AGENDA. Das Gesundheitswesen im digitalen Umbruch Online-Praxis-Seminar

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1 AGENDA Das Gesundheitswesen im digitalen Umbruch Online-Praxis-Seminar

2 Geplantes Programm Geschützter Umgang mit Gesundheitsdaten Sichere, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation mit Kooperationspartnern im Gesundheitswesen Darstellung am Beispiel virtuelle Poststelle Medienbruchfreier Workflow am Beispiel des Patientenrechtegesetzes und elektronischer Übergabe von Dokumenten an Patienten Rechtskonforme beweiswerterhaltende Digitalisierung Ersetzendes Scannen nach BSI TR-RESISCAN Beweiswerterhaltung nach BSI TR-ESOR Abschlussrunde Ihre Fragen zum Gesundheitswesen im digitalen Umbruch Durch die Präsentation führt Michael Genth, Key-Account Manager michael.genth@procilon.de

3 Hintergrundinformationen Sichere Kommunikation - Verschlüsselung sensibler Daten oder s Eine Verpflichtung zur Verschlüsselung von personenbezogenen Daten folgt unmittelbar aus 9 des BDSG und wird von den Einrichtungen im Gesundheitswesen gelebt. Oftmals können jedoch elektronische Daten oder s mit angeschlossenen Kommunikationspartnern wie z.b. Ärzten, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, Labore oder Rehazentren u.a., technisch nur bedingt ausgetauscht werden. Auch im Rahmen des Patientenrechtegesetzes werden im klinischen Bereich für die Patienten immer noch elektronische Dokumente ausgedruckt, kopiert und mitgegeben. Eine medienbruchfreie Abbildung digitaler Prozesses zwischen Patienten oder Versicherten, ist kaum möglich. Das Online-Seminar zeigt am Beispiel der "Virtuellen Poststelle" Möglichkeiten auf, wie angeschlossene Kommunikationspartner mit und ohne eigenen Verschlüsselungssystemen, an der verschlüsselten Kommunikation gemäß den Anforderungen des BSI, rechtskonform teilnehmen können. BSI TR-RESISCAN - Ersetzendes Scannen Besteht eine gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht ist das ersetzende Scannen von Papierdokumenten grundsätzlich nur dann zulässig, wenn Regelungen bestehen, die einen Ersatz der Papieroriginale durch die gescannten elektronischen Kopien ausdrücklich erlauben. Unterliegen die Papierdokumente keiner gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht ist das ersetzende Scannen rechtmäßig. Die dafür geltenden Regelungen finden sich im jeweiligen Fachrecht im Zusammenhang mit den Vorschriften über die Dokumentations-, Aktenführungs- und Aufbewahrungspflichten. Das Online-Seminar erläutert am Beispiel der BSI TR-RESISCAN den rechtskonformen Umgang mit elektronischen eingescannten Dokumenten, bis hin zur elektronischen Beweiswerterhaltung und Langzeitarchivierung. Ebenso werden die Voraussetzungen hinsichtlich IT-Compliance Regelungen nach BSI dargestellt.

4 Hintergrundinformationen BSI TR-ESOR - das Archivmodell für die Langzeitarchivierung und Beweiswerterhaltung Durch die schnell fortschreitende Virtualisierung von Vorgängen und Dokumenten in die elektronische Form ergeben sich neue Herausforderungen, die in der Welt der Papierdokumente in dieser Form nicht bestehen: Elektronische Dokumente können aus sich heraus weder wahrgenommen noch gelesen werden. Darüber hinaus liefern sie aus sich heraus keine Anhaltspunkte für ihre Integrität und Authentizität. Über die geforderten langen Aufbewahrungszeiträume und trotz der immer kürzer werdenden informationstechnischen Innovationszyklen hinweg müssen die Lesbarkeit und Verfügbarkeit gewährleistet sein. Der Zugriff auf Daten und Dokumente muss auch und gerade in der elektronischen Welt den Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit genügen. Das Online-Seminar erläutert am Beispiel der BSI TR-ESOR, wie für elektronisch erzeugte, verarbeitete, gespeicherte Dokumente und Daten auch in ferner Zukunft und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, die Lesbarkeit, Verfügbarkeit sowie Integrität und Authentizität rechtskonform gewährleisten werden können.

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