IM FLUSS GEWERKSCHAFTSRECHTE IN DER DIGITALEN DIENSTSTELLE

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1 IM FLUSS GEWERKSCHAFTSRECHTE IN DER DIGITALEN DIENSTSTELLE Berlin, Vortragsunterlagen von

2 Themen I. Gewerkschaftsarbeit in der Dienststelle - was ist heute möglich und zulässig? II. Neue Formen der Arbeit und der Kommunikation Herausforderung für Gewerkschaften III. IV. Digitalisierte Gewerkschaftsarbeit Möglichkeiten und Herausforderungen 1. Datenschutzrechtlicher Rahmen 2. Tatsächliche und technische Herausforderungen Was bringt die Zukunft? Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 3

3 I. Gewerkschaftsarbeit in der Dienststelle was ist heute möglich und zulässig? Der Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG umfasst alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen einer Gewerkschaft. Bundesverfassungsgericht vom BvR 601/92 Für gewerkschaftliche Aktivitäten in der Dienststelle gibt es ein weitgehendes Zugangrecht. Dies besteht sowohl räumlich als auch virtuell. Es endet, wenn verfassungsrechtlich geschützte Interessen und Rechte des Arbeitgebers unzulässig verletzt werden. Das Recht steht sowohl Gewerkschaften als auch einzelnen Gewerkschaftsmitgliedern zu. Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 4

4 Gewerkschaftsrechte auf der analogen Ebene Durch gewerkschaftliches Handeln, das sich im Rahmen von Art. 9 Abs. 3 GG bewegt, darf es zu keinen Störungen von Arbeitsabläufen oder des Betriebsfriedens kommen. Zulässig ist etwa Werbung an Schwarzen Brettern, per Flugblatt oder per Zeitschrift. Zulässig sind auch werbliche Ansprache von Nichtmitgliedern durch Gewerkschaftsvertreter oder durch gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte in der Dienststelle hierzu gehören auch kurze Gespräche sowie die Übergabe von Werbematerial am Arbeitsplatz. Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 5

5 Gewerkschaftsrechte auf der digitalen Ebene Gewerkschaftliche Ansprachen per sind unabhängig davon erlaubt, ob die private Nutzung dienstlicher - Systeme zulässig ist oder nicht Zulässig ist das Lesen dieser s durch Beschäftigte während der Dienstzeit, solange hierdurch die Erledigung ihrer dienstlichen Aufgaben nicht berührt oder gestört wird. Entsprechend der Rechte in der analogen Welt haben Gewerkschaften auch in der digitalen ein Recht auf Zugang zur Dienststelle, etwa durch Werbung in einem bestehenden dienstlichen Intranet ggf. auch mittels einer eigenen Seite oder eines Links zu einer gewerkschaftlichen Webseite oder durch entsprechende Angebote in einem bestehenden internen sozialen Netzwerk (jeweils gegen Erstattung anfallender Kosten). Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 6

6 II. Neue Formen der Arbeit und der Kommunikation Herausforderung für Gewerkschaften Gewerkschaftliche Aktivitäten für und in der Dienststelle werden aktuell mit neuen Realitäten konfrontiert wie einer zunehmenden Digitalisierung aller Arbeitsabläufe, neuen Arbeitsformen wie etwa agiler Prozessgestaltung oder kollaborativer Kommunikation, mobile Arbeit, neuen räumlichen Arbeitsgestaltungen wie etwa Desk-Sharingoder Open-Space-Konzepte oder der Verlagerung interner Informations- und Kommunikationsprozesse in interne soziale Netzwerke. Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 7

7 Digitalisierung der Arbeitsabläufe Verlagerung konventioneller Abläufe und Verfahren in Software und technische Systeme, etwa durch elektronische Aktenführung, elektronische Erteilung von Arbeitsanweisungen und einer automatischen Kontrolle der Arbeit oder direkte elektronische Kommunikation untereinander und mit Bürger*innen. Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 8

8 Agile Zusammenarbeit Eigenverantwortliche Arbeitserledigung in Gruppen und Teams ohne konventionelle Vorgesetztenstrukturen. Teilweise Wegfall räumlich fest zugeordneter Arbeitsplätze zugunsten von Teambereichen. Kommunikation über teamgerechte Software-Anwendungen gleichzeitig Rückgang konventioneller Kommunikation. Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 9

9 Digitale Kollaboration Digitale Kollaboration mittels Software, die über facebookartige Oberflächen, die synchrone direkte Kommunikation aller Beteiligten ermöglicht, eine gemeinsame synchrone Bearbeitung von Dokumenten und Dateien vorsieht, den jederzeitigen Kontakt und Austausch per Audio- oder Videotelefonie oder konferenz ermöglicht, den Stand der individuellen Leistungserbringung und Aufgabenerledigung jederzeit allen Gruppenmitgliedern anzeigt. Die digitalen Kollaborationssysteme entwickeln sich zu zentralen und geschlossenen internen Kommunikationssystemen, sehen aber die Einbindungen Teamfremder nicht vor. Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 10

10 Mobile Arbeit Gearbeitet wird Always and Everywhere = immer und überall. Zugriffe auf Daten der Dienststelle sind über mobile Endgeräte wie Tablets oder Smartphones technisch überall und immer möglich. Sind Möglichkeiten der mobilen Arbeit erst einmal gegeben, führt dies zu einer Ausdünnung der persönlichen Präsenz am Arbeitsplatz. Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 11

11 Desk-Sharing- und Open Space-Konzepte Desk-Sharing- und Open Space-Konzepte und die damit entstehende Ausweitung von Bürolandschaften ohne feste Arbeitsplätze machen die persönliche Ansprache von Beschäftigten schwer bis unmöglich und zerstören nachbarschaftliche persönliche Beziehungen von Beschäftigten untereinander. Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 12

12 Auswirkungen auf die Gewerkschaftsarbeit Digitalisierung Die Digitalisierung führt zu Veränderungen von Arbeits- und Kommunikationsstrukturen, in denen gewerkschaftliche Zugangs- oder Präsenzmöglichkeiten nicht vorgesehen sind. Digitale Kollaboration Gewerkschaften haben zu den künftig in den Dienststellen verwendeten Kommunikationssystemen (etwa Microsoft Teams ) im Regelfall keinen Zugang. Mobile Arbeit Wo keine Beschäftigten mehr sind, läuft Gewerkschaftsarbeit leer. Desk-Sharing / Open Space Wer nicht weiß, wo potentielle Mitglieder sitzen, der kann sie auch nicht ansprechen. Interne soziale Netzwerke Die Verlagerung der Kommunikation auf interaktive interne soziale Netzwerke erschwert das Einbringen gewerkschaftlicher Prof. Dr. Themen. Peter Wedde Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 13

13 III. Digitalisierte Gewerkschaftsarbeit 1. Datenschutzrechtlicher Rahmen Gewerkschaftliche Aktivitäten müssen geltendes Recht beachten insbesondere die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Jede Verarbeitung personenbezogenen Daten setzt das Vorliegen einer datenschutzrechtlichen Erlaubnisnorm voraus. Die Verarbeitung der Daten von Mitgliedern ist im Regelfall aufgrund der von diesen erteilten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO zulässig. Die Verarbeitung der Daten potentieller Mitglieder im Rahmen von Werbemaßnahmen kann auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen einer Gewerkschaft zulässig sein, es sei denn, Beschäftigte machen deutlich, dass sie nicht angesprochen werden wollen. Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 14

14 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten Nach Art. 9 DSGVO ( Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ) unterliegt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Gewerkschaftsmitgliedschaft einem herausragenden Schutz. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten müssen Gewerkschaften beispielsweise auch die allgemeinen Grundsätze in Art. 5 Abs. 1 DSGVO oder die in Art. 25 DSGVO enthaltenen Vorgaben zum Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen beachten. Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 15

15 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Art. 5 Abs. 1 DSGVO Art. 5 Abs. 1 DSGVO enthält Grundsätze, die bei der Verarbeitung aller personenbezogener Daten beachtet werden müssen. Verarbeitungen müssen rechtmäßig und transparent sein und nach Treu und Glauben erfolgen (lit a), zweckgebunden sein (lit. b), unter Beachtung der Datenminimierung stattfinden (lit. c), richtig sein (lit e), einer Speicherbegrenzung unterliegen (lit. f) und unter Wahrung der Integrität und Vertraulichkeit verwendet werden (lit. g). Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 16

16 Praktische Auswirkungen von Art. 5 Abs. 1 DSGVO für die gewerkschaftliche Arbeit Verarbeitungen personenbezogener Daten von Mitgliedern / Nichtmitgliedern müssen nach Art. 5 Abs. 1 DSGVO transparent erfolgen (lit a) d.h. auf Nachfrage muss eine Gewerkschaft erläutert können, wie und auf welcher Grundlage Verarbeitungen durchgeführt werden; zweckgebunden sein (lit. b) d.h. für eindeutig und abschließend benannte Zwecke stattfinden; unter Beachtung der Datenminimierung erfolgen (lit. c) d.h. es dürfen nur so wenig personenbezogene Daten wie möglich verarbeitet werden (keine Vorratsdatenverarbeitung!); richtig sein (lit e); einer Speicherbegrenzung unterliegen (lit. f) d.h. es muss klare Festlegungen zur Speicherdauer und zu Löschfristen geben; unter Wahrung der Integrität und Vertraulichkeit verwendet werden (lit. g) d.h. es muss wirksame Vorkehrungen zur Datensicherheit geben. Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 17

17 III. Digitalisierte Zusammenarbeit 2. Tatsächliche und technische Herausforderungen Wer die Macht über die Informationen hat, der hat die Macht in den Betrieben und Unternehmen. Derzeit muss diese Machtfrage leider klar zugunsten der Arbeitgeber beantwortet werden. Gewerkschaften müssen sich diesem Machtthema stellen und Strategien entwickeln, um dieses Machtmonopol zu brechen. Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 18

18 Das Informationsmachtmonopol brechen wie soll / kann das gehen? Transformation der bestehenden und anerkannten Gewerkschaftsrechte in die digitale Arbeitswelt etwa durch konsequente und aktive Nutzung der neuen Kommunikationsmedien in der betrieblichen Arbeit; Aufbau eigener interaktiver und exklusiver Kommunikationsstrukturen; vorbildhaftes Handeln; Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 19

19 Konsequente und aktive Nutzung der neuen Kommunikationsmedien für die Arbeit in den Dienststellen Das Zugangsrechte der Gewerkschaften zu den Dienststellen muss unter Beachtung der Grundsätze der Rechtsprechung für die digitale Arbeitswelt neu interpretiert und bezogen auf die bestehenden technischen Möglichkeiten weiter entwickelt werden. Hierzu gehört beispielsweise die Durchsetzung der aktiven Teilhabe an neuen dienststelleninternen sozialen Netzwerken (etwa MS Yammer oder Facebook at Work); der Zugriff auf Präsenzanzeigen der Beschäftigten in betrieblichen Systemen; die Möglichkeit der Ansprache von Mitgliedern wie von anderen Beschäftigten über kollaborative Kanäle (etwa MS Teams) sowohl über Audio- wie auch über Videokanäle. Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 20

20 Aufbau eigener interaktiver und exklusiver Kommunikationsstrukturen Präsenz in allen sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten, in denen Beschäftigte und Mitglieder aktiv sind. Dabei müssen allerdings datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden was eine aktive Gewerkschaftsarbeit über datenschutz-unfreundliche Dienste wie etwa Facebook eigentlich ausschließt. Parallel dazu Förderung der gewerkschaftlichen Kommunikation über sichere und datenschutzkonforme Messenger-Dienste (etwa Signal oder Threema durch Schaffung von kommunikativen Anreizen oder durch andere Vorteile. Nachdenken über eine Forcierung neuer Darstellungsformen (etwa im You-Tube-Format ) Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 21

21 Digitalisiere Gewerkschaftsarbeit do and don t Alle technischen Möglichkeiten sollten erprobt werden ggf. auf der Basis von agilen Prozessen. Gewerkschaftliche Aktivitäten in Richtung der Dienststellen müssen Verstöße gegen datenschutzrechtliche Regelungen vermeiden, etwa bezogen auf die nicht durch eine Erlaubnisnorm abgesicherte Weitergabe von Beschäftigtendaten durch Personalräte an Gewerkschaften, auf den Umgang mit Mitgliederdaten innerhalb der gewerkschaftlichen Organisationen (etwa Festlegung von Löschfristen für alle Daten oder Vermeidung von Vorratsdatenspeicherung), Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 22

22 IV. Was bringt die Zukunft Die Digitalisierung schreitet weiter voran. Die Entwicklung beschert uns für die Arbeitswelt neue Systeme wie etwa Software aus dem Bereich Behavior oder Predictive Analytics, die mittels Vorratsdatenspeicherung und BigData-Anwendungen das aktuelle Verhalten von Beschäftigten analysieren und hieraus sehr sichere Prognosen bezüglich ihres Zukünftigen Handels ableiten können; Sprachverstehende Systeme à la Siri, die die konventionelle Eingabe per Tastatur und Maus überflüssig machen und stattdessen im Dialog mit Beschäftigten funktionieren. KI-Systeme, die die emotionale Reaktion der Gesprächspartner in Realzeit wahrnehmen und analysieren können und die hieraus Handlungsempfehlungen für die Systembesitzer ableiten können. Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 23

23 Fluch oder Segen? Die angesprochenen neuen Systeme können gewerkschaftliche Aktivitäten fördern und unterstützen. Gleichzeitig können sie auch gegen Gewerkschaften und / oder gegen aktive Gewerkschafter bzw. gegen alle Beschäftigten in den Dienststellen eingesetzt werden. Ob es gelingen wird, die positiven Aspekte für die gewerkschaftliche Arbeit zu instrumentalisieren und gleichzeitig die negativen Auswirkungen zu vermeiden, hängt entscheidend davon ab, ob Gewerkschaften es schaffen, sich wenigstens einen Teil der Macht über die Information zu sichern. Das setzt voraus, sehr schnell auf die Herausforderungen der digitalisierten Arbeitswelt und auf die hieraus folgenden Entwicklungen in den Dienststellen zu reagieren Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 24

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25 Dr. Peter Wedde Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences - FRA UAS Fachbereich 2 - Informatik und Ingenieurwissenschaften Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung - d+a consulting GbR, Eppstein Wissenschaftlicher Berater der Kanzlei steiner mittländer fischer in Frankfurt a.m. wedde@da-consulting.de Tel.: Postanschrift: d+a consulting GbR, Hasenborn 9a, Eppstein Berlin Wedde Digitale Gewerkschaftsrechte 2019 Seite 26

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