Förderrichtlinie für das Studienjahr 2017/18

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1 Förderrichtlinie für das Studienjahr 2017/18 Liese Prkp Vllstipendium 1. Präambel Das Liese Prkp Vllstipendium fördert und unterstützt Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte swie langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang bei ihrer universitären Ausbildung. Dabei kann es sich um ein rdentliches der ein außerrdentliches Studium swie um die Nstrifikatin ausländischer Studien an einer österreichischen Fachhchschule der Universität handeln. Im Mittelpunkt steht die fachliche, akademische und praktische Förderung des/der Stipendiaten/in. Der Österreichische Integratinsfnds (ÖIF) verflgt darüber hinaus das Ziel, das Interesse des/der Stipendiaten/in in besnderer Weise für die Tätigkeiten und Schwerpunkte des ÖIF zu stärken und eine über die finanzielle und fachliche Unterstützung hinausgehende Bindung aufzubauen. Das Liese Prkp Stipendium ist Bestandteil der ZUSAMMEN:ÖSTERREICH Akademie. 2. Fördergegenstand, Förderhöhe Die Förderung bezieht sich auf die Auszahlung einer mnatlichen Stipendienrate für die Dauer vn maximal einem Studienjahr und auf die Refundierung der Ksten des Besuches eines Vrstudienlehrganges bzw. des Studienbeitrags für die Dauer vn maximal einem Studienjahr und auf Leistungen der ZUSAMMEN:ÖSTERREICH Akademie auf die Erstattung der Fahrksten 1 für Veranstaltungen und Termine im Rahmen der ZUSAMMEN:ÖSTERREICH Akademie auf Teilnahmen an u.a. kstenpflichtigen Veranstaltungen im Rahmen der ZUSAMMEN:ÖSTERREICH Akademie Die Förderhöhe und -dauer swie die Rahmenbedingungen der Fahrtkstenerstattung werden mittels Vertrag zwischen dem ÖIF und dem Fördernehmer/der Fördernehmerin schriftlich fixiert. Die mnatliche Stipendienrate beträgt im Studienjahr 2017/18 300,00 (brutt). Die Refundierung der Ksten des Besuches eines Vrstudienlehrganges bzw. des Studienbeitrags ist maximal mit den tatsächlichen einmaligen Ksten pr Semester dieser Leistungen begrenzt. 3. Zielgruppe Die Förderung richtet sich grundsätzlich an Drittstaatsangehörige 1 Es ist das kstengünstigste öffentliche Verkehrsmittel zu wählen. Seite 1 vn 5

2 mit langfristiger Aufenthaltsperspektive und rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich, sfern kein Anspruch auf eine Studienförderung gemäß Studienförderungsgesetz 1992 StudFG in der jeweils geltenden Fassung besteht Je nach Studienart wird die Zielgruppe flgendermaßen definiert: a) Studierende im außerrdentlichen Studium (a.h), die sich auf eine der mehrere Ergänzungsprüfungen (z.b. durch den Besuch eines Vrstudienlehrganges) vrbereiten: Persnen im Alter vn 18 bis 30 Jahren Persnen mit Asylberechtigung Persnen mit subsidiärer Schutzberechtigung Drittstaatsangehörige, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Österreich und einen unbeschränkten Rt-Weiß-Rt Karte Plus Aufenthaltsberechtigung plus Familienangehöriger b) Studierende im rdentlichen Studium (.H) Persnen im Alter vn 18 bis 30 Jahren Persnen mit subsidiärer Schutzberechtigung Drittstaatsangehörige, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Österreich und einen unbeschränkten Rt-Weiß-Rt Karte Plus Aufenthaltsberechtigung plus Familienangehöriger c) Studierende im Nstrifikatinsprzess Persnen mit Asylberechtigung Persnen mit subsidiärer Schutzberechtigung Drittstaatsangehörige, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Österreich und einen unbeschränkten Rt-Weiß-Rt Karte Plus Aufenthaltsberechtigung plus Familienangehöriger Daueraufenthalt EU Daueraufenthalt Familienangehöriger 4. Fördervraussetzungen Auf eine Förderleistung des ÖIF besteht kein Rechtsanspruch. Es gelten flgende Fördervraussetzungen: Zum Zeitpunkt der Antragsstellung Zielgruppenzugehörigkeit gegeben Seite 2 vn 5

3 gültiger Zulassungsbescheid zu einer Universität der einer Fachhchschule in Österreich bzw. gültiger Nstrifikatinsbescheid nach dem Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) vrhanden erstmalige Inskriptin an einer Universität der Fachhchschule in Österreich vr Vllendung des 30. Lebensjahres (ausgenmmen Studierende im Nstrifikatinsprzess) nachweisbar benötigte Unterstützung zum Studium und sziale Bedürftigkeit Bereitschaft zur Teilnahme an Angebten der ZUSAMMEN:ÖSTERREICH Akademie bei Neubewerbungen: dkumentiertes Engagement der dkumentiert erflgreiche Vrleistungen (z.b. erflgreiche Abslvierung vn Deutschkursen) bei Verlängerungen: dkumentiert erflgreicher Studienfrtgang regelmäßige Teilnahme an den angebtenen Leistungen und Veranstaltungen im Rahmen der ZUSAMMEN:ÖSTERREICH Akademie Engagement und Mtivatin zur Abslvierung der Veranstaltungen der ZUSAMMEN:ÖSTERREICH Akademie Vertragsunterzeichnung Nach Auswahl durch eine Auswahlkmmissin ist zwischen dem ÖIF und dem Fördernehmer/der Fördernehmerin ein Fördervertrag, welcher insbesndere die Laufzeit und die Höhe der Förderung, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, die Auszahlungsmdalitäten swie die Kündigungsgründe regelt, abzuschließen. Vr Unterzeichnung des Fördervertrags ist eine Inskriptinsbestätigung für das jeweils laufende Semester vrzulegen. nach Vertragsunterzeichnung Teilnahme an den Veranstaltungen der ZUSAMMEN:ÖSTERREICH Akademie, wie im Vertrag definiert Studienerflg, wie im Vertrag definiert Infrmatin über Änderungen, die das Studium, die sziale Bedürftigkeit, den Aufenthalt, die persönlichen Daten usw. betreffen 5. Antragstellung Anträge auf Aufnahme in das Liese Prkp Stipendienprgramm erflgen ausschließlich elektrnisch über eine diesbezüglich vm ÖIF zur Verfügung gestellte Webanwendung. Die Antragsstellung ist nur innerhalb einer vm ÖIF definierten Antragsfrist vr dem jeweiligen Studienjahr möglich. Für die Antragstellung sind flgende Unterlagen und Daten erfrderlich hchzuladen und anzugeben: Förderantrag (vllständig ausgefülltes Online-Frmular) Flgende Dkumente sind verpflichtend hchzuladen: Nachweis über den gültigen Aufenthaltsstatus in Österreich entsprechend der ben genannten Zielgruppe Asylbescheid und Knventinsreisepass/Karte für Asylberechtigte 2 Sziale Bedürftigkeit liegt im Sinne der vrliegenden Richtlinie dann vr, wenn das Einkmmen der zu fördernden Persn unter dem halben Wert der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegt. Seite 3 vn 5

4 Asylbescheid und Karte für subsidiär Schutzberechtigte Rt-Weiß-Rt Karte Plus Aufenthaltsberechtigung plus Familienangehöriger Daueraufenthalt EU Daueraufenthalt Familienangehöriger Meldezettel e-card Mtivatinsschreiben Wenn vrhanden Zulassungsbescheid 3 an einer österreichischen Universität der einer österreichischen Fachhchschule (bei Persnen mit Studienart a und b) Wenn vrhanden Nstrifikatinsbescheid 4 nach dem Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) (bei Persnen mit Studienart c) Zusätzlich ist bei einem Antrag auf Verlängerung des Stipendiums ein Nachweis über den Studienerflg 5 zu erbringen. Je nach Studienart: Studienart a: z.b. durch Bnustests Studienart b: mind. 30 ECTS 6 aus dem vergangenen und geförderten Studienjahr, dkumentiert durch einen Auszug aus dem Studienerflgsnachweis Studienart c: z.b. durch Zeugnisse 6. Auswahlverfahren und -kriterien Die Anträge auf ein Liese Prkp Stipendium werden nach Eingang auf Vllständigkeit geprüft. Anschließend werden die Bewerber/innen zu einem mündlichen Interviewtermin eingeladen, bei dem vrrangig die ZUSAMMEN:ÖSTERREICH Akademie, das Engagement, das Studium, die familiäre/finanzielle Situatin und die Persönlichkeit des Bewerbers/der Bewerberin mit dem Team ZUSAMMEN:ÖSTERREICH besprchen werden. Dazu gibt es einen schriftlichen Gesprächsleitfaden, der zu jedem Bewerber/jeder Bewerberin vn den Interviewer/innen ausgefüllt wird. Nach jedem Gespräch werden die sprachlichen Kenntnisse, das Auftreten, das Engagement swie der Lebenslauf durch die Interviewer/innen nach einem vrgegebenen Punkteschema beurteilt. Daran anschließend wird eine Rangliste der Bewerber/innen nach Punkten erstellt, die der Vergabekmmissin vrgelegt wird. Die Vergabekmmissin entscheidet dann gemäß der in dieser Richtlinie benannten Kriterien swie des Punkterangs der Bewerber/innen. Die Kmmissin setzt sich aus stimmberechtigten swie beratenden Kmmissinsmitgliedern zusammen. Die stimmberechtigten Kmmissinsmitglieder setzen sich wie flgt zusammen: Vertreter/innen des ÖIF Vertreter/innen des Bundesministerium für Eurpa, Integratin und Äußeres, Sektin VIII 3 Der Bescheid muss jedenfalls vr der Auswahlentscheidung vrliegen. Die diesbezügliche Frist wird bei der Überprüfung des Antrags bekanntgegeben. 4 Der Bescheid muss jedenfalls vr der Auswahlentscheidung vrliegen. Die diesbezügliche Frist wird bei der Überprüfung des Antrags bekanntgegeben. 5 Der Nachweis über den Studienerflg muss jedenfalls vr der Auswahlentscheidung vrliegen. Die diesbezügliche Frist wird bei der Überprüfung des Antrags bekanntgegeben. 6 Analg zur staatlichen Studienförderung siehe Zugriff am Seite 4 vn 5

5 Ehemalige/r Stipendiat/in des Liese Prkp Stipendiums Vertreter/in des VWU Vrstudienlehrgang der Wiener Universitäten Die beratenden Kmmissinsmitglieder setzen sich wie flgt zusammen: Mitarbeiter/innen des Teams ZUSAMMEN:ÖSTERREICH, ÖIF, in den Funktinen der Leitung der Sitzung und Prtkllführung swie für Rückfrage zu den Interviewergebnissen Mitarbeiter/innen des Teams Förderungen, ÖIF, zur Überprüfung der frmalen Richtigkeit der schriftlichen Anträge Die stimmberechtigten Kmmissinsmitglieder stimmen gemäß demkratischen Grundsätzen über die Vergabe der Stipendien ab. Die Ergebnisse dieser Kmmissinssitzung werden prtkliert. Alle Bewerber/innen werden schriftlich über den Ausgang ihres Förderansuchens infrmiert. 7. Förderabwicklung Die Refundierungen der Ksten des Vrstudienlehrganges bzw. des Studienbeitrags erflgt nach gesnderter Antragstellung des Stipendiaten/der Stipendiatin innerhalb des jeweiligen Semesters. Für die Antragstellung sind flgende Unterlagen vrzulegen: Nachweis über die Höhe der Ksten anhand des Studienblatts bzw. eines Zahlscheins Zahlungsnachweis in Frm eines Kntauszugs Die Auszahlung der Förderung erflgt ausschließlich auf Basis des unterzeichneten Fördervertrags und vrbehaltlich der aufrechten Fördervraussetzungen. Rückfrderungen bzw. eine Einstellungen der Förderung sind möglich. Seite 5 vn 5

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