gestützt auf Art. 23 der Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil vom 26. Mai 2015 (in Vollzug ab 1. Oktober

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1 Ersetzt: Reglement zur Verleihung des Master-Diploms an der Hochschule für Technik Rapperswil im Rahmen des Master of Science in Engineering (MSE), Ausgabe vom. Dezember 06 Neuausgabe:. Mai 07 Reglement zur Verleihung des Master-Diploms an der Hochschule für Technik Rapperswil im Rahmen des Master of Science in Engineering (MSE) (Reglement MSE) vom. Januar 0080F Der Hochschulrat der Hochschule für Technik Rapperswil erlässt gestützt auf Art. der Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil vom 6. Mai 0 (in Vollzug ab. Oktober 06)F als Reglement: I. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich Das Reglement regelt das Studium im Masterstudiengang Master of Science in Engineering (MSE). Art. Delegation Der Rektor kann seine Entscheidungsbefugnisse nach diesem Reglement an die Mitglieder der Schulleitung oder an untergeordnete Stellen der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) delegieren. Art. Ausführungsbestimmungen Der Rektor erlässt die notwendigen Ausführungsbestimmungen. II. Zulassung Art. Aufnahme ins Studium Zugelassen zum Studium sind die Studieninteressierten, welche: a) ein Bachelordiplom oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss erworben haben; b) einen Abschluss mit sehr guten Leistungen (d.h. einem ECTS-Grade A oder B entsprechend) vorweisen können und c) die Eignungsabklärung zum Masterstudiengang MSE bestanden haben. Der Rektor kann Studierende in Ausnahmefällen sur dossier aufnehmen. In Vollzug ab 8. Februar 008. sgs..

2 Ein Master of Science in Engineering (MSE), Ausgabe vom. Dezember 06 Art. Übertritt aus einer anderen Hochschule Studierende, welche von einer anderen Hochschule übertreten möchten, müssen die Zulassungsbedingungen gemäss Artikel erfüllen. Die an einer anderen Hochschule erbrachten Leistungen werden vom Rektor einzeln bewertet und gegebenenfalls mit einer Anzahl von ECTS-Credits für ein bestimmtes Modul angerechnet. Ihr oder ihm wird der Besuch von diesem Modul erlassen. Fachgebietwechsel wird wie ein Übertritt aus einer anderen Hochschule behandelt. III. Studienorganisation Art. 6 Module Das Studium ist in Module gegliedert. Module haben eine maximale Dauer von einem Semester. Für die Master-Thesis kann der Rektor eine Verlängerung der Dauer um ein Semester bewilligen. Jedes Modul ist einer der folgenden Kategorien zugeordnet: a) Technisch-wissenschaftliche Vertiefung; b) Erweiterte theoretische Grundlagen; c) Kontextmodule; d) Fachliche Vertiefung. Der Rektor erlässt die Modulbeschreibung, welche insbesondere Folgendes festhält: a) Bezeichnung; b) Anzahl ECTS-Credits; c) Vorausgesetzte Kenntnisse; d) Kompetenznachweis; e) Vermittelte Kompetenzen; f) Lehrinhalt. Unterrichtssprache kann Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch sein. Vom Studierenden wird erwartet, dass er mindestens Deutsch beherrscht, und dass er dem Unterricht in Englisch folgen kann. Art. 7 flichtmodule Die Master-Thesis der Kategorie Fachliche Vertiefung ist ein flichtmodul mit 7 ECTS- Credits. F In der Kategorie Technisch-wissenschaftliche Vertiefung gibt es je Fachgebiet flichtmodule. Im Anhang I sind die flichtmodule pro Fachgebiet aufgelistet.f In der Kategorie Erweiterte theoretische Grundlagen gibt es je Fachgebiet flichtmodule. Im Anhang I sind die flichtmodule pro Fachgebiet aufgelistet.f Absatz ersatzlos gestrichen. Beschluss des Hochschulrates vom. Mai 06. In Vollzug ab Beginn des Herbstsemesters 06/7. Zusätzlicher Absatz eingefügt durch Beschluss des Hochschulrates vom 7. Mai 0. In Vollzug auf Beginn des Herbstsemester 0/ Zusätzlicher Absatz eingefügt durch Beschluss des Hochschulrates vom 7. Mai 0. In Vollzug auf Beginn des Herbstsemester 0/

3 Master of Science in Engineering (MSE), Ausgabe vom. Dezember 06 Art. 8 Betreuung der Studierenden Jeder Studierenden und jedem Studierenden wird eine Studienberaterin oder ein Studienberater (Advisor) zugewiesen. Der Advisor erarbeitet mit der Studierenden bzw. dem Studierenden bei Studienbeginn einen individuellen Studienplan und hält ihn in einer individuellen Studienvereinbarung fest. Die individuelle Studienvereinbarung wird vor Beginn jedes Semesters überprüft. In der individuellen Studienvereinbarung werden die zu besuchenden Module festgehalten. Kommt zwischen dem Advisor und Studierenden keine Studienvereinbarung zu Stande, entscheidet der Rektor. Der Rektor kann eine Einschränkung der Modulwahl festlegen. Art. 9 Modulanmeldung und abmeldung Für den Besuch eines Moduls ist eine Anmeldung innerhalb der im vorangehenden Semester gesetzten Anmeldefrist erforderlich. Die Anmeldung eines Studierenden zu einem Modul setzt das Einverständnis des Advisors voraus. Mit der Anmeldung zu einem Modul ist kein Anrecht auf die Durchführung desselben verbunden. Wird ein Modul nicht durchgeführt, wird dies den betroffenen Studierenden spätestens vier Wochen vor Semesterbeginn mitgeteilt. Anmeldungen zu anderen Modulen können in der Folge bis zu zwei Wochen vor Semesterbeginn vorgenommen werden. Eine Abmeldung kann bis drei Wochen nach Semesterbeginn beantragt werden. Eine Nachmeldung zu einem anderen Modul während dieser Zeitperiode wird nur dann vom Rektor bewilligt, wenn der Studienbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird. 6 Verspätete An- oder Abmeldungen sind nur in begründeten Fällen zulässig. Als begründet gelten in der Regel Fälle, in dem die Studierende bzw. der Studierende kein Verschulden trifft wie bei Krankheit oder Unfall. Allfällige Beweismittel sind beizulegen. IV Leistungsbeurteilung Art. 0 Modulbewertung Die Module werden mit einer Note und einem ECTS-Grade bewertet. Module mit einer Note kleiner als oder ECTS-Grade F gelten als nicht bestanden. Die prüfende Lehrkraft ist für die Modulbewertung zuständig. Der Rektor ernennt Expertinnen und Experten, die Einsicht in die Master-Thesis nehmen. Die Bewertung der Master-Thesis erfolgt in Zusammenarbeit mit der prüfenden Lehrkraft. Kommt keine Einigung zu Stande, steht der Stichentscheid der prüfenden Lehrkraft zu. Art. Noten Die Noten haben folgende Bedeutung: 6= hervorragend = gut = genügend = ungenügend = schwach

4 Die Für Die Master of Science in Engineering (MSE), Ausgabe vom. Dezember 06 = unbrauchbar Dazwischen liegende Halbnoten dürfen vergeben werden. Setzt sich die Modulbewertung aus einzelnen Leistungsbewertungen zusammen, so sind für die einzeln beurteilten Leistungsteile auch numerische Zwischenwerte zulässig. Bei einer Note von oder höher gilt ein Modul als bestanden. Die ECTS-Credits werden für den Erwerb des Master-Diploms angerechnet. Art. ECTS-Grade Wenn in einem Modul 0 Studierende oder mehr eine genügende Note erhalten haben, werden ECTS-Grades wie folgt vergeben: A = die besten 0% der Studierenden mit einer genügenden Note B = die folgenden % der Studierenden mit einer genügenden Note C = die folgenden 0% der Studierenden mit einer genügenden Note D = die folgenden % der Studierenden mit einer genügenden Note E = die folgenden 0% der Studierenden mit einer genügenden Note Für eine ungenügende Note wird das ECTS-Grade F vergeben. Wenn in einem Modul weniger als 0 Studierende eine genügende Note erhalten haben, entscheidet der Rektor, ob ECTS-Grade vergeben werden oder ob darauf verzichtet wird. Art. Leistungsnachweis Note zur Bewertung der Module in den Kategorien Technisch-wissenschaftliche Vertiefung, Erweiterte theoretische Grundlagen und Kontextmodule basiert auf den Ergebnissen einer rüfung, welche während der rüfungssession direkt im Anschluss an den Modulbesuch zu belegen ist und einer Zwischenbewertung soweit sie im Modulbeschrieb ausgewiesen ist. Die Gewichtung von rüfungsnoten und Zwischenbewertungen wird in den Ausführungsbestimmungen durch den Rektor festgelegt. F6 Studierende, die eine rüfung nicht bestanden oder diese mit Begründung versäumt haben, kann eine Nachholprüfung im Rahmen einer speziellen rüfungssession organisiert werden. 6F7 Note der Module der Kategorie Fachliche Vertiefung setzt sich aus den in einem Modul erlangten Bewertungen 8 zusammen.7f Art. Versäumnis Eine unbegründet versäumte Modulprüfung wird mit dem ECTS-Grade F ohne Note bewertet. Bei begründet versäumter Modulprüfung gilt das Modul als nicht besucht. Begründet sind Versäumnisse, für welche die Studierenden kein Verschulden trifft wie Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie oder dergleichen. Die Begründung ist bis spätestens 8 Stunden nach der rüfung schriftlich einzureichen. Allfällige Beweismittel sind beizulegen. Art. Modulwiederholung Ein nicht bestandenes Modul darf einmal wiederholt werden. 6 Änderung durch Beschluss des Hochschulrates vom. Mai 0. In Vollzug ab Beginn des Herbstsemesters 0/ 7 Vormals Bestandteil von Absatz. Geändert durch Beschluss des Hochschulrates vom. Mai 0. In Vollzug ab 6. Mai 0. 8 Vormals Absatz. Geändert durch Beschluss des Hochschulrates vom. Mai 0. In Vollzug ab Beginn des Herbstsemesters 0/.

5 Master of Science in Engineering (MSE), Ausgabe vom. Dezember 06 Bestandene Module dürfen nicht wiederholt werden. Der Rektor kann die Wiederholung eines Moduls unterbinden. Art. 6 Unredlichkeiten Eine Unredlichkeit hat die ECTS-Grade F ohne Note zur Folge. Weitere Sanktionen, wie zum Beispiel der Ausschluss vom Studium, können vom Rektor verfügt werden. V. Abschluss des Studiums Art. 7 Beenden des Studiums Das Studium wird durch die Verleihung des Master-Diploms, das Abmelden vom Studium oder durch den Ausschluss vom Studium beendet. Art. 8 Erteilung des Mastertitels Der Master-Titel wird erteilt, sobald die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: a) 90 ECTS-Credits wurden insgesamt erworben; b) Alle flichtmodule wurden bestanden; c) 6 ECTS-Credits wurden mit Modulen aus der Kategorie Technisch-wissenschaftliche Vertiefung erworben; d) 9 ECTS-Credits wurden mit Modulen aus der Kategorie Erweiterte theoretische Grundlagen erworben; e) 8 ECTS-Credits wurden mit Modulen aus den Kategorien Technisch-wissenschaftliche Vertiefung und Erweiterte theoretische Grundlagen erworben; f) 9 ECTS-Credits wurden mit Modulen aus der Kategorie Kontextmodule erworben; g) 0 ECTS-Credits wurden mit Modulen aus der Kategorie Fachliche Vertiefung erworben. Art. 9 Abmelden vom Studium Das Abmelden vom Studium muss schriftlich spätestens auf Ende des Semesters erfolgen. Art. 0 Ausschluss vom Studium Die maximale Studiendauer beträgt 7 Semester. Studienunterbrüche zählen nicht zur Studiendauer. Diese dürfen insgesamt zwei Semester nicht überschreiten. Über die ganze Studiendauer ist die zulässige Anzahl der eingeschriebenen ECTS-Credits auf 0 beschränkt. Eingeschriebene ECTS-Credits werden durch die definitive Anmeldung zum Modulbesuch erlangt. Studierende werden ausgeschlossen vom Studium, wenn a) sie innerhalb der maximalen Studiendauer nicht abgeschlossen haben; b) sie innert der Limite von 0 eingeschriebenen ECTS-Credits das Master-Diplom nicht erlangt haben; c) sie ein flichtmodul zum zweiten Mal nicht bestanden haben; d) oder die Studiengebühren nicht bezahlt wurden. Der Rektor kann die Studiendauer um Semester verlängern.

6 und Master of Science in Engineering (MSE), Ausgabe vom. Dezember 06 6 Der Rektor kann für die Wiederholung der Master-Thesis eine Überschreitung der Grenze von 0 eingeschriebenen ECTS-Credits genehmigen. Art. Semesterreport Am Ende jedes Semesters wird zuhanden der oder des Studierenden ein Semesterreport erstellt. Dieser enthält insbesondere: a) Modulnoten, Anzahl der eingeschriebenen und Anzahl der für den Erwerb des Master- Diploms angerechneten ECTS-Credits für alle Module, für deren Besuch sich die oder der Studierende im vergangenen Semester angemeldet hat; b) Anzahl aller bis zum Zeitpunkt der Ausstellung des Semesterreportes für den Erwerb des Master-Diploms angerechneten ECTS-Credits gegliedert nach Modulkategorien. Art. Datenabschrift (Transcript of records) und Diplomzusatz (Diploma supplement) Am Ende des Studiums wird zuhanden der oder des Studierenden eine Datenabschrift (Transcript of records) ausgestellt. Sie weist für jedes besuchte Modul insbesondere folgende Informationen aus: a) Bezeichnung des Moduls b) Erworbene Credits c) ECTS-Grade. Der Datenabschrift wird der Diplomzusatz (Diploma supplement) beigelegt, welcher die standardisierte Beschreibung des abgeschlossenen Masterstudiums enthält. VI. Rechtspflege8F9 Art. Rechtspflege9F0 Verwaltungsverfahren und Rechtspflege richten sich nach dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons St. Gallen vom 6. Mai 960F der Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil vom 6. Mai 0 (in Vollzug ab. Oktober 06)F, soweit dieses Reglement nichts anderes bestimmt. F 7. Schlussbestimmungen Art. Inkrafttreten Das Reglement tritt am 8. Februar 008 in Kraft. 9 Titel von Kapitel VI geändert durch Beschluss des Hochschulrates vom. Dezember 06. In Vollzug ab. Januar Titel des Artikels geändert durch Beschluss des Hochschulrates vom. Dezember 06. In Vollzug ab. Januar 07. sgs 9. sgs. Absatz bis aufgehoben durch Beschluss des Hochschulrates vom. Dezember 06. In Vollzug ab. Januar 07.

7 Master of Science in Engineering (MSE), Ausgabe vom. Dezember 06 7 Anhang I EinzelregelungenF zum Reglement zur Überprüfung des Studienerfolgs zur Verleihung des Master-Diploms an der Hochschule für Technik Rapperswil (Reglement MSE) vom. Januar 008 I. Kategorie Technisch-wissenschaftliche Vertiefung Fachgebiet Aus den folgenden flichtmodulen sind UzweiU Module zu bestehen: Civil Engineering and Building Technology Business Engineering and roduction TSM_AppNum/Angewandte numerische Methoden in den Bauingenieurwissenschaften TSM_BauStat/Baustatik TSM_Build/Zustandserfassung von Bauwerken TSM_BauMech/Technische Mechanik im Civil Engineering TSM_NatHaz/Naturgefahren TSM_InnoDes/Novel Innovation and Design rinciples TSM_roduct/roduktinnovation, roduktentwicklung und Management des roduktlebenszyklus TSM_ServMan/Servitization of Manufacturing TSM_Sourcing/Sourcing international, Outsourcing/Offshoring TSM_BusStrat/Business Strategy TSM_OpMgmt/Service Operations and Management Energy and EnvironmentF6 Industrial TechnologiesF7 TSM_Multiphy/Multiphysik-Modellierung und - Simulation TSM_AdvTherm/Fortgeschrittene Thermodynamik TSM_ElEnSys/Electrical Energy Systems TSM_AppElm/Applied Electromagnetics TSM_hoto/hotovoltaic TSM_Twohase/Zweiphasenströmung mit Wärme- und Stofftransport. TSM_AdvContr/Advanced Control TSM_MatSurf/Werkstoffe und Oberflächen TSM_Signroc/Signalverarbeitung und - übertragung TSM_CSM/Numerische Strukturmechanik (CSM) In Vollzug für Studienanfänger ab Herbstsemester 0/ Das Fachgebiet Business Engineering and roduction wird per Hochschulratsbeschluss vom. Mai 07 mit den aufgeführten flichtmodulen in der Kategorie technisch-wissenschaftliche Vertiefung neu hinzugefügt. In Vollzug auf Beginn des Herbstsemesters 07/8. 6 Das Modul TSM_rocInt/rozessintegration und inch-analysen wird für Neueintretende auf Beginn des Herbstsemesters 06/7 gestrichen. Die Module TSM_AppElm/Applied Electromagnetics, TSM_hoto/hotovoltaic und TSM_Twohase/Zweiphasenströmung mit Wärme- und Stofftransport werden per Beschluss des Hochschulrates vom. Mai 06 neu hinzugefügt. In Vollzug ab Beginn des Herbstsemesters 06/7. 7 Das Modul TSM_Mechatr/Mechatronik wird per Beschluss des Hochschulrates vom. Mai 06 neu hinzugefügt. In Vollzug ab Beginn des Herbstsemesters 06/7.

8 Master of Science in Engineering (MSE), Ausgabe vom. Dezember 06 8 Spatial Development and Landscape Architecture Information and Communication Technologies6F8 TSM_ManTech/Fertigungstechnologien TSM_AdvElDes/Advanced Electronic Design TSM_EmbHardw/Design of Embedded Hardware and Firmware TSM_Mechanic/Mechanik der Strukturen TSM_Mechatr/Mechatronics for roduction and Logistic TSM_Nlanro/Nachhaltigkeit in lanungs- und Entwurfsprozessen TSM_RegDev/Regionalentwicklung, Regionalökonomie und olitik TSM_Theolan/Theorien in lanung und Entwurf TSM_Urban/Siedlung und Verkehr TSM_Alg/Algorithms TSM_DataMgmt/Data Management TSM_ITSec/IT-Security TSM_NewIArc/New I Network Architectures and Mobility TSM_SoftwEng/Software Engineering and Architectures TSM_Advra/Advanced rogramming aradigms I. Kategorie Erweiterte theoretische Grundlagen Fachgebiet Aus den folgenden flichtmodulen ist UeinU Modul zu bestehen: Civil Engineering and Building Technology FT_Life/Infrastructure Life-Cycle Management FT_OrdDiff/Ordinary Differential Equations and Dynamical Systems Business Engineering and roduction 9 FT_AppStat/Angewandte Statistik und Datenanalyse FT_Optimiz/Optimierung FT_redMod/redictive Modelling Energy and Environment7F0 FT_AppStat/Applied Statistics and Data Analysis FT_OrdDiff/Ordinary Differential Equations and Dynamical Systems FT/Optimiz/Optimization 8 Das Modul TSM_InfVis/Information and Visualisation wird für Neueintretende ab Beginn des Herbstsemesters 06/7 gestrichen. Das Modul TSM_Advra/Advanced rogramming aradigms wird per Beschluss des Hochschulrates vom.mai 06 neu hinzugefügt. In Vollzug ab Beginn des Herbstsemesters 06/7. 9 Das Fachgebiet Business Engineering and roduction wird per Hochschulratsbeschluss vom. Mai 07 mit den aufgeführten flichtmodulen in der Kategorie Erweiterte theoretische Grundlagen neu hinzugefügt. In Vollzug auf Beginn des Herbstsemesters 07/8. 0 Das Modul FT_Optimiz/Optimization wird per Beschluss des Hochschulrates vom. Mai 06 neu hinzugefügt. In Vollzug ab Beginn des Herbstsemesters 06/7.

9 Master of Science in Engineering (MSE), Ausgabe vom. Dezember 06 9 Industrial Technologies Spatial Development and Landscape Architecture Information and Communication Technologies8F FT_StochMod/Stochastic Modelling FT_CompAlg/Numerical Analysis and Computer Algebra FT/Optimiz/Optimization FT_OrdDiff/Ordinary Differential Equations and Dynamical Systems FT_Statlan/lanungsmethodik FT_Envilan/Bau-, lanungs- und Umweltrecht FT_CryptCod/Cryptography and Coding Theory FT_TheoComp/Theoretical Computer Science FT_redMod/ redictive Modelling Das Modul FT_AppStat/Applied Statistics and Data Analysis wird für Neueintretende per HS6/7gestrichen. Das Modul FT_redMod/redictive Modelling wird per Beschluss des Hochschulrates vom. Mai 06 neu hinzugefügt. In Vollzug ab Beginn des Herbstsemesters 06/7.

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