Neufassung der Sportförderrichtlinie des Landkreises Prignitz

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1 Neufassung der Sprtförderrichtlinie des Landkreises Prignitz Teil I Allgemeine Bestimmungen (gültig für alle Förderungen) 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Fördergrundsätze Der Landkreis Prignitz gewährt den Antragsberechtigten aufgrund vn Artikel 35 der Brandenburgischen Verfassung und vn 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Sprtförderung im Land Brandenburg Zuwendungen zur Förderung des Sprtes im Rahmen nachflgender Förderrichtlinien. Die Zuwendungen erflgen im Rahmen der bewilligten Mittel aus dem Kreishaushaltsplan des betreffenden Jahres. 2. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 2.1 Zuwendungsart Förderung vn abgrenzbaren Vrhaben entsprechend der einzelnen Förderungen im Bereich des Sprts. 2.2 Finanzierungsart Anteilsfinanzierung (Eigenanteil + Anteil anderer Zuwendungsgeber + Zuschuss) Festbetragsfinanzierung (feststehender Zuschuss) 2.3 Zuwendungsfrm Zuschuss (bei zweckentsprechender Verwendung nicht rückzahlungspflichtig) 2.4 Bemessungsgrundlagen Zuwendungsvraussetzungen der einzelnen Förderungen Zuwendungsfähige Gesamtausgaben der einzelnen Förderungen mit Ausnahme vn Verpflegungsksten 3. Antragsberechtigte Alle Mitgliedsvereine (SV) des Kreissprtbundes Prignitz e. V. sind unter der Vraussetzung der bestätigten Gemeinnützigkeit im Sinne der Sprtförderung und der nachgewiesenen Beitragszahlung des Vrjahres an den KSB antragsberechtigt. Zudem ist eine vllständige und sachlich richtige Antragstellung Vraussetzung. Alle Kreisfachverbände (KFV). Der Kreissprtbund Prignitz e. V. als Dachverband aller SV und KFV im Landkreis Prignitz. Nicht zuwendungsberechtigt sind alle Frmen des prfessinellen Sprts.

2 4. Anspruchs- und Ermessensvraussetzungen 4.1 Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Gewährte Zuwendungen führen nicht zu einem Rechtsanspruch für künftige Zuwendungen. 4.2 Bewilligung Die Bewilligungsstelle entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel. 5. Verfahrensregeln Alle Fördermittel sind antrags- und nachweispflichtig! 5.1 Antragsverfahren Der Antrag ist mit den ntwendigen Anlagen bis zum des laufenden Kalenderjahres beim Kreissprtbund Prignitz e.v. Perleberger Straße Wittenberge zu stellen und muss bis zum des laufenden Kalenderjahres (Ausschlussfrist) bei der nachflgenden Bewilligungsbehörde vrliegen: Landkreis Prignitz Sachbereich Schulverwaltung, Kultur und Sprt Berliner Str. 49, Perleberg Die Bewilligung durch den Landkreis Prignitz erflgt durch einen Bewilligungsbescheid. 5.3 Anfrderung und Verwendung der Zuwendung Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zweckes verwendet werden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen Der Zuwendungsbescheid kann widerrufen werden. Die Vraussetzungen für den Widerruf richten sich nach 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) Ansprüche aus dem Zuwendungsbescheid dürfen weder abgetreten nch verpfändet werden.

3 6. Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers 6.1 Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzuzeigen, wenn er nach Vrlage des Finanzierungsplanes weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt der vn ihnen erhält; der Verwendungszweck der snstige für die Bewilligung der Zuwendungen maßgeblichen Umstände sich ändern der wegfallen; sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht der mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist; die abgerufenen der ausgezahlten Beträge nichtinnerhalb eines Mnats nach Auszahlung verbraucht werden können. 7. Nachweis der Verwendung 7.1 Die Verwendung der Zuwendung ist der Bewilligungsbehörde, über den Kreissprtbund Prignitz e.v., entsprechend der Fristen in den einzelnen Förderungen nachzuweisen. Der Nachweis ist vllständig zu erbringen. Belege dürfen nur einmal als Nachweis verwendet werden. 7.2 Im Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Flge und vneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplanes auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammen-hängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Aus dem Nachweis müssen Tag, Empfänger/Einzahler swie Grund und Einzahlbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. 7.3 Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesndere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsnachweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck. Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die in den Belegen enthaltenen Angaben richtig sind, die Ausgaben ntwendig waren und wirtschaftlich und sparsam verfahren wrden ist. 7.4 Der Zuwendungsempfänger hat die Belege fünf Jahre nach Vrlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sfern nicht nach steuerrechtlichen der anderen Vrschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. 8. Prüfung der Verwendung 8.1 Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und snstige Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufrdern - sweit sie nicht mit dem Verwendungsnachweis vrzulegen sind - der die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und snstigen Geschäftsunterlagen örtlich zu prüfen der durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zuwendungsempfänger hat die erfrderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die ntwendigen Auskünfte zu erteilen. 9. Erstattung der Zuwendung, Verzinsung Die Erstattung der Zuwendung und die Verzinsung richten sich nach 49a VwVfG.

4 Teil II Besndere Bestimmungen 1. Verwendete Abkürzungen SV = Sprtverein KFV = Kreisfachverband KSB = Kreissprtbund 2. Im Sinne der "Allgemeinen Grundsätze " (Teil I Nr. 1.1) sind flgende Förderungen möglich 2.1 Satzungsgemäße Zwecke der SV, KFV und des KSB 2.2 Wettkampfksten 2.3 Lehrgangsksten, Aus- und Frtbildung 2.4 Sprtgeräte/-material 2.5 Kinder- und Jugendförderung KSB 2.6 Kreis-Kinder- und Jugendspiele 2.7 Jugend trainiert für Olympia 3. Belege Es sind grundsätzlich Originalbelege einzureichen. Die Originalbelege erhält der Antragsteller nach der Bearbeitung zurück! Förderung 2.1 Satzungsgemäße Zwecke der SV, KFV und des KSB Förderfähig sind die satzungsgemäßen Tätigkeiten vn SV und des KSB Prignitz swie die Tätigkeit der KFV. SV, die bis zum des laufenden Jahres Mitglied im KSB Prignitz sind; KFV über den KSB; der KSB Prignitz als Dachverband der SV und KFV. 3. Zuwendungsvraussetzungen Grundlage für die SV ist die Bestandserhebung (Vereinsstatistikbgen) per 31. Dezember des Vrjahres, bei Neugründungen der Mitgliederstand bei Anmeldung beim KSB bis des laufenden Jahres. Für KFV ist die Mitgliedschaft der Abteilungen der Mitgliedssprtvereine im Landesfachverband Vraussetzung bei der Bemessung der Förderung.

5 4. Zuwendungsbemessung 4.1 Sprtvereine pr Mitglied 4, Kreisfachverbände pr Mitglied 1, Kreissprtbund pr Mitglied 0,50 Die Antragstellung erflgt zwischen dem und dem des laufenden Kalenderjahres beim Kreissprtbund Prignitz e.v. und muss bis zum des laufenden Kalenderjahres beim Landkreis Prignitz vrliegen. Die Antragstellung für die KFV erflgt durch den KSB. Die Bewilligung erflgt durch den Landkreis Prignitz nach Vrlage des Antrages und bestätigtem Kreishaushalt. Die Bezuschussung erflgt als Festbetragsfinanzierung. 5.3 Nachweis Es besteht Nachweispflicht der zuwendungsfähigen Ausgaben! Der Verwendungsnachweis darf frühestens nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides eingereicht werden. Dem Verwendungsnachweis sind die Originalbelege hne Verpflegungsksten beizufügen. Es müssen mindestens Originalbelege in Höhe des Bewilligungszuschusses abgerechnet werden des laufenden Jahres Die Mittel, die an die KFV vergeben werden, sind durch den KSB beim Landkreis nachzuweisen. 5.4 Verteilung der Mittel für KFV Die Verteilung der Mittel für die KFV erflgt durch den KSB. 5.5 Auszahlung Die Auszahlung erflgt jährlich in einer Vrauszahlung auf Grundlage der Bestandserhebung. Die Auszahlung der Mittel für die KFV erflgt auf das Knt des KSB.

6 Förderung 2.2 Wettkampfksten ist die Bezuschussung vn Wettkampfksten. Als Ausgaben können anerkannt werden: Fahrtksten zu den Wettkämpfen Start- und Meldegebühren Schieds- und Kampfrichterksten Förderfähig sind Sprtvereine, die Mitglied im KSB Prignitz sind. Die Bezuschussung der Wettkampfksten erflgt einmalig, jährlich an die Sprtvereine bei Antragstellung. Da sich die Bezuschussung nach der Mitgliederanzahl des gesamten Sprtvereins richtet, ist es nicht möglich, dass einzelne Abteilungen eines Sprtvereins einen Antrag auf Bezuschussung vn Wettkampfksten stellen. 3. Zuwendungsvraussetzungen Die unter 2 genannten Zielgruppen müssen eine Übersicht vn den Wettkämpfen einreichen, an denen Sie im laufenden Kalenderjahr teilnehmen werden. Außerdem sind die Vereine verpflichtet, einen Ksten- und Finanzierungsplan für die Wettkampfksten einzureichen. Sllten die Gesamtksten unter dem eventuell zu erhaltenden Zuschuss liegen, wird höchstens ein Zuschuss in Höhe der Gesamtksten bewilligt. 4. Zuwendungsbemessung Wettkampfbetrieb der Sprtvereine bis zu bis zu 5,00 /Mitglied/Sprtjahr (natinal) 250,00 /Meisterschaft (internatinal) bei vrhandenen Mitteln. Der Antragstellung ist eine Übersicht vn allen Wettkämpfen beizufügen, an denen der Verein teilnimmt. Die Gesamtksten der Wettkämpfe sind in einem Finanzierungsplan aufzuführen. Die Antragstellung erflgt zwischen dem und dem des laufenden Kalenderjahres beim Kreissprtbund Prignitz e.v. und muss bis zum des laufenden Kalenderjahres beim Landkreis Prignitz vrliegen. Die Bewilligung erflgt durch den Landkreis Prignitz an den Antragsteller nach Bestätigung des Kreishaushaltes. Die Bezuschussung erflgt als Festbetragsfinanzierung.

7 5.3 Nachweis Der Verwendungsnachweis darf frühestens nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides eingereicht werden. Dem Verwendungsnachweis sind die unter Punkt 1 aufgeführten Ausgaben beizulegen. spätestens des laufenden Jahres Bei Überschreitung des Abrechnungszeitraumes erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses! 5.4 Auszahlung Die Auszahlung erflgt nach Eingang der gefrderten Nachweise (Rechnungslegung). Förderung 2.3 Lehrgangsksten Aus- und Frtbildung ist die Bezuschussung der Ksten für Aus- und Frtbildungsmaßnahmen (Lehrgänge). sind die SV, die Mitglied des KSB Prignitz sind swie die KFV. 3. Zuwendungsvraussetzungen Anzuerkennende Lehrgänge sind: die durch das Bildungswerk des LSB e. V. angebtenen Lehrgänge snstige Lehrgänge, die den Rahmen-Richtlinien für die Ausbildung im Bereich des Deutschen Sprtbundes bzw. des Deutschen Turnerbundes entsprechen. Lehrgänge, die auf Kreisebene durch den KSB rganisiert werden. 4. Zuwendungsbemessung 4.1 Fahrtksten Fahrtksten können bis zu 50 % bezuschusst werden. Vm Whnrt zum Lehrgangsrt im Land Brandenburg und zurück gelten für die unterschiedlichen Transprtmittel flgende Bemessungsgrundlagen: Bahntarif 2. Klasse und öffentliche Verkehrsmittel für PKW, Kleinbus 0,22 /km + 0,02 /km je Mitfahrer und Van bis 8 Persnen Reisebus (ab 9 Persnen) 0,77 /km pr Reisebus Sllte für einzelne Sprtarten kein Bildungsangebt im Land Brandenburg bestehen, kann im Einzelfall ein Zuschuss in gleicher Höhe gewährt werden, wenn Lehrgänge in anderen Bundesländern angebten werden.

8 4.2 Übernachtungsksten Übernachtungsksten können bis zu 50 % bezuschusst werden. 4.3 Lehrgangsgebühren Lehrgangsgebühren können bis zu 50 % bezuschusst werden. Dem Antrag sind ein Finanzierungsplan/ -nachweis und eine Teilnehmerliste (wenn mehrere Persnen teilnehmen) beizufügen. Die Antragstellung erflgt durch die SV und KFV an den Landkreis Prignitz. Die Antragstellung erflgt zwischen dem und dem des laufenden Kalenderjahres beim Kreissprtbund Prignitz e.v. und muss bis zum des laufenden Kalenderjahres beim Landkreis Prignitz vrliegen. Die Bewilligung erflgt durch den Landkreis Prignitz an den Antragsteller. nach Bestätigung des Kreishaushaltes Die Bezuschussung erflgt als Anteilsfinanzierung. 5.3 Nachweis Der Verwendungsnachweis darf frühestens nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides eingereicht werden. Dem Verwendungsnachweis sind die Teilnehmerliste und die Reisekstenabrechnung beizufügen. spätestens des laufenden Jahres Bei Überschreitung des Abrechnungszeitraumes erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses! 5.4 Auszahlung Die Auszahlung erflgt nach Eingang des Verwendungsnachweises (Originalbelege) und den entsprechenden Frmblättern. Förderung 2.4 Sprtgeräte/-material Bezuschussung vn Sprtgeräten und -material. SV, die Mitglied im KSB Prignitz sind swie die KFV; der KSB Prignitz als Dachverband der SV und KFV.

9 3. Zuwendungsvraussetzungen Für die im Antrag ausgewiesenen Sprtgeräte /-materialien muss ein Angebt beigefügt werden. Es können maximal nur ein Antrag pr Sprtverein und Abteilung berücksichtigt werden. 4. Zuwendungsbemessung Die Höhe des Zuschusses kann 50 % der Kaufsumme, maximal jedch 280,00 betragen. Die Antrag ist mit Finanzplan für die Sprtgeräte/Sprtmaterialien zwischen dem und dem des laufenden Kalenderjahres beim Kreissprtbund Prignitz e.v. zu stellen und muss bis zum des laufenden Kalenderjahres beim Landkreis Prignitz vrliegen. Die Bewilligung erflgt durch den Landkreis Prignitz an den Antragsteller nach Bestätigung des Kreishaushaltes. Die Auszahlung erflgt an den Antragsteller nach Vrlage des Finanzierungsnachweises und der Originalbelege. Die Bezuschussung erflgt als Anteilsfinanzierung. 5.3 Nachweis Der Verwendungsnachweis darf frühestens nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides eingereicht werden. Dem Verwendungsnachweis ist eine Belegzusammenstellung mit den Originalbelegen beizufügen. spätestens bis zum des laufenden Jahres. Bei Überschreitung des Abrechnungszeitraumes erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses! 5.4 Auszahlung Die Auszahlung erflgt nach Eingang des Verwendungsnachweises (Originalbelege) und den entsprechenden Frmblättern. Förderung 2.5 Kinder- und Jugendförderung, KSB Bezuschussung des Kinder- und Jugendsprts. KFV, der KSB Prignitz als Dachverband der SV und KFV.

10 3. Zuwendungsvraussetzungen Grundlage ist der Bestandserhebungsbgen der angeschlssenen Vereine/Mitglieder im Landkreis Prignitz mit Stand 31.Dezember des Vrjahres. Für KFV ist die Mitgliedschaft der Abteilungen der Mitgliedssprtvereine im Landesfachverband Vraussetzung bei der Bemessung der Förderung. 4. Zuwendungsbemessung Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem Betrag, der am Jahresende zurückgegebenen Mittel durch die SV für die Förderungen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4. Der KFV und der KSB Prignitz als Dachverband der SV und KFV entscheidet eigenständig über die Verwendung der Mittel, sweit sie dem Kinder- und Jugendsprt dienen. Die Antragstellung erflgt autmatisch im Zusammenhang mit der Beantragung für satzungsgemäße Zwecke für den KSB und den KFV. Ein weiteres Antragsfrmular ist nicht erfrderlich. Die Bewilligung erflgt durch den Landkreis Prignitz, nach Festlegung der Höhe des Zuschusses durch den Landkreis Prignitz und nach bestätigtem Kreishaushaltes. 5.3 Auszahlung Die Auszahlung erflgt jährlich, allerdings erst zum Ende des laufenden Jahres. Die Auszahlung der Mittel für die KFV erflgt auf das Knt des KSB. Die Rechnungslegung hat kurzfristig, spätestens bis zum des daraufflgenden Jahres zu erflgen. 5.4 Nachweis Dem Verwendungszweck ist eine Belegzusammenstellung mit den Originalbelegen beizufügen. sfrt nach dem Kauf spätestens zum des daraufflgenden Jahres. Förderung 2.6 Kreis-Kinder- und Jugendspiele Förderung der Kreis-Kinder- und Jugendspiele im Landkreis Prignitz. KSB 3. Zuwendungsvraussetzungen Durchführung der Kreis-Kinder- und Jugendspiele im laufenden Kalenderjahr.

11 4. Zuwendungsbemessung und zuwendungsfähige Ausgaben Festbetragsfinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, begrenzt durch den Höchstbetrag vn bis zu ,00 Eur. Zuwendungsfähige Ausgaben, wie z. B.: Pkale, Urkunden, Medaillen Schiedsrichterksten Fahrtksten Mieten Sprtstättennutzungsgebühren Die Antragstellung erflgt zwischen dem und dem des laufenden Kalenderjahres beim Kreissprtbund Prignitz e.v. und muss bis zum des laufenden Kalenderjahres beim Landkreis Prignitz vrliegen. Die Bewilligung erflgt durch den Landkreis Prignitz an den Antragsteller nach Bestätigung des Kreishaushaltes. 5.3 Nachweis Es besteht Nachweispflicht der zuwendungsfähigen Ausgaben! Dem Verwendungsnachweis sind die Originalbelege beizufügen. Es müssen mindestens Originalbelege in Höhe des Bewilligungszuschusses abgerechnet werden des laufenden Jahres 5.4 Auszahlung Die Auszahlung erflgt jährlich in einer Vrauszahlung. Förderung 2.7 Jugend trainiert für Olympia Absicherung der Kreisausscheide zur Durchführung des Bundeswettbewerbes der Schulen Jugend trainiert für Olympia Berater für Schulsprt für den Bundeswettbewerb Jugend trainiert für Olympia 3. Zuwendungsvraussetzung Durchführung des Bundeswettbewerbs

12 4. Zuwendungsbemessung und zuwendungsfähige Ausgaben Festbetragsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu höchstens 8.000,00 Eur. Zuwendungsfähige Ausgaben, wie z. B.: Pkale, Urkunden, Medaillen Schiedsrichterksten Fahrtksten Mieten Sprtstättennutzungsgebühren Sanitäter Die Antragstellung erflgt zwischen dem und dem des laufenden Kalenderjahres beim Kreissprtbund Prignitz e.v. und muss bis zum des laufenden Kalenderjahres beim Landkreis Prignitz vrliegen. Die Bewilligung erflgt durch den Landkreis Prignitz an den Antragsteller nach Bestätigung des Kreishaushaltes. 5.3 Nachweis Es besteht Nachweispflicht der zuwendungsfähigen Ausgaben! Dem Verwendungsnachweis sind die Originalbelege beizufügen. Es müssen mindestens Originalbelege in Höhe des Bewilligungszuschusses abgerechnet werden des laufenden Jahres. 5.4 Auszahlung Die Auszahlung erflgt jährlich in einer Vrauszahlung. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am in Kraft. Die Richtlinie vm tritt damit außer Kraft. Perleberg, gez. Trsten Uhe Trsten Uhe Landrat des Landkreises Prignitz

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