Studiengebühren für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studiengebühren für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium"

Transkript

1 Studiengebühren für Internatinale Studierende und für ein Zweitstudium Die baden-württembergischen Hchschulen erheben für das Land ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für Internatinale Studierende und für ein Zweitstudium. Inhalt Studiengebühr für Internatinale Studierende Ausnahmen und Befreiungen Studiengebühr für ein Zweitstudium Ausnahmen und Befreiungen Übergangsregelungen Kperatinsstudiengänge Die hier ausgeführten Infrmatinen sllen Ihnen die Regelungen des Gesetzes und die damit zusammenhängenden Abläufe erläutern rechtlich relevant ist allein das Landeshchschulgebührengesetz des Landes Baden-Württemberg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studiensekretariate haben keine Möglichkeit, diese Rechtslage zu beeinflussen der gar in eigener Zuständigkeit Ausnahmen vrzusehen, Gebühren zu erlassen der zu reduzieren. Diese Seite wird laufend aktualisiert, sbald uns neue Infrmatinen vrliegen. Die Erhebung der Gebühren erflgt im Rahmen der Einschreibung bzw. Rückmeldung. Weitere Infrmatinen Gesetz zur Änderung des Landeshchschulgebührengesetzes ( ; Gesetzblatt vm ) Landeshchschulgebührengesetz FAQs des Ministeriums für Wissenschaft, Frschung und Kunst (MWK) zu den Studiengebühren Studiengebühr für Internatinale Studierende Internatinale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaates sind, müssen ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe vn Eur pr Semester bezahlen, wenn sie sich in einen Diplm-, Bachelr-, knsekutiven Master- der Staatsexamensstudiengang einschreiben der in diesen wechseln. Zu bezahlen sind außerdem die üblichen Semesterbeiträge in Höhe vn derzeit 178,10 Eur. 1

2 Ausnahmen aufgrund vn Amtsermittlung (autmatisch): In diesen Fällen wird die Gebühr autmatisch nicht erhben. Studierende aus der EU und dem EWR; Bildungsinländer/-innen (z.b. deutsche Hchschulzugangsberechtigung) gemäß 58 LHG; bei Deltaprüfungen, beruflichen Qualifikatinen und weiteren anerkannten Vrbildungen muss Flgendes zusätzlich gegeben sein: die der Deltaprüfung zugrundeliegende Hchschulreife nach 58 Abs. 2 Nr. 4 LHG muss in Deutschland erwrben sein, die Aufstiegsfrtbildungsprüfung nach 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG muss in Deutschland erwrben sein, die nach 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG vrausgesetzte Berufsausbildung und - erfahrung muss in Deutschland abslviert wrden sein, weitere Vrbildungen, die das Kultusministerium anerkannt hat, müssen in Deutschland erwrben sein (vgl. 58 Abs. 2 Nr. 12 LHG). Hinweis: Der Nachweis der Qualifikatin zum Hchschulstudium gemäß 58 Abs. 2 Nrn. 7 bis 11 LHG führt nicht zur Ausnahme vn der Gebührenpflicht, insbesndere genügt ein in Deutschland erwrbener Bachelrabschluss ( 58 Abs. 2 Nr. 8 LHG) nicht zur Ausnahme vn der Gebühr. Studierende eines Weiterbildungsmaster- der Prmtinsstudiengangs; Austauschstudierende und Duble Degree Studierende in bestimmten Knstellatinen. Ausnahmen mit gefestigtem Inlandsbezug (Mitwirkungspflicht) Beachten Sie bitte, dass Sie in diesem Fall eine Mitwirkungspflicht haben und im Zuge Ihrer Einschreibung ein Auskunftsfrmular ausfüllen und dazugehörige Dkumente einreichen müssen, wenn Sie eine Ausnahme geltend machen möchten. Das Auskunftsfrmular wird Ihnen während des Zulassungsverfahrens per Pst zugesendet. Ausnahmen vn der Gebührenpflicht bestehen für: Familienangehörige (Eheleute, LebenspartnerInnen und Kinder) vn Staatsangehörigen der EU/des EWR nach 3 Freizügigkeitsgesetz/EU, Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis der Erlaubnis zum Daueraufenthalt/EU, Geflüchtete Ausländerinnen und Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die im Ausland nach der Genfer Flüchtlingsknventin anerkannt und in Deutschland nicht nur vrübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind, 2

3 Heimatlse Ausländerinnen und Ausländer nach dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatlser Ausländer im Bundesgebiet, Ausländerinnen und Ausländer mit ständigem Whnsitz in Deutschland und einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären, plitischen, familiären der snstigen Gründen mit guter Bleibeperspektive (z.b. Asylberechtigte, im Inland anerkannte Geflüchtete nach der Genfer Flüchtlingsknventin der bei Familiennachzug zu Deutschen der zu Ausländerinnen und Ausländern mit Niederlassungserlaubnis), Ausländerinnen und Ausländer mit ständigem Whnsitz in Deutschland, die sich seit mindestens 15 Mnaten ununterbrchen rechtmäßig, gestattet der geduldet im Inland aufhalten und eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis (z.b. wegen eines Abschiebungsverbts der eines anderen Ausreisehindernisses) besitzen, Geduldete Ausländerinnen und Ausländer mit ständigem Whnsitz in Deutschland, die sich seit mindestens 15 Mnaten ununterbrchen im Inland aufhalten, Ausländerinnen und Ausländer, die sich 5 Jahre im Inland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig gewesen sind, Ausländerinnen und Ausländer, vn denen sich zumindest ein Elternteil während der letzten 6 Jahre vr Beginn des Studiums insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist, Ausländerinnen und Ausländer, die einen Bachelr- und einen Masterstudiengang der einen Staatsexamens- der Diplmstudiengang in Deutschland abgeschlssen haben (vgl. dann Zweitstudiengebühr). Befreiung nach Antrag Einen Antrag auf Befreiung vn der Studiengebühr können nach Erhalt des Gebührenbescheids stellen: Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung nach 55 Abs. 1 Asylgesetz, die die Staatsangehörigkeit eines Herkunftslandes besitzen, das vm Bundesamt für Migratin und Flüchtlinge auf der Grundlage der Bekanntgabe des Bundesinnenministeriums mit einer Schutzqute vn 50 Przent der mehr bewertet wurde (derzeit Eritrea, Irak, Iran, Syrien und Smalia); Studierende mit einer erheblich studienerschwerenden Behinderung nach 2 SGB IX; Studierende in einem praktischen Studiensemester, das Bestandteil der Regelstudienzeit ist, sfern der Antrag auf Befreiung vr Beginn der Vrlesungszeit gestellt wurde; Studierende in einem Urlaubssemester, sfern die Anträge auf Beurlaubung und Befreiung vr Beginn der Vrlesungszeit gestellt wurden. 3

4 Studiengebühr für ein Zweitstudium Studierende, die ein zweites der weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Diplm- der Bachelrstudiengang) der in einem zweiten der weiteren knsekutiven Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlssenen Hchschulstudium aufnehmen (Zweitstudium), müssen ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe vn 650 Eur pr Semester swie die üblichen Semesterbeiträge vn derzeit 178,10 Eur bezahlen. Ausnahmen Die Studiengebühr fällt nicht an: für diejenigen, die bereits als Internatinale Studierende gebührenpflichtig sind; bei einem Studienfachwechsel innerhalb eines Studiengangs der einem Wechsel des gesamten Studiengangs hne Abschluss; für das Studium eines Erweiterungsfaches im Rahmen eines Lehramtsstudienganges; wenn das Zweitstudium nach den berufsrechtlichen Regelungen für die Erlangung eines Berufsabschlusses zwingend erfrderlich ist (z.b. Kieferchirurgie). Hinweis: Ein im Ausland erwrbener Hchschulabschluss wird nicht als Erststudium bewertet und führt deshalb nicht zur Gebührenpflicht. Befreiung nach Antrag Einen Antrag auf Befreiung vn der Studiengebühr können nach Erhalt des Gebührenbescheids stellen: Studierende mit einer erheblich studienerschwerenden Behinderung nach 2 SGB IX; Studierende in einem praktischen Studiensemester, das Bestandteil der Regelstudienzeit ist, sfern der Antrag auf Befreiung vr Beginn der Vrlesungszeit gestellt wurde; Studierende in einem Urlaubssemester, sfern die Anträge auf Beurlaubung und Befreiung vr Beginn der Vrlesungszeit gestellt wurden. Übergangsregelungen für bereits immatrikulierte Studierende (Internatinale Studierende und Zweitstudium) Internatinale Studierende und Studierende im Zweitstudium, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes ( ) bereits an der Universität Stuttgart immatrikuliert waren, können ihr Studium in diesem Studiengang und mit dem aktuell angestrebten Abschluss in Stuttgart 4

5 gebührenfrei zu Ende führen. Dies gilt auch bei zwei der mehr Studiengängen, für die bei Inkrafttreten des Gesetzes eine Immatrikulatin besteht. Bei einem Mehrfachstudiengang bleibt der einmalige Wechsel eines Teilstudiengangs gebührenfrei. Ein Wechsel des kmpletten Studiengangs darunter fällt auch der Wechsel vm Bachelr in den Master der der Wechsel vn einem Sprachkurs an der Universität Stuttgart ins Fachstudium führt grundsätzlich zur Gebührenpflicht. für Internatinale Studienbewerber/innen, die derzeit im Studienklleg immatrikuliert sind (vr WS 2017/18) Internatinale Studienbewerber/innen, die im Studienjahr vr Beginn des Wintersemesters 2017/18 zur Vrbereitung auf die Feststellungsprüfung in einem Studienklleg in Baden- Württemberg eingeschrieben sind, müssen für ein Studium, das sie unmittelbar nach erflgreichem Abschluss der Feststellungsprüfung erstmals aufnehmen, keine Studiengebühren bezahlen. für Internatinale Studienbewerber/innen mit Stipendium Internatinale Studienbewerber/innen, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes ( ) ein Stipendium eines öffentlich finanzierten Stipendiengebers schriftlich zugesagt bekmmen haben, müssen für ein Studium, das sie unmittelbar nach der Stipendienzusage erstmals aufnehmen, keine Studiengebühren bezahlen. Kntakt Für Fragen, die hier nicht bereits beantwrtet werden, können Sie sich gerne per an das Studierendenbür wenden 5

Sie haben sich an der Hochschule Esslingen für einen Studiengang beworben und möchten bei uns studieren?

Sie haben sich an der Hochschule Esslingen für einen Studiengang beworben und möchten bei uns studieren? Nur für Ihre Unterlagen!!! Checkliste Gebühren für internationale Studierende Bin ich gebührenpflichtig? Wenn ja, welche Befreiungsmöglichkeiten gibt es und welche Nachweise müssen zu welchem Zeitpunkt

Mehr

Checkliste Gebühren für internationale

Checkliste Gebühren für internationale Checkliste Gebühren für internationale Studierende Bin ich gebührenpflichtig? Wenn ja, welche Befreiungsmöglichkeiten gibt es und welche Nachweise müssen zu welchem Zeitpunkt an der Hochschule Esslingen

Mehr

Auskunftsformular Internationale Studierende

Auskunftsformular Internationale Studierende Zentrale Verwaltung Studiensekretariat Studienbeiträge/-gebühren Auskunftsformular Internationale Studierende für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit Internationaler

Mehr

Auskunft zur Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder freiheit Internationaler Studierender

Auskunft zur Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder freiheit Internationaler Studierender Auskunft zur Beurteilung der Studiengebührenpflicht freiheit Internationaler Studierender gemäß 3 folgende Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) Ab dem Wintersemester 2017/2018 zahlen Studierende in Baden-Württemberg,

Mehr

Einführung Studiengebühren für internationale Studierende Dr. Christian Queva Dezernent Studienangelegenheiten

Einführung Studiengebühren für internationale Studierende Dr. Christian Queva Dezernent Studienangelegenheiten Einführung Studiengebühren für internationale Studierende Dr. Christian Queva Dezernent Studienangelegenheiten I. Studiengebühren für Internationale Studierende Nicht-EU/EWR-Studierende mit ausländischer

Mehr

GESETZBLATT FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG

GESETZBLATT FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG ISSN 0174-478 X 245 GESETZBLATT FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG 2017 Ausgegeben Stuttgart, Dienstag, 16. Mai 2017 Nr. 10 Tag I N H A LT Seite 9. 5. 17 Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Landtags

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Landtags Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2010 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und anderer Gesetze Der Landtag hat am 3. Mai 2017

Mehr

Auskunftsformular für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit internationaler Studierender gemäß 5 LHGebG

Auskunftsformular für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit internationaler Studierender gemäß 5 LHGebG Pädagogische Hochschule Freiburg Kunzenweg 21 79117 Freiburg Abteilung Studienangelegenheiten Abteilung Studienangelegenheiten Abteilungsleiterin Schaumann Tel. +49.(0)761.682-269 Fax +49.(0)761.682-604

Mehr

Auskunftsformular/Anhörung

Auskunftsformular/Anhörung An die Hochschule Aalen Studentische Abteilung Beethovenstr. 1 73430 Aalen Auskunftsformular/Anhörung für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit Internationaler Studierender

Mehr

Stipendien für einen Intensivsprachkurs Deutsch (ab B2)

Stipendien für einen Intensivsprachkurs Deutsch (ab B2) Stipendien für einen Intensivsprachkurs Deutsch (ab B2) Die Hchschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) und die Stiftung Universität Hildesheim schreiben 15 Stipendien für einen studienvrbereitenden

Mehr

Stipendien für einen Intensivsprachkurs Deutsch (ab B2)

Stipendien für einen Intensivsprachkurs Deutsch (ab B2) Stipendien für einen Intensivsprachkurs Deutsch (ab B2) Die Hchschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) und die Stiftung Universität Hildesheim schreiben insgesamt 21 Stipendien für zwei studienvrbereitende

Mehr

Stipendien für einen Intensivsprachkurs Deutsch (ab B1 abgeschlossen in jeder Kompetenz)

Stipendien für einen Intensivsprachkurs Deutsch (ab B1 abgeschlossen in jeder Kompetenz) Stipendien für einen Intensivsprachkurs Deutsch (ab B1 abgeschlssen in jeder Kmpetenz) Die Hchschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) schreibt 6 Stipendien für einen studienvrbereitenden Intensivsprachkurs

Mehr

Stipendien für einen Intensivsprachkurs Deutsch (ab B2)

Stipendien für einen Intensivsprachkurs Deutsch (ab B2) Stipendien für einen Intensivsprachkurs Deutsch (ab B2) Die Hchschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) schreibt 7 Stipendien für einen studienvrbereitenden Intensivsprachkurs Deutsch für Geflüchtete

Mehr

Stipendien für einen Intensivsprachkurs Deutsch (ab B2)

Stipendien für einen Intensivsprachkurs Deutsch (ab B2) Stipendien für einen Intensivsprachkurs Deutsch (ab B2) Die Hchschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) und die Stiftung Universität Hildesheim schreiben 20 Stipendien für einen studienvrbereitenden

Mehr

Matrikelnummer (falls vorhanden): Name: Vorname: Geburtsdatum: Fach (Studiengang): Geplanter Abschluss (Bachelor):

Matrikelnummer (falls vorhanden): Name: Vorname: Geburtsdatum:   Fach (Studiengang): Geplanter Abschluss (Bachelor): An die DHBW Heidenheim Verwaltung Studiengebühren Marienstr. 20 89518 Heidenheim Auskunftsformular für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit Internationaler Studierender

Mehr

Matrikelnummer (falls vorhanden): Name: Vorname: Geburtsdatum: Fach (Studiengang): Geplanter Abschluss (Bachelor):

Matrikelnummer (falls vorhanden): Name: Vorname: Geburtsdatum:   Fach (Studiengang): Geplanter Abschluss (Bachelor): An die Duale Hochschule Baden- Württemberg Mannheim Zentraler Studierendenservice Coblitzallee 1-9 68163 Mannheim Auskunftsformular für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit

Mehr

Stipendien für einen Intensivsprach- und Orientierungskurs

Stipendien für einen Intensivsprach- und Orientierungskurs Stipendien für einen Intensivsprach- und Orientierungskurs Die Vlkshchschule Hildesheim, die Hchschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) und die Stiftung Universität Hildesheim schreiben hiermit

Mehr

Keine Ausbildung für MigrantInnen und Flüchtlinge?

Keine Ausbildung für MigrantInnen und Flüchtlinge? Keine Ausbildung für MigrantInnen und Flüchtlinge? Rechtsgrundlagen, Zusammenstellung Georg Classen, www.fluechtlingsrat-berlin.de, 20.06..2006 SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende 7 - Berechtigte

Mehr

Antrag auf Einschreibung für das SS

Antrag auf Einschreibung für das SS Studierendensekretariat Studentische Abteilung Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 2659 Oder 8926 2662 www.hft-stuttgart.de studsek.vw@hft-stuttgart.de Antrag auf Einschreibung für das SS WS

Mehr

Inhaltsverzeichnis: I. Allgemeines...1. Überblick: Wann kann ich mich von den Studiengebühren befreien?...1

Inhaltsverzeichnis: I. Allgemeines...1. Überblick: Wann kann ich mich von den Studiengebühren befreien?...1 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Allgemeines...1 II. Überblick: Wann kann ich mich von den Studiengebühren befreien?...1 III. Besondere Ausgestaltung der Befreiungstatbestände...2 IV. Anträge...5 I. Allgemeines

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn Studien- und Prüfungsrdnung der Universität Tübingen für den Studiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Bachelr f Educatin (B.Ed.) Besnderer Teil II 9 für das Fach Geschichte Aufgrund

Mehr

Geflüchtete Menschen integrieren ein Praxisleitfaden für Unternehmen

Geflüchtete Menschen integrieren ein Praxisleitfaden für Unternehmen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Hameln & der Jbcenter Hameln-Pyrmnt und Hlzminden 03.02.16 Geflüchtete Menschen integrieren ein Praxisleitfaden für Unternehmen Inhalt: 1. Welchen Status können

Mehr

Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und anderer Gesetze. Vorblatt

Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und anderer Gesetze. Vorblatt Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und anderer Gesetze Vorblatt A. Zielsetzung Der Gesetzentwurf dient der Einführung von Studiengebühren für Internationale Studierende sowie der Einführung

Mehr

Flucht und Studium. Dresden, 18. Oktober 2017 Rosa Manuela Brockelt. Hochschulzugang für Geflüchtete und Angebote der TU Dresden

Flucht und Studium. Dresden, 18. Oktober 2017 Rosa Manuela Brockelt. Hochschulzugang für Geflüchtete und Angebote der TU Dresden Akademisches Auslandsamt / Internatinal Office Flucht und Studium Hchschulzugang für Geflüchtete und Angebte der TU Dresden Dresden, 18. Oktber 2017 Rsa Manuela Brckelt Themenübersicht Rechtliche Grundlagen

Mehr

Bremisches Hochschulzulassungsgesetz

Bremisches Hochschulzulassungsgesetz BremHZG BremHZG Inhaltsübersicht Artikel 1 [Zustimmung, Veröffentlichung] Artikel 2 [Ermittlung der Zulassungszahlen] Artikel 3 [Zulassungszahl] Artikel 4 [Ausbildungskapazität] Artikel 5 [Verfahren für

Mehr

Arbeitshilfen zum Ausbildungsförderung

Arbeitshilfen zum Ausbildungsförderung GGUA-PROJEKT-BÜRO Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.v. Arbeitshilfen zum Ausbildungsförderung Claudius Voigt Südstrasse 46 48153 Münster

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Entwurf. Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Entwurf. Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Entwurf Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und des Akademiengesetzes Stand: 17.11.2016 1 Vorblatt A. Zielsetzung

Mehr

Hinweise zum örtlichen Bewerbungsverfahren für das Studium Master of Education (Lehramt), 1. Fachsemester

Hinweise zum örtlichen Bewerbungsverfahren für das Studium Master of Education (Lehramt), 1. Fachsemester Hinweise zum örtlichen Bewerbungsverfahren für das Studium Master f Educatin (Lehramt), 1. Fachsemester Sie bewerben sich für das lehramtsbezgene Masterstudium mit der entsprechenden Schulstufe nline unter

Mehr

Artikel I. Vor 25 Zeugnis, Bescheinigung wird die Zeile 24 a Prüfungen bei Kooperationen eingefügt.

Artikel I. Vor 25 Zeugnis, Bescheinigung wird die Zeile 24 a Prüfungen bei Kooperationen eingefügt. Zweite Ordnung zur Änderung der Diplmprüfungsrdnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldrf Vm 03.06.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Informationen für internationale Studierende zum grundständigen Studium an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle

Informationen für internationale Studierende zum grundständigen Studium an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle Infrmatinen für internatinale Studierende zum grundständigen Studium an der Burg Giebichenstein Kunsthchschule Halle Studienmöglichkeiten An der Burg Giebichenstein Kunsthchschule Halle gibt es flgende

Mehr

Infos zum BAföG, Antragsformulare, Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden sich hier:

Infos zum BAföG, Antragsformulare, Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden sich hier: Liebe Flüchtlinge, liebe KollegInnen, eine gute Nachricht zum neuen Jahr: das 22. BAföG-Änderungsgesetz wurde am 31.12.2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 01.01.2008 in Kraft getreten:

Mehr

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang. Regenerative Energien und Energieeffizienz. des Fachbereiches Maschinenbau der Universität Kassel.

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang. Regenerative Energien und Energieeffizienz. des Fachbereiches Maschinenbau der Universität Kassel. Aktualisierte nichtamtliche Fassung vm 26.06.2010 Prüfungsrdnung für den Masterstudiengang Regenerative Energien und Energieeffizienz des Fachbereiches Maschinenbau der Universität Kassel Inhalt I. Allgemeines

Mehr

Auskunftsformular. Bewerbernummer/Matrikelnummer: Name: Vorname: Geburtsdatum: Fach (Studiengang): Abschluss (Bachelor/Master):

Auskunftsformular. Bewerbernummer/Matrikelnummer: Name: Vorname: Geburtsdatum:   Fach (Studiengang): Abschluss (Bachelor/Master): DE Internationales International Students Office - Zulassung Leitung: Sarah Arnoldi Adenauerring 2 76131 Karlsruhe Web:www.intl.kit.edu Auskunftsformular für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht

Mehr

Informationsblatt zur Bewerbung für den Masterstudiengang Europäische Betriebswirtschaft

Informationsblatt zur Bewerbung für den Masterstudiengang Europäische Betriebswirtschaft FACULTY OF BUSINESS STUDIES PROF. DR. NINA LEFFERS HEAD OF PROGRAMME MASTER OF EUROPEAN BUSINESS STUDIES Infrmatinsblatt zur Bewerbung für den Masterstudiengang Eurpäische Betriebswirtschaft (MEB) 1. Allgemeine

Mehr

Melanie Kößler, Internationaler Sozialdienst. AsylVfG. SGB VIII Dublin III. AufenthG. FreizügigkG. UN Kinderrechtskonvention

Melanie Kößler, Internationaler Sozialdienst. AsylVfG. SGB VIII Dublin III. AufenthG. FreizügigkG. UN Kinderrechtskonvention SGB VIII Dublin III AsylVfG StGB BGB AufenthG Ausländerrecht und Jugendhilfe Rechtliche Überlegungen aus der Beratungspraxis Fachtagung Kinder- und Jugendhilfebedarfe von geflüchteten Familien, 07.10.2015

Mehr

Bearbeitungsschritte von Bewerbungen für das 1. FS Master in den zuständigen Zulassungskommissionen

Bearbeitungsschritte von Bewerbungen für das 1. FS Master in den zuständigen Zulassungskommissionen Dkumentatin zu C@MPUS Datum 23.07.2015 Thema Erstellt vn Bearbeitungsschritte vn Bewerbungen für das 1. FS Master in den zuständigen Zulassungskmmissinen AB, UF Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Aufruf vn Bewerbungsanträgen

Mehr

Betriebliche Praktika von Asylbewerbern, Geduldeten und Flüchtlingen

Betriebliche Praktika von Asylbewerbern, Geduldeten und Flüchtlingen Reginaldirektin Bayern Markt & Integratin Arbeitgeber Betriebliche Praktika vn Asylbewerbern, Geduldeten und Flüchtlingen Ein Praktikum für diesen Persnenkreis dient meist der Eignungsfeststellung für

Mehr

PRESSEMITTEILUNG 14. Februar 2017

PRESSEMITTEILUNG 14. Februar 2017 STAATSMINISTERIUM PRESSESTELLE DER LANDESREGIERUNG PRESSEMITTEILUNG 14. Februar 2017 Nr. 17/2017 Kabinett beschließt Gesetzentwurf zu Gebühren für Internationale Studierende und Zweitstudium Ministerpräsident

Mehr

Informationen zur Einschreibung (Bachelor Lehramt)

Informationen zur Einschreibung (Bachelor Lehramt) Infrmatinen zur Einschreibung (Bachelr Lehramt) Die Einschreibung findet vm 12. -- 14.08.2014 in der Zeit vn 08:30-11:00 Uhr im InfPint und Studierendensekretariat (Hauptgebäude) der Sprthchschule statt.

Mehr

Umgang mit Geduldeten und Gestatteten (Stand 25. September 2017)

Umgang mit Geduldeten und Gestatteten (Stand 25. September 2017) 25. September 2017 - IF TOP 3.4 der Sitzung des Ausschusses II 22. September 2017 (Stand 25. September 2017) Vrbereitung der Ministerpräsidentenknferenz am 30. Nvember 2017 Das Wichtigste in Kürze In den

Mehr

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Arbeitslose Ausländer September 2015 / Juni 2016 496 412 353 418 Ostholstein insgesamt September 2015 Juni 2016 Jobcenter Ostholstein September 2015 Juni 2016 136 61

Mehr

Ausgewählte Ergebnisse der Befragung des Prüfungsjahrgangs 2007

Ausgewählte Ergebnisse der Befragung des Prüfungsjahrgangs 2007 Abslventenstudien an der BTU Cttbus Ausgewählte Ergebnisse der Befragung des Prüfungsjahrgangs 2007 1. Durchführung der Befragung Die BTU Cttbus hat im Wintersemester 2008/2009 erstmals eine flächendeckende

Mehr

Aufenthaltserlaubnis gem. 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende

Aufenthaltserlaubnis gem. 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende Newsletter 27.08.2018 Aufenthaltserlaubnis gem. 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende Es hat sich herumgesprochen, dass es für manche Geflüchtete nach 4 Jahren in Deutschland

Mehr

Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium

Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium Seite 1 vn 5 Zur Rückgabe an das Prmtinsbür An den Prmtinsausschuss der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bnn Antrag auf Zulassung zum Prmtinsstudium

Mehr

Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und anderer Gesetze

Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und anderer Gesetze Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1617 14. 02. 2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und anderer Gesetze A. Zielsetzung

Mehr

Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften Bachelrstudiengang Gesundheitswissenschaften Bewerbungszeitraum jeweils zum Wintersemester vm 1. Juni bis 15. Juli Die Bewerbung ist mit der allgemeinen Hchschulreife und einer abgeschlssenen Ausbildung

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Nr.: 2018/1 19.01.2018 Satzung der Hochschule für Musik Freiburg über die Befreiung von der Studiengebühr für Internationale Studierende nach 6 Absatz 4 und 5 Landeshochschulgebührengesetz

Mehr

Informationen zur Einschreibung in die Lehramts-Bachelorstudiengänge

Informationen zur Einschreibung in die Lehramts-Bachelorstudiengänge Infrmatinen zur Einschreibung in die Lehramts-Bachelrstudiengänge Die Einschreibung findet vm 24.02. - 26.02.2015 in der Zeit vn 08:30-11:00 Uhr im InfPint und Studierendensekretariat (Hauptgebäude) der

Mehr

Informationen zur Einschreibung in die Bachelorstudiengänge

Informationen zur Einschreibung in die Bachelorstudiengänge Infrmatinen zur Einschreibung in die Bachelrstudiengänge Die Einschreibung der im Nachrückverfahren zugelassenen Studienbewerber findet am 26.02.2015 in der Zeit vn 08:30-11:00 Uhr im InfPint und Studierendensekretariat

Mehr

Das Zulassungsverfahren für die Lehramtsstudiengänge Master Lehramt Grundschule und Master Lehramt Sekundarstufe I

Das Zulassungsverfahren für die Lehramtsstudiengänge Master Lehramt Grundschule und Master Lehramt Sekundarstufe I Das Zulassungsverfahren für die Lehramtsstudiengänge Master Lehramt Grundschule und Master Lehramt Sekundarstufe I Masterstudiengänge und Lehrämter Fachliche Vraussetzungen für die Einstellung in den Vrbereitungsdienst

Mehr

Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v.

Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v., Postfach 16 04, 49006 Osnabrück Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. Ansprechpartnerin: Dr. Barbara Weiser Telefon-Durchwahl 0541 349698-19 bweiser@caritas-os.de

Mehr

er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,

er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält, 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt,

Mehr

Bremisches Studienkontengesetz

Bremisches Studienkontengesetz 1 von 6 08.07.2015 09:59 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Studienkonten und Studienguthaben 3 Restguthaben und Bonus 4 Studienortwechsel 5 Verbrauch des Studienguthabens 6 Stundung, Ermäßigung und

Mehr

Ausgewählte Ergebnisse der Befragung des Prüfungsjahrgangs 2008

Ausgewählte Ergebnisse der Befragung des Prüfungsjahrgangs 2008 Abslventenstudien an der BTU Cttbus Ausgewählte Ergebnisse der Befragung des Prüfungsjahrgangs 2008 1. Durchführung der Befragung Im Wintersemester 2009/2010 wurde an der BTU Cttbus zum zweiten Mal eine

Mehr

Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und Integrationskursen

Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und Integrationskursen Einführung in das europäische und deutsche Asylsystem Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und Integrationskursen Überblick der rechtlichen Regelungen für Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Asylsuchende und

Mehr

Erasmus+ 2017/18 STUDIERENDENMOBILITÄT STUDIUM (SMS) VERLÄNGERUNG

Erasmus+ 2017/18 STUDIERENDENMOBILITÄT STUDIUM (SMS) VERLÄNGERUNG Erasmus+ 2017/18 STUDIERENDENMOBILITÄT STUDIUM (SMS) VERLÄNGERUNG Verlängerung der Mbilitätsdauer In der Regel werden Studierende der Universität Ulm im Austausch für eine Mbilitätsphase vn 1 Semester

Mehr

Gesetz.. und Verordnul1gsblatt

Gesetz.. und Verordnul1gsblatt B 1612A Bayerisclles 181 Gesetz.. und Verrdnul1gsblatt Nr. 13 München, den 16. Juni 1987 Datum In hai t Seite 5.6.1987 Verrdnung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 1987/88 an

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Höheres Sozialpädagogik/Pädagogik mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) Besonderer Teil II 6 für das

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Auswirkungen der Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer auf den Hochschulstandort Reutlingen

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Auswirkungen der Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer auf den Hochschulstandort Reutlingen Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3585 02. 03. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Ramazan Selcuk SPD und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Auswirkungen

Mehr

1. Ausschreibung Leistungsstipendien 2017/18

1. Ausschreibung Leistungsstipendien 2017/18 1. Ausschreibung Leistungsstipendien 2017/18 Gemäß 57ff Studienförderungsgesetz dienen Leistungsstipendien zur Anerkennung hervrragender Studienleistungen. 1.1. Persnenkreis Antragsberechtigt sind studierende,

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! 1 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche Qualifizierung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net 2 Aufenthalt nach

Mehr

Studiengebühren für ausländische Studierende Umgang der Hochschulen mit einem hochschulpolitisch umstrittenen Thema. Leitertagung,

Studiengebühren für ausländische Studierende Umgang der Hochschulen mit einem hochschulpolitisch umstrittenen Thema. Leitertagung, Studiengebühren für ausländische Studierende Umgang der Hochschulen mit einem hochschulpolitisch umstrittenen Thema Leitertagung, 21.11.2017 Ablauf 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Impulsvortrag: Status

Mehr

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 916 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2111

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 916 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2111 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2346 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 916 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2111 Syrische

Mehr

ERSTER ABSCHNITT Studienkonten und Gebühren

ERSTER ABSCHNITT Studienkonten und Gebühren 12. Juli 2002 Entwurf eines Artikelgesetzes zur Aufhebung des Hochschulgebührengesetzes, zum "Gesetz zur Einführung von Studienkonten und zur Erhebung von Hochschulgebühren (Studienkonten- und -finanzierungsgesetz

Mehr

Beate Reimold-Polenske, Juli L a n d k r e i s H e i l b r o n n

Beate Reimold-Polenske, Juli L a n d k r e i s H e i l b r o n n Ausländerrechtliche Grundlagen und Informationen für Vertreter der Kommunen, Ehrenamtliche und Freundeskreise zum Thema Flüchtlinge im Landkreis Heilbronn Beate Reimold-Polenske, Juli 2015 Einführung Rechtsgrundlagen,

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik/Pädagogik mit akademischer Abschlussprüfung

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr.11/2018 (09. Juli 2018)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr.11/2018 (09. Juli 2018) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr.11/2018 (09. Juli 2018) Satzung der Dualen

Mehr

Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Herzlich willkommen!

Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! 1 Teilhabe von Geflüchteten. Die wichtigsten Änderungen durch das so genannte Integrationsgesetz. 2 GGUA Flüchtlingshilfe e. V. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5 48153 Münster 0251-14486-26

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz

Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Nr. 53/2013 Satzung der Universität Konstanz über die Erhebung von speziellen Studiengebühren im Aufbaustudiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss Legum

Mehr

Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen Anerkennung vn im Ausland erbrachten Studienleistungen Erfahrungen, Praxis, Verfahren, Mdelle Martin Schifferings, Leiter des Referats Erasmus+ Leitaktin 3: Plitikunterstützung 1 Gliederung VORTRAG Hchschulplitischer

Mehr

Gebührenordnung für das Studium an der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar) Vom 5. Dezember 2006

Gebührenordnung für das Studium an der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar) Vom 5. Dezember 2006 Gebührenordnung für das Studium an der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar) Vom 5. Dezember 2006 Der Senat der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar) hat auf Grund von 1 Abs. 5 des Gesetzes

Mehr

L E S E F A S S U N G

L E S E F A S S U N G nichtamtliche L E S E F A S S U N G der Studienrdnung für den Studiengang Erziehungswissenschaft Szialpädaggik/Szialmanagement mit dem Abschluss Master f Arts wie sie sich ergibt aus 1. der Studienrdnung

Mehr

Das Zuwanderungsgesetz 2005

Das Zuwanderungsgesetz 2005 Das Zuwanderungsgesetz 2005 Das Zuwanderungsgesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft. Es stellt eine grundlegende Änderung des Zuganges und Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland dar und regelt den

Mehr

Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN

Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN 1. Ausbildung und Beschäftigung im noch laufenden Asylverfahren Während des laufenden Asylverfahrens haben die

Mehr

Prozess der Weiterentwicklung eines Studiengangs

Prozess der Weiterentwicklung eines Studiengangs Checkliste für die Weiterentwicklung eines Studiengangs Eine Übersicht zum Przessablauf mit Infrmatinen zu den Verantwrtlichen und den aktuellen Vrgabedkumenten/mitgeltenden Dkumenten findet sich auf der

Mehr

Bestimmungen zur Anwendung der Jugendleiter/innen-Card in Hessen

Bestimmungen zur Anwendung der Jugendleiter/innen-Card in Hessen Bestimmungen zur Anwendung der Jugendleiter/innen-Card in Hessen Um die Stellung der meist ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Persnen zu stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben

Mehr

Integration durch Ausschluss?

Integration durch Ausschluss? Integration durch Ausschluss? Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Für

Mehr

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1999 28. 04. 2017 Antrag der Abg. Dr. Erik Schweickert u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration

Mehr

Flüchtling, Asylbewerber und behindert. Wie weiter?

Flüchtling, Asylbewerber und behindert. Wie weiter? Offene Tagung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Sachsen (LAG-B) am 30. März 2015 Flüchtling, Asylbewerber und behindert. Wie weiter?

Mehr

Fachhochschule Dortmund

Fachhochschule Dortmund Fachhchschule Drtmund An den Prüfungsausschuss FB Wirtschaft über das Studienbür E-F-Str. Studiengang Betriebswirtschaftliche Lgistik PO 2012 PO 2013 PO 2015 Seite 1 Stand: 28.06.2018 Name: Vrname: Matrikel-:

Mehr

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Nord-West im VDSt Flucht als Thema der Statistik

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Nord-West im VDSt Flucht als Thema der Statistik Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Nord-West im VDSt 25.11.2016 Flucht als Thema der Statistik Vortrag: Geflüchtete: Begriffe Datenquellen Zahlen Roland Scheebaum, Stadt Dortmund Migration nach Deutschland

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr.31/2018 (20. Dezember 2018)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr.31/2018 (20. Dezember 2018) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr.31/2018 (20. Dezember 2018) Satzung der

Mehr

Arbeitshilfe SGB II Ausländer - Wer ist anspruchsberechtigt?

Arbeitshilfe SGB II Ausländer - Wer ist anspruchsberechtigt? Arbeitshilfe SGB II Ausländer - Wer ist anspruchsberechtigt? Ein Leistungsanspruch nach dem SGB ll besteht für Ausländerinnen und Ausländer, wenn: sie nicht unter einen Leistungsausschluss nach 7 Abs.

Mehr

Die Gestaltung von Übergängen Möglichkeiten der Agenturen für Arbeit (AA) und Jobcenter (JC)

Die Gestaltung von Übergängen Möglichkeiten der Agenturen für Arbeit (AA) und Jobcenter (JC) 12.12.2017 Berufliche Orientierung und Förderung junger unbegleiteter Geflüchteter in der Jugendhilfe Die Gestaltung von Übergängen Möglichkeiten der Agenturen für Arbeit (AA) und Jobcenter (JC) Ausbildungsvoraussetzungen

Mehr

1. Angaben zur Person ( 1 Nummern 1 bis 6 und 18 + 19 HSchulDSV)

1. Angaben zur Person ( 1 Nummern 1 bis 6 und 18 + 19 HSchulDSV) Eingangsstempel Bewerber-Nr. ZUL Geprüft Erfasst Studiengang/Matrikelnummer STG Auswahlverfahren Unterschrift Hchschule Aalen Pstfach 1728 73428 Aalen Tel: (07361) 576-2500 E-Mail: zulassungsamt@htw-aalen.de

Mehr

Handreichung des Wissenschaftsministeriums für die Hochschulen und Akademien des Landes (Erste vorläufige Fassung Stand: 27.

Handreichung des Wissenschaftsministeriums für die Hochschulen und Akademien des Landes (Erste vorläufige Fassung Stand: 27. Handreichung des Wissenschaftsministeriums für die Hochschulen und Akademien des Landes (Erste vorläufige Fassung Stand: 27. Juli 2017) Häufig gestellte Fragen zum Thema Studiengebühren für Internationale

Mehr

Übersicht: Zugang zum SGB II und zum Arbeitsmarkt für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer. Kapitel 2 Abschnitt 1 Allgemeines

Übersicht: Zugang zum SGB II und zum Arbeitsmarkt für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer. Kapitel 2 Abschnitt 1 Allgemeines www.iq-niedersachsen.de - Projekt AQ - Claudius Voigt Südstr. 46, 48153 Münster. Fon: 0251 14486-26. Mail: voigt@ggua.de. Web: www.ggua.de. Stand: April 2015 Übersicht: Zugang zum SGB II und zum Arbeitsmarkt

Mehr

Deutschsprachförderverordnung ( DeuFöV )

Deutschsprachförderverordnung ( DeuFöV ) Deutschsprachförderverordnung ( DeuFöV ) Neue Wege in der berufsbezogenen Deutschsprachförderung gemäß 45a AufenthG 12.09.2016 Gesamtprogramm Sprache (GPS) Das Gesamtprogramm Sprache (GPS) soll nach 45a

Mehr

2.Art der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an)

2.Art der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an) Eingangsstempel: An die Heinrich-Heine-Universität Düsseldrf Studierenden- und Prüfungsverwaltung 40204 Düsseldrf Antrag auf Einschreibung zum Prmtinsstudium zum Smmersemester 2015 Gewünschtes Studienfach

Mehr

MERKBLATT: Neues Programm ERASMUS+ Praktikumsförderung für Studierende durch das Projekt MIX IT

MERKBLATT: Neues Programm ERASMUS+ Praktikumsförderung für Studierende durch das Projekt MIX IT Krdinierungsstelle: Bür für EU-Auslandspraktika Dezernat Frschung und EU-Hchschulbür, Technlgietransfer Leibniz Universität Hannver Brühlstr. 27, 30169 Hannver Tel.: +49 511 762-3932; -19179 Fax: +49 511

Mehr

Familienzusammenführung. DGB Bildungswerk

Familienzusammenführung. DGB Bildungswerk Familienzusammenführung Familienzusammenführung Aufenthalt aus familiären Gründen regelt folgende Fälle: Grundsatz des Familiennachzugs Familiennachzug zu Deutschen Familiennachzug zu Ausländern Ehegattennachzug

Mehr

Kinder auf der Flucht

Kinder auf der Flucht 1 Kinder auf der Flucht internatinale Aspekte Gesamttagung der österreichischen SchulpsychlgInnen MMag. a Marie-Claire Swinetz UNHCR Österreich 2 Über UNHCR Fts UNHCR 1950 gegründet Hüterin der Genfer

Mehr

Hochschulgebühren- und Entgeltordnung

Hochschulgebühren- und Entgeltordnung Das Rektorat der TU Bergakademie Freiberg hat am 07. Februar 2011 im Benehmen mit dem Senat auf der Grundlage von 12 Abs. 5 und 6 gemäß 13 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen

Mehr