und Platzzuweisung durch Aushang: Hörsaalzuweisung: ca. 14 Tage vor den Klausuren Platzzuweisung: per Aushang am/im Klausurraum Während der Klausur findet eine Ausweiskontrolle statt. Hilfsmittel: Bekanntgabe durch die Prüfer Handys dürfen während einer Klausur nicht mitgeführt werden Unzulässige Hilfsmittel führen zu einem Täuschungsversuch! Die Klausur wird dann mit nicht ausreichend bewertet. Offizielle Notenbekanntgabe ( ) Einsichtnahme
19 Bestehen und Wiederholen Eine automatische Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen erfolgt nicht! Einmalig kann eines der gewählten Wahlpflichtmodule, abgewählt werden, solange es noch nicht abgeschlossen ist. Bestandene Leistungen in einem abgewählten Wahlpflichtmodul gelten als nicht unternommen und werden nicht mehr auf die 120 ECTS angerechnet. Bleibt nach Ausschöpfen aller Wiederholungsmöglichkeiten noch mindestens eine Leistung mit nicht ausreichend bewertet, so ist die Masterprüfung endgültig nicht bestanden.
20 Zeugnisse und Bescheinigungen Zeugnis: Das Zeugnis enthält die Modulnoten, Note und Thema der Masterarbeit, Fachstudiendauer und die Gesamtnote. Notenübersicht: Erhältlich während der Sprechstunden des Prüfungsamtes gegen Vorlage eines Lichtbildausweises enthält alle Leistungen (bestandene und nicht bestandene)! Online-Datenblatt: Studentendaten Datenblatt erzeugen. Abgangsbescheinigung: Kann nach dem endgültigen Nichtbestehen ausgestellt werden enthält alle bestandenen Leistungen sowie die Leistungen, welche noch zum Bestehen gefehlt haben und den Vermerk endgültig nicht bestanden.
21 Ihre Studienkoordination VWL Dorothee Ihle Tel.: 0251/ BWL Franziska Schapmann Tel.: 0251/
22 Einführung in die Masterprüfungsordnung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei Ihrem Studium! FRAGEN?
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