Rahmenbedingungen für Telematik-Strukturen im Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt. 14. Juni 2017 Frau Lange
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1 Rahmenbedingungen für Telematik-Strukturen im Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt 14. Juni 2017 Frau Lange
2 Der Weg in die digitale Zukunft wird schon seit vielen Jahren beschritten. 14. Juni 2017 (c) Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 2
3 Der Weg in die digitale Zukunft Beispiele: 14. Juni 2017 (c) Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 3
4 Der Weg in die digitale Zukunft ist aber noch lange nicht beendet. 14. Juni 2017 (c) Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 4
5 Der Weg in die digitale Zukunft Was erwarten wir als Land von der Digitalisierung im Gesundheitswesen? Der Digitalisierungsprozess in der Medizin ist Basis und Chance zugleich für die Gestaltung einer zukunftssicheren Gesundheitsversorgung unserer Menschen. Nur mit der Unterstützung modernster IT-Lösungen können perspektivisch die demografischen Herausforderungen in unserem Bundesland bezüglich einer flächendeckenden medizinischen Versorgung in hoher Qualität bewältigt werden. Quelle: Koalitionsvertrag Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt verlässlich, gerecht und nachhaltig 14. Juni 2017 (c) Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 5
6 Der Weg in die digitale Zukunft Was erwarten wir als Land von der Digitalisierung im Gesundheitswesen? es geht um die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung es geht um konkreten Nutzen für die Patienten es geht um Datenschutz und Datensicherheit es geht (vielleicht) auch um Einsparungen im Gesundheitswesen 14. Juni 2017 (c) Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 6
7 Der Weg in die digitale Zukunft Aufgabe des Staates ist es, klare Spielregeln für den technischen Wandel im Gesundheitswesen aufzustellen. E-Health-Gesetz vom GMK-Beschlüsse 14. Juni 2017 (c) Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 7
8 Das E-Health-Gesetz Das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Konkrete Vorgaben (Fahrplan) 14. Juni 2017 (c) Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 8
9 Schwerpunkte des Gesetzes I Modernes Stammdatenmanagement Aktuelle Versichertenstammdaten in den Praxen Schützt vor Leistungsmissbrauch Ab 1. Juli 2018 Vergütungsminderung bei Nichtumsetzung Medizinische Notfalldaten Ab 2018 Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte (egk) Schnelle Verfügbarkeit von Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen Zustimmung des Versicherten erforderlich 14. Juni 2017 (c) Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 9
10 Schwerpunkte des Gesetzes II Medikationsplan Anspruch seit Oktober 2016 bei der Einnahme von mind. drei Medikamenten über einen Zeitraum von mind. 28 Tagen Minimierung von gefährlichen Medikamentenwechselwirkungen Aktualisierungspflicht bei Ärzten und Apothekern Ab 2018 Abrufbarkeit über die egk Elektronisch signierter Heilberufeausweis Vereinfachung des Zugriffs für Ärzte auf sensible Daten der egk Höheres Datenschutz- und Sicherheitsniveau in der elektronischen Kommunikation 14. Juni 2017 (c) Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 10
11 Schwerpunkte des Gesetzes III Elektronische/s Patientenakte/ Patientenfach Daten der Patienten ( z.b. Arztbriefe, Notfalldaten, Daten über Medikation) von Behandlern einfacher einzusehen Voraussetzungen durch Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh (gematik) bis Ende 2018 zu schaffen Patientennutzen und selbstbestimmung Patientenfach kann durch Patienten gestaltet werden und eigenständig eingesehen werden Patienten entscheiden, welche Daten gespeichert werden und wer darauf Zugriff hat 14. Juni 2017 (c) Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 11
12 Schwerpunkte des Gesetzes IV Interoperabilitätsverzeichnis Transparenz von Standards verschiedener IT-Systeme im Gesundheitssystem Kommunikation verschiedener IT-Systeme gewährleisten Finanzierung neuer Anwendungen durch GKV nur unter Berücksichtigung der Festlegungen und Empfehlungen des Interoperabilitätsverzeichnisses Verwendung von mobilen Endgeräten für Gesundheitsanwendungen 14. Juni 2017 (c) Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 12
13 Erwartungen der Gesundheitsminister 86. GMK (2013) hat sich für die Einführung nutzerorientierter Telematikanwendungen ausgesprochen. 88. GMK (2015) stellte fest, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens deutlich über den Aufbau einer Telematikinfrastruktur hinausgeht und damit in erheblichem Maße Länderinteressen berührt. 14. Juni 2017 (c) Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 13
14 Erwartungen der Gesundheitsminister 89. GMK (2016) Strategie zum weiteren Aufbau der Telematikinfrastruktur unter Beteiligung der Länder im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens 90. GMK (2017) Förderung der Telemedizin und Einführung elektronischer Patientenakten zur Umsetzung des E-Health-Gesetzes 14. Juni 2017 (c) Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 14
15 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Turmschanzenstr Magdeburg 14. Juni 2017 (c) Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 15
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