Telemedizin und Gesundheitskarte. MeCuM Modul V L 9 Klaus Adelhard

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1 Telemedizin und Gesundheitskarte MeCuM Modul V L 9 Klaus Adelhard

2 Definition Gesundheitstelematik bezeichnet die Anwendung moderner Telekommunikations- und Informationstechnologien im Gesundheitswesen, insbesondere auf Prozesse, Wissensvermittlung und Behandlungsverfahren. [Dietzel] Telemedizin bezeichnet den Einsatz von Telematikanwendungen, bei denen die räumliche Trennung von Patient und Arzt im Vordergrund steht. [DIMDI]

3 Ziele vom ehealth Ablaufvereinfachung in der Verwaltung (Abrechnung). Bessere Informationstransparenz zum individuellen Behandlungsprozess Verbesserung der einrichtungsübergreifenden Behandlungsplanung und koordination. Zugang zu medizinischem Wissen und Weiterbildung

4 Anwendungsszenarien Zugriff niedergelassener Ärzte auf die elektronische Patientenakte im Krankenhaus Elektronische Übermittlung von Arztbriefen Konsultation zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern Versorgungsnetze Zugriff des Patienten auf seine elektronische Patientenakte

5 Elektronische Akte im KH Öffnung der vorhandenen Systeme im Krankenhaus für seine Zuweiser. Sichere Überprüfung der Zugriffsrechte. Für Krankenhäuser einfacher zu realisieren, da IT-Systeme unverändert bleiben. Niedergelassener Arzt benötigt vielfältige Informationsquellen.

6 Elektronische Übermittlung Adressierte Kommunikation Empfänger steht genau fest (z.b. Abrechnungsdaten) Gerichtete Kommunikation Personengruppe steht fest (z.b. Überweisung, Rezept). Ungerichtete Kommunikation z.b. Notfallakte

7 Konsultation Beispiel Radiologie Röntgengeräte stehen bei niedergelassenen Arzt zur Verfügung Facharzt ist aber nicht verfügbar (Dauerhaft oder am Wochende/Abends) Elektronische Übermittlung der Bilddaten. Befundung in Spezialzentrum und Rückübermittlung des Befundes

8 Versorgungsnetze Kooperation ambulanter und stationärer Einrichtungen. Aufbau einer langfristigen elektronischen Patientenakte der beteiligten Einrichtungen. Behandlungsübergreifende Qualitätssicherung

9 Elektronische Patientenkarte Sozialgesetzbuch V: 10. Kapitel 291a (2) Die elektronische Gesundheitskarte muss geeignet sein, Angaben aufzunehmen für 1. die Übermittlung ärztlicher Verordnungen in elektronischer und maschinell verwertbarer Form sowie 2. den Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen (3) die Gesundheitskarte (muss) geeignet sein, folgende Anwendungen zu unterstützen, insbesondere das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von 1. medizinischen Daten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind, 2. Befunden, Diagnosen, Therapieempfehlungen sowie Behandlungsberichten in elektronischer und maschinell verwertbarer Form für eine einrichtungsübergreifende, fallbezogene Kooperation (elektronischer Arztbrief), 3. Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit, 4. Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten (elektronische Patientenakte), 5. durch von Versicherten selbst oder für sie zur Verfügung gestellte Daten sowie 6. Daten über in Anspruch genommene Leistungen und deren vorläufige Kosten für die Versicherten ( 305 Abs. 2); die Verarbeitung und Nutzung von Daten nach Nummer 1 muss auch auf der Karte ohne Netzzugang möglich sein.

10 Nutzen der Gesundheitskarte Behandelnder Arzt: Schnelleren Überblick über den Gesundheitsstatus. Einrichtungen: Verbesserte Kommunikation in Behandlungsprozess. Doppeluntersuchungen Verwaltung: Übertragung von Verordnungsdaten und Erleichterung von Abrechnungsprozessen Therapiesicherheit: Arzneimittelrisiken (Unverträglichkeiten, Allergien, Wechselwirkungen) erkennen.

11 Inhalte der Gesundheitskarte Administrativer Teil (verpflichtend) Geburtsdatum, Krankenkasse, Adresse und Zuzahlungsstatus etc. Medizinischer Teil (freiwillig) Elektronische Rezept Arztbrief Patientenakte Notfallfunktion

12 Prinzipien des Datenschutzes Einverständnis der Versicherten nach vorheriger Information (Informed Consent) Beschränkung sich auf das zur Versorgung Erforderliche. Patienten können einzelne Datensegmente freigeben oder sperren oder auch löschen. Protokollierung der Zugriffe Zugriff nur durch Ärzte und Heilberufe (HPC) Verschlüsselung der Daten

13 Lokale vs. zentrale Speicherung Die Versichertenstammdaten müssen auf der Patientenkarte enthalten sein. Alle anderen Anwendungen müssen unterstützt werden: Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte Speicherung auf einem Server. Die Gesundheitskarte dient als Schlüssel

14 erezept Lokale Speicherung Der Arzt speichert das Rezept auf dem Speicherchip der Gesundheitskarte. Er benötigt dazu seine Health Professional Card. Der Patient geht mit seiner Gesundheitskarte zur Apotheke und löst das Rezept ein. Vorteil: Patient behält die Kontrolle Höhere Sicherheit, da kein Dritter Nachteil: Gefahr des Datenverlustes Beschränkte Datenmengen

15 erezept - Serverbasiert Der Arzt überträgt das Rezept auf einen zentralen Server über Datenleitungen. Dazu wird ein Zugriffsschlüssel (TAN) erzeugt. Der Apotheker greift auf den Server zu. Vorteil: Umfangreiche Speichermöglichkeit Zusätzliche Funktionen Zugriff auch ohne Gesundheitskarte Nachteil: Technische Umsetzung aufwendig Zusätzliche Kosten

16 Telematik-Infrastruktur Dient der Realisierung der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte Dient zur sicheren Ablage der Gesundheitsdaten, die nicht direkt auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Telematiknetz zur Übermittlung der Daten Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern Realiserung der Sicherheitsarchitektur

17 Ziele der Sicherheitsarchitektur Vertraulichkeit: Nur befugte Personen haben Zugriff Authentizität: Urheber muss erkennbar sein. Integrität: Unverändert Verfügbarkeit: Zeitgerecht zur Verfügung stehen. Revisionsfähigkeit: Wer hat wann, welche Daten verarbeitet Validität: Aktuell gültig Rechtssicherheit: für die Verantwortlichen Nicht-Absteitbarkeit: von Einträgen Nutzungsfestlegung:

18 Elektronischer Arztausweis Klassischer Sichtausweis mit Bild Wird von der Ärztekammer herausgegeben Eindeutige Identifizierung des Arztes Digitale Unterschrift von Briefen, Rezepten etc. Derzeit erst in Modellversuchen im Einsatz

19 Funktionen Einwählen in sichere Netze einwählen Abrechnungen mit der KV online erledigen. Er kann auf elektronische Patientenakten zugreifen Er kann elektronische Formulare nutzen (Disease Management Programme) Qualitätssicherung z.b. im Rahmen der onkologischen Dokumentation elektronisch durchführen und auch die Daten für das Krebsregister sicher eingeben s verschlüsselt versenden und auf diesem Weg z.b. den Behandlungsauftrag und die Befunde für eine Krankenhauseinweisung online übermitteln.

20 Literatur Jähn K.,Nagel E. e-health. Springer 2004 Haas P., Meier A., Sauerburger H. ehealth. HMD 2006 Flügge T.: Die elektronische Gesundheitskarte. VDM Verlag 2007 Haas P. Gesundheitstelematik Grundlagen, Anwendungen, Potenziale. Springer Verlag 2006

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