Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen des Landkreises Saalekreis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen des Landkreises Saalekreis"

Transkript

1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen des Landkreises 1. Begriff, Zweck und allgemeine Grundsätze 1.1 Zuwendungen sind Leistungen an Stellen außerhalb der Landkreisverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Dazu gehören zweckgebundene Zuschüsse, Zuweisungen, Schuldendiensthilfen, Darlehen und andere bedingt oder unbedingt rückzahlbare Leistungen. Zuwendungen dürfen nur veranschlagt werden, wenn der Landkreis an dem Vorhaben ein erhebliches Interesse hat und ohne die Zuwendung das Vorhaben nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann. Eine Mehrfachförderung derselben Maßnahmen durch den Landkreis ist ausgeschlossen. 1.2 Zuwendungsart: Zuwendungen zur anteiligen Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung). 1.3 Zweck der Zuwendungen soll es sein, diejenigen Projekte und Maßnahmen im Landkreis zu unterstützen, die sich der Förderung der Sozialhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienbildung und -erholung, der Kultur- und Heimatpflege, des Denkmalschutzes, des Gesundheitsbereiches, des Sports und der Freizeit, des Umwelt-, Landschafts- und des Tierschutzes widmen. 1.4 Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen des Landkreises sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit dort nichts anderes bestimmt ist. Sie gelten als Nebenbestimmungen im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eigenleistungen des Antragstellers zu der zu fördernden Maßnahme sind nachzuweisen. 1.5 Die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV LHO) gelten in der jeweiligen Fassung entsprechend. 1

2 1.6 Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Förderung besteht nicht. 2. Bewilligungsvoraussetzungen 2.1 Zuwendungen dürfen solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die ausgereichten Mittel bestimmungsgemäß zu verwenden und nachzuweisen. Eine Anfinanzierung von Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, ist unzulässig. 2.2 Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Der Landkreis kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Als Vorhabenbeginn ist dabei grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. 2.3 Zwischen Landkreis und Zuwendungsempfänger soll vor Bewilligung der Zuwendung Einvernehmen über folgende Punkte hergestellt werden: Die zu finanzierenden Maßnahmen und die zuwendungsfähigen Ausgaben Die Finanzierungsart und die Höhe der Zuwendungen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid Den Verwendungsnachweis und seine Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises 3. Finanzierungsarten, Höhe der Zuwendungen 3.1 Vor der Bewilligung der Zuwendung ist zu prüfen, welche Finanzierungsart unter Berücksichtigung der Interessenlage des Landkreises und des Zuwendungsempfängers den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit am besten entspricht. 3.2 Die Zuwendung wird in der Regel als Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt, und zwar 2

3 3.2.1 nach einem bestimmten Vomhundertsatz oder Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilfinanzierung); die Zuwendung ist bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag zu begrenzen; oder zur Deckung des Fehlbedarfs, der insoweit verbleibt, als der Zuwendungsempfänger die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel zu decken vermag (Fehlbedarfsfinanzierung); die Zuwendung ist bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag zu begrenzen; oder mit einem festen Betrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben (Festbetragsfinanzierung); 4. Antragsverfahren 4.1 Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrags. 4.2 Anträge auf Zuwendungen müssen die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Auf Verlangen des Landkreises sind die Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen. 4.3 Dem Antrag sind insbesondere beizufügen (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung). 5. Bewilligung 5.1 Zuwendungen werden durch schriftlichen Zuwendungsbescheid bewilligt. Soweit dem Antrag des Zuwendungsempfängers nicht entsprochen wird, ist dies zu begründen 5.2 Der Zuwendungsbescheid muss insbesondere enthalten: die genaue Bezeichnung des Zuwendungsempfängers, Art und Höhe der Zuwendung, die genaue Bezeichnung des Zuwendungszweckes (Die Bezeichnung des Zuwendungszwecks muss so eindeutig und detailliert festgelegt werden, dass sie auch als Grundlage für eine begleitende und abschließende Kontrolle des Erfolgs des Vorhabens oder des Förderprogramms 3

4 dienen kann. Der Zuwendungszweck ist gegebenenfalls durch Erläuterungen zu präzisieren.), die Finanzierungsform (gem. Pkt. 1.1), die Finanzierungsart (gem. Pkt. 3) und den Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben, den Bewilligungszeitraum, bei Förderung desselben Zwecks durch mehrere Zuwendungsgeber die ausdrückliche Benennung des Zuwendungsgebers, gegenüber dem der Verwendungsnachweis zu er-bringen ist, die anzuwendenden Nebenbestimmungen und etwaige Abweichungen sowie grundsätzlich eine Rechtsbehelfsbelehrung. 5.3 Der Landkreis kann, anstatt einen Zuwendungsbescheid zu erlassen, in geeigneten Fällen einen Zuwendungsvertrag mit dem Zuwendungsempfänger schließen (öffentlich-rechtlicher Vertrag). Hierbei gelten die Vorschriften für Zuwendungen durch Bescheid sinngemäß. 6. Verwendung der Zuwendung 6.1 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Die einzelnen Ausgabenansätze dürfen um bis zu 20 v. H. überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Beruht die Überschreitung eines Ausgabeansatzes auf behördlichen Bedingungen oder Auflagen, sind innerhalb des Gesamtergebnisses des Finanzierungsplans auch weitergehende Abweichungen zulässig. Die Sätze 2 bis 4 finden bei Festbetragsfinanzierung keine Anwendung. Die Abweichungen sind dem Zuwendungsgeber unverzüglich mitzuteilen. 6.2 Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, den Zuwendungsbescheid mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, wenn sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht zu erreichen ist. 4

5 7. Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung Ermäßigen sich nach der Bewilligung die in dem Finanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben für den Zuwendungszweck, erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel hinzu, so ermäßigt sich die Zuwendung, wie folgt: 7.1. bei Anteilfinanzierung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers, bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht kommenden Betrag. 8. Vergabe von Aufträgen Bei der Vergabe der Aufträge sind die entsprechenden Rechtsvorschriften zu beachten. 9. Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände Der Zuwendungsempfänger darf über Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung nicht verfügen. 10. Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzuzeigen, wenn - der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen, - sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist, - die Ausgabenansätze voraussichtlich überschritten werden, - Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benötigt werden. 5

6 11. Auszahlung der Zuwendung 11.1 Die Zuwendung ist erst auszuzahlen, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Der Zuwendungsempfänger kann die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn er erklärt, dass er auf einen Rechtsbehelf verzichtet Bei Projektförderung längerfristiger Vorhaben werden nur Teilbeträge ausgezahlt. Die Auszahlung ist davon abhängig, dass die Verwendung der bereits gezahlten Teilbeträge in summarischer Form nachgewiesen wird Zuwendungen werden erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises in einer Summe ausgezahlt. 12. Nachweis der Verwendung 12.1 Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks dem Landkreis nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendungen sowie das erzielte Ergebnis kurz darzustellen In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans in zeitlicher Reihenfolge auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter und eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. 13. Prüfung der Verwendung Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Unterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zuwendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. 6

7 14. Erstattung der Zuwendung, Verzinsung 14.1 Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid entsprechend den Rechtsvorschriften unwirksam oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen wird. Das gilt insbesondere, wenn - eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z. B. nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung), - die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, - die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird Ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen, soweit der Zuwendungsempfänger - die Zuwendung nicht innerhalb eines Monats nach Auszahlung für fällige Zahlungen verwendet oder - Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt, insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht vorlegt sowie Mitteilungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt Der Erstattungsbetrag ist jährlich mit drei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach 247 BGB zu verzinsen Werden Zuwendungen nicht innerhalb eines Monats nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet und wird der Zuwendungsbescheid nicht zurückgenommen oder widerrufen, können für die Zeit von der Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung ebenfalls jährlich Zinsen in Höhe von drei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsatz nach 247 BGB verlangt werden. Die allgemeinen Bewilligungsbedingungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Merseburg, Frank Bannert Landrat 7

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des 36 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG

Mehr

mit Wirkung ab 1. Januar 2015

mit Wirkung ab 1. Januar 2015 Bewirtschaftungsgrundsätze des Saarlandes für die Verwendung von Investitionszuschüssen an die gewerbliche Wirtschaft in der Fassung vom 5. Dezember 2014 mit Wirkung ab 1. Januar 2015 Die Bewirtschaftungsgrundsätze

Mehr

Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen (Zuschüssen) durch den Rhein-Lahn-Kreis an Dritte

Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen (Zuschüssen) durch den Rhein-Lahn-Kreis an Dritte Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen (Zuschüssen) durch den Gliederung 1. Grundsätzliches / Rechtliche Grundlage 2. Voraussetzungen 2.1. Zuwendungszweck 2.2. Zuwendungsempfänger 2.3. Bewilligungsvoraussetzungen

Mehr

Anlage: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen nach den Sportförderrichtlinien Übungsleiter (ANBest SFR ÜL)

Anlage: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen nach den Sportförderrichtlinien Übungsleiter (ANBest SFR ÜL) Richtlinien für die Bezuschussung von Übungsleitern Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2. Zuwendungsempfänger 3. Zuwendungsvoraussetzungen 4. Zuwendungsfähige Ausgaben, Höhe der Zuwendung 5. Verfahren

Mehr

und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers

und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers Anlage 4 zur VV Nr. 5.1 zu 44 BHO Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (AN- Best-P-Kosten) Die ANBest-P-Kosten enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des 36 des

Mehr

Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften im Rahmen des EFRE-Programms in Baden-Württemberg 2014 ff

Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften im Rahmen des EFRE-Programms in Baden-Württemberg 2014 ff Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften im Rahmen des EFRE-Programms in Baden-Württemberg 2014 ff EFRE NBest-K Die EFRE NBest-K enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Seite 9 von 17 Anlage 1 Hier: Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde - hier: Antrag Antrag auf

Mehr

BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG

BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG ALLGEMEINE UND BESONDERE NEBENBESTIMMUNGEN FÜR ZUWENDUNGEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG

Mehr

Z u w e n d u n g s v e r t r a g

Z u w e n d u n g s v e r t r a g Z u w e n d u n g s v e r t r a g zur Weiterleitung einer Zuwendung nach VV Nr. 12 zu 44 BHO aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Finanzierung im Rahmen des Förderprogramms

Mehr

LHO, 44. Zu 44: Inhalt Zu Absatz 1 - Zuwendungsverfahren -

LHO, 44. Zu 44: Inhalt Zu Absatz 1 - Zuwendungsverfahren - LHO, 44 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen (1) Zuwendungen dürfen nur unter den Voraussetzungen des 23 gewährt werden. Dabei ist zu bestimmen, wie die zweckentsprechende

Mehr

- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit

- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit - - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Das Land

Mehr

Vom 6. Mai 2015 - Az.: 31-6930.160/211. 1 Investitionsprogramme des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung"

Vom 6. Mai 2015 - Az.: 31-6930.160/211. 1 Investitionsprogramme des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Umsetzung der Investitionsprogramme des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung" (VwV Investitionen Kleinkindbetreuung) Vom 6. Mai 2015

Mehr

Die Entscheidungsbefugnisse über die Gewährung von Zuschüssen regelt die Hauptsatzung der Stadt Zwickau.

Die Entscheidungsbefugnisse über die Gewährung von Zuschüssen regelt die Hauptsatzung der Stadt Zwickau. Anlage 1 zur Vorlage 204/07 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen (Zuschüssen) durch die Stadt Zwickau an neu anzusiedelnde kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 1) der Kategorien D und E der Klassifikation

Mehr

14.023 VV zu 44 LHO. InhaIt. Zu 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen

14.023 VV zu 44 LHO. InhaIt. Zu 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen (1) Zuwendungen dürfen nur unter den Voraussetzungen des 23 gewährt werden. Dabei ist zu bestimmen, wie die zweckentsprechende Verwendung

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thüringen

Richtlinie zur Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thüringen Richtlinie zur Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thüringen 1. Zuwendungszweck 2. Sportvereine 2.1 Gegenstand der Förderung 2.2 Zuwendungsempfänger

Mehr

Projektleitertagung 7.-8.11.2013 Zuwendungsrecht / Projektförderung

Projektleitertagung 7.-8.11.2013 Zuwendungsrecht / Projektförderung Projektleitertagung 7.-8.11.2013 Zuwendungsrecht / Projektförderung Dr. Roman Luckscheiter Klaus-Peter Porn Beate Pasch Gisela Born Martin Müller Michael Müller 5 zentrale Aspekte: 1) Weiterleitung 2)

Mehr

Einfacher Verwendungsnachweis 2 - Zwischennachweis 2 -

Einfacher Verwendungsnachweis 2 - Zwischennachweis 2 - Hhst. Hj. 20... 1 Übersicht-Nr.: In zweifacher Ausfertigung einzureichen des Kassenanordnung vom Einfacher Verwendungsnachweis 2 - Zwischennachweis 2 - über die mit Zuwendungsbescheid des vom: FKZ bewilligte

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)

Mehr

Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Verwaltungsstelle KMU-Förderung z.hd. Frau Comte Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen

Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Verwaltungsstelle KMU-Förderung z.hd. Frau Comte Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Zuwendungsempfänger - Name, Vorname / Firma Straße, PLZ, Ort Ansprechpartner: Name, Telefon, email Anschrift Bewilligungsbehörde Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Verwaltungsstelle

Mehr

Kassenindividuelle Projektförderung nach 20 c SGB V Antragsunterlagen für die die Förderung der örtlichen / regionalen Selbsthilfegruppen

Kassenindividuelle Projektförderung nach 20 c SGB V Antragsunterlagen für die die Förderung der örtlichen / regionalen Selbsthilfegruppen Knappschaft Regionaldirektion München Frau Birgit Pelikan 80791 München Kassenindividuelle Projektförderung nach 20 c SGB V Antragsunterlagen für die die Förderung der örtlichen / regionalen Selbsthilfegruppen

Mehr

Richtlinie für die kommunale Förderung der Kultur in der Stadt Eberswalde

Richtlinie für die kommunale Förderung der Kultur in der Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Richtlinie für die kommunale Förderung der Kultur in der Stadt Eberswalde 1. Allgemeine Grundsätze 2. Zuwendungsempfänger/in 3. Gegenstand der Förderung 4. Zuwendungs- und Finanzierungsarten

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen

Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Vom 8. Dezember 2008 V 440 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Mehr

Inhalt. I. Grundlagen

Inhalt. I. Grundlagen Rili ÖPNV-Invest LK OPR 1 Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Städten und Gemeinden des Landkreises Ostprignitz-Ruppin

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt unter den Aspekten

Mehr

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung nach 20c SGB V (Pauschalförderung)

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung nach 20c SGB V (Pauschalförderung) GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung nach 20c SGB V (Pauschalförderung) Antragsunterlagen für die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

Mehr

IMPULS-Programm zur Qualifizierung Förderrichtlinie für Weiterbildungsseminare über energiesparende und ökologische Bauweise Gültig ab 1.

IMPULS-Programm zur Qualifizierung Förderrichtlinie für Weiterbildungsseminare über energiesparende und ökologische Bauweise Gültig ab 1. IMPULS-Programm zur Qualifizierung Förderrichtlinie für Weiterbildungsseminare über energiesparende und ökologische Bauweise Gültig ab 1. Januar 2015 1. Was ist das Ziel der Förderung?... 3 2. Wer kann

Mehr

Zuwendungen, Widerruf von Zuwendungsbescheiden, Erstattung und Verzinsung

Zuwendungen, Widerruf von Zuwendungsbescheiden, Erstattung und Verzinsung - Zuwendungen, Widerruf von Zuwendungsbescheiden, Erstattung und Verzinsung Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9 Nr. 10 Nr. 11 Nr. 11a Nr. 12 Nr. 13 Nr. 13a Nr. 14 Nr. 15 Bewilligungsvoraussetzungen

Mehr

Bewilligungsbedingungen

Bewilligungsbedingungen HEIDEHOF STIFTUNG GmbH Bewilligungsbedingungen 1. Bewilligungsgrundsätze 1.1. Der Bewilligungsbescheid begründet erst dann einen Anspruch des Bewilligungsempfängers, wenn die Bewilligungsbedingungen durch

Mehr

44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen

44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen (1) Zuwendungen dürfen nur unter den Voraussetzungen des 23 gewährt werden. Dabei ist zu bestimmen, wie die zweckentsprechende Verwendung

Mehr

Inhaltsübersicht. Zu Abs. 2 - Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen

Inhaltsübersicht. Zu Abs. 2 - Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen VV zu 44 LHO Inhaltsübersicht Zu Abs. 1 - Zuwendungen Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9 Bewilligungsvoraussetzungen Finanzierung, Höhe der Zuwendung Antragsverfahren Bewilligung Nebenbestimmungen

Mehr

Auszug aus der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) 1 und den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV LHO) 2 zu 23 und 44

Auszug aus der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) 1 und den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV LHO) 2 zu 23 und 44 Auszug aus der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) 1 und den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV LHO) 2 zu 23 und 44 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) zu 23 Zuwendungen

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätte sowie zu Gedenkstätten und orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte

Richtlinie zur Förderung von Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätte sowie zu Gedenkstätten und orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte Richtlinie zur Förderung von Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätte sowie zu Gedenkstätten und orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft

Mehr

DFG. Verwendungsrichtlinien. Sachbeihilfen (Drittmittel) - Publikationsbeihilfen in Open Access Zeitschriften. DFG-Vordruck 2.023 8/10 Seite 1 von 6

DFG. Verwendungsrichtlinien. Sachbeihilfen (Drittmittel) - Publikationsbeihilfen in Open Access Zeitschriften. DFG-Vordruck 2.023 8/10 Seite 1 von 6 -Vordruck 2.023 8/10 Seite 1 von 6 Verwendungsrichtlinien Sachbeihilfen (Drittmittel) - Publikationsbeihilfen in Open Access Zeitschriften - -Vordruck 2.023 8/10 Seite 2 von 6 1. Allgemeines Diese Richtlinien

Mehr

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest 1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung 2. Gegenstand der Projektförderung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren 3.1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen

Mehr

Besondere Fördergrundsätze

Besondere Fördergrundsätze Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Freie Hansestadt Bremen Referat 23 Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm (BAP) ESF-Verwaltungsbehörde Besondere Fördergrundsätze Bremen, den 31.08.2012

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im Seniorenbereich durch das Land Mecklenburg-Vorpommern

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im Seniorenbereich durch das Land Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im Seniorenbereich durch das Land Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Vom 24. Oktober

Mehr

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) Lorentzendamm 24. 24103 Kiel. 1. Antragsteller: 2.

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) Lorentzendamm 24. 24103 Kiel. 1. Antragsteller: 2. Antrag auf einen Zuschuss im Rahmen der Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) des Landes Schleswig-Holstein vom 01.10.2005 (für jedes Förderungsprojekt ist ein gesonderter Antrag erforderlich) Wirtschaftsförderung

Mehr

Richtlinie Infrastruktur

Richtlinie Infrastruktur des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Investitionsprogramms "" 2015-2018 im Land Brandenburg (U3-Zusatzausbau- 2015-2018) vom 5. März 2015 1 Zuwendungszweck,

Mehr

- 1 - V e r t r a g. FVName FVName FVName FVName FKMKurzname (ggf.) FVPLZ FVOrt. FStName FStName. FStPLZ FStOrt

- 1 - V e r t r a g. FVName FVName FVName FVName FKMKurzname (ggf.) FVPLZ FVOrt. FStName FStName. FStPLZ FStOrt - 1 - V e r t r a g Zwischen der AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger Anschrift vertreten durch FVName FVName FVName FVName FKMKurzname (ggf.) FVStraße FVPLZ FVOrt und der Forschungsstelle

Mehr

Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 10. Dezember 2014 - IV 342-167.10 -

Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 10. Dezember 2014 - IV 342-167.10 - Richtlinien zum Kommunalen Investitionsfonds ( 22 FAG) Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 10. Dezember 2014 - IV 342-167.10 - Auf Grund des 22 des Finanzausgleichsgesetzes

Mehr

R I C H T L I N I E. Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Landkreis Emsland

R I C H T L I N I E. Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Landkreis Emsland R I C H T L I N I E Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Landkreis Emsland 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zur Schaffung neuer und Sicherung vorhandener

Mehr

Berliner Haushaltsrecht

Berliner Haushaltsrecht Berliner Haushaltsrecht Herausgegeben von der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin 2011 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen (1) Zuwendungen dürfen nur unter den Voraussetzungen

Mehr

Zuwendungen an Dritte mit Ausnahme der kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände (VV zu 44)

Zuwendungen an Dritte mit Ausnahme der kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände (VV zu 44) VV zu 44 Abs. 1 Zuwendungen an Dritte mit Ausnahme der kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände (VV zu 44) Inhalt Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9 Nr.10 Nr.11 Nr.12 Nr.13

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU- Fonds (EFRE, ELER, EMFF und ESF) finanzierte Vorhaben in der Förderperiode

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU- Fonds (EFRE, ELER, EMFF und ESF) finanzierte Vorhaben in der Förderperiode Anlage 3 zu VV Nr. 5.1 zu 44 LHO Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU- Fonds (EFRE, ELER, EMFF und ESF) finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 (ANBest-EU) - ausgenommen

Mehr

Richtlinie für die Förderung von Präventionsmaßnahmen im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung und der Schülerunfallversicherung vom 01.01.

Richtlinie für die Förderung von Präventionsmaßnahmen im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung und der Schülerunfallversicherung vom 01.01. Richtlinie für die Förderung von Präventionsmaßnahmen im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung und der Schülerunfallversicherung vom 01.01.2012 1. Zuwendungszweck Die Unfallkasse kann nach Maßgabe

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Unternehmen (speziell KMU) im Landkreis Hildesheim (HI-INVEST)

Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Unternehmen (speziell KMU) im Landkreis Hildesheim (HI-INVEST) Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Unternehmen (speziell KMU) im Landkreis Hildesheim () 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zur Schaffung neuer und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze gewährt

Mehr

Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung

Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung AG Z I 3-03011 - 1/1 Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Projektförderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Mehr

Richtlinie. Förderprogramm Blauer Engel - Zertifizierung für Rechenzentren mittelständischer Unternehmen

Richtlinie. Förderprogramm Blauer Engel - Zertifizierung für Rechenzentren mittelständischer Unternehmen Richtlinie Förderprogramm Blauer Engel - Zertifizierung für Rechenzentren mittelständischer Unternehmen _ 1. Ziel des Förderprogramms Der Klimaschutz, die Verminderung des Energieverbrauchs und die Schonung

Mehr

Musterbescheid 2. Technologieprogramm Saar TPS Operationelles Programm EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 2013

Musterbescheid 2. Technologieprogramm Saar TPS Operationelles Programm EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 2013 Musterbescheid 2 Handbuch Ziffer II-2.2 Stand: Januar 2009 EUROPÄISCHE UNION Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft Ansprechpartner: Raimund Eich Telefon: (0681) 5 01-42

Mehr

Verwendungsnachweis. Landkreis Goslar Steuerungsbereich Wirtschaftsförderung z. Hd. Herrn Tomkowiak Klubgartenstraße 6 38640 Goslar

Verwendungsnachweis. Landkreis Goslar Steuerungsbereich Wirtschaftsförderung z. Hd. Herrn Tomkowiak Klubgartenstraße 6 38640 Goslar Zuwendungsempfänger - Name, Vorname / Firma Straße, PLZ, Ort Ansprechpartner: Name, Telefon, E-mail Anschrift Bewilligungsbehörde Landkreis Goslar Steuerungsbereich Wirtschaftsförderung z. Hd. Herrn Tomkowiak

Mehr

In zweifacher Ausfertigung einzureichen. Hhst. Hj. 20 *) Übersicht-Nr.: des. Verwendungsnachweis. A. Sachbericht

In zweifacher Ausfertigung einzureichen. Hhst. Hj. 20 *) Übersicht-Nr.: des. Verwendungsnachweis. A. Sachbericht In zweifacher Ausfertigung einzureichen. Hhst. Hj. 20 *) Übersicht-Nr.: des Kassenanordnung vom (anweisende Behörde) Verwendungsnachweis über die mit Zuwendungsbescheid des vom: Az.: bewilligte Zuwendung:

Mehr

44 - Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen

44 - Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VVBHO) vom 14. März 2001 (GMBl 2001, S. 307) 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen (1) Zuwendungen dürfen nur

Mehr

Seite 1. und Frauen www.berlin.de/wirtschaft. 1 Für 2007 bis 2013: derzeit insbesondere Verordnung (EG) Nr.1080/2006 (allgemeine VO), Verordnung

Seite 1. und Frauen www.berlin.de/wirtschaft. 1 Für 2007 bis 2013: derzeit insbesondere Verordnung (EG) Nr.1080/2006 (allgemeine VO), Verordnung Richtlinie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen des Landes Berlin zur Förderung von Gemeinschaftsprojekten wirtschaftsnaher Institutionen zur Markterschließung im gesamtwirtschaftlichen

Mehr

MSA 19.10.2015. in der Fassung vom 23.09.2015. Gegenstand der Förderung sind gem. des Zuwendungszwecks nachfolgend:

MSA 19.10.2015. in der Fassung vom 23.09.2015. Gegenstand der Förderung sind gem. des Zuwendungszwecks nachfolgend: MSA 19.10.2015 Verwaltung/ Öffentlichkeitsarbeit Richtlinie der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung Offener Kanäle und Nichtkommerzieller lokaler Hörfunkveranstalter

Mehr

Verwendungsnachweis für das Haushaltsjahr 20

Verwendungsnachweis für das Haushaltsjahr 20 Absender: Ansprechpartner Telefon/ Fax E-Mail/ Homepage Landratsamt Mittelsachsen Abteilung Soziales Frauensteiner Straße 43 09599 Freiberg Eingang Abteilung Soziales Az: vollständiger einfacher vorläufiger

Mehr

Ihre Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration

Ihre Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration Ihre Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration Diese Hinweise sollen Ihnen bei Ihrer Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration helfen und Ihnen gleichzeitig einen

Mehr

Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen 1. Verwendung der Mittel 1.1 Die Kreditmittel dürfen nur zur (anteiligen) Finanzierung des im Finanzierungsangebot genannten geförderten Vorhabens eingesetzt werden. 1.2 Nach Abschluss der mitfinanzierten

Mehr

Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow

Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow 1 Allgemeine Grundsätze Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/ Hagenow

Mehr

Förderrichtlinie. Pro-Ideenfonds

Förderrichtlinie. Pro-Ideenfonds Förderrichtlinie zum Pro-Ideenfonds der Freien und Hansestadt Hamburg Zuwendungszweck Mit der Auflegung eines Pro-Ideenfonds verfolgt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) das Ziel, in zukunftsträchtigen

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit

Mehr

ANTRAG. (falls abweichend vom Antragsteller) 1 Euro Ich /wir beantragen die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von

ANTRAG. (falls abweichend vom Antragsteller) 1 Euro Ich /wir beantragen die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von Nr. 7.1 VwV Hinweis: Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden! Regierungspräsidium RP bitte auswählen Referat 23 RP Straße bitte auswählen

Mehr

Richtlinie Infrastruktur

Richtlinie Infrastruktur des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zur Förderung finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG-) vom 7. Oktober 2015. 1 Zuwendungsfähig

Mehr

Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen

Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen 1. Förderzweck, Förderungsziel, Rechtsgrundlage 1.1 Die Oldenburgische Landschaft gewährt als regionale

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung zur Förderung der Dorferneuerung und -entwicklung zur Förderung von Plänen für die Entwicklung ländlicher Gemeinden Förderrichtlinie

Mehr

Richtlinien. des Bezirks Oberbayern vom 18.09.2014. zur Förderung. der Zuverdienstplätze in Oberbayern für Menschen mit Behinderung ab 01.01.

Richtlinien. des Bezirks Oberbayern vom 18.09.2014. zur Förderung. der Zuverdienstplätze in Oberbayern für Menschen mit Behinderung ab 01.01. Richtlinien des Bezirks Oberbayern vom 18.09.2014 zur Förderung der Zuverdienstplätze in Oberbayern für Menschen mit Behinderung ab 01.01.2015 in Obernbayern für Menschen mit Behinderung 1/6 Der Bezirk

Mehr

Erläuterungen zum Förderschwerpunkt Errichtung und Pflege von Lehr- und Erlebnispfaden, Bereich Natur (Stand: Januar 2015)

Erläuterungen zum Förderschwerpunkt Errichtung und Pflege von Lehr- und Erlebnispfaden, Bereich Natur (Stand: Januar 2015) Erläuterungen zum Förderschwerpunkt Errichtung und Pflege von Lehr- und Erlebnispfaden, Bereich Natur (Stand: Januar 2015) I. Beschreibung des Zuwendungsbereichs Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt

Mehr

Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus

Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Baunatal hat in ihrer Sitzung am 20.07.2015 folgende Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus beschlossen:

Mehr

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Richtlinie des Landkreises Wittmund und seiner Gemeinden zur Förderung von Investitionen und investitionsvorbereitenden Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU-RL) 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Mehr

Förderrichtlinien der Johannes-Ziegler-Stiftung

Förderrichtlinien der Johannes-Ziegler-Stiftung Förderrichtlinien der Johannes-Ziegler-Stiftung Die Förderrichtlinien sind für Fördernehmer unbedingt einzuhalten! Hierbei wird von Seiten der Stiftung erwartet, dass Termine und Vereinbarungen selbstständig

Mehr

Richtlinien der FAU für die Vergabe von Stipendien im Rahmen der Emerging Fields Initiative

Richtlinien der FAU für die Vergabe von Stipendien im Rahmen der Emerging Fields Initiative Richtlinien der FAU für die Vergabe von Stipendien im Rahmen der Emerging Fields Initiative (beschlossen von der UL am 21.03.2012) Aus den Fördermitteln der Emerging Fields Initiative der Friedrich-Alexander-Universität

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Unternehmen in Sachsen-Anhalt Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Unternehmen in Sachsen-Anhalt RdErl. des ML vom 09.10.1992 21 - Im Einvernehmen mit dem

Mehr

Förder-Richtlinien der Harald Huppert Stiftung

Förder-Richtlinien der Harald Huppert Stiftung Förder-Richtlinien der Harald Huppert Stiftung Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung sowie des Tierschutzes und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.

Mehr

Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO); Änderung RdErl. des MF vom 4.9.2003 21-04003/3

Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO); Änderung RdErl. des MF vom 4.9.2003 21-04003/3 Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO); Änderung RdErl. des MF vom 4.9.2003 21-04003/3 Bezug: RdErl. des MF vom 1.2.2001 (MBl. LSA S. 241) I. Die Verwaltungsvorschriften zu den 34,

Mehr

AMTLICHER TEIL. Nr. 1/2014 Thüringer Staatsanzeiger Seite 3

AMTLICHER TEIL. Nr. 1/2014 Thüringer Staatsanzeiger Seite 3 Nr. 1/2014 Thüringer Staatsanzeiger Seite 3 AMTLICHER TEIL ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 1 Zuschüsse an Berufsschüler 1) für die Ausbildung in Bundes- und Landesfachklassen bzw. anderen

Mehr

EFRE-Maßnahmenbereich 2.2.1

EFRE-Maßnahmenbereich 2.2.1 EFRE-Maßnahmenbereich 2.2.1 Leitlinien der Staatskanzlei zur Förderung von Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen des Operationellen Programms EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit

Mehr

Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter an Hochschulen (Drittmittelrichtlinien - DriMiR)

Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter an Hochschulen (Drittmittelrichtlinien - DriMiR) 220-WFK Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter an Hochschulen (Drittmittelrichtlinien - DriMiR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung

Mehr

Richtlinien. zur Förderung der Ansiedlung von. Einzelhandelsunternehmen und. Gastronomiebetrieben in der Wolfenbütteler. Innenstadt.

Richtlinien. zur Förderung der Ansiedlung von. Einzelhandelsunternehmen und. Gastronomiebetrieben in der Wolfenbütteler. Innenstadt. 10-12 Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen und Gastronomiebetrieben in der Wolfenbütteler Innenstadt - Neufassung - - in Kraft getreten am 01. Januar 2016 - ( / Veröffentl.

Mehr

Grundsätze der Thüringer Stiftung HandinHand für die Vergabe von Hilfen für Schwangere in Not

Grundsätze der Thüringer Stiftung HandinHand für die Vergabe von Hilfen für Schwangere in Not Grundsätze der Thüringer Stiftung HandinHand für die Vergabe von Hilfen für Schwangere in Not (gültig ab 1. Januar 2016) 1. Zweck der Leistungen Schwangere, die sich wegen einer Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle

Mehr

Vom 22.09.2015. I. Zuwendungszweck des Sachsenstipendiums, Rechtsgrundlagen und Gegenstand der Förderung

Vom 22.09.2015. I. Zuwendungszweck des Sachsenstipendiums, Rechtsgrundlagen und Gegenstand der Förderung Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung einer Zuwendung für Lehramtsstudierende, die sich verpflichten, nach Ablegen des Zweiten Staatsexamens in Regionen mit einem

Mehr

- 1 - - Muster-Weiterleitungsvertrag - V e r t r a g. wird folgender privatrechtlicher Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen geschlossen:

- 1 - - Muster-Weiterleitungsvertrag - V e r t r a g. wird folgender privatrechtlicher Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen geschlossen: Zwischen der AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger Anschrift vertreten durch und der Forschungsstelle - 1 - - Muster-Weiterleitungsvertrag - V e r t r a g als Letztzuwendungsempfänger Anschrift

Mehr

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v. LfL, Abt. Förderwesen, Menzinger Straße 54, 80638 München Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. Amalienstr. 21/22 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen

Mehr

RdErl. des MI vom 21.6.2011 26.11-04011

RdErl. des MI vom 21.6.2011 26.11-04011 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung (Zuwendungsrichtlinie Brandschutz ZuwendR BS)) RdErl. des MI vom 21.6.2011 26.11-04011 Fundstelle:

Mehr

Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales

Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales 1 Landkreis Zwickau 08/2009 Amt für Bauaufsicht/Denkmalschutz Untere Denkmalschutzbehörde Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales Sehr

Mehr

Richtlinie. 1. Zuwendungszweck. 2. Fördervoraussetzung. 3. Zuwendungsempfänger. 4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung. 5.

Richtlinie. 1. Zuwendungszweck. 2. Fördervoraussetzung. 3. Zuwendungsempfänger. 4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung. 5. Richtlinie zur Unterstützung von mehrtägigen Klassenfahrten für Grundschülerinnen und -schüler sowie für Kinder in einer Kindertageseinrichtung im Landkreis Barnim 1. Zuwendungszweck 2. Fördervoraussetzung

Mehr

Endverwendungsnachweis Netzwerkphase

Endverwendungsnachweis Netzwerkphase Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerk für Kommunen Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn Endverwendungsnachweis Netzwerkphase Förderung von Energieberatung

Mehr

Richtlinien für die Förderung von 642.142 Eigengenutztem Wohneigentum

Richtlinien für die Förderung von 642.142 Eigengenutztem Wohneigentum vom 31.03.2004 geändert am 24.11.2004 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Art der Förderung... 2 2. Begünstigter Personenkreis... 2 3. Förderungsfähige Vorhaben... 3 4. Allgemeine Fördervoraussetzungen und bedingungen,

Mehr

Förderantrag natürliche Person, Einzelunternehmen Form 1

Förderantrag natürliche Person, Einzelunternehmen Form 1 Eingangsstempel: Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Kultur Sillgasse 8 A-6020 Innsbruck Tel.: ++43 (0) 512/508-3752 kultur@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/kultur Förderantrag natürliche Person, Einzelunternehmen

Mehr

Informationen. für Zuwendungsempfänger der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland

Informationen. für Zuwendungsempfänger der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland Informationen für Zuwendungsempfänger der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland 1. Allgemeines Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland kann als sonstige Leistungen zur Teilhabe Zuwendungen

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - (Fassung 2013)

Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - (Fassung 2013) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - (Fassung 2013) Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Krankenhäuser nach dem Thüringer Krankenhausgesetz - Krankenhausförderrichtlinie

Richtlinie zur Förderung der Krankenhäuser nach dem Thüringer Krankenhausgesetz - Krankenhausförderrichtlinie 1 Richtlinie zur Förderung der Krankenhäuser nach dem Thüringer Krankenhausgesetz - Krankenhausförderrichtlinie Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1: Grundlagen der Förderung 1. Zweck der Förderung und Rechtsgrundlage

Mehr

Merkblatt. zur Erstellung eines Ausfallberichtes durch die Hausbank

Merkblatt. zur Erstellung eines Ausfallberichtes durch die Hausbank -1- Merkblatt zur Erstellung eines Ausfallberichtes durch die Hausbank Im Zusammenhang mit der Prüfung der Ausfallabrechnung der Hausbank wird um Stellungnahme zu den folgenden Fragen und Übersendung der

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 13. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 21.09.2006 Nummer 30 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald - Korrektur der

Mehr

MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT

MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen für überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) vom 1. Januar

Mehr

Rechtsanwälte Schober & Wolfram,

Rechtsanwälte Schober & Wolfram, Aufgabentext Seite 1 037-ÖR-I Gemeinsames Prüfungsamt Dammtorwall 13 20354 Hamburg GPA-Nr.: Dieser Aufgabentext besteht aus 17 fortlaufend nummerierten Seiten. Es wird gebeten, die Vollständigkeit des

Mehr

1.5 Gebührenordnung der Steuerberaterkammer

1.5 Gebührenordnung der Steuerberaterkammer 1.5 Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin in der Fassung vom 7. August 2013 1 - Gegenstand der Gebührenordnung Die Steuerberaterkammer Berlin erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme von besonderen

Mehr

VO Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten. Verordnung

VO Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten. Verordnung Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten Vom 21. Dezember 2010 Rechtsbereinigt mit Stand vom 31. Dezember 2013 Aufgrund von 45b Abs. 3, 45c Abs.

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen zur Beteiligung an Messen und Ausstellungen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen zur Beteiligung an Messen und Ausstellungen 1 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen zur Beteiligung an Messen und Ausstellungen Bezug: RdErl. des MW vom 16.10.2008 (MBl. LSA S. 737) RdErl. des MW vom 29.10.2009

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anlage 3 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Antragssteller: Antragsdatum.......................... Eingangsdatum......................... Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 25 Heinrich-Mann-Allee

Mehr

Was wird gefördert? Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung werden folgende Maßnahmen gefördert:

Was wird gefördert? Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung werden folgende Maßnahmen gefördert: Förderperiode 2012 M e r k b l a t t zum Förderprogramm für die Bereiche der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen zur wiederholten Beteiligung an Messen und Ausstellungen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen zur wiederholten Beteiligung an Messen und Ausstellungen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen zur wiederholten Beteiligung an Messen und Ausstellungen RdErl. des MW vom 16.10.2008 63-32061/01 Bezug: RdErl. des MW vom

Mehr