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1 Allgemeine Hinweise 1. Die Sicherheitsvorschriften der Laborordnung (siehe Seite 3) sind genauestens einzuhalten, um die persönliche Gesundheit aller Praktikumsteilnehmer zu gewährleisten. Die Praktikanten quittieren bei der Vorbesprechung durch ihre Unterschriften, dass sie diese Hinweise sowie die Laborordnung zur Kenntnis genommen haben und strikt einhalten werden. 2. Den Praktikanten wird empfohlen, vor Beginn des Praktikums eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Über die Webseite ist der Abschluss einer solchen Versicherung jederzeit möglich. 3. Studierende der Fachrichtung Chemie-Bachelor müssen 15 Versuche, Studierende des Lehramtes Chemie 7 Versuche, Studierende der Fachrichtung Funktionswerkstoffe bzw. Biochemie-Bachelor jeweils 6 Versuche durchführen. 4. Die Versuche werden in Gruppen von 2 oder 3 Personen durchgeführt. Die Gruppeneinteilung sowie der Zeitplan für die Versuchsdurchführung werden im Info- Kasten des Praktikums (Durchgang zur Anorganischen Chemie) sowie auf den Internet-Seiten des Institutes bekannt gegeben. 5. Die Praktikumsräume befinden sich im Erdgeschoss des Chemie-Zentralgebäudes bzw. des neuen Praktikumsgebäudes für die Naturwissenschaften. Dort werden alle Versuche außer der Versuch zum Teilchen im Kasten durchgeführt. Dieser Theorie- Versuch findet im Raum des Institutsgebäudes am Campus-Nord (Haus 42) statt. Das Praktikum beginnt montags und dienstags um Uhr sowie donnerstags um Uhr bzw Uhr. 6. Die erfolgreiche Ausführung der Praktikumsversuche erfordert unbedingt das begleitende Studium der entsprechenden Abschnitte eines geeigneten Lehrbuchs der Physikalischen Chemie. Für alle aufgeführten Versuche werden empfohlen: S P.W. Atkins, J. de Paula: "Physikalische Chemie", VCH Weinheim S G. Wedler, H.-J. Freund: Lehrbuch der Physikalischen Chemie, VCH Weinheim S T. Engel, P. Reid: "Physikalische Chemie", Pearson S W.J. Moore, D.O. Hummel: Physikalische Chemie, de Gruyter Berlin S H. Haken, H.C. Wolf: Molekülphysik und Quantenchemie, Springer Berlin S M. Springborg: Einführung in die Physikalischen Chemie, de Gruyter Berlin Speziellere Literatur wird beim jeweiligen Versuch angegeben. Dabei handelt es sich meistens um Artikel aus den folgenden Zeitschriften: American J. of Physics, Angewandte Chemie, Chemie in unserer Zeit, J. Chem. Education, J. American Chem. Society, J. Phys. Chem., Physik in unserer Zeit Diese Zeitschriften können online über die Elektronische Zeitschriftenbibliothek gelesen werden.

2 Vor bzw. während der Durchführung der Versuche halten die betreuenden Assistenten ein Kolloquium über die theoretischen Grundlagen des Versuches ab, das mit +1 = sehr gut 0 = in Ordnung -1 = nicht ausreichend bewertet wird. Dabei wird auch der bereits vorliegende 1. Teil des Protokolls (siehe Hinweise zu den Protokollen) in die Bewertung mit einbezogen. Ein nicht bestandenes Kolloquium (d.h. Bewertung: -1) muss wiederholt werden, allerdings bleibt die negative Erstbewertung bestehen. Der Termin für die Wiederholung des Kolloquiums wird vom betreuenden Assistenten festgelegt. 8. Während der Praktikumsphase wird zweimal (d.h. nach der Hälfte und am Ende der Praktikumszeit) vom Praktikumsleiter ein Durchschnittswert aus den bis zum jeweiligen Zeitpunkt erhaltenen Bewertungen der Kolloquien und Protokolle (siehe Hinweise zu den Protokollen) ermittelt. Sollte dieser negativ sein, dann muss der jeweilige Praktikant ein Kolloquium bei den Professoren des Institutes (Prof. Brixner, Prof. Hertel, Prof. Mitric, Prof. Engel, Prof. Fischer, Prof. Engels) ablegen. Zweifache negative Bewertungen bei einem Versuchskolloquium bzw. bei einem Versuchsprotokoll durch die Assistenten führen unabhängig von den anderen Bewertungen automatisch zu einem Kolloquium bei einem Hochschullehrer. Das Ergebnis dieser Kolloquien entscheidet darüber, ob der Kandidat das Praktikum fortsetzen darf bzw. ob das Praktikum für ihn mit bestanden bewertet wird. 9. Für den Fall, dass das Praktikum mit nicht bestanden bewertet worden ist, kann eine Wiederholung im folgenden Semester stattfinden. 10. Alle Geräte im Praktikum werden von der Universität zur Verfügung gestellt und müssen nach jedem Versuch im ordnungsgemäßen und gereinigten Zustand hinterlassen werden. 11. Auftretende Probleme sowie Änderungswünsche und Änderungsvorschläge können jederzeit an den Praktikumsleiter herangetragen werden.

3 - 3 - Laborordnung für das Physikalisch-chemische Praktikum 1. Der Aufenthalt in den Praktikumsräumen ist nur während der Praktikumszeit gestattet. 2. Jeder Praktikumsteilnehmer ist verantwortlich für Ordnung und Sauberkeit des Versuchsplatzes und für die Vollständigkeit und Unversehrtheit des zur Verfügung gestellten Inventars. 3. Elektrizität, Wasser (insbesondere vollentsalztes Wasser) und Reagenzien sind zweckmäßig und sparsam einzusetzen. 4. Vor Gebrauch von Geräten, die besondere Sachkenntnisse erfordern, erfolgt eine Einführung durch den Assistenten. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Assistenten! 5. Vor der Verwendung chemischer Substanzen hat jeder Praktikant die Pflicht, sich anhand der Betriebsanweisungen über die Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit den jeweiligen Stoffen zu informieren. Diese Betriebsanweisungen stehen für alle Substanzen im Praktikumsraum zur Verfügung (Zentralbau Chemie, Raum 042, Hefter neben Vorbereitungsraum). 6. Zum Schutze der Augen hat jeder Praktikumsteilnehmer während des Aufenthalts in den Praktikumsräumen ständig eine Schutzbrille zu tragen. Schutzbrillen werden am jeweiligen Praktikumsplatz zur Verfügung gestellt und sind nach Beendigung des Versuches dort wieder abzulegen. 7. Stark giftige und gefährliche Stoffe sind nach Gebrauch aufzuräumen. Für Lösungsmittel- und Chemikalienabfälle benutzen Sie bitte der Umwelt zuliebe die entsprechend gekennzeichneten Abfallbehälter. 8. Jeder Praktikumsteilnehmer hat sich über die Lösch- und Sicherheitsvorkehrungen sowie über die Notrufeinrichtungen und über die bei Unfällen zu treffenden Maßnahmen zu informieren. Im Notfall sind die Anweisungen des Personals zu beachten und die Lösch- und Rettungsgeräte sinnvoll einzusetzen. Entsprechende Hinweise sind zu beachten. 9. Sachbeschädigungen, Brände, Unfälle sind sofort dem Personal zu melden. 10. Jeder Praktikant haftet für Schädigungen an Personen und Sachen, die er durch unsachgemäßes oder fahrlässiges Verhalten verursacht hat. 11. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in allen Praktikumsräumen verboten. 12. Mitzubringen sind: Taschenrechner, Millimeterpapier und Laborjournal.

4 - 4 - Hinweise zu den Protokollen 1. Jede Praktikumsgruppe muss ein Protokoll pro Versuch abgeben. Für die Erstellung der Praktikumsprotokolle sind eine ganze Reihe von Richtlinien einzuhalten. Sie finden diese Anleitungen unter folgendem Link: 2. Der erste Teil des Protokolls (d.h. Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Aufgabenstellung, Grundlagen des Versuches und Sicherheitshinweise) wird am jeweiligen Praktikumstag vor Beginn des Versuchs beim betreuenden Assistenten abgegeben und dient als Grundlage für das Kolloquium. 3. Die Erstabgabe der Protokolle muss am jeweils nächsten Praktikumstag der Gruppe zwischen Uhr Uhr bzw Uhr Uhr im Raum 041 des Praktikums erfolgen. Erfolgt die Erstabgabe eines Protokolls nicht am nächsten Praktikumstag, dann ist das Praktikum für die gesamte Gruppe sofort beendet. Wenn eine Praktikumsgruppe an zwei aufeinander folgenden Tagen zum Praktikum erscheinen muss, dann kann in Absprache mit dem Praktikumsleiter eine Ausnahme von dieser Festlegung genehmigt werden. Eine Sonderregelung gilt für die Abgabe des Protokolls vom letzten Versuch. Dieses Protokoll wird von allen Praktikanten am Donnerstag, d zwischen Uhr im Raum 041 des Praktikums abgegeben. 4. Die Protokolle werden von den betreuenden Assistenten bis zum nächsten Praktikumstag der jeweiligen Gruppe korrigiert und liegen im Protokollkasten zur Abholung bereit. Die Bewertung der Protokolle erfolgt analog der Bewertung der Kolloquien mit +1 = sehr gut 0 = in Ordnung -1 = nicht ausreichend. Sollte ein Protokoll negativ (d.h. mit -1) bewertet worden sein, dann ist eine einmalige Nachkorrektur innerhalb einer Woche unter Beachtung der vom Assistenten gemachten Bemerkungen und Hinweise durchzuführen. Die Nachkorrektur ist dem Originalprotokoll beizufügen. Das nachkorrigierte Protokoll wird ebenfalls bewertet; allerdings bleibt auch hier, wie im Fall der Kolloquien, die negative Erstbewertung bestehen.

5 Während der Praktikumsphase wird zweimal (d.h. nach der Hälfte und am Ende der Praktikumszeit) vom Praktikumsleiter ein Durchschnittswert aus den bis zum jeweiligen Zeitpunkt erreichten Bewertungen der Kolloquien und Protokolle ermittelt. Sollte dieser negativ sein, dann muss der jeweilige Praktikant ein Kolloquium bei den Professoren des Institutes (Prof. Brixner, Prof. Hertel, Prof. Mitric, Prof. Engel, Prof. Fischer, Prof. Engels) ablegen. Zweifache negative Bewertungen bei einem Versuchskolloquium bzw. bei einem Versuchsprotokoll durch die Assistenten führen unabhängig von den anderen Bewertungen automatisch zu einem Kolloquium bei einem Hochschullehrer. Das Ergebnis dieser Kolloquien entscheidet darüber, ob der Kandidat das Praktikum fortsetzen darf bzw. ob das Praktikum für ihn mit bestanden bewertet wird. 6. Nach Praktikumsende liegen die korrigierten Protokolle im Institut für Physikalische und Theoretische Chemie (2. Stock, Flur) aus. 7. Die Nachkorrekturen der Protokolle durch die Praktikanten müssen bis spätestens Freitag, d abgeschlossen sein. Das Praktikum gilt mit diesem Tag als endgültig beendet. Danach sind keine Korrekturen mehr möglich. Es erfolgt die endgültige Bewertung des Praktikums mit bestanden bzw. nicht bestanden.

6 - 6 - Hinweise zur Klausur Personenkreis: Studierende der Fachrichtung Chemie-Lehramt Grund-, Mittel- und Realschule Termin und Ort: März 2018; Termin und Ort werden rechtzeitig bekannt gegeben. Dauer der Klausur: 60 Minuten Anmeldung: über SB@Home Bewertung: numerische Notenvergabe Regeln für die Teilnahme an der Klausur: S Jeder Teilnehmer muss sich eindeutig ausweisen können (Studentenausweis); S Schreibgeräte müssen blau oder schwarz schreiben (kein rot oder grün); Bleistift ist nicht statthaft und wird nicht gewertet; S Erlaubte Hilfsmittel: Taschenrechner (der Rechner darf nicht an den Nachbarn verborgt werden); S Nicht erlaubte Hilfsmittel: Laptop, mobile Datenbanken, Mobiltelefon bzw. andere elektronische Geräte, mitgebrachtes Papier (auf den Klausurbögen ist ausreichend Platz für die Aufzeichnungen), Bücher sowie jegliche persönliche Aufzeichnungen. S Wenn aus gesundheitlichen Gründen eine Klausur nicht mitgeschrieben wurde, dann muss innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest beim Praktikumsleiter vorliegen. Erfolgt dies nicht, wird die Klausur mit nicht ausreichend (5,0) bewertet.

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