Richtlinien der Stadt Oberursel (Taunus) für die Förderung von Kindertagespflege (in der Fassung des Magistratsbeschlusses vom

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1 Richtlinien der Stadt Oberursel (Taunus) für die Förderung vn Kindertagespflege (in der Fassung des Magistratsbeschlusses vm ) Präambel Damit Kinder ptimale Entwicklungsmöglichkeiten erhalten, brauchen sie verlässliche Beziehungen, eine vertrauensvlle Atmsphäre und einen gesicherten Lebensraum. Mit klaren Orientierungen und dem Spüren vn Gebrgenheit und Anerkennung bekmmen Kinder die Möglichkeit, mit Selbstbewusstsein ihre Welt zu entdecken und darin zu wachsen. Kindertagespflege leistet einen Beitrag zur Förderung der körperlichen, geistigen und emtinalen Entwicklung und der szialen Beziehungen. Um diesen Anspruch zu gewährleisten, brauchen Tagespflegepersnen und Eltern klar strukturierte Rahmenbedingungen. Ziel der Stadt Oberursel ist es deshalb, ein flächendeckendes, örtlich-vernetztes, qualitativ gutes Kindertagespflegeangebt zu etablieren. Tagespflegepersnen und Eltern brauchen vr Ort die Sicherstellung einer fachlich qualifizierten Begleitung und Beratung. Deshalb setzt die Stadt Oberursel auf Zusammenarbeit mit eingetragenen Kindertagespflegevereinen mit Vereinssitz in Oberursel (Taunus). Neben der Förderung der Betreuung vn Kindern unter 3 Jahren im institutinellen Bereich (bestehende Institutinen) fördert die Stadt Oberursel deshalb innerhalb dieser Richtlinien den quantitativen und vr allem qualitativen Ausbau der Kindertagespflege entsprechend den Vrgaben des Gesetzgebers. 1 Allgemeines 1.1 Die vn der Stadtverrdnetenversammlung im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel für die Förderung vn Tagespflegepersnen werden als Zuschüsse bis hin zu den in diesen Richtlinien angegebenen Höchstsätzen gewährt. 1.2 Der Zuschuss ist als nachrangig zu betrachten, die Möglichkeit der Gewinn- Erzielung der Vereine durch den städtischen Zuschuss ist ausgeschlssen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 1.3 Die Förderung betrifft flgende Themenbereiche: Infrmatin und Beratung vn Eltern und Tagespflegepersnen Feststellung der Eignung vn Tagespflegepersnen Qualifizierung der Tagespflegepersnen Frtbildung der Tagespflegepersnen Vermittlung vn Kindertagespflegestellen Begleitende Beratung der Tagespflegepersnen und Kindertagespflegeverhältnisse Für die fachliche Umsetzung dieser Leistungen werden durch die Stadt Oberursel zielrientierte Qualitätsstandards ständig weiterentwickelt. Diese liegen der jeweils genutzten Förderung zugrunde. Die Stadt Oberursel ist berechtigt, bei Bedarf diesbezügliche Unterlagen und Nachweise einzufrdern.

2 Daraus ergeben sich flgende Förderungsmöglichkeiten: 2 Antrag 2.1 Antragsberechtigt Antragsberechtigt sind Kindertagespflegevereine mit Vereinssitz in Oberursel (Taunus). 2.2 Zeitpunkt der Antragsstellung Der Antrag muss bei der Verwaltung bis spätestens eines jeden Jahres für das Flgejahr eingegangen sein. 3 Förderfähige Maßnahmen 3.1 Allgemeine Förderung Unter die allgemeine Förderung fallen: Zuschuss zu flgenden Qualifikatinsmaßnahmen: Grundqualifizierung Erste Hilfe-Kurse Ntwendige Aufbau-Qualifikatinsmaßnahmen Zuschuss zu Raumksten Zuschuss zu Öffentlichkeitsarbeit und Sachksten Zuschuss zu Persnalksten für Bürrganisatin und Verwaltung 3.2 Besndere Förderung Unter die besndere Förderung fallen: Besndere Frtbildungsmaßnahmen zur Vertiefung der Inhalte des DJI- Curriculums: Fachvrträge Fachveranstaltungen Supervisin Zuschuss zu Persnalksten für: Fachliche Beratung der Tagespflegepersnen Fachliche Beratung der Familien 4. Vraussetzungen für die Förderung 4.1 Allgemeine Förderung Dem Förderantrag muss beigefügt werden: Nachweis über die Vereinsmitgliedschaft der Tagespflegepersnen durch Mitgliederliste aller aktiv tätigen Tagesbetreuungspersnen Kpie der ausgestellten Pflegeerlaubnisse der Tagespflegepersnen Vrlage eines Jahresberichtes des Vrjahres mit flgenden Inhalten: Angebte des Kindertagespflegevereins Tätigkeitsbericht Termine und stattgefundene Veranstaltungen

3 In Oberursel vrhandene Plätze gemäß Tagespflegeerlaubnis der Tagespflegepersnen Anzahl der Beratungsgespräche / Vermittlungen Vrlage eines Finanzierungsplans bis zum des der Förderung vrangehenden Jahres Für Qualifikatinsmaßnahmen sind im Verwendungsnachweis zu belegen: Nachweis der Qualifikatinsmaßnahmen durch Vrlage vn Rechnungen, Quittungen bzw. Verträgen mit den Referenten Nachweis der Qualifikatin der Referenten Nachweis der Teilnahme der Vereinsmitglieder an den Qualifikatinsmaßnahmen durch vm Referenten unterzeichnete Teilnehmerlisten der einzelne Teilnahmebescheinigungen Für Raumksten ist dem Förderantrag beizufügen: Mietvertrag über die vm Verein genutzten Räume Für Öffentlichkeitsarbeit und Sachksten sind im Verwendungsnachweis zu belegen: Entsprechende Rechnungen bis zur Höhe der bewilligten Fördersumme Für Persnalksten sind dem Förderantrag beizufügen: Arbeitsverträge des Persnals Nachweis über die Qualifikatin / Ausbildung der Beschäftigten des Vereins 4.2 Besndere Förderung Eine besndere Förderung erflgt nur, sfern sie im Finanzierungsplan des Vereins gesndert und detailliert aufgeführt ist und die Qualifikatin der Referenten und des entsprechend ausgebildeten Persnals nachgewiesen ist. Eine besndere Förderung im Bereich Frtbildungsmaßnahmen setzt eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der Stadt Oberursel (Taunus) swie die Umsetzung der vn der Stadt vrgegebenen Qualitätsstandards vraus. Dem Verwendungsnachweis sind beizufügen: Nachweis der Qualifikatinsmaßnahmen durch Vrlage vn Rechnungen / Quittungen bzw. Verträgen mit den Referenten Nachweis über die Qualifikatin der Referenten Nachweis über die Teilnahme der Tagespflegepersnen durch vm Referenten unterschriebene Teilnehmerlisten der einzelne Teilnahmebescheinigungen Eine Förderung des Persnals erflgt nur für pädaggisches Fachpersnal. Dem Antrag sind beizufügen: Arbeitsvertrag des Persnals des Vereins Nachweis über die pädaggische Ausbildung des Beschäftigten 4.3 Vraussetzung Die Kindertagespflegevereine verpflichten sich, das gem. Beschluss der Stadtverrdnetenversammlung vm erwrbene einrichtungs- und trägerübergreifende Anmelde- und Verwaltungsverfahren für Kindertagesstätten in Oberursel (Taunus) zu nutzen. Entsprechende Schulungen zum Umgang und der effektiven Nutzung des Verfahrens werden angebten. Die Vrgaben zur Abwicklung und zu Verfahrensabläufen sind in der jeweils gültigen Versin mit entsprechendem Handbuch dkumentiert und entsprechend anzuwenden.

4 Die Stadt stellt dieses Prgramm mit den Lizenzen und Wartungsmaßnahmen kstenfrei für die Kindertagespflegevereine zur Verfügung. Für nachflgende Nutzer des Prgramms sind entsprechende Nutzerschulungen unentgeltlich. 5 Höhe der Förderung 5.1 Allgemeine Förderung Qualifikatinsmaßnahmen werden bis zu nachstehenden Höchstgrenzen gefördert: Für jede als Mitglied gemeldete und in Oberursel ansässige Tagespflegepersn 150,00 EURO pauschal. Bei einer Mehrfachmitgliedschaft in verschiedenen Vereinen wird die Förderung nur einmal gewährt. Sie ist entsprechend auf die Vereine aufzuteilen. Raumksten werden bis zu nachstehenden Höchstgrenzen gefördert: 25 % der nachgewiesenen und durch das Land Hessen als förderwürdig anerkannten Ksten. Öffentlichkeitsarbeit und Sachksten werden bis zu nachstehenden Höchstgrenzen gefördert. 25 % der nachgewiesenen Ksten, höchstens 3.000,00 EURO p.a. Persnalksten werden bis zu nachstehenden Höchstgrenzen gefördert: 25 % der nachgewiesenen Persnalksten (die Höchstgrenzen werden gemäß den Eingruppierungsmerkmalen des TVÖD und den entsprechenden Qualifikatinen ermittelt) 5.2 Besndere Förderung Als Zuschuss werden 25 % der nachgewiesenen Ksten der Referenten gewährt. 25 % der nachgewiesenen Persnalksten (die Höchstgrenzen werden gemäß den Eingruppierungsmerkmalen des TVÖD und den entsprechenden Qualifikatinen ermittelt). 6 Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis über die geförderte Summe muss gemäß der in der Richtlinie gefrderten Frm bis spätestens des Flgejahres dem Magistrat der Stadt Oberursel Abteilung Familienförderung vrgelegt werden. Diese Richtlinien treten mit Beschlussfassung des Magistrats am in Kraft. Die Richtlinien vm werden aufgehben. Oberursel (Taunus), den Der Magistrat Hans-Gerg Brum Bürgermeister Christf Fink Erster Stadtrat

5 Richtlinien der Stadt Oberursel (Taunus) für die Förderung vn Kindertagespflege (in der Fassung des Magistratsbeschlusses vm ) Präambel Damit Kinder ptimale Entwicklungsmöglichkeiten erhalten, brauchen sie verlässliche Beziehungen, eine vertrauensvlle Atmsphäre und einen gesicherten Lebensraum. Mit klaren Orientierungen und dem Spüren vn Gebrgenheit und Anerkennung bekmmen Kinder die Möglichkeit, mit Selbstbewusstsein ihre Welt zu entdecken und darin zu wachsen. Kindertagespflege leistet einen Beitrag zur Förderung der körperlichen, geistigen und emtinalen Entwicklung und der szialen Beziehungen. Um diesen Anspruch zu gewährleisten, brauchen Tagespflegepersnen und Eltern klar strukturierte Rahmenbedingungen. Ziel der Stadt Oberursel ist es deshalb, ein flächendeckendes, örtlich-vernetztes, qualitativ gutes Kindertagespflegeangebt zu etablieren. Tagespflegepersnen und Eltern brauchen vr Ort die Sicherstellung einer fachlich qualifizierten Begleitung und Beratung. Deshalb setzt die Stadt Oberursel auf Zusammenarbeit mit eingetragenen Kindertagespflegevereinen mit Vereinssitz in Oberursel (Taunus). Neben der Förderung der Betreuung vn Kindern unter 3 Jahren im institutinellen Bereich (bestehende Institutinen) fördert die Stadt Oberursel deshalb innerhalb dieser Richtlinien den quantitativen und vr allem qualitativen Ausbau der Kindertagespflege entsprechend den Vrgaben des Gesetzgebers. 1 Allgemeines 1.1 Die vn der Stadtverrdnetenversammlung im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel für die Förderung vn Tagespflegepersnen werden als Zuschüsse bis hin zu den in diesen Richtlinien angegebenen Höchstsätzen gewährt. 1.2 Der Zuschuss ist als nachrangig zu betrachten, die Möglichkeit der Gewinn- Erzielung der Vereine durch den städtischen Zuschuss ist ausgeschlssen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 1.3 Die Förderung betrifft flgende Themenbereiche: Infrmatin und Beratung vn Eltern und Tagespflegepersnen Feststellung der Eignung vn Tagespflegepersnen Qualifizierung der Tagespflegepersnen Frtbildung der Tagespflegepersnen Vermittlung vn Kindertagespflegestellen Begleitende Beratung der Tagespflegepersnen und Kindertagespflegeverhältnisse Für die fachliche Umsetzung dieser Leistungen werden durch die Stadt Oberursel zielrientierte Qualitätsstandards ständig weiterentwickelt. Diese liegen der jeweils genutzten Förderung zugrunde. Die Stadt Oberursel ist berechtigt, bei Bedarf diesbezügliche Unterlagen und Nachweise einzufrdern.

6 Daraus ergeben sich flgende Förderungsmöglichkeiten: 2 Antrag 2.1 Antragsberechtigt Antragsberechtigt sind Kindertagespflegevereine mit Vereinssitz in Oberursel (Taunus). 2.2 Zeitpunkt der Antragsstellung Der Antrag muss bei der Verwaltung bis spätestens eines jeden Jahres für das Flgejahr eingegangen sein. 3 Förderfähige Maßnahmen 3.1 Allgemeine Förderung Unter die allgemeine Förderung fallen: Zuschuss zu flgenden Qualifikatinsmaßnahmen: Grundqualifizierung Erste Hilfe-Kurse Ntwendige Aufbau-Qualifikatinsmaßnahmen Zuschuss zu Raumksten Zuschuss zu Öffentlichkeitsarbeit und Sachksten Zuschuss zu Persnalksten für Bürrganisatin und Verwaltung 3.2 Besndere Förderung Unter die besndere Förderung fallen: Besndere Frtbildungsmaßnahmen zur Vertiefung der Inhalte des DJI- Curriculums: Fachvrträge Fachveranstaltungen Supervisin Zuschuss zu Persnalksten für: Fachliche Beratung der Tagespflegepersnen Fachliche Beratung der Familien 4. Vraussetzungen für die Förderung 4.1 Allgemeine Förderung Dem Förderantrag muss beigefügt werden: Nachweis über die Vereinsmitgliedschaft der Tagespflegepersnen durch Mitgliederliste aller aktiv tätigen Tagesbetreuungspersnen Kpie der ausgestellten Pflegeerlaubnisse der Tagespflegepersnen Vrlage eines Jahresberichtes des Vrjahres mit flgenden Inhalten: Angebte des Kindertagespflegevereins Tätigkeitsbericht

7 Termine und stattgefundene Veranstaltungen In Oberursel vrhandene Plätze gemäß Tagespflegeerlaubnis der Tagespflegepersnen Anzahl der Beratungsgespräche / Vermittlungen Vrlage eines Finanzierungsplans bis zum des der Förderung vrangehenden Jahres Für Qualifikatinsmaßnahmen sind im Verwendungsnachweis zu belegen: Nachweis der Qualifikatinsmaßnahmen durch Vrlage vn Rechnungen, Quittungen bzw. Verträgen mit den Referenten Nachweis der Qualifikatin der Referenten Nachweis der Teilnahme der Vereinsmitglieder an den Qualifikatinsmaßnahmen durch vm Referenten unterzeichnete Teilnehmerlisten der einzelne Teilnahmebescheinigungen Für Raumksten ist dem Förderantrag beizufügen: Mietvertrag über die vm Verein genutzten Räume Für Öffentlichkeitsarbeit und Sachksten sind im Verwendungsnachweis zu belegen: Entsprechende Rechnungen bis zur Höhe der bewilligten Fördersumme Für Persnalksten sind dem Förderantrag beizufügen: Arbeitsverträge des Persnals Nachweis über die Qualifikatin / Ausbildung der Beschäftigten des Vereins 4.2 Besndere Förderung Eine besndere Förderung erflgt nur, sfern sie im Finanzierungsplan des Vereins gesndert und detailliert aufgeführt ist und die Qualifikatin der Referenten und des entsprechend ausgebildeten Persnals nachgewiesen ist. Eine besndere Förderung im Bereich Frtbildungsmaßnahmen setzt eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der Stadt Oberursel (Taunus) swie die Umsetzung der vn der Stadt vrgegebenen Qualitätsstandards vraus. Dem Verwendungsnachweis sind beizufügen: Nachweis der Qualifikatinsmaßnahmen durch Vrlage vn Rechnungen / Quittungen bzw. Verträgen mit den Referenten Nachweis über die Qualifikatin der Referenten Nachweis über die Teilnahme der Tagespflegepersnen durch vm Referenten unterschriebene Teilnehmerlisten der einzelne Teilnahmebescheinigungen Eine Förderung des Persnals erflgt nur für pädaggisches Fachpersnal. Dem Antrag sind beizufügen: Arbeitsvertrag des Persnals des Vereins Nachweis über die pädaggische Ausbildung des Beschäftigten 5 Höhe der Förderung 5.1 Allgemeine Förderung Qualifikatinsmaßnahmen werden bis zu nachstehenden Höchstgrenzen gefördert: Für jede als Mitglied gemeldete und in Oberursel ansässige Tagespflegepersn 150,00 EURO pauschal.

8 Bei einer Mehrfachmitgliedschaft in verschiedenen Vereinen wird die Förderung nur einmal gewährt. Sie ist entsprechend auf die Vereine aufzuteilen. Raumksten werden bis zu nachstehenden Höchstgrenzen gefördert: 25 % der nachgewiesenen und durch das Land Hessen als förderwürdig anerkannten Ksten. Öffentlichkeitsarbeit und Sachksten werden bis zu nachstehenden Höchstgrenzen gefördert. 25 % der nachgewiesenen Ksten, höchstens 3.000,00 EURO p.a. Persnalksten werden bis zu nachstehenden Höchstgrenzen gefördert: 25 % der nachgewiesenen Persnalksten (die Höchstgrenzen werden gemäß den Eingruppierungsmerkmalen des TVÖD und den entsprechenden Qualifikatinen ermittelt) 5.2 Besndere Förderung Als Zuschuss werden 25 % der nachgewiesenen Ksten der Referenten gewährt. 25 % der nachgewiesenen Persnalksten (die Höchstgrenzen werden gemäß den Eingruppierungsmerkmalen des TVÖD und den entsprechenden Qualifikatinen ermittelt). 6 Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis über die geförderte Summe muss gemäß der in der Richtlinie gefrderten Frm bis spätestens des Flgejahres dem Magistrat der Stadt Oberursel Abteilung Familienförderung vrgelegt werden. Diese Richtlinien treten mit Beschlussfassung des Magistrats am in Kraft und werden erstmals für das Jahr 2009 angewandt. Oberursel (Taunus), den Der Magistrat Hans-Gerg Brum Bürgermeister Dieter Rsentreter Erster Stadtrat Amtlich bekannt gemacht in der Taunus Zeitung am

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