Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Fahrten und Lager

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1 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Fahrten und Lager Antrag an Anschrift der Gebietseinheit Antragsteller Name der Jugendrganisatin Anschrift Telefn Die Vereinbarung gemäß 72 a, 8 a SGB VIII wurde geschlssen am: Veranstaltung Art der Maßnahme Zielrt Entfernung in km Dauer vm bis Anzahl der Teilnehmer/ -innen (hne Betreuer/ -innen) Alle Teilnehmer/ -innen gesamt Jungen Mädchen Stadt Gifhrn Gemeinde Sassenburg Samtgemeinde Brme Samtgemeinde Isenbüttel Samtgemeinde Papenteich Anzahl der Betreuer/ -innen Leiter/ -in der Maßnahme Name, Vrname Stadt Wittingen Samtgemeinde Bld. Land Samtgemeinde Hankensbüttel Samtgemeinde Meinersen Samtgemeinde Wesendrf gesamt männlich weiblich Geburtsdatum Telefn Anschrift Qualifikatin (bitte ankreuzen) Pädaggische Fachkraft/ genaue Bezeichnung: Geistlicher/ Geistliche/ genaue Bezeichnung: Jugendleiter Bankverbindung des Antragstellers IBAN Juleica gültig bis: BIC Bankinstitut Kntinhaber/ - in Anlagen (bitte ankreuzen) Prgrammbeschreibung TN-Liste ist beigefügt wird nachgereicht entfällt Aufenthaltsbescheinigung Kpie der Juleica Die ben gemachten Angaben entsprechen der Wahrheit und dürfen zwecks Bearbeitung des Antrages elektrnisch erfasst werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erflgt nicht. Ort, Datum Stempel, Unterschrift

2 SG Meinersen / Bezuschussung für Fahrten und Lager Aufenthaltsbestätigung Hiermit wird bestätigt, dass die Jugendgruppe Ihr(e) Fahrt/Lager mit TeilnehmerInnen in der Zeit vm bis in durchgeführt hat Stempel Ort, Datum Unterschrift

3 TeilnehmerInnenliste für die Freizeit vm: bis: Nr. Vrname, Nachname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum Unterschrift Bemerkung (über 18, BetreuerIn usw.)

4 Richtlinien der Samtgemeinde Meinersen über die Gewährung vn Zuschüssen für Fahrten und Lager im Rahmen der Förderung der Jugendarbeit 1. Allgemeines / Förderungsempfänger / Gegenstand der Förderung 1.1. Die Samtgemeinde Meinersen gewährt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse zur Förderung der qualifizierten Jugendarbeit für Jugendliche aus der Samtgemeinde Meinersen Durch die Förderung sllen Maßnahmen vn Jugendgruppen und Jugendrganisatinen finanziell unterstützt werden, durch die für Jugendliche außerhalb vn Schulen und Beruf ein Freizeitangebt vrgehalten wird, das den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen entspricht ( 11, 12 SGB VIII) Zuschüsse werden nur an slche Gruppen und Organisatinen gewährt, die die gewähr dafür bieten, dass die Zuwendungen entsprechend ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden. Förderungsempfänger ist der Träger der Maßnahme und nicht der einzelne Teilnehmer Gegenstand der Förderung sind Fahrten und Lager im In- und Ausland, für die Unterbringungs- und Fahrtksten entstehen. Internatinale Jugendbegegnungen, die vm Landkreis Gifhrn gefördert werden, werden nicht bezuschusst Gefördert werden nur Vereine, die die Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschusses einschlägig vrbestrafter Persnen mit dem Landkreis Gifhrn der einem anderen örtlichen Träger der Jugendhilfe geschlssen haben Nicht gefördert werden Sprachfreizeiten, Wettkampffahrten, Knsumveranstaltungen (z.b. Karnevalsfahrten), Schulfreizeiten und Fahrten mit überwiegend religiösem Inhalt (Knfirmandenfreizeiten). Fahrten und Lager der Jugendfeuerwehren der Samtgemeinde Meinersen werde gesndert gefördert. 2. Vraussetzung und Höhe der Förderung 2.1. Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Antragsberechtigt sind in der Regel nur gemäß 75 KJHG öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände und snstige Jugendgemeinschaften im Landkreis Gifhrn. Zuschüsse erhalten auch Jugendrganisatinen außerhalb des Landkreises Gifhrn, wenn Kinder und Jugendliche aus der Samtgemeinde Meinersen an den vn ihnen rganisierten Maßnahmen teilnehmen und die Vraussetzungen für eine Förderung gegeben sind Gefördert werden Maßnahmen für Persnen im Sinne des 7 KJHG (Kinder, Jugendliche, junge Vlljährige) bis zur Vllendung des 27.Lebensjahres. Für Persnen, die das 18. Lebensjahr vllendet haben, ist die Zuschussberechtigung durch Vrlage einer Bescheinigung (z. B. Schulbescheinigung) nachzuweisen Die Fahrtdauer muss mindestens 3 Tage betragen. Der An- und Abreisetag zählen jeweils als 1 Tag.

5 2.4. Die Fahrtgruppe muss aus mindestens 10 anspruchsberechtigten Persnen (hne Gruppenleiter) bestehen. Kleinere Gruppen werden nur dann gefördert, wenn besndere Umstände vrliegen (z. B. Ausfall durch Krankheit) Jede Fahrt der jedes Lager muss vn mindestens einem vlljährigen Jugendleiter mit gültiger Jugendleitercard, einer pädaggischen Fachkraft der einem Geistlichen geleitet werden Für Fahrten und Lager wird ein Zuschuss vn 5,00 je Tag und Teilnehmer gewährt. Bei Lagern vr Ort, deren Reisestrecke weniger als 30 km vm Standrt (Sitz des Antragstellers) beträgt, wird ein Zuschuss vn 2,50 je Tag und Teilnehmer gewährt. Die maximale Fördersumme je Teilnehmer beträgt 100,00 im Kalenderjahr Für je angefangene 10 Teilnehmer wird der Zuschuss auch für einen vlljährigen Gruppenleiter gewährt, bei nicht gleichgeschlechtlichen Gruppen für zwei vlljährige Gruppenleiter verschiedenen Geschlechts. 3. Antrags-, Bewilligungs-, Auszahlungsverfahren 3.1. Zuschussanträge sind umgehend, jedch spätestens 4 Wchen nach der Veranstaltung (Ausschlussfrist), bei der Samtgemeinde Meinersen mit dem vrgeschriebenen Vrdruck einzureichen. Zur Belegung der Förderungsvraussetzungen sind flgende Unterlagen und Nachweise beizufügen: Teilnehmerliste mit vllständiger Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift der Teilnehmerinnen der Teilnehmer. Fahrtprgramm Bestätigung über die Dauer vn Fahrt der Lager vn einer amtlichen Stelle (z. B. Gemeinde-, Plizei-, Bahnbehörde) mit Unterschrift und Stempel. Eine Bestätigung durch den Antragsteller selbst genügt nicht. In Ausnahmefällen können flgende Institutinen der Persnen die Bestätigung ausstellen: Heim- der Lagerleitung bei Heim- der Jugendherbergsunterbringung Lagerleitung der Campingwart bei Lager- der Campingaufenthalt Ausländische Gemeindebehörde der Zlldienststelle bei Auslandsfahrten 3.2. Über die Bewilligung vn Zuschüssen entscheidet die Verwaltung aufgrund der Richtlinien Die Auszahlung der Zuschüsse erflgt grundsätzlich nach Durchführung der Maßnahme. In begründeten Fällen kann ein Vrschuss vn 75 % auf den möglichen Zuschuss gezahlt werden, der spätestens 4 Wchen nach Abschluss der Maßnahme mit der Samtgemeinde Meinersen abzurechnen ist (Ausschlussfrist), andernfalls sind die Vraussetzung für die Zuschussgewährung verwirkt und der Gesamtbetrag zurückzuzahlen. 4. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am in Kraft.

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